STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEM Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01097 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/4/171-2018/ Dresden, '2. .August 2018 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14036 Thema: Honorarlehrkräfte an Volkshochschulen und Musikschulen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Honorarlehrkräfte arbeiten an Hochschulen, an Volkshochschulen, pri vaten Sprachschulen, Goethe-Instituten sowie an anderen Einrichtun gen. Sehr häufig arbeiten sie im öffentlichen Auftrag. Trotz ihrer gesell schaftlich wichtigen und wertvollen Arbeit befinden sich Honorarlehr kräfte nicht selten in einer prekären Situation." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Honorarlehrkräfte gibt es nach Kenntnis der Staats regierung im Freistaat Sachsen insgesamt? (Bitte nach Geschlecht auf schlüsseln.) Frage 2: Wie viele der unter 1. genannten Honorarlehrkräfte sind an Volkshochschulen beschäftigt? (Bitte nach Geschlecht aufschlüsseln.) Frage 3: Wie viele der unter 1. genannten Honorarlehrkräfte sind an Mu sikschulen beschäftigt? (Bitte nach Geschlecht aufschlüsseln.) Frage 4: Wie viele Lehrkräfte an Volkshochschulen und Musikschulen sind sozialversicherungspflichtig angestellt und wie viele arbeiten als Honorarlehrkräfte? (Bitte nach Geschlecht sowie Einrichtungsart diffe renzieren.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Die Angaben zur Beantwortung der Fragen 1 bis 3 bitte ich der Anlage 1 zu entnehmen. Zur Beantwortung der Frage 4 wird auf die Anlage 2 verwiesen. -ir Zertifikat seit 2007 audtt berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am HIntereIngang der Wigardstraße 17. Für aile Besücherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. "Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Unter dem Begriff „Honorarlehrkräfte" wurde Lehrpersonal erfasst, welches Lehrleistun gen erbringt, ohne dass mit der Lehrperson dabei ein Dienstverhältnis begründet wird. Die Staatsregierung fördert die kommunalen und als gemeinnützig anerkannten privat rechtlichen Musikschulen. Darüber hinaus existieren Musikschulen in privatrechtlicher Trägerschaft, die der Gewinnerzielung dienen. Zu diesen liegen der Sächsische Staats regierung keine Informationen vor. Die für den Bereich der Musikschulen gemachten An gaben beziehen sich auf die 32 Musikschulen, die vom Freistaat Sachsen gefördert wer den. Eine Aufschlüsselung nach Geschlecht ist nicht möglich, da diese Angaben der Staatsregierung nicht bekannt sind. Eine Pflicht der Staatsregierung, sich die erfragten Daten zu verschaffen, besteht nicht. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsfüh rung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflich tet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall. Von den 32 vom Frei staat Sachsen geförderten Musikschulen befinden sich 15 in kommunaler und 17 in pri vatrechtlicher Trägerschaft. Selbstvenwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fach aufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGemO nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevor stehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Ein rein präventives, allgemeines oder pauschales Auskunftsverlangen der Aufsichtsbehörde ist vom Institut der Rechtsaufsicht nicht gedeckt. Auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, Drs.- Nr: 6/13623, Thema: Finanzierung der sächsischen Musikschulen, wird verwiesen. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung et Anlagen 1. Tabelle zur Beantwortung der Fragen 1 bis 3 2. Tabelle zur Beantwortung der Frage 4 Seite 2 von 2 Anlage 1 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LT-Drs. 6/14036 Thema: Honorariehrkräfte an Volkshochschulen und Musikschulen Anzahl der Honorarlehrkräfte Gesamt davon männlich davon weiblich im Freistaat Sachsen 8.487 4.287 4.200 davon an Volkshochschulen 4.529 1.727 2.802 daneben an Musikschulen 1.870 Anlage 2 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LT-Drs. 6/14036 Thema: Honorarlehrkräfte an Volkshochschulen und Musikschulen Anzahl der hauptberuflich tätigen Lehrkräfte an Volkshochschulen Anzahl der Honorarlehrkräfte an Volkshochschulen Gesamt davon männlich davon weiblich Gesamt davon männlich davon weiblich 135 45 90 4.529 1.727 2.802 Anzahl der hauptberuflich tätigen Lehrkräfte an Musikschulen Anzahl der Honorarlehrkräfte an Musikschulen Gesamt Gesamt 663 1.870 2018-08-02T15:34:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes