STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 101 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14025 Thema: Flexibles Jugendmanagement in den Jahren 2009-2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Landkreise nehmen seit 2009 - 2017 am Projekt "Flexibles Jugendmanagement" teil? (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Jahren) Die Angaben sind der Anlage zu entnehmen. Frage 2: Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Rahmen dieses Projektes in den einzelnen Landkreisen beschäftigt? (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Jahren und VZÄ) Die Angaben sind der Anlage zu entnehmen. Frage 3: Welche Einzelprojekte und Ideen wurden im Rahmen des "Flexiblen Jugendmanagement" durchgeführt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Jahren) Frage 4: Welche Summe an Fördermitteln wurden für die durchgeführten Einzelprojekte zur Verfügung gestellt?( bitte aufgeschlüsselt nach Projekten und Jahren) Die Projekte des Flexiblen Jugendmanagement in den Landkreisen werden auf Basis der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen gefördert. Zuwendungsfähig sind Personalausgaben der Jugendmanager sowie die für die konkrete Stelle anfallenden Sachausgaben. Es handelt sich also um eine strukturelle Unterstützung der antragstellenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen {bitte bei Antwort angeben) 42-0141.51-18/579 OJesden, ß· Juli2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Das Landesjugendamt Sachsen schließt gemäß vorgenannter Förderrichtlinie zu Handlungsschwerpunkten des Flexiblen Jugendmanagement mit dem Träger der freien Jugendhilfe und dem Jugendamt des betreffenden Landkreises Kooperationsvereinbarungen . Aus diesen Kooperationsvereinbarungen lassen sich methodische Ansätze ableiten . Eine statistische Erfassung aller Einzelprojekte und Ideen aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Jahren erfolgt nicht. Durch die Flexiblen Jugendmanager umgesetzte Einzelmaßnahmen und damit zusammenhängende Ausgaben werden nicht über die Förderrichtlinie Weiterentwicklung finanziert , sondern durch die kommunalen Gebietskörperschaften bzw. Dritte. Folglich sind Einzelprojekte und deren Abrechnung nicht Gegenstand der Verwendungsnachweisführung entsprechend der Förderrichtlinie Weiterentwicklung. Mit freundlichen Grü ,I 0. Ii Barbara Klepsch Anlage Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN Anlage zu Drs.-Nr. 6/14025 2018-07-20T09:20:58+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes