STAArSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper und Janina Pfau (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13970 Thema: Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele potentiell Anspruchsberechtigte für das Bildungs- und Teilhabepaket gab bzw. gibt es im Freistaat Sachsen in den Jahren 2013 bis 2018? (Bitte nach Jahresscheiben, nach Rechtskreisen sowie die Gesamtzahlen nach Landkreisen und Kreisfreien Städten aufschlüsseln!) Zusammenfassende Antwort für alle Rechtskreise: Die zuständigen Behörden erhalten erst dann Kenntnis von einer möglichen Anspruchsberechtigung auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, wenn dort ein entsprechender Antrag auf Leistungen der jeweiligen Rechtskreise eingegangen ist. Potentiell Anspruchsberechtigte können deshalb statistisch nicht ermittelt werden. Frage 2: Welche Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes wurden bzw. werden im Freistaat Sachsen in den Jahren 2013 bis 2018 in Anspruch genommen? (Bitte nach Jahresscheiben sowie die jeweiligen Gesamtzahlen nach Landkreisen und Kreisfreien Städten aufschlüsseln!) Rechtskreis SGB II: Die angefragten Daten sind der Anlage 1 zu entnehmen. Rechtskreis SGB XII: Die angefragten Daten sind den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen. Ergänzend hierzu wird darauf hingewiesen, dass Empfänger von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem 3. Kapitel des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) für die Jahre 2013 bis 2016 im Rahmen der Bestandsstatistik Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-0141.50-18/557 Dresden, 26. Juli 2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ der Hilfe zum Lebensunterhalt am 31.12. erfasst wurden. Ab dem Berichtsjahr 2017 wird eine eigenständige Quartalsstatistik geführt, in der die Empfänger im letzten Monat des Berichtsquartals ausgewiesen werden. Bis einschließlich zum Berichtsjahr 2014 wurde die Statistik über die Empfänger von Leistungen der Bildungs- und Teilhabepakets nach dem 4. Kapitel des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) jährlich erhoben. Im Rahmen dieser jährlichen Statistik waren Bedarfe für Bildung und Teilhabe nach Arten in den Berichtsjahren 2012 bis 2014 Bestandteil der Erhebung. Aufgrund einer Gesetzesänderung erfolgt erst seit dem Berichtsjahr 2015 eine quartalsweise Erhebung. Rechtskreis AsylbLG: Die angefragten Daten sind der Anlage 4 zu entnehmen. Weitere Daten liegen hier nicht vor. Frage 3: Welche Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes wurden bzw. werden in den Jahren 2013 bis 2018 zu welchem Prozentsatz der potentiell Leistungsberechtigten abgerufen? (Bitte nach Jahresscheiben sowie die jeweiligen Gesamtzahlen nach Landkreisen und Kreisfreien Städten aufschlüsseln!) Zusammenfassende Antwort für alle Rechtskreise: Die zuständigen Behörden erhalten erst dann Kenntnis von einer möglichen Anspruchsberechtigung auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, wenn dort ein entsprechender Antrag auf Leistungen der jeweiligen Rechtskreise eingegangen ist. Potentiell Anspruchsberechtigte können deshalb statistisch nicht ermittelt werden. Damit ist auch ein Prozentsatz der potentiell Leistungsberechtigten nicht zu ermitteln. Frage 4: Welche begleitenden Maßnahmen wurden bzw. werden im Freistaat Sachsen aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes in welcher Höhe in den Landkreisen und Kreisfreien Städten finanziert? Zusammenfassende Antwort für alle Rechtskreise: Aus den zur Verfügung stehenden Mitteln werden in allen Rechtskreisen ausschließlich die gesetzlich vorgesehenen Bedarfe des Bildungs- und Teilhabepaketes finanziert und keine weiteren begleitenden Maßnahmen. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung (?c;; .. llf~ Petra Köpping Anlagen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN Anlage 1 zu KA Drs.-Nr.: 6/13970 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Impressum Empfänger: Auftragsnummer: 268685 Titel: Region: Berichtsmonat: Erstellungsdatum: 06.07.2018 Hinweise: Herausgeberin: Bundesagentur für Arbeit Statistik Rückfragen an: Statistik-Service Südost Bundesagentur für Arbeit 90328 Nürnberg E-Mail: Statistik-Service-Suedost@arbeitsagentur.de Hotline: 0911/179-8001 Fax: 0911/179-908001 Weiterführende statistische Informationen Internet: Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Nutzungsbedingungen: © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellenangabe weitergeben, vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen. Im Falle einer Zugänglichmachung im Internet soll dies in Form einer Verlinkung auf die Homepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit. http://statistik.arbeitsagentur.de Register: "Statistik nach Themen" http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Statistiknach -Themen-Nav.html Bestand Leistungsberechtigter (LB) mit Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, Nürnberg, Juli 2018 Thomas Bekurtz Regionaldirektion Sachsen Bestand Leistungsberechtigter (LB) mit Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Sachsen und alle sächsischen Kreise (Gebietsstand März 2018) Ausgewählte Berichtsmonate und Jahresdurchschnitte Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Sachsen und alle sächsischen Kreise (Gebietsstand März 2018) Ausgewählte Berichtsmonate und Jahresdurchschnitte darunter: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Sachsen 113.344 34.777 490 1.174 6.317 2.558 355 26.944 8.051 Chemnitz, Stadt 8.305 3.658 147 100 601 250 62 3.019 1.209 Erzgebirgskreis 6.615 2.252 49 98 518 94 16 1.615 250 Mittelsachsen 6.486 2.597 34 82 486 120 20 2.075 333 Vogtlandkreis 5.087 1.892 15 59 352 319 36 1.333 321 Zwickau 7.302 3.112 1 145 529 78 25 2.512 754 Dresden, Stadt 1) 15.849 4.601 48 199 - 189 84 4.217 660 Bautzen 6.998 2.707 19 64 481 179 15 2.216 573 Görlitz 8.264 3.279 23 92 618 160 38 2.540 622 Meißen 2) 5.942 3.277 38 90 531 542 53 2.612 680 Sächs. Schweiz-Osterzgebirge 5.964 2.714 28 80 466 347 24 2.177 477 Leipzig, Stadt 24.570 8.032 0 278 1.367 914 84 6.113 2.605 Leipzig 6.102 2.228 108 111 480 39 19 1.523 440 Nordsachsen 5.861 2.308 66 65 419 59 16 1.822 468 Sachsen 113.335 37.096 547 1.140 6.644 3.023 555 28.469 8.724 Chemnitz, Stadt 9.012 3.713 184 81 620 299 86 2.953 1.351 Erzgebirgskreis 6.024 2.020 36 78 436 85 12 1.481 207 Mittelsachsen 6.177 2.533 32 82 466 104 12 2.045 320 Vogtlandkreis 5.205 1.898 17 49 373 279 45 1.321 302 Zwickau 7.312 3.131 5 129 515 75 20 2.524 740 Dresden, Stadt 3) 16.641 4.956 38 165 1.093 177 120 3.764 496 Bautzen 6.434 2.413 15 52 458 153 8 1.944 473 Görlitz 8.180 3.232 17 90 596 179 40 2.504 614 Meißen 5.710 2.961 46 81 458 489 41 2.357 583 Sächs. Schweiz-Osterzgebirge 5.656 2.553 29 75 449 318 24 2.052 456 Leipzig, Stadt 25.492 8.384 - 248 1.405 977 229 6.171 2.853 Leipzig 5.888 2.131 108 106 471 8 20 1.470 420 Nordsachsen 5.606 2.126 58 71 397 55 18 1.646 406 Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Bestand Leistungsberechtigter (LB) mit Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Bestand Leistungsberechtigte SGB II (LB) im Alter von unter 25 Jahren Insgesamt darunter (Mehrfachnennungen möglich): Anspruch auf mindestens eine Leistungsart (Mehrfachnen-nungen möglich) Leistungsart eintägige (Schul-) Ausflüge Leistungsart mehrtägige Klassenfahrten Leistungsart Schulbedarf Leistungsart Schülerbeförderung Leistungsart Lernförderung Leistungsart Mittagsverpflegung Leistungsart Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Bei den Länderwerten handelt es sich um Summen der plausiblen Kreise (siehe methodische Hinweise) und können daher untererfasst sein. RegionBerichtszeitraum 2016 2017 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Sachsen und alle sächsischen Kreise (Gebietsstand März 2018) Ausgewählte Berichtsmonate und Jahresdurchschnitte darunter: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Bestand Leistungsberechtigter (LB) mit Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Bestand Leistungsberechtigte SGB II (LB) im Alter von unter 25 Jahren Insgesamt darunter (Mehrfachnennungen möglich): Anspruch auf mindestens eine Leistungsart (Mehrfachnen-nungen möglich) Leistungsart eintägige (Schul-) Ausflüge Leistungsart mehrtägige Klassenfahrten Leistungsart Schulbedarf Leistungsart Schülerbeförderung Leistungsart Lernförderung Leistungsart Mittagsverpflegung Leistungsart Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Bei den Länderwerten handelt es sich um Summen der plausiblen Kreise (siehe methodische Hinweise) und können daher untererfasst sein. RegionBerichtszeitraum Sachsen 107.726 35.563 548 1.107 15 2.852 1.042 30.538 8.652 Chemnitz, Stadt 8.894 3.567 275 69 * 364 110 3.017 1.529 Erzgebirgskreis 5.410 1.579 22 46 4 16 8 1.436 163 Mittelsachsen 5.696 2.122 8 50 * 29 20 1.956 261 Vogtlandkreis 4.818 1.424 21 25 5 32 45 1.246 272 Zwickau 7.016 2.738 8 127 - 6 24 2.450 666 Dresden, Stadt 16.260 3.374 33 129 3 153 186 3.055 317 Bautzen 5.715 1.916 12 33 - 144 10 1.730 384 Görlitz 7.457 2.673 8 66 - 124 40 2.347 527 Meißen 5.236 2.587 24 67 - 469 32 2.190 517 Sächs. Schweiz-Osterzgebirge 5.289 2.195 18 56 - 313 24 1.940 402 Leipzig, Stadt 25.038 7.859 - 251 - 1.196 498 6.153 2.874 Leipzig 5.495 1.752 71 87 - * 19 1.474 354 Nordsachsen 5.402 1.777 48 101 * * 26 1.544 386 Sachsen 110.229 59.149 431 1.312 42.541 2.779 1.115 30.058 8.578 Chemnitz, Stadt 9.022 5.254 190 76 3.633 382 116 2.953 1.528 Erzgebirgskreis 5.561 3.023 27 29 2.164 11 7 1.437 187 Mittelsachsen 5.997 3.574 22 84 2.577 36 21 1.940 262 Vogtlandkreis 5.003 2.712 6 55 2.064 31 47 1.206 268 Zwickau 7.091 4.032 7 120 2.761 19 31 2.455 662 Dresden, Stadt 16.562 7.486 27 138 5.712 156 199 3.013 339 Bautzen 5.908 3.186 6 43 2.322 132 8 1.657 350 Görlitz 7.765 4.519 4 82 3.308 129 45 2.302 529 Meißen 5.256 3.423 11 93 2.402 465 32 2.166 503 Sächs. Schweiz-Osterzgebirge 5.370 3.407 13 64 2.466 305 34 1.932 403 Leipzig, Stadt 25.519 12.099 - 307 8.332 1.103 530 6.042 2.788 Leipzig 5.698 3.402 61 107 2.642 4 19 1.458 373 Nordsachsen 5.477 3.032 57 114 2.158 6 26 1.497 386 Jan 18 Feb 18 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Sachsen und alle sächsischen Kreise (Gebietsstand März 2018) Ausgewählte Berichtsmonate und Jahresdurchschnitte darunter: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Bestand Leistungsberechtigter (LB) mit Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Bestand Leistungsberechtigte SGB II (LB) im Alter von unter 25 Jahren Insgesamt darunter (Mehrfachnennungen möglich): Anspruch auf mindestens eine Leistungsart (Mehrfachnen-nungen möglich) Leistungsart eintägige (Schul-) Ausflüge Leistungsart mehrtägige Klassenfahrten Leistungsart Schulbedarf Leistungsart Schülerbeförderung Leistungsart Lernförderung Leistungsart Mittagsverpflegung Leistungsart Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Bei den Länderwerten handelt es sich um Summen der plausiblen Kreise (siehe methodische Hinweise) und können daher untererfasst sein. RegionBerichtszeitraum Sachsen 107.199 35.721 550 1.865 30 2.930 1.276 30.037 8.556 Chemnitz, Stadt 8.791 3.498 231 83 - 377 125 2.886 1.500 Erzgebirgskreis 5.333 1.635 28 120 14 24 13 1.400 206 Mittelsachsen 5.721 2.150 20 127 - 33 21 1.939 272 Vogtlandkreis 4.712 1.411 7 38 8 25 40 1.226 266 Zwickau 6.937 2.804 4 161 - 14 39 2.484 642 Dresden, Stadt 16.285 3.545 27 205 4 164 208 3.194 358 Bautzen 5.612 1.845 12 67 - 131 8 1.672 350 Görlitz 7.385 2.764 16 126 * 305 56 2.289 542 Meißen 5.139 2.522 26 135 - 449 51 2.102 503 Sächs. Schweiz-Osterzgebirge 5.290 2.235 27 113 * 294 37 1.917 413 Leipzig, Stadt 25.239 7.694 - 362 - 1.105 619 5.977 2.737 Leipzig 5.445 1.852 96 202 - 3 30 1.468 369 Nordsachsen 5.310 1.766 56 126 - 6 29 1.483 398 Erstellungsdatum: 06.07.2018, Statistik-Service Südost, Auftragsnummer 268685 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 1) Aufgrund eines Lieferausfalls im Februar und August 2016 wurde der Jahresdurchschnitt hier aus den verbleibenden 10 Monaten gebildet. 2) Aufgrund eines Lieferausfalls im Januar 2016 wurde der Jahresdurchschnitt hier aus den verbleibenden 11 Monaten gebildet. 3) Aufgrund eines Lieferausfalls im Mai 2017 wurde der Jahresdurchschnitt hier aus den verbleibenden 11 Monaten gebildet. Mrz 18 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Stand: Juni 2018 Methodische Hinweise - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Bildung und Teilhabe (BuT) Datenquellen Die Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende basiert auf Prozessdaten der SGB II-Träger, also auf den Daten der IT- Verfahren zur Gewährung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II. In den gemeinsamen Einrichtungen (gE) wird das BA-IT-Fachverfahren zur Leistungsgewährung eingesetzt, aus dem zentral Daten für die Statistik-Verfahren bei der BA gewonnen werden können. Zugelassene kommunale Träger (zkT) sowie kommunale Träger, denen Aufgaben der Leistungsgewährung und -auszahlung von der gE übertragen wurden (kT), verwenden unterschiedliche IT-Verfahren. Die kommunalen Träger sind gemäß § 51b SGB II dazu verpflichtet, der BA die entsprechenden Einzeldaten zu übermitteln. Es wurden dafür geeignete Datenstandards und Datenlieferverfahren vereinbart (XSozial-BA-SGB II für zkT bzw. XSozial-BA-SGB II - BuT für kT). Die Statistik der BA erstellt aus den unterschiedlichen Datenquellen integrierte Statistik-Daten für übergreifende Auswertungen. Für die Zusammenführung der Daten aus dem BA-IT-Fachverfahren und der Datenquelle XSozial-BA-SGB II - BuT im Falle der Übertragung der Leistungsgewährung an den kommunalen Träger durch die gE hat die Qualität der Personendaten besondere Bedeutung. Lässt sich aufgrund von Abweichungen eine vom kT übermittelte Person keiner Person aus dem BA-IT-Fachverfahren eineindeutig zuordnen, so können die Informationen zu Bildung und Teilhabe des kT für diese Person nicht ausgewiesen werden. Wartezeitkonzept der Grundsicherungsstatistik In der Statistik zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II werden Daten zum Ausgleich der operativen Untererfassungen am aktuellen Rand erst nach drei Monaten festgeschrieben. Leistungsberechtigte Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 28 SGB II) können neben dem Regelbedarf Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gewährt werden, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schülerinnen und Schüler). Die Leistungsart Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (§ 28 Abs. 7 SGB II) bildet eine Ausnahme und kann nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gewährt werden. Auch für Leistungen für Bildung und Teilhabe gilt das Prinzip der vorrangigen Leistungen nach § 12a SGB II. Diese vorrangigen Leistungsangebote anderer Träger unterscheiden sich regional. Das kann dazu führen, dass für ausgewählte Regionen und ausgewählte Leistungsarten keine oder deutlich weniger Personen Anspruch auf diese Leistungsarten nach dem SGB II haben. Zur Einschätzung der Größenordnung eines Kreises wird der Bestand an Personen unter 25 Jahren im SGB II mit ausgewiesen. Dieser ist jedoch nicht geeignet, um eine Quote der Inanspruchnahme zu berechnen, da diese Personengruppe nicht gleichzusetzen ist mit der Gruppe der potentiell Anspruchsberechtigten nach dem SGB II. Hinweise zur Ermittlung von Bedarfen, Leistungsansprüchen und Zahlungsansprüchen Es wird unterschieden zwischen einmaligen Leistungen (hierzu zählen Schulbedarf, eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten) und laufenden Leistungen (hierzu zählen Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagsverpflegung und die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben). Leistungen für Bildung und Teilhabe können als Geld-, Sach- und Dienstleistungen erbracht werden. Es werden dabei auch Gutschein- und Kartensysteme genutzt. Die Abrechnung kann auch direkt und pauschal mit einem Leistungsanbieter erfolgen. Für Leistungen für Bildung und Teilhabe kann die tatsächliche Auszahlung von Leistungen (Einlösen von Gutscheinen, Abrechnungen etc.) jedoch in einem nicht bezifferbaren Umfang auch außerhalb des Dreimonatszeitraums liegen. Eine verlässliche Auskunft zu tatsächlichen Zahlungsansprüchen ist somit in diesem Teil der Grundsicherungsstatistik nicht möglich. Bei Leistungsansprüchen hat die Nutzung von Gutscheinen und Kartensystemen den Effekt, dass auch fiktive Bedarfs- und Anspruchshöhen bei der Gewährung von Leistungen genutzt werden. Da die Information, ob es sich bei einem Bedarf/Leistungsanspruch um einen fiktiven Betrag handelt, nicht im Rahmen der statistisch nutzbaren Daten vorhanden ist, können keine gesicherten Angaben zu Höhen von Leistungsansprüchen gemacht werden. Staffelung nach Altersklassen Aufgrund der niedrigen Bestände an Personen unter 6 Jahren mit Leistungsanspruch für bestimmte Leistungsarten, kann diese Altersklasse nur für die Leistungsarten „Mittagsverpflegung“ und „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“ gesondert ausgewiesen werden. Für die anderen Leistungsarten liegen in dieser Altersklasse vielfach nur Einzelfälle vor (eine oder zwei Person(en)). Da Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert werden müssen, könnte für diese Kreise nur noch eine Altersklasse ausgewiesen werden. Aus diesen Gründen werden für diese anderen Leistungsarten die Altersklassen „unter 6 Jahre“ und „6 bis unter 15 Jahre“ zusammengefasst. Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Stand: Juni 2018 Methodische Hinweise - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Bildung und Teilhabe (BuT) Seite 2/2 Plausibilisierung der Daten Im Rahmen der monatlichen Aufbereitung der übermittelten Daten werden diese vor der Veröffentlichung auf Plausibilität überprüft. Diese Prüfung kann bei BuT-Daten nur sehr vereinfacht erfolgen. Geprüft wird zunächst, ob von einem Träger Daten übermittelt wurden. Sodann wird geprüft, ob für mindestens eine BuT-Leistungsart mehr als 10 Personen mit Leistungsanspruch vorhanden sind. Ist eines von beidem nicht der Fall, so werden alle betroffenen Jobcenter beziehungsweise Kreise im Gebiet des unplausiblen Trägers als unplausibel eingestuft und ihre Daten werden nicht in der statistischen Berichterstattung veröffentlicht. Dabei gilt, dass die Daten zum Thema Bildung und Teilhabe immer als Ganzes betrachtet werden und vollständig aus der Berichterstattung ausgeschlossen werden. Speziell im Falle der Übertragung der Leistungsgewährung von einer gE an einen kT bedeutet dies also, dass bei Unplausibilität eines der beiden Träger auch die Daten des anderen nicht berichtet werden. Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Methodische Erläuterungen Datenquellen Die Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende basiert auf Prozessdaten der SGB II - Träger, also auf den Daten, der IT-Verfahren zur Gewährung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II. In den gemeinsamen Einrichtungen (gE) wird das BA-IT-Fachverfahren zur Leistungsgewährung eingesetzt, aus dem zentral Daten für die Statistik-Verfahren bei der BA gewonnen werden können. Zugelassene kommunale Träger (zkT) sowie kommunale Träger, denen Aufgaben der Leistungsgewährung und -auszahlung von der gE übertragen wurden (kT), verwenden unterschiedliche IT-Verfahren. Die kommunalen Träger sind gemäß § 51 b SGB II dazu verpflichtet, der BA die entsprechenden Einzeldaten zu übermitteln. Es wurden dafür geeignete Datenstandards und Datenlieferverfahren vereinbart (XSozial- BA-SGB II für zkT bzw. XSozial-BA-SGB II - BuT für kT). Die Statistik der BA erstellt aus den unterschiedlichen Datenquellen integrierte Statistik-Daten für übergreifende Auswertungen. Für die Zusammenführung der Daten aus dem BA-IT-Fachverfahren und der Datenquelle XSozial-BA-SGB II - BuT im Falle der Übertragung der Leistungsgewährung an den kommunalen Träger durch die gE hat die Qualität der Personendaten besondere Bedeutung. Lässt sich aufgrund von Abweichungen eine vom kT übermittelte Person keiner Person aus dem BA-IT-Fachverfahren eineindeutig zuordnen, so können die Informationen zu Bildung und Teilhabe des kT für diese Person nicht ausgewiesen werden. Leistungsberechtigte Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 28 SGB II) können neben dem Regelbedarf Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gewährt werden, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schülerinnen und Schüler). Die Leistungsart Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (§28 Abs. 7 SGB II) bildet eine Ausnahme und kann nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gewährt werden. Auch für Leistungen für Bildung und Teilhabe gilt das Prinzip der vorrangigen Leistungen nach §12a SGBII. Diese vorrangigen Leistungsangebote anderer Träger unterscheiden sich regional. Das kann dazu führen, dass für ausgewählte Regionen und ausgewählte Leistungsarten keine oder deutlich weniger Personen Anspruch auf diese Leistungsarten nach dem SGBII haben. Zur Einschätzung der Größenordnung eines Kreises wird der Bestand an Personen unter 25 Jahren im SGB II mit ausgewiesen. Dieser ist jedoch nicht geeignet, um eine Quote der Inanspruchnahme zu berechnen, da diese Personengruppe nicht gleichzusetzen ist mit der Gruppe der potentiell Anspruchsberechtigten nach dem SGB II. Hinweise zur Ermittlung von Bedarfen, Leistungsansprüchen und Zahlungsansprüchen Es wird unterschieden zwischen einmaligen Leistungen (hierzu zählen Schulbedarf, eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten) und laufenden Leistungen (hierzu zählen Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagsverpflegung und die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben). Leistungen für Bildung und Teilhabe können als Geld-, Sach- und Dienstleistungen erbracht werden. Es werden dabei auch Gutschein- und Kartensysteme genutzt. Die Abrechnung kann auch direkt und pauschal mit einem Leistungsanbieter erfolgen. Für Leistungen für Bildung und Teilhabe kann die tatsächliche Auszahlung von Leistungen (Einlösen von Gutscheinen, Abrechnungen etc.) jedoch in einem nicht bezifferbaren Umfang auch außerhalb des Dreimonatszeitraums liegen. Eine verlässliche Auskunft zu tatsächlichen Zahlungsansprüchen ist somit in diesem Teil der Grundsicherungsstatistik nicht möglich. Bei Leistungsansprüchen hat die Nutzung von Gutscheinen und Kartensystemen den Effekt, dass auch fiktive Bedarfs- und Anspruchshöhen bei der Gewährung von Leistungen genutzt werden. Da die Information, ob es sich bei einem Bedarf/Leistungsanspruch um einen fiktiven Betrag handelt, nicht im Rahmen der statistisch nutzbaren Daten vorhanden ist, können keine gesicherten Angaben zu Höhen von Leistungsansprüchen gemacht werden. Wartezeitkonzept der Grundsicherungsstatistik In der Statistik zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II werden Daten zum Ausgleich der operativen Untererfassungen am aktuellen Rand erst nach drei Monaten fest-geschrieben. Plausibilisierung der Daten Im Rahmen der monatlichen Aufbereitung der übermittelten Daten werden diese vor der Veröffentlichung auf Plausibilität überprüft. Diese Prüfung kann bei BuT-Daten nur sehr vereinfacht erfolgen. Geprüft wird, zunächst, ob von einem Träger Daten übermittelt wurden. Sodann wird geprüft, ob für mindestens eine BuT-Leistungsart mehr als 10 Personen mit Leistungsanspruch vorhanden sind. Ist eines von beidem nicht der Fall, so werden alle betroffenen Jobcenter beziehungsweise Kreise im Gebiet des unplausiblen Trägers als unplausibel eingestuft und ihre Daten werden nicht in der statistischen Berichterstattung veröffentlicht. Dabei gilt, dass die Daten zum Thema Bildung und Teilhabe immer als Ganzes betrachtet werden und vollständig aus der Berichterstattung ausgeschlossen werden. Speziell im Falle der Übertragung der Leistungsgewährung von einer gE an einen kT bedeutet dies also, dass bei Unplausibilität eines der beiden Träger auch die Daten des anderen nicht berichtet werden. Staffelung nach Altersklassen Aufgrund der niedrigen Bestände an Personen unter 6 Jahren mit Leistungsanspruch für bestimmte Leistungsarten, kann diese Altersklasse nur für die Leistungsarten "Mittagsverpflegung" und "Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben" gesondert ausgewiesen werden. Für die anderen Leistungsarten liegen in dieser Altersklasse vielfach nur Einzelfälle vor (eine oder zwei Person(en)). Da Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert werden müssen, könnte für diese Kreise nur noch eine Altersklasse ausgewiesen werden. Aus diesen Gründen werden für diese anderen Leistungsarten die Altersklassen "unter 6 Jahre" und "6 bis unter 15 Jahre" zusammengefasst. Stand: 12.06.2018 Statistik-Infoseite Arbeitslose und gemeldetes Stellenangebot bzw. der Zeichenerklärung Berufe Im Internet stehen statistische Informationen unterteilt nach folgenden Themenbereichen zur Verfügung: Arbeitsmarkt im Überblick Arbeitslose, Unterbeschäftigung und Arbeitsstellen Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Förderung Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB Leistungen SGB III Migration Langzeitarbeitslosigkeit Frauen und Männer Das Glossar enthält Erläuterungen zu allen statistisch relevanten Begriffen, die in den verschiedenen Produkten der Statistik der BA Verwendung finden. Abkürzungen und Zeichen, die in den Produkten der Statistik der BA vorkommen, werden im Abkürzungsverzeichnis der Statistik der BA erläutert. Wirtschaftszweige Zeitreihen Daten zu den Eingliederungsbilanzen Amtliche Nachrichten der BA Kreisdaten Die Methodischen Hinweise der Statistik bieten ergänzende Informationen. Anlage 2 zu KA Drs.-Nr.: 6/13970 Sachsen und Teilhabe Merkmal Insgesamt Tages- Mehr- Schul- Schülerbe- Lern- Mittagsohne ausflüge tägige bedarf förderung förderung verpflegung Mehrfach- Fahrten zählung § 34 § 34 Abs. 2 Abs. 2 § 34 § 34 § 34 § 34 Nr. 1 Nr. 2 Abs. 3 Abs. 4 Abs. 5 Abs. 6 SGB XII SGB XII SGB XII SGB XII SGB XII SGB XII 2013 Dezember 6 - - - 3 - 5 2014 Dezember 7 - - - 6 - 2 2015 März 16 - 7 1 7 - 7 Juni 13 2 3 - 5 1 8 September 8 - - 4 2 - 3 Dezember 14 - - - 6 - 10 2016 März 10 - 2 - 6 - 6 Juni 11 - - - 5 - 9 September 10 - 3 1 5 - 8 Dezember 12 - - - 7 - 5 2017 März 12 - 4 - 6 - 4 Juni 9 - - - 5 - 4 September 4 - 1 1 1 - 3 Dezember 6 - - - 3 - 3 Bis einschließlich Berichtsjahr 2014 wurde die Statistik über die Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII jährlich erhoben. Im Rahmen dieser jährlichen Statistik waren Bedarfe für Bildung und Teilhabe nach Arten in den Berichtsjahren 2012 bis 2014 Bestandteil der Erhebung. Aufgrund einer Gesetzesänderung erfolgt seit dem Berichtsjahr 2015 eine quartalsweise Erhebung, die zentral vom Statistischen Bundesamt durchgeführt wird. Grundsicherung bei Erwerbsminderung wird erst ab dem 18. Lebensjahr geleistet. Daher kommt es zu sehr geringen Empfängerzahlen für Bildung und Teilhabe. Der Aussagewert einer Auswertung nach Kreisfreien Städten und Landkreisen ist zu gering. Empfänger werden bei jeder Art des Bedarfes gezählt. Im Insgesamt sind Mehrfachzählungen ausgeschlossen, soweit sie aus der Meldung erkennbar waren. Eine Summierung auf ein Jahresergebnis ist nicht möglich, da es zu Mehrfachzählungen (insbesondere bei Schülerbeförderung und Mittagsverpflegung) führen würde. Empfänger(innen) von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit Bildung und Teilhabe von 2013 bis 2017 nach Art der Bedarfe für Bildung Anzahl Hiervon mit folgendem anerkannten Bedarf im Berichtsmonat: © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Anlage 3 zu KA Drs.-Nr.: 6/13970 Sachsen Tagesausflüge Mehrtägige Fahrten Schulbedarf Schülerbeförderung Lernförderung Mittagsver - pflegung Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft § 34 Abs. 2 Nr. 1 SGB XII § 34 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII § 34 Abs. 3 SGB XII § 34 Abs. 4 SGB XII § 34 Abs. 5 SGB XII § 34 Abs. 6 SGB XII § 34 Abs. 7 SGB XII Chemnitz, Stadt · · · - 4 - - - Erzgebirgskreis 20 · · - - - 16 3 Mittelsachsen 13 · - - · - 9 · Vogtlandkreis 12 - - - - · · - Zwickau 23 - - - - - · · Dresden, Stadt 48 - - - 25 · 18 9 Bautzen 38 - · - 4 - 36 4 Görlitz 26 - - · · - 25 - Meißen 51 · · - 14 · 41 9 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 19 - - - · - 18 · Leipzig, Stadt 38 - · - 18 · 16 7 Leipzig 26 · - - - · 25 · Nordsachsen · - - - - - · - Kommunaler Sozialverband - - - - - - - - Insgesamt 321 5 6 · 69 6 239 39 Empfänger(innen) von Hilfe zum Lebensunterhalt mit Leistungen für HLU-BuT 2017 Bildung und Teilhabe im Dezember 2017 nach Art der Bedarfe für Anzahl Hiervon mit folgendem anerkannten Bedarf im Berichtsmonat: Träger Insgesamt ohne Mehrfachzählung Sachsen Tagesausflüge Mehrtägige Fahrten Schulbedarf Schülerbeförderung Lernförderung Mittagsver - pflegung Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft § 34 Abs. 2 Nr. 1 SGB XII § 34 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII § 34 Abs. 3 SGB XII § 34 Abs. 4 SGB XII § 34 Abs. 5 SGB XII § 34 Abs. 6 SGB XII § 34 Abs. 7 SGB XII Chemnitz, Stadt 30 · - - 3 - 30 - Erzgebirgskreis 33 5 - - - - 32 · Mittelsachsen 17 - - - · - 15 · Vogtlandkreis 13 - - - · - 13 - Zwickau 32 - · - · - 30 · Dresden, Stadt - - - - - - - - Bautzen 33 - - - 3 - 31 4 Görlitz 24 - · - - - 21 · Meißen 44 · · - 12 - 37 8 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 18 - - - - - 18 - Leipzig, Stadt 48 - - - 11 - 41 4 Leipzig 16 · - - - - 8 7 Nordsachsen 13 - - - - - 13 3 Kommunaler Sozialverband - - - - - - - - Insgesamt 321 10 4 - 34 - 289 30 Empfänger(innen) von Hilfe zum Lebensunterhalt mit Leistungen für Sozialhilfe Bestand 2016 Bildung und Teilhabe am 31.12.2016 nach Art der Bedarfe für Bildung Hiervon mit folgendem anerkannten Bedarf im Berichtsmonat: Träger Insgesamt ohne Mehrfachzählung Anzahl Sachsen Tagesausflüge Mehrtägige Fahrten Schulbedarf Schülerbeförderung Lernförderung Mittagsver - pflegung Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft § 34 Abs. 2 Nr. 1 SGB XII § 34 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII § 34 Abs. 3 SGB XII § 34 Abs. 4 SGB XII § 34 Abs. 5 SGB XII § 34 Abs. 6 SGB XII § 34 Abs. 7 SGB XII Chemnitz, Stadt 28 · · - · · 26 - Erzgebirgskreis 42 · · - - · 39 - Mittelsachsen 20 · · - · - 15 4 Vogtlandkreis 13 - - - - - 13 - Zwickau 28 - · - 3 · 23 · Dresden, Stadt - - - - - - - - Bautzen 37 · - - 6 - 31 8 Görlitz 36 - · 5 - - 28 5 Meißen 47 - 5 - 10 · 39 6 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 21 - - - · - · - Leipzig, Stadt 66 - 3 - 7 - 60 · Leipzig 18 3 · - - - · 9 Nordsachsen 14 - - - - - 14 - Kommunaler Sozialverband 4 - - - - - 4 - Insgesamt 374 7 16 5 31 5 320 37 Empfänger(innen) von Hilfe zum Lebensunterhalt mit Leistungen für Sozialhilfe Bestand 2015 Bildung und Teilhabe am 31.12.2015 nach Art der Bedarfe für Bildung Hiervon mit folgendem anerkannten Bedarf im Berichtsmonat: Träger Insgesamt ohne Mehrfachzählung Anzahl Sachsen Tagesausflüge Mehrtägige Fahrten Schulbedarf Schülerbeförderung Lernförderung Mittagsver - pflegung Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft § 34 Abs. 2 Nr. 1 SGB XII § 34 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII § 34 Abs. 3 SGB XII § 34 Abs. 4 SGB XII § 34 Abs. 5 SGB XII § 34 Abs. 6 SGB XII § 34 Abs. 7 SGB XII Chemnitz, Stadt 37 - - - · - 37 - Erzgebirgskreis 23 - - - - - 23 - Mittelsachsen 10 · · - · - · · Vogtlandkreis · - · - - - 5 - Zwickau 45 3 · - · · 40 7 Dresden, Stadt 11 · - - · - · · Bautzen 26 · - - 4 · 22 8 Görlitz 15 - · - - - 12 3 Meißen 39 · 3 - 13 - 30 - Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 25 · 3 - 3 - 17 5 Leipzig, Stadt 62 - 4 - 25 · 38 12 Leipzig 23 · 3 - - - 12 12 Nordsachsen 11 - · - - - 10 · Kommunaler Sozialverband · - - - · - · - Insgesamt 334 11 19 - 51 3 253 58 Empfänger(innen) von Hilfe zum Lebensunterhalt mit Leistungen für Sozialhilfe Bestand 2014 Bildung und Teilhabe am 31.12.2014 nach Art der Bedarfe für Bildung Hiervon mit folgendem anerkannten Bedarf im Berichtsmonat: Träger Insgesamt ohne Mehrfachzählung Anzahl Sachsen Tagesausflüge Mehrtägige Fahrten Schulbedarf Schülerbeförderung Lernförderung Mittagsver - pflegung Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft § 34 Abs. 2 Nr. 1 SGB XII § 34 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII § 34 Abs. 3 SGB XII § 34 Abs. 4 SGB XII § 34 Abs. 5 SGB XII § 34 Abs. 6 SGB XII § 34 Abs. 7 SGB XII Chemnitz, Stadt 43 - - - 4 - 42 - Erzgebirgskreis 16 3 - - - - 15 · Mittelsachsen 12 - · - - - · - Vogtlandkreis 4 - - - - - 4 - Zwickau 44 · - - · - 42 · Dresden, Stadt 45 - - - 3 - 38 10 Bautzen 27 - · - 3 - 25 · Görlitz 11 - · · - - 8 · Meißen 36 · · - 12 · 31 - Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 27 · 6 - 4 - 22 5 Leipzig, Stadt 49 · 3 - 7 - 43 8 Leipzig 24 4 3 - - - 13 8 Nordsachsen · - - - - - · - Kommunaler Sozialverband · - - - · - · - Insgesamt 342 11 17 · 36 · 297 36 Empfänger(innen) von Hilfe zum Lebensunterhalt mit Leistungen für Sozialhilfe Bestand 2013 Bildung und Teilhabe am 31.12.2013 nach Art der Bedarfe für Bildung Hiervon mit folgendem anerkannten Bedarf im Berichtsmonat: Träger Insgesamt ohne Mehrfachzählung Anzahl Anlage 4 zu KA Drs.-Nr.: 6/13970 Drucksache 6/13970 Kleine Anfrage: Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets im Freistaat Sachsen - Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Fragen 1. - 3. 2013 Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote potenzielle LB (U25) 290 63 149 17 27 331 Antragsteller gesamt 49 78% 153 19 38 11% Antragsteller mit Ausflügen 0 0% 2 3% 16 42 28% 11 41 0 0 0% Klassenfahrten 6 2% 9 14% 34 1 12 8% 14 52 0 0 0% Schulbedarf 23 8% 33 52% 98 3 63 42% 19 70 3 33 10% Beförderung 0 0% 7 11% 14 0 3 2% 3 11 3 1 0% Lernförderung 3 1% 2 3% 13 0 11 7% 2 7 0 1 0% Mittagessen 29 10% 17 27% 42 1 51 7% 19 70 13 13 4% Teilhabe 4 1% 5 8% 17 0 15 10% 4 14 0 0 0% 2014 Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote potenzielle LB (U25) 450 € 48 203 580 27 473 Antragsteller gesamt 47 98% 146 212 38 8 Antragsteller mit Ausflügen 7 2% 0 0% 32 0 53 26% 3 41 5 1 0% Klassenfahrten 11 2% 10 21% 37 1 29 14% 11 11 0 0 0% Schulbedarf 17 4% 22 46% 106 2 100 49% 23 85 82 32 7% Beförderung 0 0% 6 13% 28 0 7 3% 2 7 42 2 0% Lernförderung 2 0% 5 10% 10 0 21 10% 0 0 0 1 0% Mittagessen 58 13% 19 40% 28 0 98 48% 14 52 77 20 4% Teilhabe 6 1% 4 8% 17 1 38 19% 3 11 6 1 0% 2015 Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote potenzielle LB (U25) 1391 2731 674 176 282 1779 348 988 Antragsteller gesamt 714 26% 3427 133 20% 31 18% 718 158 16% Antragsteller mit Ausflügen 77 6% 13 0% 201 0 0% 0 126 45% 24 3% 1 1 0% Klassenfahrten 13 1% 35 1% 50 7 1% 3 37 13% 45 7% 2 1 0% Schulbedarf 220 16% 538 20% 429 17 3% 28 174 62% 135 39% 353 121 12% Beförderung 47 3% 392 14% 184 4 1% 17 5 2% 120 34% 223 42 4% Lernförderung 4 0% 16 1% 15 0 0% 0 10 4% 0 0% 3 0 0% Mittagessen 250 18% 219 8% 256 97 14% 19 140 50% 225 64% 126 59 6% Teilhabe 49 4% 43 2% 149 13 2% 3 34 12% 45 13% 10 4 0% 2016 Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote potenzielle LB (U25) 1111 4025 1413 698 539 1225 1442 756 1666 Antragsteller gesamt 904 22% 3751 340 24% 89 13% 843 69% 1456 455 27% Antragsteller mit Ausflügen 191 17% 21 1% 507 11 1% 10 267 50% 56 5% 28 3% 44 4 2 0% Klassenfahrten 12 1% 58 1% 76 12 1% 4 37 7% 24 4% 27 5 2 0% Schulbedarf 451 41% 904 22% 903 161 11% 121 390 72% 400 33% 112 15% 710 267 316 19% Beförderung 144 13% 243 6% 474 10 1% 15 2 0% 183 15% 193 26% 287 33 58 3% Lernförderung 7 1% 34 1% 24 0 0% 4 14 3% 3 0% 0 0% 4 0 1 0% Mittagessen 377 34% 355 9% 554 221 16% 95 331 61% 179 15% 236 31% 325 19 24 12% Teilhabe 180 16% 53 1% 354 67 5% 3 76 14% 22 2% 24 3% 59 1 1% 2017 Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote potenzielle LB (U25) 1009 2529 855 401 390 794 609 1109 Antragsteller gesamt 687 27% 2316 467 55% 118 29% 611 77% 844 650 364 33% Antragsteller mit Ausflügen 178 18% 20 1% 315 5 1% 3 214 55% 42 5% 20 2 2 0% Klassenfahrten 28 4% 53 2% 90 10 1% 6 47 12% 29 17 4 0% Schulbedarf 329 33% 687 27% 696 212 25% 92 250 64% 232 29% 140 242 256 23% Beförderung 76 8% 70 3% 385 4 0% 19 23 6% 128 16% 196 101 24 2% Lernförderung 12 1% 45 2% 127 0 0% 1 234 60% 6 1% 27 0 1 0% Mittagessen 283 28% 285 11% 316 550 64% 119 68 17% 161 20% 161 92 188 17% Teilhabe 182 18% 24 1% 315 89 10% 9 42 5% 77 56 27 2% 2018 Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote potenzielle LB (U25) 1015 1548 785 370 316 657 593 1046 Antragsteller gesamt 291 19% 225 29% 149 40% 409 62% 307 356 34% Antragsteller mit Ausflügen 20 2% 3 0% 8 1% 9 49 40 6% 2 0% Klassenfahrten 10 1% 29 2% 7 1% 2 11 2 0% Schulbedarf 190 19% 291 19% 74 9% 151 131 158 24% 240 23% Beförderung 32 3% 6 0% 6 1% 7 3 64 10% 32 3% Lernförderung 1 0% 30 2% 0 0% 1 18 6 1% 2 0% Mittagessen 166 16% 63 4% 282 36% 158 150 118 18% 198 19% Teilhabe 103 10% 4 0% 65 8% 5 33 23 4% 28 3% Bemerkungen 1. Q. 1. Hj. 1. Hj. 1. Q. 1. Q. 1. Hj. 1. Hj. 1. Hj. Quelle: Landesdirektion Sachsen Bemerkung/Hinweis: Die Datenvorhaltung in den einzelnen Landkreisen ist unterschiedlich, teilweise wäre die händische Sichtung der Leistungsakten erforderlich. Hierfür ist ein Zeitaufwand je Akte von 20 Minuten anzusetzen, der Aktenumfang ist mit ca. 6000 Akten je Kreis anzusetzen. Im Zeitraum, der für die Beantwortung zur Verfügung steht ist dies nicht zu bewältigen. LK ZwickauVogtlandkreisLK Nordsachsen LK Sächs Schweiz-Osterzgeb.Stadt Chemnitz Stadt Dresden Stadt Leipzig LK Bautzen Erzgebirgskreis LK Görlitz 2013 bis 2015 keine stat Daten vorliegend, Aktenauswertung erforderlich 2013 bis 2015 keine stat Daten vorliegend, Aktenauswertung erforderlich keine stat. Daten vorliegend, Aktenauswertung erforderlich keine Daten Einzelleistungen gemeldet LK Leipzig LK Meißen LK Mittelsachsen 2018-07-27T11:41:35+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes