STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 101 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51-18/582 Dresden, Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (Fraktion BÜNDNIS ()4. August 2018 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14074 Thema: Tiertransportkontrollen bei Langzeittransporten und länderübergreifenden Transporten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Tiertransportverordnung der Europäischen Union fordert neben Kontrollen an Versandorten und Grenzkontrollstellen der Außengrenzen auch solche durch Anhaltungen während der Fahrt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele "Schwerpunktkontrollen Tiertransporte" waren aufgrund der Koordination von länderübergreifenden Tiertransportkontrollen entsprechend des Beschlusses der Agrarministerkonferenz in Fulda vom 2.10.2015 durch den Freistaat Sachsen für die Jahre 2016, 2017 und 2018 konkret geplant? "Schwerpunktkontrollen Tiertransporte" aufgrund der Koordination von länderübergreifenden Tiertransportkontrollen entsprechend des Beschlusses der Agrarministerkonferenz in Fulda vom 02.10.2015 waren durch den Freistaat Sachsen für die Jahre 2016 und 2017 nicht konkret geplant. Auch für das Jahr 2018 erfolgte bisher keine konkrete Planung. Frage 2: Wie viele länderübergreifende "Schwerpunktkontrollen Tiertransporte " wurden in den Jahren 2016, 2017, 2018 durchgeführt? Länderübergreifende "Schwerpunktkontrollen Tiertransporte" wurden in den Jahren 2016 und 2017 sowie bisher im Jahr 2018 unter Beteiligung des Freistaates Sachsen nicht durchgeführt. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium filr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 3: Wie erfolgen die Kontrollen am Abfahrtsort (insbesondere hinsichtlich der Überprüfung der Planung eines Transportes, der Transportdauer der Tiere unter Einbeziehung von Transportzeiten zum Abfahrtsort, der Abfahrtskontrolle, der Kontrolle der Begleitdokumente und des Fahrtenbuches) und wie werden diese überwacht? Frage 4: Wie erfolgen die Kontrollen bei Anhalten während der Fahrt und am Bestimmungsort (insbesondere hinsichtlich der zulässigen Beförderungsdauer, der Einhaltung von Ruhezeiten und der tatsächlich gefahrenen Route) und wie werden diese überwacht? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Im Freistaat Sachsen erfolgen die tierschutzrechtlichen Kontrollen am Abfahrtsort, bei Anhalten während der Fahrt und am Bestimmungsort durch die örtlich zuständigen Veterinärbehörden . Grundlage für die Überwachung und Einhaltung der Vorgaben zum Tiertransport nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport und der nationalen Tierschutztransportverordnung bildet das Handbuch Tiertransporte . Dabei handelt es sich um Vollzugshinweise für die zuständigen Behörden zur Beurteilung der rechtskonformen Umsetzung der einschlägigen tierschutzrechtlichen Regelungen beim Transport von Tieren, die von der AG Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz erarbeitet wurden. Das Handbuch wird auf der Hornepage des Friedrich-Loeffler-lnstitut veröffentlicht, so dass sich auch Transporteure informieren können (Link siehe unter https://www.fli.de/de/service/handbuecher-der-ag-tierschutzder -lav/). Damit die amtlichen Kontrollen vor Ort, nach den dort dokumentierten Verfahren durchgeführt werden, wurde das Handbuch als Arbeitsgrundlageper Erlass an die unteren Verwaltungsbehörden verfügt. So wird gewährleistet, dass diese Kontrollen einheitlich und auf konstant hohem Niveau erfolgen. Kontrollen bei Anhalten während der Fahrt erfolgen bevorzugt im höherrangingen Straßennetz (Autobahnen, Schnellstraßen)- siehe auch Antwort zur Kleine Anfrage Drucksache Nr. 6/9580. Dabei arbeiten die Polizeiorgane mit den Veterinärbehörden zusammen . Nur die Polizei kann für die Ausleitung aus dem fließenden Verkehr und das Anhalten der Fahrzeuge sorgen. Frage 5: Welche Kontrollstellen gibt es in Sachsen, welche nach EU-Recht zur Versorgung und Abladung von Nutztieren bei Langzeittransporten zur Verfügung stehen und welche kurzfristigen Unterbringungsmöglichkeiten gibt es in Sachsen im Fall eines Verstoßes beispielsweise bei Überschreitung der Beförderungsdauer oder Überladung des Transportes? Die Europäische Kommission veröffentlicht auf ihrer Hornepage die Liste an zugelassenen Kontrollstellen (Link siehe unter https://ec.europa.eu/food/sites/food/files/animals /docs/aw_list_of_approved_control_posts.pdf). ln Sachsen gibt es in Weißkeißel, Landkreis Görlitz, eine nach EU-Recht zugelassene Kontrollstelle zur Versorgung und Abladung von Nutztieren bei Langzeittransporten. Die genannte Kontrollstelle kann auch für kurzfristige Unterbringungen von Nutztieren genutzt werden. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Weiterhin gibt es in Sachsen kurzfristige Unterbringungsmöglichkeiten für Rinder in zwei nach EU-Recht zugelassenen Sammelstellen im Landkreis Zwickau sowie im Landkreis Görlitz. Mit freundlichen Grüßen i~retuL Themas Schmidt Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2018-08-02T08:31:01+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes