STAATSM1N1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14089 Thema: Anschaffung von polizeilicher Vorhersagesoftware („Precobs") — Nachfrage zu Drs 6/5667 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Innenminister Markus Ulbig kündigte am 17. Juni 2016 an, in Sachsen sog. Vorhersagesoftware einzuführen. In der Antwort auf die o.g. Kleine Anfrage heißt es, dass man sich in einem Prüfungs - und Entscheidungsprozess dazu befinde." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit nutzen Behörden des Freistaates Sachsen welche wann und aus welchem Haushaltstitel zu welchen Kosten angeschaffte Softwareanwendungen zur polizeilichen Vorhersage von Straftaten? Auf den ersten Absatz der zusammenfassenden Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 bis 5 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr 6/5657 wird verwiesen . Frage 2: Hat der Freistaat Sachsen sich an der Forschung zu bzw. Erstellung von Softwareanwendungen oder anderen Forschungs- und Entwicklungsprojekten beteiligt? Wenn ja, in welcher Form? Der Freistaat Sachsen hat sich bisher nicht an der Forschung zu bzw. Erstellung von Softwareanwendungen zur Vorhersage von Straftaten beteiligt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/57/72 Dresden, 13. August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smtsachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSIVIINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Sind durch den Freistaat Sachsen Gutachten, Studien oder Evaluationen zum Thema Vorhersagesoftware in Auftrag gegeben worden? (Bitte um Auflistung nach Datum der Auftragsvergabe, Auftragnehmer und Ergebnissen.) Frage 4: Wurden durch Behörden des Freistaates Sachsen Erkenntnisse über die Nutzung von und den Umgang mit Vorhersagesoftware von anderen Behörden, Softwareanbietern oder Dritten eingeholt? (Bitte um Auflistung der Behörden, Softwareanbieter und Dritten, von welchen Informationen eingeholt wurden) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Seit dem Jahr 2016 befasst sich eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Landeskriminalamtes (LKA) mit dem Thema „Predictive Policing". Ziel war, Chancen und Risiken zu untersuchen und Aussagen zu erforderlichen technischen, personellen und finanziellen Aufwendungen hinsichtlich eines möglichen Einsatzes in Sachsen zu treffen. In diesem Zusammenhang wurden bundesweit sowohl der „Markt" von Produkten von Prognosesoftware gesichtet als auch Erfahrungen aus Pilot- bzw. Forschungsprojekten anderer Bundesländer zum Einsatz solcher Systems analysiert. Zu letzterem wurden die Landeskriminalämter (LKA) Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen, welche zum damaligen Zeitpunkt bereits aktiv mit einer Prognosesoftware pilotierten bzw. im Wirkbetrieb arbeiteten, gebeten, ihre vorhandenen Erfahrungsberichte bzw. aktuellen Informationsmaterialien zu übersenden. Bundesland Name des Programms Softwareanbieter Bayern Precobs Institut für musterbasierte (Pre Crime Observation System) Prognosetechnik (IfmPt) Baden- Precobs IfmPt Württemberg (Pre Crime Observation System) Nordrhein- SKALA Unabhängiges System auf Westfalen (System zur Kriminalitätsanalyse Basis von IBM und Microsoft und Lageantizipation) Hessen KLB-operativ Unabhängiges System (Kriminalitätslagebild) Von den angeschriebenen LKA haben bisher Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein -Westfalen ihren Erfahrungsbericht dem LKA zur Verfügung gestellt. Weiterhin informiert sich das LKA im Rahmen der bundesweit stattfindenden Gremienarbeit über die aktuelle Entwicklung und Erkenntnisse auf dem Themengebiet „Predictive Policing". Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTER1UM DES INNERN Freistaat SA C H S E N Frage 5: Inwieweit und mit welchen Ergebnis wurde bereits eine Abstimmung mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten herbeigeführt? Es wurde bislang keine Abstimmung mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten herbeigeführt. Migrekindlichenißrüßen Prof. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2018-08-14T11:12:14+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes