STAATS1VHN1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/14 Thema: Antivirale Arzneimittel - Bund-/Länderzuständigkeiten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Durch die veröffentlichten Studien der Cochrane Collaboration und die damit verbundenen Zweifel an der Wirksamkeit der beiden Grippemittel Tamiflu und Relenza ist die Diskussion um die Versorgung der Bevölkerung mit antiviralen Arzneimitteln erneut entfacht. Im diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen zu den Bund- und Länderzuständigkeiten.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit unterstützt die Staatsregierung die derzeitige Regelung, dass neben dem Bund jedes einzelne Bundesland antivirale Arzneimittel bevorraten muss? Die Sächsische Staatsregierung unterstützt die Bevorratung mit antiviralen Arzneimitteln in vollem Umfang. Die fachliche Begründung ist der Antwort auf Frage 3 zu entnehmen. Frage 2: Müssen aus Sicht der Staatsregierung die Zuständigkeiten für die Pandemievorsorge überarbeitet werden? Der Nationale Pandemieplan wird derzeit als Maßnahme der Evaluation der Pandemie des Jahres 2009 überarbeitet. Frage 3: Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus den neuen Ergebnisse der Cochrane Collaboration, zur zweifelhaften Wirksamkeit der beiden Grippemittel Tamiflu und Relenza? Neuraminidasehemmer sind geeignete Mittel, um während einer Influenzapandemie die Mortalität und Morbidität in der Bevölkerung zu reduzieren, S SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 554-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23-0141.51-14/626 Dresden, 2* Oktober 2014 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN insbesondere bis ein für das aktuelle Influenzavirus spezifischer Impfstoff zur Verfügung steht. Daher wurden sie in den nationalen Pandemieplan aufgenommen. Vor dem Hintergrund von Veröffentlichungen der Cochrane Collaboration im Jahr 2014, nach denen die Wirksamkeit der Neuraminidasehemmer als zweifelhaft eingestuft wird, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für die Bundesregierung zum Einsatz dieser Arzneimittel in einer Influenzapandemie Stellung genommen: „Die Kritik der Cochrane Collaboration war der Bundesregierung seit deren Metaanalyse aus dem Jahr 2012 bekannt. Sie hat deren Kritik schon vor zwei Jahren vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und dem Robert Koch-Institut prüfen lassen. Sowohl nach den wissenschaftlichen Bewertungen der Bundesoberbehörden als auch nach den Bewertungen durch andere wissenschaftliche Körperschaften sind keine (medikamentösen) Behandlungsmaßnahmen bekannt, die den Zeitraum bis zur Verfügbarkeit wirksamer Impfstoffe nachgewiesenermaßen effektiver überbrücken könnten. Auch der Bericht der Cochrane Collaboration enthält dazu keine Hinweise. Die neue Analyse der Cochrane Collaboration führt aber insbesondere nicht zu einer Einschätzung, dass ein Verzicht auf die Anwendung von Neuraminidasehemmern bei einer schwerwiegenden Influenzapandemie die Bevölkerung bis zur Verfügbarkeit wirksamer Impfstoffe besser schützen würde.“ (Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage, Bundestagsdrucksache 18/1384; 09.05.2014). Frage 4: Hat die Staatsregierung in der Vergangenheit Gespräche mit der Bundesregierung geführt, um darauf hinzuwirken, dass die im Nationalen Pandemieplan ausgesprochene Empfehlung, für 20 Prozent der Bevölkerung entsprechende Medikamente einzulagern, korrigiert wird? (Entscheidung bitte begründen.) Frage 5: Inwieweit wird die Staatsregierung auf Grundlage der neuen Ergebnisse der Cochrane Collaboration Gespräche mit der Bundesregierung führen, um daraufhin zu wirken, dass die im Nationalen Pandemieplan ausgesprochene Empfehlung, für 20 Prozent der Bevölkerung entsprechende Medikamente einzulagern, korrigiert wird? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Die Sächsische Staatsregierung hat keine Gespräche mit der Bundesregierung geführt, um die Bevorratung für die Bevölkerung mit antiviralen Medikamenten zu korrigieren, sie beabsichtigt auch in Zukunft nicht, dies zu tun. Die Begründung ist der Antwort auf Frage 3 zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2