STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard- von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzelchen (bitte bei Antwort angeben) L-01053/4/168-2018 Dresden, August 2018 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BUNDNIS90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr-: 6/13995 Thema: Landesinnovationsstipendien - Nachfrage zu Drs 6/13134 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In ihrer Antwort auf Frage 3 der Kleinen Anfrage 6/13134 erklärt die Staatsregierung, dass für alle geförderten ESF-Promotionsstipendien sowohl Unterbrechungs- als auch Wiederaufnahmemöglichkeiten ins besondere bei Schwangerschaft und Elternzeit bedingten Unterbre chungen existieren. Ebenso wären Verlängerungen aus anderen fami lienbedingten Verzögerungen möglich. Ein der Fragestellerin vorliegen des Schreiben der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zur Förderung von ESF-mitfinanzierten Vorhaben besagt jedoch, dass es am 27.07.2017 ei nen gegenteiligen Beschluss gegeben hätte. Demnach müssten Promo vierende, die schwangerschafts- und/oder erziehungsbedingt die Arbeit an der Promotion unterbrechen, aus den Arbeitspaketen des aktuellen Vorhabens entfernt werden. Die Promovierenden könnten nach Ende der Unterbrechung über die ESF-Promotionsform „Vorhaben zur Verein barkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere" die Arbeit an ihrer Promotion fortsetzen. Gemäß Informationen aus Hochschulkreisen hät ten Engpässe und/oder mangelnde Flexibilität in der Haushaltsplanung den Beschluss vom 27.07.2017 notwendig gemacht." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer hat den im Schreiben der SAB genannten Beschluss vom 27.07.2017 gefasst und welche Gründe haben zu dieser Feststellung ge führt? Die Frage nimmt wohl Bezug auf eine E-Mail der Sächsischen Aufbaubank (SAB) vom 1. August 2017 an die TU Dresden. In dieser beschreibt die SAB, dass Promovendinnen und Promovenden, die schwangerschafts- und/oder erziehungszeitbedingt die Arbeit an der Promotion unterbrechen, zu einem der nächsten Stichtage erneut eine Förderung durch EU-Gelder beantragen Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente, STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN können. Bis dahin werden sie aus einem bestehenden Vorhaben herausgenommen. Auf dieses Vorgehen haben sich SAß und das Sächsische Staatsministerium für Wis senschaft und Kunst (SMWK) am 27.07.2017 unter Abwägung der Interessen der Ge samtzielgruppe und den Interessen einzelner Betroffener verständigt. Hintergrund hierfür ist es, möglichst vielen Studierenden in Sachsen die Chance zu ge ben, über ESF-Mittel in den Genuss eines Promotionsstipendiums zu kommen. Hierfür werden von der SAß in Abstimmung mit dem SMWK mehrere Promovenden in einem Vorhaben zusammengefasst. Dadurch verringert sich der prozentuale Anteil der Verwal tungskostenpauschale zur Summe des Fördervorhabens. Durch diese Vorgehensweise verbleiben mehr finanzielle Mittel für die Förderung weiterer Promotionsvorhaben. Das pauschalierte Vorgehen wurde dem SMWK von der Kommission zwingend vorgegeben, um Verwaltungsaufwand und -kosten zu senken. Gemäß Ziffer 28 b) der sogenannten Omnibus-Verordnung sind Fördersummen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro als pau schalierte Beträge auszureichen. Frage 2: Wie viele Anträge auf schwangerschafts-Zerziehungszeitbedingte Verlän gerung der Projektlaufzeit wurden seit der Beschlusslage ab 27.07.2017 gestellt und wie viele wurden abgelehnt? Nach derzeitigem Stand (12.07.18) liegen 3 Anfragen für eine Verlängerung vor. Zwar wurde den Verlängerungen von der Sächsischen Aufbaubank (SAß) nicht zugestimmt, jedoch wurde angeboten, die Vorhaben zum nächsten Stichtag wieder aufzunehmen. Diese Option wurde jedoch bisher nicht genutzt. Frage 3: Wie viel Zeit darf bei einer Förderung in der Form „Vereinbarkeit von Fa milie und wissenschaftlicher Karriere" zwischen Ende der Elternzeit und Wieder aufnahme der Promotionstätigkeit maximal liegen und ist eine Beschäftigung mit der Promotion in der Zwischenzeit bei dieser Förderung zulässig? Pauschale zeitliche Vorgaben zur Übergangsphase gibt es nicht. Jedoch ist eine zeit nahe Wiederaufnahme im Interesse des Promotionsvorhabens und somit auch im Sinne der Förderung. In dieser Zeit kann grundsätzlich auch eine andere Beschäftigung aufge nommen werden. Eine Beschäftigung mit der Promotion in dieser Zeit ist jedoch förder schädlich. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass es einer ESF-Förderung zum Abschluss des Promotionsvorhabens nicht bedarf. Frage 4: Wie viele Anträge auf Förderung in der Form „Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere" wurde von ehemaligen Landesinnovationsstipendiatlnnen seit dem 27.07.2017 gestellt und wie viele davon wurden abgelehnt? Bisher wurden keine Anträge von ehemaligen Promovendinnen gestellt. Daher gab es noch keine Ablehnung. Frage 5: Welche Änderungen in der Haushaltsplanung bzw. der Regeln für den Fördermittelabfluss wären notwendig, um eine Verlängerung der Förderzeiträume aufgrund von Schwangerschaft/Elternzeit wieder möglich zu machen? Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Entscheidung vom 27.07.2017 sollte Promovendinnen und Promovenden, die auf grund einer Schwangerschaft oder Elternzeit ihre ESF-Promotion unterbrechen, gerade die Möglichkeit geben, ihre Promotion zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. Dies war zuvor nicht möglich. Ursprünglich hatte die Richtlinie ESF Flochschule und Forschung eine strikt arbeitsmarktpolitische Zielrichtung. Daher konnte in einem Vorhaben „zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere" der Wiedereinstieg in ein Promotionsvorhaben nur dann bewilligt werden, wenn die Promotion nicht bereits zuvor durch ESF-Mittel gefördert wurde. Für eine noch weitergehende Flexibilisierung müssten die Promovendinnen und Promo venden von der Stichtagsregelung ausgenommen werden. Dies würde aber den vollstän digen Mittelabfluss verhindern, da eine wirksame Anwendung nur dann möglich wäre, wenn dafür Rücklagen gebildet werden. Deren Inanspruchnahme wäre jedoch der Höhe nach ungewiss. Insofern ist nochmals darauf hinzuweisen, dass das derzeitige Vorgehen gerade möglichst vielen Studierenden in Sachsen die Chance geben soll, über ESF- Mittel in den Genuss eines Promotionsstipendiums zu kommen. Ungeachtet dessen wird die Staatsregierung erneut prüfen, inwieweit eine weiterge hende Flexibilisierung unter Beachtung der genannten Zielstellung sinnvoll ist. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung ra Seite 3 von 3 2018-08-02T15:11:19+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes