STAATSM1N1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14026 Thema: Nachfrage zur Anfrage Drs 6/ 13566: Polizeieinsatz in Leipzig-Connewitz am 25. April 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut einer Internetveröffentlichung hat sich während der Ergreifung und Verbringung der jugendlichen Tatverdächtigen folgendes abgespielt : ,Vor der Fahrt in den Polizeiposten in der Wiedebachpassage werden sie unter Bedrohungen und Beleidigungen in Bauch, Rippen und auf den Kopf geschlagen. Einem Gefesselten wird sein Tascheninhalt — Geldscheine und ein Feuerzeug — unter dem Ruf ‚FRISS! FRISS! FRISS!' in den Mund gestopft. Im Polizeiposten muss einer der Betroffenen gefesselt auf dem Boden vor einem leeren Stuhl knien. Aus dieser Stellung wurde er im Genick gepackt und hochgezogen. Auf Beschwerden, Einsprüchen und Fragen nach Dienstnummern haben die Polizeibeamten mit weiteren Gewaltandrohungen und Beleidigungen reagiert." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie positioniert sich die Staatsregierung zu oben stehenden Darstellungen ? Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet, welche die Staatsregierung bisher nicht getroffen hat. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung auch nicht verpflichtet. Im Übrigen wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/13566 verwiesen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/57/50 Dresden, 7. August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str, 2 oder 4 melden. STAATSIVIINISTERIUIVI DES INNERN Frage 2: Aufgrund welcher konkreten Sachverhalte sind gegen wie viele Polizeibeamtinnen Ermittlungs-/Strafverfahren eingeleitet worden und liegen bereits Ermittlungsergebnisse vor? Bei der Staatsanwaltschaft Leipzig wurde nach Bekanntwerden des in der Vorbemerkung zu der Kleinen Anfrage geschilderten Sachverhaltes gegen acht Polizeibedienstete wegen des Anfangsverdachts der Körperverletzung im Amt (§ 340 Strafgesetzbuch) ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an. Abschließende Ermittlungsergebnisse liegen bisher nicht vor. Frage 3: Wie viele Hauseigentümerinnen sind „antragsberechtigt" und wurden in diesem Sinne mit Strafantragsformularen beschickt? Inwiefern konnte zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass die Jugendlichen für die konkreten Sachbeschädigungen am Eigentum der „Antragsberechtigten" verantwortlich sein könnten? Wie viele Strafanträge wurden aufgrund der Zusendung der Formulare gestellt? Insgesamt wurden 42 Geschädigte/Strafantragsberechtigte angeschrieben. Mit Stand vom 16. Juli 2018 wurden 14 Strafanträge gestellt. Der Nachweis der Tatbeteiligung der einzelnen Beschuldigten ist Gegenstand des noch laufenden Ermittlungsverfahrens, eine konkrete Aussage dazu ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. rkundlic en Grüßen rof. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-08-08T11:51:25+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes