STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-N r.: 6/14085 Thema: Aktivitäten von (Neo)artamanen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: In der ,Nordischen Zeitung — Die Stimme des Artglaubens ' Ausgabe 2/2018 (bzw. nach Eigenangabe 2/3818), herausgegeben und verlegt von der ,Artgemeinschaft — Germanische Glaubens- Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V., Postfach 1111, 06691 Zeitz` ist auf Seite 48 unter der Überschrift ,Wandern auf den Pfaden vergessener Hochkultur' zu lesen: ,Die Gefährtschaft Elbe- Saale -Land traf sich Anfang Ostermond (Anmerkung des Fragestellers : Anfang April) zur Wanderung wie in der letzten Ausgabe der Nordischen Zeitung zum Beitrag ,Eine vergessene Hochkultur im sächsischen Elbland: Wege in die Bronzezeit' angekündigt. Schwerpunkt war für das erste mal die Region Diesbar-Seußlitz (Anmerkung des Fragestellers : Nünchritz OT Diesbar-Seußlitz, Landkreis Meißen). Unter Führung gingen wir vom Schloß Seußlitz aus auf alten Pfaden über die Anhöhen, welche sich neben dem Elblauf auftürmten. Den alten Handelsweg lang, vorbei an nur noch Grundriß sichtbaren Dorf- bzw. Wehranlagen. Mit einem wunderbaren Blick über die vor den Füßen liegende Elblandschaft, zum Glück war die Pracht der Bäume noch nicht in voller Kraft, so konnte man auch gut Grundrisse auf der anderen Seite des Elbufers erkennen. Bei herrlichstem Sonnenschein konnten Erwachsene wie Kinder erkennen, wie gut bereits früher die Strukturen vorhanden waren, doch durch Fremdeinflüsse dann wieder zerstört wurden. Allein der Blick zu den Punkten auf denen die Festungen gestanden hatten ist einmalig und wahrlich strategisch hervorragend .'" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3396 Dresden, 13. August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Vorbemerkung: Der Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Sachsen [SächsVerf]) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen , die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen, die mit Blick auf die wiederholte und räumlich umfassende Fragestellung den gesamten Phänomenbereich abdecken, würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Freistaat SAC1-I SEN Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN • , =Uff Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung in Bezug auf Mitglieder, Aktivitäten sowie Immobilien(erwerb) des in der Vorbemerkung genannten Vereins bzw. einer innerhalb des Vereins bestehenden „Gefährtschaft Elbe -Saale -Land" in Sachsen ? Die „Artgemeinschaft - Germanische Glaubens -Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V." (AG -GGG) ist die derzeit größte deutsche neonationalsozialistische Vereinigung völkischer Ausprägung. Sie verfügt über Teil- und Nebenorganisationen sowie selbständige regionale Gefährtschaften (wie z. B. die genannte Gefährtschaft Elbe -Saale -Land) und Freundeskreise, die sich zu einer Gilde zusammenschließen können. Personen und Organisationen, die Zweck und Zielen der AG -GGG dienlich sind, gelten als deren Förderer. Regelmäßig stattfindende Veranstaltungen der AG- GGG sind die sogenannten „Gemeinschaftstage", zu denen unter anderem das „Frühlingsfest ", das „Julfest" und die „Sonnenwendfeiern" im Sommer und Winter gehören. Der eigene Buchdienst veröffentlicht und versendet vor allem als Standardwerke angesehene ältere Bücher und Schriften zu heidnischen Themen und religiösem Brauchtum auf einer rassistischen Grundlage, in jüngster Zeit auch Neuerscheinungen; vierteljährlich erscheint die „Nordische Zeitung". Mitglieder der AG -GGG sollen die „überwiegend nordische Menschenart verkörpern" und rekrutieren sich aus der gesamten neonationalsozialistisch geprägten Szene. Ihre Anhänger stammen aus dem Parteienspektrum, militanten Kameradschaften und zwischenzeitlich verbotenen Organisationen. Das Regelwerk wird in der Schriftenreihe „Unsere Ordnung" beschrieben. Nach eigener Aussage will die AG -GGG „als Glaubensbund der Bewahrung, Erneuerung u. Weiterentwicklung der Kultur der nordeuropäischen Menschenart dienen und an die Wertvorstellungen der heidnischen Vorfahren anknüpfen". Die ideologischen Bausteine sind das „Artbekenntnis" (regelmäßig veröffentlicht auf der Rückseite jeder „Nordischen Zeitung"), ein „Sittengesetz unserer Art" (ebenfalls regelmäßig auf der Rückseite jeder „Nordischen Zeitung" abgedruckt) und eine neu -heidnische Religiosität mit völkisch -rassistischem und antisemitischem Weltbild sowie einem klaren Freund -Feind -Schema und Ausgrenzungsabsichten. Das „Artbekenntnis " postuliert als höchstes Lebensziel die Erhaltung und Förderung „unserer Menschenart" und als höchsten Sinn des Daseins „die reine Weitergabe unseres Erbes ". Das Sittengesetz fordert „Mut" und „Wehrhaftigkeit bis zur Todesverachtung gegen jeden Feind von Sippe, Land, Volk, germanischer Art und germanischem Glauben ", „Opfer für ein großes Ziel", „Gefolgschaft dem besseren Führer" und „gleichgeartete Gattenwahl". Die AG -GGG bietet Neonationalsozialisten mit Sonnenwendfeiern, eigenem Glaubensbekenntnis und Brauchtum einen kulturellen Rahmen, der Familien und Kinder an die Szene binden und rassistische Überzeugungen weitergeben soll. Dabei werden Ideale, wie die „eigene Art" und „Rasse", propagiert und die Jugend zur Körperertüchtigung, etwa durch den „Germanischen Sechskampf", angehalten. Die AG -GGG versucht, sich nach außen abzuschotten und ihre extremistische Ausrichtung zu verschleiern, um ihren Mitgliedern — häufig Anhänger verbotener Organisationen — einen „Rückzugsraum" zu sichern. Darüber hinaus liegen weitere Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Freistaat SACHSEN Seite 3 von 4 STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Frage 2: Welche den Neo(artamanen) zuzurechnenden bzw. der Ideologie der (Neo)artamanen anhängenden Gruppierungen sind der Staatsregierung überdies in Sachsen bekannt? Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung in Bezug auf Mitglieder, Aktivitäten sowie Immobilien(erwerb) der unter 2. genannten Gruppierungen in Sachsen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Es liegen für den Freistaat Sachsen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. Frage 4: Welche Anzahl an Einzelpersonen zählt die Staatsregierung überdies als Neo(artamanen ) bzw. Anhänger der Ideologie der (Neo)artamanen in Sachsen? Frage 5: Inwieweit sind der sächsischen Staatsregierung (frühere) Mitgliedschaften von Personen aus Sachsen, die als Neo(artamanen) bzw. Anhänger der Ideologie der (Neo)artamanen zu bewerten sind in anderen extrem rechten Gruppierungen, Parteien , Organisationen, Netzwerken oder Zusammenschlüssen bzw. in (mittlerweile ) verbotenen Organisationen in Sachsen oder in der Bundesrepublik bekannt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Der Staatsregierung liegen Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Miyfri yundl>he7iGrüßen Dr. RolanPof. 'f 'Roland Wöllgr Freistaat SACHSEN Seite 4 von 4 2018-08-14T11:00:01+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes