STAATSI\4ìNISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTER IUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6/14061 Thema: Unterbringungsmaßnahmen mit Freiheitsentziehung nach $ 1631b BGB (zur Abwendung einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung von Minderjährigen) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: ln wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2010 bis 2017 durch die Familiengerichte im Freistaat Sachsen Unterbringungsmaßnahmen mit Freiheitsentziehung nach 5 1631b BGB angeordnet? (Bitte die Antwort nach Jahren getrennt aufschlüsseln) Es wird angemerkt, dass die Unterbringung nach $ 1631b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht durch das Familiengericht angeordnet, sondern lediglich familiengerichtlich genehmigt wird. Folglich sind allein die familiengerichtlichen Genehmigungsanträge für Unterbringungen nach $ 1631b BGB Gegenstand statistischer Erhebungen der Justiz. Ob und inwieweit familiengerichtlich genehmigte Unterbringungsmaßnahmen vollzogen wurden, weist die Statistik nicht aus. ñilXft-lw Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-'1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E/13/1269 - KLR Dresden, f,. August2OlS . JUSIIZVOLtZtJGSaEAMTE wwwJoa-Mr-tDE Hausanschrift: Såichsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost úber Deutsche Post 01095 Dresden www,just¡z.sachsen.de/smj Verkehrsverblndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang fúr elektron¡sch signierte sowie für verschlüsselte elektron¡sche Dokumente nur über das Elektronische Ger¡chts- und Verwaltungsposttach; nåhere lnformationen unter m.egvp.de TOB MIT 1' o Seite 1 von 6 STAATST\4INISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENW Die Anzahl der bei den sächsischen Amtsgerichten in den Jahren 2010 bis 2017 erledigten Verfahren nach S 1631b BGB kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Frage 2r Wie alt waren die minderjährigen Betroffenen zum Zeitpunkt der Unterbringung? (Bitte die Antwort nach Altersgruppen und Jahren getrennt aufschlüsseln) Frage 3: Wie lang dauerte die Unterbringung im Durchschnitt an? (Bitte die Antwort nach Jahren aufschlüsseln) Frage 4: ln wie vielen Fällen erfolgte die Unterbringung aufgrund einer Eigengefährdung des minderjährigen Betroffenen wegen Drogenkonsums oder wegen einer sonstigen Sucht oder Substanzabhängigkeit? (Bitte die Antwort nach Jahren aufschlüsseln ) Jahr erledigte familiengerichtlich genehmigte Unterbringungsverfahren nach $ 1631b BGB 201 0 567 2011 548 2012 586 2013 635 2014 621 2015 670 2016 627 2017 671 Seite 2 von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ÐÑ"d w Frage 5: In wie vielen Fällen war die Selbstgefährdung des Betroffenen oder eine Fremdgefährdung durch den Betroffenen aufgrund eines psychischen/neurologischen Krankheitsbildes indiziert? (Bitte die Antwort nach Jahren Aufschlüsseln) Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 2 bis 5 Die in den Jahren 2010 bis 2016 begonnenen erzieherischen Hilfen, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfen für junge Volljährige mit richterlicher Genehmigung für eine Unterbringung nach S 1631b BGB, die mit einem Freiheitsentzug verbunden sind, einschließlich der in den Fragen 2, 3 und 5 erbetenen Angaben, können den nachfolgenden Übersichten entnommen werden. Daten für das Jahr 2017 liegen insoweit noch nicht vor. Jahr Begonnene erzieherische Hilfenn Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfen für junge Volljährige mit richterlicher Genehmigung für eine Unterbringung , die mit einer Freiheitsentziehung verbunden ist (nach S 1631b BGB) 2010 29 2011 37 2012 44 2013 34 2014 34 2015 27 201 6 40 Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Seite 3 von 6 STAATSMìNTSTERIUM I reF! DER JUSflz i æI \t!ry Freistaat SACHSEN Alter der Kinder und Jugendlichen mit begonnenen erzieherischen Hilfen, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfen für junge Volljährige mit richterlicher Genehmigung für eine Unterbringung, die mit einem Freiheitsentzug verbunden ist (nach E 1631b BGB) Jahr lnsgesamt Unter 10 10 11 12 13 14 15 16 17 18 und mehr 201 0 29 1 3 3 b I 7 2011 37 1 1 1 3 6 1 11 6 5 2 2012 44 1 2 3 7 4 15 10 1 1 2013 34 1 1 6 6 5 10 2 3 2014 34 5 2 I 4 7 6 2 2015 27 2 1 3 3 10 7 1 2016 40 2 1 101 I I 8 1 Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Jahr Durchschnittliche Dauer (in Monaten) der beendeten erzieherischen Hilfen, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen , Hilfen für und Volljährige mit richterlicher Genehmigung für eine Unterbringung, die mit einem Freiheitsentzug verbunden ist (nach S 1631b BcB) 201 0 20,7 2011 15,3 2012 16,5 2013 16,7 2014 18,8 201 5 18,6 201 6 16,4 Seite 4 von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN wLS-w Jahr Begonnene erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfen für junge Volljährige mit richterlicher Genehmigung für eine Unterbringungn die mit einem Freiheitsentzug verbunden ist (nach S 1631b BGB), wegen Entwicklungsauffälligkeiten /seelischen Problemen des jungen Menschen (2.8. Entwicklungsrückstände, Ängste, Zwänge, selbst verletzendes Verhalten, suizidale Tendenzen) 201 0 19 2011 24 2012 35 2013 21 2014 21 2015 14 2016 13 Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Bestem Wissen entspricht die Antwort, wenn das Wissen, das bei der Staatsregierung präsent ist, sowie jene lnformationen, die innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand zumindest in ihren Geschäftsbereichen eingeholt werden können, mitgeteilt werden (SächsVerfGH, Urteilvom 16. April 1998, Vf. 19-l-97). Für die umfassende Beantwortung der Fragen, insbesondere auch von Frage 4, wäre die Durchsicht sämtlicher erledigter Verfahren der Amtsgerichte, in denen eine Unterbringung gemäß S 1631b BGB genehmigt wurde, mithin von 4.925 Akten, erforderlich. Für das Anfordern, das Suchen, den Transport der Akten, sowie die Auswertung und Dokumentation im Sinne der Fragestellung und den Rücktransport, ist mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 15 Minuten pro Akte zu rechnen. Ausgehend von einem 8-h- Arbeitstag wäre daher ein Mitarbeiter insgesamt 154 Tage damit beschäftigt, die Fragen Seite 5 von 6 STAATSM'INISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ÃEilswdw vollständig zu beantworten. Andere Aufgaben können währenddessen nicht wahrgenommen werden. Eine solche Erhebung wäre mit einem Aufwand verbunden, der geeignet ist, die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Justiz zu beeinträchtigen. Nach Abwägung des parlamentarischen lnformationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der Justiz andererseits wurde, auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts, aus Gründen der Zumutbarkeit von der umfassenden Beantwortung der Fragen abgesehen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 6 von 6 2018-08-09T08:56:23+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes