STAATSMIN1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14107 Thema: 1.000 Polizeibedienstete im Streifendienst ab 2020 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Die DNN berichtete am 21.6.2018, dass mit einem sog. dreigliedrigen Maßnahmepaket schon ab 2020 zusätzliche 1.000 Polizeibeamtinnen und -beamten auf den Straßen des Freistaates präsent sein sollen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der DNN-Bericht trägt die Überschrift „Sachsen will 1000 Polizisten schon ab 2020 im Streifendienst". Klarstellend ist darauf hinzuweisen, dass die 1 000 zusätzlichen Stellen Polizeivollzugsdienst im Ergebnis der Fachkommission zur Evaluierung der Polizei des Freistaates Sachsen durch den Sächsischen Landtag beschlossen wurden. Die Fachkommission hat darüber hinaus drei defizitäre Bereiche benannt, die durch die 1 000 zusätzlichen Stellen zu verstärken sind und von denen der Streifendienst nur einen Bereich darstellt. Insofern werden nicht alle 1 000 Stellen im Streifendienst ausgebracht werden können. Frage 1: Inwieweit wurde das Maßnahmepaket bei der prognostischen Entwicklung des Personalbestandes der sächsischen Polizei in der Antwort auf die Kleine Anfrage Drs 6/13782 bereits berücksichtigt bzw. aus welchen Gründen nicht? (Bitte auch die Anordnungen zum Maßnahmepaket beifügen oder wesentlichen Inhalt wiedergeben.) Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/57/79 Dresden44f . August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Zur Umsetzung des Kabinettsbeschlusses vom 4. März 2016, die Polizei um 1 000 Stellen zu stärken, wurde durch das Sächsische Staatsministerium des Innern und das Sächsische Staatsministerium der Finanzen darauf hingewirkt, die Ausbildungskapazität der Polizeifachschulen und an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) auf den Einstellungskorridor von insgesamt 700 anzupassen. Die gestiegenen Ausbildungskapazitäten sind in der Prognose zum Personalbestand bei der sächsischen Polizei in der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/13782 bereits enthalten. In welchem Umfang eine beabsichtigte Zulage zu einer gesteigerten Anzahl von Anträgen auf die Hinausschiebung des Ruhestandes führt, ist schwer vorhersehbar. Daher ist dies in der Personalentwicklungsprognose nicht abbildbar. Die sächsische Polizei prüft ständig, inwieweit Verwaltungstätigkeiten, die durch Polizeivollzugsbeamte wahrgenommen werden, auf Verwaltungsbedienstete übertragen werden können. Die nunmehr im Regierungsentwurf des Einzelplanes 03 des Haushaltsplanes 2019/2020 enthaltene erhöhte Anzahl von Verwaltungsstellen ist insbesondere für neu hinzugetretene Aufgaben im Bereich der IT-Entwicklung und IT-Sicherheit sowie zur Sicherstellung des Dienstsportes und des Gesundheitsmanagements vorgesehen . Hierdurch kann von der Verwendung von Polizeivollzugsbeamten für diese Tätigkeiten abgesehen werden bzw. können Arbeitszeitanteile von Polizeivollzugsbeamten für vollzugspolizeiliche Tätigkeiten freigesetzt werden. Die 1 000 Stellen Polizeivollzugsdienst können nicht sofort besetzt werden. Der sächsischen Polizei wird im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/2020, vorbehaltlich der Entscheidung des Sächsischen Landtages, ermöglicht, freie Stellen auch mit Tarifpersonal bzw. Verwaltungsbeamten zu besetzen. Damit soll bereits jetzt in einem hohen Umfang eine Entlastung des Polizeivollzugsdienstes von Verwaltungsaufgaben erreicht werden. In Summe sollen die 1 000 Stellen nicht überschritten werden. Die Anzahl von Anträgen zur Hinausschiebung des Ruhestandes von Polizeivollzugsbeamten sowie die Bewerberlage am Arbeitsmarkt für die Einstellung von Tarifpersonal sind nicht vorherzusagen . Sie sind damit in einer Personalaufwuchsprognose nicht abbild bar. Alle Schritte sind geeignet, eine spürbar höhere Anzahl von Polizisten für die Erfüllung der Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes so schnell wie möglich zu erreichen. Frage 2: Wie viele Polizeibedienstete, die 2018 bis 2020 in Ruhestand gehen könnten, haben sich bereits bereit erklärt, länger im Dienst zu bleiben bzw. in welchem Umfang rechnet die Staatsregierung mit einer solchen Bereitschaft bis 2020 jährlich ? Aktuell haben sich 80 Polizeivollzugsbeamte bereit erklärt, den Ruhestand hinauszuschieben . Im Jahr 2017 wurden 110 Anträge auf Hinausschiebung des Ruhestandes gestellt. Mit dem Ziel deutlich mehr Vollzugsbeamte zur Hinausschiebung des Ruhestandes zu bewegen , wurde mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Sächsischen Dienstrechts vom 28. Juni 2018 ein entsprechender Zuschlag in Höhe von 10 Prozent auf die Besoldung geschaffen. Da die Entscheidung über die Hinausschiebung des Ruhestandes Freistaat SAC1-I SEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTER1UM DES INNERN 01.1.11 I r jeweils von der persönlichen Situation, in der sich der Beamte befindet, abhängt, kann keine nähere Prognose abgegeben werden. Frage 3: Wie viele Polizeibedienstete, die auf Verwaltungsstellen arbeiten und Streifendienst verrichten können, sollen ab wann jährlich im Streifendienst eingesetzt werden? Verwaltungsstellen werden grundsätzlich mit Verwaltungspersonal (Verwaltungsbeamte oder Tarifbeschäftigte) besetzt. Ausnahmsweise werden Polizeivollzugsbeamte auf Verwaltungsstellen eingesetzt, wenn dies aufgrund temporärer oder dauerhafter Polizeidienstunfähigkeit erforderlich ist. Frage 4: Mit welchem Personal und welcher Ausbildung werden die frei werdenden Verwaltungsstellen nachbesetzt? Frage 5: Wie hoch ist der Anteil der Verwaltungsstellen im Bereich der Polizei für die keine Polizeiausbildung sondern welche andere Ausbildung erforderlich ist? (Bitte auch Gesamtstellenzahl und Art der notwendigen Ausbildung angeben.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Neben Planstellen für den Polizeivollzugsdienst verfügt die sächsische Polizei laut Haushaltsplan über 2 334 Verwaltungsstellen. Frei werdende Verwaltungsstellen werden grundsätzlich durch Verwaltungspersonal mit der für die jeweilige Tätigkeit erforderlichen Ausbildung nachbesetzt. Die Bandbreite der Tätigkeiten reicht dabei von ärztlicher Versorgung über Informatikdienste bis hin zum Zugangskontrolldienst. Nur für Dienstposten des Polizeivollzugsdienstes wird eine Polizeiausbildung vorausgesetzt. lt fretindli her) Grüßen Piof.1Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-08-17T12:50:43+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes