STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14092 Thema: Videoüberwachung in Görlitz — Nachfrage zu Drs 6/10474 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit erfolgt an welchen konkreten Orten in Görlitz eine präventivpolizeilichen Videoüberwachung zu welchem konkreten Zweck bzw. ist eine solche geplant? (Bitte auch Skizze des überwachten Bereichs beifügen.) Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/10474 verwiesen. Frage 2: Inwieweit wird die Videoaufzeichnung, insbesondere die von Personen oder Fahrzeugen gefertigten Bilder wie lange gespeichert und mit welchen (Bild) -Datenbanken auf welcher bestehenden Rechtsgrundlage abgeglichen? Ein solcher Abgleich findet derzeit nicht statt. Im Weiteren wird auf die Sätze 2 und 3 der zusammenfassenden Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/10474 sowie auf die Absätze 2 und 3 der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/10456 verwiesen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/57/73 Dresden, 13. August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 3: Wie und mit welcher Technik/Software zum Erkennen von Gesichtern oder Verhaltensmustern werden Videoaufzeichnungen oder Live -Bilder von Personen in welchem Umfang bearbeitet oder ist geplant zu verarbeiten? Für die Auswertung der Daten mittels Gesichtserkennung wird das Softwaremodul „BioFinder" der Fa. Herta Security zum Einsatz kommen. In Abstimmung mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten kommen Verfahren der Gesichtserkennung (sowohl smart face detection [Erkennen eines menschlichen Gesichts auf einem Bild] als auch facial recognition [Identifizierung eines konkreten Gesichts anhand von Vergleichsdaten ]) nicht im Rahmen der präventiv -polizeilichen Tätigkeit, sondern ausschließlich zur Beweiserhebung in bereits bestehenden Ermittlungsverfahren zum Einsatz . Frage 4: Wie viele weitere fest installierte Kameras zur Überwachung des öffentlichen Raums, insbesondere zur vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung und zu sonstigen Überwachungs- und Observationszwecken unterhält der Freistaat Sachsen oder eine seiner Behörden aktuell seit wann an welchen Standorten in Görlitz? (Bitte aufschlüsseln nach Standort, Zweck der Überwachungsmaßnahme und Rechtsgrundlage.) Es wird auf die Anlage verwiesen. Mirrhiundlichen/Grüßen / / (0.1 Prof. Dr. Roland VVöller Anlage Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/14092 An- Zuständige Standort Zweck der Rechtsgrundlage zahl Behörde in Görlitz Überwachungsmaßnahme 1 Landgericht Görlitz Landgericht Görlitz, Postplatz 18, Verhinderung bzw. Verfolgung von § 4 Abs. 1 Bundesdatenschutz- Haupteingangspforte (außen) Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gesetz (BDSG), § 13 Abs. 1 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) 3 Landgericht Görlitz Landgericht Görlitz, Postplatz 18, Verhinderung bzw. Verfolgung von § 4 Abs. 1 BDSG, Haupteingangspforte (innen) Straftaten und Ordnungswidrigkeiten § 13 Abs. 1 SächsDSDG 1 Landgericht Görlitz Landgericht Görlitz, Postplatz 18, Überwachung Zutrittsberechtigung und § 4 Abs. 1 BDSG, Tor zum Sparkassenhof Verhinderung bzw. Verfolgung von § 13 Abs. 1 SächsDSDG (Barrierefreier Eingang) an der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Hofzufahrt zur Justizvollzugsanstalt (JVA) 1 Landgericht Görlitz Landgericht Görlitz, Postplatz 18, Kein öffentlicher Raum, Kamera im § 4 Abs. 1 BDSG, Hintereingang am Sparkassenhof Innenhof, Verhinderung bzw. Verfolgung § 13 Abs. 1 SächsDSDG (Barrierefreier Eingang) von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten 1 Landgericht Görlitz Landgericht Görlitz, Postplatz 18, Verhinderung bzw. Verfolgung von § 4 Abs. 1 BDSG, Zugang Flur Ermittlungsrichter Straftaten und Ordnungswidrigkeiten § 13 Abs. 1 SächsDSDG - 1 Landgericht Görlitz Landgericht Görlitz, Postplatz 18 Kein öffentlicher Raum, Verhinderung § 4 Abs. 1 BDSG, Flur vor Haftzellen bzw. Verfolgung von Straftaten und § 13 Abs. 1 SächsDSDG Ordnungswidrigkeiten 1 Landgericht Görlitz Landgericht Görlitz, Postplatz 18 Kein öffentlicher Raum, Verhinderung § 4 Abs. 1 BDSG, Pforte/Durchfahrt im „Kohlehof' bzw. Verfolgung von Straftaten und § 13 Abs. 1 SächsDSDG (innen) Ordnungswidrigkeiten 1 Staatsanwaltschaft Dr.-Friedrichs-Str. 2b, Verhinderung bzw. Verfolgung von § 4 Abs. 1 BDSG, Görlitz Treppenhaus Eingangsbereich Straftaten und Ordnungswidrigkeiten § 13 Abs. 1 SächsDSDG Seite 1 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/14092 8 Staatsanwaltschaft Görlitz Obermarkt 22/23, Hof und Gebäudeinneres Verhinderung bzw. Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten § 4 Abs. 1 BDSG, § 13 Abs. 1 SächsDSDG 10 JVA Görlitz . Postplatz 18, Fassade und Hof Verhinderung bzw. Verfolgung von § 4 Abs. 1 BDSG, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten § 13 Abs. 1 SächsDSDG, § 79 Sächsisches Strafvollzugsgesetz , § 46 Sächsisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz 1 Landestalsperrenver- Gewässermeisterei Süd, ausschließlich Betriebsgelände, § 13 Abs. 1 SächsDSDG waltung Nickrischer Straße 3 Verhinderung bzw. Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Seite 2 von 2 2018-08-14T10:59:08+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes