STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14083 Thema: Übermittlung von Daten aus „EIS" und „SIS II" an sächsische Datensysteme Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welcher landesrechtlichen, bundesrechtlichen, EU- bzw. Schengenbesitzstand -Rechtsgrundlage werden welche Daten zu welchen Personen, Personengruppen bzw. Personenkreisen und zu welchen Sachverhalten aus „EIS (Europol)" und aus „SIS II Schengener Informations -System" direkt oder indirekt über welche Datensysteme an welche Datensysteme der sächsischen Polizei und anderer sächsischer Behörden übermittelt bzw. angeliefert bzw. können so durch die sächsische Polizei und/oder andere sächsische Behörden diese Daten abgerufen werden oder durch diese auf diese Daten zugegriffen werden ? Frage 2: Aus welchen Anlässen oder auf Verlangen bzw. Veranlassung welcher Behörden oder Dienststellen des Bundes, der Länder oder Stellen in der EU bzw. im Schengenbesitzstand werden die Daten gemäß Frage 1 übermittelt bzw. angeliefert? Frage 3: Auf welcher Rechtsgrundlage werden welche Daten zu welchen Personen , Personengruppen bzw. Personenkreisen und zu welchen Sachverhalten aus „EIS (Europol)" und „SIS II Schengener Informations- System" an INPOL-Land und INPOL-Zentral übermittelt bzw. angeliefert ? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/57/66 Dresden, 10. August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Frage 4: Auf welcher Rechtsgrundlage werden welche Daten zu welchen Personen, Personengruppen bzw. Personenkreisen und zu welchen Sachverhalten aus anderen Datensystemen aus EU -Ebene oder aus internationalen Datensystemen an INPOL-Land und INPOL-Zentral bzw. an welche Datensysteme der sächsischen Polizei oder Datensysteme anderer sächsischer Behörden übermittelt bzw. angeliefert ? Frage 5: Aus welchen Anlässen oder auf Verlangen bzw. Veranlassung welcher sächsischen Behörden oder Dienststellen oder Behörden und Dienststellen des Bundes , der Länder oder Stellen in der EU bzw. im Schengenbesitzstand werden die Daten gemäß Frage 4 übermittelt bzw. angeliefert? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Die sächsischen Polizeidienststellen greifen ausschließlich im Wege des automatisierten Einzelabrufverfahrens auf die genannten europäischen Informationssysteme zu. Voraussetzung ist, dass die in den Systemen vorhandenen Informationen im konkreten Einzelfall gern. § 43 Polizeigesetz des Freistaates Sachsen für die polizeiliche Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Ohne einen derartigen Abruf werden keine Daten von den genannten Systemen übermittelt oder angeliefert. Zum Umfang der beim Abruf übermittelten Daten wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/14024 verwiesen. of. Dr! Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-08-14T11:08:48+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes