STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6/13972 Thema: Sportstättenstatistik Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Einzelplan 03 -Staatsministerium des Innern- des Haushaltsplans 2017/2018 sind unter dem Titel 03 22 534 71 400.000,00 Euro jährlich für 2017 und 2018 für „Dienstleistungen Dritter" eingestellt. In der Erläuterung zu diesem Titel ist aufgeführt, dass die Mittel u.a. für die Evaluation der Förderrichtlinie, die Erstellung einer Sportstättenstatistik einschließlich Bedarfsplanung veranschlagt sind. Zudem sind Mittel für Maßnahmen zur sportmedizinischen Prävention im Kinder- und Jugendsport sowie Präventionsprojekten der Landessportjugend Sachsen eingeplant." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie teilen sich für die Jahre 2017 und 2018 die bereitgestellten Mittel in Höhe von 400.000,00 Euro pro Jahr auf die in der Erläuterung angegebenen Einzelmaßnahmen jeweils auf? Mittel in Höhe von insgesamt 600.000,00 Euro wurden für das Projekt mit der Universität Leipzig zur Erstellung einer wissenschaftlichen Studie zur Erforschung der präventivmedizinischen Versorgung im Nachwuchsleistungssport eingesetzt. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Fragen 2 bis 5 verwiesen. Frage 2: In welcher Höhe wurden seit 2017 Mittel für die Erstellung einer Sportstättenstatistik aufgewendet und in welcher Höhe sollen bis Ende 2018 weitere Mittel hierfür eingesetzt werden? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 4-1053/47/34 Dresden, 1. August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Frage 3: Wer ist für die Erstellung der Sportstättenstatistik zuständig? Frage 4: Welche einzelnen Daten werden in der Sportstättenstatistik erhoben und ausgewertet ? Frage 5: Wann ist nach dem derzeitigen Stand mit der Fertigstellung und der Veröffentlichung der Ergebnisse der Sportstättenstatistik zu rechnen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 5: Für die Erstellung einer Sportstättenstatistik wurden bislang keine Mittel aufgewendet. Aktuell wird grundsätzlich die Notwendigkeit einer solchen Statistik für das Gebiet des Freistaates Sachsen und der erforderliche Inhalt einer etwaigen Sportstättenstatistik geprüft. Die Prüfung wurde bislang nicht abgeschlossen. Erst mit vorliegendem Ergebnis kann ein Entscheidungsvorschlag erarbeitet werden, ob und wenn ja, welche Dritte bei der Erarbeitung einer solchen Statistik eingebunden werden sollen. Insoweit kann aktuell auch keine Aussage zu einem Veröffentlichungszeitpunkt getroffen werden. Mit ffimndlichen Grüßenr (42/ 41 ( 4 - ro . Dr. Rolan,A Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-08-01T09:26:05+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes