STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/13981 Thema: Anerkennungsgründe für Asylbewerber in Sachsen im 2. Quartal 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Menschen hielten sich zum Stichtag 30.06.2018 in Sachsen auf, deren Asylantrag bzw. Antrag auf Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erfolgreich war, denen also der Flüchtlingsstatus nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes zuerkannt worden ist? (Bitte aufschlüsseln nach Männern, Frauen, Minderjährigen männlichen oder weiblichen Geschlechts!) Personen mit anerkanntem Flüchtlingsstatus gern. § 3 Asylgesetz (AsylG) 1 Gesamt: davon: darunter: männlich weiblich unter 18 Jahre2 17.8593 12.203 5.649 4.948 Quelle: Auswertung Ausländerzentralregister (AZR) zum Stichtag 30. Juni 2018 Geschlechtsspezifische Merkmale werden im Rahmen der AZR-Auswertung innerhalb der Altersgruppen nicht erhoben. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen 2-1053/42/183-2018/42991 Dresden, 2. August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. emspricnt aer Lani aer Innaber einer murentnaltseriauonis nacn i ADS. z murentnaitsgesetz (muremm.,) 3 davon sieben Personen unbekannten Geschlechts STAATSMINISTERIUM DES INNERN • MI• BM II. M775 Frage 2: Wie viele Menschen hielten sich zum Stichtag 30.06.2018 in Sachsen auf, denen subsidiärer Schutz gemäß § 4 des Asylverfahrensgesetzes zuerkannt worden ist? (Bitte aufschlüsseln nach Männern, Frauen, Minderjährigen männlichen oder weiblichen Geschlechts!) Freistaat SACHSEN Personen mit subsidiärem Schutz gem. § 4 AsyIG 1 Gesamt: davon: darunter: männlich weiblich unter 18 Jahre2 5.9704 3.821 2.145 2.027 Quelle: Auswertung AZR zum Stichtag 30. Juni 2018 Frage 3: Wie viele Menschen hielten sich zum Stichtag 30.06.2018 in Sachsen auf, für die ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 des Aufenthaltsgesetzes besteht? Nach der Auswertung des AZR hielten sich in Sachsen zum Stichtag 30. Juni 2018 insgesamt 2.915 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG auf, bei denen ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 AufenthG besteht. Frage 4: Wie viele abgelehnte Asylbewerber hielten sich zum 30.06.2018 in Sachsen auf und wie viele davon sind geduldet gemäß § 60a Aufenthaltsgesetz? Wie viele davon wiederum wegen notwendiger Passbeschaffung? ' Anzahl der Ausländer, Duldungen wegen die vollziehbar ausreise- Duldungen insgesamt fehlender pflichtig sind Reisedokumente 11.770 8.913 5.926 Quelle: Auswertung AZR zum Stichtag 30. Juni 2018 4 davon vier Personen unbekannten Geschlechts Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 5: Wie viele gerichtliche Verfahren, aufgeschlüsselt nach erster und zweiter Instanz, waren im Freistaat Sachsen zum Stichtag 30.06.2018 gegen ablehnende Bescheide von Asylanträgen anhängig und wie viele Verfahren wurden im 2. Quartal 2018 abgeschlossen? Verwaltungsgerichte in Sachsen Sächsisches Oberverwaltungsgericht Zahl der anhängigen Verfahren im Sachgebiet Asylrecht, die sich gegen ablehnende Bescheide von Asylanträgen richten am Stichtag 30. Juni 2018 7.543 629 Zahl der erledigten Verfahren im Sachgebiet Asylrecht, die sich gegen ablehnende Bescheide von Asylanträgen richteten im 2. Quartal 2018 1.685 341 Mi ." fr undliche Grüßen J P o. Dr. Roland Wö ler Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-08-02T10:36:52+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes