STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr. 6/13992 Thema: Straftaten durch MITAs (Mehrfach Intensivtäter Asylbewerber) 2. Quartal 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei wie vielen polizeilich bekannt gewordenen Straftaten (ohne ausländerrechtliche Verstöße) im 2. Quartal 2018 waren MITAs als Tatverdächtige beteiligt? (Bitte aufschlüsseln nach Deliktsgruppen; Landkreisen /Kreisfreien Städten und Beteiligung der MITAs (kumulativ)!) Für den Tatzeitraum 1. April 2017 bis 30. Juni 2018 wurden im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) 1.030 Straftaten erfasst, bei denen mindestens ein Tatverdächtiger als MITA registriert ist. In der Tabelle wurden die Schlüsselzahlen für die Straftatenobergruppen wie folgt verwendet: 0 _ Straftaten gegen das Leben 1 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 2 Rohheitsdelikte, Straftaten gegen die persönliche Freiheit 3 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 4 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 5 Vermögens- und Fälschungsdelikte 6 sonstige Straftatbestände StGB 7 Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze V Verkehrsstraftaten Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/57/20 Dresden, 2. August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTER1UM DES INNERN Mh. OMMII 1143 Die Darstellung der Straftaten nach Landkreisen/Kreisfreien Städten sowie nach Deliktgruppen ist in der folgenden Tabelle ersichtlich: Landkreis/Kreisfreie Stadt 0 1 2 3 4 5 6 7* V Bautzen - 1 19 7 1 1 7 8 2 Chemnitz, Stadt - 1 40 43 13 2 12 18 2 Dresden, Stadt - - 52 129 41 6 23 48 5 Erzgebirgskreis - 1 9 7 2 3 8 5 2 Görlitz - - 13 12 3 1 10 4 - Leipzig 1 - 4 6 - - 1 3 1 Leipzig, Stadt 2 4 36 58 20 14 26 84 12 Meißen - - 11 5 1 1 4 - - Mittelsachsen - - 7 9 4 1 4 3 2 Nordsachsen - 3 2 3 1 1 2 - - Sächsische Schweiz- Osterzgebirge - 3 9 5 4 1 2 2 12 Vogtlandkreis - 2 14 17 1 2 6 4 2 Zwickau - - 12 4 2 1 12 12 4 Gesamt 3 15 228 305 93 34 117 191 44 * ohne ausländerrechtliche Verstöße Frage 2: Wie viele Asylbewerber sind derzeit in Sachsen als Intensivstraftäter erfasst? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreis/Kreisfreier Stadt und Herkunftsland!) Mit Stand vom 11. Juli 2018 sind im Freistaat Sachsen 1.165 Zuwanderer als MITA erfasst. Für die Einstufung als „MITA" werden nicht ausschließlich Personen mit dem Aufenthaltsstatus „Asylbewerber" betrachtet, sondern auch Personen mit dem Aufenthaltsstatus „Schutzberechtigte u. Asylberechtigte (Flüchtlingsstatus)", „Duldung" oder „Unerlaubter Aufenthalt" berücksichtigt. Diese gliedern sich wie folgt auf die Landkreise/Kreisfreien Städte (Aufenthaltsort): Freistaat SACH SEN Landkreis/Kreisfreie Stadt Anzahl Bautzen 92 Chemnitz, Stadt 82 Dresden, Stadt 230 Erzgebirgskreis 42 Görlitz 59 Leipzig 86 Leipzig, Stadt 230 Meißen 64 Mittelsachsen 51 Nordsachsen 61 Seite 2 von 6 STAATS1V11N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 52 Vogtlandkreis 67 Zwickau 49 Gesamt 1.165 Die Staatsangehörigkeiten sind in der folgenden Tabelle aufgeführt: Staatsangehörigkeit Anzahl Afghanistan 39 Ägypten 3 Albanien 16 Algerien 42 Armenien 1 Aserbaidschan 1 Bangladesch 1 Bosnien und Herzegowina 1 Eritrea 5 Gambia 1 Georgien 129 Guinea -Bissau 1 Indien 17 Irak 36 Iran, Islamische Republik 13 Israel 2 Jordanien 3 Kap Verde 1 Kasachstan 1 Kenia 1 Kirgisistan 1 Kosovo 23 Kuba 1 Libanon 17 Libyen 237 Mali 1 Marokko 139 Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik 7 Montenegro 1 Ohne Angabe 1 Pakistan 12 Peru 1 Portugal 1 Russische Föderation 34 Serbien 15 Seite 3 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN L' IM Freistaat SACHSEN 1Staatsangehörigkeit Anzahl Somalia 13 Staatenlos 5 Südsudan 1 Syrien, Arabische Republik 90 Tschechische Republik 1 Tunesien 231 Türkei 8 Ukraine 6 Ungeklärt 1 ,Venezuela 1 Vietnam 3 Gesamt 1 165 Frage 3: Wie viele in Sachsen registrierte MITAs sind derzeit inhaftiert? (Bitte aufschlüsseln nach zuständigem Gerichtsbezirk und Herkunftsland!) Am 11. Juli-2018 befanden sich 152 MITA in Haft. Angaben zum zuständigen Gerichtsbezirk liegen in den Polizeilichen Auskunftssystemen nicht vor. Die Staatsangehörigkeiten sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Staatsangehörigkeit Anzahl Afghanistan 4 Albanien 1 Algerien 9 Algerien; Libanon 1 Bangladesch 1 Bosnien und Herzegowina 1 Georgien 7 Indien 4 Irak 2 Iran, Islamische Republik 3 Israel 1 Jordanien 1 Libyen 29 Marokko 26 Pakistan 2 Peru 1 Russische Föderation 11 Somalia 4 Südsudan 1 Seite 4 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN .431=MN Freistaat SACHSEN Staatsangehörigkeit Anzahl Syrien, Arabische Republik 7 Tunesien 32 Türkei 4 Gesamt 152 Frage 4: Wie viele MITAs sind im laufenden Jahr freiwillig ausgereist oder abgeschoben worden? (Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsland und Ausreisezielland!) Ein Abgleich der nach § 58 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) aus Sachsen abgeschobenen Personen mit den in den polizeilichen Auskunftssystemen erfassten MITA hat ergeben, dass im Zeitraum 1. Januar bis 8. April 2018 16 MITA abgeschoben bzw. zurückgeführt wurden. Die Herkunftsländer und Ausreisezielländer der 16 MITA sind in der nachfolgenden Tabelle abgebildet: Abgeschobene MITA Herkunftsland Ausreisezielland 8 Tunesien Tunesien 4 Marokko Marokko 1 Georgien Georgien 1 Pakistan Pakistan 1 Serbien Serbien 1 Libyen Italien Aufgrund der Tatsache, dass der Abgleich immer „blockweise" erfolgt, liegen die Informationen für den Zeitraum 9. April bis 30. Juni 2018 aktuell noch nicht vor. Diese stehen voraussichtlich Ende August 2018 zur Verfügung. Zu den im Zeitraum 1. März bis 30. Juni 2018 nach § 58 Abs. 3 AufenthG überwacht ausgereisten Asylbewerbern und den freiwilligen Ausreisen — bewilligt nach dem REAG1/GARP2-Programm der International Organization for Migration (I0M) — gibt es keine Einzelauflistung, die einen Abgleich mit den in den polizeilichen Auskunftssystemen erfassten MITA ermöglicht. Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des 1Reintegration and Emigration Program for Asylum-Seekers in Germany 2 Governnnent Assisted Repatriation Program Seite 5 von 6 STAATSNI1NISTER1UM DES INNERN 9ZZIE IBM S.M1 Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. Sächs- VerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). In den Statistiken der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) wird die MITA-Eigenschaft nicht erfasst. Die vollständige Beantwortung der Frage kann daher nur nach händischer Einzelbearbeitung von über 500 Akten erfolgen. Es müsste jeweils die Akte angefordert , darin nach der MITA-Eigenschaft gesucht bzw. hierzu jeweils im Einzelfall Anfragen an die Polizei gerichtet, auf die Beantwortung dieser Anfragen gewartet und die Akte wieder weggelegt werden. Hierfür ist pro Akte ein Gesamtaufwand allein für die ZAB von durchschnittlich vier Stunden zu veranschlagen. Hieraus ergibt sich ein Arbeitsaufwand von rund 2.000 Arbeitsstunden. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben der ZAB nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung andererseits zu dem Ergebnis, dass eine solche aufwendige Recherche unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der ZAB nicht zu leisten ist. Mit frdindlichenArüßen ( I i i //) Prof. Dr. Roland öller Freistaat SACHSEN Seite 6 von 6 2018-08-02T10:45:47+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes