STAATSM1N1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/14049 Thema: Rückkehrberatung für abgelehnte Asylbewerber 1. Halbjahr 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Teams mit jeweils wie vielen Mitarbeitern der mobilen Rückkehrberatung gibt es derzeit? (Bitte aufschlüsseln nach Standorten bzw. Einsatzgebiet/Erstaufnahmeeinrichtungen!) In den Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) des Freistaates Sachsen und an den drei sächsischen BAMF-Standorten sind insgesamt sechs Mitarbeiter in der mobilen Rückkehrberatung tätig. Einsatzgebiet zuständig für: Bereich Dresden EAE Dresden (Bremer Straße) (zwei Mitarbei- EAE Dresden (Hamburger Straße) ter/innen) EAE Grillenburg Bereich Chemnitz EAE Chemnitz (Thüringer Weg) (zwei Mitarbei- EAE Chemnitz (Adalbert-Stifter-Weg) ter/innen) EAE Chemnitz (Lützowstraße 26) EAE Chemnitz (Matthesstraße 53) EAE Schneeberg Bereich Leipzig EAE Leipzig (Max-Liebermann-Straße36c) (zwei Mitarbei- EAE Dölzig (Schkeuditz) ter/innen) Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/42/195 Dresden, 7. August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Wie hoch sind die Kosten der mobilen Rückkehrberatung im 1. Halbjahr 2018 für den Freistaat Sachsen? Die Kosten für die mobile Rückkehrberatung belaufen sich im ersten Halbjahr 2018 auf 407.550,00 EUR. Es handelt sich bei dieser Angabe um einen vorläufigen Wert auf der Grundlage der vorliegenden Rechnungen. Die abschließende Rechnungsprüfung durch die Landesdirektion Sachsen steht noch aus. Frage 3: Wie viele abgelehnte Asylbewerber haben die mobile Rückkehrberatung im 1. Halbjahr 2018 in Anspruch genommen? Im ersten Halbjahr 2018 wurden im Rahmen der mobilen Rückkehrberatung Erstberatungsgespräche für insgesamt 93 abgelehnte Asylbewerber (einschließlich minderjähriger Familienangehöriger) durchgeführt. Frage 4: Wie viele abgelehnte Asylbewerber, die die mobile Rückkehrberatung in Anspruch genommen haben, sind tatsächlich im 1. Halbjahr 2018 in ihre Heimat freiwillig zurückgekehrt bzw. aus der Bundesrepublik Deutschland ausgereist (freiwillige Ausreise)? Im ersten Halbjahr 2018 kehrten 46 abgelehnte Asylbewerber mit Hilfe der mobilen Rückkehrberatung in ihre Heimatländer zurück. Frage 5: Wie viele abgelehnte Asylbewerber haben die vom Integrationsministerium finanzierten Rückkehrberatungen in den Kommunen im 1. Halbjahr 2018 in Anspruch genommen? Wie viele davon wiederum sind tatsächlich freiwillig ausgereist ? Im ersten Halbjahr 2018 haben insgesamt 1.673 Personen die vom Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration, finanzierten Rückkehrberatungen in den Kommunen in Anspruch genommen. Davon sind insgesamt 355 Personen freiwillig ausgereist. Bei den erfassten Beratungen handelt es sich um freiwillige Rückkehrberatungen. Die darin enthaltene Anzahl abgelehnter Asylbewerber wird nicht erfasst. ndlichen.Grüßen rof. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-08-08T11:02:44+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes