STAATSMINISTERIUI\4 DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 ¡ 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Sächsische Staatskanzlei Kleine Anfrage des Abgeordneten René Jalaß (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6114104 Thema: Umsetzung des $ 31a BIMG in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie lautet die "Gemeinsame Richtlinie der Sächsischen Staatsanwaltschaften zur Strafzumessung und zu sonstigen Rechtsfolgen vom 15. August 2011" im Wortlaut (bitte beifügen)? TOB Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 35'l 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E/13/1282 - KLR Dresden, $. August 2018 ' JUS'rìZvOLLZUGSBÊAMTE vtrwwJoB-MrT-r.DE Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 *Zugang flir elektronisch s¡gnierte sowie für verschlùsselle elektron¡sche Dokumente nur über das EleKronische Gerichls- und Verwaltungsposfach; nähere lnlormationen unter www.egvp.de MIT e O Auf die Antwort der Staatsregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 5ffi3ï"*lt"atsm¡n¡sterium Drs.- Nr. 6/10750 nehme ich Bezug. Weitere Bestimmungen enthält die ,,Ge- fl::j,i."ffi.*, meinsame Richtlinie der Sächsischen Staatsanwaltschaften zur Strafzumes- 010e7 Dresden sung und zu sonstigen Rechtsfolgen" zur umsetzung des $ 31a Betäubungs- 3i';å?'åtå:oir*utschePost mittelgesetz (BIMG) nicht. www.iusr¡z.sachsen.de/smj Von einer Vorlage der angesprochenen Richtlinie wird abgesehen. Art. 51 Abs. 1 Satz 1 Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) bietet hierfür keine Rechtsgrundlage (vgl. Verfassungsgerichtshof des Freistaates ;åiffi#r,":.i;i"åi"Einfahrt Hospitalstraße 7 Sachsen, Urteilvom 19. Juli 2012- Vf. 102-l-11 -, Rn.37, juris). Seite 1 von 2 srAArsMrNrsrrF'JlTlT I W iXëiisnn Frage 2: Welche anderen einschlägigen Richtlinien, Anweisungen, Verfügungen oder ähnliches zur Umsetzung des $31a BIMG in Sachsen existieren seitens die Landesregierung, der Staatsanwaltschaften und/oder der Polizei (bitte im Wortlaut beifügen)? Weitere Richtlinien, Anweisungen, Verfügungen oder Ähnliches zur Umsetzung des 5 31a BtMG existieren nicht. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 2018-08-10T08:56:10+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes