STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UN4WELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6114102 Thema: Einleitungen von Straßenoberflächenwasser von Bundesautobahnen , Bundesfernstraßen und Staatsstraßen in Gewässer Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Einleitstellen in Gewässer existieren für die Einleitung von Straßenoberflächenwasser von Bundesautobahnen , Bundesfernstraßen sowie Staatsstraßen im Freistaat Sachsen und wie viele wasserrechtliche Erlaubnisse besitzt der Freistaat für solche Einleitstellen? Die zur Beantwortung der Frage notwendigen Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht unmittelbar vor. Nach Recherchen der Wasserbehörden kann von etwa 900 wasserrechtlichen Erlaubnissen mit entsprechend vielen Einleitstellen ausgegangen werden. Die tatsächliche Anzahl der Einleitungen von straßenoberflächenwasser von Bundesautobahnen, Bundesfernstraßen sowie Staatsstraßen im Freistaat Sachsen kann nicht mit verhältnismäßigem Aufiryand ermittelt werden. Der erforderliche Aufwand würde die Grenzen der Zumutbarkeit überschreiten. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unvezüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, sodass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfâhigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 35'l 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 17. Juli2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t242 Dresden, /V. OF . JO ¡& simut+ ol. tuluñftdñl¡ür ùr $.hrhñhbhlñkt.dfr 6r UiwtuÀduñ¿seùñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Drêsden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung; Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, '13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennze¡chnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bifte beim Pfortendienst melden, * Kein Zugang für elektronisch sign¡erte sow¡e für verschlusse¡te elektron¡sche Dokumente oFo ) o) c\¡ 00 Seite 1 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. lm vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Eine elektronische Recherche ist nicht möglich. Für die Ermittlung der angefragten Angaben sind daher umfangreiche Recherchen von Unterlagen an mehreren Standorten (Zentrale des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr und Niederlassungen, Autobahn- und Straßenmeistereien) erforderlich. Darüber hinaus wären zusätzllch aufwendige Ortsbegehungen für die Ermittlung aller tatsächlich vorhandenen Einleitstellen erforderlich, um die Frage vollumfänglich beantworten zu können. Die Einleitstellen können sich dabei in relativ großer Entfernung zur Straße befinden beziehungsweise können die Einleitungen in öffentliche Kanalnetze, die in Fließgewässer abgeleitet werden, einbinden. Unterstellt man pro Kilometer Straßenlänge einen zeitlichen Rechercheaufiryand von mindestens 30 Minuten, ergibt sich bei einer vorhandenen Netzlänge von circa7.671 Kilometer (Autobahn 567 Kilometer, Bundesstraßen 2.311 Kilometer, Staatsstraßen 4.793 Kilometer) ein minimaler Bearbeitungsauñrvand von 3.836 Stunden. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden würden mithin 24Vollzeltäquivalent eÉorderlich sein, um die Anfrage in vier Wochen beantworten zu können. Andere Aufgaben können währenddessen nicht wahrgenommen werden. Frage 2: Erfolgt bei Einleitungen von Straßenoberflächenwasser gemäß FrageI eine Vorreinigung und falls diese Vorreinigung nicht erfolgt, wie ist dies mit dem geltenden Wasserrecht, insbesondere dem Verschlechterungsverbot und dem Verbesserungsgebot der WRRL sowie den Vorgaben des SMUL vereinbar? Planung und Bau von Straßen und dazugehöriger Entwässerungseinrichtungen erfolgen nach dem gültigen technischen Regelwerk. Bei der Planung von Straßenentwässerungseinrichtungen sind grundsätzlich auch Maßnahmen zur Behandlung von Straßenoberflächenwasser zu berücksichtigen (zum Beispiel Versickerung über Böschungen, Bankette, Mulden sowie Sedimentationsanlagen (Absetzbecken, Regenklärbecken ) und Abscheider. Das gültige Regelwerk geht davon aus, dass Straßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von weniger als 2.000 Kraftfahrzeuge /Tag in der Regel keine nennenswerten Verunreinigungen aufweisen und somit keiner Behandlung vor Einleitung bedürfen. Bei Verkehrsmengen ilber 2.000 Kraftfahrzeuge /Tag sollte das Straßenwasser einer vorherigen Behandlung zugeführt werden, woþei eine sachgerechte Versickerung des anfallenden Straßenwassers L¡ber Böschungen und Bankette, begrünte Straßennebenflächen oder Versickerungsmulden und -gräben einer solchen entspricht. Art und Umfang der Behandlungseinrichtungen richten sich in jedem Fall nach denjeweiligen örtlichen Gegebenheiten (zum Beispiel Baugrundverhältnisse, Lage in Wasserschutzgebieten, Verkehrsmengen, Menge des anfallenden Straßenoberflächenwassers ). Seite 2 von 5 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaãt SACHSEN5 lm Rahmen des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens werden auch die Auswirkungen eines Straßenbauvorhabens auf die Oberflächen- und Grundwasserkörper detailliert untersucht und bewertet. Mittels Fachgutachten ist nachzuweisen, dass das Vorhaben inclusive der geplanten Entwässerungsstrategie zu keiner Verschlechterung im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie führt und dem Verbesserungs- bzw. Zielerreichungsgebot nach $$ 27 und 47 Wasserhaushaltsgesetz nicht entgegensteht. Frage 3: Welche Maßnahmen wurden bzw. werden durch die Staatsregierung ergriffen, um bestehende Gewässerbenutzungen der Straßenbaulastträger an das bestehende Wasserrecht anzupassen? Besonderer Maßnahmen bedarf es nicht. Bei bestehenden Gewässerbenutzungen liegt der Schwerpunkt auf der Unterhaltung und Erhaltung der bestehenden Straßenabwasserbehandlungsanlagen. Diese sind nach dem Stand der Technik geplant, im Baurechtsverfahren zugelassen und gebaut worden. Bei zeitlich begrenztem oder älterem Wasserrecht (älter als 30 Jahre) wird nach Veranlassung der Zustand geprüft und gegebenenfalls verbessert. Frage 4 Welche Maßnahmen wurden bzw. werden durch die Staatsregierung als straßenbaulastträger bzw. verwalter unternommen, um den weiteren Schwermetalleintrag in Gewässer zu verringern oder zukünftig weitgehend zu vermeiden? Der überwiegende Teil der Schwermetalle, die nur in sehr geringem Umfang wasserlöslich sind, wird partikelgebunden transportiert. Aus diesem Grund ist es möglich, diese Stoffe durch Sedimentation in Absetz- und/oder Regenklärbecken zu separieren und zu entfernen. Eine Möglichkeit der zentralen Reinigung stellen überdies sogenannte Retentionsbodenfilter dar, in denen die Schadstoffe zurückgehalten werden. Aufgrund der entsprechend dem Regelwerk zu präferierenden flächenhaften Versickerung über Böschungen und Rasenmulden wird das anfallende Straßenwasser während der Bodenpassage durch Adsorption gereinigt. Muss der Straßenabfluss infolge der örtlichen Bedingungen gefasst werden, kommen in der Regel die oben genannten Rückhalte- und Behandlungsanlagen zum Einsatz. Das Entwässerungsregime einer Straße entspricht grundsätzlich dem Stand der Technik und basiert auf dem für Bundesfern- und Staatsstraßen gültigen Regelwerk. Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 5: welche Maßnahmen stellen sicher, dass Einleitungen von landwirtschaftlichen Flächen zukünftig mit dem geltenden wasserrecht, insbesondere dem Verschlechterungsverbot und dem Verbesserungsgebot der WRRL in Einklang stehen und welche Maßnahmen wurden bzw. werden durch die Staatsregierung ergriffen, um den nachweislich die Qualität von Grundwasser und Oberflächengewässern erhöhenden zertifizierten ökologischen Landbau attraktiver zu machen und zu fördern (vgl. z.B. UFZ-Newsletter 2120151? Einleitungen im wasserrechtlichen Sinn in Gewässer erfolgen von landwirtschaftlichen Flächen nur über Drainagen. Dabei ist zu beachten, dass der Dränabfluss standörtlich und jahreszeitlich bedingt sehr unterschiedliche Frachten an Nährstoffen und Schadstoffen mit sich führen kann und Drainagen nur ein Pfad für Stoffausträge in die Gewässer sind. Die insgesamt bedeutsameren Pfade der Einträge aus der Landwirtschaft sind der Zwischenabfluss sowie der Grundwasser- und der Oberflächenabfluss. Da sich die Flächenbewirtschaftung auf die Gewässer zumeist über mehrere Austragspfade , die sich kaum voneinander separieren lassen, auswirkt, müssen Stoffausträge von landwirtschaftlich genutzten Flächen über alle Pfade minimiert werden. Hauptansatzpunkt dafür ist zunächst die konsequente Umsetzung der fachrechtlichen Vorschriften. Dem Düngerecht und der gezielten Umsetzung der sogenannten "Greening"-Verpflichtungen kommen hier eine hohe Bedeutung zu. Dabei konkretisiert die Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis(Düngeverordnung - DüV) in Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie die Anforderungen an die gute fachliche Praxis der Düngung bundesweit und stellt gleichzeitig die verpflichtende Maßnahme zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zur Erreichung der Ziele im Hinblick auf die Gewässerbelastungen infolge landwirtschaftlicher Bewirtschaftung dar. Darüber hinaus setzt die Staatsregierung auf einen kooperativen Weg, um über die fachrechtlichen Anforderungen hinaus wirksame und innovative Maßnahmen zur Minimierung von Stoffausträgen umzusetzen. Neben ELER-geförderten flächenbezogenen Agrarumweltmaßnahmen nach der Richtlinie ,,Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen(AUtl2015)" (unter anderem Zwischenfruchtanbau und Untersaaten, Streifen- und Direktsaat, ökologischer Landbau, bodenschonender Ackerfutterbau, Grün-/Blüh- /Bracheflächen auf Ackerland) zählen dazu vor allem investive Fördermaßnahmen(zum Beispiel innovative Spezialtechnik, emissionsarme Ausbringtechniken, Erhöhung der Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger) sowie ein umfassender Wissens- und Erfahrungstransfer mit Fachinformationsveranstaltungen, Demonstrationen, Workshops , Feldtagen, Arbeitskreisen, Praxisschulungen für Anwender von Pflanzenschutzmitteln sowie der einzelbetrieblichen Fachbegleitung während der Umsetzungsphase . Ökologisch wirtschaftenden Betrieben können sämtliche Fördermöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe - zum Teil zu günstigeren Konditionen - in Anspruch nehmen. Speziell wird der ökologische Landbau in der Förderperiode 2014 - 2020 über die Richtlinie ,,Ökologischer/Biologischer Landbau (RL ÖBL/2015)" unterstützt. Die Förderprämien können der Richtlinie (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrifU16240- Foerderrichtlinie Oekolooischer Biolooischer Landbau) entnommen werden. Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LÀNDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN# Durch vielfältige Kombinationsmöglichkeiten mit Agrarumweltmaßnahmen nach der RL AUK/2015 sowie die Anhebung der Fördersätze fi¡r Betriebe in der zweijährigen Umstellungsphase im Jahr 2017 ist die Attraktivität dieser Förderung erheblich verbessert worden. Zum Stichtag 31. Dezember 2017 haben 678 Betriebe eine Fläche von 57.400 Hektar ökologisch bewirtschaftet. Gegenüber dem Jahr 2013 ist damit die Anzahl der Betriebe um 170 und die ökologisch bewirtschaftete Fläche um 21.208 Hektar gestiegen. Grüßen Thomas Schmidt Seite 5 von 5 2018-08-17T12:37:45+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes