STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14040 Thema: Kostenlose ausländerrechtliche Rechtsberatung in sächsischen Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamsvollzugseinrichtungen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Gemäß § 4 Absatz 4 des Gesetzes zur Regelung des Vollzugs der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams im Freistaat Sachsen erhalten Untergebrachte Informationen über eine Rechtsvertretung sowie auf Wunsch eine durch die Einrichtung vermittelte, kostenlose ausländerrechtliche Rechtsberatung." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer führt zukünftig die in § 4 Absatz 4 des Gesetzes zur Regelung des Vollzugs der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams im Freistaat Sachsen genannte kostenlose ausländerrechtliche Rechtsberatung ? Die Rechtsberatung soll durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erfolgen . Frage 2: Durch wen und in welcher Höhe wird diese kostenlose ausländerrechtliche Rechtsberatung finanziert? Die Kosten werden von der Staatskasse getragen. Der Umfang ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass sich der Umfang an den Vorgaben des Beratungshilfegesetzes orientieren wird. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24a-1053/42 /193 Dresden, 7. August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN ee9 Freistaat SACHSEN Frage 3: Mit welchem zeitlichen Umfang ist für den Einsatz der kostenlosen ausländerrechtlichen Rechtsberatung zu rechnen? (Bitte angeben pro Woche.) Der Umfang einer einzelnen Rechtsberatung kann mangels bisheriger Erfahrungswerte nicht abgeschätzt werden. Frage 4: Werden im Bedarfsfall bei der Inanspruchnahme der kostenlosen ausländerrechtlichen Rechtsberatung durch „Untergebrachte" Dolmetscherinnen eingesetzt werden und durch wen werden diese finanziert? Zur Durchführung einer wirksamen Rechtsberatung ist die erfolgreiche sprachliche Verständigung zwischen dem Rechtsuchenden und dem Berater zwingend erforderlich. Die Dolmetscherleistungen sind danach Bestandteil der für die Untergebrachten kostenlosen Rechtsberatung. Die Kosten fallen der Staatskasse zur Last. undlichen Grüßen röf. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2018-08-08T11:52:13+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes