SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Drs.-Nr.: 6/14097 Thema: Aufklärungsquote des „Hauses frage zu den Kleinen Anfrage in und Drs. 6/13683 Sehr geehrter Herr Präsident, STAATSMINISTERIUM DES INNERN Stange (DIE LINKE) des Jugendrechts" — Nach- Drs. 6/12704, Drs. 6/13320 den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort auf die Kleine Anfrage in Drs. 6/12704 führt die Staatsregierung aus: ,Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage, Drs.-Nr. 6/12458, Fragen 1 bis 4, wurden die in der PKS erfassten Fälle, die durch das Kommissariat 23 — ,Haus des Jugendrechts' der Polizeidirektion Leipzig bearbeitet wurden, herangezogen. Dabei handelt es sich nicht nur um Fälle der Jugendkriminalität gemäß der o. g. PKS- Definition. Vielmehr werden im ,Haus des Jugendrechts' auch: - Ermittlungen zu Straftaten gegen Unbekannt geführt, bei denen der Verdacht nahe liegt (z. B. Personenbeschreibung von Zeugen ), dass es sich bei den Tatverdächtigen um Kinder, Jugendliche oder Heranwachsende handelt, - sogenannte ‚Lebenssachverhalte' (mehrere Straftaten bzw. Straftäter ) gebündelt bearbeitet, bei denen nicht immer alle Einzelsachverhalte aufgeklärt werden können, - Jugendschutzdelikte im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Jugendschutz- und das Jugendarbeitsschutzgesetz bearbeitet , bei denen Tatverdächtige auch Erwachsene sein können bzw. kein Tatverdächtiger bekannt gemacht werden kann.' In der Antwort zu Drs. 6/13683 führt sie weiterhin aus: ,Sofern diese [jugendliche und heranwachsende Intensivtäter] Verstöße gegen das Jugendschutz oder Jugendarbeitsschutzgesetz begehen, werden die Verfahren auch im ,Haus des Jugendrechtes' bearbeitet. Bislang gab es jedoch noch keine Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen die genannten Gesetze durch jugendliche und heranwachsende Intensivtäter ." Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/57/75 Dresden, 13. August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wurden in den Jahren 2014 bis 2017 im „Haus des Jugendrechts" der Polizeidirektion Leipzig bearbeitet? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren!) Frage 2: Wie viele Ermittlungsverfahren aus Frage 1 konnten aufgeklärt und wie viele nicht aufgeklärt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren!) Frage 3: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden zu wie vielen sogenannten „Lebenssachverhalten " in den Jahren 2014 bis 2017 im „Haus des Jugendrechts" der Polizeidirektion Leipzig geführt bzw. bearbeitet? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren!) Frage 4: Wie viele Ermittlungsverfahren aus Frage 3 konnten aufgeklärt und wie viele nicht aufgeklärt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt bzw. die Aufklärung dieser Verfahren werden statistisch im Kommissariat 23 — „Haus des Jugendrechts" der Polizeidirektion Leipzig nicht erfasst. Auch kann ein sog. „Lebenssachverhalt" weder im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen noch in der Polizeilichen Kriminalstatistik als recherchefähiges Kriterium zugrunde gelegt werden. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten insofern alle 3 420 in Frage kommenden Ermittlungsverfahren der Jahre 2014 bis 2017 händisch ausgewertet werden. Wenn man einen Zeitansatz von 15 Minuten für die Auswertung eines Ermittlungsverfahrens ansetzt, wären dies über 855 Stunden für die Auswertung aller Ermittlungsverfahren. Bei einer 40 -Stunden- Woche wäre ein Sachbearbeiter über 21 Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATS11N1STER1UM DES INNERN Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. undlichen Grüßen ,t> of DrAoland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-08-14T11:00:53+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes