STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14039 Thema: Betreuung und Beratung von Abschiebungshäftlingen und jenen, die sich in Ausreisegewahrsam befinden durch einschlägige Hilfs- und Unterstützungsorganisationen in sächsischen Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamsvollzugseinrichtungen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Gemäß § 4 Absatz 2 des Gesetzes zur Regelung des Vollzugs der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams im Freistaat Sachsen werden den „Untergebrachten" einschlägig tätige Hilfs- und Unterstützungsorganisationen benannt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche einschlägig tätigen Hilfs- und Unterstützungsorganisationen werden den Abschiebungshäftlingen und jenen, die sich in Ausreisegewahrsam befinden, zukünftig benannt werden? Hierzu liegen noch keine Festlegungen vor. Frage 2: Welche finanzielle Unterstützung stellt die Staatsregierung den einschlägig tätigen Hilfs- und Unterstützungsorganisationen für die Betreuung und Beratung von Abschiebungshäftlingen und sich in Ausreisegewahrsam befindlichen Menschen bereit? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24a-1053/42/192 Dresden, 7. August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie, bei wem und jeweils in welcher Höhe kann diese finanzielle Unterstützung für die Betreuung und Beratung von Abschiebungshäftlingen und sich in Ausreisegewahrsam befindlichen Menschen beantragt werden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Eine finanzielle Unterstützung der einschlägig tätigen Hilfs- und Unterstützungsorganisationen ist nicht vorgesehen. eundlich Grßen • A • rot. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2018-08-08T11:03:49+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes