STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/13990 Thema: Fälle von Sozialleistungsbetrug durch Asylbewerber im 2. Quartal 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: ln wie vielen Fällen wurde in Sachsen im 2. Quartal 2018 ein Betrug zur Erlangung von Sozialleistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch Asylbewerber, anerkannte Asylberechtigten Flüchtlinge, subsidiär Schutzbedürftige und Geduldete festgestellt und zur Anzeige gebracht? Frage 2= Aus welchen Herkunftsländern stammen die Tatverdächtigen; anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge, subsidiär Schutzbedürftige und Geduldete? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E/13/694 - KLR ñEr-NirÉl w dE:ff?',, TOB MIT , O ¡ JUSTIZVOTIZUGSBEAMTE ì,t twJoB-MrT-r.DE Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsministerium der Just¡z Hosp¡talstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erre¡chen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengêrechter Zugang über Einfahrt Hosp¡talstraße 7 *Zugang flir elektronisch sign¡erte sowie túr verschlüsselte elektron¡sche Dokumenle nur über das EleKronische Gerichls- und Verualtungsposffach; nãhere lnformat¡onen unter www.egvp.de Seite 1 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUST¡Z Freistaat SACHSEN ÑEÛNilfJMNd\ery Laut dem polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) wurden im Zuständigkeitsbereich der sächsischen Polizeidirektionen im zweiten Quartal 2018 29 Straftaten des Sozialleistungsbetruges zur Anzeige gebracht, bei denen die Tatverdächtigen einen Aufenthaltsstatus im Sinne der Fragestellung hatten. Zu den 29 Straftaten wurden im PASS 29 Tatverdächtige mit folgenden Staatsangehörigkeiten erfasst: Die Frage, ob darüber hinaus bei den sächsischen Staatsanwaltschaften Straftaten des Sozialleistungsbetruges zur Anzeige gebracht wurden, bei denen die Tatverdächtigen einen Aufenthaltsstatus im Sinne der Fragestellung hatten, wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes nicht beantwortet. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellungen findet nicht statt. Da der Umstand , dass ein Betrug gemäß S 263 Strafgesetzbuch (StGB) der Erlangung von Sozialleistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dient und der tatverdächtige Ausländer Asylbewerber, anerkannter Asylberechtigter, Flüchtling, subsidiär Schutzbedürftiger oder Geduldeter ist, in den Datenbanken der Staatsanwaltschaften nicht erfasst wird, können die Fragen auch nicht aufgrund einer Datenbankauswertung beantwortet werden. Staatsangehörigkeit Anzahl Afghanistan 4 Agypten 1 Libanon und Syrien 1 Somalia 1 Staatenlos 1 Syrien 13 Tadschikistan 1 Tunesien 2 Ukraine 2 Vietnam 3 Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ñE!-\E¡iËI w Die vollständige Beantwortung der Fragen würde daher die Durchsicht und händische Auswertung aller aufgrund des Tatvorwurfs des Betruges in Betracht kommenden Ermittlungsverfahren der sächsischen Staatsanwaltschaften erfordern. Wegen dieses Tatvorwurfs ermittelten die sächsischen Staatsanwaltschaften im zweiten Quartal 2018 gegen 1.066 bekannte ausländische Beschuldigte. Zur Beantwortung müssten daher die Papierakten aller gegen diese Beschuldigten eingeleiteten Ermittlungsverfahren händisch durchgesehen und ausgewertet werden. Dies wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu Ermittlungsverfahren gegen 1.066 Beschuldigte anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 67 Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter geschätzt. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur vollständigen Beantwortung der Fragen erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Eine Beantwortung der Fragen würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in sächsischen Staatsanwaltschaften, die für laufende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stünden, binden. Die Staatsregierung kam bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden andererseits daher zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Fragen unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege nicht zu leisten ist. Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENW Frage 3: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im 2. Quartal 2018, wegen welcher Delikte, seitens der sächsischen Polizei oder Staatsanwaltschaften gegen Menschen eingeleitet , die sich mittels falscher Angaben zu ihrer ldentität einen Aufenthaltstitel erschleichen wollten? Von einer Beantwortung der Frage wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellungen findet weder bei der sächsischen Polizei noch bei den sächsischen Staatsanwaltschaften statt. Die vollständige Beantwortung der Frage würde daher die Durchsicht und händische Auswertung aller aufgrund des Tatvorwurfs in Betracht kommenden Ermittlungsverfahren erfordern . Dabei sind mindestens alle in den Datenbanken als Verstoß gegen $ 95 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), S 267 StGB oder S 271 StGB eingetragene Verfahren gegen Ausländer entsprechend der Fragestellung auszuwerten. Mit diesen vier Tatvorwürfen wurden im zweiten Quartal 2018 bei der Polizei 704 Ermittlungsverfahren gegen Ausländer registriert. ln den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften wurden im zweiten Quartal 2018 867 beschuldigte Ausländer mit oben genannten Straftatvorwürfen erfasst. Für die entsprechende Auswertung ist von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Ermittlungsverfahren bzw. je Ermittlungsakte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei der Polizei für die Auswertung anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 44 Arbeitstage, der bei den Staatsanwaltschaften anfallende Aufwand auf mindestens 54 Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter geschätzt. Die Staatsregierung kam daher, unter Berücksichtigung des oben dargestellten Maßstabes , bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentari- Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN5 schen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Strafrechtspflege und der Funktionsfähigkeit der Polizei nicht zu leisten ist. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Se¡te 5 von 5 2018-07-30T14:28:56+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes