STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzelchen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/4/182-2018 Dresden, . August 2018 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/14093 Thema: Zusatzbudget für die Hochschulen - Mittelabfluss - Nachfrage zu Drs. 6/8472 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe wurde die Übertragung der bis Ende 2016 in den einzelnen Titeln der Titelgruppe 68 im Kapitel 1207 des Doppelhaus haltes nicht verausgabten Mittel in das Haushaltsjahr 2017 genehmigt und in welcher Höhe wurde eine Übertragung verweigert? m Zertifikat seit 2007 audft berufundfamilie^ zur Übertragung in das Übertragung geneh Kapitel 1207 Titel Jahr 2017 beantragt: migt: in Euro in Euro 685 68 1.941.785,84 1.941.785,84 712 68 12.301.016,72 12.301.016,72 713 68 19.505.855,38 19.505.855,38 894 68 19.347.357,54 19.347.357,54 Übertragung verwei gert: 0,00 Frage 2: Ab welchem Zeitpunkt in 2017 standen die zur Übertragung ge nehmigten Mittel den Hochschulen oder zur Finanzierung hochschulübergreifender Maßnahmen zur Verfügung, innerhalb welcher Frist mussten sie verausgabt werden und welche Maßnahmen wurden Jeweils daraus finanziert? Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behlndemngen befinden sich gekennzeichnete Parkplatze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkpiatze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. "Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronisctre Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Mit Schreiben vom 10.05.2017 hat das SMF der Übertragung der Ausgabereste in das Haushaltsjahr 2017 und deren Inanspruchnahme zugestimmt. Die Mittel wurden zur Fi nanzierung nachfolgender Maßnahmen verwendet. 1207 685 68 „Talente für Sachsen" - Zuschüsse für laufende Zwecke an Hochschulen und der Berufsakademie Sachsen z. B. Weiterführung begonnener Maßnahmen im Rahmen der Inklusion an Hochschulen; Maßnahmen zur Fortsetzung der Exzellenzstrategie; Ver besserung der Drittmittelfähigkeit der Hochschulen für Angewandte Wis senschaften (FH); Studienerfolgsprojekte an der BA Sachsen 1207 712 68 TU Dresden, Medizinische Fakultät, Nationales Centrum für Tumorerkrankungen 1207 713 68 TU Bergakademie Freiberg, Universitätsbibliothek/Hörsaalzentrum, Neu unterbringung 1207 894 68 Zuschüsse für Investitionen an Hochschulen z. B. Beschaffung von Computerarbeitsplätzen; Großgräte; Inklusions maßnahmen; Verbesserung der Bedingungen in der Lehre; Ersteinrich tungen Aufgrund der Jährlichkeit des Haushaltes sind die Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr zu verausgaben. Nicht verausgabte Mittel in 2017 wurden zur Übertragung in das Haus haltsjahr 2018 beim SMF gemäß § 45 Abs. 3 SäHO beantragt. Auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen Drs.6/12363 und Drs. 6/13633 hinsichtlich der finanzierten Vorhaben wird verwiesen. Frage 3: In welcher Höhe wurden in den einzelnen Titeln der Titelgruppe 68 im Kapitel 1207 des sächsischen Doppelhaushaltes Mittel bis Ende 2017 nicht veraus gabt, in welcher Höhe wurde für diese Ausgabereste die Übertragung in das Haus haltsjahr 2018 in dieselben Titel beantragt und in welcher Höhe wurde eine solche Übertragung genehmigt? zur Übertragung in das Jahr 2018 beantragt: Übertragung genehmigt: Kapitel 1207 Titel in Euro in Euro 685 68 12.825.947,30 12.825.947,30 712 68 12.369.616,34 12.369.616,34 713 68 21.426.682,02 21.426.682,02 894 68 21.280.957,11 21.280.957,11 Frage 4: Ab welchem Zeitpunkt in 2018 werden die zur Übertragung genehmigten Mittel in den einzelnen Titeln der Titelgruppe 68 den Hochschulen oder zur Finan zierung hochschulübergreifender Maßnahmen zur Verfügung stehen und inner halb welcher Frist müssen diese Mittel verausgabt werden? Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Mit Schreiben vom 18.06.2018 hat das SMF der Übertragung der Ausgabereste in das Haushaltsjahr 2017 und deren Inanspruchnahme zugestimmt, (s. Tabelle Frage 3). Aufgrund der Jährlichkeit des Haushaltes sind die Mittel im Haushaltsjahr 2018 zu ver ausgaben. Nicht verausgabte Mittel müssen im Rahmen des Ausgaberesteverfahrens zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2019 beim SMF gemäß § 45 Abs. 3 SäHÖ bean tragt werden. Frage 5; Welche Maßnahmen wurden gegebenenfalls in 2018 mit bereits zur Über tragung genehmigten Ausgaberesten in den einzelnen Titeln der Titelgruppe 68 an den einzelnen Hochschulen oder hochschulübergreifend finanziert bzw. sollen fi nanziert werden? Die Zweckbestimmung des Einsatzes der Mittel in den Titeln der Titelgruppe 68 ist der Beantwortung zu Frage 2 zu entnehmen. Infolge der Genehmigung der Ausgabereste erhöhen sich die veranschlagten Ansätze in den jeweiligen Titeln der Titelgruppe 68. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 3 von 3 2018-08-14T11:05:31+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes