SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Schollbach (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14095 Thema: Reichtum in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Menschen galten jeweils in den Jahren 2010 bis 2017 im Freistaat Sachsen als einkommensreich? Frage 2: Welchen Anteil nahm die unter Ziffer 1 genannten Menschen jeweils in den Jahren von 2010 bis 2017 an der Bevölkerung im Freistaat Sachsen ein? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Zur Beantwortung wäre eine konkrete Bestimmung des Begriffs "einkommensreich " notwendig. Eine solche feststehende Definition gibt es nicht. Auch der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, der die wirtschaftliche und soziale Lage der Bürger in Deutschland offenlegt, enthält dazu nur Anhaltspunkte. Darin wird bei der Definition von Einkommensreichtum in der Regel die Relation zum Durchschnittseinkommen als Maßstab angesetzt. Eine gängige Begriffsbestimmung geht ohne nähere Untersetzung davon aus, dass Personen mit einem Äquivalenzeinkommen nach der neuen OECD-Skala von mehr als 200% des arithmetischen Mittels der Äquivalenzeinkommen der sächsischen Bevölkerung als einkommensreich gelten könnten . Diesem Indikator wird ausschließlich der Erhebungsteil Haushaltsbuch sowie Geld und Sachvermögen zugrunde gelegt. Anhand der Statistik des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen galten demnach im Jahr 2013 3,5 je 100 der Bevölkerung im Freistaat Sachsen als einkommensreich. ln absoluten Zahlen berechnet sind dies statistisch 141.624 Einwohner. Diese Daten beruhen auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), die nur alle fünf Jahre durchgeführt wird. Aktuelle Daten vor allem für das Jahr 2018 stehen der Sächsischen Staatsregierung derzeit nicht zur Verfügung. ln Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-0141.51-18/624 Dresden, C/p. August 2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01 097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ dem Jahr 2003 und 2008 galten 2,8 und 4,1 je 100 der Bevölkerung im Freistaat Sachsen als einkommensreich. ln absoluten Zahlen berechnet sind dies 121. 001 und 171.905 Einwohner. Eine andere Definition geht davon aus, dass, wer über mehr als das Doppelte des mittleren Einkommens monatlich verfügen könne, als einkommensreich gelte. Das mittlere monatliche Nettoeinkommen wird dabei über einen Median errechnet. Dieser variiert je nach Lebensform (z.B. nach Ehestatus bzw. Partnerschaft, alleinstehend, mit und ohne Kind, etc.). Zudem müsste auch noch nach Einkommens- und Vermögensreichtum, nach Schulden, nach Verdiensten oder sonstigen kurz-, mittel- oder langfristigen Verpflichtungen unterschieden werden. Exakte Berechnungen dazu liegen nicht vor. Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen veröffentlich regelmäßig auch zu den Themengebieten der Einkommens- und Vermögensverteilung ausführlich. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung 9xL ' Themas Schmidt Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-08-08T11:59:22+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes