STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTER IUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14065 Thema: Kenntnislage der Sächsischen Staatsregierung von Ermittlungen zuständiger Justiz- und Sicherheitsbehörden der DDR gegen Dr. Hans Modrow Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: nnþIþ,@!!!$, lm Zusammenhang mit der beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig zu Aktenzeichen BVerwG 6 A 3.18 anhängigen Verwaltungsstreitsache Dr. Hans Modrow gegen Bundesrepublik Deutschland wegen archivrechtlicher Nutzung von Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes (BND) wurde im Zuge medialer Berichterstattung bekannt, dass gegen den letzten Ministerpräsidenten der Deutschen Demokratischen Republik, Dr. Hans Modrown im Zusammenhang mit dessen Stilisierung als Hoffnungsträger und Nachfolger Erich Honeckers im Amt des Generalsekretärs und Vorsitzenden des Staatsrates der DDR Vorbereitungen für ein Verfahren wegen Hochverrats getroffen worden sein sollen. Dazu heißt es in einem im Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht bekannt gegebenen Dokument des Bundesamtes für Verfassungsschutz vom 27. Februar 1990, das vom Bundesnachrichtendienst (BND) vorgelegt wurde: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 10408t13t1274 -KLR Dresden, J . August 2018 ,.IUSTIZVOLtZUGSBEAMTÊ t/tfwwJoB-M¡T-¡.DE Hausansch¡ift: Sächsisches Staatsm¡nister¡um der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost übêr Deutsche Post 01095 Dresdên www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang lür elsktronisch signièrte sow¡e lúr verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Ger¡chts- und Verwaltungspostfach; nåhere lnformationen unter www.egvp.de TOB MIT? o Seite 1 von 4 STAATSMINISTERIUN4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw "Aussagen e¡nes Uberläufers zufolge hat der Minister für Staatssicherheit , Erich MIELKE, den Chef des MfS-BV Dresden auf Weisung HONECKERs angewiesen, massiv gegen den 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Dresden, Hans MODROW, vorzugehen. Gegen MODROW sollten die Ermittlungen so geführt werden, daß er wegen Hochverrates angeklagt werden konnte. Die 'Beweissammlung ' beim MfS umfasste mehrere Akten. Wohnung und Dienstzimmer waren total 'verwanzt', Post und Telefon wurden ebenfalls überwacht. MODROW erfuhr von dieser Aktion, als die Staatsanwaltschaft die Panzerschränke des Chefs der MfS-BV Dresden öffnete. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits Ministerpräsident der DDR." Nach Kenntnis des Fragestellers hat Dr. Hans Modrow allerdings von diesem Vorgang bzw. dieser "Aktion'n zu keiner Zeit bzw. erst jetzt im Kontext mit dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht erfahren." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ausgehend von dem im besagten Dokument des Bundesamtes für Verfassungsschutz enthaltenen Vermerk, dass die die vermeintliche Vorbereitung eines Hochverratsverfahrens gegen Dr. Hans Modrow betreffenden Aktenvorgänge der Staatsanwaltschaft jedenfalls zu einem Zeitpunkt nach der "Wende", mithin anzunehmendermaßen Ende 1989 übergeben worden sind: Wurde der Staatsregierung des Freistaates Sachsen nach dessen Wiedereinrichtung im Oktober 1990 bekannt, dass es derartige Ermittlungen zu Zeiten der DDR gegen den mit der Konstituierung der Volkskammer im Ergebnis der Wahlen vom 18. März 1990 aus dem Amt geschiedenen Ministerpräsidenten Dr. Hans Modrow gab? Seite 2 von 4 STAATSIMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ñEr-\Ëli_ w Entsprechende Ermittlungen ,,zu Zeiten der DDR gegen den mit der Konstituierung der Volkskammer im Ergebnis der Wahlen vom 18. März 1990 aus dem Amt geschiedenen Ministerpräsidenten Dr. Hans ModroW'sind der Staatsregierung nicht bekannt. Frage 2: Hat die Staatsanwaltschaft Dresden oder eine andere Staatsanwaltschaft des wiedereingerichteten Freistaates Sachsen den im Panzerschrank des Chefs der BV des MfS in Dresden sichergestellten Bestand zu diesem Verfahren übernommen und wenn ja, welche Staatsanwaltschaft bzw. welche staatsanwaltschaftliche Diensteinheit und zu welchem Zeitpunkt? Frage 3: Wurde der Staatsregierung des Freistaates Sachsen, respektive der ab Oktober 1990 ins Amt gelangten bzw. eine ihrer Nachfolgerinnen über dieses mutmaßliche Vorbereitungsverfahren zum Hochverrat berichtet und wenn ja, gegenüber welchen Personen bzw. Dienststellen der Staatsregierung im Konkreten, zu welchem Zeitpunkt und zu welchem lnhalt? Frage 4: Soweit der Staatsanwaltschaft im Freistaat Sachsen bzw. sonstigen sächsischen Justiz-und Sicherheitsbehörden der besagte Aktenbestand nicht übergeben und ggf. von diesem im Weiteren nicht bearbeitet wurde: Was ist der Staatsregierung zum verbleib dieser Akten nach ihrer sicherstellung Ende 1989 bekannt? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 2bis 4 Der o.g. Aktenbestand wurde von keiner sächsischen Staatsanwaltschaft übernommen . Der Staatsregierung wurde zudem zu keiner Zeit über dieses,,mutmaßliche Vorbereitungsverfahren zum Hochverrat" berichtet. Über den Verbleib der Akten liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Seite 3 von 4 STAATSI\4INISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ÑET-NHrfl W Frage 5: Hat die Staatsanwaltschaft oder haben sonstige Justiz- oder Sicherheitsbehördenn die die sichergestellten Akten zu diesem Hochverratsprozess übernommen haben, deren Existenz bzw. den Umstand, dass gegen Dr. Hans Modrow im zeitlichen Umfeld der Wendeereignisse ein derartiges Hochverratsverfahren angestrebt worden ist, den dann die Anklage und Verhandlung im sogenannten "Wahlfälschungsprozess" gegen Dr. Hans Modrow im Frühjahr 1993 vor dem Landgericht Dresden führenden Stellen bekannt gegeben respektive zur sachlichen und rechtlichen Bewertung des Handelns als dortiger Angeklagter in irgendeiner Weise bekannt gemacht? Auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 nehme ich Bezug. Entsprechende Erkenntnisse wurden daher durch die Staatsanwaltschaft oder sonstige Justiz- und Sicherheitsbehörden auch nicht in den sogenannten ,,Wahlfälschungsprozess" vor dem Landgericht Dresden eingebracht. Auch eine Durchsicht des - gemäß der Ziffern lll und lV VwV Aufbewahrung und Aussonderung - bereits ausgesonderten und im Sächsischen Staatsarchiv archivierten Aktenbestandes (gg 5 ff. Archivgesetz für den Freistaat Sachsen - SächsArchG-) zum ,,Wahlfälschungsprozess" hat keine entsprechenden Erkenntnisse ergeben. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 2018-08-09T08:57:52+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes