STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (Die LINKE) Drs.-Nr.: 6/14021 Thema: Verdeckte Ermittler und V -Personen bei der sächsischen Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welcher Rechtsgrundlage und in welchen spezifischen Einsatzsituationen ist ein Verdeckter Ermittler der sächsischen Polizei (§ 39 SächsPolG) berechtigt, im Einsatz sogenannte szenetypische oder andere Straftaten zu begehen? Eine spezifische Rechtsgrundlage, die Verdeckte Ermittler berechtigt, Straftaten zu begehen, besteht nicht. Frage 2: Auf welcher Rechtsgrundlage und unter welchen Einsatzvoraussetzungen ist die sächsische Polizei berechtigt, sich des Mittels der V- Personen zu bedienen? Rechtsgrundlage für den Einsatz von Vertrauenspersonen (VP) sind im Bereich der Gefahrenabwehr die §§ 1 und 36 Absatz 5 Satz 2 Sächsisches Polizeigesetz (SächsPolG) und im Bereich der Strafverfolgung die §§ 161 und 163 Strafprozessordnung (StPO). Die Voraussetzungen für den Einsatz sind in den Gemeinsamen Richtlinien der Justizminister/-senatoren und der Innenminister/-senatoren der Länder über die Inanspruchnahme von Informanten sowie über den Einsatz von Vertrauenspersonen (VP) und Verdeckten Ermittlern im Rahmen der Strafverfolgung (Anlage D der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren [RiStBV]) sowie in der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Inanspruchnahme von Informanten und Führung von Vertrauenspersonen durch den Polizeivollzugsdienst (VwV Informanten und VP) vom 6. Juni 2006, zuletzt geändert durch VwV vom 3. September 2009, geregelt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/57/45 Dresden, 7. August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERILIM DES INNERN Frage 3: Auf welcher Rechtsgrundlage und unter welchen Einsatzvoraussetzungen ist die sächsische Polizei berechtigt, sich des Mittels der Informanten zu bedienen? Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme von Informanten sind im Bereich der Gefahrenabwehr die §§ 1 und 36 Absatz 3 Nummer 8 SächsPolG und im Bereich der Strafverfolgung die §§ 161 und 163 StPO. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind in den Gemeinsamen Richtlinien der Justizminister/-senatoren und der Innenminister/-senatoren der Länder über die Inanspruchnahme von Informanten sowie über den Einsatz von Vertrauenspersonen (VP) und Verdeckten Ermittlern im Rahmen der Strafverfolgung (Anlage D der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren [RiStBV]) sowie in der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Inanspruchnahme von Informanten und Führung von Vertrauenspersonen durch den Polizeivollzugsdienst (VwV Informanten und VP) vom 6. Juni 2006, zuletzt geändert durch VwV vom 3. September 2009, geregelt. Frage 4: Auf welcher Rechtsrundlage und unter welchen Einsatzvoraussetzungen ist die sächsische Polizei berechtigt, sich des Mittels der Gewährspersonen zu bedienen ? Der Begriff der Gewährsperson wird im polizeilichen Regelwerk nicht verwendet. Vor diesem Hintergrund kann die Frage nicht beantwortet werden, da sich der konkrete Inhalt auch nicht aus der Fragestellung ergibt. Frage 5: Auf welcher Rechtsrundlage und unter welchen spezifischen Voraussetzungen sind Personen aus Frage 2 bis 4 berechtigt, während ihrer Tätigkeit für die sächsische Polizei sogenannte szenetypische oder andere Straftaten zu begehen? Spezifische Rechtsgrundlagen, die die in den Fragen 2 bis 4 bezeichneten Personen berechtigen, Straftaten zu begehen, bestehen nicht. undliöheryGrüßen Pioi. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-08-10T08:40:15+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes