Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 0 03 29 101073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke (AfD) Drs.-Nr.: 6/14078 Thema: Arbeitssuchende und arbeitslose Lehrer Sehr geehrter Herr Präsident, STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Wie viele Lehrer waren in Sachsen arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet? (Bitte aufschlüsseln nach den ltems 841 und 8.421 gemäß der KldB 2010 beginnend von Mai 2016 bis heute sowie unterteilt nach Schularten) Zur Zahl der arbeitsuchend und arbeitslos gemeldeten Lehrer in Sachsen liegen keine statistischen Angaben vor. Die Auswertung der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu Arbeitsuchenden und Arbeitslosen gibt Auskunft über den angestrebten Zielberuf des Kunden , unabhängig von der absolvierten Ausbildung bzw. dem tatsächlichen Beruf. Bestandsdaten zu Arbeitsuchenden und Arbeitslosen mit Zielberuf in der Berufsgruppe 841 „Lehrertätigkeit an allgemeinbildenden Schulen" sowie der Berufsuntergruppe 8421 „Lehrkräfte für berufsbildende Fächer" gemäß der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) werden monatlich im Statistikangebot der BA veröffentlicht und können im Internet unter der Website https ://statistik. a rbeitsagentu r. de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/- Arbe its lose-und-gemeldetes-Stellenangebot/ Arbeitslose/ Arbeits lose-N av. - html abgerufen werden. Neben den Bestandsdaten nach Zielberuf werden Zugangsdaten für nichtarbeitslose Arbeitsuchende aus Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt sowie Abgangsdaten von Arbeitslosen in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt nach Berufsgruppen, so auch für Lehrkräfte aus allgemeinbildenden Schulen und der Berufsbildung (KldB 2010: Berufsgruppen 841 und 842) , erfasst. Eine Auswertung der Daten nach der tatsächlich anvisierten Schulart oder der gesuchten Fächerkombination ist nicht möglich . Seite 1 von 2 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte be i Antwort angeben) 22-1053/75/13 Dresden, 0 1. AUG, 2018 , r Zcrt1f1kat seit 2006 audlt bcrufundfämille Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung Zu erreichen mit den Straßenbahnhn1en 3, 7 , 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente STAATSM!NlSTERIUM FÜR WIRTSCHAFT AR13E1T UND VERKEHR In der BA-Statistik wurden für Sachsen seit Mai 2016 insgesamt 1.680 Zugänge von nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden aus Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt in den Berufsgruppen 841 und 842 (Summe) erfasst. Gleichzeitig sind 1.190 Abgänge von Arbeitslosen in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt zu verzeichnen . Die Angaben für die Monate Mai 2016 bis Juni 2018 können der Anlage entnommen werden. n Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN Drucksache 6/14078 Zugang von nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden aus Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt und Abgang von Arbeitslosen in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt für die Berufsgruppen der Lehrkräfte aus allgemeinbildenden Schulen und der Berufsbildung Berufsqruppen 841 und 842 Zugang von nichtarbeitslosen nachrichtlich Arbeitsuchenden aus Abgang von Arbeitslosen Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 2016 Mai 80 Juni 70 Juli 48 August 39 September 44 Oktober 73 November 65 Dezember 66 2017 Januar 67 Februar 75 März 40 April 69 Mai 134 Juni 118 Juli 66 August 52 September 33 Oktober 51 November 41 Dezember 52 2018 Januar 45 Februar 47 März 42 April 59 Mai 104 Juni 100 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik-Service Südost (17 .07 .2018) Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) Berufsgruppe 841 : Lehrtätigkeit an allgemeinbildenden Schulen in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 39 21 15 131 63 31 41 28 24 64 64 38 26 14 21 152 75 43 54 23 27 74 38 21 36 27 Bestand von Arbeitslosen 415 416 481 423 374 409 395 382 416 459 396 406 391 399 492 437 400 423 389 393 421 403 382 426 403 411 Berufsgruppe 842: Lehrtätigkeit für berufsbildende Fächer, betriebliche Ausbildung und Betriebspädagogik Bei der Interpretation den Daten sind die Methodischen Hinweise der BA zu beachten . ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Statistik der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden Methodische Hinweise - Statistik der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden Definitionen Arbeitsuchende sind Personen, die • eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen , Stand: Oktober 2017 • sich wegen der Vermittlung in ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter gemeldet haben, • die angestrebte Tätigkeit ausüben können und dürfen. Dies gilt auch, wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben(§ 15 Sozialgesetzbuch Drittes Buch - SGB III). Bei den Arbeitsuchenden wird zwischen arbeitslosen und nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden unterschieden. Arbeitslose sind Personen, die • vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit) , • eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigenbemühungen) , • den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind (Verfügbarkeit), • in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, • nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben und • sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Für Hilfebedürftige nach dem SGB II findet nach§ 53a Abs. 1 SGB II die Arbeitslosendefinition des§ 16 SGB III sinngemäß Anwendung . Als nichtarbeitslose Arbeitsuchende gelten Arbeitsuchende, die die besonderen, für die Zählung als Arbeitslose geforderten Kriterien (z. B. hinsichtlich der Beschäftigungslosigkeit oder der erhöhten Anforderungen an die Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung) nicht erfüllen oder nach gesetzlicher Vorgabe nicht als arbeitslos gelten. Somit zählen beispielsweise als nichtarbeitslos arbeitsuchend Personen, die • kurzzeitig (S 6 Wochen) arbeitsunfähig sind, • sich nach§ 38 Abs. 1 SGB III frühzeitig arbeitsuchend gemeldet haben, • 15 Stunden und mehr beschäftigt sind, • am 2. Arbeitsmarkt beschäftigt sind, • an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen oder anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen, • nach§ 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen (nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist) oder • eine Beschäftigung suchen, aber die weiteren Kriterien des§ 16 SGB III für die Zählung als Arbeitslose nicht erfüllen. Weitere Defini tionen finden Sie im Glossar der Arbeitsmarktstatistik unter: http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlaqen/Glossare/Generische-Publikationen/AST-Glossar-Gesamtglossar.pdf Historie (Auszug) Im Zeitverlauf haben Änderungen im Sozialrecht sowie in der Organisation der Sozialverwaltungen Einfluss auf die Höhe der Arbeitslosigkeit. Dies ist bei der Interpretation der Daten zu berücksichtigen. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen benannt: • Januar 1986 - Inkrafttreten des§ 105c Arbeitsförderungsgesetz (ab Januar 1998: § 428 SGB II I) : Erleichterter Arbeitslosengeldbezug (Alg) für über 58-Jährige (Regelung ist Ende 2007 ausgelaufen). • Januar 2004 - Inkrafttreten des§ 16 Abs. 2 SGB III : Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik werden ausnahmslos nicht mehr als arbeitslos gezählt. 0 Januar 2005 - Einführung des SGB II : Mit Einführung des SGB II treten neben den Agenturen fü r Arbeit weitere Akteure (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger) auf den Arbeitsmarkt, die für die Betreuung von Arbei tsuchenden zuständig sind. Die Daten zur Arbeitslosigkeit speisen sich daher ab Januar 2005 aus dem IT-Fachverfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA) , aus als plausibel bewerteten Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger und, sofern keine plausiblen Daten geliefert wurden, aus ergänzenden Schätzungen. Ab Berichtsmonat Januar 2007 werden diese Daten integriert verarbei tet (vorher additiv). Nähere Informationen zur _integrierten Arbeitslosenstatistik" finden Sie im Methodenbericht unter: http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Methodenberichte/Arbeitsmarktstatistik/Generische- Publikationen/Methodenbericht-lntegrierte-Arbeitslosenstatistik.pdf Erleichterter Arbeitslosengeld- II-Bezug (Alg II) für über 58-Jährige (Regelung ist Ende 2007 ausgelaufen). 0 Januar 2009 - Einführung des§ 53a Abs. 2 SGB II : Erwerbsfähige Leistungsbezieher, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung erhalten haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspfiichtige Beschäftigung angeboten worden ist, gelten als nicht arbeitslos. • Januar 2009 - Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente(§ 16 Abs . 2 SGB III) : Die Teilnahme an allen Maßnahmen nach§ 45 SGB III (vor Inkrafttreten der Instrumentenreform 2012 vom 1. April 2012 § 46 SGB III) ist stets als Anwendungsfall des§ 16 Abs. 2 SGB III anzusehen und unabhängig von den konkreten Maßnahmeinhalten und der wöchentlichen Dauer der Inanspruchnahme des Tei lnehmers ist die Arbeitslosigkeit während der Maßnahme zu beenden. • Januar 2017 - 9. Änderungsgesetz SGB II : Die sogenannten „Aufstocker" (Parallelbezieher von Alg und Alg II) werden vermittlerisch durch die Arbeitsagenturen betreut und zählen nun im Rechtskreis SGB II I als arbeitslos bzw. arbeitsuchend und nicht mehr im SGB II. Nähere Informationen zu den verschiedenen gesetzlichen Änderungen und deren Auswirkungen finden Sie im Qualitätsberi cht (Kapitel 6 : .. Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit", siehe unten stehenden Link). Darüber hinaus führen Änderungen der operativen Systeme, in den Datenverarbeitungsverfahren sowie Aktualisierungen der Berufs- und Wirtschaftsklassensystematik zu zeitl ichen und räumlichen Einschränkungen bei einzelnen Merkmalen. Nähere Informationen können Sie den Fußnoten der jeweiligen Statistik oder dem Qualitätsbericht „Statistik der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden" entnehmen: http://statistik.arbeitsagentur.de/cae/servtet/contentblob/4318/pu blicationFile/854/Qualitaetsbericht-Statisti k-Arbeitslose-Arbeitsuchende. pdf "' Bundesagentur für Arbeit Statistik Methodische Hinweise zu Auswertungen nach Berufen Definition Zielberuf Arbeitsmarktstatisti k Auswertungen zu Arbeitslosen und Arbeitsuchenden geben Auskunft über den angestrebten Zielberuf des Kunden (unabhängig von der absolvierten Ausbildung und dem tatsächlichen Beruf bei Abgang aus Arbeitslosigkeit). Bei gemeldeten Arbeitsstellen erfolgt die Kategorisierung nach dem vom Arbeitgeber gewünschten Hauptberuf. Ausbildungsberuf Der Ausbildungsberuf gibt Auskunft darüber, in welchem Ausbildungsberuf die letzte abgeschlossene Berufsausbildung eines Kunden erfolgt ist. Historie Bis April 2011 wurden in der Bundesagentur für Arbeit statistische Auswertungen nach dem Zielberuf ausschließlich anhand der Klassifizierung der Berufe 1988 (KldB 1988) vorgenommen . Diese Klassifikation beruht in ihrer Gliederungsstruktur (mit Ausnahme der 4-stelligen Berufsklasse) auf der KldB aus dem Jahr 1970. Die Ebene der Berufsordnungen (3-Steller) ist seitdem unverändert und bildet somit die deutsche Berufsstruktur der 50er und 60er Jahre ab. Auswertungen des Statistischen Bundesamtes beruhten bisher auf einer Kid B 1992. Um die heutigen komplexen Strukturen von Beruf und Beschäftigung national einheitlich abzubilden, wurde eine neue Klassifikation der Berufe (KldB 2010) entwickelt, durch die beide derzeit bestehenden nationalen Klassifikationen abgelöst werden . Zusätzlich besitzt die KldB 2010 eine hohe Kompatibilität zur internationalen Berufsklassifikation (ISCO-08) , so dass die internationale Vergleichbarkeit von Berufsinformationen in den amtlichen Statistiken deutlich verbessert wird. Die Struktur der KldB 2010 umfasst fünf Ebenen, die mit Hilfe eines numerischen Systems erfasst werden. Die oberen vier Ebenen sind berufsfachlich gegliedert. Erst auf der untersten Ebene (5-Steller) erfolgt die Ausdifferenzierung nach der zweiten Dimension - dem Anforderungsniveau (Finalversion) . Weiterführende Informationen zur Klassifikation und Entwicklung sind zu finden unter: http://statistik.arbeitsagentur.de/ -> Grundlagen-> Klassifikation der Berufe-> KldB 2010 Einschränkungen KldB 1988: Berichtsmonat September 2009 bis Mai/Juni 2010 Im September 2009 konnten rund 260 Berufe (Helfertätigkeiten) nicht mehr als Zielberuf erfasst werden . Sie wurden im Erfassungssystem automatisiert 19 anderen Berufskategorien zugeordnet. Dadurch ergeben sich Verzerrungen auf allen Hierarchieebenen. Die Berichterstattung ist daher ab Berichtsmonat September 2009 bis Berichtsmonat Mai 2010 (Arbeitsstellen) bzw. Juni 2010 (Arbeitslose und Arbeitsuchende) nur für einen Teil der Berufskategorien möglich. Ab Mai 2011 Im Rahmen der Einführung der KldB 2010 wurde eine Reduzierung der Helferberufe vorgenommen. Dadurch sind die Daten ab Mai 2011 in der KldB 1988 nicht mehr vergleichbar mit früheren Monaten . Bei entsprechenden Zeitreihenauswertungen werden daher alle Helfertätigkeiten grundsätzlich aus der Betrachtung ausgeschlossen . Auswertungen nach der KldB 2010 sind von der Problematik nicht betroffen. KldB 2010: Berichtsmonat September 2009 bis Mai/Juni 2010 Der oben beschriebene Sachverhalt wirkt sich auch auf Daten nach der KldB 2010 aus. Daher werden bei Auswertungen, die sich auf die Berichtsmonate September 2009 bis Mai 2010 (Arbeitsstellen) bzw. Juni 2010 (Arbeitslose und Arbeitsuchende) beziehen , alle Helfertätigkeiten ausgeschlossen. ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Arbeitsmarktstatistik Stand: 28.01 .2016 Hinweise zur Interpretation von Auswertungen nach der Berufssystematik Berichterstattung nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) Regionalisierung und Detaillierungsgrad Verfügbarkeit der Daten/ Datenbasis Zeitreihenvergleiche Innerhalb der KldB 2010 Änderung der Zuordnung von Einzelberufen mit der KidB 1988 vor 2007 Keine Angabe-Fälle Ursachen: 1. Neue Berufeklasslfikation 2. Datenausfälle SGB II 3. Normalfälle Statistische Sonderauswertungen Mit dem Berichtsmonat Juli 2011 beginnt die Statistik der Bundesagentur für Arbeit eine regelmäßige monatliche Berichterstattung zu Arbeitsuchenden, Arbeitslosen und gemeldeten Arbeitsstellen nach der neuen Klassifikation der Berufe 2010. Zunächst erfolgt die Bereitstellung der Daten parallel zur Berichterstattung nach der Klassifizierung der Berufe 1988, um den Datennutzern eine ausreichende Übergangszeit zu gewährleisten, sich mit der neuen Struktur der KldB 201 O vertraut zu machen. Außerdem erfolgt der Umstieg auf die KldB 201 O in der Beschäftigungsstatistik voraussichtlich erst in der 2. Hälfte 2012, so dass Vergleiche zwischen Beschäftigten, Arbeitsstellen und Arbeitsuchenden/Arbeitslosen, wenn überhaupt, weiterhin nur nach der KldB 88 möglich sind . Regional gegliedert finden sich im vorliegenden Produkt sehr detaillierte Berufedaten für Deutsch- land, West- und Ostdeutschland. Bei Bundesländern kommt eine grobere Darstellung zur Anwendung, um auch bei kleineren Ländern wie Bremen oder Saarland einigermaßen statistisch sinnvolle Zellenbesetzungen (Füllgrad) erreichen zu können. Für Deutschland, West- und Ostdeutschland werden alle Berufsbereiche, -hauptgruppen sowie -gruppen berichtet, Berufsuntergruppen sowie -gattungen sind nicht durchgängig berücksichtigt, sondern nur als positive Auswahl bei ausreichender Fallzahl. Bei Bundesländern sind Berufsbereiche und -hauptgruppen vollständig enthalten, während feinere Untergliederungen nur ausgewählt berichtet werden, um sinnvolle Zellenbesetzungen ge- währleisten zu können. Der Berufsbereich O (Militär) wird nur für Deutschland gezeigt. Daten nach der KldB 201 O stehen für Arbeitslose und gemeldete Arbeitsstellen grundsätzlich ab Januar 2007 und für Arbeitsuchende ab Januar 2008 zur Verfügung. Arbeitsuchende und Arbeits- lose basieren auf der integrierten Arbeitsmarktstatistik inklusive Daten zugelassener kommunaler Träger (siehe dazu auch Anmerkungen bei Punkt "Keine Angabe-Fälle" weiter unten), während gemeldete Arbeitsstellen nur die der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Stellen bezeichnen (vgl. Glossar Gemeldete Arbeitsstellen). Zeitreihenvergleiche nach der KldB 201 O sind generell ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Verfügbarkeit möglich. Probleme bestehen bei Helferberufen für den Zeitraum von September 2009 bis Juni 201 o für Bestandszahlen, sowie für Zugangszahlen von September 2009 bis November 2009. Die Vergleichbarkeit von Daten zu Helferberufen aus den genannten Perioden mit Zeiträumen vorher oder nachher ist eingeschränkt, da tatsächliche Veränderungen am Arbeitsmarkt durch statistisch bedingte Umgruppierungen überlagert sein können. Eine beeinträchtigte Vergleichbarkeit kann auch Berufeaggregate (Berufsbereiche bis Berufsuntergruppen) betreffen. Zeitreihenvergleiche mit dieser Periode sind somit nur für Fachkräfte und höhere Qualifikationen aussagekräftig. Darüber hinaus siehe nachstehend "Keine Angabe-Fälle" . In periodischen Abständen wird in der Klassifizierung der Berufe 201 O die Zuordnung von Einzelberufen überprüft. Dabei werden im Rahmen der Überarbeitung nicht nur Änderungen hinsichtlich des Anforderungsniveaus vorgenommen, es können auch Berufspositionen einer anderen Berufsgattung (5- Steller) zugeordnet werden (z.B. im Januar 2016: Wechsel der Multimedia-Projektleiter/in von 43194 nach 92304). Wie im Beispiel gezeigt, sind Wechsel zwischen Berufsbereichen möglich und können im Zeitverlauf zu geringen Verschiebungen führen . Bei Zeitreihenvergleichen mit der grundsätzlich anders konzipierten Klassifizierung der Berufe 88 (KldB 88) ist mit Brüchen zu rechnen. Weitergehende Informationen finden Sie dazu im Methodenbericht etc. (siehe Statistik-Infoseite). Für Umsteigeschlüssel bzw. -tabellen finden sich dort ebenfalls Verweise. Bei der Interpretation von Entwicklungen über die Zeit sollte die Kategorie "keine Angabe" berücksichtigt werden, da Konstellationen denkbar sind , bei denen Veränderungen (wenigslens Jeilweise) aus einer besseren oder schlechteren Erfassung resultieren können. Die Größenordnung kann in etwa jeweils der letzten Zeile jeder Datentabelle entnommen werden. Die KldB 88 beinhaltet sog. "Restkategorien", z. B. "Hilfsarbeiter ohne nähere Angaben" oder "Sonstige Arbeitskräfte". Die KldB 201 O verzichtet auf solche Kategorien, so dass durch die Umstellung Personen oder Arbeitsstellen aus diesen Kategorien zunächst unter "keine Angabe" geführt werden . Zukünftig erfolgt eine Zuordnung anhand der neuen Berufskategorien, bei Alt- fällen sukzessive. Die Ursache betrifft Arbeitsuchende/Arbeitslose und Arbeitsstellen mit abnehmender Intensität. Bei Datenlieferungen von zugelassenen kommunalen Trägern kann es temporär zu (Teil-)Datenausfällen kommen, welche dazu führen dass in diesem Monat die betroffenen Personen beim Merkmal "Ziel- beruf' unter "keine Angabe" geführt werden. Daraus resultiert ein möglicher, monatlich etwas variierender Erfassungsgrad. Die Ursache betrifft nur Arbeitsuchende und Arbeitslose. Ein weiterer Grund liegt in Umständen, dass zum statistischen Stichtag kein Zielberuf angegeben werden kann , da etwa die Meldung arbeitsuchend/arbeitslos zwar noch rechtzeitig erfolgte, aber noch kein Vermittlungsgespräch mit der Festlegung eines etwaigen Zielberufs durchgeführt wurde. Die Ursache betrifft Arbeitsuchende und Arbeitslose. Weitergehende Daten nach der KldB 2010, z. B. detailliertere Berufe für Bundesländer, Daten für Agenturbezirke oder Kreise bzw. kreisfreie Städte, Kombinationen mit weiteren Merkmalen usw. können im Rahmen von Datenanfragen gesondert angefordert werden. 2018-08-02T09:24:53+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes