STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14029 Thema: Nachfrage zu Drs 6/13341: Pilotprojekt eines so genannten „AnKER-Zentrums" in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Da der Bundesinnenminister Horst Seehofer am 28. Mai 2018 in Sachsen zugegen war und sich mit dem Ministerpräsidenten und dem Innenminister des Freistaates u.a. zum Thema „AnKER"-Zentrum verständigt hat und da das BAMF derzeit bereits zum 01.08.2018 Personal für die geplanten bundesweit 12 AnKER-Zentren sucht, worunter sich auch der Standort Dresden befindet (vgl. https://www.ntv .de/politik/Bamf-sucht-Mitarbeiter-fuer-Ankerzentrenarticle 20517830.html), geht die Fragestellerin davon aus, dass die unten stehenden Fragen nun beantwortet werden können und damit Transparenz hergestellt werden kann." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann soll die derzeitige Erstaufnahmeeinrichtung in der Hamburger Straße 19 zum „AnKER"-Zentrum umgewandelt werden, wie ist dies mit der Laufzeit des derzeitigen Betreibervertrages mit EHC bis zum 31.12.2018 vereinbar oder gibt es bezüglich des Standortes doch alternative Pläne (zum Beispiel die derzeit durch das SMJus genutzte Erstaufnahmeeinrichtung im Hammerweg 26)? Eine Umwandlung der bestehenden Erstaufnahmeeinrichtung in ein sog. „AnkER-Zentrum" im Sinne einer Errichtung einer neuen Behörde erfolgt nicht. Der Begriff „AnkER-Zentrum" ist ein Arbeitsbegriff in dem „Masterplan Migration" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 4. Juli 2018 (siehe dort Nummer 32, S. 14). Mit diesem Arbeitsbegriff wird das organisatorische Zusammenwirken der zuständigen Bundes-, Landesund Kommunalbehörden unter einem Dach bezeichnet mit dem Ziel, die Effizienz, Geschwindigkeit und Qualität von Asylverfahren zu steigern. Die Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24b-1053/42/189 Dresden, 7. August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN bisherige bereits eng verzahnte Zusammenarbeit der Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden am Standort Hamburger Straße, Dresden, soll dadurch noch intensiviert werden, so dass die Verfahrensdauer insgesamt verkürzt werden kann. Nach derzeitigem Stand ist hierfür der 1. September 2018 vorgesehen. Die Laufzeit des Betreibervertrages mit der European Homecare GmbH wird davon nicht berührt. Frage 2: Inwiefern wird sich das „AnkER"-Zentrum von regulären Erstaufnahmeeinrichtungen unterscheiden (z.B. im Hinblick auf Kapazität, dort angesiedelte Behörden , Verweildauer, Bewegungsfreiheit der dort untergebrachten etc.) Mit dem „AnkER-Zentrum" wird an die bestehenden Strukturen (Ankunftszentren) angeknüpft . Insofern unterscheidet sich das „AnkER-Zentrum" nicht wesentlich, allenfalls organisatorisch (siehe Antwort auf die Frage 1), von den in Sachsen bereits bestehenden Ankunftszentren. Kapazitätserhöhungen erfolgen nicht. Insbesondere soll die im Masterplan der Bundesregierung vorgesehene Größe der AnkER-Zentren von 1.000 bis 1.500 Plätzen unterschritten werden. Die Unterbringung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus bleiben die Ankunftszentren in Chemnitz und Leipzig auch weiterhin bestehen. Frage 3: Wie soll das Aufnahmeprozedere von nach Sachsen zugewiesenen/ kommenden Asylantragsstellerinnen vor dem Hintergrund der Errichtung des „AnKER-" Zentrums verändert werden? Welche der neu in Sachsen ankommenden Geflüchteten sollen dort untergebracht werden, wann bzw. unter welchen Prämissen soll die Weiterleitung in reguläre Erstaufnahmeeinrichtungen erfolgen? Das Aufnahmeprocedere ändert sich nicht. Neu ankommende Asylsuchende werden wie bisher in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Chemnitz, Dresden oder Leipzig aufgenommen . In der Einrichtung in Dresden wird das Procedere der Aufnahme und Registrierung durch die Behörde des Freistaates Sachsen (Erstaufnahmeeinrichtung) mit dem nachfolgenden Verfahrensschritt der Asylantragstellung durch die Behörde des Bundes (BAMF) verzahnt werden, um dadurch eine Verfahrensbeschleunigung zu erreichen . MktfceLindlici-ien Orüßen ' / (4444( • L ' Prof. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-08-08T10:16:40+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes