STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14018 Thema: Begriffe „Gesundheit" und „Leib" im Sächsischen Polizeigesetz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie definiert die Staatsregierung den Begriff „Gesundheit" im Sächsischen Polizeigesetz (u.a. § 21 SächsPolG)? Frage 2: Wie definiert die Staatsregierung den Begriff „Abwehr einer Gefahr für Gesundheit" im Sächsischen Polizeigesetz (u.a. § 18 SächsPolG)? Frage 3: Wie definiert die Staatsregierung den Begriff „Abwehr einer Gefahr für Leib" im Sächsischen Polizeigesetz (u.a. § 21 SächsPolG)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Die Definition im Gesetz verwandter Begriffe ist grundsätzlich Aufgabe des Gesetzgebers. Soweit dieser von der Möglichkeit einer Legaldefinition keinen Gebrauch gemacht hat, obliegt die Ausfüllung des Begriffsinhaltes der Rechtspraxis. Insoweit wird auf die einschlägige juristische Fachliteratur bzw.-Rechtsprechung verwiesen. 44 M i t ;ndlichen Grüßen Pr olancglIer .1111BMIZI ZEIL ,111IBB 1111111%. Freistaat Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/57/42 Dresden, 7. August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. 2018-08-08T11:50:38+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes