STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/13997 Thema: Darstellung der Hinrichtung mit einer Puppe in Schwarzenberg Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: TAG 24 berichtete am 1. Juli 2018 von einer, den gesamten 29. Juni 2018 an einem Strick von einer Eisenbahnbrücke in Schwarzenberg baumelnden schwarzen Kinderpuppe." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Zu welchem Zeitpunkt (Datum, Uhrzeit) hatte die Polizei bzw. welche andere Behörde Kenntnis von der Puppe erhalten und zu welchem Zeitpunkt wurde sie entfernt? Frage 2: Aus welchen konkreten Gründen dauerte die Entfernung so lange? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Am Freitag, den 29. Juni 2018, 16:08 Uhr, wurde durch einen Bürgerhinweis bei der Polizeidirektion (PD) Chemnitz, Polizeirevier Aue, bekannt, dass am Viadukt in Schwarzenberg, Ortsteil Neustadt, eine Puppe über der Straße hängen würde. Durch den Dienstgruppenführer des Polizeireviers wurde 16:10 Uhr veranlasst , dass verfügbare Revierkräfte diesen Sachverhalt prüfen. Um 16:18 Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/57/26 Dresden, . Juli 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat ISEN Uhr informierten die eingesetzten Beamten, dass sich der Sachverhalt bestätigt hat und offenbar eine etwa 30 bis 50 cm große „bräunliche Puppe" am Außengeländer des Viadukts angebracht worden ist. Eine erste Einschätzung hierzu ergab, dass keine Gefahr für den Bahn- sowie den Straßenverkehr besteht. Nach Bewertung des Sachverhaltes informierte der Dienstgruppenführer 16:38 Uhr das Führungs- und Lagezentrum der PD Chemnitz. Im Ergebnis der Gesamtbetrachtung wurde 16:42 Uhr die Bundespolizeidirektion Pirna, Bundespolizeiinspektion Klingenthal, welche originär zuständig ist, vom Sachverhalt informiert. Aus dem der PD Chemnitz vorliegenden Einsatzbericht der Bundespolizei geht hervor, dass die Bundespolizeiinspektion Klingenthal den Sachverhalt übernommen hat. Einsatzkräfte stellten gegen 19:10 Uhr einen 25 bis 30 cm großen „braunen Teddybären" fest, welcher am Geländer des Viaduktes angebracht war. Die eingesetzten Beamten mussten sich für kurze Zeit in den Gleisbereich begeben, um diesen Teddybären vom Geländer abzuschneiden. Es bestand zu keinem Zeitpunkt eine Beeinträchtigung für den Bahn- bzw. angrenzenden Straßenverkehr. Frage 3: Wann wurde wegen dieses Vorfalls ein (Vor -)Ermittlungsverfahren wegen welches Straftatbestandes gegen wie viele Beschuldigte eingeleitet und ggf. aus welchen Gründen wann beendet? Die PD Chemnitz hat die Medienberichterstattung zum in Rede stehenden Sachverhalt zum Anlass genommen, ein Prüfverfahren zu eröffnen. Dieses wurde am 6. Juli 2018 der Staatsanwaltschaft Chemnitz zur rechtlichen Würdigung vorgelegt. Durch die Staatsanwaltschaft Chemnitz wurde der Anfangsverdacht der Volksverhetzung gemäß § 130 Strafgesetzbuch bejaht und am 16. Juli 2018 ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt eingeleitet. Frage 4: Inwieweit wurden welche Straftaten aus welchen Gründen als politisch motiviert (PMK-rechts, etc.) eingestuft bzw. aus welchen konkreten Gründen nicht? Durch das Dezernat 5 der Kriminalpolizeiinspektion Chemnitz, welches mit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens beauftragt wurde, erfolgte aufgrund der bisherigen Erkenntnisse eine Zuordnung der Straftat zur PMK-rechts-. Frage 5: Inwieweit sieht die Staatsregierung einen Zusammenhang zwischen dem Aufhängen der Puppe und dem Treffen von Neonazis am Tag darauf bzw. zu den Straftaten des NSU? Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Ein Zusammenhang kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht hergestellt werden. undlichen Grüßen 'rot Dr.'Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-08-03T09:38:10+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes