STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/13989 Thema: Selbstständige Ausreise und Unterstützung in der Heimat im 2. Quartal 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele abgelehnte Asylbewerber und wie viele anderweitige Asylbewerber sind im 2. Quartal 2018 aus dem Freistaat Sachsen im Rahmen des Rückkehrprogramms REAG/GARP freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt? (Bitte nach Monate und Staatsangehörigkeit einzeln aufschlüsseln!) Aufgrund einer verfeinerten Auswertung kann nun auch die Anzahl der freiwilligen Ausreisen von abgelehnten Asylbewerbern nach dem REAG/GARP- Programm der Internationalen Organisation für Migration (I0M) übermittelt werden. Im 2. Quartal 2018 ergibt sich die Zahl aus der nachfolgenden Tabelle : M K LAMM 01111111 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bei Antwort angeben) 2-1053/42/186 Dresden, 2. August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Staatsangehörigkeit April Mai Juni Afghanistan 0 0 1 Albanien 2 5 4 Aserbaidschan 0 0 5 China, Volksrepublik 0 0 1 Gambia 0 0 1 Georgien 9 16 22 Indien 0 6 1 Irak 5 5 2 Kosovo (UNSC Resolution 1244) 0 4 4 Libanon 1 3 1 Marokko 0 2 1 Mazedonien, ehem. jug. Republik 0 14 5 Pakistan 0 4 3 Palästinensische Autonomiegebiete 0 3 1 Russische Föderation 8 12 11 Russische Föderation* 0 1 0 Serbien 2 4 12 Tunesien 1 1 1 Türkei 0 2 0 Venezuela, Bolivarische Republik 0 1 0 Gesamt 28 83 76 *Zielland Ukraine Die Anzahl der insgesamt bewilligten Förderanträge für freiwillige Ausreisen nach dem REAG/GARP-Programm der 10M im 2. Quartal 2018, unabhängig von einem Asylbezug , ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Bei den Angaben handelt es sich lediglich um bewilligte Fälle, die auch rückwirkend Änderungen unterliegen können. Angaben zu den tatsächlichen Ausreisen liegen der Staatsregierung derzeit noch nicht vor. Angaben zu anderweitigen Asylbewerbern werden statistisch nicht gesondert erfasst. Staatsangehörigkeit April Mai Juni Afghanistan 2 0 6 Albanien 2 5 4 Armenien 0 2 0 Aserbaidschan 0 0 5 China, Volksrepublik 0 0 1 Gambia 0 0 1 Georgien 17 22 24 Indien 0 6 1 Irak 13 9 8 Iran, Islamische Republik 1 2 1 Kosovo (UNSC Resolution 1244) 0 4 4 Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Libanon 7 4 2 Marokko 0 2 1 Mazedonien, ehem. jug. Republik 2 19 5 Mongolei 0 0 3 Pakistan 0 4 3 Palästinensische Autonomiegebiete 0 3 1 Russische Föderation 8 18 16 Serbien 2 4 12 Tunesien 3 1 1 Türkei 0 2 1 Ukraine 0 1 0 Venezuela, Bolivarische Republik 0 1 3 Gesamt 57 109 103 Frage 2: Wie viele abgelehnte Asylbewerber und wie viele anderweitige Asylbewerber des Kosovos sind im 2. Quartal 2018 aus dem Freistaat Sachsen im Rahmen des Unterstützungsprogramms URA 2 in ihrer Heimat gefördert worden? Zur Zahl der Rückkehrer aus Sachsen in den Kosovo, die eine Unterstützung (kostenlose Beratung und finanzielle Unterstützung) über das Rückkehrprogramm URA erhalten haben, liegen für das 2. Quartal 2018 derzeit noch keine bestätigten Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vor. Mdifreu>dlichep Grüßen of. Dr! RaralTd`Waer Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-08-02T10:48:25+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes