STAATSM1NISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14084 Thema: Unterzeichnung einer Garantieerklärung im Zusammenhang mit der Bewerbung Leipzigs zur Fußball -Europameisterschaft 2024— Nachfrage zu Drs. 6/11049 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit wurde nunmehr eine abschließende Bewertung der Garantieerklärung durch die Arbeitsgruppe Einsatz, das Staatsministerium des Innern, des Bundesministerium des Innern oder welche sonstige Behörde mit welchem Ergebnis vorgenommen bzw. aus welchen Gründen nicht? Frage 2: Inwieweit wurde im Ergebnis dieser Bewertung eine geänderte Garantieerklärung welchen Inhalts abgegeben? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Nach Befassung des zuständigen Gremiums der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren stimmte das Staatsministerium des Innern gegenüber dem Bundesministerium des Innern den Regierungsgarantien zu. Bezüglich des Inhaltes der Garantien wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/11049 verwiesen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/57/71 Dresden, 13. August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Von einer weiteren Beantwortung wird abgesehen. CT5111 Der Staatsregierung liegen keine weiterführenden Erkenntnisse zur Abgabe der Regierungsgarantien vor. Eine Pflicht der Staatsregierung, sich die erfragten Daten zu verschaffen , besteht nicht. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Abgabe der Regierungsgarantien liegt in der Zuständigkeit der Bundesregierung. Mirfraundlichen Grüßen Prof. Dri Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-08-14T10:55:59+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes