STAATSMINìSTER¡UM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Såchsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BUNDNTS 90/ DrE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6114087 Thema: Weiteres eingestelltes Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen die Fangruppierung ,,Ultra Youth" - Nachfrage zu Drs 6/11016 und 6/1 1300 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche konkreten Tathandlungen lagen dem Ermittlungsverfahren gegen die Fangruppierung ,,Ultra Youth" (Az.: 370 Js 108117) zugrunde? (Bitte Angabe des Sachverhalts, Tatzeit, Tatvorwurf, Anzahl der Beschuldigten und jeweilige Tatbeteiligung, Stand des Ermittlungsverfahrens, Gründe der Einsteltung auf welcher Rechtsgrundlage etc.) Auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6113957 betreffend das Ermittlungsverfahren Az.370 Js 108115 nehme ich zunächst Bezug. Zu den hier relevanten Straftaten gehörten folgende Verfahren I Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de" Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E/13/1012 - KLR Dresden, . August 201 8 I,VIÀÍVVJOB.MIT-T.DE Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um der Justiz Hosp¡talstraße 7 01 097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.just¡z.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung Zu erreichen mit Straßenbahnl¡nien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *zugang für elektronisch sign¡erte sow¡e für verschlirsselte elektron¡sche Dokumente nur uber das Elektron¡sche Ger¡chls- und VeMaltungspostfach; nåhere lnformat¡onen unter w.egvp.de TOB MTT , O r JUSTIzVOLLZUGSBEAMTE Seite 1 von 12 STAATSMìN]5TER]UM DER JUST'IZ Freistaat SACHSEN Am 16. März 2014 gegen 20.10 Uhr traten fünf bislang unbekannte mutmaßliche Mitglieder der Gruppierung ,,Ultra Youth", die Sturmhauben trugen, in Leipzig-Gohlis auf einen zuvot zu Boden gestoßenen und dort liegenden Anhänger der Fußballmannschaft 1. FC Lokomotive Leipzig mit den beschuhten Füßen ein. Dabei wurde diesem mindestens eine blau-gelbe Mütze abgenommen und mutmaßlich auch eine Fahne. Das wegen des Tatvonvurfs des Raubes gegen Unbekannt geführte Ermittlungsverfahren wurde am 15. Januar 2015 eingestellt , da ein Tåter nicht ermittelt werden konnte. Durch ca. 15 Personen, die der Anhängerschaft der BSG Chemie Leipzig zuzuordnen sind, wurden am 30. Mär22014 gegen 04.00 Uhr am Connewitzer Kreuz in Leipzig drei Personen gemeinschaftlich angegriffen und geschlagen. Die Geschädigten wurden verletzt. Eine ärztliche Begutachtung wurde von allen Geschädigten, welche Fans des 1. FC Lokomotive Leipzig sind, aber abgelehnt. Zwei angeklagte mutmaßliche Mitglieder der Gruppierung ,,Ultra Youth" wurden am 13. Juni 2016 durch das Amtsgericht freigesprochen. Am 30. April2014 gegen 19.00 Uhr schlugen auf dem Sportplatz des TuS Leutzsch bei einem Spiel der A-Jugend der BSG Chemie Leipzig ca. zehn vermummte Anhänger der BSG Chemie, unter denen sich unter anderem ein mutmaßliches Mitglied der Gruppierung ,,Ultra Youth" befunden haben soll, auf drei Anhänger des 1. FC Lokomotive Leipzig ein und verletzten diese. Anschließend flüchteten sie. Das Verfahren gegen den Beschuldigten, welcher mutmaßlich zur Gruppierung ,,Ultra Youth" gehörte, wurde am 27. Oktober 2014 eingestellt, da ein Tatnachweis nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit geführt werden konnte. Am 10. Mai 2014 gegen 21.00 Uhr kam es im Rahmen des Spiels der 2. Handballbundesliga zwischen der SC DHfK Leipzig und Eintracht Hildesheim zu einer Schlägerei zwischen mehr als 30 Personen. Die Fangruppierung ,,RambaZamba" des SC DHfK unterhält freundschaftliche Kontakte zur Fanszene der BSG Chemie Leipzig. Eingesetzte Polizeibeamte, die zum Ereignisort eilten, wurden durch Reizgas verletzt, welches durch die unbekannt gebliebenen Beteiligten eingesetzt wurde. ln diesem Zusammenhang wurde im Rahmen polizeilicher Maßnahmen unter anderem ein mutmaßliches Mitglied der Gruppierung ,,Ultra Youth" festgestellt , welches jedoch nicht als Beschuldigter erfasst wurde. Das gegen Unbekannt geführte Seite 2 von 12 STAATSMìNì5TERìUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ill\€i-JlÀfullFüPIev Ermittlungsverfahren wurde mit Verfügung vom 15. September 2014 eingestellt, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Am 11. Mai 2014 gegen 00.00 Uhr wurden Anhänger des Fußballvereins BSG Chemie Leipzig an der Haltestelle Goerdelerring in Leipzig in einer Straßenbahn von Anhängern des 1. FC Lokomotive Leipzig unter Verwendung von Schlagwerkzeugen massiv angegriffen. Dabei wurden die Straßenbahn und das dortige Wartehäuschen stark beschädigt. Bei der Auseinandersetzung kam es zum Einsatz von Schreckschusswaffen, Reizgas, Schlagstöcken und Steinen. lnsgesamt waren an der Auseinandersetzung ca. 50 - 60 bislang unbekannte Personen beteiligt. lm Nachgang versuchten mehrere mutmaßliche Mitglieder der Gruppierung ,,Ultra Youth" den zuvor angreifenden Anhängern des 1. FC Lok nachzusetzen, diese in der Stadt aufzuspüren und den vorhergehenden Angriff mit körperlicher Gewalt zu beantworten. Es kam zu verschiedenen körperlichen Auseinandersetzungen. Hintergrund des Angriffs der Anhänger aus dem Bereich des 1. FC Lokomotive Leipzig soll die mutmaßlich durch bisher unbekannte Mitglieder der Gruppierung ,,Ultra Youth" begangene Raubstraftat vom 16.März 2014 sein. Das Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 23 Beschuldigte, zu denen auch mindestens sieben mutmaßliche Mitglieder der Gruppierung ,,Ultra Youth" gehörten , wurde mit Vefügung vom 7. Juli 2015 eingestellt, da der für eine Anklageerhebung erforderliche Tatnachweis nicht geführt werden konnte. Durch eine unbestimmte Zahl schwarz gekleideter und vermummter Personen, die der Anhängerschaft der BSG Chemie Leipzig zuzurechnen sind und zu denen auch mindestens ein mutmaßlicher Anhänger der Gruppierung ,,Ultra Youth" gehörte, wurden in der Vorspielphase des Landespokalspiels SG LVB Leipzig gegen 1. FC Lokomotive Leipzig am 16. August 2014 an mindestens zwei Tatorten, unter anderem auf der Kud-Eisner-Straße in Leipzig, Anhänger des 1. FC Lokomotive Leipzig angegriffen und verletzt. Zudem kam es zu Sachbeschädigungen . Ein mutmaßliches Mitglied der Gruppierung ,,Ultra Youth" wurde wegen des Tatvorwurfs der Sachbeschädigung angeklagt. Hinsichtlich dieses Tatvonruurfs wurde nach Hinzuverbindung zu einer weiteren Strafsache, wegen der der Angeklagte zu einer Jugendstrafe von 10 Monaten verurteilt wurde, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, gemäß S 154 Abs. 2 StPO von der Strafvedolgung abgesehen. Weitere Täter konnten nicht ermittelt werden. Seite 3 von 12 STAATSMìN'ISTERìUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN lilI&r'lSHLnù:tcît\r=y ln Leipzig-Connewitz feierte am 5. September 2Q14 eine größere Gruppe auf einem Sportplatz . Zwei Personen aus dieser Gruppe lösten sich und verschwanden für ca. 10 Minuten. Als diese zurückkamen, äußerten sie, dass sie von Anhängern der BSG Chemie Leipzig verbal attackiert worden seien, welche weitere Personen anriefen. Die Gruppe auf dem Sportplatz löste sich dann auf und begab sich zur Straßenbahnhaltestelle der Linie 11 in der Bornaischen Straße. Während diese Gruppe wartete, kamen aus Richtung Connewitzer Kreuz ca. 15 - 16 vermummte mutmaßlich derAnhängerschaft der BSG Chemie zuzuordnende männliche Personen, zu denen auch mindestens ein mutmaßliches Mitglied der Gruppierung ,,Ultra Youth" gehörte und fingen massiv Streit an, welcher in einer Schlägerei endete . Teilweise wurde mit zerschlagenen Flaschen auf die Gruppe losgegangen, es wurde getreten und mit Fäusten massiv geschlagen. Mehrere angegriffene Personen wurden am Auge und am Kopf verletzt. Ein mutmaßliches Mitglied der Gruppierung ,,Ultra Youth" wurde nach Anklageerhebung wegen des Tatvonruurfs der gefährlichen Körperverletzung am 20. Dezember 2016 durch das Amtsgericht Leipzig venruarnt. Weitere Täter wurden nicht ermittelt . Am 6. September 2014,23.00 Uhr, wurden zwei Personen nach einem auswärtigen Fußballspiel (BSG Wismut Gera) am Bahnhof Plagwitz, Bahnhofsvorplatz, von ca. 10 - 20 maskierten und mutmaßlich der Anhängerschaft der BSG Chemie Leipzig zuzuordnenden Personen bedrängt. Die bislang unbekannten Täter versuchten einem Geschädigten einen Beutel (Aufschrift ,,FCK CPS. mit lnhalt, u.a. Fanfahne ,,Lacibia Lipsia") aus der Hand zu reißen. Als dies misslang, wurden die beiden Geschädigten solange geschlagen, bis sie den Beutel losließen. Einer der Täter wollte zuvot wissen, ob die Fahne in dem Beutel sei. Die Geschädigten gehören zur Gruppierung ,,Lacibia Lipsia" der BSG Wismut Gera. Das gegen Unbekannt geführte Ermittlungsvedahren wurde am 7. Mai 2015 eingestellt, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Drei mutmaßliche Mitglieder der Gruppierung ,,Ultra Youth" stürmten am 27. September 2014 in Leipzig-Connewitz in eine Straßenbahn, die nach Schkeuditz fuhr, und schlugen zusammen massiv auf den Geschädigten, einen Spieler einer Mannschaft des 1. FC Lokomotive Leipzig, der mit der Straßenbahn zur Arbeit fuhr, ein. Zuvor bezeichneten sie ihn als ,,Nazi". Kurze Zeit später folgte ein weiterer arlgleicher Übergriff in Schkeuditz, wobei zwei unbe- Seite 4 von 12 STAATSMINì5TERìUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN kannte Täter in der Bahn gezielt auf den Geschädigten zugegangen sind und mehrfach auf ihn eingeschlagen haben. Ein mutmaßliches Mitglied der Gruppierung ,,Ultra Youth" hielt die Tür auf. Der Geschädigte erlitt Schädelprellungen. Durch das Amtsgericht Leipzig wurde am 5. Januar 2016 einer der Angreifer wegen des Tatvonruurfs der gefährlichen Körperverletzung zu einer Geldauflage verurteilt. Ein zweiter Angreifer wurde ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Sachbeschädigung (Sprühen der Worte Ultra Youth auf Hauswand am 17. Februar 2014) durch das Amtsgericht am 5. Januar 2016 zu einer Geldauflage verurteilt. Der dritte Beteiligte schließlich wurde durch das Landgericht Leipzig am 30. August 2016 wegen des Tatvon¡vurfs der gefährlichen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Den Jugendclub Markranstädt betraten am 28. September 2014 gegen 01.30 Uhr mehrere unbekannte vermummte Personen, welche mutmaßlich der Gruppierung ,,Ultra Youth" zuzurechnen sind, und schlugen mit Fäusten auf mindestens sechs Geschädigte, die der Anhängerschaft des 1. FC Lokomotive Leipzig zuzurechnen sind, ein, traten auf diese ein und verletzten diese. lm Verlauf der Ermittlungen bestand der Anfangsverdacht gegen zwei namentlich bekannte mutmaßliche Mitglieder der Gruppierung "Ultra Youth", an dem Angriff beteiligt gewesen zu sein. lm Ergebnis der Ermittlungen wurden diese am 29. Februar 2016 eingestellt , da eine für die Anklageerhebung erforderlicher Tatnachweis nicht geführt werden konnten , Weitere Täter konnten nicht ermittelt werden. Am 9. November 2014,05.15 Uhr, kam es am Connewitzer Kreuz in Leipzig nach einem Wortgefecht zu einer Schlägerei zwischen anfänglich 10 Personen, welche zu zwei Fußballgruppierungen gehören. Hierbei wurde mindestens eine Person, welche bereits zusammengekrümmt am Boden lag, mittels Fußtritten von zwei bis drei Personen aus dem Kreis der Anhänger der BSG Chemie Leipzig, zu denen auch mindestens zwei mutmaßliche Mitglieder der Gruppierung ,,Ultra Youth" gehört haben sollen, traktied. Ein unbeteiligter Zeuge wurde von einer männlichen Person aus dieser Gruppierung mit der Faust ins Gesicht geschlagen und erlitt einen Nasenbeinbruch. Das gegen drei Beschuldigte, von denen zwei mutmaßliche Mitglieder der Gruppierung ,,Ultra Youth" waren, geführte Ermittlungsverfahren wurde mit Seite 5 von 12 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ilNtirrlHñÉlrlhrr\fu\=v Vedügung vom 22. September 2015 eingestellt, da der für eine Anklageerhebung erforderliche Tatnachweis nicht gefuhrt werden konnte. Am 14. Dezember 2014,02.30 Uhr, geriet eine Person in der Straßenbahn der Linie 10 in Richtung Lößnig in Leipzig-Connewitz mit einer Gruppe von sechs Personen in einen verbalen Streit. lm Streit ging es um die Fußballvereine 1. FC Lokomotive Leipzig und BSG Chemie Leipzig. ln dessen Folge wurde der Geschädigte von einer männlichen Person aus der Gruppierung der Fans der BSG Chemie Leipzig mehrmals ins Gesicht geschlagen. Der Geschädigte erlitt eine Nasenbeinfraktur. Der Täter wurde durch das Amtsgericht Leipzig unter anderem wegen Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Zur Klarstellung ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass ein Anfangsverdacht für eine Strafbarkeit nach $ 129 StGBgerade nicht voraussetzt, dassbereits Straftaten begangen oder zumindest konkret geplant sind. Entscheidend ist, dass Zweck und Ziel der Vereinigung darauf gerichtet sind, mit einem durch die Organisationsstruktur gewährleisteten Gesamtwillen Straftaten zu begehen. Frage 2: Welche weiteren Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung im Umfeld der Fußballszene oder linken Szene sind derzeit noch anhängig? (Bitte jeweils ermittelnde Staatsanwaltschaft, Aktenzeichen, Einleitungsdatum, zugrundeliegender Lebenssachverhalt und Anzahl der Beschuldigten angeben.) Es sind derzeit keine Vefahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung im Umfeld der Fußballszene oder der linken Szene im Ermittlungsstadium bei den sächsischen Staatsanwaltschaften anhäng ig. Seite 6 von 12 STAATSMIN]STERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie viete Beschuldigte und Dritte waren durch welche konkreten Überwachungsmaßnahmen , insbesondere im Rahmen welcher und wie vieler Telekommunikationsereignisse , Funkzellenabfragen, Videoüberwachung und sonstiger Maßnahmen nach dem l. Buch Abschnitt I der StPO betroffen, wurden namentlich/nicht-namentlich bekannt und sind wann bzw. aus welchen Gründen nicht benachrichtigt worden? lm Hinblick auf die durchgeführten Ermittlungsmaßnahmen nehme ich zunächst auf die Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6113957 Bezug. Ergänzend ist zu den einzelnen Maßnahmen wie folgt auszuführen: 1. Maßnahmen der Telekommunikationsübenruachung gemäß $ 100a Strafprozessordnung (stPo): Die zehn Beschuldigten, gegen die sich die vorgenannten Telekommunikationsübenvachungsmaßnahmen richteten, wurden am 20. Juni 2018 gemäß S 101 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 StPO benachrichtigt. Es wurden insgesamt 53.210 Telekommunikationsereignisse gespeichert. lm Rahmen der Telekommunikationsüben¡,¡achungsmaßnahmen wurden 921 Telefonanschlüsse erfasst. Hiervon sind 24 Anschlüsse den Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens zuzuordnen. Die genaue Zahl der betroffenen Telekommunikationsteilnehmer lässt sich naturgemäß nicht ermitteln, da keine Aussage dazu möglich ist, ob ein Anschluss gegebenenfalls auch durch mehrere Personen zu Telekommunikationszwecken genutzt wurde . Bestandsdaten wurden zu 484 Anschlüssen erhoben. Es wurden Benachrichtigungsschreiben gemäß S 101 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StPO zu3Tl betroffenen Anschlüssen an 355 Personen als Drittbetroffene, welche nicht Beschuldigte des Verfahrens waren, versandt. Die Abweichung ergibt sich daraus, dass einzelne Personen mit mehr als einem Anschluss betroffen sind. Die Benachrichtigungen erfolgten mit Schreiben vom 20. Juni 2018 bis 22. Juni2018. Darüber hinaus wurden alle Beschuldigten unabhängig davon, ob gegen sie selbst Telefonübenruachungsmaßnahmen angeordnet worden waren, als Drittbetroffene benachrichtigt, soweit sie Gesprächspartner von überwachten Telefonanschlüssen anderer Beschuldigter waren. Die Benachrichtigungen erfolgten bis auf einen Beschuldigten am 22.Juni 2018. ln Seite 7 von 12 STAATSMINìSTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ilN€iil'ltñJfr¡r&rl\