STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14023 Thema: Datenanlieferung nach INPOL-Land und INPOL-Zentral Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welcher Rechtsgrundlage und auf Veranlassung welcher Behörden bzw. Dienststellen des Bundes oder der Länder bzw. aus welchen Anlässen oder Gründen werden welche Daten zu welchen Personen, Personengruppen bzw. zu welchem Personenkreis und zu welchen Sachverhalten aus welchen Datensystemen der sächsischen Polizei (z. B. IVO, PASS) an INPOL-Land und/oder an INPOL-Zentral angeliefert? Die sächsischen Polizeidienststellen übermitteln personenbezogene Daten, die im Integrierten Vorgangsbearbeitungssystem (IVO)/ Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) gespeichert sind, an das Bundeskriminalamt über INPOL-Land an INPOL-Zentral zweckgebunden entsprechend § 43 Sächsisches Polizeigesetz (SächsPolG) i. V. m. §§ 29 ff. Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) [neu]. Dabei gilt die Übergangsvorschrift des § 91 BKAG. Eine Übermittlung personenbezogener Daten ist auch nach den Bestimmungen der für die Daten am 24. Mai 2018 jeweils geltenden Errichtungsanordnung nach § 34 des BKAG in der bis zum 24. Mai 2018 geltenden Fassung zulässig. Dabei werden Daten zu Personen bzw. Personengruppen gem. §§ 18, 19 BKAG [neu] übermittelt, soweit die Personen oder Sachverhalte gern. § 30 BKAG [neu] die Kriterien der Verbundrelevanz erfüllen. Im Weiteren wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/57/46 Dresden, 7. August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Aus welchen Verbunddateien bestehen INPOL-Land und INPOL-Zentral und welche Daten zu welchen Personen, Personengruppen oder Personenkreisen sowie Sachverhalten sind in diesen Verbunddateien gespeichert? (Bitte aufschlüsseln nach INPOL-Land, INPOL-Zentral und Verbunddateien!) INPOL-Land wird in der sächsischen Polizei gern. § 48 SächsPolG als eine Verbunddatei betrieben. INPOL-Land dient ausschließlich der Erfassung, Pflege und Übermittlung von Daten nach INPOL-Zentral. Zur Aufstellung zu speichernder Daten von Personen oder Personengruppen wird deshalb auf die Aufstellung zu den Verbunddateien von IN POL -Zentral verwiesen. INPOL-Zentral besteht aus mehreren Verbunddateien, die nach Maßgabe des § 91 BKAG [neu] betrieben werden: Kriminalaktennachweis, Erkennungsdienst, Haftdatei, Personenfahndung, Sachfahndung, DNA -Analyse -Datei und Gewalttäterdateien (Sport, Politisch motivierte Kriminalität). In der Verbunddatei „Kriminalaktennachweis" werden Verdächtige, Beschuldigte und Verurteilte mit folgenden Daten gespeichert: Personendaten (Personalien ggf. Aliaspersonalien), Personenbeschreibungen, Lichtbilder und Fallgrunddaten. In der Verbunddatei „Erkennungsdienst" werden Betroffene einer erkennungsdienstlichen Behandlung mit folgenden Daten gespeichert: Personendaten (Personalien ggf. Aliaspersonalien), erkennungsdienstliche Daten/Unterlagen (Lichtbilder, daktyloskopische Abdrücke), Personenbeschreibungen und Fallgrunddaten. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN In der Verbunddatei „Haftdatei" werden Daten zu Personen gespeichert, die sich aufgrund richterlich angeordneter Freiheitsentziehung in behördlichem Gewahrsam befinden oder befanden. Folgende Daten werden dazu gespeichert: — Personendaten (Personalien ggf. Aliaspersonalien), — Haftnotierungen, — Personenbeschreibungen, — Lichtbilder und — Fallgrunddaten. In der Verbunddatei „Personenfahndung" werden Daten zu Personen gespeichert, die zum Zwecke der Gefahrenabwehr, der Strafverfolgung bzw. der Strafvollstreckung, Durchführung ausländerrechtlicher Maßnahmen oder zur polizeilichen Beobachtung ausgeschrieben werden oder in einer Gewalttäterdatei eingestellt sind. Folgende Daten werden dazu gespeichert: Personendaten (Personalien ggf. Aliaspersonalien), Ereignisdaten (Fahndungsnotierungen), Personenbeschreibungen, Lichtbilder und Fallgrunddaten. In der Verbunddatei „Sachfahndung" werden Daten von Eigentümern, Besitzern oder Geschädigten im Zusammenhang mit den zur Fahndung ausgeschriebenen Sachen gespeichert, das sind folgende Daten: Sachdaten (Sachbeschreibungsdaten), Personendaten, Fahndungsnotierungen und Fallgrunddaten. In der Verbunddatei „DNA -Analyse -Datei" werden zu Beschuldigten und Verurteilten sowie Geschädigte (erfasst als Spuren, ohne Nennung von Personalien) nachfolgende Daten gespeichert: Personendaten, Spuren, DNA-Identifizierungsmuster (DNA-Identifizierungsmuster können sowohl von Personen als auch von Tatortspuren stammen) und Vorgangsdaten/Verwaltungsdaten. Freistaat SACHSEN Seite 3 von 5 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN M 3 In den Verbunddateien „Gewalttäter" werden zu Tatverdächtigen, Beschuldigten und Verurteilten folgende personenbezogene Daten gespeichert: — Personendaten, — Personenbeschreibung, — Maßnahmedaten und — Fallgrunddaten. Frage 3: Welche Bediensteten welcher Dienststellen von Bund und Ländern bzw. gemeinsamer Stellen und Arbeitszusammenhänge haben eine Berechtigung zur Einsichtnahme und/oder Bearbeitung oder des Aufrufs bzw. Abrufs der in INPOL- Land und INPOL-Zentral gespeicherten Daten? (Bitte aufschlüsseln nach Datenbzw . Auskunftssystemen und Art der Berechtigung!) Frage 4: Welche Bediensteten welcher Dienststellen von Bund und Ländern bzw. gemeinsamer Stellen und Arbeitszusammenhänge haben eine Berechtigung zur Einsichtnahme und/oder Bearbeitung oder des Aufrufs bzw. Abrufs der in den Verbunddateien aus Frage 2 gespeicherten Daten? (Bitte aufschlüsseln nach Verbunddateien und Art der Berechtigung!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Auf INPOL-Land (Sachsen) haben ausschließlich die sächsischen Polizeidienststellen Zugriff. Zugriffsberechtigt sind die Bediensteten, die mit der Datenerfassung und Datenpflege für IN POL -Zentral beauftragt sind. Auf INPOL-Zentral wird ausschließlich im Wege des automatisierten Abrufverfahrens (Abfrage) zugegriffen. Zugriffsberechtigt sind alle polizeilichen Vorgangssachbearbeiter und die Bediensteten, die mit der Datenerfassung und Datenpflege für INPOL-Zentral beauftragt sind. Eine Unterscheidung nach Verbunddateien in INPOL-Zentral erfolgt nicht. Grundsätzlich sind alle Polizeien des Bundes und der Länder für INPOL-Zentral zugriffsberechtigt . Die Einzelregelungen für die Zugriffsberechtigungen liegen in Verantwortung der jeweiligen Länder bzw. des Bundes. Freistaat SACHSEN Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 5: Auf welcher Rechtsgrundlage werden zu welchen anderen Datensystemen auf Bundesebene und/oder EU -Ebene bzw. anderen internationalen Datensystemen Daten gemäß Frage 1 direkt oder über INPOL-Land und INPOL-Zentral angeliefert ? Es wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14024 verwiesen. Q ndlichen rüßen 1LirT IoIan WöIIer Freistaat SACHSEN Seite 5 von 5 2018-08-08T12:38:15+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes