STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMIN ISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 0 1097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14063 Thema: Haltung der Sächsischen Staatsregierung zu Länderinitiativen betreffend die Erhöhung der Entschädigungssätze für zu Unrecht erlittene Strafverfol gungsmaßnahmen wlL\¡rtdffiffiTalld\rriy ftäîü.,, TOB Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl ïelefon +49 351 564 1500 ïelefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E/13/127't - KLR Sehr geehrter Herr Präsident, MIT den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: Vorbemerkunq: O ,,Die Bundesländer Hamburg und Thüringen haben in den Bundesrat ei- 'ruslZVotr'zuGSBÊAMrÊ nen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung uniturroB'Mlr't'DE für Strafverfolgungsmaßnahmen in den Bundestag eingebrachtn mit welchem die künftige Gewährleistung einer angemessenen Haftentschädi- Hausanschrift: Sächslsches Staatsmin¡steriumgung für zu Unrecht inhaftierte Menschen und damit einhergehend die fl::J;"ì:ilr., Anforderung an die gebotene staatliche Wiedergutmachung angestrebt wird. ln gleicher Richtung ist inzwischen auch der Freistaat Bayern initiativ geworden. Allen genannten Gesetzesvorlagen liegt die Auffassung zu Grunden dass der gegenwärtig nach S 7 Abs. 3 des Strafverfolgungsentschädigungsgesetzes (SIREG) geltende pauschale Entschädigungssatz von 25,00 EUR pro Tag für die so genannten immateriellen Schäden zu Unrecht inhaftierter bzw. strafrechilich Verfotgter einen Entschädigungs- ;:å:l':lti#ltr"åi standard darsteilt, der dem Anspruch, den ein humaner Rechtsstaat in- EinrahrtHospitalstraße7 *Zugang für elektron¡sch signierte sowie sowe¡t an sich selbst stellen sollte, nicht Genüge tut." li:XiJiiJîi'"?5":rekrronischeDoku- Gerichts- und Verwaltungsposfach; lfll"lffi3"t'on"n 'nt"' Seite 1 von 3 01097 Dresden Briefpost uber Dêutsche Post 01095 Drêsden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ñRf-tsffi w Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Position vertritt die Sächsische Staatsregierung zur Frage der Erhöhung der Haftentschädigungsansprüche für zu Unrecht inhaftierte Menschen grundsätzlich und im Konkreten hinsichtlich der Tagespauschalen für die so genannten immateriellen Schäden? Die Sächsische Staatsregierung befürwortet eine Erhöhung der Entschädigung nach I 7 Absatz 3 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG), die derzeit 25 EUR für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung beträgt . Dementsprechend wurde der Entschließungsantrag Bayerns (BR-Drs. 136/18), mit dem die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs aufgefordert wird, der die deutliche Erhöhung dieser Pauschale vorsieht, im Plenum des Bundesrates am 8.Juni 2018 vom Freistaat Sachsen unterstützt. Zu einem konkreten Betrag liegt hingegen noch kein abgeschlossener Meinungsbildungsprozess innerhalb der Staatsregierung vor. Frage 2: Wie hat sich die Staatsregierung bei der Behandlung der Gesetzentwürfe der Länder Hamburg und Thüringen als Freistaat Sachsen im Bundesrat verhalten, respektive wie abgestimmt? Uber den Entwurf eines Gesetzes zur Anderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen der Länder Hamburg und Thüringen (BR-Drs. 135/18) wurde bislang im Plenum des Bundesrates nicht abgestimmt. Frage 3: Unterstützt die Staatsregierung die Forderung des Deutschen Anwaltsvereinsn nicht nur die Höhe der immateriellen Entschädigung, sondern auch die gesetzliche Ausgestaltung der Wiedergutmachung von Vermögensschäden sowie den "niederschwelligen" Zugang zu staatlich unterstützten Ansprechpartnern für Betroffene nach deren Entlassung aus der unrechtmäßigen Haft? Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUN4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN NTN¡:Iw Frage 4: Welche Regelungsansätze folgt die Staatsregierung betreffs der künftig verbesserten Unterstützung der zu Unrecht lnhaftierten bei der Wiedereingliederung und auch bei der Verfolgung ihrer Ansprüche? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4 Der Deutsche Anwaltsverein fordert in der Stellungnahme Nr. 2112018 auch eine Beweiserleichterung bei der Verfolgung von Vermögensschäden, welche prima facie durch die zu Unrecht erfolgte lnhaftierung entstanden sind. Abzuschaffen sei zudem die noch in den Ausführungsvorschriften normierte Vorteilsausgleichung. Weiter fordert der Deutsche Anwaltsverein, den Betroffenen eine personelle Hilfe bei der Reintegration und bei der Rehabilitierung zur Seite zu stellen. Die Staatsregierung prüft derzeit Möglichkeiten der Verbesserung der Rechtslage und der Unterstützungsangebote für zu Unrecht inhaftierte Personen. Diese Prüfung schließt auch die über die Höhe der immateriellen Entschädigung für zu Unrecht lnhaftierte hinausgehenden Forderungen des Deutschen Anwaltsvereins ein. Von einer weitergehenden Beantwortung der Fragen wird abgesehen, weil sie nicht auf die Erteilung von Sachauskünften und lnformationen, sondern jeweils auf eine Bewertung gerichtet sind. Das parlamentarische Fragerecht dient nicht dazu, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, die der Fragesteller für geboten hält (vgl. Sächs- VerfGH v.22.4.2004,Vf. 44-l-03). Namentlich liegt zu den Fragen 3 und 4 noch kein abgeschlossener Meinungsbildungsprozess innerhalb der Staatsregierung vor. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung ristian Seite 3 von 3 2018-07-30T14:27:55+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes