STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6/14059 Thema: Bestellung eines Vormunds für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Vorbemerkung Eine maßgebliche Voraussetzung für die Bestellung eines Vormundes nach SS 17ß fi BGB (Voraussetzungen für die Bestellung eines Vormundes) ist, dass der Betroffene minderjährig ist." Namens und im Auttrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: ln wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2010 bis 2017 die durch die Familiengerichte im Freistaat Sachsen für minderjährige Personen ein Vormund nach SS 17ßfi BGB bestellt und wie alt waren die minderjährigen Personen? (Bitte die Antwort nach Altersgruppen und Jahren getrennt aufschlüsseln) Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsm¡nister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E/13/1276 - KLR Dresden, 6i. August2olS lw TOB MIT a ¡ JUS'fiZVOLLZtJGSAEAMTE wwwJoa-Mlr-t.DE Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justlz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang für elektronisch signierte sow¡e für verschlüsselle elekùonische Dokumente nur i¡ber das ElsKronische Gerichts- und Vsrwaltungspostfach; nåhere lnlormationen unter w.egvp.de Seite 1 von 6 STAATSI\4INISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ñqilffiHR¡I''\!tv Frage 2: ln wie vielen Fällen wurde für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) in den Jahren 2010 bis 2017 ein Vormund bestellt? (Bitte nach Jahren getrennt angeben) Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 1 und 2 Eine statistische Erhebung im Sinne der Fragestellung findet durch die sächsischen Amtsgerichte nicht statt. Die Anzahl der jährlichen Verfahrenseingänge und der Bestand der Vormundschaftsverfahren stellen sich wie folgt dar: Quelle: Landesamt des Freistaates Sachsen Die Anzahl der eingegangenen Amtsvormundschaftsverfahren unbegleitete minderjährige Ausländer betreffend stellt sich seit 2015 wie folgt dar: Quelle Vorm u ndschaftsverf ahren Jahr Neueingänge Bestand am Ende des Berichtszeitraumes 201 0 1.557 2.262 2011 1.227 2.576 2012 1.037 2.626 2013 251.1 2.800 2014 1.253 2.973 2015 2.192 4.032 201 6 3.528 5.778 2017 1.916 5.198 Jahr Neueingänge Amtsvormundschaftsverfahren bei UMAs 2015 1.639 2016 2.402 2017 709 Seite 2 von 6 des Freistaates Sachsen STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN tilIMISffil\ry Die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik weist auf Grund des 5 99 Absatz 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB Vlll) lediglich die Zahl der im Freistaat Sachsen zum Ende der Jahre 2010 bis 2017 lür deutsche und nichtdeutsche Kinder und Jugendliche angeordneten Amtsvormundschaften, S 55 SGB Vlll und S 1791b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) aus, ohne zu unterscheiden, ob das Jugendamt für unbegleitete ausländische Minderjährige oder andere Personen zum Vormund bestellt wurden. Bestel lte Amtsvormundschaften Jahr Deutsche Nichtdeutsche lnsgesamt 2010 1 30 1 69 1.370 2011 1.377 105 1.482 2012 1.432 81 1 .513 2013 1.547 87 1.634 2014 1.615 80 1.695 2015 1.651 939 2.590 201 6 1.661 2.436 4.097 2017 1.858 1.643 3.501 Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Statistischer Bericht Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen - Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Bestem Wissen entspricht die Antwort, wenn das Wissen, das bei der Staatsregierung präsent ist, sowie jene lnformationen, die innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand zumindest in ihren Geschäftsbereichen eingeholt werden können, mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Urteilvom 16. April 1998, Vf. 19-l-97). Für die umfassende Beantwortung der Fragen wäre die Durchsicht sämtlicher Akten der Vormundschaftsverfahren der sächsischen Amtsgerichte, mithin von 13.835 Akten, erforderlich. Für das Anfordern, das Suchen, den Transport der Akten sowie die Auswertung und Dokumentation im Sinne der Fragestellung und den Rücktransport ist mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 15 Minuten pro Akte zu rechnen. Ausgehend Seite 3 von 6 STAATSMINISTERIU[4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSENffi\!Ðv von einem 8-h-Arbeitstag wäre daher ein Mitarbeiter insgesamt 433 Tage damit beschäftigt, die Fragen vollständig zu beantworten. Andere Aufgaben könnten währenddessen nicht wahrgenommen werden. Eine solche Erhebung wäre mit einem Aufwand verbunden, der geeignet ist, die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Justiz zu beeinträchtigen. Nach Abwägung des parlamentarischen lnformationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der Justiz andererseits wurde, auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts, aus Gründen der Zumutbarkeit von der umfassenden Beantwortung der Fragen abgesehen. Frage 3: Wie viele UMA kamen in den Jahren 2010 bis 2017 nach Sachsen? (Bitte die Antwort nach Jahren getrennt aufschlüsseln) Die Zahl der jeweils neu aufgenommenen unbegleiteten ausländischen Kinder und Jugendlichen ist nicht Gegenstand der gesetzlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik. Die Kinder- und Jugendhilfestatistik weist jedoch die Zahl der lnobhutnahmen wegen unbegleiteter Einreise aus dem Ausland aus. Erfasst wird dabei die Zahl der jeweils im Laufe eines Kalenderjahres beendeten vorläufigen Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche nach S 42 SGB Vlll (vorläufige Schutzmaßnahmen): Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Statistik der Kinder- und Jugendhilfe, Teil l: Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige in Sachsen Seite 4 von 6 Jahr Zahl der (beendeten) lnobh Einreise aus dem Ausland utnahmen wegen unbegleiteter 2010 84 2011 94 2012 38 2013 72 2014 140 2015 1.360 2016 3.115 2017 1.418 STAATSI\4INISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENIW Frage 4: ln wie vielen Fällen wurde anlässlich der Bestellung eines Vormundes das Alter von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) durch eine medizinische Untersuchung festgestellt (ärztliche Altersfeststellung)? Auf die zusammenfassende Antwort der Sächsischen Staatsregierung vom 21. März 2018 auf die Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage, Drs. 6/12535, vom 21 . März 2018 wird verwiesen. Aktuellere oder detailliertere Angaben bzw. Angaben zu früheren Zeiträumen liegen nicht vor. ln den Justizstatistiken erfolgt keine Erhebung der erbetenen Daten. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Bestem Wissen entspricht die Antwort, wenn das Wissen, das bei der Staatsregierung präsent ist, sowie jene lnformationen, die innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand zumindest in ihren Geschäftsbereichen eingeholt werden können, mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Urteilvom 16. April 1998, Vf. 19-l-97). Für die umfassende Beantwortung der Fragen wäre die Durchsicht sämtlicher Akten der Vormundschaftsverfahren der sächsischen Amtsgerichte, mithin von 13.835 Akten, erforderlich. Für das Anfordern, das Suchen, den Transport der Akten sowie die Auswertung und Dokumentation im Sinne der Fragestellung und den Rücktransport ist mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 15 Minuten pro Akte zu rechnen. Ausgehend von einem 8-h-Arbeitstag wäre daher ein Mitarbeiter insgesamt 433 Tage damit beschäftigt, die Fragen vollständig zu beantworten. Andere Aufgaben könnten währenddessen nicht wahrgenommen werden. Eine solche Erhebung wäre mit einem Aufwand verbunden, der geeignet ist, die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Justiz zu beeinträchtigen. Nach Abwägung des parlamentarischen lnformationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der Justiz andererseits wurde, auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des Seite 5 von 6 STAATSI\4INISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN tilI\ìHILMl\ry parlamentarischen Fragerechts, aus Gründen der Zumutbarkeit von der umfassenden Beantwortung der Fragen abgesehen. Frage 5: G¡bt es e¡ne Regelung oder Anweisung an Justizbehörden, Gerichte oder Landratsämtern anlässlich e¡nes Verfahrens nach $ 1773 BGB, zumindest in Zweifelsfällen, eine medizinische Altersbest¡mmung durchzuführen? lm Rahmen von S 1773 BGB wird durch das Familiengericht die Minderjährigkeit als notwendige Voraussetzung der Anordnung der Vormundschatt im Rahmen des Ermessens des Richters geprüft. Richter sind sachlich unabhängig, daher nur dem Gesetz unterworfen. Eine gesetzliche Regelung, medizinische Altersbestimmungen durchzuführen, existiert nicht. Gegenüber den Jugendämtern der Landkreise und Kreisfreien Städte als Beteiligte an den familiengerichtlichen Verfahren hat das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz keine Vorgaben im Sinne der Fragestellung getroffen. Die Landkreise und Kreisfreien Städte erfüllen ihre Aufgaben als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe in kommunaler Selbstverwaltung. Sie unterliegen dabei keiner Fachaufsicht und deshalb auch keiner Weisungsbefugnis durch die Staatsregierung. Der Vollzug der Aufgaben liegt damit insoweit außerhalb des Zuständigkeits- und Verantwortu ngsbereichs der Staatsreg ierung. Mit freundlichen Grü ßen Sebastian Gemkow Seite 6 von 6 2018-08-09T08:55:30+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes