Seite 1 von 153 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/14110 Thema: Digitalisierungsstrategie des Freistaates Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Große Anfrage wie folgt: A) Allgemeine Fragen I. Organisationsstrukturen und Prozess der Strategiebildung bisher Frage 1: Mit welchen personellen Ressourcen erfolgt derzeit die Organisation , die Koordination und das Controlling der Strategiebildung innerhalb der Staatsregierung, welche Änderungen hat es seit 2016 diesbezüglich gegeben und sind weitere Anpassungen geplant, wenn ja, welche? Die Organisation, die Koordination und das Controlling des Prozesses der Strategiebildung erfolgt durch den Beauftragten der Staatsregierung für Digitales , Staatssekretär Stefan Brangs, unterstützt durch das Referat „Digitales Sachsen“ im SMWA. Im Referat sind derzeit vier Bedienstete in der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsebene und zwei Bedienstete der Laufbahngruppe 2., 1. Einstiegsebene, tätig. Im Jahr 2016 waren im zuständigen Referat drei Bedienstete der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsebene und eine Bedienstete der Laufbahngruppe 2., 1. Einstiegsebene tätig. Auf der Grundlage von § 7 f Abs. 1 Nr. 7 HG 2017/2018 (sog. VZÄ – ohne Stellen) konnten zwei weitere Bedienstete in das Referat eingestellt werden. Für die in § 7 f Abs. 1 Nr. 7 HG 2017/2018 vorgesehene Ermächtigung, die beiden Beschäftigten unbefristet (ohne Stellen) einzustellen, werden im Haushaltsplan 2019/2020 adäquate Stellen im Personalsoll A ausgebracht. Weitere Anpassungen sind derzeit nicht geplant. Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 41-1052/18/4 Dresden, 24. Oktober 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. Seite 2 von 153 Frage 2: Welchen gesellschaftlichen Bereichen lassen sich die Mitglieder des Beirates Digitale Wertschöpfung zuordnen (z. B. Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft, Kultur, Verwaltung, Gemeinwesen), inwieweit deckt die Zusammensetzung des Gremiums die Breite der Handlungsfelder und Maßnahmen der Gesamtstrategie ab und wie wird eine der Themenvielfalt der Digitalisierung angemessene Beratungstätigkeit des Beirates ermöglicht? Der Beirat „Digitale Wertschöpfung“ umfasst 21 Mitglieder. Die Zuordnung zu den gesellschaftlichen Bereichen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Fünf Mitglieder vertreten den Bereich Wissenschaft, zwölf Mitglieder vertreten die verschiedenen Wirtschaftsbranchen (u. a. Logistik, Gesundheit, Kultur- und Kreativwirtschaft), zwei Mitglieder vertreten den Bereich kommunale Verwaltung und jeweils ein Mitglied vertritt den Bereich Gewerkschaften und die Staatsregierung (Bereich eGovernment). Titel Vorname Name Institution Funktion Bereich Manja Sellenthin Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk Sachsen Abteilungsleiterin Wirtschafts- ,Struktur-und Industriepolitik Gewerkschaften Dr. Erwin Wagner Sächsische Staatskanzlei (Abteilung 4) Abteilungsleiter 4 „IT und E- Government in der Staatsverwaltung Staatsregierung (eGovernment) Christian Brietzke Sächsischer Städteund Gemeindetag e. V. Fachreferent Verwaltung (Kommunen) Andreas Ziegner- Rößler Sächsischer Landkreistag e. V. Referent Verwaltung (Kommunen) Dirk Vogel Netzwerk Automobilzulieferer Sachsen (AMZ) Netzwerkmanager Wirtschaft (Automobilwirtschaft ) Markus Hilbert Landesverband der Freien Berufe Sachsen e. V. (LFB) Geschäftsführer Wirtschaft (Freie Berufe) Florian Meißner vital.services GmbH Geschäftsführer Wirtschaft (Gesundheit ) Dr. Andreas Brzezinski Handwerkskammer Dresden Hauptgeschäftsführer Wirtschaft (Handwerk) Christoph Neuberg Industrie- und Handelskammer Chemnitz Geschäftsführer Industrie/ Außenwirtschaft Wirtschaft (Industrie und Handel ) Lars Faßmann Kreatives Chemnitz – Branchenverband der Kultur- und Kreativwirtschaft Chemnitz und Umgebung e. V. Vorstandsmitglied Wirtschaft (Kultur - und Kreativwirtschaft ) Prof. Dr.- Ing. Uwe Arnold Logistiknetzwerk Leipzig Halle e. V. vertretendes Mitglied Wirtschaft (Logistik ) Seite 3 von 153 Titel Vorname Name Institution Funktion Bereich Reinhard Pätz Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA Ost) Geschäftsführer Wirtschaft (Maschinen - und Anlagenbau) Dirk Röhrborn Bitkom - Bundesverband Informationswirtschaft , Telekommunikation und neue Medien e. V. Mitglied des Präsidiums Landessprecher Sachsen Wirtschaft (Softwarebranche ) Prof. Dr. Frank Schönefeld Silicon Saxony e. V. Vizepräsident Wirtschaft (Softwarebranche ) Dr. Eric Weber SpinLab Accelerator GmbH/ Smart Infrastructure Hub Leipzig Managing Director Wirtschaft (Startup -Szene/ Cluster ) Lars Kroemer Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft e. V. Mitglied der Geschäftsleitung Wirtschaft (Verband ) Prof. Dr. Wolfgang E. Nagel Technische Universität Dresden Institut für Technische Informatik Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen (ZIH) Professur für Rechnerarchitektur Direktor des Zentrums für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen (ZIH) Wissenschaft (universitäre Forschung) Dr. Peter Schneider Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen IIS Institutsteil Entwicklung Adaptiver Systeme EAS Institutsteilleiter Wissenschaft (außeruniversitäre Forschung) Prof. Dr.- Ing. Thomas Herlitzius Technische Universität Dresden Institut für Naturstofftechnik Professur für Agrarsystemtechnik Wissenschaft (Digitalisierung in der Landwirtschaft ) Prof. Dr. Wolfram Hardt Technische Universität Chemnitz Professur für Technische Informatik , Dekan der Fakultät für Informatik Wissenschaft (Informatik) Prof. Dr. Gerhard Heyer Universität Leipzig Institut für Informatik Abteilung Automatische Sprachverarbeitung Professur für Automatische Sprachverarbeitung Wissenschaft (Informatik) Die Zusammensetzung des Beirates „Digitale Wertschöpfung“ deckt die wesentlichen Handlungsfelder der Strategie ab. Gleichwohl ist für einige spezifische Themen der Strategie selbstverständlich eine fachliche Auseinandersetzung mit weiteren Themenexperten sinnvoll und notwendig. Im Zuge der Etablierung und Weiterentwicklung von „Sachsen Digital“ wurden deshalb in den Fachressorts zudem themenspezifische Fachbeiräte und Beratungsgremien einberufen: Seite 4 von 153 Der eHealth-Beirat beim SMS berät in Fragen der Digitalisierung des Gesundheitswesens (vgl. https://www.gesunde.sachsen.de/eHealth.html). Ständige Mitglieder sind neben Vertretern der Sächsischen Staatsregierung (SMS; SK; SMI; SMWA, Datenschutzbeauftragter ) die Landesärztekammer, die Landesapothekerkammer, die Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V., die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, der Sächsische Hausärzteverband, Landes-vertretungen von vdek und AOK sowie die ARGE SaxMediCard. Zum eHealth-Beirat wird zudem auf die Antwort zu Teil B) Abschnitt V, Frage 3 verwiesen. Die SMK-Konzeption „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“ (vgl. https://www.schule.sachsen.de/16093.htm) wurde zusammen mit externen Partnern erarbeitet: Unter anderem wurden Schüler-, Lehrer und Elternvertretungen, die lehrerbildenden Universitäten Sachsens, die Kammern, Wissenschaft und Wirtschaft beteiligt. Siehe hierzu auch die Ausführungen zu Teil B) Abschnitt I, Fragen 1-28. Zu Fragen des Breitbandausbaus wurde ein Breitband-Koordinierungsausschuss gegründet. Hierzu wird auf die Antwort zu Teil B) Abschnitt XII, Frage 8 verwiesen. Für die Sitzungen des Beirates „Digitale Wertschöpfung“ einigen sich dessen Mitglieder auf thematische Schwerpunkte. Der Bildungsbereich ist ein Hauptanliegen der Beiratsarbeit . Deshalb wurde innerhalb des Beirates zusätzlich eine Arbeitsgruppe „Bildung“ etabliert, die sich in ihren Sitzungen ausschließlich Bildungsthemen widmet. Frage 3: Wann hat sich der Beirat bzw. seine Arbeitsgruppen seit 2017 unter Hinzuziehung welcher Expert*innen mit welchen Themen beschäftigt und welche Handlungsempfehlungen aufgestellt? Datum, Themenschwerpunkte und hinzugezogene Expertinnen und Experten in den Sitzungen des Beirates „Digitale Wertschöpfung“: Datum Themenschwerpunkte Beteiligte Experten 16.02.2017 Jahresplanung des Beirates für 2017 Aktuelle Informationen zum Smart Systems Hub Aktuelle Informationen zum neuen Institut für Softwaremethoden zur Produktvisualisierung des Deutschen Zentrums für Luft und Raumfahrt Erlass zur Mittelstandsrichtlinie (MSR) Vorstellung des Mittelstand 4.0- Kompetenzzentrums Chemnitz Prof. Dr.-Ing. Egon Müller TU Chemnitz/ Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Chemnitz) Dr. Hendrik Hopf TU Chemnitz/ Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Chemnitz 16.06.2017 Weißbuch „Arbeiten 4.0“ des BMAS Studie „Digitalisierung der Arbeitswelt“ des IAB Sachsen Vorstellung der Ergebnisse des Vorab- Workshops zu möglichen Fragestellungen für ein geplantes Gutachten zum Thema Arbeit 4.0 und Diskussionsteil Themenschwerpunkte: Arbeitsrecht, Arbeitsorganisation , Arbeitsgestaltung, Aus- und Weiterbildung sowie Fachkräfte. Klaus Abel Volkswagen Sachsen GmbH ,Motorenwerk Chemnitz René Utoff Volkswagen Sachsen GmbH, Motorenwerk Chemnitz Markus Müller Bundesministerium für Arbeit und Soziales Seite 5 von 153 Datum Themenschwerpunkte Beteiligte Experten Franziska Schork Institut für Arbeitsmarktund Berufsforschung Sachsen 28.11.2017 Diskussionen zum Schwerpunktthema Open Data Stand: Breitbandausbau in Sachsen Dietmar Gattwinkel Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste Markus, Matthes und Matthias Nagel Simba n³ GmbH Jörg Röglin Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Wurzen 14.03.2018 Diskussion zum Schwerpunktthema Kooperation von Start-ups mit KMU Vorstellung Smart Infrastructure Hub Ingolf Leithoff QLX GmbH c/O SpinLab Marina Heimann futureSAX GmbH Sören Schuster Technologiegründerfonds Sachsen, CFH Management GmbH 22.06.2018 Diskussion zum Themenschwerpunkt Blockchain Diskussion zum Thema Zulassungsbeschränkung für Informatikstudiengänge an sächsischen Hochschulen Prof. Dr.-Ing. Andreas Ittner Hochschule Mittweida/ Blockchain Competence Center Mittweida Prof. Dr. Alexander Knauer Hochschule Mittweida/ Blockchain Competence Center Mittweida Mario Oettler Hochschule Mittweida/ Blockchain Competence Center Mittweida Georg Sesterhenn Hochschule Mittweida/ Blockchain Competence Center Mittweida Prof. Dr.-Ing. Uwe Mahn Hochschule Mittweida Christoph Jentzsch Slock.it GmbH Christina Siegfried Vitako - Bundesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e. V. Toni Gutmann Stadt Mittweida Datum, Themenschwerpunkte und hinzugezogene Expertinnen und Experten in den Sitzungen der „AG Bildung“ im Beirat „Digitale Wertschöpfung“: Seite 6 von 153 Datum Themenschwerpunkte Beteiligte Experten 1. 12.01.2017 acatech-Position: „Kompetenzen für die Industrie 4.0 – Qualifizierungsbedarfe und Lösungsansätze“ Erzeugung von digitalen Lernmaterialen / Digitale Unterstützung von Unterricht /Seminaren – aktueller Stand SMK-Strategie zur Digitalisierung in der Schule (Genese, Struktur, Zeitplan) KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ Handlungsempfehlungen des Beirates zum Thema Bildung Prof. Dr. Steffen Friedrich, TU Dresden, Fakultät Informatik 2. 18.05.2017 Hochschulbildung und Employability im 21. Jahrhundert: Wie müssen akademische Lernkulturen gestaltet werden, um die Partizipation von Studienabsolventen an einer digitalisierten Arbeitswelt zu ermöglichen? Diskussion zur Arbeit des AK E- Learning Konzeption „Medienbildung und Digitalisierung “ Jens Schulz, Technische Universität Dresden, Medienzentrum , Abteilung Medienstrategien Prof. Dr. Steffen Friedrich, Hochschullehrer i.R. 3. 20.10.2017 Frauen in IKT-Berufen/ Berufs-und Studienorientierung: Vorstellung Zahlen und Fakten Perspektive der Informatik-Didaktik Entwicklung von Ideen Prof. Dr. Gerhard Weber, Technische Universität Dresden, Fakultät Informatik , Studiendekan für deutschsprachige Studiengänge 4. 28.02.2018 Frauen in IKT-Berufen/ Berufs-und Studienorientierung: Maßnahmen Vorstellung der Projektergebnisse „Wirksamkeit geschlechtergerechter Interventionen in der MINT- Berufsorientierung“ Priorisierung von Maßnahmen Steve Federow Stadt Dresden, Amt für Wirtschaftsförderung , Projektleiter Koordinierungsstelle Berufs- und Studienorientierung Prof. Dr. Steffen Friedrich, Hochschullehrer i.R. Petra Hopke, TMGS Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen mbH, Projektkoordinatorin „Pack dein Studium. Am besten in Sachsen.“ Prof. Dr.-Ing. Ulrike Thomas, TU Chemnitz, Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik, Professur im Fach Robotik und Mensch-Technik- Interaktion Seite 7 von 153 Datum Themenschwerpunkte Beteiligte Experten Günther de Vries, Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, Berater Ausbildung Prof. Dr. Marita Kampshoff , PH Schwäbisch Gmünd, Projekt „Wirksamkeit geschlechtergerechter Interventionen in der MINT-Berufsorientierung" Sitzungen und Abstimmungen der „AG Wirtschaft 4.0“ im Beirat „Digitale Wertschöpfung “ fanden in Eigenregie des Beirates statt. Die Mitglieder des Beirates waren nicht nur durch die Diskussionen in den jeweiligen Beiratssitzungen, sondern auch durch umfassende Stellungnahmen und Handlungsempfehlungen an der Erstellung und Weiterentwicklung von „Sachsen Digital“ beteiligt. Die Handlungsempfehlungen des Beirates werden aufgenommen und an die zuständigen Ressorts bzw. nachgeordneten Bereiche in der sächsischen Verwaltung zur Stellungnahme weitergegeben, die fachlichen Rückmeldung an die Beiratsmitglieder sichergestellt und ggf. die Umsetzung einem regelmäßigen Controlling unterzogen. Exemplarisch werden nachfolgend einige Handlungsempfehlungen und die dadurch initiierten Prozesse in komprimierter Form aufgeführt: Stärkung der Informatik-Bildung Standards der Medienbildung sowie der informatischen Bildung sind in den Eckwertepapieren und den Lehrplänen festgeschrieben. Aktuell findet eine Überarbeitung in diesen Bereichen statt. Die Überarbeitung der Lehrpläne aller Fächer für die allgemeinbildenden Schulen und das Berufsvorbereitungsjahr erfolgt derzeit durch das Sächsische Landesamt für Schule und Bildung, so dass die überarbeiteten Lehrpläne im Schuljahr 2019/2020 in Kraft gesetzt werden können. Grundlage für die Phase der Lehrplanüberarbeitung bilden die Eckwerte zur Medienbildung und zur informatischen Bildung, welche ebenfalls überarbeitet worden sind. Als Ausgangspunkt dient die SMK- Konzeption „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“ mit den Zielperspektiven „Medienbildung als Bildungsziel“ und „Digitalisierung als curricularer Inhalt“. Damit werden die Bestrebungen der Staatsregierung fortgesetzt, die bereits mit der Erweiterung des Fachunterrichts Informatik in den Klassenstufen 9 und 10 des Gymnasiums zum Schuljahr 2018/2019 eingeleitet wurden. Durch eine solche wissenschaftsbezogene Grundlagenvermittlung wird die über alle Schularten bestehende durchgängige informatische Bildung als fester Bestandteil der Bildung im Freistaat Sachsen weiter befördert . Sensibilisierung von Unternehmen für neue Anforderungen an Datensicherheit bei Wirtschaft 4.0-Anwendungen (2016) Dieser Forderung wurde wie folgt nachgekommen: Alle sächsischen IHKs und HWKn sowie das SMWA haben sich zu einer Kooperation zusammengefunden und bieten seit dem Jahr 2017 zielgruppenspezifische Sensibilisierungsveranstaltungen für die Bereiche Handel, Dienstleistungen und Produktion an. Seite 8 von 153 Mit der Steuerberaterkammer Sachsen wurde darüber hinaus im Jahr 2017 eine Kooperation zum Angebot von Sensibilisierungsveranstaltungen für sächsische Steuerberater vereinbart. Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und ihre Mitarbeiter sollen in dieser Reihe von jeweils auf einen Abend begrenzten Veranstaltungen sowohl über digitale Arbeitsmethoden in ihren Kanzleien als auch über die Aspekte einer digitalisierten Arbeitswelt ihrer Kunden informiert werden. Den Teilnehmern sollen relevante und verständliche Informationen vermittelt und Handlungsbedarf in den Kanzleien und bei ihren Kunden aufgezeigt werden. Zudem sollen sie über Möglichkeiten der finanziellen Förderung von KMU durch den Freistaat Sachsen informiert werden, damit sie diese Informationen an ihre Kunden weitergeben können. Hierfür gestalten Mitarbeiter der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) die Veranstaltung mit. Qualifizierung für Industrie 4.0 unterstützen Neben den Mitteln des Weiterbildungsschecks, die auch für Maßnahmen zur Weiterbildung im Bereich Digitalisierung genutzt werden können (siehe hierzu auch die Ausführungen zu Teil B) Abschnitt VIII, Frage 15, unterstützt das SMWA innovative Projekte zur Unterstützung des Digitalisierungsprozesses in der Aus- und Weiterbildung. Interessierte Träger waren bis 31. August 2018 aufgerufen, ihre Projektvorschläge hierfür einzureichen. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben für die Durchführung dieser Projekte können bezuschusst werden. Die Förderung wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Landesmitteln gewährt. Mit dem Aufruf ergänzt die Landesregierung die bundesweit bestehenden Digitalisierungsbemühungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Der Förderaufruf richtet sich an alle Träger, die ganz konkrete Aus- und Weiterbildungsbedarfe – insbesondere von Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigen aufgreifen – und in digitalgestützte Lernwerkzeuge zur Aus- und Weiterbildung integrieren. Um eine hohe Nutzerorientierung zu erreichen, stehen folgende Faktoren im Fokus des Aufrufes: der aktuelle Kompetenzstand der Beschäftigten und der Ausbilder in den Unternehmen, die ganz spezifischen Anforderungen der klein- und kleinstbetrieblichen Strukturen und unterschiedliche Lernansätze für Auszubildende und ältere Beschäftigte. Entwicklung Sachsen zu einem digitalen Leitstandort mit Weltruf für ‚Smart Systems ‘ Die Sächsische Staatsregierung hat die Bewerbung des Smart Systems Hub im Rahmen der de:Hubs des BMWi von Beginn an unterstützt. Der Smart Systems Hub ist wie der Smart infrastructure Hub als Maßnahme in der Digitalisierungsstrategie „Sachsen digital“ aufgenommen. Es handelt sich hierbei um eine vernetzende Maßnahme, initiiert aus der Wirtschaft. Die Akteure und Partner des Hubs entfalten als eigenständige Unternehmen , Forschungseinrichtungen oder Teile der sächsischen Hochschulen Aktivitäten zur Umsetzung der Maßnahme. Die jeweiligen Akteure werden entsprechend ihrer Projekte, die mit dem Hub im Zusammenhang stehen, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten aus den dafür angebotenen Programmen der Staatsregierung unterstützt . Neue Geschäftsmodelle für den sächsischen Mittelstand Um den sächsischen Mittelstand bei der Digitalisierung zu unterstützen, wurde zunächst ein Gutachten in Auftrag gegeben, um den Stand der Digitalisierung in den sächsischen Unternehmen zu ermitteln (Monitoring Report Wirtschaft DIGITAL: 2016 Sachsen). Dabei waren auch Vergleiche zu den Werten für das gesamte Bundesgebiet Seite 9 von 153 möglich. Hierbei wurde deutlich, dass ca. ein Drittel der Unternehmen die Digitalisierung für ihr Geschäftsmodell für nicht relevant halten. Die Leistungsfähigkeit von KMU ist jedoch zunehmend abhängig von der Aufmerksamkeit für den digitalen Wandel: Kürzere Produktzyklen, steigende Kundenanforderungen und eine immer differenzierte Nachfrage nach neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen auf den heimischen wie den internationalen Märkten verlangen eine neue Flexibilität, die durch die zunehmende Digitalisierung erhöht wird. Das gilt für die Industrie, aber ebenso für den vielfältigen Dienstleistungssektor, den Handel und das Handwerk. Deshalb hat das SMWA diesen Aspekt in der Überarbeitung der Mittelstandsrichtlinie aufgegriffen: Um den Mittelstand in seiner Breite zu unterstützen, die weitere Digitalisierung der betrieblichen Geschäftsabläufe einschließlich der notwendigen Informationssicherheit voranzutreiben und die Einführung innovativer Geschäftsmodelle mit digitalem Hintergrund anzugehen, setzte die Richtlinie neue Akzente: Die Betriebsberatung wurde neu geordnet. Die Digitalisierung von Geschäftsmodellen sowie Personalentwicklung und Fachkräftesicherung sind nunmehr explizit benannte Beratungsgegenstände. Angebote für die Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Informationsschutz sind unter diesem genannten Bereich erweitert. Die Förderquote der bewährten E- Business-Förderung wurde von 40 auf 50 Prozent erhöht. Darüber hinaus soll die Förderung dazu beitragen, den Schutz von Informationen und IT-Systemen zu verbessern und den Informationsschutz in kleinen und mittleren Unternehmen konzeptionell voranzutreiben. Die neue Förderkomponente heißt Informationsschutz. Siehe hierzu auch die Ausführungen zu Teil B) Abschnitt VIII, Fragen 3-5. Frage 4: Durch welche Maßnahmen macht die Staatsregierung den Prozess der Strategiebildung sowie die Zwischenergebnisse der Strategie einschließlich der immanenten Zielkonflikte und Interessenlagen für Bürger *innen, Interessengruppen sowie staatliche und kommunale Stellen transparent (Bitte einzelne Maßnahmen auflisten und in Präsenzveranstaltungen , Onlineangebote und Sonstiges unterscheiden.)? Frage 5: Welche Mitwirkungs- und Einflussmöglichkeiten wurden für die in Frage 4 benannten Gruppen wann und durch welche Methoden bisher ermöglicht , auf welche Weise wurden die eingebrachten Impulse jeweils ausgewertet, in die Entscheidungsprozesse der Staatsregierung eingespeist und für die Allgemeinheit offengelegt? Die Fragen 4 und 5 werden nachfolgend zusammen beantwortet. Sonstige: Medieninformationen, Mitwirkung in Strategieprozessen, Fachgremien, Dialogforen , Gastbeiträge Der Prozess der Strategiebildung und die Zwischenergebnisse der Strategie werden der interessierten Öffentlichkeit regelmäßig über entsprechende Medieninformationen transparent gemacht, siehe hierzu Anlage „A) I 4 Anlage 1“, Medieninformationen zu „Sachsen Digital“. Inwieweit diese Mitteilungen durch die Medien aufgegriffen werden, obliegt nicht der Einflussnahme der sächsischen Staatsregierung. Seite 10 von 153 Die strategischen Ziele und Handlungsfelder von „Sachsen Digital“ werden durch die persönliche Mitwirkung der Verantwortlichen in anderen Strategieprozessen eingebracht . Hierzu gehören bspw. (Auszug): Mitwirkung SMWA im Expertengremium zum Strategieprozess der SMK-Konzeption „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“ seit 2016 Mitwirkung SMWA bei der Strategie der Staatsregierung für den ländlichen Raum, „Vielfalt leben, Zukunft sichern“ Mitwirkung SMWA bei Strategieprozessen innerhalb des SMWA, u. a. „Fachkräftestrategie Sachsen 2030“, Industriepolitische Gesamtstrategie Sachsen 2030, Innovationsstrategie , Außenwirtschaftsstrategie Mitwirkung SMWA beim eHealth-Beirat des SMS Mitwirkung SMWA beim „Landesausschuss für Berufsbildung“ (themenbezogen) Auch zu Einzelmaßnahmen in der Strategie werden Dialogprozesse initiiert: Im Rahmen des strategischen Ziels „Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten“ hat das SMWA die Erstellung einer Studie zu „Arbeit 4.0 – Wie gestalten sächsische Unternehmen (gute) digitale Arbeit?“ in Auftrag gegeben, die in einen Dialogprozess mit den relevanten Akteuren eingebettet sein wird. Dabei sind drei Workshops und eine Konferenz geplant; siehe hierzu auch Antwort zu A) I. 6. Die Maßnahme 4.2.5 „Nutzung der Wertschöpfungspotentiale der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKwi) für die sächsische Wirtschaft“ umfasst die Erstellung des Zweiten Kultur- und Kreativwirtschaftsberichts für Sachsen. Der Bericht wird bis Anfang 2019 aufbauend auf dem 2017 veröffentlichten Zwischenbericht zum Zweiten Kulturwirtschaftsbericht erarbeitet (https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/30214) und soll Handlungsempfehlungen zur Kultur- und Kreativwirtschaft im Freistaat Sachsen formulieren. Es ist geplant, die Erstellung des Berichts durch ein Fachgremium sowie Fokusgruppenworkshops begleitet zu lassen, um über einen breiten Beteiligungskreis Akzeptanz für die Handlungsempfehlungen zu generieren. In den Facharbeitsgruppen zur Fortschreibung der Tourismusstrategie Sachsen 2020 (vgl. Maßnahme 4.2.4 Digitalisierungsstrategie) wurden digitalisierungsrelevante Aspekte mit Vertretern aus verschiedenen Sächsischen Staatsministerien, der Destinationsmanagementorganisationen der regionalen Tourismusverbände und Marketingorganisationen, der Industrie- und Handelskammern, der Sächsischen Aufbaubank, der Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen mbH, des Landestourismusverbandes Sachsen e.V., des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, des Sächsischen Heilbänderverbandes e.V., des Verbandes der Camping- und Wohnmobilwirtschaft in Sachsen e. V. ,des DEHOGA Hotel- und Gaststättenverband Sachsen e.V. sowie mit dem Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung erörtert. Auch durch die beteiligten Ressorts erfolgt regelmäßig eine Information und Einbindung relevanter Interessengruppen. Beispiele sind: SMS: Eine Einbeziehung relevanter Akteurinnen und Akteure erfolgt für den Bereich der medizinischen Versorgung unter anderem über den E-Health-Beirat. Zu den Aufgaben und Zielen des Beirates siehe Antwort zu Teil B) Abschnitt V, Frage 5. Seite 11 von 153 SK: Die Maßnahmen in „Sachsen Digital“ bzw. die Strategie zum E-Government werden in vielfältiger Art und Weise mit allen Akteuren kommuniziert. Insbesondere die anstehende Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes als Kernpunkt des im Zukunftspakt Sachsen angekündigten Masterplans Digitale Verwaltung bedarf vielfältiger Abstimmungen auf allen Verwaltungsebenen, die auch stattfinden. So werden die Informationen zum aktuellen Sachstand zum Beispiel im Rahmen der Gremien zum E-Government (wie z.B. dem IT-Kooperationsrat und dem Arbeitskreis IT und E-Government der Staatsregierung ) weiter gegeben. Die Ergebnisse zu einzelnen Maßnahmen, die in Sachsen Digital enthalten sind, werden anlassbezogen und auf den jeweiligen Adressatenkreis gerichtet, kommuniziert (so zum Beispiel im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu i-KfZ). Darüber hinaus wurden zur Strategie „Sachsen Digital“ Gastbeiträge in relevanten Medien veröffentlicht und der Beauftragte der Staatsregierung für Digitales stand als Interviewpartner für verschiedene Medien zur Verfügung: Art Datum Autor Thema Medium Gastbeitrag 05.02.2016 StA Beirat „Digitale Wertschöpfung“ Breitbandausbau, „Digitale Offensive Sachsen“ (DiOS) Deutsche Handwerkszeitung Interview 18.01.2016 StM Industriekonjunktur 2015/Bund- Sachsen Wirtschaft 4.0 Förderung Digitalisierung Fachdebattenportal Meinungsbarometer Interview 26.01.2016 StM Digitalisierungsstrategie des Freistaates Sachsen Arbeit 4.0 Breitbandausbau, „Digitale Offensive Sachsen“ (DiOS) Magazin „Flurfunk“/ Stawowy media Interview 04/2016 StM Breitbandausbau, „Digitale Offensive Sachsen“ (DiOS) Sachsenlandkurier Gastbeitrag 05/2016 StA Digitalisierungsstrategie des Freistaates Sachsen Behördenspiegel Gastbeitrag 07/08/2016 StM Breitbandausbau, „Digitale Offensive Sachsen“ (DiOS) Sachsenlandkurier Online-Angebote Das SMWA informiert die Öffentlichkeit regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zum Strategieprozess, zur Umsetzung von Maßnahmen sowie darüber hinaus zu aktuellen Studien, Trends, Förderprogrammen des Bundes oder sonstigen Aktionen und Aktivitäten im Bereich Digitalisierung im Freistaat Sachsen über den Facebook-Account www.facebook.com/sachsendigital. Auch das Breitbandkompetenzzentrum nutzt den Account, um auf seine Arbeit aufmerksam zu machen. Auf der Website www.digitales.sachsen.de sowie auf den Websites, Facebook- Accounts und Portalen der Fachressorts finden sich Informationen zu relevanten Themen im Strategieprozess. Zusätzlich werden Kampagnen durchgeführt. Seite 12 von 153 Beispiele sind: SMK Auf der Seite www.medienbildung.sachsen.de sowie über den Blog des SMK wird über die Fortentwicklung der SMK-Konzeption „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“ berichtet. Über den Austausch im Blog hinaus treffen regelmäßig Bürgeranfragen ein, die umfassend durch die Fachreferate und die Beauftragte für Bürgeranliegen beantwortet werden. SMS Das SMS hat mit der Kampagne „Vital.Digital“ zusammen mit weiteren relevanten Akteuren konkrete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit entwickelt, welche die Akzeptanz von digitalen und telemedizinischen Anwendungen fördern und über entsprechende Möglichkeiten informieren soll. Der erste Flight der Kampagne fand im Juni 2018 statt, zusätzlich stehen Flyer zur Verfügung. Es ist eine weitere Öffentlichkeitsarbeit mit der Kampagne geplant. Weitere Informationen: http://www.vital.digital.sachsen.de/. SK Über die Onlinebeteiligungsplattform des Freistaates Sachsen (https://www.dialog.sachsen.de/index.html) wurde eine Umfrage an alle Behörden und Kommunen zum Umsetzungsstand der digitalen Verwaltung im Rahmen der Erarbeitung des Onlinezugangsgesetz-Umsetzungskataloges des Bundes durchgeführt . Eine breite Öffentlichkeit konnte auch mit dem Evaluierungsbericht zum Sächsischen E-Governmentgesetz (LT-Drs. 6/9859) erreicht werden. Eine Auflistung aller Maßnahmen ist darüber hinaus nicht möglich, da die Themen sehr oft auch im Zusammenhang mit anderen Themen mit vielfältigen Akteuren in den verschiedensten Zusammenhängen angesprochen, diskutiert werden oder darüber informiert wird. Dies wird nicht einzeln registriert oder ausgewertet. Informationsangebote zum Thema eGovernment im Internet (https://www.egovernment.sachsen.de/) Informationsangebote für Behörden und Kommunen im Extranet des Freistaates Sachsen (http://www.extranet.egovernment.sachsen.de/; diese sind nur aus SVN, KDN erreichbar.) Präsenzveranstaltungen Der Beauftragte der Staatsregierung für Digitales (CDO) informiert zur Strategie und dem laufenden Strategieprozess auf zahlreichen Veranstaltungen auch externer Zielgruppen (z. B. Branchenverbände). Eine Übersicht bietet Anlage „A I 4 Anlage 2“, eine Auswahl an Veranstaltungen zu „Sachsen Digital“ im Jahr 2016. Im Jahr 2017 wurden diverse Branchengutachten, die im Zusammenhang mit dem „Monitoring Report Wirtschaft DIGITAL 2016: Sachsen“ erstellt wurden, verschiedenen Fachöffentlichkeiten präsentiert. Die Gutachten wurden bei thematisch passenden Veranstaltungen der Staatsregierung oder Externer vorgestellt und sollten damit bei den Branchenvertretern zur Sensibilisierung für den Prozess der digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen: Handel: Gemeinsame Veranstaltung mit der Sächsischen Aufbaubank und dem Handelsverband Sachsen 30. Mai 2017, Dresden Maschinen- und Fahrzeugbau: Zuliefererkonferenz, 22. März 2017, Dresden Seite 13 von 153 Informations- und Kommunikationstechnik: Mitgliederforum „Silicon Saxony“, 29. März 2017, Dresden Wissensintensive Dienstleister: Vorstellung bei der Mitgliederversammlung Landesverbands Freie Berufe (LFB), 12. September 2017, Dresden Gesundheitswesen: Life Sciences Forum, Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH, 29. November 2017, Leipzig Zu spezifischen Themen oder Maßnahmen der Strategie führt das SMWA darüber hinaus eigene Veranstaltungen mit relevanten Zielgruppen durch, bspw.: eine Konferenz zum Thema „Open Data“ in Kooperation mit der IHK Chemnitz, 1. März 2017, Chemnitz, ein Abschlusskolloquium zum Projekt Rohstoffdaten Sachsens ROHSA 3.1, 29. März 2017, Freiberg. Als besonders herausragende öffentlichkeitswirksame Präsenzveranstaltung ist die Veranstaltungsreihe „forum sachsen digital“, die seit 2016 jährlich durchgeführt wird. Mit der für Sachsen nach wie vor einzigartigen Digitalkonferenz wird einem Teilnehmerkreis von ca. 180 Personen, die Institutionen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur, Bildung, Tourismus und Verwaltung repräsentierten, die Möglichkeit gegeben, sich in die Weiterentwicklung von „Sachsen Digital“ einzubringen. An Themeninseln, die größtenteils durch Vertreterinnen und Vertreter der an „Sachsen Digital“ beteiligten Ressorts gestaltet werden, können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aktiv ihre Ideen und Vorschläge mit Vertretern der Staatsverwaltung diskutieren. Teil der Veranstaltung 2017 war auch ein Gespräch von Herrn Staatsminister Dulig mit Pressevertretern, in dem er u. a. eine neue Broschüre zur Start-up-Förderung im Freistaat Sachsen vorstellte . Eine wichtige Möglichkeit zur Information über Zwischenergebnisse und den jeweils aktuellen Stand zur Strategie sind die Digital-Touren des Beauftragten der Staatsregierung für Digitales zu nennen. Insgesamt wurden bspw. 2017 drei einwöchige Touren , jeweils eine im Frühling, im Sommer und im Herbst, unternommen. Im Rahmen der Touren besuchte der Beauftragte für Digitales sächsische Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Kommunen, die sich durch besondere Leistungen bei der Digitalisierung auszeichnen. Ziel der Besuche war es, der Öffentlichkeit die vielen Aspekte der Digitalisierung nahezubringen und digitale Vorreiter in Sachsen in den Fokus zu rücken . Darüber hinaus hat der Beauftragte für Digitales die Besuche genutzt, um vor Ort direkt nachzufragen, wo Verbesserungspotenzial in Bezug auf die staatliche Digitalpolitik in Sachsen gesehen wird. „Sachsen Digital“ ist darüber hinaus regelmäßig bei Veranstaltungen präsent, die sich an sächsische Bürgerinnen und Bürger richten: Beim „Tag der Sachsen“ vom 7. bis 9. September 2018 wurde die Öffentlichkeit zum Thema Breitbandausbau informiert. „Sachsen Digital“ war beim 15. „Offenen Regierungsviertel“ in Dresden am 11. Juni 2017 mit einem Stand vertreten. Unter anderem wurde ein Internetführerschein für Kinder angeboten. Bei der Messe Karrierestart, die vom 20. bis 22. Januar 2017 stattfand, wurden innovative Umsetzungsprojekte zur Digitalisierung präsentiert. Bei den Feierlichkeiten zum „Tag der Deutschen Einheit“ im Jahr 2016 wurde ein Stand eingerichtet. U. a. wurde hier zum Breitbandausbau informiert. Seite 14 von 153 Eine Präsentation der Strategie erfolgt darüber hinaus auf Fachmessen, bspw. beim Robocup in Leipzig, der vom 30. Juni bis 4. Juli 2016 stattfand und im Rahmen des sächsischen Gemeinschaftsstandes auf der CeBIT 2016 vom 14. bis 17. März 2016 in Hannover. Die Fachressorts führen in ihrer Zuständigkeit ebenfalls Veranstaltungen zu Themen der Digitalisierungsstrategie durch: SMS: Am 17. September 2018 fand in Leipzig der Sächsische Tag der Telemedizin statt, um die vielfältigen Chancen und Möglichkeiten der Telemedizin darzustellen, Akteure zu vernetzen, sächsische Projekte in diesem Bereich zu präsentieren und die aktuellen Entwicklungen auf Bundesebene darzustellen. Weitere Informationen: https://vitaldigital.digital-event-solutions.de/ SK: IT- und Organisationsforum (ITOF, das nächste findet im Oktober 2018 statt) SMK: Das SMK ist dauerhaft auf thematischen Fach- und auf Öffentlichkeitsveranstaltungen verschiedenster Interessengruppen sowie regelmäßig in den Medien vertreten (u. a. Herbstakademie Medienbildung). Ein Fortschrittsbericht zur SMK- Konzeption mit einer Öffentlichkeitskomponente wird derzeit erarbeitet. Die hier in der Beantwortung zu Teil A), Abschnitt I, Frage 4 dargelegte Fülle an Mitwirkungs - und Einflussmöglichkeiten durch die unterschiedlichsten Zielgruppen – in die auch die Ausführungen zur Beiratsarbeit in der Antwort zu Teil A) Abschnitt I, Frage 3 einbezogen werden muss – zeigt, dass eine generalisierbare Aussage zu den Methoden der Einbeziehung und Auswertung der entsprechenden Impulse nicht möglich ist. In nunmehr drei Jahren Arbeit der Strategieerstellung und -weiterentwicklung ist deutlich geworden, dass die Digitalisierung als Querschnittsthema immer zielgruppenbezogen betrachtet werden muss: Alle Anspruchsgruppen – auch die allgemeine Öffentlichkeit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger – verbinden je nach persönlicher Lebenssituation mit dem Prozess der Digitalisierung jeweils ganz unterschiedliche Ansprüche : Sie müssen als Vertreterin und Vertreter von Branchenverbänden, als Verwaltungsmitarbeiterin und Verwaltungsmitarbeiter, als Ärztin und Arzt, als Schülerin und Schüler oder Elternteil, als Nutzerin oder Nutzer von Verwaltungsdienstleistungen, Kulturangeboten oder als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer oder Arbeitgeberin und Arbeitgeber eines sächsischen Unternehmens auf unterschiedliche Weise informiert und einbezogen werden. Auch eine Aussage zur Umsetzung der Impulse und nachherige Offenlegung der Einbeziehung in die Strategieprozesse ist deshalb nicht generalisierbar . Diese Ansprache und Einbeziehung aller relevanten Zielgruppen in den Strategieprozess ist äußerst anspruchsvoll. Die Staatsregierung hat sich dieser Aufgabe jedoch umfassend gestellt, wie exemplarisch dargelegt werden konnte. Darüber hinaus werden mit den Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit nicht nur die Ziele der Information und die Beteiligung an der Weiterentwicklung der Strategie verfolgt, sondern es soll vor allem für die Auswirkungen der Digitalisierung sensibilisiert werden. Nicht zuletzt ist es ein wichtiges Anliegen, die Themenverantwortlichen in diesem komplexen Querschnittsbereich – in dem mitnichten nur die Staatsregierung als Akteur tätig ist – zu vernetzen und ihren Bemühungen, Digitalisierung voranzutreiben, zu unterstützen. Soweit möglich, versucht die Staatsregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die immanenten Zielkonflikte und Interessenlagen jeweils zu berücksichtigen. Seite 15 von 153 Frage 6: Inwieweit und in welcher Form wird die wissenschaftlich fundierte Diskussion von ethischen Fragen zu den Folgen der Digitalisierung innerhalb der Handlungsfelder und übergreifend über diese im Rahmen der Strategiebildung bislang berücksichtigt? Ethische Fragen zu den Folgen der Digitalisierung werden in den Prozess der Weiterentwicklung von „Sachsen Digital“ zunehmend einfließen. Die bundesweiten und fachbezogenen Diskussionen zu ethischen Fragen, die mit der Digitalisierung in Verbindung stehen, werden einerseits verfolgt (bspw. durch eine Teilnahme an der Fachkonferenz „Ethik und Digitalisierung. Vertrauen in unsere vernetzte Welt“ am 17. April 2018 in Berlin ), andererseits spielt das Thema Ethik in nahezu allen von der Digitalisierung betroffenen Themenfelder eine wichtige Rolle (z. B. Gesundheit und Pflege, Zukunft der Arbeit, Grenzen des Einsatzes neuer Technologien usw.). Nachfolgend einige ressortbzw . themenbezogene Beispiele für die Berücksichtigung ethischer Fragen im Kontext Digitalisierung: SMWA Im Rahmen der StrategieWerkstatt Industrie der ZUKUNFT werden auch soziale Auswirkungen der Digitalisierung behandelt. In diesem Kontext werden auch die Diskussionen zu ethischen Fragestellungen der Digitalisierung und weiterer technologischer Entwicklungen wie der Künstlichen Intelligenz verfolgt. Im Rahmen des geplanten „forum sachsen digital“ am 26. November 2018 in Chemnitz mit dem Themenschwerpunkt Künstliche Intelligenz wird sich ein Workshop den ethischen und gesellschaftlichen Implikationen des Themas widmen. Ob und welche sachsenspezifischen Schlussfolgerungen gezogen werden können, ist noch offen. Mit dem strategischen Ziel: „Kompetenz und Gute Arbeit im digitalen Zeitalter gestalten “ wurde bezogen auf den Wandel der Arbeitswelt eine normative Grundausrichtung verankert. „Gute Arbeit“ bildet auch im digitalen Wandel das Leitmotiv für eine moderne, leistungsfähige und humane Arbeitswelt. Dies berührt zentrale Fragen der Zukunft der sozialen Sicherungssysteme, der Wirksamkeit von Arbeitnehmerschutzrechten und insgesamt einer humanen Gestaltung der Arbeitswelt. Im Mittelpunkt stehen dabei u. a. die Sensibilisierung der Unternehmen in diesem Prozess, die Gestaltung guter und gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen sowie Fragen der Qualifizierung von Führungskräften und Beschäftigten. Zu den Themen, die auch ethische Fragestellungen betreffen, gehören u. a. Themen flexibles Arbeiten im digitalen Zeitalter, die Rolle des Menschen in der digitalen Arbeitswelt, die mit der Digitalisierung verbundenen Herausforderungen für den Arbeitsschutz sowie Pflege 4.0. Ein Gutachten „Arbeit 4.0 – Muss der Arbeitnehmerbegriff angepasst werden?“ wird vor dem Hintergrund neuer Tätigkeitsformen, die sich durch moderne (digitale) Technologien und der sog. Plattformökonomie in der Arbeitswelt entwickelt haben, die Möglichkeiten eines verbesserten Schutzes von Crowdworkern und anderen Soloselbstständigen im Arbeits- und Sozialrecht analysieren, um daraus Empfehlungen etwa für ggf. legislative Ansatzpunkte abzuleiten. SMK Im Rahmen der Erarbeitung der SMK-Konzeption „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“ wurden umfassend die aktuellen wissenschaftlichen Diskurse sowie eine breite Fachöffentlichkeit einbezogen. Insbesondere die ethischen Fragestellungen werden in der theoretischen Fundierung der Konzeption sowie in den Zielstellun- Seite 16 von 153 gen deutlich. So wird in den Zielen auf soziale und ökologische Aspekte bei der Beschaffung von IT verwiesen. Unter den drei eingeforderten didaktischen Perspektiven verlangt die Anwendungsperspektive die Auseinandersetzung mit der Grundfrage der Ethik nach I. Kant, „Was soll ich tun?“. Der Kompetenzrahmen der KMK wurde in der sächsischen SMK-Konzeption um die Entwicklung, Reflexion und Nutzung eigener Wertevorstellungen als Orientierungs- und Handlungsgrundlagen in der digitalen Welt erweitert. SMS Die ethischen und rechtlichen Diskussionen im Bereich E-Health laufen aktiv seit mehreren Jahren auf unterschiedlichen Ebenen. Entsprechend den Möglichkeiten bringt sich die Staatsregierung in unterschiedlichen Gruppen in die Diskussion ein, beispielsweise der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Telematik, der GMK und den begleitenden Gremien, dem gematik-Beirat etc. Die Zuständigkeit für diese Fragestellung liegt beim Bund. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass viele spezifisch ethische Fragestellungen, bspw. im Kontext automatisiertes und vernetztes Fahren, nicht sachsenspezifisch sind, sondern vielmehr bundesweit beantwortet werden müssen. So werden auf dieser Ebene entsprechende Expertenberichte vorgelegt (vgl. bspw. Bericht der Ethik-Kommission https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2017/084-dobrindt-berichtder -ethik-kommission.html). II. Fortschreibung der Strategie Frage 1: Welche Aktualisierungen der Digitalisierungsstrategie im Vergleich zur 2. Auflage im Jahr 2017 hat die Staatsregierung bis dato geplant (Bei einzelnen Maßnahmen bitte Beschreibung mit Zielen, Meilensteinen und Zeitplan sowie geplanten Mittel im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 aufführen.) und wann soll die nächste Fortschreibung der Gesamtstrategie vorgelegt werden? Eine Fortschreibung der Gesamtstrategie ist im kommenden Jahr geplant. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage nach der Aktualisierung der Digitalisierungsstrategie und damit verbundener Maßnahmen bzw. nach der Fortschreibung der Gesamtstrategie auf den Strategieprozess bezieht. Der Maßnahmeteil wurde zuletzt im Juli 2018 komplett überarbeitet – inklusive Meilensteinen/Zeitplänen sowie Erläuterungen zur Umsetzung und wurde veröffentlicht. Der Maßnahmenteil ist unter https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/30915 einzusehen. Soweit die geplanten Mittel separat bezifferbar sind, sind sie der Tabelle in Anlage A) II. 1 zu entnehmen, im Übrigen ergeben sich Informationen hierzu mit den erforderlichen Differenzierungen teilweise auch aus der weiteren Beantwortung der Großen Anfrage. Diese Angaben stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Sächsischen Landtages. Generell gilt, dass Inhalte und Maßnahmen der Digitalisierungsstrategie kein Präjudiz für die Bereitstellung von Haushaltsmitteln des Freistaates Sachsen darstellen . Ein Anspruch auf Realisierung, Finanzierung oder finanzielle Förderung kann daraus nicht abgeleitet werden. Seite 17 von 153 Frage 2: Welche weiteren Maßnahmen mit dem Ziel der Strategiefortschreibung, Transparenz, Beteiligung und ethischen Diskussion plant die Staatsregierung jeweils zu welchem Zeitpunkt und mit jeweils welchen Mitteln (Bitte Titel im Entwurf des Doppelhaushalts 2019/20 angeben.) und welche Änderungen im Vergleich zum bisherigen Vorgehen sind dabei ggf. vorgesehen? Das bewährte bisherige Verfahren der Strategiefortschreibung wird fortgesetzt. Der Prozess der ressortübergreifenden Abstimmung von Handlungsfeldern, der durch die Federführung des Beauftragten der Staatsregierung für Digitales bspw. in der Arbeit einer ressortübergreifenden Lenkungsgruppe der Staatssekretäre angestoßen wurde, soll ausgebaut werden. Insgesamt erfordert die Arbeit an den mit der Digitalisierung verbundenen Fragestellungen ein konzertiertes Vorgehen aller Ressorts. Für die Einbeziehung externer Berater und Gutachter sind im Haushalt 2019/20 (Regierungsentwurf ) im Titel 07 03/ 526 53 Mittel in Höhe von 150.000 Euro enthalten. Die Haushaltsmittel stehen wie bisher allen Ressorts zur Weiterentwicklung ihrer Digitalpolitik in den genannten Themenfeldern zur Verfügung. Die Maßnahmen zur Transparenz und Beteiligung werden durch die umfassenden Konsultationen aller relevanten Zielgruppen wie in der Antwort auf die Fragen A) I 4 und 5 beschrieben fortgesetzt. Die zielgruppenspezifische Herangehensweise hat sich aus den genannten Gründen bewährt. Für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, die – wie beschrieben – neben der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit am Strategieprozess vor allem die Sensibilisierung relevanter Zielgruppen für die Digitalisierung umfassen (z. B. von Unternehmen für die Auswirkungen der Digitalisierung auf Geschäftsmodelle) sowie die Vernetzung aller relevanten Akteure zum Ziel haben, sind im Haushalt 2019/20 (Regierungsentwurf) im Titel 07 03/ 546 53, Mittel in Höhe von 350.000 Euro enthalten. Geplant ist unter anderem die Fortsetzung der Veranstaltungsreihe „forum sachsen digital“ im Jahr 2019. Wie bereits zu Teil A) Abschnitt I, Frage 6. ausgeführt, nimmt die Diskussion ethischer Fragestellungen im gesamten Strategieprozess einen immer größeren Stellenwert ein. Frage 3: Inwieweit stimmt sich die Staatsregierung mit dem Bund und der Europäischen Union über ihre Digitalisierungsstrategie ab? Die Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen in „Sachsen Digital“ berühren nur Themen , in denen der Freistaat einen Handlungsauftrag für sich sieht. Insofern stimmt sich der Freistaat Sachsen zwar nicht mit dem Bund und der Europäischen Union über Handlungsfelder und Maßnahmen seiner Strategie ab, dennoch werden die strategischen Überlegungen eng mit den relevanten strategischen Veröffentlichungen des Bundes (z. B. „Digitale Agenda des Bundes 2014-2017“ oder „Digitale Strategie 2025“ des BMWi) und der EU (z. B. Maßnahmen zur Stärkung des Digitalen Binnenmarktes, zuletzt Vorschläge der EU-Kommission vom Juni 2018, insbesondere für ein Programm „Digitales Europa“) verzahnt. Die Ressorts stehen in ihren spezifischen Themenbereichen im steten Austausch mit dem Bund und der EU, da viele Bereiche mehrere Hoheitsebenen berühren, zumal in vielen Bereichen eine Ko-Finanzierung erfolgt (Breitbandausbau, Technologieförderung etc.). Darüber hinaus bringt der Freistaat Sachsen seine Interessen in zahlreichen Ar- Seite 18 von 153 beitskreisen mit Ländervertreterinnen und -Vertretern auf Bundesebene (z. B. BMAS Weißbuch „Arbeiten 4.0“ vom März 2017) sowie bei relevanten Veranstaltungen des Bundes (z. B. Digitalgipfel) ein. Über entsprechende Stellungnahmen ist der Freistaat Sachsen in die o. g. Strategieprozesse ebenfalls einbezogen. Frage 4: Wie werden sich in Entwicklung befindliche Anwendungen und Themen der Digitalisierung (z. B. Augmented Reality/Virtual Reality, Automatisierung , Drohnen, Legitimität, Diskriminierungspotenziale und Kontrolle von Algorithmen, gesellschaftlicher Mehrwert und Sicherheit von Internet of Things, Big Data und Künstlicher Intelligenz) im Prozess der Strategiebildung berücksichtigt und auf ihre Relevanz hinsichtlich zu planender Maßnahmen geprüft? In Entwicklung befindliche Anwendungen und Themen der Digitalisierung wie Augmented Reality/Virtual Reality, Automatisierung, Drohnen, Legitimität, Diskriminierungspotenziale und Kontrolle von Algorithmen, gesellschaftlicher Mehrwert und Sicherheit des Internet of Things, von Big Data und Künstlicher Intelligenz werden im Prozess der Strategiebildung und hinsichtlich zu planender Maßnahmen in der umfassenden strategischen Auseinandersetzung mit Digitalisierungsfragen, welche alle an „Sachsen Digital“ beteiligten Ressorts für ihre spezifischen Themenbereiche kontinuierlich durchlaufen, berücksichtigt, sofern die Sächsische Staatsregierung hierzu Handlungsspielräume hat (Gesetzgebung, Förderprogramme, Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit, Gutachten zu Themen wie den Auswirkungen der Automatisierung auf die Arbeitswelt etc.). Eine generalisierbare Aussage hierzu ist aufgrund der Themenvielfalt nicht möglich. Zusammenfassend kann jedoch festgehalten werden, dass in allen Handlungsfeldern der Strategie nicht blinde Technikgläubigkeit, sondern eine differenzierte Abwägung zwischen den Chancen und Herausforderungen, welche die Digitalisierung mit sich bringt, erfolgt. Im Mittelpunkt steht für die Sächsische Staatsregierung der Mensch. Verwiesen sei in diesem Kontext auf die Antwort zu Teil B) Abschnitt VIII, Frage 6. B) Ziele und Maßnahmen der Digitalisierungsstrategie sowie deren Umsetzungsstand und Weiterentwicklung in verschiedenen Politikfeldern I. Schule, frühkindliche Bildung, außerschulische (Jugend-)Bildung, Berufsbildung und politische Bildung Frage 1: Wann wird der Maßnahmenteil (Teil 2) der Strategie „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“ veröffentlicht und welcher Mehrbedarf in welchen Titeln und welche Änderungen von Stellenplänen ist im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 zur Umsetzung welcher Maßnahmen vorgesehen? Von dem ursprünglichen Ansatz, einen dezidierten Maßnahmenteil als Teil 2 zu veröffentlichen , wurde im Rahmen der Erarbeitung der SMK-Konzeption abgerückt, da die in der Konzeption deklarierten Ziele zu großen Teilen bereits Maßnahmen implizieren. Konkrete Maßnahmen werden jeweils adressatengerecht zeitnah veröffentlicht. Dieses Vorgehen ist für die Umsetzung des Konzeptes aktueller und sachgerechter als eine einmalige zusammenfassende Veröffentlichung. Zur Erreichung der Ziele der SMK- Seite 19 von 153 Konzeption „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“ wurde der Haushaltsansatz der Titelgruppe 88 in Kapitel 05 03 im Regierungsentwurf zum Einzelplan 05 im Haushaltsplan 2019/2020 um jeweils 675.000 Euro erhöht und damit mehr als verdoppelt . Es ist zu beachten, dass darüber hinaus Mittel anderer Titel zur Zielerreichung beitragen. Das sind bspw. 05 03 Titelgruppe 92, 05 03 / 381 01, 05 09 / 525 02, 05 09 Titelgruppe 74, 05 10 / 812 01. Frage 2: Bis wann sollen welche Mindeststandards der Medienbildung und digitalen Bildung im Sinne des Ziels, „Medienbildung im Unterricht konkret erlebbar“ zu machen (S. 29 der Strategie des Staatsministeriums für Kultus (SMK-Strategie)) erreicht werden? Standards der Medienbildung und digitalen Bildung sowie der informatischen Bildung sind in den Eckwertepapieren und den Lehrplänen festgeschrieben. Aktuell findet eine Überarbeitung in diesen Bereichen statt. Die überarbeiteten Lehrpläne treten zum Schuljahr 2019/2020 in Kraft. Das Kernelement zur Beschreibung der Mindeststandards bildet dabei der Kompetenzrahmen „Kompetenzen in der digitalen Welt“ der Kultusministerkonferenz (vgl. hierzu die Strategie der Kultusministerkonferenz, Bildung in der digitalen Welt, 2016), dessen gesamte Umsetzung für die Länder verpflichtend ist (vgl. S. 18 dieser Strategie) und damit im Unterricht konkret erlebbar wird. Frage 3: Wie wird die Staatsregierung gegebenenfalls fehlende Finanzierungsmöglichkeiten für Angebote außerschulischer Träger der Medienbildung (z. B. den sächsischen Ausbildungs- und Erprobungskanälen [SAEK], freien Trägern und Freiberuflern) finanziell begegnen, so dass diese von allen Schulen bedarfsgerecht genutzt werden können, und welches quantitative und qualitative Verhältnis zwischen staatlichen und nicht-staatlichen Angeboten der Medienbildung und digitalen Bildung in der Schule strebt die Staatsregierung langfristig an? Unter Vorbehalt der Zustimmung des Landtags zum Doppelhaushalt 2019/2020 wird ab Januar 2019 den Schulen in Erweiterung des Budgets für die schulinterne Fortbildung ein umfangreicheres Budget zur Qualitätssicherung und -entwicklung zur Verfügung stehen. Das Budget dient der Personal-, Unterrichts- und Organisationsentwicklung und kann je nach Schwerpunktsetzung der Schule bedarfsgerecht zum Einkauf externer Unterstützungsleistungen genutzt werden. Das Budget wird deutlich über dem bisherigen Budget zur schulinternen Fortbildung liegen. Darüber hinaus wird im Landkreis Nordsachsen seit Anfang August 2018 die finanzielle Förderung von schulischen Projekten mit außerschulischen Medienpädagogen exemplarisch erprobt. Das Sächsische Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) stellt dafür 15.000 Euro bis zum Ende des Jahres bereit und unterstützt die Schulen gemeinsam mit dem Medienpädagogischen Zentrum Nordsachsen bei der Auswahl von Projekten und Partnern. Im Ergebnis der Erprobung wird zu entscheiden sein, ob eine explizite Förderung als Ergänzung des Qualitätsbudgets notwendig bleibt. Da Medienbildung dem Sächsischen Schulgesetzt entsprechend ein explizites Bildungsziel ist und damit als immanenter Bestandteil schulischer Bildung aufgefasst wird (siehe Beantwortung der Frage B) I. 2), wird diese durch das staatliche Angebot in Form des Unterrichts und des schulgemeinschaftlichen Alltags umfassend abgesi- Seite 20 von 153 chert. Nicht-staatliche Angebote unterstützen, bereichern und weiten die schulische Medienbildung im Sinne der Öffnung der Schulen und der Kooperation mit Experten aus. Diese Angebote werden begrüßt und wie oben dargelegt unterstützt, können jedoch die schulische Bildung nicht aus der Pflicht zur umfassenden Vermittlung von Medienbildung entlassen. Nicht-staatliche Angebote werden daher als Ergänzung auf Expertenebene zum staatlichen Angebot gesehen. Frage 4: Wie sollen Schüler*innen an der Weiterentwicklung von Medienbildungskonzepten ihrer Schulen sowie an der Strategie „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“ beteiligt werden und welche Unterstützungsmöglichkeiten sind für Schüler*innen und Schulen dafür vorgesehen , damit sie als dazugehörige Akteure „die Entwicklungen selbst aktiv mitgestalten und aus einer passiv konsumierenden in eine kreativ produzierende Rolle überwechseln.“ (S. 9 der SMK-Strategie)? Die Schüler haben die Möglichkeit, das Leben und den Unterricht an ihrer Schule insbesondere in der Schulkonferenz und durch die Organe der Schülermitwirkung mitzugestalten (vgl. § 43 und §§ 51 ff. SächsSchulG). Die aus der Strategie der Kultusministerkonferenz zitierte Passage zielt auf die Entwicklung einer umfassenden Medienkompetenz, die es den Schülern ermöglicht, auch im medialen Umfeld selbstbestimmt und aktiv zu handeln. Mindestens in gleichen Maßen wie der Landesschülerrat an der Erarbeitung der SMK- Konzeption „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“ beteiligt war, wird er bei einer kommenden Weiterentwicklung und Überarbeitung einbezogen werden. Im Übrigen wird auf das in § 1 Abs. 5 Nr. 7 SächsSchulG formulierte Bildungsziel hingewiesen , das im Rahmen der pädagogischen Freiheit des einzelnen Lehrers Bestandteil jeglichen Schulunterrichts ist. Frage 5: Welche Mindeststandards und Qualitätskriterien digitaler Ausstattung (Geräte, Software, Internet-/Netzwerk-Zugang) für Schüler*innen sollen aus Sicht der Staatsregierung bis wann für welche Schularten erreicht werden? Die Mindestanforderungen ergeben sich aus den umzusetzenden Lehrplänen. Die digitale Ausstattung hängt stark von der pädagogischen Ausrichtung der Einzelschule ab. Daher werden hier über die SMK-Konzeption „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“ nur Empfehlungen ausgesprochen. Das Ziel der Kultusministerkonferenz ist es, dass möglichst bis 2021 jede Schülerin und jeder Schüler jederzeit, wenn es aus pädagogischer Sicht im Unterrichtsverlauf sinnvoll ist, eine digitale Lernumgebung und einen Zugang zum Internet nutzen können sollte (Strategie der Kultusministerkonferenz , Bildung in der digitalen Welt, 2016, S. 11). Dieses Ziel verfolgt auch die Staatsregierung. Frage 6: Aus welchen Quellen wird die Ausstattung (Geräte, Software, Internet- /Netzwerk-Zugang) finanziert, welche Finanzierungsmodelle sind ab 2021 für die Wartung und Aktualisierung der Ausstattung vorgesehen und was versteht die Staatsregierung unter „unterstützenden Maßnah- Seite 21 von 153 men für den Aufbau“ (S. 32 der SMK-Strategie), insbesondere mit Blick auf externes oder schulinternes Personal und netzbasierte Leistungen? Der Schulträger ist laut § 21 Abs. 1 und § 23 Abs. 2 SächsSchulG für die sächliche Ausstattung der Schulen zuständig. Die Wartung und Aktualisierung der Ausstattung darf nicht von Förderprogrammen abhängig gemacht werden, sondern muss jährlich in festen Größen in den Haushalten der Schulträger sichergestellt werden. Unterstützende Maßnahmen sind bspw. die Bereitstellung zentraler digitaler Dienste wie Schulverwaltungsprogramme, Lernplattformen und ein landesweites Mediendistributionssystem , Empfehlungen zur Ausgestaltung der Digitalinfrastruktur, gezielte Investitionsförderung , die Sicherung der schulbezogenen Anrechnungsstunden für die pädagogischen IT-Koordinatoren und deren Fortbildung. Die pädagogischen IT- Koordinatoren haben ihren Tätigkeitsschwerpunkt in der Schulentwicklung und ggf. als Erstansprechpartner. Sie sollen jedoch nicht die Installation und Wartung der digitalen Ausstattung übernehmen, die durch den Träger professionell sicherzustellen sind. Frage 7: Wie wird sichergestellt und überprüft, dass die Ausstattung nicht nur entsprechend der bisher erforderlichen Medienentwicklungspläne, sondern auch vor dem Hintergrund (medien-)pädagogischer Konzepte und digitaler Lehr-Lern-Strategien aufgebaut wird und welche Unterstützung (z. B. pädagogische Beratung, personell, finanziell) erhalten die Schulen dabei? Die Medienentwicklungsplanung hat nach derzeitigem Stand technische, medienpädagogische , ökologische und finanzielle Überlegungen im Blick. Jede Schule entwickelt ihre individuelle Planung auf Grundlage der medienpädagogischen Schwerpunkte der Schule, die unter anderem im Schulprogramm der Schule beschrieben werden. Eine Überprüfung durch die Schulaufsicht ist nicht vorgesehen. Sowohl zur Erstellung des Schulprogramms als auch zur Erarbeitung eines Medienentwicklungsplans werden regionale, zentrale und schulinterne Fortbildungen sowie Beratung und Begleitung durch die 13 Medienpädagogischen Zentren angeboten. Darüber hinaus beraten die Fachberater sowie die Beauftragten für Medienbildung seitens des Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung zu fachlichen und medienpädagogischen Aspekten. Eine weitere deutliche Unterstützung in diesem Bereich ist die Ausreichung der schulbezogenen Anrechnungsstunden für die pädagogischen IT- Koordinatoren. Frage 8: In jeweils welchem Umfang und zu welchen Einsatzzwecken sollen schuleigene, elternfinanzierte und private Geräte (BYOD – Bring Your Own Device) in sächsischen Schulen angewendet werden? Frage 9: Welche Vor- und Nachteile von BYOD (z. B. Schlechterstellung von Schüler*innen ohne eigenes, funktionsfähiges Smartphone / Tablet / Laptop) sieht die Staatsregierung und wie wird sie diese berücksichtigen bzw. die Schulen bei der Anwendung des Ansatzes unterstützen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 8 und 9: Seite 22 von 153 Einsatzzweck und Umfang der Nutzung mobiler digitaler Endgeräte ergeben sich aus den Anforderungen der Lehrpläne, den pädagogischen Konzepten und damit der Arbeits - und Lernkultur der Schulen. Darin ordnet sich auch die Herkunft der Geräte ein. Die einvernehmliche Regelung der Ausstattung der Schüler mit derartigen Geräten ist an der Stelle, wo deren Nutzung vorausgesetzt wird, selbstverständliche Aufgabe der Schule zur Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrages ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage des Schülers. Wie die Hamburger Studie „BYOD – Start in die nächste Generation“ (Kammerl, Rudolf /Unger, Alexander/Günther, Silke/Schwedler, Anja: Abschlussbericht der wissenschaftlichen Evaluation des Pilotprojekts; Universität Hamburg, Hamburg 2016) dargelegt hat, beschränken sich die privaten Geräte zumeist auf Smartphones. Diese können sinnvolle Funktionen im Lernprozess einnehmen, wenngleich mit deutlichen Grenzen. In einem Whitepaper (Ist-Stand-Überblick zur Technik) haben Dixon et al. bereits 2012 die pädagogischen Potentiale von mobilen Schülerendgeräten in der Schule analysiert und dem Smartphone nur sehr eingeschränkte Einsatzmöglichkeiten attestiert (Dixon, Bruce et al. (2012): Bring Your Own Device To School). In der Hamburger Studie wurde deutlich, dass Mischmodelle (private und gestellte Geräte) oder klare Anforderungen an die privaten Geräte aus pädagogischer Sicht zielführender sind als ein reiner BYOD-Ansatz. Darüber hinaus macht die Hamburger Studie deutlich, dass die Endgerätefrage als Mehrebenenproblem zu behandeln ist und nicht ohne Fragestellungen an die IT-Ausstattung, die Bildungsziele sowie die Lernkultur betrachtet werden kann. Klar ist aber auch, dass die technische Entwicklung bei mobilen Endgeräten weiter voranschreitet, sodass die Bewertung auch immer unter dem Eindruck der weiteren Entwicklungspotentiale getroffen werden muss. Zur Unterstützung der Schulen werden die Lehrpläne entsprechend dem KMK- Kompetenzrahmen angepasst, Lehrerfortbildungen angeboten, Online-Werkzeuge für die schulischen Medienbildungskonzepte und die Medienentwicklungspläne der Schulträger erarbeitet. Darüber hinaus beraten das Sächsische Landesamt für Schule und Bildung sowie die Medienpädagogischen Zentren die Lehrkräfte an den Schulen. Frage 10: Inwieweit soll bei der Ausstattung der Schulen und bei der Bereitstellung zentraler digitaler Dienste auf freie/nicht-proprietäre Software zurückgegriffen werden und wie wird dies umgesetzt (z. B. durch Informationen, Vorgaben oder Anreize zu deren Einsatz)? Die sächliche Ausstattung der Schulen und die entsprechenden Beschaffungskriterien liegen in der Verantwortung der Schulträger. Als Zielstellung für die zentralen digitalen Dienste ist in der SMK-Konzeption „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“ formuliert, dass deren Regelbetrieb und Weiterentwicklung mittel- bis langfristig gesichert sein sollen. Eine Festlegung darüber hinausgehender Beschaffungs- oder Entwicklungskriterien für Software gibt es derzeit nicht. Damit wären sie auch für freie/nicht-proprietäre Software offen. Frage 11: Welche Funktion sollen OER (Open Educational Resources, freie Bildungsmaterialien ) im Unterricht einnehmen und welche Voraussetzungen und Maßnahmen plant diesbezüglich die Staatsregierung umzusetzen? Seite 23 von 153 Die Nutzung von OER steht den Schulen frei. Die Lehrenden werden durch Fortbildung und Beratung mit den Chancen und Risiken von OER vertraut gemacht, auch im Hinblick auf die rechts- und lehrplankonforme Nutzung von Medien im Unterricht. Das online -Distributionssystem MeSax stellt mehr als 60.000 qualitativ hochwertige Unterrichtsmedien bereit, darunter auch geprüfte OER-Inhalte. Frage 12: Inwieweit sind Medienbildung und Digitalisierung in der Lehramtsausbildung an sächsischen Hochschulen in hochschuleigenen Digitalisierungsstrategien und in den Studienordnungen in Anlehnung an die Lehramtsprüfungsordnung I festgeschrieben bzw. bis wann ist dies jeweils geplant? Hochschuleigene Digitalisierungsstrategien speziell für die Lehramtsausbildung liegen an den lehramtsausbildenden Hochschulen im Freistaat Sachsen noch nicht vor. Die Technische Universität Dresden (TUD) führt aus, derzeit an einer spezifischen Strategie zu arbeiten. Die Universität Leipzig gibt an, seit 2018 eine Arbeitsgruppe des Zentrums für Lehrerbildung und Schulforschung (ZLS) etabliert zu haben, die sich mit der Entwicklung einer strukturierten, prüf- und nachweisbaren Angebotsstrategie beschäftigt , um konkrete Angebote zur Einbettung der Themen in die Bildungswissenschaften, Fachdidaktiken und Fachwissenschaften zu erarbeiten. Die Stellungnahmen der lehramtsausbildenden Hochschulen zu Studienordnungen finden sich in der Anlage zu Frage B) I. 12. Zur Lehramtsprüfungsordnung I wird auf die Beantwortung der Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/5104 vom 2. Juni 2016 verwiesen. Frage 13: In welchem Umfang und mit welchem Anteil an der Gesamtanzahl der betreffenden Zielgruppe wurden Fortbildungsangebote bisher von Lehrkräften seit 2016 genutzt? (Bitte aufschlüsseln nach: Jahr, Schulart , regionale Angebote und Angebote für besondere Zielgruppen sowie , soweit bekannt, schulinterne Angebote, Träger der Angebote, u. a. medienpädagogische Zentren und externen Akteure sowie Themen, insbesondere Unterscheidung nach Einsatz von IT, Mediendidaktik und Medienkompetenzförderung.) Der Umfang der Nutzung von Fortbildungsangeboten im Sinne der Dauer (Stunden, Tage) wird nicht statistisch erfasst. Hinsichtlich der Zielgruppen stehen die Angebote der schulinternen und regionalen Lehrerfortbildung grundsätzlich allen Lehrkräften offen. Zielgruppen der zentralen Fortbildung sind schulische Führungskräfte (Schulleitungen, Fachleiter, Oberstufenberater) sowie Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben, wie Mentoren, Fachberater oder Lehrkräfte im Unterstützungssystem. Die in den Anlagen aufgeführten Veranstaltungen sind für mehrere oder alle diese Zielgruppen offen. Eine zielgruppenspezifische Auswertung ist nicht möglich. Als erfasste Differenzierung weisen die Anlagen 2 und 3 zur hiesigen Frage daher die Teilnehmer nach Schularten aus. Eine Berechnung des Anteils der Teilnehmer an der Grundgesamtheit der Lehrer der jeweiligen Schulart ist aufgrund der Seite 24 von 153 Aufschlüsselung nach Kalenderjahren nicht möglich, da die Anzahl der Lehrer im Schuljahreszyklus variiert. Die Anlagen 1 bis 3 zur hiesigen Frage weisen die Anzahl der thematischen Angebote und die Teilnehmerzahlen aus. Über die Inanspruchnahme der Angebote für schulinterne Lehrerfortbildungen (SCHILF) entscheiden die Schulen eigenverantwortlich. Neben SCHILF-Angeboten im Fortbildungskatalog können Schulen SCHILF-Angebote externer Anbieter nutzen. Der Staatsregierung liegen keinen statistischen Erhebungen zum Angebotsumfang sowie den Teilnehmerzahlen vor. Die Anlage 1 zur hiesigen Frage weist die aktuell im Fortbildungskatalog ausgewiesen SCHILF-Angebote aus. Darüber hinaus wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/13111 vom 4. Mai 2018 verwiesen. Regionale und zentrale Fortbildungen werden in Verantwortung des Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung durchgeführt. Träger und Partner der Angebote sind bspw. die Medienpädagogischen Zentren, die Hochschulen, die sächsischen Polizeidirektionen und das Landeskriminalamt sowie freie Medienpädagogen. Eine Übersicht über die Träger von regionalen und schulinternen Lehrerfortbildungen ist als Anlage 4 zur hiesigen Frage beigefügt. Darüber hinaus führt die Technische Universität Dresden im Auftrag des SMK regelmäßig Fortbildungskurse für Lehrkräfte aller Schularten zu den Themen „Computer und Medien in der Schule“ und „Interaktive Medien in der Schule“ zum Erwerb von Kompetenzen für die Gestaltung und den Einsatz von Medien als Lern- und Arbeitsmittel, zur Anwendung informatischer Werkzeuge im Kontext der jeweiligen Lehrpläne sowie für die beruflichen Tätigkeitsfelder durch. Seit dem Wintersemester 2015/2016 haben an diesen Kursen insgesamt 101 Lehrkräfte teilgenommen. An den zentralen landesweiten Sensibilisierungsveranstaltungen des Beauftragten für Informationssicherheit des Landes unter dem Titel INFOSIC nahmen 43 Lehrkräfte teil. Kompetenzerwerb für Medienbildung wird verstärkt Inhalt der Fortbildungen sein. Die Staatsregierung erwartet künftig deutlich steigende Teilnehmerzahlen. Frage 14: In welchem Umfang und mit welchen inhaltlichen und organisatorischen Schwerpunkten sollen die Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte in Sachsen weiterentwickelt werden (unter anderem in Bezug auf die fachintegrative Vermittlung von Medienkompetenz, neue flächendeckende Formate, internetbasierte und blended-learning-Fortbildungen), wie werden Rückmeldungen von Lehrkräften zum bestehenden Angebot dabei berücksichtigt und wie sollen Hemmnisse für Lehrkräfte abgebaut werden, an den Fortbildungen teilzunehmen? Auf der Grundlage der SMK-Konzeption „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“ wurde ein Umsetzungsprozess begonnen, der sich auch mit der inhaltlichen und organisatorischen Schwerpunktsetzung künftiger Fortbildungsangebote befasst. Seite 25 von 153 Dabei steht das Thema Digitalisierung nicht isoliert, sondern ist mit den konkreten Anforderungen an einen modernen Unterricht in den einzelnen Schularten zu verbinden. Fortbildungsangebote sollen dies künftig in genau dieser Komplexität abbilden. Fortbildungsangebote für spezifische Zielgruppen, die für spezielle Aufgaben innerhalb der Schule qualifiziert werden (Schulleitungen, Fachberater, Fachlehrer) sollen ebenso Berücksichtigung finden wie ein strukturell und inhaltlich angepasstes umfassendes Fortbildungsangebot für alle Lehrkräfte. Bestehende Formate der Lehrerfortbildung werden zunehmend durch den Einsatz digitaler Medien in präsenz- und internetbasierten Formaten ergänzt. Dazu wird durch das Sächsische Landesamt für Schule und Bildung die Plattform OPAL-Schule seit mehreren Jahren zunehmend eingesetzt. Darüber hinaus werden zentral bereitgestellte internetbasierte Angebote entwickelt, auch um den orts- und zeitunabhängigen Zugang zu Fortbildungsangeboten zu erleichtern und damit Hemmnisse zur Teilnahme abzubauen. Alle Fortbildungsformate werden in der Regel durch das Sächsische Landesamt für Schule und Bildung anhand der Teilnehmerfragebogen evaluiert. Um bezüglich der Akzeptanz von Online-Angeboten weitergehende Erkenntnisse zu erlangen, wurde die an der Technischen Universität Dresden entwickelte Studie „Gelingensbedingungen von Lehrerfortbildung“ befürwortet. Wesentliche Handlungsfelder der Fortbildung im Bereich Digitalisierung sind: Didaktik des Einsatzes digitaler Medien im Unterricht, Weiterentwicklung der fachbezogenen Medienkompetenz und Erwerb von Handlungssicherheit im Unterricht zur Durchführung schulischer Medienprojekte , informatische Bildung. Frage 15: Welche Lehrpläne für welche Schularten wurden zum Beginn des Schuljahres 2018/19 in Bezug auf welche Aspekte der Digitalisierung geändert und welche weiteren Änderungen sind jeweils bis zu welchem Zeitpunkt geplant? Bei der planmäßigen Überarbeitung der Lehrpläne Informatik für die Fachoberschule (Inkraftsetzung im Schuljahr 2017/2018) und das Berufliche Gymnasium (Inkraftsetzung im Schuljahr 2018/2019) wurde die Sensibilisierung für das Thema Informationsund Cybersicherheit als ein inhaltlicher Schwerpunkt gesetzt. In beiden Lehrplänen erfährt der Lernbereich „IT-Sicherheit und Ökologie“ eine hohe Bedeutung und damit u. a. Fragen der nachhaltigen Nutzung von Informatiksystemen (Energieeffizienz, Ressourcenschonung ). Der für die Fachoberschule neu erstellte bzw. für das Berufliche Gymnasium überarbeitete Lernbereich „Persönliches Informationsmanagement“ leistet einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Kompetenzen der Schüler, um in einer zunehmend digitalisierten Welt sicher und eigenständig zu agieren. Die Überarbeitung der Lehrpläne aller Fächer für die allgemeinbildenden Schulen und das Berufsvorbereitungsjahr erfolgt derzeit durch das Sächsische Landesamt für Schule und Bildung, so dass die überarbeiteten Lehrpläne im Schuljahr 2019/2020 in Kraft gesetzt werden können. Grundlage für die Phase der Lehrplanüberarbeitung bilden die Eckwerte zur Medienbildung und zur informatischen Bildung, welche ebenfalls überarbeitet werden. Als Ausgangspunkt dient die SMK-Konzeption „Medienbildung und Digi- Seite 26 von 153 talisierung in der Schule“ mit den Zielperspektiven „Medienbildung als Bildungsziel“ und „Digitalisierung als curricularer Inhalt“. Die stärkere Verankerung der Medienbildung in den studienqualifizierenden Bildungsgängen und den berufsübergreifenden Fächern der berufsqualifizierenden Bildungsgänge an den berufsbildenden Schulen ist ab dem Schuljahr 2019/2020 vorgesehen, dort sollen die überarbeiteten Lehrpläne im Schuljahr 2020/2021 in Kraft gesetzt werden . Frage 16: Welche begleitenden Forschungsprojekte zur Strategie finden statt bzw. wird die Staatsregierung beauftragen? Zur SMK-Konzeption „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“ findet aktuell keine durch die Staatsregierung beauftragte Begleitforschung statt. Beauftragt durch das SMK, wurde im Jahr 2017 vom Institut für Informationsmanagement Bremen GmbH ein „Gutachten zur Nutzung digitaler Anwendungen und Werkzeuge zur Unterstützung von Lehr- und Lernprozessen an Schulen im Freistaat Sachsen“ erstellt, welches Teilbereiche der Konzeption abdeckt. Darüber hinaus finden unabhängige Forschungsprojekte statt (als Beispiel vgl. die Antwort auf Frage B) I. 14). Frage 17: Welche Entscheidungen (laut der Antwort der Staatsregierung zu Drs. 6/11250) zur geplanten Landeskoordinierungsstelle für Medienbildung , insbesondere hinsichtlich a) Start, b) Struktur, Organisations- und Beteiligungsmodell, c) c) Aufgaben für welche Zielgruppen, d) personeller und finanzieller Ausstattung, e) Form der Beauftragung/Förderung und f) Funktion der Stelle für die Weiterentwicklung der SMK-Strategie wurden bereits getroffen und welche dieser Entscheidungen werden von wem bis zu welchem Zeitpunkt noch erarbeitet? zu 17a): Die Etablierung der Koordinierungsstelle Medienbildung (KSM) wird nach erfolgreichem Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgen. Die Veröffentlichung der Ausschreibung ist für das vierte Quartal im Jahr 2018 vorgesehen. zu 17b): Struktur und Organisationsmodell werden sich nach der Organisations- bzw. Trägereinheit richten, an die der Zuschlag im Vergabeverfahren erfolgen wird. Es wird eine enge Zusammenarbeit der KSM mit dem SMK etabliert. Eine Beteiligung des Freistaats als Gesellschafter ist nicht vorgesehen. zu 17c): Ziel der KSM wird sein, die Medienbildung der sächsischen Bevölkerung zu verbessern und die Stärkung der Medienbildung in allen Bildungsbereichen zu unterstützen . zu 17d): Die personelle und finanzielle Ausstattung richtet sich nach den vom Landtag bereitgestellten Mitteln für diesen und den nächsten Doppelhaushalt. zu 17e): Nach Abschluss des noch anstehenden Vergabeverfahrens mit Zuschlagerteilung erfolgt die Vertragserstellung mit der im Vergabeverfahren ausgewählten Einrich- Seite 27 von 153 tung. Im Vertrag werden die zu erfüllenden Aufgaben der KSM detailliert aufgelistet sein. zu 17f): Als Eckpunkte wurden bisher gesetzt, dass die KSM bei der Erarbeitung einer Landesstrategie Medienbildung unterstützend tätig sein wird und als zentrale Stelle bei der Vernetzung der Akteure der Medienbildung auch positiv auf die Umsetzung der SMK-Konzeption hinwirken soll. Darüber hinaus soll die KSM das SMK bei der Pflege eines Portals zur Medienbildung unterstützen. Frage 18: Bis wann und unter Beteiligung welcher Akteure wird die Staatsregierung die Landestrategie zur gesamtgesellschaftlichen Medienbildung erarbeiten und vorlegen? Die Landesstrategie wird voraussichtlich im Jahr 2019 erarbeitet und vorgelegt. Neben den betroffenen Ressorts und deren nachgeordneten Einrichtungen findet die Einbeziehung von Verbänden, Vereinen und sonstigen relevanten Akteuren statt, insbesondere sollen dies sein: Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Sachsen e. V., Bitkom – Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V., Der Sächsische Datenschutzbeauftragte, Kirchen, Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände freier Schulträger in Sachsen, Landesbeirat für Erwachsenenbildung, Landeselternrat Sachsen, Landesschülerrat Sachsen, Landesverband Sachsen im Deutschen Bibliotheksverband e. V., Ländliche Erwachsenenbildung im Freistaat Sachsen e. V., Lehrergewerkschaften, MDR Kompetenzzentrum Medienbildung, Medienkulturzentrum Dresden e. V., Netzwerk Medienpädagogik Sachsen, Sächsische Hochschulen und Universitäten, Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, Sächsischer Landkreistag, Sächsischer Städte- und Gemeindetag, Sächsischer Volkshochschulverband e. V., Verband Bildung und Erziehung e. V., Verbraucherzentrale Sachsen e. V., Verein sächsischer Bildungsinstitute e. V. Frage 19: Welche Organisationen oder Personen sollen dem Beirat Digitale Medienbildung Sachsen angehören, welche Aufgaben wird der Beirat übernehmen und wie wird er mit den Aktivitäten des SMK und des Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) verzahnt? Die Staatsregierung geht davon aus, dass sich die Frage auf den Abschlussbericht der AG Digitale Medien des Landespräventionsrates Sachsen (S. 3) bezieht: „Dauerhafte Seite 28 von 153 Einrichtung eines Beirats Digitale Medienbildung Sachsen“. Die konkrete Ausgestaltung des Beirates wird sich aus der Landesstrategie Medienbildung ergeben. Als Mitglieder des Beirats werden sich die im Freistaat Sachsen im Bereich der Medienbildung tätigen Partner/Institutionen über aktuelle Themen und Entwicklungen in regelmäßigen Treffen austauschen. Das Gremium wird die Staatsregierung zu Schwerpunkten zur Ausrichtung und Umsetzung der Landesstrategie Medienbildung beraten. Über die Verzahnung mit dem SMK und dem Sächsischen Landesamt für Schule und Bildung wurde noch keine Entscheidung getroffen. Frage 20: Welche Ziele zur Medienbildung in der frühkindlichen Bildung hat die Staatsregierung aufgestellt und welche Maßnahmen sind geplant, insbesondere in Bezug auf inhaltliche Aspekte der Überarbeitung des Bildungsplanes und die Weiterentwicklung der Aus- und Fortbildung sowie von Kooperationen mit externen Partnern? Der Sächsische Bildungsplan ist die verbindliche Grundlage für die Gestaltung der pädagogischen Arbeit in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (§ 2 Absatz 1 Satz 4 SächsKitaG) und umfasst auch die alltagsintegrierte Umsetzung der Medien- und Medienkompetenzförderung in verschiedenen Bildungsbereichen und Bildungsprozessen. Im frühen Kindesalter gewinnen Medien erst dann an Bedeutung, wenn sie an Alltagserfahrungen der Kinder anknüpfen. Grundsätzlich orientiert sich die Nutzung von Medien, wie alle Bildungsprozesse im frühkindlichen Bereich, an der individuellen Entwicklung und der Lebenswelt der Kinder. Erfahrungen im Medienumgang und Medienerlebnisse werden durch die Fachkräfte pädagogisch aufgegriffen und spielerisch aufbereitet. Dabei sind sowohl analoge Medien als auch digitale Medien dafür geeignet, Lernprozesse anzuregen, zu begleiten und Kinder in der Auseinandersetzung mit der eigenen Lebenswelt zu unterstützen. Dabei obliegt es der Fachkompetenz der pädagogischen Fachkräfte, die Themen altersgemäß und zu einem angemessenen Zeitpunkt in einer geeigneten Lernumgebung vorzubereiten. Eine diesbezügliche Vorgabe macht der Sächsische Bildungsplan nicht. Eine systematische Medienbildung im Sinne eines Lehrplanes findet daher nicht statt und ist bei einer eventuellen Überarbeitung des Sächsischen Bildungsplanes nicht vorgesehen. Dieser Begegnungscharakter mit Medienbildung wird so auch in der SMK-Konzeption „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“ formuliert. Grundlage für die Ausbildung von staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern ist im Freistaat Sachsen der Lehrplan für die Fachschule, Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik. Aufgrund neuer Herausforderungen im Tätigkeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe wurde der sächsische Lehrplan evaluiert, überarbeitet und zuletzt zum 1. August 2017 aktualisiert. So erlernen die Fachschüler und Fachschülerinnen die Begleitung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei der Entwicklung ihrer Medienkompetenz (Medienkunde, Medienkritik , Mediennutzung, Mediengestaltung). Seite 29 von 153 Für die Fortbildungsangebote der pädagogischen Fachkräfte sind neben dem Landesjugendamt die örtlichen und freien Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig. Aktuelle gesellschaftliche Themen, Qualitätssicherungsmaßnahmen und Bedarfe der pädagogischen Fachkräfte werden bei der Planung der Fortbildungsangebote berücksichtigt . Das Thema „Medienbildung und Medienkompetenzförderung“ fand sowohl in der vergangenen als auch in der aktuellen Fortbildungsplanung Beachtung. Ab Sommer 2018 sind sachsenweit mehrere Fortbildungsangebote für pädagogische Fachkräfte in Form von Lernwerkstätten geplant, die sich auf die Vermittlung medienpädagogischer und medientechnischer Kompetenzen im auditiven und visuellen Bereich beziehen. Frage 21: Welche digitalisierungsrelevanten Themen und Handlungsfelder umfasst außerschulische Medien- und digitale Bildung aus Sicht der Staatsregierung, welche Ziele der Staatsregierung beziehen sich auf diese und welche Maßnahmen realisiert bzw. plant sie in diesem Kontext mit welchen Mitteln im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20? Relevante Themen und Handlungsfelder der außerschulischen Medienbildung im Bereich des SMS sind die Erlangung von Medienkompetenz, verstanden als die Fähigkeit, mit Medien umgehen zu lernen und sich auch der damit einhergehenden Gefahren bewusst zu werden. Medienkompetenz umfasst demnach auch den großen Bereich des Jugendmedienschutzes. Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat am 4. Mai 2018 ein Bund-Länder- Eckpunktepapier zum Kinder- und Jugendmedienschutz als Aufgabe der Jugendpolitik beschlossen. Danach treten die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Familien, Kinder und Jugend der Länder und des Bundes für eine gemeinsame Strategie für die zeitgemäße und effektive Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzes ein, die „Förderung, Schutz und Teilhabe“ gleichrangig verankert und die nötigen Rahmenbedingungen schafft. Bekräftigt wird auch der Stellenwert des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nach § 14 SGB VIII. Es handelt sich hierbei um Angebote der Prävention, die darauf abzielen, junge Menschen und ihre Eltern über Risiken und Gefahren aufzuklären, Eltern zu unterstützen und Jugendliche zur eigenverantwortlichen Nutzung zu befähigen. Die Jugendhilfeplanung des Freistaates Sachsen berücksichtigt schon seit Jahren die Vermittlung von Medienkompetenz (siehe Jugendhilfeplanung zu Aufgaben und Leistungen der überörtlichen Jugendverbände, Dachorganisationen und Fachstellen insbesondere im Bereich §§ 11 bis 14 SGB VIII im Freistaat Sachsen für die Jahre 2015 bis 2019, S. 89 – abrufbar unter https://www.familie.sachsen.de/11091.html). Für diesen Zweck geeignete Projekte werden auf Grundlage der vorhandenen Förderinstrumente unterstützt. Um die verschiedenen Leistungsfelder der Jugendhilfe auf eine „Soziale Arbeit 4.0“ vorzubereiten, werden Fortbildungsangebote für sozialpädagogische Fachkräfte vorgehalten . Zudem beschäftigen sich vermehrt Fachveranstaltungen freier Träger der Jugendhilfe , die gleichfalls durch den Freistaat Sachsen strukturell gefördert werden, mit der in Rede stehenden Thematik. Seite 30 von 153 Das Landesjugendamt begleitet all diese Prozesse durch verschiedene Fortbildungsformate in Kooperation mit freien Trägern der Jugendhilfe und unterstützt den fachlichen Diskurs flankierend. Haushaltsmittel zur Förderung der Medienkompetenz sind im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe einschließlich der Familienbildung nicht explizit veranschlagt. Im Zuständigkeitsbereich des SMS maßgebliche Förderrichtlinien sind die Förderrichtlinie Jugendpauschale, die Förderrichtlinie Überörtlicher Bedarf, die Förderrichtlinie Weiterentwicklung sowie die Förderrichtlinie Familienbildung. Die Förderprogramme sind thematisch weit angelegt und umfassen in der Regel mehrere Fördergegenstände mit einer vielfältigen Ausgestaltung. Budgets für einzelne Fördergegenstände sind dabei nicht ausgewiesen. Teilweise sind die Mittel für die Umsetzung der Förderrichtlinien in Sammelansätzen veranschlagt. Für das SMK umfasst Medienbildung allgemein den „Erwerb, die Einordnung, die Reflexion , die fortlaufende Erweiterung und die Anwendung von Medienkompetenz eines jeden, unabhängig von seinem Alter“ (SMK-Konzeption „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“, S. 12). Ziel der Medienbildung im außerschulischen Bereich ist die Integration in das Konzept des lebenslangen Lernens, die Vermittlung von Medienkompetenzen , um ein selbstbestimmtes, kritisch reflektiertes und sozial verantwortliches Handeln zu ermöglichen. Die konkreten Handlungsfelder für die außerschulische Medienbildung werden im Rahmen der zu erarbeitenden Landesstrategie definiert und ausgearbeitet. Die Strategie nimmt den außerschulischen Bereich mit in den Fokus und wird Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung der außerschulischen Medienbildung beinhalten. Das SMK hat den Auftrag zur federführenden Erarbeitung einer Landesstrategie Medienbildung und Einrichtung einer Koordinierungsstelle Medienbildung (KSM) übernommen . Weiterhin wird das Online-Portal Medienbildung eingerichtet. Für die Umsetzung der Maßnahmen stehen 2018 die der Staatskanzlei durch den Landtag zugewiesenen Mittel und ab 2019 die Titelgruppe 89 im Einzelplan 05 Kapitel 03 zur Verfügung. Frage 22: Welche webbasierten, virtuellen Angebote (z. B. Plattformen, Apps) der Jugendarbeit bzw. mit der Hauptzielgruppe Jugendliche gibt es in Sachsen, inwieweit trägt die Staatsregierung seit 2016 zur Finanzierung dieser Angebote bei und plant dies künftig mit Mitteln in welcher Höhe im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 zu tun? Die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung bietet mit der Internetseite WTF (Wissen, Thesen, Fakten – https://www.wtf.slpb.de) ein webbasiertes Angebot, welches sich an Jugendliche als Hauptzielgruppe richtet. Zur Finanzierung dieses Angebotes trägt die Staatsregierung wie folgt bei bzw. es sind folgende Summen geplant: 2016 2017 2018 2019 2020 WTF 66.500 Euro 91.000 Euro 73.500 Euro 75.000 Euro 75.000 Euro Zu darüber hinausgehenden Sachverhalten der Jugendarbeit, die von den Landkreisen und Kreisfreien Städten als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden, kann Seite 31 von 153 die Staatsregierung keine Angaben machen. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 65 Absatz 2 SächsLKrO i. V. m. § 113 SächsGemO nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn die Fragestellung bezieht sich nicht auf Sachverhalte, die rechtsaufsichtliches Tätigwerden indizieren, sondern darauf, Auskunft über Angebote der Jugendarbeit zu geben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. Frage 23: Inwieweit steht die Staatsregierung zu den Themen Digitalisierung und Medienbildung im Austausch mit Jugendverbänden und mit welchen Ergebnissen hinsichtlich der Strategiebildung bzw. aus welchen Gründen nicht? Im Rahmen der Strategiebildung für den schulischen Bereich wurde der Landesschülerrat aktiv in die Erarbeitung der SMK-Konzeption „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“ einbezogen. Bezüglich einer Einbeziehung von Jungendverbänden in die noch erfolgende Erarbeitung der Landesstrategie Medienbildung wird auf die Antwort auf Frage B) I. 18 verwiesen . Frage 24: Durch welche Maßnahmen gehen Berufsschulen und Ausbildungsbetriebe in Sachsen bislang auf die Veränderung von Berufsbildern im Zuge der Digitalisierung in Sachsen ein? In der Berufsbildung werden die Curricula regelmäßig angepasst. Im Zuge der Digitalisierung werden vorhandene Berufsbilder zunehmend schneller modernisiert bzw. neue gestaltet. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien, den Sozialpartnern und den Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis seit 2008 insgesamt 138 Ausbildungsordnungen unter Einbeziehung der für die Rahmenlehrpläne verantwortlichen Kultusministerkonferenz (KMK) überarbeitet und an die aktuellen wirtschaftlichen, technologischen und gesellschaftlichen Anforderungen angepasst. Auf diesem Weg können deutschlandweit neue Ausbildungsberufe eingeführt werden, zum Beispiel der Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im E-Commerce. Mit Beschluss der KMK vom 24. November 2017 trat dieser neue Ausbildungsberuf zum 1. August 2018 in Kraft. Mit dem Schuljahr 2018/2019 hat der Freistaat Sachsen diesen Ausbildungsberuf vorerst an drei Berufsschulstandorten eingeführt. Durch diese gemeinsam abgestimmten Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne der KMK werden die Ausbildungsziele vorgegeben. Diese sind offen gestaltet, um aktuellen Ausbildungsinhalten oder sich ändernden Rahmenbedingungen, welche bspw. durch die Digitalisierung hervorgerufen werden, in Berufsschulen und Ausbildungsbetrieben gerecht werden zu können. Durch die gute Zusammenarbeit der dualen Partner Seite 32 von 153 bei der Abstimmung der Ausbildungsinhalte vor Ort sind beide Seiten auf sich verändernde Inhalte im Zusammenhang mit der Digitalisierung vorbereitet und bringen diese gemeinsam abgestimmt zur Anwendung. Da die Prüfungen sich ebenfalls an aktuellen Entwicklungen orientieren, werden die Anforderungen der Digitalisierung auch hier berücksichtigt . Derzeit wurden im Rahmen von Neuordnungsverfahren die Berufsbilder der industriellen Metall- und Elektroberufe sowie des Ausbildungsberufes Mechatroniker /Mechatronikerin überarbeitet, weitere Berufsbilder folgen. Beispielsweise wurden der KMK-Rahmenlehrplan und die Ausbildungsordnung des Ausbildungsberufes Mechatroniker /Mechatronikerin auf Grund der Digitalisierung angepasst. Zur Umsetzung dieses KMK-Rahmenlehrplanes im Freistaat Sachsen ist geplant, durch das Landesamt für Schule und Bildung ein Arbeitsmaterial zu erstellen. Für das zum Schuljahr 2018/2019 beginnende 1. Ausbildungsjahr soll den Schulen eine Empfehlung zur Umsetzung des KMK-Rahmenlehrplans mit aktualisierten Inhalten zur Digitalisierung zur Verfügung gestellt werden. Überdies wirkte der Freistaat Sachsen bei der Erstellung eines Qualifikationsprofils Fachschule Industrie 4.0 im Rahmen der KMK mit. Die Implementierung dieses kompetenzorientierten Qualifikationsprofils im Umfang von 600 bis 1.200 Stunden an der Fachschule steht noch aus. Frage 25: Welche Voraussetzungen müssen zur Umsetzung digitaler Bildung im Kontext der beruflichen Bildung noch geschaffen werden, insbesondere hinsichtlich der technischen Ausstattung, der fach-, berufs- und domänenspezifischen Qualifizierung von Lehrkräften und Betreuung in den Unternehmen, und welche Maßnahmen realisiert bzw. plant die Staatsregierung diesbezüglich mit welchen Zielen und ggf. mit welchen voraussichtlichen Kosten im Rahmen des Entwurfes des Doppelhaushalt 2019/20? Die Rahmenbedingungen an den sächsischen Beruflichen Schulzentren (BSZ) sind im Zusammenhang mit der Digitalisierung überwiegend gut. Die Landkreise und Kreisfreien Städte haben in den letzten Jahren durch die Förderung von Land, Bund und EU viele Sachmittel in den Ausbau der Infrastruktur (Vernetzung intern/extern), der Technik (PC, Server, LAN, WLAN, CNC-Maschinen, steuerungstechnische Apparate und Anlagen , Kraftfahrzeugtechnik usw.) und Software (Branchenlösungen inbegriffen) investiert . Jährliche Anpassungen sind im Zusammenhang mit der Digitalisierung notwendig und werden sachsenweit realisiert. In diesem Zusammenhang wird auf den Beschluss der Kultusministerkonferenz zur „Weiterentwicklung von Innovationskraft und Integrationsleistung der beruflichen Schulen in Deutschland in der kommenden Dekade“ vom 7. Dezember 2017 verwiesen. Hier wurde der Rahmen der durch die Digitalisierung und Industrie 4.0 ausgelösten Prozesse im Bereich der Beruflichen Bildung abgesteckt und notwendige Schritte auch mit sächsischer Beteiligung eingeleitet. Mit thematischem Bezug sind hier zu nennen: Beteiligung des Lernortes Berufsschule an Entwicklungsprozessen für die „Berufsbildung 4.0“ (2018), Erarbeitung einer Empfehlung zur individuellen Förderung in den beruflichen Schulen (2019), Überarbeitung der „Erklärung der Kultusministerkonferenz zur Beibehaltung des Fachklassenprinzips in der Berufsschule vor dem Hintergrund Seite 33 von 153 des demografischen Wandels“ mit Blick auf die sich aus der Digitalisierung ergebenden Möglichkeiten (2020). Lehrkräfte Beruflicher Schulzentren nutzen die Fortbildungsangebote wie in der Antwort auf Frage B) I. 13 dargestellt sowie weitere themen- und berufsbildspezifische schulinterne und regionale Fortbildungsangebote. Ebenso profitieren sie vom Ausbau der digitalen Fortbildungsangebote. Aufgrund dieser strukturellen Berücksichtigung sind keine explizit auf die Lehrkräfte der beruflichen Bildung beschränkten Maßnahmen vorgesehen. Die Ausstattung der Berufsschulen und der Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) muss den Erfordernissen digitaler Bildung entsprechen. Damit notwendige Modernisierungen der Ausstattungen laufend gewährleistet werden, unterstützt die Staatsregierung die Träger der Bildungseinrichtungen, insbesondere des Handwerks mit Zuschüssen nach der Mittelstandsrichtlinie, Teilrichtlinie ÜBS (vgl. Großbuchstabe B Ziffer III Nummer 1 der Mittelstandsrichtlinie). Im Rahmen des Entwurfs des Doppelhaushaltes sind dafür jährlich 1,6 Mio. Euro vorgesehen, um 15 Prozent Landeszuschuss gewähren zu können (Kapitel 07 07, Titel 893 02). 60 Prozent der förderfähigen Investitionskosten übernimmt der Bund, so dass die Träger einen Eigenanteil in Höhe von 25 Prozent zu finanzieren haben. Mit dem Ziel der Förderung der Digitalinfrastruktur stimmen die Länder derzeit mit dem Bund die Ausgestaltung des DigitalPakts Schule von Bund und Ländern ab. Darüber hinaus hat sich die Staatsregierung in ihrer Kabinettssitzung am 28. August 2018 (Beschluss Nr. 06/0694) auf ein Konzept zur landesseitigen Förderung der breitbandigen Erschließung der Schulstandorte verständigt. Frage 26: Inwieweit sind Themen der Digitalisierung Bestandteil der Aktivitäten der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung (SLpB)? Politische Bildung hat den Anspruch, Menschen über politische Sachverhalte zu informieren , sie zur Meinungsbildung anzuregen und zum politischen Handeln zu motivieren . Dieser Anspruch kann im digitalen Zeitalter nur dann erfüllt werden, wenn Bildung auch im Internet stattfindet und die Möglichkeiten der digitalen Medien nutzt. Die seit der Jahrtausendwende dezentral organisierten Online-Angebote der SLpB wurden im Februar 2015 weitgehend im neuen „Referat politische Bildung Online“ konzentriert. Seitdem wird insbesondere das interaktive Bildungsangebot der SLpB im Internet ausgebaut . Die SLpB stellt Informationen über politische und gesellschaftliche Prozesse und deren Hintergründe online wie offline zur Verfügung. Das Thema Digitalisierung findet seit vielen Jahren in den Angeboten aller drei Arbeitsbereiche der SLpB – Veranstaltungen, Publikationen und Online-Arbeit – Berücksichtigung. Hier sind aus jüngster Zeit unter anderem Publikationen wie „Medienlandschaft Deutschland“, „Der (des-)informierte Bürger im Netz“, „Das digitale Kalifat“ oder „Darknet“ zu nennen. Die SLpB will darüber hinaus mit interaktiven Angeboten in den Sozialen Medien (Facebook , Twitter, YouTube, Instagram) und durch die Dialogplattform www.lasst-unsstreiten .de zu sachlichen Debatten über kontroverse politische Themen anregen. In Seite 34 von 153 Webangeboten und Veranstaltungen, wie zuletzt im Rahmen der bundesweiten Aktionstage „Netzpolitik und Demokratie“ vom 5. bis 7. Juni 2018, wurden die politischen und gesellschaftlichen Veränderungen, die durch die Digitalisierung hervorgerufen werden, diskutiert und kritisch analysiert. Netzpolitik wird ein Arbeitsschwerpunkt der SLpB in den nächsten Jahren werden. Frage 27: Welche neuen Formate und Angebote ermöglicht die Digitalisierung für die politische Bildung, insbesondere zum Ausbau zielgruppenspezifischer Angebote der SLpB sowie weiterer Träger politischer Bildung in Sachsen und welche konkreten Projekte und Vorhaben sind der Staatsregierung diesbezüglich bekannt? Im Internet eröffnet die Digitalisierung neue Möglichkeiten der zielgruppenspezifischen Bürgeransprache organisatorischer und inhaltlicher Art. Organisatorisch sind das Publikationsangebot , die Veranstaltungen und das Bibliotheksangebot der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung (SLpB) als Datenbanken online frei zugänglich gemacht worden. Über die SLpB-Homepage, Facebook und Twitter werden die Angebote zusätzlich beworben. Hiermit konnte insbesondere im ländlichen Raum eine deutlich größere Reichweite im Sinne der Öffentlichkeitsarbeit und der Publikationsbesteller- sowie der Teilnehmergewinnung erzielt werden. Inhaltlich hat die SLpB die Vielfalt ihrer Online-Angebote zur politischen Bildung kontinuierlich erhöht. Seit April 2016 ist die Online-Dialogplattform www.lasst-uns-streiten.de in Betrieb, auf der viermal jährlich Debatten zu kontroversen politischen Themen im Netz geführt werden. Daneben wird auch die Videoplattform YouTube vermehrt zur Verbreitung von Inhalten der politischen Bildung genutzt, beispielsweise im Rahmen der Kampagne #wtf?! (Wissen , Thesen, Fakten gegen Vorurteile und Populismus). Dieses Format besteht aus einem Film auf YouTube mit der Möglichkeit zur Kommentierung, einer Zeitung und Lehrermaterial. Mit dem jüngsten Film zum Thema „Verschwörungstheorien“ erreichte die SLpB bisher über 35.000 Menschen, für ihre Verhältnisse ein überdurchschnittliches Ergebnis. Erstmals veranstaltet die SLpB 2018 einen Erklärfilmwettbewerb (https://www.slpb.de/erklaervideo/) zur politischen Bildung, der Schülerinnen und Schüler dazu anregen soll, sich mit Hilfe digitaler Technik mit aktuellen politischen Fragen aus dem Unterricht auseinander zu setzen. Der bis zum Jahresende geplante Relaunch der Website der SLpB eröffnet zudem weitere Möglichkeiten sowohl der Online- PR als auch für Informationen, Analysen und eine Weiterentwicklung von webbasierten Angeboten der politischen Bildung. Die SLpB arbeitet in Netzwerken. Dies gilt auch für Fragen der Netzpolitik und der Digitalisierung . Hierzu dient unter anderem die Bundesarbeitsgemeinschaft politische Bildung online, deren Mitglieder die Landeszentralen für politische Bildung sind. Sie hat im Juni 2018 eine bundesweite netzpolitische Woche ausgerichtet. Auf dem Online-Portal „netzpolitische -bildung.de“ wird auch über Bildungsangebote zur Digitalisierung im Rahmen der politischen Bildungsarbeit in Sachsen informiert. Seite 35 von 153 Außerdem kooperiert die SLpB mit der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien im Bereich Medienkompetenz und Medienbildung. Im Auftrag der SLpB wurden im Mai 2018 auch politische Bildungsangebote größerer Träger im Freistaat Sachsen analysiert. Danach besitzen große Träger der politischen Bildung, insbesondere die parteinahen Stiftungen und die kirchlichen Akademien größere Webportale und nutzen Facebook als Kommunikationsform. Bei Betrachtung der einzelnen Profile zeigt sich, dass Facebook oftmals als Einweg- Kommunikationskanal genutzt wird, der zur Ankündigung oder nachträglichen Dokumentation von Veranstaltungen dient. Einige der Facebook-Nutzer haben zusätzlich auch ein Twitter-Profil. Nach aktuellem Kenntnisstand besitzt auch die Aktion Zivilcourage in Pirna digitale Angebote , die responsiv bzw. interaktiv ausgerichtet sind. Orientierungshilfe virtueller Art bietet u. a auch das Netzwerk für Demokratische Kultur e.V. in Wurzen an mit einer Homepage, die jungen Menschen in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen bei der Suche nach Gleichgesinnten und Jugendprojekten helfen soll (https://nixlos.de/). Das Bündnis für Demokratie und Toleranz der Zwickauer Region nutzt ebenfalls Facebook als Plattform für die Verbreitung von Veranstaltungshinweisen. Da die nicht-staatlichen Träger eigenverantwortlich und außerhalb des Zuständigkeitsund Verantwortungsbereichs der Staatsregierung ihre Aktivitäten durchführen, liegt eine Gesamtschau der vielfältigen Aktivitäten der nicht-staatlichen Träger der Staatsregierung nicht vor. Die vorstehend genannten Aktivitäten erheben von daher nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Frage 28:Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung bei der SLpB, diese als Diskussions- und Beteiligungsplattform zum Thema digitale Bildung zu etablieren und in welcher Größenordnung wäre dies mit einem finanziellen Mehraufwand verbunden? Diese Frage ist sehr weit gefasst und nicht präzise zu beantworten. Versteht man die Arbeit der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung (SLpB) insgesamt als „Diskussionsplattform“, so ist dies alltägliche Aufgabe der Landeszentrale. Dass die SLpB auch online ihrem Auftrag nachkommt und dieses Arbeitsfeld weiter ausbauen möchte, ist aus der Beantwortung der Fragen B) I. 26 und 27 ersichtlich. Ergebnisse einer formalen, webbasierten „Diskussions- und Beteiligungsplattform“ zu unterschiedlichen landespolitischen oder auch kommunalpolitischen Fragen erfordern eine Umsetzung auf landes- oder kommunalpolitischer Ebene. Das ist nicht Aufgabe der Landeszentrale. Ansätze werden in der Arbeit der einzurichtenden Landeskoordinierungsstelle Medienbildung und dem entsprechenden Portal medienbildung.sachsen.de gesehen. Darüber hinaus wird auf die Antworten auf die Fragen B) I. 17 und 18 verwiesen. Seite 36 von 153 II. Verbraucherschutz Frage 1: Welche Themenbereiche umfasst der Verbraucherschutz in der digitalen Gesellschaft? Der Verbraucherschutz in der digitalen Gesellschaft umfasst nach dem Verständnis der Staatsregierung die Themenbereiche: Vertragsrecht – insbesondere: Telekommunikationsverträge und Vertragsrecht im Online-Handel, Betrug im Internet – insbesondere: Fakeshops, Abofallen, Phishing-Mails Verbraucherdatenschutz – insbesondere: Datenausspähung, Datendiebstahl, Datenschutz , Selbstdatenschutz. Frage 2: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die zielgruppenspezifische Wirksamkeit und Nutzung der Angebote der Verbraucherzentrale Sachsen im Bereich „Digitale Welt“ und den Handlungsbedarf, entsprechende Angebote auszubauen? Die zielgruppenspezifische Wirksamkeit und den Nutzen der Angebote legt die Verbraucherzentrale Sachsen jährlich in ihrem Tätigkeitsbericht dar. Im Jahr 2017 lag der Schwerpunkt auf der „Digitalisierung des Kinderzimmers“. Die Nutzergruppen waren hierbei vornehmlich Lehrer, Eltern und Erzieher sowie Kinder und Jugendliche. Für die weiteren Ausführungen wird auf den Jahresbericht der Verbraucherzentrale Sachsen e. V. verwiesen, der unter der folgenden URL abrufbar ist: https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/sites/default/files/2018- 05/Jahresbericht%202017_0.pdf. Frage 3: Welche strategischen Ziele hat und welche konkreten Maßnahmen plant die Staatsregierung mit welchem Zeitplan und ggf. mit welchen finanziellen Mitteln (Bitte Titel im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 angeben .)? Im Rahmen der Verbraucherinformation und des präventiven Verbraucherschutzes in der digitalen Gesellschaft hält die Staatsregierung verschiedenste Maßnahmen vor, die sich grundsätzlich in der strategische Ausrichtung von „Sachsen Digital“ wiederfinden. Dazu gehören z. B. Maßnahmen zum Schutz persönlicher Daten, Informationen über mögliche Risiken und Verbraucherrechte beim Gebrauch der Informationstechnik. Diese Maßnahmen bilden sich an unterschiedlichen Stellen im Doppelhaushalt ab. Sie werden den Anforderungen entsprechend fortgeschrieben und/oder ergänzt. So sind z. B. im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes zusätzlich zu den bisherigen Fördermaßnahmen im Rahmen der Richtlinie des SMS zur Förderung von Maßnahmen und Modellprojekten zur Unterstützung der Teilhabe älterer Menschen Mittel für das Modellprojekt Verbraucherbildung für die ältere Generation angemeldet worden (Kapitel 0805, Titel 684 58). Der Beauftragte für Informationssicherheit des Landes führt seit einigen Jahren Sensibilisierungsveranstaltungen zur Cybersicherheit für Bürger an Volkshochschulen in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Sachsen e. V. durch, um die Bürger aktiv über Risiken beim Gebrauch von Informationstechnik aufzuklären und Maßnahmen zum Seite 37 von 153 Schutz persönlicher Daten aufzuzeigen. Für diese Veranstaltungen und begleitende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurden entsprechende Mittel beantragt (Kapitel 0325, Titel 531 98). Darüber hinaus wird die Staatsregierung unter der Voraussetzung, dass der Haushaltsgesetzgeber die entsprechenden finanziellen Mittel im Haushalt genehmigt, auch weiterhin die Arbeit der Verbraucherzentrale Sachsen e. V. finanzieren, um die gute Erreichbarkeit der Beratungsstellen und die unabhängige Verbraucherberatung flächendeckend analog wie online sicherzustellen (Kapitel 0808,Titel 686 52). Dafür wurden zudem Zuschüsse für Investitionen im Bereich Verbraucherschutz für die Verbraucherzentrale Sachsen e. V. beantragt (Kapitel 0808, Titel 893 52). Frage 4: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung zu dem Projekt „Online- Schlichter“ des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V. und gibt es Pläne, diesem beizutreten? Der Staatsregierung liegen dazu keine Informationen vor, die über den Kenntnisstand hinausgehen, der unter www-verbraucher-schlichter.de im Internet abrufbar ist. Hiernach handelt es sich um eine Initiative der Verbraucherschutzministerien der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, der DEVK-Versicherung sowie des Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e. V. (BDD). Eine Beteiligung Sachsens erschien bisher vor dem Hintergrund der auf Grundlage des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes zum 1. April 2016 eingerichteten Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., die nicht mit dem Projekt "Online-Schlichter" zu verwechseln ist, nicht erforderlich. III. Hochschule Frage 1: Welche notwendigen strukturellen, personellen, organisatorischen, inhaltlichen und rechtlichen Veränderungen werden in Zusammenhang mit der Digitalisierung der Hochschulen derzeit in Sachsen und über Sachsen hinaus diskutiert? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen , wenn diese den ,,Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil nach einem Abstimmungs - und Willensbildungsprozess gefragt wird, nämlich ob in Sachsen strukturelle , personelle, organisatorische, inhaltliche und rechtliche Veränderungen in Zusammenhang mit der Digitalisierung der Hochschulen geplant werden. Im Übrigen kann sich eine Antwortpflicht der Staatsregierung nur auf in ihrem Zuständigkeits - und Verantwortungsbereich liegende Angelegenheiten beziehen. Wegen des auch verfassungsrechtlich gewährten Selbstverwaltungsrechts der Hochschulen (vgl. auch § 6 Absatz 1 SächsHSFG) kann hier daher auch keine Aussage zu den ggf. hochschulintern ablaufenden Diskussionen getroffen werden. Das gilt umso mehr für „über Sachsen hinaus“ gehende Diskussionen. Seite 38 von 153 In diesem Sinne wird hilfsweise auf die vorliegenden bundesweiten Strategien (u. a. „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ des BMBF; Strategie der Kultusministerkonferenz [KMK] „Bildung in der digitalen Welt“ und die Arbeit des Hochschulforums Digitalisierung) verwiesen. Frage 2: Welche eigenen strategischen Ziele sowie konkreten Maßnahmen – über die des Arbeitskreis E-Learning hinaus – leitet die Staatsregierung aus diesen Diskussionen ab und führt sie jeweils bis wann und mit welchen zusätzlichen Mitteln für die Hochschulen und die Berufsakademie durch (Bitte Titel im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 angeben.)? Das SMWK hat gemeinsam mit den Hochschulen eine Strategie zur Digitalisierung in der Hochschulbildung (24. April 2018) erarbeitet (abrufbar über www.studieren.sachsen.de, dort in der Infobox „Informationen für Studenten und Lehrende “, „Strategiepapier …“). Grundlage bildeten die bundesweiten Strategien im Bereich der Digitalisierung „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ des BMBF und der Strategie der Kultusministerkonferenz (KMK) „Bildung in der digitalen Welt“ sowie die Digitalisierungsstrategie des Freistaates Sachsen „Sachsen Digital“. Die vorliegende Strategie versteht sich nicht als statisch, sondern als dynamisch und wird mit Blick auf aktuelle Entwicklungen bei Bedarf fortzuschreiben sein. Deshalb sind auch die erarbeiteten strategischen Ziele und Maßnahmen nicht als feststehend zu betrachten. Als strategische Ziele wurden die Erschließung von Potential zur Verbesserung der Qualität der Lehre, die Verbesserung des Studienerfolges, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Hochschulen und die Erhöhung der internationalen Sichtbarkeit herausgearbeitet (vgl. Strategie zur Digitalisierung in der Hochschulbildung [2018]: S 4). Im Rahmen der Strategie zur Digitalisierung in der Hochschulbildung wurden gemeinsam mit den Hochschulen acht zu unterstützende Maßnahmen identifiziert (vgl. Strategie zur Digitalisierung in der Hochschulbildung [2018], S. 14 f.): 1) Einrichtung/Ausbau von dezentralen und zentralen Servicestellen in Kooperation mit dem Hochschuldidaktischen Zentrum Sachsen (HDS) sowie dem Arbeitskreis E- Learning der Landesrektorenkonferenz (AK E-Learning) und der Bildungsportal Sachsen GmbH (BPS), 2) Begleitung bei der Weiterentwicklung von Studiengängen z. B. durch Peers, 3) allgemeine Unterstützung bei der Umsetzung innovativer und/oder digitaler Lehre – sei es für Technik oder Personal (wissenschaftliche oder studentische Hilfskräfte); für die Erarbeitung didaktischer Konzepte von Studiengängen und Überarbeitung der Modulbeschreibungen etc., 4) Mittel für Anreize an Hochschullehrende für den Einsatz digitaler Werkzeuge, 5) externe Impulse bei der Erstellung und Implementierung der hochschuleigenen Digitalisierungsstrategien nutzen, zum Beispiel durch Begleitung des Hochschulforums Digitalisierung, der Gesellschaft für Medien in der Wissenschaft oder internationaler und nationaler Entwicklungsverbünde (insbesondere im Kontext der Programme von Seite 39 von 153 EU und BMBF); hilfreiche Plattformen sind beispielsweise auch E-Teaching.org oder e-Cult+, 6) Verankerung von Zielen, Vorgehensweisen und Maßnahmen in hochschuleigenen Digitalisierungsstrategien, 7) Organisation einer regelmäßig stattfindenden Veranstaltung zum Austausch über Best-Practice-Beispiele und über Probleme bei der Etablierung sowie Umsetzung; zwischenzeitlich kontinuierliche Informations- und Vernetzungsangebote für das Hochschulpersonal über das BPS, 8) Unterstützung bei der Integration von Open-Source Software in die Hochschulinfrastruktur . Dabei wurde nicht festgelegt, durch wen (Hochschulleitungen, SMWK oder weitere) und auf welche Art und Weise (finanziell, materiell, geistig, etc.) eine Unterstützung vorgenommen wird. Der Arbeitskreis AK E-Learning und das Hochschuldidaktische Zentrum Sachsen wurden im Rahmen der Umsetzung ihrer Kooperationsvereinbarung auch mit der Umsetzung der vorliegenden Strategie in enger Zusammenarbeit mit dem SMWK gebeten. Ein konkreter Zeitplan liegt nicht vor. Es werden für die Umsetzung der Strategie zur Digitalisierung in der Hochschulbildung anteilige Mittel des Initiativbudgets Kapitel 1207, Titelgruppe 51 in Höhe von 750.000,00 Euro (Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/2020) bereitgestellt. Frage 3: Welche strategische Bedeutung nehmen in diesem Kontext die Themen Open-Access (insb. für Forschungsdaten), Open Educational Resources (OER), Massive Open Online Courses (MOOC) und Urheberrecht aus Sicht der Staatsregierung ein? Im Kontext der Digitalisierung im Bereich der Hochschulen haben aus Sicht der Staatsregierung die Themen Open Access, Open Educational Resources, Massive Open Online Courses und Urheberrecht folgende strategische Bedeutung: Eine Umsetzung der mit der Open Access-Bewegung verbundenen Ziele ist nur gemeinsam durch die in der wissenschaftlichen Infrastruktur des Landes tätigen Akteure zu erreichen. So sind die Technische Universität Chemnitz (TUC), die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD), die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) und die Universität Leipzig Unterzeichner der Berliner Erklärung zu Open Access. Die Technische Universität Dresden (TUD) begrüßt die Ziele der Berliner Erklärung und hat in deren Geist eine „Open Access- Resolution“ verfasst und ruft darin zur Veröffentlichung auf dem Weg des Open Access auf. An mehreren Hochschulen des Landes sind Open Access-Beauftragte benannt. An der TUC und der Universität Leipzig wird die Publikation der Wissenschaftler in Open Access Zeitschriften mit Mitteln aus einem Publikationsfond der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert. Die Zahl der Aufsätze in Open Access- Zeitschriften an sächsischen Hochschulen steigt seit 2011 stetig an. Open Educational Resources (OER) bringen ein Potential für didaktische Innovationen und damit für eine Verbesserung der Qualität der Lehre und des Studiums mit sich. Ziel ist die Etablierung von OER in den Bildungsstrategien von Hochschulen, Schulen und Weiterbildungseinrichtungen des Freistaates Sachsen. Mit Förderung des BMBF konnte 2017 im Freistaat Sachsen das Projekt OERsax starten. Dabei handelt es sich um ein Verbundprojekt der Technischen Universität Bergakademie Freiberg (TUBAF), der Seite 40 von 153 Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Dresden und der TUD. Weitere Partner sind das Hochschuldidaktische Zentrum Sachsen (HDS), der Arbeitskreis E-Learning der Landesrektorenkonferenz und die Universitätsbibliotheken. Die Bearbeitung der drei Schwerpunkte ist in den drei hochschulischen Standorten aufgeteilt. Das Projektteam in der TUBAF kümmert sich um den Aufklärungs- und Informationsbedarf sowohl bei den Lehrenden als auch bei Multiplikatoren, z.B. den E- Learning-Verantwortlichen der Hochschulen, den Medienzentren, den Mitarbeitern im Bereich der Weiterbildung sowie der zentralen Universitätsverwaltung. Für die Verbesserung der technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen sorgen die Projektmitarbeiter der HTW Dresden. Die Verwendung von Quellen als Open Educational Resources setzt Rechtssicherheit für das Bereitstellen und Nutzen dieser Materialien voraus. In diesem Zusammenhang wird die Frage der urheber- und dienstrechtlichen Rahmenbedingungen bei Urhebern in Dienstverhältnissen durch Projektmitarbeiter der TUD untersucht. (vgl. https://tu-dresden.de/gsw/jura/igewem/jfbimd13/forschung/forschungsprojektoer ) Massive Open Online Courses (MOOC) sind offene digitale Lehrangebote und spielen derzeit keine strategische Bedeutung für die Staatsregierung (hier liegen einige rechtliche , vor allem kapazitätsrechtliche Probleme vor). Die jüngste Gesetzesnovelle des Urheberrechts, die seit 1. März 2018 in Kraft ist, hat entscheidende Fortschritte hin zu einem wissenschaftsfreundlichen Urheberrecht gebracht . Der Freistaat Sachsen hat 2017 dazu im Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat Stellung bezogen. Es ist das Ziel, für Lehre und Forschung einen angemessenen Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen in moderner Form zu ermöglichen und gleichzeitig einen fairen Interessenausgleich zwischen den beteiligten Interessengruppen vorzusehen. Ein Vertreter des SMWK ist als Ländervertreter in der von der Kultusministerkonferenz eingesetzten Kommission Bibliothekstantieme an der Ausgestaltung der Verträge der Länder mit den Verwertungsgesellschaften beteiligt. Frage 4: Welcher Anteil der Lehrenden hat sich seit dem Jahr 2014 zum Thema digitales Lehren und Lernen weitergebildet (Bitte für die Jahre ab 2014 aufschlüsseln nach Hochschulen, Weiterbildungsstelle, Einsatz digitaler Lernmittel in Präsenzveranstaltungen, blended Learning- Veranstaltungen oder virtuelles Lernen.)? Die Antwort ist der Anlage zu Frage B) III. 4 zu entnehmen. Nicht aufgeführte Hochschulen haben eine Fehlmeldung erteilt oder erfassen die Daten nicht in der für die Beantwortung der Frage benötigten Form. Da keine expliziten Vorgaben des Begriffs „Lehrende“ seitens der Fragestellerin vorgegeben wurden, sind diesbezüglich seitens der Staatsregierung folgende Personengruppen (jeweils haupt- und nebenberuflich) darunter subsumiert worden: Professoren Dozenten und Assistenten wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter Lehrkräfte für besondere Aufgaben Seite 41 von 153 Frage 5: Durch welche Maßnahmen soll eine Stärkung der digitalen Lehr-Lern- Kultur bei der Weiterbildung und der technischen und organisatorischen Unterstützung bei der Erstellung und Betreuung von E-Learning- Elementen erreicht werden? Im Wesentlichen soll eine Stärkung der digitalen Lehr-Lern-Kultur an den Hochschulen durch folgende Maßnahmen erreicht werden: Einrichtung von Cloud-Lösungen, Erstellung von Lehrvideos, umfassende Unterstützung/Beratung/Betreuung/Anleitung der Lehrenden bei der Entwicklung und beim Einsatz digitaler Lehrmittel oder Lehr-/Lernkonzepte (bspw. durch den Erhalt von Deputatsminderungen, Bereitstellung von Supportinfrastruktur an der gesamten Hochschule, individuelle Beratungen der Lehrenden zum Thema E-Learning, Blended Learning und digitale Medien in der Lehre, Schulungen der Lehrenden), Bereitstellung und Weiterentwicklung zeitgemäßer, leistungsfähiger und nutzerfreundlicher technischer Infrastruktur für digitale Lehr-/Lernformate Ausbildung von Studierenden zu E-Tutoren (u. a. auch gefördert durch BMBFgeförderte Projekte): Studierende sind nach einer entsprechenden Schulung in der Lage, Lehrende aktiv bei der Bedienung von E-Learning-Plattformen zu unterstützen oder sie bei der Contentpflege zu entlasten, Weiterbildung und Vernetzung von Akteuren (z. B. Einrichtung einer Task Force „Neue Lehr/Lernmedien“, Einführung von Lehrpreisen für lernförderlichen Einsatz digitaler Technologien, Weiterbildungsprogramme etc.) Erarbeitung von hochschuleigenen Digitalisierungsstrategien. Frage 6: Wie sollen Studierende an der digitalen Lehrentwicklung beteiligt werden ? Nach Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes sind Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre frei. Dem Lehrenden steht der Einsatz von digitalen Werkzeugen grundsätzlich frei. Der Einsatz digitaler Werkzeuge dient nicht als Selbstzweck, sondern er soll vielmehr dort, wo er von den Lehrenden als sinnvoll eingeschätzt wird, in der Lehre wirken und sie unterstützen. Digitale Werkzeuge müssen zu Lern- und Lehrzielen passen. Dieser Veränderungsprozess findet direkt in den Hochschulen bzw. in den Lehrveranstaltungen statt. Studierende können sich im Rahmen des direkten Austauschs mit ihren Dozenten an der digitalen Lehrentwicklung beteiligen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des Fakultätsrates bei Erlass der Studien- und Prüfungsordnungen einzubringen (§ 88 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Sächs- HSFG). Die Staatsregierung hingegen legt hier keine konkreten Vorgaben fest. Frage 7: Welche Projekte werden im Rahmen des Landesdigitalisierungsprogramms seit 2017 durchgeführt bzw. sind geplant und welche Mittel des Freistaates sind dafür in welchen Titeln des Entwurfs für den Doppelhaushalt 2019/2020 eingestellt? Das Landesdigitalisierungsprogramm (LDP) umfasst aktuell insgesamt drei Arbeitsschwerpunkte : Lizenzierung digitaler Medien (Konsortium der sächsischen Hochschulbibliotheken), Seite 42 von 153 Retrodigitalisierung von wertvollem Schrift- und Kulturgut in Sachsen, Digitale Langzeitarchivierung. Projektartigen Charakter hat nur der Bereich der Retrodigitalisierung von wertvollem Schrift- und Kulturgut. Die folgenden drei Tabellen bzw. Projektübersichten beziehen sich daher auf diesen Bereich. Aufgeführt sind Projekte zu Beständen der sächsischen Hochschulen. Forschungsrelevanz besitzen darüber hinaus auch die in der Antwort zu Frage B) XI. 1 genannten Projekte aus außeruniversitären Beständen. Projekte 2017/18 im Bereich der sächsischen Hochschulbibliotheken: Historische sächsische Zeitungen Dresdner Neueste Nachrichten 1893-1930, aus dem Bestand der SLUB Dresden Arbeiterstimme 1925-1930, aus dem Bestand der SLUB Dresden Sächsische Volkszeitung 1902-1930, aus dem Bestand der SLUB Dresden Dresdner Nachrichten 1856-1896, aus dem Bestand der SLUB Dresden Leipziger Tageblatt 1810-1930, aus dem Bestand der SLUB Dresden Chemnitzer Anzeiger 1883-1907, aus dem Bestand der SLUB Dresden Zschopauer Wochenblatt 1832-1910, aus dem Bestand der SLUB Dresden Börsenblatt des deutschen Buchhandel 1834-1945, aus dem Bestand der SLUB Dresden Druckschriften Vergriffene Werke des 20. Jh. aus dem Bestand der SLUB Dresden, 2017/18 Drucke aus Leipziger Verlagen des 19. Jh. aus dem Bestand der UB Leipzig, 2017/18 Drucke zu Weltausstellungen des 19. Jh. aus dem Bestand der UB Chemnitz, 2017/18 Historische Regionalliteratur aus dem Bestand der UB Chemnitz, 2017/18 UB Freiberg, Drucke des 16.-19. Jh., 2017/18 Historische textilhistorische Sammlung der Westsächsischen Hochschule Zwickau, fragile Werke im DDZ, abschließende Arbeiten des Projekts aus den Jahren 2015/16 Historischer Altbestand der Hochschule für Bildende Künste Dresden (HfBK), 2017/18 Unikale Drucke des 16. Jh. in der SLUB Dresden, 2017/18 Bergmännische Specimina (Handschriftliche Sammlung von überwiegend studentischen Arbeiten zum Geo- und Montanwesen, UB Freiberg, 2017/18 Handschriften, Fotografien, Musikalien, besondere Sammlungen Handschriften aus dem Bestand der SLUB Dresden, 2017/18 Mittelalterliche Handschriften aus dem Bestand der UB Leipzig, 2017/18 Historische Konzertprogramme aus dem Bestand der SLUB Dresden, 2017/18 Historische Konzertprogramme Leipziger Institutionen (Hochschule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy", Stadtbibliothek Leipzig), 2017/18 Nachlass des Fotografen Kurt Heine aus dem Bestand der SLUB / Deutsche Fotothek , 2017/18 Historische Münzen aus dem Bestand der UB Leipzig, 2017/18 Geplante Projekte 2019/2020: Seite 43 von 153 Für 2019/2020 sind derzeit bereits folgende Digitalisierungsprojekte im Bereich der sächsischen Hochschulen geplant: Fortsetzung der Zeitungsdigitalisierung Als Typoskript veröffentlichte Dissertationen an sächsischen Hochschulen 1945- 1989 Vergriffene Werke sächsischer Verlage Digitalisierung der Abschlussarbeiten des Literaturinstituts Johannes R. Becher (Universität Leipzig) vorbehaltlich der bereits begonnenen Rechteklärung. Beantragt wurden für 2019/20 im Kapitel 12 50, Titelgruppe 51, jeweils 2,5 Mio. Euro für laufende Zwecke des Landesdigitalisierungsprogramms, die sich wie folgt verteilen sollen. Linie 2019, in Euro 2020, in Euro 1.1. Massendigitalisierung sowie Digitalisierung vergriffener Werke, Forschungsdatenmanagement 210.000 60.000 204.000 60.000 1.2 Digitalisierung von Einzelstücken, kriegsbedingt verlagertem Bibliotheksgut, regionale Zeitungen 900.000 900.000 Zwischensumme Linie 1 1.170.000 1.164.000 2. Lizenzierung 700.000 700.000 3. Langzeitarchivierung 630.000 636.000 Summen gesamt 2.500.000 2.500.000 Frage 8: Wurden bzw. werden die Projekte des Landesdigitalisierungsprogramms evaluiert, wenn ja mit welchen Ergebnis, insbesondere a) zum Umfang der Nutzung durch Wissenschaftler, Lehrende und Studierende , b) zur Nutzung und Stärkung von Open Access, Open Data und Open Source? Eine durch das SMWK beauftragte Evaluierung des Landesdigitalisierungsprogramms (LDP) fand im Januar 2018 durch Herrn Professor Gerald Maier, den Präsidenten des Landesarchivs Baden-Württemberg, statt. Zitat aus dem Gutachten: „Der Begutachtende hält die Ziele des LDP insgesamt für sehr sachgerecht. Dies gilt auch für die gewählte Umsetzung des LDP. Dem Freistaat Sachsen ist es mit dem LDP gelungen, innerhalb der deutschen Bundesländer eine führende Position in der Kulturgutdigitalisierung im Bibliotheksbereich zu schaffen. Die bisher erzielten Ergebnisse, insbesondere im Bereich der Digitalisierung, sprechen für sich. Hier wurden nicht nur rund 2,3 Mio. digitale Images allein im Jahr 2017 erzeugt und in die Langzeitsicherung eingebunden. Neben dem quantitativen Output erfüllt das LDP insofern eine wichtige Aufgabe, als es auch standardisierend und Struktur bildend wirkt etwa im Hinblick auf Workflows, technische, fachliche Parameter und gemeinsam genutzte Software- Lösungen. Als besonders positiv wird bewertet, dass auf vorhandene Strukturen und Kompetenzen zurückgegriffen wurde, wodurch wertvolle Synergien entstehen. Die SLUB Dresden ist als kompetenter Player im Bibliotheksbereich und vertrauenswürdiger Kooperationspartner weit über die Landesgrenzen bekannt und geschätzt, bei- Seite 44 von 153 spielsweise als Verantwortliche für die Entwicklung und den Betrieb des DFG-Viewers, als Mitglied des Kompetenznetzwerks und Betreiber der Fachstelle Mediathek- Fotografie der Deutschen Digitalen Bibliothek und nicht zuletzt als Gründungsmitglied des „Kitodo. Key to digital objects“ e.V. Die zentrale Verwaltung der Mittel bei der SLUB ist sinnvoll und sachgerecht. Entscheidungen über die Verwendung von Mitteln erfolgen nach plausiblen Kriterien und in transparenten Verfahren. Die Umsetzung der Maßnahmen lässt sich ebenfalls gut nachvollziehen. Die Ressourcen werden augenscheinlich zielgerichtet und effizient eingesetzt.“ Ergänzend zu Frage 8 a): Die Nutzungszahlen der Webseite https://sachsen.digital und der einzelnen Kollektionen der Digitalen Sammlungen werden mithilfe der Software Piwik erfasst. Nutzungsstatistiken für das Jahr 2018, Stand 9. August 2018 Besuche Seitenansichten Webseite https://sachsen.digital 10.300 105.600 Zugriffe auf die Werke 24.100 271.100 Zu beachten ist, dass diese Nutzungszahlen durch parallele Präsentationen in der Deutschen Digitalen Bibliothek, der Europeana und möglichen weiteren Referenzierungen in Folge freier Verfügbarkeit nur ein Ausschnitt der Gesamtnutzung widerspiegeln. Es liegen mehrere konkrete Äußerungen aus der Wissenschaft, z. B. von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit Bestandsnutzung aus den sächsischen Universitäten , der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften oder aus dem Stadtarchiv Zwickau vor. Daneben werden digitale Objekte aus den sächsischen Hochschulen nachweislich von Heimatforschern (Citizen Science) und anderen interessierten Bürgern genutzt. Ergänzend zu Frage 8 b): Die Stärkung der Bereiche Open Data und Open Source erfolgt u. a. durch den konsequenten, strukturbildenden Einsatz der Open Source Software Kitodo zur Durchführung der Digitalisierungsprojekte und die maximal freie Verfügbarkeit aller digitalisierten Objekte. Die entstehenden Metadaten und Digitalisate stehen der (Nach)- Nutzung durch die Vergabe möglichst offener Lizenzen (CC-BY-SA 4.0) frei zur Verfügung und können als offene Daten zum Beispiel für kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Daten aus LDP-Projekten führten so z. B. zu spannenden Projekten und Anwendungen beim Kultur-Hackathon Coding da Vinci Ost an der Universitätsbibliothek Leipzig im Frühjahr 2018 (vgl. https://codingdavinci.de/events/ost/). Frage 9: Für welche weiteren Aspekte der Digitalisierung der Hochschulen neben dem digitalen Lernen und Lehren wurden in den hochschuleigenen Entwicklungsplänen welche Ziele und Maßnahmen aufgestellt (Bitte Aufschlüsseln für einzelne Hochschulen.) und welche Unterstützungsleistungen können die Hochschulen beim Freistaat abrufen, um ihre Maßnahmen zu realisieren? In den hochschuleigenen Entwicklungsplänen wurden für weitere Aspekte der Digitalisierung der Hochschulen Ziele und Maßnahmen aufgestellt. Diese sind aufgegliedert für die einzelnen Hochschulen der Anlage zu Frage B) III. 9 zu entnehmen. Seite 45 von 153 Außer dem vorhandenen Budget des Initiativbudgets und den hochschuleigenen Mitteln stehen keine weiteren Unterstützungsleistungen beim Freistaat Sachsen zur Verfügung . Frage 10: Inwiefern liegen in den sächsischen Hochschulen IT-Strategien vor und welche Aussagen beinhalten diese ggf. insbesondere zu den Themen: a) Unabhängigkeit von proprietären Softwareanbietern und Autonomie der Nutzung und Weiterentwicklung von Software mittels Open Source und b) Datensicherheit? IT-Strategien liegen mehrheitlich an den Hochschulen vor bzw. werden derzeit erarbeitet . Sofern sich aus der Abfrage bei den Hochschulen ergeben hat, dass die vorhandenen Strategien explizit Aussagen zu a) und b) beinhalten, ist dies der beigefügten Anlage zu Frage B) III. 10 zu entnehmen. Frage 11: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über Forschungsprojekte sächsischer Hochschulen zu Digitalisierungsthemen und an welchen dieser Projekte ist oder war der Freistaat über die Landesforschungsförderung beteiligt? Die Wissenschaft ist zentrales Handlungsfeld und Impulsgeber für die Digitalisierung. Hier findet zuallererst Forschung und Entwicklung statt, hier werden große Datenmengen geschaffen und verarbeitet. Daher wird derzeit in einer Vielzahl von Themenfeldern – weit über die Informatik und die Technikwissenschaften hinaus, auch in den Naturwissenschaften und der Medizin, den Wirtschaftswissenschaften, bis hin zu den Geistes - und Sozialwissenschaften („Digital Humanities“) – an verschiedensten Inhalten, Methoden und Instrumenten der angewandten Digitalisierung geforscht. Die folgenden Projekte wurden zuletzt über die Landesforschungsförderung bewilligt: Hochschule Projekt Laufzeit Summe TU Dresden Smart Loader 01.05.16 - 31.12.16 288.741 € TU Dresden Adaptive Mobile Systeme 15.08.17 - 31.12.18 269.847 € HS Mittweida Virtuelle Entwicklung und energetische Absicherung von Fertigungsprozessen 24.06.15 - 30.06.17 259.471 € HS Mittweida Identifikationssicherheit und BigData in den Angewandten Computerund Biowissenschaften 01.02.16 - 30.06.17 336.425 Westsächs. HS Zwickau Angewandte Forschung im Zukunftsfeld digitale Kommunikation (diKo 19) 29.06.17 - 31.12.19 500.966 € Westsächs. HS Zwickau Innovative Anwendungen im Zukunftsfeld digitale Kommunikation (diKo 20) 16.01.18 - 31.12.20 641.380 € Seite 46 von 153 TU Dresden (Verbundprojekt) Digitale Visualisierungsformate für landeskundliche Informationen (Landeskunde digital) 01.03.18 - 31.12.18 56.164 € HTW Dresden Digitalisierungskompass für sächsische kleinere und mittlere Unternehmen Bewilligung in Kürze bis 31.12.20 140.004 € HS Mittweida Digitale Produkt- und Prozessinnovationen 2020 17.01.18 - 31.12.20 550.825 € Es wird darauf hingewiesen, dass der Begriff Digitalisierung im Kontext wissenschaftlicher Forschungsprojekte für eine eindeutige Beantwortung der vorliegenden Fragen näher zu erläutern wäre. Digitalisierung spielt in nahezu allen Wissenschaftsbereichen eine immer größere Rolle. Die Grenze, ab wann ein Vorhaben als reines Digitalisierungsprojekt bezeichnet werden sollte, ist unscharf. Exemplarisch wird auf das Projekt „Optisch-thermografische Technologien in der Neurochirurgie “ der Technischen Universität Dresden (1. Februar 2016 - 31. Oktober 2017; 294.160 Euro) verwiesen, das formal in den Bereich biotechnologischer Forschung eingeordnet wird, jedoch nur durch die Nutzung und Weiterentwicklung digitaler Ansätze höchsten wissenschaftlichen Standards genügt. Als weiteres Beispiel wird erwähnt, dass auch in Bereichen, die vormals nicht mit dem Digitalisierungsbegriff in Verbindung gebracht wurden (u. a. geisteswissenschaftliche Projekte, exemplarisch das Projekt „Mehrsprachiges Onlinewörterbuch zum Fachwortschatz der Verwaltungssprache des griechisch-römisch-byzantinischen Ägypten“ der Universität Leipzig; 1. Juni 2015 - 31. Dezember 2018; 570.303 Euro) international sichtbare und anerkannte Forschungsergebnisse nur unter Nutzung digitaler Strategien und Methoden erlangt werden können. Damit wird deutlich, dass die gelisteten Digitalisierungsprojekte eine Auswahl an Vorhaben darstellen, die sich der Thematik primär annehmen. Daneben gibt es eine Vielzahl an Vorhaben, die als „sekundär“ digital bezeichnet werden könnten . Darüber hinaus hat die Staatsregierung Kenntnis über weitere (anwendungsorientierte) Forschungsprojekte der Hochschulen zu Digitalisierungsthemen über die EFRE- Förderung. Beispielhaft seien hier das Verbundprojekt der Universität Leipzig mit dem Fraunhofer-Zentrum für Internationales Management und Wissensökonomie (Fraunhofer IMW) „Data Mining und Wertschöpfung“ (1. April 2018 - 31. März 2022; insgesamt 7.482.799 Euro, davon Uni Leipzig 2.493.800 Euro), das Projekt „Wissensarbeitsplatz 4.0 – Virtuelle Technologien für ein ortsflexibles und individualisierbares Arbeiten in der Wissensarbeit 4.0“ der Technischen Universität Chemnitz (1. März 2018 - 29. Februar 2020; 380.211 Euro) sowie mehrere Projekte der Universitätsbibliothek Leipzig und der SLUB Dresden u. a. bezüglich elektronischer Medienbereitstellung und der Vernetzung von Bibliotheksmetadaten genannt. Frage 12: Welche weitere Forschung plant die Staatsregierung ggf. mit welchen Mitteln (Bitte Titel im Entwurf des Doppelhaushalts 2019/2020 angeben .) zu Digitalisierungsthemen zu fördern, beispielsweise a) Software für Hochschulbildung, Bildung allgemein und für Forschungsprozesse , b) Open Science, Seite 47 von 153 c) interdisziplinäre Forschungsprojekte zum gesellschaftlichen Wandel durch Digitalisierung sowie dessen diskursive Begleitung, z. B. Citizen Science, d) Datensicherheit und Sicherung der Grundrechte und e) KI-Assistenzsysteme für Lehrende und Studierende? Für den Doppelhaushalt 2019/2020 werden sowohl im Rahmen der anwendungsorientierten Forschungsförderung über den EFRE als auch voraussichtlich weiterhin Mittel im themenoffenen Bereich der Forschungsprojektförderung über Landesmittel für Digitalisierungsthemen zur Verfügung stehen. In welchem Umfang daraus Projekte im Bereich der Digitalisierungsthematik gefördert werden, bemisst sich an der inhaltlichen Ausrichtung der eingehenden Projektskizzen/-anträge und der entsprechenden Förderentscheidung des SMWK auf Basis der wissenschaftlichen Begutachtung und forschungspolitischen Bewertung. Seitens der Staatsregierung werden keine Forschungsthemen selbst vorgegeben. Frage 13: Welche interdisziplinären Studiengänge gibt es an den Hochschulen in Sachsen im Kontext von Digitalisierung, insbesondere zwischen technischen und geisteswissenschaftlichen Disziplinen, und welche Unterstützungsmöglichkeiten plant die Staatsregierung zur stärkeren strukturellen Verzahnung? Die Studiengänge sind der Anlage zu B) III. 13 zu entnehmen. Die Entwicklung von Studiengängen ist eine originäre Hochschulaufgabe. Dafür steht das Hochschulbudget zur Verfügung. Den Rahmen setzt der Hochschulentwicklungsplan. Zur stärkeren strukturellen Verzahnung liegen derzeit keine Planungen zur direkten finanziellen Unterstützung vor, das SMWK gibt aber koordinierende Impulse. So fand am 8. Juni 2018 eine ausführliche Beratung zum Themenkomplex Digitalisierung und Hochschulen – Sicherung und Erfassung des Bedarfs an qualifizierten IT-Kräften – statt. Aktuell erarbeiten die Vertreter der sächsischen Hochschulen eine auch auf diese Fragestellung gerichtete Digitalisierungsinitiative, welche eine mögliche Anpassung bzw. Neuentwicklung von Studiengängen mit Bezug zur Informatik beinhaltet. Für die Hochschulen handelt es sich um eine strategische Weichenstellung für ihre künftige Entwicklung. Dieser Prozess wird aktiv durch die Staatsregierung begleitet. Nachrichtlich wird auch auf das Verbundprojekt „Virtuelle Archive für die geisteswissenschaftliche Forschung“ unter Federführung der Sächsischen Akademie der Wissenschaften hingewiesen. IV. Senior*innen, Familien, Ehrenamt, Barrierefreiheit, Integration und Sport Frage 1: Welche familienunterstützenden Angebote gibt es in Sachsen derzeit in Form digitaler Dienste, welche Weiterentwicklung ist aus Sicht der Staatsregierung notwendig und welche eigenen Ziele und Maßnahmen plant sie dafür in welchem Zeitraum? Das SMS führt ab dem Jahr 2018 ein Förderprogramm im Rahmen des ESF zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch, um erfolgversprechende Projekte aus dem Vorhabensbereich „Demografie, Familie und Gesundheit“ zu unterstützen . Mit dem Ideenwettbewerb „Familienunterstützende Leistungen digital – Nutzung der Potenziale der Digitalisierung durch Unternehmen und deren Beschäftigte“ sind innovative und anwendungsfreundliche technologische Dienste gefragt, die ein- Seite 48 von 153 schlägige Unterstützungsangebote so aufbereiten, dass Unternehmen bei der Schaffung von Rahmenbedingungen für Familienfreundlichkeit geholfen wird und Beschäftigte entlastet werden. Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien bieten ein sehr großes Potenzial an intelligenten und anwendungsfreundlichen Assistenzsystemen . Darauf aufbauende digitale Dienste, welche bestehende familienentlastende Angebote bündeln und neue bereithalten, können die Entwicklung und Einführung von Unterstützungsleistungen durch Unternehmen sowie die Inanspruchnahme familienentlastender Angebote durch Beschäftigte gezielt voranbringen. Frage 2: Welche Ziele und Maßnahmen plant die Staatsregierung in welchem Zeitraum umzusetzen, um den Umgang insbesondere von Senior*innen, die keine oder kaum Berührungspunkte mit der digitalen Welt haben, mit digitalen Werkzeugen und Angeboten zu unterstützen und ihren Ausschluss von digitalen Entwicklungen zu verhindern? Die Staatsregierung hat keine konkreten Maßnahmen geplant, die im Sinne der Fragestellung ausschließlich auf ältere Menschen abzielen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu Frage B) I. 18 verwiesen, da ältere Menschen als Zielgruppe von Maßnahmen zur Erwachsenenbildung und somit auch von den geplanten Aktivitäten zur gesamtgesellschaftlichen Medienbildung profitieren können. Entsprechend wird hier zudem auf die Beantwortung der Frage B) IV. 4 verwiesen. Frage 3: Auf welche Weise und mit welchen Ergebnissen bezieht die Staatsregierung die Landesseniorenvertretung für Sachsen e. V. und den Landesseniorenbeirat in die Strategiebildung zur Digitalisierung ein und welche Bedarfe bezüglich der Digitalisierung formulieren diese? Das SMS hat die Landesseniorenvertretung für Sachsen nicht selbst in die Strategiebildung einbezogen. Bedarfe bezüglich der Digitalisierung wurden gegenüber dem SMS nicht kommuniziert. Der Landesseniorenbeirat wurde zum 31.12.2015 aufgelöst und konnte daher nicht einbezogen werden. Auch wenn die genannten Vereinigungen nicht in den Prozess der Strategiebildung von „Sachsen Digital“ einbezogen waren, wurden Seniorinnen und Senioren als wichtige Zielgruppe für Maßnahmen der Digitalen Medienbildung identifiziert. Die „Entwicklung eines gesamtgesellschaftlichen Präventionsansatzes durch die AG Digitale Medien des Landespräventionsrates“ war eine Maßnahme (Nummer 2.2.2) in der Strategie „Sachsen Digital 2016“. Der Abschlussbericht der AG ist online verfügbar unter www.lpr.sachsen.de/download/landespraeventionsrat/20170410_Bericht_final_AG_Digi tale_Medien.pdf. Digitale Medienbildung wird hier als generationenübergreifendes Ziel formuliert, das verbindlich im Lebensverlauf des Bürgers verankert sein sollte. Eine Sitzung der AG (5. Sitzung am 21. Juni 2016) widmete sich der Betrachtung bisher weniger berücksichtigter Zielgruppen (Senioren, schwer erreichbare Zielgruppen). Zum Thema „Senioren als Zielgruppe“ wurde ein einleitender Fachvortrag gehalten. Nähere Ausführungen zur Zielgruppe Senioren sind in Punkt 4.4 des Berichts zusammengefasst . In Punkt 9.2. des Berichts sind zudem zahlreiche Anbieter aufgeführt, die Angebote zur Digitalen Medienbildung machen, darunter auch solche, die sich ausdrücklich der Heranführung älterer Zielgruppen („Großeltern“, „Senioren“) an die Digitalisierung widmen. Seite 49 von 153 Frage 4: Inwieweit wird die Pflegedatenbank des PflegeNetz Sachsen durch welche Zielgruppen (insbesondere pflegebedürftige Senior*innen sowie deren Angehörige und Betreuende) genutzt und durch welche Maßnahmen soll gegebenenfalls die Nutzung zielgruppenspezifisch intensiviert werden? Die Pflegedatenbank soll ausdrücklich nicht nur von bestimmten Zielgruppen genutzt werden. Es sollen alle interessierten Bürgerinnen und Bürger jeden Alters erreicht werden , ebenso wie Personen, die auf professioneller Ebene an der Pflege beteiligt sind. Welche Nutzergruppen die Pflegedatenbank tatsächlich nutzen, wird von der Staatsregierung nicht erfasst. Es können lediglich die Zugriffszahlen ausgewertet werden, ohne dass bekannt ist, wer die Seiten konkret aufgerufen hat. Die Zugriffszahlen sind - soweit vorliegend – der Beantwortung der Kleinen Anfragen Drs.-Nr. 6/11328 und 6/13576 zu entnehmen. Um eine möglichst hohe Nutzerfreundlichkeit v. a. für ältere Menschen zu erreichen, wurde bereits in der Ausschreibung zur Erstellung der Pflegedatenbank die Einhaltung der Barrierefreiheit gefordert. Die Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig (DZB) hat die Umsetzung der Anforderungen geprüft und das Prüfsiegel der DZB vergeben. Dieses ist auf der Startseite der Pflegedatenbank unter der URL www.pflegenetz.sachsen.de/pflegedatenbank zu finden. Der Prüfbericht ist zudem als barrierefreies PDF-Dokument eingestellt und kann heruntergeladen werden. Die Zugänglichkeit für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen und/oder kognitiven Einschränkungen ist Bestandteil der DZB-Prüfung nach BITV 2.0. In allen vier Prüfbereichen (Sehen, Hören, Bewegen, Verstehen) wurde ein Ergebnis von 9,5 BIKOSAX-Punkten oder mehr erreicht. Die Pflegedatenbank wird damit als „sehr gut zugänglich“ bewertet. Daher hält die Staatsregierung eine zielgruppenspezifische Intensivierung der Nutzung nicht für erforderlich. Frage 5: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über neue digitale Möglichkeiten zur Förderung des Ehrenamtes und digitaler Formen des Ehrenamtes , auf welche Weise plant die Staatsregierung darauf aufbauend die bestehenden Programme zur Förderung des Ehrenamtes auszubauen und in welchem Umfang wurden Mittel des Freistaates Sachsen bereits seit 2016 für digitale Maßnahmen zur Ehrenamtsförderung genutzt? Das Ehrenamtsförderprogramm „Wir für Sachsen“ auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements vom 23. April 2018 erfasst bereits ein sehr breites Spektrum an Ehrenamtsbereichen. Es ist technologieoffen und erlaubt eine Förderung - unabhängig davon, ob die ehrenamtliche Tätigkeit mit oder ohne Zuhilfenahme digitaler Dienste und Mittel geleistet. Die allgemein bekannten Mittel und Dienste sind auch der Staatsregierung bekannt. Die Staatsregierung hat jedoch keine Kenntnis, in wie weit die beantragten bzw. die geförderten Ehrenamtsprojekte solche Mittel und Dienste nutzen bzw. digitale Formen des Ehrenamtes enthalten. Insofern können keine spezifischen Fördervolumina angegeben werden. Die Antragsunterlagen für eine Förderung aus dem Programm „Wir für Sachsen“ werden über Amt24 elektronisch zur Verfügung gestellt, eine digitale Beantragung ist derzeit allerdings nicht möglich. Zu beachten ist, dass es trotz aller Digitalisierung auch Seite 50 von 153 weiterhin Antragsteller gibt, die auf physisches Vorhandensein von Unterlagen angewiesen sind. Die Staatsregierung bietet im Übrigen mit der digitalen Engagementbörse ein digitales Portal, um die Vermittlung von ehrenamtlichen Tätigkeiten zu unterstützen (vgl. www.ehrenamt.sachsen.de/engagementboerse). Mit den Suchkriterien Verein, Ort, Region und Tätigkeitsfeld können Engagierte und suchende Institutionen so miteinander in Kontakt treten. Vorsorglich wird zudem darauf hingewiesen, dass die Staatsregierung zu den Aktivitäten der Kommunen oder Kooperationspartner aus Wirtschaft und Gesellschaft zur Förderung des Ehrenamts keine Auskunft geben kann, da diese Aktivitäten außerhalb des staatlichen Verantwortungsbereichs liegen. Frage 6: Inwieweit erfüllt das Ehrenamtsportal „ehrenamt.sachsen.de“ die damit verfolgte Zielstellung und plant die Staatsregierung das Portal auszubauen , wenn ja, wie, mit welchem Ziel, bis wann und welche Mittel sind im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 dafür angesetzt? Das Ehrenamtsportal erfüllt nach Einschätzung der Staatsregierung die verfolgte Zielstellung . Es informiert über verschiedene Aspekte des bürgerschaftlichen Engagements und bietet Verweise auf andere Seiten. Das Portal wird verschiedentlich entsprechend der jeweiligen Aktualitäten angepasst. Ein Ausbau ist nicht geplant. Frage 7: Welches Potential hat die Digitalisierung für Barrierefreiheit in welchen Handlungsfeldern? Digitalisierung eröffnet für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen neue Teilhabemöglichkeiten . Sie erleichtert ihnen den Zugang zu Informationen, eröffnet neue Möglichkeiten der Kommunikation und kann z. B. auch mobilitätsbeeinträchtigten Menschen sonst erforderliche Wege, z. B. zu Behörden, ersparen. Damit alle Menschen mit Behinderungen die neuen Formen der Information und Kommunikation nutzen können, ist ein besonderes Augenmerk auf die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnologien zu legen. Die Digitalisierung hat in diesem Sinne Potenziale für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, wenn der Aspekt der Barrierefreiheit bei der Umsetzung digitaler Anwendungen beachtet wird. Nach § 7 des Sächsischen Integrationsgesetzes sind die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaates Sachsen bereits jetzt verpflichtet, ihre Internetseiten schrittweise barrierefrei zu gestalten. Nach § 12 Abs. 6 des Sächsischen E- Government-Gesetzes sind die Behörden des Freistaates zudem verpflichtet, die Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung barrierefrei zu gestalten , um insbesondere blinden und sehbehinderten Menschen Beschäftigungschancen im öffentlichen Dienst des Freistaates zu bieten. Mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, die noch in sächsisches Landesrecht um- Seite 51 von 153 gesetzt werden muss, werden künftig alle öffentlichen Stellen, also auch Gemeinden, Landkreise, Hochschulen etc. verpflichtet, ihre Internet- und auch Intranetseiten barrierefrei zu gestalten. Frage 8: Welche Ziele stellt die Staatsregierung zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit für externe Anwender*innen in Behörden und Einrichtungen des Freistaates mit jeweils welchem Zeitplan auf und wie wird die Umsetzung der Ziele verbindlich geregelt und überprüft? Die Frage wird dahingehend beantwortet, dass die digitale Barrierefreiheit für Anwenderinnen und Anwender, die Online-Angebote des Freistaates Sachsen und seiner Behörden nutzen, betrachtet wird. Die Ziele werden für Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen gesteckt, die Anwendungen konzipieren und betreiben. Sowohl das Sächsische E-Government-Gesetz als auch das Sächsische Integrationsgesetz enthalten Vorgaben zu Barrierefreiheit (s. Beantwortung der vorherigen Frage). Die Novellierung wird derzeit vorbereitet. Die Staatsregierung sieht folgende Handlungsbedarfe: Die Gestaltungsrichtlinie für Internetangebote des Freistaates Sachsen (Styleguide sachsen.de) muss grundsätzlich für alle Einrichtungen des Freistaates Sachsen gelten; Ausnahmen davon werden durch Kabinettsbeschluss geregelt. Im Styleguide kann dem Thema Barrierefreiheit ggf. mehr Raum gegeben werden. Die VwV Internet und Landesweb sollte auf der Grundlage des künftigen Inklusionsgesetzes und der Neufassung des Sächsischen E-Government-Gesetzes angepasst werden. Für Desktop-Anwendungen muss eine Verordnung nach dem Beispiel der für webbasierte Anwendungen geltenden BITV 2.0 geschaffen werden, wobei für wichtige Anwendungen , wie die elektronische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung, Übergangsfristen einzuräumen sind. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben zur Barrierefreiheit müssen Sanktionsmöglichkeiten angewendet werden können. Gemäß Koalitionsvertrag soll die Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig (DZB) in die Entwicklung eines Kompetenzclusters für Belange der Barrierefreiheit im digitalen Raum mit einbezogen und auf ihre Erfahrungen in diesem Bereich zurückgegriffen werden. Deren Angebot BIKOSAX soll sich an Einrichtungen des Freistaates wenden und Dienstleistungen anbieten, die die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationsangeboten verbessern. Die Staatsregierung verfolgt folgende Ziele und arbeitet an deren Umsetzung: Das Sächsische E-Government-Gesetz muss im Zuständigkeitsbereich des Freistaates Sachsen konsequent umgesetzt werden. Ein entsprechender Apell der Staatsregierung muss an alle anderen Adressaten des Gesetzes, insbesondere die kommunale Seite, gerichtet werden. Die Staatsregierung wird sich für Schulungen und Beratungsleistungen zum Thema „Barrierefreie Informationen“ für die Ersteller von Internet- beziehungsweise Intranet- Auftritten, Programmoberflächen und alle Arten von Dokumenten, das heißt idealer- Seite 52 von 153 weise für alle Mitarbeiter aller Verwaltungen einsetzen. Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Beratungsleistungen sollten außerdem auch für die Adressaten barrierefreier Anwendungen und Dokumente, also für Menschen mit Behinderungen angeboten werden (siehe hierzu auch den Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-BRK, beschlossen vom Staatskabinett am 8. November 2016, S. 149). Zur Frage der verbindlichen Regelung und Überprüfung der Zielerreichung positioniert sich die Staatregierung wie folgt: Die Ziele der Staatsregierung zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit im Sinne der hiesigen Fragestellung leiten sich aus dem Vorgesagten und im Übrigen insbesondere aus den Artikeln 9 und 21 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), § 7 des Sächsischen Integrationsgesetzes und § 7 des Sächsischen E-Government-Gesetzes ab. Das Sächsische E-Government-Gesetz schreibt zum einen vor, dass die elektronische Kommunikation und elektronische Dokumente schrittweise so zu gestalten sind, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich uneingeschränkt und barrierefrei genutzt werden können. Es sieht außerdem vor, dass sowohl die Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen als auch die Träger der Selbstverwaltung die E-Government-Basiskomponenten zur Umsetzung von Online-Anwendungen für Bürgerinnen und Bürger nutzen. Dazu gehören insbesondere die E-Government- Basiskomponenten rund um Amt24 (Zuständigkeitsfinder, Verfahrensmanagement, Bezahlkomponente, Servicekonto mit Dokumentensafe etc.), bspw. aber auch das Beteiligungsportal (beteiligung.sachsen.de). Die SK wird die Oberflächen dieser Anwendungen , soweit sie Bürgerinnen und Bürgern direkt zur Nutzung zur Verfügung stehen, schrittweise so gestalten, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Parallel dazu wird der Styleguide sachsen.de, der durch Ziffer II Nummer 2 der VwV Internet und Landesweb für Internetanwendungen der Behörden des Freistaates Sachsen vorgeschrieben ist, ergänzt. Für die aktuelle Fassung des Styleguide (für neue Internetauftritte gültig seit 1. Januar 2017) ist eine Umsetzungsfrist für die staatlichen Behörden bis Ende 2019 gesetzt. Die Staatsregierung betrachtet den Styleguide sachsen.de als geeignetes Regelwerk zur Umsetzung von Barrierefreiheit für Online-Anwendungen. Der Styleguide sachsen .de wird bereits jetzt und unter Hinzuziehung der DZB kontinuierlich erweitert und an neue Anforderungen angepasst. Mit dem Fortschritt der Digitalisierung und immer neuen Anwendungen werden auch die Gestaltungselemente und -regeln für webbasierte Anwendungen erweitert und angepasst. Im Hinblick auf Vorgaben und Regelungen für Webentwickler zur Erreichung von Barrierefreiheit in webbasierten Anwendungen muss der Styleguide in allernächster Zeit angepasst und verfeinert werden – insbesondere im Hinblick auf neue, interaktive Anwendungen. Bisher enthält der aktuelle Styleguide sachsen.de grundlegende Vorgaben, die die Nutzung von Internetangeboten durch bestimmte Nutzergruppen (Blinde, Sehbehinderte, gehörlose oder hörbehinderte Menschen, Menschen mit körperlichen Einschränkungen , Menschen mit kognitiven Einschränkungen, Menschen mit eingeschränkten Sprachkenntnisse, ältere Menschen) erleichtern sollen. Im Fokus stehen dabei Webseiten und Standards für PDF. Der Styleguide verweist hier auf die Einhaltung der Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV), erklärt die Regelungen der BITV, Seite 53 von 153 Priorität I für verbindlich und empfiehlt, die BITV, Priorität II anzustreben, soweit es mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Die im zentralen Content Management System der Staatsregierung zur Verfügung gestellten Templates sind auf Barrierefreiheit geprüft. Werden sie genutzt – wie es das Sächsische E-Government-Gesetz für die staatlichen Behörden vorschreibt – ist bei korrektem Einsatz der Gestaltungselemente Barrierefreiheit gewährleistet. Der Styleguide sachsen.de empfiehlt weiterhin den Test von Anwendungen durch die DZB. Die DZB testet nach dem BITV-Prüfverfahren (BITV-Test). Die Einhaltung des Styleguide sachsen.de kann erst überprüft werden, wenn die Frist zur Überführung der Portale vom alten in den neuen Styleguide Ende 2019 abgelaufen ist. Sanktionen für die Nichteinhaltung des Styleguides sind nicht vorgeschrieben. Geplante und umgesetzte Maßnahmen im Übrigen sind: Umgesetzt wurde bereits die Aufnahme des Themas Barrierefreiheit von elektronischen Kommunikationsangeboten in den offiziellen, verbindlich vorgeschriebenen Styleguide sachsen.de. Folgende Inhalte sind vorgesehen: Grundlagen, Prüfungsmöglichkeiten entsprechend BITV 2.0, BIKO-SAX-Dienstleistungsspektrum der DZB, barrierefreie Inhaltserstellung (Broschüren, Dokumente, Videos etc.). Damit wird man der staatlichen Vorbildfunktion für die anderen, bislang nicht von der Gestaltungsrichtlinie eingeschlossenen Institutionen gerecht. Erneute Prüfung des Internetauftritts www.sachsen.de hinsichtlich Barrierefreiheit (BITV 2.0); gegebenenfalls Anstreben einer 95+-Punktebewertung. Machbarkeitsstudie zum Aufbau eines zentralen Informationsportals als Voraussetzung zur besseren Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Hier sollen alle Informationen zusammenfließen, die für eine bessere Transparenz von barrierefreien Angeboten notwendig sind. Sensibilisierung zum Thema Barrierefreiheit und Ausbau der Schulungsangebote für Anwender sowie Entscheider mit entsprechender Zielgruppenausrichtung. Sonstige Informationsangebote des Freistaates Sachsen sollen barrierefrei zugänglich sein. Hierfür erstellt die Staatsregierung derzeit noch einen verbindlichen Zeitplan . Aufnahme von Datenfeldern für Informationen zur Barrierefreiheit und Zugänglichkeit von Behörden in die Behördendaten des Serviceportals Amt24 und Verpflichtung zu deren Befüllung durch staatliche und kommunale Behörden durch das Sächsische E-Governmentgesetz (Novelle) und die Sächsische E-Government- Gesetz-Durchführungsverordnung. Die im Portal bereitgestellten Vordrucke werden ab Herbst 2018 schrittweise durch Online-Formulare ersetzt. Diese sind online einreichbar und ermöglichen die Nutzung von Online-Verfahren und sollen in weiteren Ausbaustufen des Portals barrierefrei gestaltet werden. Publikation des Aktionsplanes der Staatsregierung in leichter Sprache (Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-BRK, beschlossen vom Kabinett am 8. November 2016, S. 150) Das Beratungsangebot der DZB wurde zum Kompetenzzentrum für barrierefreie Informations- und Kommunikationsangebote BIKOSAX ausgebaut. BIKOSAX testet Desktop- und responsive Internetseiten auf Barrierefreiheit. Dabei liegen internatio- Seite 54 von 153 nale und nationale Prüfstandards zugrunde: WCAG 2.0 und BITV 2.0. Alle Tests werden von blinden Menschen begleitet. BIKOSAX prüft digitale Dokumente auf Barrierefreiheit und bereitet sie auf, erstellt Vorlagen für barrierefreie Dokumente, bietet Beratungsleistungen an und führt Schulungen durch und übersetzt Texte in Leichte Sprache und Gebärdensprache. Die Leistungen des Kompetenzzentrums können sowohl von staatlichen als auch von nichtstaatlichen Stellen in Anspruch genommen werden. BIKOSAX verleiht das BIKOSAX-Gütesiegel für barrierefreie Webauftritte, Webanwendungen und spezielle E-Government-Anwendungen. Das Gütesiegel unterscheidet barrierefreie Angebote für vier verschiedene Zielgruppen: sehbehinderte oder blinde Menschen, schwerhörige oder gehörlose Menschen, motorisch eingeschränkte Menschen, kognitiv eingeschränkte Menschen. Das BIKOSAX-Gütesiegel kann an Angebote staatlicher und nichtstaatlicher Stellen verliehen werden. Frage 9: Inwieweit wird die Staatsregierung Unterstützungsleistungen für Kommunen zur Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit anbieten bzw. erhöhen und mittels welcher Maßnahmen und mit welchen Mitteln im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 bzw. aus welchen Gründen nicht? Die Staatsregierung unterstützt die sächsischen Kommunen bei der Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit, in dem sie E-Government-Basiskomponenten (BaK) zur Nachnutzung anbietet, deren Barrierefreiheit getestet ist bzw. in der Verantwortung der Staatsregierung umgesetzt wird. Beispiele für solche Komponenten sind die BaK Beteiligung , die BaK Formularservice und die BaK Amt24. Für die Weiterentwicklung dieser Komponenten ist für die Jahre 2019 und 2020 im Entwurf des Doppelhaushalts 2019/2020 im Kapitel 02 05, Titelgruppe 96 jeweils ein Gesamtansatz formuliert. Eine Differenzierung der geplanten Mittel im Hinblick auf die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit erfolgt in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht. Die Staatsregierung hat des Weiteren allen sächsischen Behörden die Möglichkeit eröffnet , das BIKOSax Dienstleistungsspektrum der Deutschen Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig zu nutzen. Eine finanzielle Unterstützung für Kommunen darüber hinaus ist im Doppelhaushalt 2019/20 nicht vorgesehen. Frage 10: Zu welchen Themen und mit welchen Ergebnissen wurden Expert*innen für Barrierefreiheit und Vertreter*innen sächsischer Behindertenverbände zu Beratungen des Sächsischen IT-Kooperationsrats hinzugezogen ? Bisher wurden weder Experten oder Expertinnen für Barrierefreiheit noch Vertreter oder Vertreterinnen sächsischer Behindertenverbände zu Beratungen des Sächsischen IT-Kooperationsrats hinzugezogen. Die Deutsche Zentralbücherei für Blinde (DZB) wurde bei der Bearbeitung von Themen , die in den Sitzungen des IT-Kooperationsrats behandelt wurden, einbezogen, zum Beispiel bei der Evaluierung des Sächsischen E-Government-Gesetzes und bei Seite 55 von 153 der Erarbeitung eines Textbausteins für die Umsetzung von Barrierefreiheit in Ausschreibungen . Frage 11: In welchem Umfang und in Bezug auf welche Maßnahmen (z. B. Webauftritte , Dokumente, neue Techniken wie Vorlesefunktion und Gebärdenvideos , Programmoberflächen) wurde Barrierefreiheit von welchen Zielgruppen der Angebote des Kompetenzzentrums BIKOSAX – Barrierefreie Informations- und Kommunikationsangebote des Freistaates Sachsen bisher umgesetzt und wie soll das Kompetenzzentrum und seine Leistungen für welche Zielgruppen weiterentwickelt werden? In Bezug auf Internetportale der Behörden des Freistaates und das Zentrale Content Management System wird folgende Auskunft erteilt: Durch das zentrale Content Management System (zCMS) des Freistaates Sachsen ist gewährleistet, dass die Internetauftritte unter sachsen.de barrierefrei umgesetzt werden können, sofern die Internetredakteure der einzelnen sachsen.de-Portale die Vorlagen (Templates) des zCMS korrekt nutzen. Barrierefreiheit bezieht sich auf alle Zielgruppen , die im Styleguide sachsen.de aufgeführt werden und deren Belange die Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig (DZB) im Prüfverfahren beachtet, denn die Templates des zCMS werden grundsätzlich durch die DZB getestet. Die Templates nach dem neuen Styleguide sachsen.de (Styleguide 2.0, gültig seit 1. Januar 2017 für alle seit diesem Zeitpunkt neu erstellten CMS-Projekte) wurden unter Berücksichtigung der bekannten Anforderungen an barrierefreie Internetseiten erstellt . Ein abschließender Test des Rahmenportals wird bis 31. Oktober 2018 erfolgen; danach werden die Unterseiten der SK getestet. Auf diesen Seiten werden alle Templates des zCMS eingesetzt, somit werden die Templates des zCMS in ihrer Gesamtheit getestet. Die SK strebt einen Grad der Barrierefreiheit von 9,5 und mehr („sehr gut zugänglich “) für alle Internetauftritte unter sachsen.de an. Sollte dieser Grad nicht erreicht werden, werden die Templates überarbeitet. Das zCMS arbeitet nach dem Master- Child-Prinzip, das heißt, die SK stellt Templates (Master) zentral zur Verfügung, die allen Nutzern des zCMS in ihren Projekten (Child) zur Verfügung stehen. Verbesserungen am Template werden automatisch an alle Nutzer des zCMS weitergegeben. Vorausgesetzt die Internetredakteure der Behörden nutzen diese Templates und die vorgegebenen Gestaltungselemente für Internetseiten korrekt und beachten Vorgaben, wie Alternativtexte für Bilder und die Einbindung des Voicereaders, sind die im zCMS erstellten Internetseiten unter sachsen.de barrierefrei gestaltet. Im Übrigen wurden folgende Internetportale und Publikationen der Behörden des Freistaates Sachsen sowie Anwendungen der Staatsregierungen seit der zweiten Jahreshälfte 2016 im Rahmen des Dienstleistungsangebotes BIKOSAX der DZB geprüft, so dass ihnen z. T. bereits barrierefreie Zugänglichkeit bestätigt werden kann: Internetauftritt Tag der Deutschen Einheit Portal Bürgerbeteiligung Sachsen (9,7 sehr gut zugänglich) Beteiligungsportal (Beteiligung Inklusionsgesetz 8,6 bisher eingeschränkt zugänglich ) Internetauftritt Pack Dein Studium Barrierefreiheit (9,2 gut zugänglich) Seite 56 von 153 Pflegedatenbank (9,6 sehr gut zugänglich) WebApp Leichte Sprache (8,4 bisher eingeschränkt zugänglich) Sächsischer Landtag (8,3 bisher eingeschränkt zugänglich) Zahlreiche Publikationen (alle barrierefrei zugänglich), u.a.: Broschüre Pack Dein Studium Handlungsleitfaden zur Einführung moderner Bürgerservices Jahresbericht Informationssicherheit Cybersicherheit Steuertipps Außerdem fanden einige Textübertragungen in Leichte Sprache statt. Das betrifft aktuell mehrere ressortübergreifende Projekte, etwa zwischen SK, SMS und SMI. Die aufgeführten Prüfungen beziehen alle relevanten Zielgruppen mit ein, für Internetauftritte wird zudem das Gesamtergebnis nach Zielgruppen aufgegliedert. Dies sind Folgende: Sehen (z. B. Seheinschränkung, Blindheit) Hören (z. B. Schwerhörigkeit, Taubheit) Bewegen (Mobilitätseinschränkung) Verstehen (kognitive Einschränkung) Das Kompetenzzentrum BIKOSAX der DZB wird weiter für die Staatsregierung tätig sein und sein Portfolio insofern für alle oben genannten Zielgruppen ausbauen, als dass ab 2018 auch komplexere Internetangebote wie das Serviceportal Amt24 mit seinen neuen Komponenten Servicekonto und Verfahrensmanagement getestet werden. Zudem ist vorgesehen, dass sukzessive auch verwaltungsinterne Anwendungen, bspw. die elektronische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung des Freistaates Sachsen geprüft werden. Die Kompetenzen von BIKOSAX werden also stetig erweitert und an Anwendungen angepasst, die aktuell und künftig von der Staatsregierung und ihren Behörden eingesetzt bzw. nachgefragt werden. Die DZB hat zudem den Wunsch, weiteres Personal für die aufwändigen Testverfahren zu gewinnen. Frage 12: Welche weiteren Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit realisiert die Staatsregierung mit welchen Zielen, Zeitplänen und mit welchen Mitteln im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20? Die in der Staatsregierung für E-Government zuständige SK wird 2019 das neue und erweiterte Serviceportal Amt24 durch die Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig auf Barrierefreiheit testen lassen und entsprechend den Ergebnissen des Tests die Optimierung der Portaloberfläche beauftragen. Amt24 ist seit Ende März 2018 mit dem aktuellen Erscheinungsbild online. Die Portaloberfläche stand bisher nicht im Fokus der Entwicklung; die Schwerpunkte lagen 2018 auf den Funktionalitäten, vor allem auf der Entwicklung des Amt24- Vefahrensmanagements einschließlich Servicekonto in den Varianten Servicekonto für Bürger, Organisationskonto und Behördenkonto. Die aktuelle Portaloberfläche ist im Juli 2018 im Auftrag des Beauftragten des Freistaates Sachsen für die Belange von Menschen mit Behinderungen einem Kurztest unterzogen worden. Das Ergebnis des Kurztests erbrachte eine Reihe von Empfehlungen alleine für die Startseite. Seite 57 von 153 Amt24 wird im Herbst 2018 das Servicekonto freischalten und zum Jahreswechsel 2018/19 erstmals mit im Portal modellierten Antragsverfahren online gehen. Nach der Einführung und Inbetriebnahme der noch fehlenden Komponenten des Serviceportals Amt24 werden Anfang 2019 seitens des Entwicklungsdienstleisters Kapazitäten für die vollständige Überarbeitung der Portaloberfläche frei. Für die Weiterentwicklung dieser Komponenten ist für die Jahre 2019 und 2020 im Entwurf des Doppelhaushalts 2019/2020 im Kapitel 02 05, Titelgruppe 96 jeweils ein Gesamtansatz formuliert. Eine Differenzierung der geplanten Mittel im Hinblick auf die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit erfolgt in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht. Sowohl die Portalseiten als auch die funktionalen Bereiche des Verfahrensmanagements mit den Masken zur Erfassung von Antragsdaten und den Ansichten des Servicekontos werden im kommenden Jahr betrachtet und geprüft werden – unter den Gesichtspunkten allgemeine Nutzer- und Bedienfreundlichkeit und Barrierefreiheit. Frage 13: Welche digitalen Möglichkeiten zur Förderung der Integration von Migrant *innen und des interkulturellen Zusammenlebens, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Spracherwerb, Übersetzungen, migrantischer Selbstorganisation oder der Erstorientierung kennt und welche fördert bzw. unterstützt die Staatsregierung in den Jahren seit 2016? Die Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten und des kulturellen Zusammenlebens wird durch unterschiedliche und vielseitige Maßnahmen durch den Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration unterstützt. Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration informiert wöchentlich in einem Newsletter und ist in den sozialen Netzwerken Facebook und Instagram vertreten. Die Internetpräsentation des Freistaates Sachsen www.willkommen.sachsen.de hat es allen Migrantinnen und Migranten sowie Bürgerinnen und Bürgern bereits vor 2016 ermöglicht, sich digital über die Thematik zu informieren. Der Internetauftritt www.smgi.sms.sachsen.de präsentiert den Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration . Weitere Internetauftritte wurden und werden z. B. für die Preisverleihungen „Sächsischer Gründerinnenpreis“ und „Sächsischer Integrationspreis“ oder für Onlinebefragungen zum „Verbändegespräch“ sowie zum „Zuwanderungs- und Integrationskonzept II des Freistaates Sachsen“ genutzt. Die Kurzform des „Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes II des Freistaates Sachsen“ wird ca. im vierten Quartal 2018 in englischer und arabischer Sprache digital erscheinen. Das Erscheinungsbild der Webseiten wird auf der Grundlage Styleguide 2.0 des Freistaates Sachsen bis 31. Dezember 2019 aktualisiert. Im Jahr 2016 beteiligte sich der Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration an der mehrsprachigen „Welcome App“ durch Inhaltseinpflege mit Kosten in Höhe von 9.520 Euro. Die „Welcome App“ ermöglicht Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, Migrantinnen und Migranten sowie Bürgerinnen und Bürgern einen Überblick über die Strukturen in Deutschland, den Bundesländern sowie einzelnen Regionen und ist auf Seite 58 von 153 allen drei mobilen Betriebssystemen (Android, iOS und Windows) sowie Windows Desktop PC verfügbar (http://welcome-app-concept.de/de/). Eine weitere Maßnahme ist die Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ vom 20. Juni 2017 (SächsABl. S. 921), die zuletzt durch die Richtlinie vom 27. Juni 2018 (SächsABl. S. 867) geändert worden ist. Seit 2016 wurden vier Projekte gefördert, bei denen durch verschiedene digitale Plattformen die jeweilige Zielgruppe besser vernetzt werden soll. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) als Bewilligungsstelle der o. g. Richtlinie verfolgt eine „Digitalisierungsstrategie“. Sie ermöglicht dem Klientel, das Antragsformular online auszufüllen und den Antrag zunächst online, zur Wahrung der Antragsfrist , einzureichen. Direkte Kommunikation mit Migrantinnen und Migranten sowie Bürgerinnen und Bürger erfolgte bzw. erfolgt sehr häufig auch elektronisch (E-Mail). Statistische Angaben (Erhebungen ) liegen dazu der Staatsregierung nicht vor. Frage 14: Welche Ziele stellt die Staatsregierung im Bereich Integration im Kontext der Digitalisierung auf und welche Maßnahmen wird sie bis wann und ggf. mit welchen Mitteln im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 realisieren? Die Bemühungen der Staatsregierung gehen von der Prämisse aus, dass die zielorientierte Digitalisierung neue Chancen für eine gerechte Teilhabe schaffen und damit neue Perspektiven und Wege einer umfassenden Demokratisierung aufzeigen. Der Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration beabsichtigt im Jahr 2019 eine digitale Informations- und Kommunikationsstruktur gestützt auf themen- und leistungsspezifischen Schlüsselbegriffen bereitzustellen. Bei dem barrierefreien, digitalen Format „Elektronischer Wandkalender“ handelt sich um einen zentralen Anlaufpunkt für Interessentinnen und Interessenten zum Thema „Integration“. Hierfür ist im Entwurf des Doppelhaushalts die Haushaltsstelle Kapitel 08 10, Titel 547 55 vorgesehen. Bei erforderlichem Bedarf kann ggf. die Mehrsprachigkeit in den entsprechenden Medienformaten angepasst werden. Weitere Angaben zum Doppelhaushalt 2019/2020 können nicht dargelegt werden, da dieser noch nicht verabschiedet ist. Relevante Angaben bezüglich der Digitalisierung im Doppelhaushalt 2017/2018 können unter https://www.staatsregierung.sachsen.de entnommen werden. Frage 15: Welche Vereine oder Gruppen in Sachsen sind der Staatsregierung bekannt , die E-Sport betreiben oder unterstützen? Der Staatsregierung sind keine Vereine oder Gruppen in Sachsen bekannt, die E-Sport betreiben oder unterstützen. Frage 16: Mit welchen Maßnahmen unterstützt der Freistaat Sachsen E-Sport- Vereine oder Gruppen, welche finanzielle Förderung seitens des Freistaates können sie erhalten und welche Förderung wurde bereits gewährt ? (Bitte für die Jahre ab 2014 auflisten welche Empfänger mit Seite 59 von 153 welcher Mittelhöhe auf Grundlage welcher Förderrichtlinie gefördert wurden.) Der Freistaat Sachsen hat E-Sport-Vereine oder -gruppen sowohl in der Vergangenheit als auch aktuell nicht unterstützt. Frage 17: Inwieweit steht die Staatsregierung zum Thema Anerkennung von E- Sport als Sport mit dem Landessportbund und dem Deutschen Olympischen Sportbund im Austausch und welche Ergebnisse des Austausches sind zu verzeichnen? Die Staatsregierung steht mit dem Landessportbund und dem Deutschen Olympischen Sportbund zur Frage der Anerkennung von E-Sport als Sport nicht im Austausch, weil das Land nicht Verfahrensbeteiligter ist. Frage 18: Inwieweit können Vereine, die E-Sport betreiben, eine Gemeinnützigkeit beantragen und welche E-Sport-Vereine sind in Sachsen auf welcher Rechtsgrundlage als gemeinnützig anerkannt? Eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Körperschaften, deren Tätigkeit auf das Betreiben des E-Sports gerichtet ist, kann beispielsweise wegen der Förderung der Jugendhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung (AO) in Betracht kommen, wenn sich die Tätigkeit auf die medienpädagogische Betreuung von Jugendlichen oder die Beratung von Eltern und Erziehungsberechtigten beschränkt. Solche Körperschaften können aber nicht wegen der Förderung des Sports als gemeinnützig anerkannt werden. Der Begriff des Sports im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO umfasst nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (- BFH -; vgl. zuletzt Urteil vom 9. Februar 2017, V R 69/14) nur Betätigungen, die die allgemeine Definition des Sports erfüllen und der körperlichen Ertüchtigung dienen. Vorausgesetzt ist daher eine körperliche, über das ansonsten übliche Maß hinausgehende Aktivität, die durch äußerlich zu beobachtende Anstrengungen oder durch die einem persönlichen Können zurechenbare Kunstbewegung gekennzeichnet ist. Die Ausführung eines (Computer-)Spiels in Form von Wettkämpfen und unter einer besonderen Organisation allein machen es noch nicht zum Sport i. S. des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO (BFH-Urteile vom 17. Februar 2000, I R 108/98, I R 109/98; und vom 29. Oktober 1997 I R 13/97). Nach diesen Grundsätzen ist also E-Sport kein Sport im Sinne dieser Vorschrift. Hinsichtlich der weiteren Frage, welche E-Sport-Vereine als gemeinnützig anerkannt sind, kann eine Beantwortung durch die Staatsregierung nicht erfolgen, da hiermit Auskünfte über vom Steuergeheimnis geschützte Verhältnisse (§ 30 Abs. 2 AO) bestimmter Vereine begehrt werden. Das Steuergeheimnis erstreckt sich – wie bei jedem anderen Steuerpflichtigen – auf alle Verhältnisse, die in einem Verwaltungsverfahren in Steuersachen bekannt geworden sind. Hierzu gehört auch, ob und welche Steuerbefreiungen gewährt wurden. Die Voraussetzungen nach § 30 Abs. 4 AO für eine zulässige Offenbarung gegenüber dem Sächsischen Landtag sind nicht erfüllt. Insbesondere liegt weder eine Zustimmung des Betroffenen (§ 30 Abs. 4 Nr. 3 AO) vor noch begründet das allgemeine Kontrollrecht des Parlaments ein zwingendes öffentliches Interesse an der Offenbarung (§ 30 Abs. 4 Nr. 5 AO). Seite 60 von 153 Frage 19: Welche Bedeutung misst die Staatsregierung E-Sport-Vereinen als Akteur der Jugendarbeit und des präventiven Jugendschutzes bei und welche Förderung wurde auf dieser Grundlage bereits gewährt? (Bitte für die Jahre ab 2014 auflisten welche Empfänger mit welcher Mittelhöhe auf Grundlage welcher Förderrichtlinie gefördert wurden.) E-Sport als Angebot der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII stellt ein niedrigschwelliges Angebot dar, welches an die Lebenswelt und die Interessen junger Menschen anknüpft und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden kann. Die E-Sport-Vereine bieten jungen Menschen neben den technischen und personellen Ressourcen Raum und Akzeptanz für ihre Freizeitaktivität. Sie stärken mit ihren Angeboten die Medienkompetenz junger Menschen und bieten Unterstützung beim verantwortlichen Umgang mit digitalen Medien. E-Sport-Vereine können somit einen Beitrag zum Erwerb von Bildungsinhalten , die für alltägliche Handlungs- und Sozialkompetenzen in einer fortschreitenden digitalen Welt wichtig sind, leisten. Eine Förderung von E-Sport-Vereinen aus Landesmitteln erfolgte auch unter dem Aspekt der Jugendarbeit (zum Allgemeinen siehe bereits Beantwortung zu Frage B) IV. 16) bislang nicht. V. Gesundheit und Pflege Frage 1. Wie definiert die Staatsregierung E-Health? Der Begriff E-Health stellt nach aktuellem allgemeinen Verständnis einen Ober- bzw. Sammelbegriff für die Verwendung digitaler Technologien und Medien im Gesundheitsbereich , auch außerhalb regulärer Behandlungsstrukturen, dar. Ursprünglich umfasste er als Bezeichnung die Digitalisierung klassischer Prozesse im Gesundheitswesen, wurde aber mit den anhaltenden Entwicklungen neuer Technologien, wie mobiles Internet oder Internet of Things (IoT) und weiterer Anwendungsfelder (z. B. Gesundheitsportale , Apps, etc.), stetig verallgemeinert. In Ermangelung einer allgemeingültigen (Legal-) Definition orientiert sich der Freistaat Sachsen an der Begriffserläuterung des Bundesministeriums für Gesundheit. Demnach fasst man unter E-Health „Anwendungen zusammen, die für die Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten die Möglichkeiten nutzen, die moderne Informations - und Kommunikationstechnologien (IKT) bieten. E-Health ist ein Oberbegriff für ein breites Spektrum von IKT-gestützten Anwendungen, in denen Informationen elektronisch verarbeitet, über sichere Datenverbindungen ausgetauscht und Behandlungsund Betreuungsprozesse von Patientinnen und Patienten unterstützt werden können. Dies betrifft bspw. die Kommunikation medizinischer Daten, die mit der elektronischen Gesundheitskarte verfügbar gemacht werden, wie z. B. Notfalldaten oder den Medikationsplan , die elektronische Patientenakte und/oder das Patientenfach und auch Anwendungen der Telemedizin. Die Kommunikation dieser sensiblen Gesundheitsinformationen wird über die Telematikinfrastruktur erfolgen.“ (Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/e/ehealth .html#c1494) Frage 2: Welche Schwerpunkte setzt die Staatsregierung aus welchen Gründen für ihre künftige Förderung von E-Health, insbesondere in Bezug auf regional unterschiedliche Situationen bei der Versorgung im Gesundheitsbereich ? Seite 61 von 153 Die Staatsregierung plant, die Richtlinie eHealthSax 2017/18 auch 2019/20 fortzuführen . Die Richtlinie ist aktuell in ihrer Konzeption insbesondere darauf ausgelegt, Maßnahmen und Projekte zu fördern, die dazu geeignet sind, den Grad der Digitalisierung im Gesundheitswesen zu erhöhen, die medizinische Versorgung zu verbessern und die an einer Überführung in die Regelfinanzierung ausgerichtet sind. Darunter zählen insbesondere Maßnahmen, die mittels digitaler Prozesse die Abläufe im Gesundheitswesen abbilden oder verbessern bzw. digitale Anwendungen im Freistaat koordinieren. Des Weiteren werden patientenorientierte digitale Anwendungen, die den Zugang zum Versorgungssystem erleichtern, gefördert, die Etablierung und Integration inter- und intrasektoraler digitaler Netzwerke sowie Maßnahmen/Einzelprojekte, welche der Akzeptanzförderung von digitalen/telemedizinischen Anwendungen dienen. Ebenso förderfähig sind vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Form von Verbundprojekten, die die Erarbeitung von marktfähigen digitalen Lösungen anstreben. Die Berücksichtigung unterschiedlicher regionaler Situationen erfolgt oftmals durch die Antragsteller dahingehend, dass deren Projektkonzeption sich meist an einer ganz spezifischen Herausforderungslage orientiert. Da digitale und telemedizinische Anwendungen bei Bestehen einiger weniger infrastruktureller Grundvoraussetzungen zeit- und ortsunabhängig funktionieren, können sie ihre Mehrwerte oftmals unabhängig von regionalen Versorgungssituationen entfalten bzw. in besonderem Maße zum Erhalt dieser beitragen. Zusätzlich stehen bis 2020 aus dem EFRE Mittel in Höhe von 28,6 Mio. Euro für Forschungs - und Entwicklungsmaßnahmen zur Verfügung, mit denen Innovationen in der sächsischen Gesundheits- und Pflegewirtschaft gefördert werden. Zur Schwerpunktsetzung der nächsten Förderperiode im Bereich EFRE können aktuell noch keinerlei Aussagen getroffen werden. Die Zuständigkeit liegt bei der EU. Frage 3: Wie werden relevante Akteur*innen (insbesondere aus der Forschung und Ärzt*innen) in die Gestaltung der Strategien und Maßnahmen im Bereich E-Health einbezogen und welche sozialwissenschaftlichpsychologische Forschungsergebnisse (z. B. zur Wahrung der Patientenselbstbestimmung und des Persönlichkeitsschutzes/Datenschutzes) liegen vor bzw. werden von der Staatsregierung begleitend beauftragt, um eine ethische Reflexion und Diskussion der zu implementierenden Leistungen zu gewährleisten? Eine Einbeziehung relevanter Akteur*innen erfolgt unter anderem über den E-Health- Beirat. Der E-Health-Beirat des SMS wurde als Fachbeirat mit dem Ziel berufen, sektorenübergreifend den Prozess der Digitalisierung im Gesundheitswesen im Freistaat Sachsen zu begleiten. Ständige Mitglieder sind neben Vertretern der Sächsischen Staatsregierung (SMS; SK; SMI; SMWA, Datenschutzbeauftragter) die Landesärztekammer , die Landesapothekerkammer, die Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V., die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, der Sächsische Hausärzteverband, Landesvertretungen von vdek und AOK sowie die ARGE SaxMediCard. Seite 62 von 153 Im Januar 2018 fand die 5. Sitzung des Gremiums statt. Neben gegenseitigem Informationsaustausch werden ausgewählte sächsische Projekte im Bereich Telemedizin/E- Health erörtert. Der Beirat ist dabei ausschließlich in beratender Funktion tätig und arbeitet nach dem Grundsatz der Vertraulichkeit. Im Einvernehmen mit den Beiratsmitgliedern kann das SMS Öffentlichkeitsarbeit zu einzelnen Angelegenheiten des Fachbeirats betreiben. Zu den einzelnen Sitzungen können Experten geladen und Gäste zugelassen werden, die anlassbezogen Fachexpertise einbringen. Die ethischen und rechtlichen Diskussionen im Bereich E-Health laufen aktiv seit mehreren Jahren auf unterschiedlichen Ebenen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Datenschutzes sind durch die Datenschutzgrundverordnung der EU erst kürzlich v. a. in Bezug auf den Umgang mit personenbezogenen Daten verschärft worden . Unabhängig davon sind die nationalen Anforderungen an den Datenschutz im Gesundheitsbereich sehr streng, was teilweise dazu führt, dass digitale und telemedizinische Anwendungen stark eingeschränkt werden, zum Teil auch in einer nicht anzustrebenden Intensität, sodass Mehrwerte sich nicht oder zumindest nicht vollumfänglich ausprägen können. Die Telematikinfrastruktur (TI) ist unter Beachtung dieser hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen als geschlossenes Kommunikationsnetzwerk für alle Akteure des Gesundheitswesens aufgebaut worden. Die TI gewährleistet den sektoren - und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen, alle auf ihr laufenden digitalen und telemedizinischen Anwendungen werden den entsprechenden technischen und rechtlichen Anforderungen genügen. Telemedizinische Anwendungen, insbesondere die elektronische Patientenakte, sind gerade darauf ausgerichtet, die Wahrung der Patientenselbstbestimmung zu unterstützen bzw. diese sogar zu erhöhen. Sektorenübergreifende digitale Lösungsansätze können große Mehrwerte für den Patienten generieren und somit Souveränität und Versorgungsqualität verbessern. Zum aktuellen Zeitpunkt werden durch die Staatsregierung keine sozialwissenschaftlich psychologischen Forschungen für den Bereich E-Health beauftragt. Frage 4: Ist aus Sicht der Staatsregierung eine zentrale Beratungs- und Koordinierungsstelle für Ärzt*innen im Bereich Telemedizin in Sachsen notwendig , wenn ja, welche Leistungen soll diese erbringen und bis wann soll diese eingerichtet werden, wenn nein, warum nicht? Die Staatsregierung hält eine zentrale Beratungs- und Koordinierungsstelle für Ärztinnen und Ärzte nicht für notwendig. Das deutsche Gesundheitswesen ist durch eine Selbstverwaltungsstruktur gekennzeichnet. Dementsprechend entscheiden die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (bzw. Kassenärztliche Bundesvereinigung) und die Sächsische Landesärztekammer (bzw. Bundesärztekammer) sowie die analogen Gremien im Bereich der Zahnmedizin, in welcher Form und in welchem Umfang Ärztinnen und Ärzte über aktuelle Entwicklungen im Bereich E-Health und Telemedizin informiert werden und stehen als Ansprechpartner für Fragen und Anliegen zur Verfügung. Eine zentrale Beratungs- und Koordinierungsstelle für Ärztinnen und Ärzte im Bereich Telemedizin in Sachsen wird insofern nicht als notwendig erachtet. Seite 63 von 153 Frage 5: Welche Vor- und Nachteile von Videosprechstunden zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum sind der Staatsregierung bekannt und plant die Staatsregierung, sich für eine Steigerung des Angebots und der Attraktivität von Videosprechstunden einzusetzen , wenn ja, durch welche Maßnahmen, unter welchen Bedingungen der Durchführung und ggf. mittels welcher finanzieller Förderung des Aufbaus einer Infrastruktur, wenn nein, warum nicht? Die Vor- und Nachteile telemedizinischer Anwendungen treten in aller Regel unabhängig davon auf, wo sie zum Einsatz kommen. Insofern existieren keine spezifischen Voroder Nachteile für Videosprechstunden per se bei der Anwendung im ländlichen Raum. Dennoch werden aus Sicht der Staatsregierung folgende Vor- und Nachteile erkannt: Videosprechstunden ermöglichen eine zeit- und ortsunabhängige Beratung und können theoretisch 24/7 angeboten werden und somit auch zu Zeiten zur Verfügung stehen, die außerhalb regulärer Öffnungszeiten von Arztpraxen liegen. Dies ermöglicht sowohl für Ärzte als auch für Patienten eine hohe Flexibilität. Bei zahlreichen Indikationen, z. B. Wundheilungsprozesse, Verlaufskontrollen, Befundbesprechungen und Telekonsile, kann die Behandlung per Videosprechstunde das Erreichen der Therapieziele unterstützen . Es entfallen vor allem in ländlichen Regionen lange Anfahrtswege und Wartezeiten , bzw. können manche Hausbesuche per Videosprechstunde realisiert werden, das wiederum spart dem Arzt lange Fahrtwege. Besonders für mobilitätseingeschränkte Patienten, Angehörige und Pflegepersonal kann dies eine zusätzliche Entlastung schaffen. Fachexpertise oder Zweitmeinungen von Experten, die nicht im direkten Umfeld ansässig sind, können trotzdem ohne Qualitätsverlust zur Verfügung stehen. Das bietet sowohl Patienten als auch den niedergelassenen Ärzten hohe Mehrwerte, die beispielsweise nicht aus Mangel an Fachärzten die Behandlung von spezifischen Krankheitsbildern vollständig übernehmen müssen, die nicht in ihren primären Kompetenzbereich fallen. Als Nachteile von Videosprechstunden gelten die Reduzierung der sensorischen Beurteilungsmöglichkeiten durch den Arzt (haptische und olfaktorische Eindrücke sind nicht möglich) und die meist nur partielle Beurteilung der Patienten, bezogen auf die akute Fragestellung, sodass ggf. weitere relevante Aspekte nur durch gezieltes Nachfragen bzw. konkrete Aufforderungen durch den Arzt realisiert werden können (im Gegensatz zum zwangsläufigen „Gesamteindruck“ bei einer physischen Vorstellung des Patienten ). Zudem müssen sowohl Patient als auch Arzt über die entsprechenden technischen Voraussetzungen verfügen, um das Instrument Videosprechstunde zu nutzen. Regionale Unterschiede ergeben sich aktuell durch die Verfügbarkeit infrastruktureller Voraussetzungen, insbesondere bezüglich einer flächendeckenden Versorgung mit Breitbandanschlüssen. Zur Verbesserung der Verfügbarkeit von „schnellem Internet“, insbesondere auch im ländlichen Raum wird auf die Antworten im Abschnitt B) XII. verwiesen. Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik werden Telekommunikationsdienstleistungen als privatwirtschaftliche Tätigkeiten erbracht. Nur dort, wo ein Marktversagen vorliegt, darf mit öffentlichen Mitteln eingegriffen werden. Dabei ergänzt der Freistaat Sachsen im Rahmen der Förderrichtlinie Digitale Offensive Sachsen (DiOS) die Förderung des Bundes sehr weitreichend. Die Kommunen werden damit in die Lage versetzt, neben den Haushalten auch die medizinischen Einrichtungen im Zuge geförderten Breitbandausbauprojekte erschließen zu lassen. Seite 64 von 153 Die aktuell möglichen Anwendungen wie Versichertenstammdatenmanagement erfordern keine hohe Bandbreite und auch Videosprechstunden können, dann jedoch mit minderwertiger Bildqualität, bereits in Bandbreiten ermöglicht werden, in denen Streamingdienste funktionieren (ab 6 Mbit/s im Download). Sobald jedoch große Datensätze ausgetauscht werden oder eine hohe Videoauflösung erforderlich ist, sind stabile und hohe Bandbreiten, sowohl im Up- als auch Download notwendig, um eine entsprechende Qualität zu ermöglichen. Die Nutzung und Verbreitung telemedizinsicher Anwendungen, so auch der Videosprechstunde , hängt primär von der Akzeptanz der beteiligten Akteure, insbesondere von Ärzten und Patienten ab. Für die Akzeptanz auf Seiten der Leistungserbringer sind neben der Einhaltung grundlegender Rahmenbedingungen wie Datenschutz und Behandlungssicherheit die Vorgaben der Selbstverwaltung und entsprechende Abrechnungsstrukturen relevant. Die Zuständigkeiten für die Berufsordnungen und die Abrechnungsstrukturen liegen bei der Selbstverwaltung. Der 121. Ärztetag 2018 hat eine Lockerung des Fernbehandlungsverbotes beschlossen und ermöglicht dadurch die Verbreitung von Videosprechstunden. Der § 7 Abs. 4 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) wurde wie folgt neu gefasst: "Ärztinnen und Ärzte beraten und behandeln Patientinnen und Patienten im persönlichen Kontakt. Sie können dabei Kommunikationsmedien unterstützend einsetzen. Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird." Damit Ärzte entsprechend rechtlicher Normierungen (hier v. a. Datenschutzerfordernisse ) Videosprechstunden anbieten können, müssen sie unter anderem eine geeignete Software vorhalten, die laufende (monatliche) Kosten verursacht. Eine Übernahme dieser Kosten wird durch das aktuelle Vergütungssystem nicht sichergestellt. Die aufgeführten Herausforderungen liegen jedoch außerhalb der Zuständigkeit der Landesregierung. Eine finanzielle Förderung solcher Infrastrukturmaßnahmen (Vorhaltung Technik, Software…) ist deshalb durch die Landesregierung nicht möglich. Die Akzeptanz auf Seiten der Patienten hängt maßgeblich von guter Aufklärungsarbeit ab. Das Aufzeigen von Vorteilen, Mehrwerten, aber auch realistischen Grenzen und der Einordnung in ein bestehendes Versorgungssystem ist dabei ebenso relevant wie das Aufgreifen von Fragen oder das Ausräumen von Unsicherheiten. Hier sieht die Staatsregierung eine ihrer vorrangigen Aufgabenbereiche. In Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Selbstverwaltung hat das SMS mit der Aufklärungskampagne „Vital.Digital“ eine konkrete Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit entwickelt, welche die Akzeptanz von digitalen und telemedizinischen Anwendungen fördern und über entsprechende Möglichkeiten informieren soll. Weitere Informationen sind unter der folgenden URL abrufbar: http://www.vital.digital.sachsen.de. Seite 65 von 153 Frage 6: Welche Ziele und Maßnahmen verfolgt die Staatsregierung kurz-, mittelund langfristig hinsichtlich des Aufbaus einer E-Gesundheitsakte und welche rechtlichen (insbesondere datenschutzrechtlichen), technischen und ökonomischen Voraussetzungen müssen für den Aufbau gegeben sein bzw. geschaffen werden? Es wird für die weiteren Ausführungen angenommen, dass unter dem Begriff der „E- Gesundheitsakte“ die elektronische Patientenakte (ePA) zu verstehen ist. Die Zuständigkeiten liegen hier beim Bund und der Selbstverwaltung. Die ePA gilt als zentrales Element der vernetzten Gesundheitsversorgung und soll als sektorenübergreifendes, freiwilliges Dokumentationsmedium genutzt werden. Bis Anfang 2019 (Vorgaben E- Health-Gesetz) sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen sein, dass die ePA in der Telematikinfrastruktur eingesetzt werden kann. Für die Gestaltung dieser Rahmenbedingungen wurde das „Forum elektronische Patientenakte“ (https://www.epa-forum.de/) durch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Telematik im Gesundheitswesen unter Beteiligung der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) und von Patientenvertretungen sowie weiteren gesellschaftlichen Gruppen eingerichtet (Grundlage Beschluss der 90. Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder (GMK) vom 21. Juni 2017). Im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, der GMK und den entsprechenden Vorgremien bringt die Staatsregierung ihre fachlichen Ansichten zur Ausgestaltung der Rahmenbedingungen der ePA aktiv ein. Dies betrifft z. B. die Bereiche der Zugriffsrechte oder der offenen Schnittstellen. Frage 7: Welche Chancen und Herausforderungen sieht die Staatsregierung bei der Digitalisierung im Pflegebereich, mit welchen Akteuren ist sie dazu im Austausch und welche Ergebnisse hat der Austausch bisher und welche Ziele und Maßnahmen über die bestehende Projektförderung hinaus leitet sie daraus ab? (Bitte ggf. Meilensteine, Zeitleisten und angestrebte Finanzierung im Doppelhaushalt 2019/20 angeben.) Die Digitalisierung im Pflegebereich kann Arbeitsprozesse optimieren und die bestehenden Strukturen ergänzen, damit Pflegepersonal und Ärzte entlasten, Zeit für die eigentlichen „Kernaufgaben“ schaffen und dadurch auch für die Pflegebedürftigen Mehrwerte generieren. Vor allem im ambulanten, aber auch im stationären Pflegebereich können durch intelligente Vernetzung, moderne Dokumentationsassistenten und unterstützende Robotik Rationalisierungspotenziale erschlossen und die Pflegequalität erhöht werden. Dem zunehmenden Fachkräftemangel könnte so zumindest teilweise entgegengewirkt werden. Das Gebiet des Active Assisted Living (AAL, auch „Ambient Assisted Living“) umfasst unterschiedliche Bereiche, darunter auch digitale und telemedizinische Anwendungsfelder , welche das alltägliche Leben älterer und auch benachteiligter Menschen situationsabhängig und unaufdringlich unterstützen können; auch hier liegen große Chancen für den Pflegebereich. Menschen können so trotz Alters und/oder Pflegebedürftigkeit länger in der eigenen Häuslichkeit verbleiben. Aus dem EFRE stellt das SMS im Förderzeitraum 2014 bis 2020 rund 28 Millionen Euro für Innovative Ansätze im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft zur Verfügung. Im Rahmen dessen werden auch Projekte aus dem Bereich des Seite 66 von 153 AAL gefördert, beispielsweise „CARE4ALL“, bei dem die Entwicklung eines neuen Mensch-Technik-Interaktions-Konzeptes zur Versorgung demenzkranker Patienten sowohl zu Hause als auch in institutioneller Pflege mittels Roboterassistenz vorangetrieben wird. Als weiteres Projekt ist „Einfach:ambulant“ zu nennen, das das Ziel verfolgt , über die Gestaltung von Schnittstellen zur Herstellung der Interoperabilität von Pflegesoftware mit technischen Assistenzsystemen sowie die Weiterentwicklung der elektronischen Pflegedokumentation die Pflegedokumentation zu vereinfachen und die Effizienz der Pflegedienstleister in der Arbeitsplanung und Informationsbereitstellung zu erhöhen. Die Staatsregierung befindet sich in einem engen Austausch mit Akteuren der Selbstverwaltung und der Pflege über die Potentiale und Herausforderungen für die Digitalisierung der Pflege. So führt das SMS die Sächsischen Regionaldialoge zur Pflege als Beginn eines landesweiten Dialogprozesses vor Ort (in den zehn sächsischen Landkreisen und drei kreisfreien Städten) mit politisch, gesellschaftlich und praktisch Beteiligten durch. Diskutiert werden aktuelle Fragen des Gesundheits- und Pflegewesens und die Entwicklung von Lösungen für die Sicherstellung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung, bei der auch die Digitalisierung einen wichtigen Stellenwert einnehmen kann. VI. Energie, Klimaschutz, Ökologie, Umweltschutz und Landwirtschaft Frage 1: Welche strategischen Ziele verfolgt die Staatsregierung im Zuge der Digitalisierung im Energiebereich und welche Maßnahmen realisiert sie jeweils mit welchem Zeitplan und mit welchen finanziellen Mitteln (Bitte Titel im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 angeben.)? Der Energiebereich braucht die digitale Vernetzung. Durch die mit der Energiewende einhergehende Dezentralisierung der Stromerzeugung und die damit verbundenen technischen Anforderungen an die Stromnetze sowie durch die im Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012 gesteckten Reduktionsziele für den CO2-Ausstoß ist eine Flexibilisierung und Effizienzsteigerung des Energiesystems unausweichlich. Diese Aufgabe kann technisch unter anderem nur mit Hilfe der digitalen Vernetzung von Stromerzeugern, Stromverbrauchern und Transportnetzen, durch sogenannte intelligente Netze, erbracht werden. Um dafür Lösungen zu finden, steht in Sachsen die Sächsische Energieagentur (SAENA) als kompetente Fachstelle zur Verfügung, die bei der Entwicklung von Projektideen behilflich ist und auch bei etwaigen Förderprojekten für Vorhaben berät, beispielsweise im Bereich intelligenter Nieder- und Mittelspannungsverteilsysteme (Sachsen Digital, Maßnahme 1.2.1). Die Förderung (Haushaltstitel 0720/893 02) richtet sich an Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Für eine Förderung von Projekten, die der Nutzung erneuerbarer Energieträger sowie der Errichtung von Energiespeichern und intelligenten Nieder- und Mittelspannungsverteilsystemen dienen, sind auch kommunale Körperschaften, soweit sie wirtschaftlich tätig sind, und sonstige Unternehmen mit direkter und indirekter öffentlicher Beteiligung zugelassen, die den Beschränkungen der KMU-Definition nicht entsprechen. Über das Programm „Anwendungsorientierte Forschung an innovativen Energietechniken“ (Haushaltstitel 0720/686 07) sind Hochschulen und außeruniversitäre, nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen berechtigt, Seite 67 von 153 Forschungsprojekte aus dem Bereich der Digitalisierung in der Energiewirtschaft zur Förderung einzureichen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des EFRE für die Förderperiode 2014-2020. Die im Mai 2015 veröffentlichte Richtlinie des SMWA „Zukunftsfähige Energieversorgung – RL Energie/2014“ regelt die Förderbedingungen. Frage 2: Welche Ziele und Maßnahmen hat die Landesinitiative Digitalisierung der Energiewende, wer genau ist mit welchen Aufgaben an dieser beteiligt und wie ist der aktuelle Umsetzungsstand? Die Landesinitiative Digitalisierung in der Energiewirtschaft ist ein Projekt des Energy Saxony e. V., welches als Kompetenznetzwerk aus Mitteln der Richtlinie Clusterförderung des SMWA gefördert wird (Sachsen Digital, Maßnahme 4.1.1). Ziel der Landesinitiative ist es, kleinere Energieversorgungsunternehmen (EVU) in Sachsen bei Digitalisierungsprozessen zu unterstützen und kleinen und mittleren Unternehmen aus weiteren Sektoren neue Kooperationsmöglichkeiten mit EVU zu ermöglichen. Schwerpunkte der Landesinitiative sind allgemein die Befähigung der EVU zur Kooperation mit innovativen Partnern durch Anpassung interner Prozesse und die Bewusstseinsbildung über Vorteile und Entwicklungspfade von Digitalisierungsstrategien. Im Besonderen wird sich die Landesinitiative auch damit beschäftigen, wie neue Geschäftsmodelle für EVU in Partnerschaft mit Start-ups entstehen, welche Konsequenzen die Digitalisierung bei Energiekunden für deren Nachfrage hat und wie die Digitalisierung in der Energiewirtschaft selbst die Erlösstrukturen der EVU verändert. Energy Saxony führt zu diesem Zweck sogenannte Innovationslabore durch. Darin werden anhand von Erfolgsbeispielen konkrete Lösungsmöglichkeiten für die sächsischen EVU abgeleitet. Hierbei wird Energy Saxony auch mit anderen Netzwerken und Verbänden der beteiligten Branchen kooperieren. Am Ende sollen die Ergebnisse der Innovationslabore veröffentlicht werden, um auch weiteren Akteuren als Leitfaden für Veränderungsprozesse zu dienen. Am 28. Juni 2018 fand in Dresden die Veranstaltung „Digitalisierung der Energiewirtschaft “ im Rahmen der Digitalisierungsstrategie „Sachsen Digital“ statt, welche den Auftakt für die Landesinitiative Digitalisierung in der Energiewirtschaft bildete. Die ersten Innovationslabore sind für Ende 2018 vorgesehen. Frage 3: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über Erfahrungen in anderen Ländern beim Smart-Meter Rollout entsprechend der EU-Richtlinien und welche eigenen strategischen Ziele und Maßnahmen leitet sie aus diesen Kenntnissen ab, insbesondere hinsichtlich der Themen: a) Datensicherheit für Energieunternehmen und Verbraucher, auch kommunaler Stadtwerke, die externe Dienstleister mit der Abrechnung beauftragen, b) Entwicklung, Erforschung und Förderung digitalbasierter Geschäftsmodelle im Allgemeinen und auch durch kommunale Stadtwerke sowie die Herstellung von Rechtssicherheit für diese Geschäftsmodelle und c) offene Schnittstellen für den Zugang von Drittanbietern und von Prosumenten ? Seite 68 von 153 Die Rahmenbedingungen für den Rollout intelligenter Messsysteme sind durch das Anfang September 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und innerhalb dieses Artikelgesetzes insbesondere durch das Messstellenbetriebsgesetz vorgezeichnet. Dieses knüpft in § 30 den „Rollout-Start“ daran, dass drei voneinander unabhängige Unternehmen Smart-Meter-Gateways am Markt anbieten, die den gesetzlichen Anforderungen in vollem Umfang entsprechen und eine entsprechende Zertifizierung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorweisen können. Dies soll zum einen einen hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandard der Technik gewährleisten und zum anderen den erforderlichen Wettbewerb zwischen den Herstellern intelligenter Messsysteme sicherstellen. Derzeit befinden sich ausweislich der BSI-Internetinformation neun Hersteller von Smart-Meter-Gateways im Zertifizierungsverfahren . Die Staatsregierung kann nicht beurteilen, wann die oben erwähnten gesetzlichen Voraussetzungen für einen Rollout der intelligenten Messsysteme gegeben sein werden. Damit stellt sich die Ausgangssituation bundesweit für alle Länder gleichermaßen wie im Freistaat Sachsen dar. zu 3a) Die Gewährleistung der Datensicherheit war und ist ein zentraler Bestandteil der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Im Ergebnis sollte daher der laufende Zertifizierungsprozess für intelligente Messsysteme auch unter diesem Aspekt beurteilt werden. Die Gewährleistung der Datensicherheit hat unmittelbare Auswirkung auf die Akzeptanz der Systeme bei den Anwendern und in der breiten Öffentlichkeit, sodass Qualität vor Geschwindigkeit gehen muss. zu 3b) Das SMWA unterstützt die Einführung intelligenter Messsysteme mit Fördermöglichkeiten zu Modellvorhaben intelligenter Nieder- und Mittelspannungsverteilsysteme . Erste Projektideen liegen vor. Bisher wurde allerdings noch kein Projekt gefördert, was auf eine gewisse Unsicherheit der Netzbetreiber zu möglichen Geschäftsmodellen für Mehrwertdienste und auf die oben erwähnte Zertifizierungslage bei intelligenten Messsystemen zurückzuführen sein könnte. So sollen z. B. die Themen Energieversorgung, Assistenzsysteme für Wohnungen und Elektromobilität in Quartieren verknüpft werden. Um die Umsetzung der Ideen zu beschleunigen, fand am 28. Juni 2018 die vom SMWA im Rahmen von „Sachsen Digital“ organisierte Vernetzungsveranstaltung "Digitalisierung der Energiewirtschaft" statt. Das sächsische Energiecluster Energy Saxony hat darüber hinaus im Dezember 2017 vom SMWA eine Clusterförderung für das Thema „Landesinitiative Digitalisierung in der Energiewirtschaft“ erhalten. Geplant sind mehrere Workshops zu verschiedenen Themen der Digitalisierung sowie Wissensaufbau und Wissenstransfer (vgl. hierzu auch die Antwort zur Frage B) VI 2. Abschließend ist auf die Aktivität Sachsens im Rahmen des Schaufensters Energie WindNODE hinzuweisen (vgl. https://www.windnode.de/pilotregion/sachsen/). Es sollen vor allem Untersuchungen zur Laststeuerung durchgeführt werden, um die Stromnachfrage zu flexibilisieren und Kosten zu senken. zu 3c) Welche Akteure Zugang zu den durch intelligente Messsysteme erhobenen Daten haben, ist im Messstellenbetriebsgesetz geregelt und daher nicht Gegenstand gesonderter Strategien der Staatsregierung. Seite 69 von 153 Frage 4. Was sind die Ziele und wie ist der jeweilige aktuelle Umsetzungsstand beim „Smart Infrastructure Hub“ in Leipzig, insbesondere hinsichtlich folgender Aspekte: a) welche Partner, insbesondere aus den Bereichen Energie und Mobilität , sind beteiligt, b) welche StartUps werden unterstützt, c) welche etablierten Unternehmen und Gründer wurden bzw. werden für welche Vorhaben zusammengebracht, d) welches sind die konkreten Ausbauschritte des Hubs jeweils bis wann, e) wie wird eine gesellschaftliche Beteiligung und ethische Reflexion der Entwicklungen (z. B. Big Data-Lösungen) abgesichert und f) welche Ziele und Perspektiven für den Zeitraum nach der Förderung des Hubs werden avisiert? Vorbemerkung: Das SMWA hat einen Antrag auf Förderung nach der Förderrichtlinie „RL Clusterförderung“ in Höhe von rund 836.000 Euro im Dezember 2017 bewilligt. Die Förderung begann 2018, ist auf fünf Jahre angelegt und kann gemäß der Förderrichtlinie auf bis zu zehn Jahre verlängert werden. Bereits heute ist der Smart Infrastructure Hub Leipzig überwiegend aus Beiträgen der nicht-staatlichen Partner finanziert. Die staatliche Förderung ermöglicht jedoch eine schnellere und qualitativ hochwertigere Entwicklung des Hubs. Dabei wird der Cluster darin unterstützt, branchenübergreifend Lösungen zu entwickeln, mit denen sich Prozesse und Infrastrukturen in den Bereichen Gesundheitsversorgung, Energiewirtschaft und Smart City innerhalb einer Stadt intelligent vernetzen und digitalisieren lassen. Geschehene und geplante künftige Umsetzungsschritte sind den Feldern „Erläuterung zur Umsetzung“ und „Meilensteine“ zur Maßnahme 4.2.10 der Digitalisierungsstrategie, Maßnahmenkatalog 2018 zu entnehmen . Die Vision für den Smart Infrastructure Hub ist es, Leipzig als international relevanten Standort für die digitale Transformation von Energie, Smart City und eHealth zu entwickeln . Die strategischen Ziele des Projekts Smart Infrastructure Hub sind: (1) Unterstützung und Aufbau erfolgreicher Startups in den Bereichen Energie, Smart City und eHealth; (2) Vernetzung der am Netzwerk teilnehmenden Akteure (etablierte Unternehmen und Startups) zur Befähigung von Innovationstätigkeit in den Bereichen Energie, Smart City und eHealth; (3) Gewinnung von ausreichend Netzwerkpartnern zur langfristigen Finanzierung des Projektes; (4) Verbesserung der Gründerkultur in der Stadt Leipzig und im Raum Mitteldeutschland , insbesondere für Gründer aus den zuvor genannten Bereichen; (5) Ansiedlung von Startups aus den Bereichen Energie, Smart City und eHealth; (6) Kommunikation der Region Leipzig und Mitteldeutschland als national und international relevanter Standort für die Digitalisierung in den Bereichen Energie, Smart City und eHealth; (7) Abstimmung zwischen den Bedürfnissen von Startups in den Bereichen Energie, Smart City und eHealth einerseits sowie politischen Akteuren andererseits. Seite 70 von 153 Im Übrigen verfolgt die SpinLab Accelerator GmbH als juristische Person des Privatrechts , an der der Freistaat Sachsen nicht als Gesellschafter beteiligt ist und in ihrer Funktion als Betreiberin des Leipziger Hubs ihre Ziele eigenverantwortlich. Sie wählt die Kooperationspartner unter Start-ups, Gründern und sonstigen Unternehmen selbstständig aus. zu 4a) Beteiligt sind im Bereich Energie die VNG-Gruppe, European Energy Exchange (EEX), enviaM und con|energy. Im Bereich Smart City, inklusive des Bereiches Mobilität , sind es die Leipziger Gruppe, Porsche, DELL EMC und PYUR. Für den Bereich Gesundheit sind es derzeit die AOK PLUS und arvato systems. Weitere namhafte Akteure im Gesundheitsbereich sollen bald hinzukommen. Im Bereich der Hochschulen arbeitet der Smart Infrastructure Hub Leipzig eng mit der Universität Leipzig, der HHL Leipzig Graduate School of Management und der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK Leipzig) zusammen. Im Bereich der Verwaltung sind die Partner die Stadt Leipzig, die Staatsregierung mit der SK, dem SMWA und dem SMS sowie der Leipziger Cluster NEU e. V. Die Partner sind auf der folgenden Internetseite dargestellt: https://spinlab.co/partner. zu 4b) Zum Verantwortungsbereich der Staatsregierung ist mitzuteilen, dass hier eine Förderung durch das SMS über die „EFRE-Richtlinie SMS 2014 bis 2020“ im Zuge eines Klassenbranding an der HHL und am „SpinLab – The HHL Accelerator“ (vgl. Maßnahme 4.4.5 der Digitalisierungsstrategie, Maßnahmenkatalog 2018) erfolgte. Zu den Zwecken der Förderung im Allgemeinen, die auch hier gelten, vgl. Ziffer I Nummer 4 der EFRE-Richtlinie SMS 2014 bis 2020. Die beim Hub involvierten Start-ups werden auf der Internetseite https://spinlab.co/startups dargestellt. zu 4c) Es wurden bereits mehrere Pilotprojekte zwischen Startups und etablierten Unternehmen angestoßen. Einige sind auch der Staatsregierung bekannt. Aus Gründen des Datenschutzes kann jedoch in dieser Antwort keine Darstellung der Projekte und der Projektpartner erfolgen. zu 4d) Neben vielen kleineren Projekten, wie zum Beispiel Fortbildungsangebote und Eventformate, gibt es für den Smart Infrastructure Hub Leipzig vier Hauptprojekte, auf die sich hier beschränkt wird: (1) Umstellung eines Accelerators auf die Schwerpunkte Energie, Smart City und eHealth Ziel ist es, mit dem Accelerator Start-ups zu unterstützen und mit etablierten Unternehmen zu vernetzen. Der Accelerator ist seit September 2017 mit SpinLab – The HHL Accelerator umgesetzt. (2) Ausbau Gründer- und Technologiezentrum Ziel ist es, 8.000 bis 10.000 m² Fläche zur Nutzung durch Start-ups und Innovatoren von etablierten Unternehmen und Forschung in einer aktiv gemanagten Innovationscommunity zu erschließen. Dafür existiert ein final ausgearbeitetes Konzept und Detailplanungen für zwei Liegenschaften im Leipziger Westen. Der Hub führt Gespräche mit der Stadt Leipzig zur Umsetzung. (3) Wagniskapitalfonds Seite 71 von 153 Ziel ist die Aufstellung eines Wagniskapitalfonds zur Kofinanzierung von Start-ups schwerpunktmäßig in der Region Mitteldeutschland mit einem Volumen von zehn bis 15 Mio. Euro. Es wurden bereits ca. acht Mio. Euro durch Investoren zugesagt. Erste Investments sind ab dem zweiten Quartal 2019 geplant. (4) Research Center for Smart and Sustainable Infrastructure (RCI) Ziel ist es, hochschul- und institutsübergreifende Nachwuchsforschergruppen, die bestehende Professuren kombinieren, zu schaffen. Das Konzept ist der Staatsregierung bekannt. Eine Umsetzung des RCI ist an die Finanzierung durch die Staatsregierung gebunden. Diese ist im Entwurf der Staatsregierung für den kommenden Doppelhaushalt nicht vorgesehen. zu 4e) Das Konzept zum Smart Infrastructure Hub sieht die Einbeziehung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen vor. Zu diesem Zweck wird derzeit ein Hub-Beirat mit Akteuren aus Wirtschaft, Politik und Forschung besetzt. Eine ethische Reflexion von technologischen Entwicklungen, wie z. B. Big Data-Lösungen, ist bisher nicht Teil des Konzeptes, wäre nach Aussage des Hub Managements jedoch bei einer etwaigen Realisierung des RCI möglich. zu 4f) Es wird auf die Vorbemerkung zur Beantwortung der Teilfragen verwiesen. Darüber hinausgehende konkrete Ziele und Perspektiven sind der Staatsregierung nicht bekannt. Frage 5: Wann traf sich die den „Smart Infrastructure Hub“ begleitende Interministerielle Arbeitsgruppe jeweils unter Beteiligung welcher Akteure und welche Ergebnisse wurden erzielt? Eine interministerielle Arbeitsgruppe zum „Smart Infrastructure Hub“ in Leipzig gibt es nicht. Anders als beim „Smart Systems Hub“ in Dresden existierten hier bereits Strukturen . Eine Beantwortung der Frage erübrigt sich daher. Frage 6: Wie arbeitet die Staatsregierung mit dem EU-geförderten Projekt "Smart City Leipzig" zusammen und welche Ziele und Maßnahmen verbindet sie ggf. mit der Zusammenarbeit, insbesondere hinsichtlich der Themen 'klimagerechtes Quartier' und 'aktive Teilhabe von Bürger*innen'? Eine Zusammenarbeit im Sinne einer wechselseitigen Kooperation und einer Beteiligung an der programmatischen Ausrichtung des Projektes „Smart City Leipzig“ zwischen dem SMI und der Stadt Leipzig existiert nicht. Gleichwohl bilden mit EFRE- Mitteln geförderte Projekte die Voraussetzung für die Umsetzung von einzelnen Maßnahmen der Smart-City-Strategie der Stadt Leipzig. Im Rahmen des Programms Nachhaltige Stadtentwicklung EFRE 2014 bis 2020 wurde von der Stadt Leipzig im August 2015 ein Integriertes Handlungskonzept (IHK) für das benachteiligte Stadtquartier „Leipziger Westen“ vorgelegt. Die Erkenntnisse aus ausgewählten Projekten (u. a. „Hocheffiziente KWK gespeiste Wärmeversorgung Leipziger Westen“, „Musikalische Komödie – Versuchsanlage mit vorgeschalteter Studie und Forschungsbegleitung zur Einbindung dezentraler Solarthermie“) im Bereich Energieeffizienz sollen laut IHK in das Smart City Konzept im Rahmen des EU-Projektes „Trian- Seite 72 von 153 gulum“ einfließen. Das EU-Projekt „Triangulum“ bildet den Kern des übergreifenden Projektes „Smart City Leipzig“. Derzeit werden im Programm Nachhaltige Stadtentwicklung EFRE 2014 bis 2020 zwei Einzelprojekte gefördert. Es handelt sich hierbei um den östlichen und westlichen Hauptstrang für die „Hocheffiziente KWK gespeiste Wärmeversorgung Leipziger Westen “ mit dem Anschluss öffentlicher Gebäude an das dezentrale Wärmenetz. Der weitere Ausbau und der Anschluss privater Gebäude soll aus Mitteln des EU-Projektes „Triangulum“ erfolgen. Frage 7: Welche Möglichkeiten ergeben sich durch die Digitalisierung für ein nachhaltiges Gebäudemanagement öffentlicher Einrichtungen und welche Maßnahmen plant die Staatsregierung diesbezüglich mit welchem Zeitplan und mit welchen finanziellen Mitteln (Bitte Titel im Entwurf des Doppelhaushalts 2019/20 angeben.)? Im Bereich der Gebäudetechnik können mithilfe der Digitalisierung Daten, die im Rahmen der Objektnutzung generiert werden (u. a. Leistungs- und Verbrauchsdaten), für eine langfristige Reduzierung von Ressourcen und Kosten zur Verfügung gestellt werden . Auf Grundlage der bereitgestellten Daten können bspw. im Rahmen des Energiemanagements (Energiemonitoring, Benchmarking) zu hohe Energieverbräuche ermittelt und entsprechende Einsparmaßnahmen initiiert werden. Durch den Einsatz von Gebäudeautomation besteht weiterhin die Möglichkeit, technische Anlagen in Gebäuden effektiv und in Abhängigkeit von äußeren und inneren Rahmenbedingungen zu steuern (z. B. Steuerung der Klimatechnik in Abhängigkeit der Außentemperatur). Konkrete Maßnahmen zur Automatisierung von Gebäuden und somit zur Bereitstellung sowie Nutzung digitaler Gebäudedaten werden innerhalb neuer spezifizierter Baumaßnahmen geplant und verwirklicht. Sie dienen einerseits der Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten z. B. durch energieeffiziente Bauweisen und Technologien und andererseits dem reibungslosen Betrieb aller Gebäude inklusive deren technischer Anlagen . Bei der Prozessabwicklung im Gebäudemanagement bietet die Digitalisierung die Möglichkeit einer effizienteren und transparenteren Prozessbearbeitung. Erforderliche Informationen müssen nicht aufwendig recherchiert werden, sondern werden systemseitig zur Verfügung gestellt. Alle Prozessbeteiligten können digital vernetzt werden und haben den gleichen Wissenstand. Externe Partner und Nutzer können in die Bewirtschaftungsprozesse eingebunden werden (u. a. durch die Meldung von Störungen bzw. Quittierung von Leistungen über das Web). Informationen werden so weiter genutzt und müssen nicht neu ermittelt werden. Dies betrifft auch die Weiternutzung von Daten, die während der Bauphase generiert werden, für die Objektnutzung und umgekehrt. Dies ist eine Voraussetzung für die Lebenszyklusbetrachtung einer Immobilie . Durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) wurden die Voraussetzungen für die Digitalisierung durch die Implementierung und Befüllung entsprechender Managementsysteme geschaffen. Zur Weiterentwicklung der SIB- Seite 73 von 153 internen Managementsysteme im Bereich Gebäudemanagement (z. B. computergestütztes Facility-Management, Energiecontrolling) sind im Wirtschaftsplan SIB für das Jahr 2019 60.000 Euro(Kapitel/Titel: 0411/891 01) eingeplant. Da die Planungen für ein nachhaltiges Gebäudemanagement einschließlich der damit einhergehenden Digitalisierungsmaßnahmen immer im Zusammenhang mit der Gesamtplanung der Baumaßnahme erfolgen, werden hierfür keine gesonderten Titel im Haushalt ausgebracht. Vielmehr erfolgt die Finanzierung der Digitalisierungsmaßnahmen aus den jeweiligen Titeln für die Baumaßnahmen. Frage 8: Welche Möglichkeiten ergeben sich durch die Digitalisierung für eine nachhaltige Entwicklung, insbesondere in Bezug auf Umwelt- und Naturschutz und welche Ziele und Maßnahmen realisiert die Staatsregierung in diesem Bereich? Die Digitalisierung von Informationen im Bereich Umwelt- und Naturschutz wird von der Staatsregierung mit hoher Priorität vorangetrieben. Insbesondere durch den geplanten und teilweise in Arbeit befindlichen weiteren Ausbau des Fachinformationssystems Naturschutz können Daten des Naturschutzes zu Vorkommen und Handlungsbedarf naturschutzrelevanter Schutzgüter künftig noch effektiver der Öffentlichkeit und insbesondere möglichen Akteuren im Naturschutz zugänglich gemacht werden. Durch die Bündelung verschiedener Informationsquellen und die Einbeziehung von Daten anderer Fachbereiche (zum Beispiel Wasser, Boden) werden vor allem mit dem Portal interdisziplinäre Daten und Auswertungen (iDA) wichtige Grundlagen für nachhaltige Entwicklungsstrategien gelegt. Weiterhin ist der effiziente Einsatz von Energie, Rohstoffen und Wasser die Grundlage für den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen. Die Digitalisierung hat hierbei eine entscheidende Rolle. Auch sind kurz-, mittel- und langfristige Kosteneinsparungen damit verbunden. Technologischer Fortschritt und Digitalisierung können helfen, nachhaltigen Konsum zu befördern. Ein energieärmerer und rohstoffschonender Betrieb technischer Produkte, zum Beispiel der IT- oder Unterhaltungsbranche senken den Ressourcenverbrauch erheblich. Auch die intelligente Vernetzung von Haushaltsgeräten ist ein Weg, bedarfsgerechter und energieärmer zu leben. Frage 9: In welchem Umfang und mit welchen Ergebnissen hat die Staatsregierung seit 2010 Projekte gefördert, die durch Digitalisierung neue Formen der Umweltbildung unterstützen? Die Ehrenamtsstudie des SMUL vom Mai des Jahres 2012 und weitere Untersuchungen zur Umweltbildung belegen, dass das Ehrenamt im Naturschutz zukünftig vor erheblichen Herausforderungen steht. Aus diesem Grund hat das SMUL in den vergangenen Jahren nachfolgende Modellprojekte durchgeführt, die unter anderem auch den Einsatz moderner Medien/sozialer Netzwerke im Bereich der Nachwuchsgewinnung zum Inhalt haben. So erfolgte ein Pilotprojekt zur Nachwuchsgewinnung für den Ehrenamtlichen Naturschutz mit Hilfe neuer Medien/sozialer Netzwerke (Naturtäter ). Das Naturtäterprojekt wurde in den Jahren 2012 bis 2015 durchgeführt. Mit dem Projekt wurden auf Seiten der Projektpartner NABU (Naturschutzbund Deutschland) Landesverband Sachsen, Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) sowie SMUL Erfahrungen in dem Bereich des Einsatzes moderner Kommunikationsmittel, Seite 74 von 153 insbesondere sozialer Netzwerke gesammelt. Auch die Grenzen der Anwendbarkeit wurden ermittelt. Dem Verband wurde auf diese Weise ein Internettauftritt ermöglicht, der sich speziell an junge Nutzer wenden sollte. Der NABU Landesverband Sachsen erhielt insgesamt einen Projektkostenzuschuss in Höhe von 66.603,26 Euro vom SMUL. Ein weiteres Pilotprojekt beinhaltete die Erstellung eines Handlungsleitfadens zur Nachwuchsgewinnung für den ehrenamtlichen Naturschutz über ein Ausbildungskonzept unter besonderer Berücksichtigung von Naturschutzstationen (Junge Naturwächter ). Der Projektzeitraum war vom Jahr 2009 bis zum Jahr 2018. Projektpartner sind der Landkreis Mittelsachsen, die LaNU und das SMUL. Die Projektpartner beabsichtigen , die Nachwuchsgewinnung für das Naturschutzehrenamt, insbesondere für den Naturschutzdienst gemeinsam zu stärken. Der Landkreis Mittelsachsen erhält vom SMUL einen Projektkostenzuschuss in Höhe von 100.000 Euro in den Jahren 2017 und 2018. Für das Jahr 2017 wurden diese Mittel vollständig an den Landkreis ausgezahlt. Im Jahr 2018 erfolgte bisher eine Abschlagszahlung in Höhe von 50.000 Euro. Das Projekt wird durch eine Projektarbeitsgruppe der Projektpartner unter Leitung des Landkreises Mittelsachsen begleitet und soll durch die LaNU evaluiert werden. Das Projekt Äugen-App ist als gemeinsame Plattform des SMUL, der sächsischen Naturschutzvereinigungen und der LaNU entwickelt worden. Im Jahr 2014 wurde mit der Entwicklung der Äugen-App begonnen, die seither regelmäßig fortgeschrieben und erweitert wurde. Seit dem Jahr 2014 wurden für die Entwicklung und Pflege der App insgesamt 63.453,88 Euro durch das SMUL gezahlt. Die Äugen-App soll einer breiten Öffentlichkeit, vor allem aber Jüngeren, die Möglichkeit der Kontaktaufnahme im Bereich des Ehrenamts im Naturschutz über Veranstaltungen eröffnen. Frage 10: Welche digitalen Umweltdaten sind derzeit in Sachsen in welcher Form öffentlich und kostenfrei zugänglich und welche weiteren Umweltdatenbestände plant die Staatsregierung derart zugänglich zu machen bzw. welche Umweltdatenbestände können nicht derart zugänglich gemacht werden und warum? Für den Freistaat Sachsen sind umfangreiche Bestände an Umweltdaten im Internet frei zugänglich. Es handelt sich hierbei um Metadaten (beschreibende Daten), Primärdaten (wie Messwerte) und ausgewertete Daten (wie Kartendarstellungen). Zur Recherche dieser Daten existiert in Sachsen eine spezielle Internetsuchmaschine, das SachsenPortalU (https://www.portalu.sachsen.de). Ein zentraler Zugangspunkt für sächsische Umweltinformationen ist die Homepage www.umwelt.sachsen.de. Umfangreiche Umweltinformationen beinhalten u. a. folgende Themenportale: Wasser (wie Wasserschutzgebiete, Einzugsgebiete Oberflächengewässer, Abwasserbeseitigung , Wasserversorgung, Grundwasser, Gewässerdurchgängigkeit, Daten nach Wasserrahmenrichtlinie) Hochwasser (wie Überschwemmungsgebiete, Gefahrenkarten, Pegelmessnetz, Talsperrendaten ) Geologie (wie Geologische und geochemische Karten, Aufschlussdatenbank, oberflächennahe Rohstoffe) und Seismologie (Erdbebendienst) Boden (wie Bodenkundliche Karten, Bodenfunktion, Erosionsgefährdung, Bodenkundliche Aufschlüsse) Seite 75 von 153 Wertstoffe/Abfallwirtschaft Mit dem Portal iDA (interdisziplinäre Daten und Auswertungen) werden Daten zu unterschiedlichen Schutzgütern von Natur und Umwelt bereitgestellt. Aktuell sind dort vor allem folgende Sach- und Geoinformationen abrufbar: Daten der Zentralen Artdatenbank des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), dargestellt als Rasterverbreitungskarten Flächennutzung als Ergebnis der Biotop- und Landnutzungskartierung Vorkommen der Lebensraumtypen und Arten nach Anhänge I und II der Flora- Fauna-Habitate (FFH)-Richtlinie Inhalte der FFH-Managementplanung Ergebnisse der Biotopkartierungen im Offenland Daten zu potenziellen natürlichen Vegetation (pnV) Räumliche Ausdehnung sächsischer Schutzgebiete (Natura 2000, Landschaftsschutzgebiete , Naturschutzgebiete, Flächennaturdenkmale, Großschutzgebiete, Naturparke ) Weiterhin sind über den Internetauftritt www.umwelt.sachsen.de Informationen zu den Themen Klima und Luft verfügbar. Zu nennen sind das Regionale Klima- Informationssystem für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (ReKIS) mit Klimainformationen für Mitteldeutschland, Karten und Geodaten zum Fachthema Klima einschließlich meteorologischer Messstationen, Daten zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalente), Karten und Geodaten zum Fachthema Lärm, Informationen zu Luftschadstoffen (Messung der Luftqualität mit Hilfe des sächsischen Luftmessnetzes) einschließlich Karten und Geodaten zum Fachthema Luft. Daten über Deponien in Sachsen und Anlagen zur Entsorgung von Abfällen werden über das Statistische Landesamt öffentlich zugänglich gemacht. Die Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) ist mit der Ermittlung der Umweltradioaktivität in Sachsen beauftragt. Dies umfasst neben den Aufgaben zum Vollzug der AVV-IMIS (Integriertes Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt) gemäß Teil 5 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) auch die Emissions- und Immissionsüberwachung von kerntechnischen Anlagen (REI) und aus bergbaulichen Tätigkeiten (REI-Bergbau) nach dem Atomgesetz und Strahlenschutzverordnung (AtG und StrlSchV). Die Messdaten der AVV-IMIS-Messungen werden aggregiert an das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gesandt und im Geoportal des BfS (https://www.imis.bfs.de/geoportal/) sowie von dort im Jahresbericht „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung“ der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Messdaten der REI-Emissions- und Immissionsüberwachung der Wismut-Standorte in Sachsen werden durch die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) im „Jahresbericht der unabhängigen Messstelle“ zusammengefasst und veröffentlicht. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (§ 28a Gentechnikgesetz - GenTG) werden die Ergebnisse des Saatgut-Monitorings auf GVO und der Überwachung von gentechnischen Anlagen sowie im Vollzug des Gentechnikrechts getroffenen Maßnahmen (zum Beispiel Anordnungen) in allgemeiner Form auf den Internetseiten www.umwelt.sachsen.de veröffentlicht. Seite 76 von 153 Ein Anbau oder eine Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen findet derzeit in Deutschland nicht statt (in Sachsen zuletzt im Jahr 2009). Eine Veröffentlichung der entsprechenden Daten erfolgt nicht durch den Freistaat Sachsen, sondern durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Standortregister (gemäß § 16a GenTG). Darüber hinaus sind in den jährlich im Internet veröffentlichten Sächsischen Agrarberichten Umweltdaten zu dem Bereich „Landwirtschaft und Umwelt“ zusammengefasst dargestellt und unter https://publikationen.sachsen.de veröffentlicht. Agrarmeteorologische Daten sind unter der URL: https://www.landwirtschaft.sachsen.de/Wetter09/asp/inhalt.asp?seite=uebersicht abrufbar . Zukünftig sollen digitale Karten zur Erosionsgefährdung mit Ergebnissen zur Wirksamkeit von Erosionsschutzmaßnahmen auf der Grundlage von Modellberechnungen mit im Internet veröffentlicht werden. Das fischereiliche Monitoring zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, Verbreitungskarten der Fischarten, digitale Karten zum Migrationsbedarf der Fischfauna, Karten zur fischzönotischen Grundausprägung der sächsischen Fließgewässer- Oberflächenwasserkörper (OWK) und eine Karte der Fischgewässertypen gemäß Oberflächengewässerverordnung (OGewV) ist unter https://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft veröffentlicht. Für die Wald- und Forstwirtschaft stehen Daten zur Waldfläche zur Verfügung. Darüber hinaus werden Kartendienste zu Naturwaldzellen, zu Waldbiotopen, zur Waldfunktionenkartierung und zur Waldmehrungsplanung angeboten (vgl. https://www.sbs.sachsen.de/forstliche-kartendienste-18448.html). Ebenso können allgemeine Waldschutz-Informationen und zum Borkenkäfermonitoring im Speziellen unter https://www.forsten.sachsen.de/wald/161.htm abgerufen werden. Über die Waldbrandgefährdung informiert die Webseite https://www.mais.de/php/sachsenforst.php. Die von den Dauerbeobachtungsflächen und im Rahmen der Waldzustandserhebung gewonnenen Daten fließen in den Waldzustandsbericht ein. Die Ergebnisse der Bodenzustandserhebung finden Eingang in den 2. Waldbodenzustandsbericht und den Kohlenstoffbericht. Beide sind zur Publikation im Jahr 2018 vorgesehen . Zusammengefasste Ergebnisse zum Wildschadensmonitoring wurden in den Forstberichten der Staatsregierung und den Geschäftsberichten des Staatsbetriebes Sachsenforst (SBS) veröffentlicht. Diese Berichte sind unter https://publikationen.sachsen.de abrufbar. Die sieben phänologischen Gärten des SBS sind Bestandteil des Netzwerkes der International Phenological Gardens und Global Phenological Monitoring Programme. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt durch die Humboldt-Universität Berlin (http://ipg.hu-berlin.de/). Die Herkunftsgebiete und Herkunftsempfehlungen für forstliches Vermehrungsgut sind auf der Seite https://www.forsten.sachsen.de/wald/2784.htm abrufbar. Die Daten aus der Bundeswaldinventur für den Wald im Freistaat Sachsen können aus der Ergebnisdatenbank des Bundes (https://bwi.info/) generiert werden. Die Jahresjagdstrecken sind unter (https://www.forsten.sachsen.de/wald/1560.htm) gelistet. Alle Datenbestände sind öffentlich und kostenfrei abrufbar und werden aktualisiert, sobald neuere Daten vorliegen. Umweltdaten, die in dieser Form nicht oder erst nach Abwägung bereitgestellt werden können, sind insbesondere Daten mit personen- Seite 77 von 153 bezogenen Inhalten (§ 6 Sächsisches Umweltinformationsgesetz), Daten, die nach § 5 Absatz 1 Sächsisches Umweltinformationsgesetz, als sensibel eingeschätzt werden (bspw. Brutplätze bestimmter Vogelarten) und Daten, die dem Urheberrecht unterliegen oder Betriebs- sowie Geschäftsgeheimnisse beinhalten. Frage 11 In welchem Umfang wurden welche Fördergegenstände bisher im Rahmen des Pilotprojektes Regiocrowd gefördert und wie und mit welchem Ergebnis wurde dieses ausgewertet? Das Modellprojekt „Entwicklung und Erprobung zukünftiger Formen bürgerschaftlichen Engagements (BE) für Naturschutz und nachhaltige Heimatentwicklung“ – spätere Kurzfassung „Engagement 2020“ erhielt in der Zeit von Dezember des Jahres 2013 bis Mai des Jahres 2016 eine Zuwendung in Höhe von 197.598,00 Euro. Ziel war es, neue Formen bürgerschaftlichen Engagements zu entwickeln, um erfolgreich Projekte im Naturschutz und in der Regionalentwicklung verwirklichen zu können. Hintergrund des Projekts waren insbesondere die kritische Altersstruktur im Ehrenamt und die Frage, wie Vereine, Verbände, Kommunen, Initiativen sowie viele Einrichtungen in Sachsen Menschen für das Ehrenamt und bürgerschaftliche Engagement gewinnen können. Die Ergebnisse des Projektes mündeten in dem Leitfaden „RegioCrowd – Neues Bürgerschaftliches Engagement“, der der weiteren Verbreitung der positiven Erkenntnisse auch in andere Regionen diente. Im Projekt wurde der Einsatz neuer Medien gewählt. Dabei entstand die Internet-Plattform „RegioCrowd.de“ (Crowdfunding: das Einwerben von Spenden für eine bestimmte Sache). Hier werden regelmäßig Aufrufe gestartet, um Menschen zu finden, die Geld, Zeit oder beides für Naturschutz und Heimat spenden. So werden gezielt junge Nutzergruppen angesprochen, um sie für ein Engagement in der Region zu begeistern. Neben dem positiv bewerteten Gesamtverwendungsnachweis am Ende des Projektes sind jährliche Nachhaltigkeitsberichte im Rahmen der oben genannten Förderung noch bis einschließlich 2018 anzufertigen. Nach dem erfolgreichen Start von RegioCrowd in der Dübener Heide entwickeln aktuell mehrere Partner aus dem Netzwerk Umweltbildung (NUS) in Sachsen, Strategien zum Transfer der Erfahrungen und zur Etablierung von Engagement–Management- Strukturen in acht weiteren sächsischen Regionen, wie zum Beispiel Leipzig, dem Erzgebirge und dem Vogtland. Neben der Qualifizierung und der Erprobung von Zeit- und Geldengagement-Kampagnen steht auch die regionale Einbindung von strategischen Partnern im Fokus. Das aktuelle Transferprojekt zur sachsenweiten Verbreitung der Ergebnisse des Modellprojekts zur Entwicklung innovativer Ansätze für die Neuausrichtung ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements für Naturschutz und Heimatentwicklung im Freistaat Sachsen am Beispiel des Naturparks Dübener Heide wird durch die LaNU und das SMUL wie in der als Anlage beigefügten Tabelle zu B) VI. 11 dargestellt unterstützt: Das Transferprojekt läuft noch bis Ende des Jahres 2018 und wird durch eine Projektarbeitsgruppe aus Vertretern des Naturpark Dübener Heide e. V., der LaNU und des SMUL begleitet. Das Projekt soll während der Laufzeit über soziale Medien begleitet und auch der Einsatz moderner Kommunikationsmittel im Rahmen der Implementierung erprobt und bewertet werden. Das Vorhaben wird hinsichtlich seiner Wirkungen Seite 78 von 153 fortlaufend evaluiert. Die Ergebnisse in Hinblick auf die erreichten Zielgruppen und Verwirklichung fachlicher Ziele sind Ende 2018 in einem zusammenfassenden Bericht darzustellen. Frage 12: Welche Ziele und Maßnahmen verfolgt bzw. unterstützt die Staatsregierung mit welchen finanziellen Mitteln (Bitte Titel im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 angeben.) und mit welchem Zeitplan bei der Weiterentwicklung der Plattform Regiocrowd, insbesondere hinsichtlich der a) Absicherung der Betreuung des Angebots, b) Erhöhung der Nutzung und Beteiligung durch die Zielgruppen und c) gleichwertigen Einbindung von Aktivitäten aus den Regionen in ganz Sachsen? Für das Projekt RegioCrowd sind für das Jahr 2019 und 2020 keine Mittel geplant. Das Projekt endet im Jahr 2018. Frage 13: Welche strategische Bedeutung misst die Staatsregierung aus welchen Gründen dem Thema digitale Kreislaufwirtschaft bei und welche Maßnahmen plant sie ggf. mit welchen Zielen in diesem Bereich? Die Staatsregierung sieht für die Digitalisierung in der Kreislaufwirtschaft ein breites Anwendungspotential. Die Nutzung digitaler Instrumente und Applikationen lässt insbesondere zu, dass Informationen über Stoffströme und Abläufe in der Abfallwirtschaft schneller und umfangreicher als bisher generiert, gesammelt, ausgewertet und zur Verfügung gestellt werden können. Beispielsweise ist mit der Implementierung digitaler Lösungen bis in den Planungs- und Herstellungsprozess von Produkten eine Stärkung der Gewinnung von Rohstoffen aus Abfällen und eine verbesserte Nutzung von Abfällen als Rohstoffe mit abfallvermeidender und ressourcenschonender Wirkung zu erwarten . Grundsätzlich werden Potenziale sowohl im Bereich der kommunalen als auch der privatwirtschaftlichen Entsorgung gesehen. Für den Bereich der kommunalen Entsorgung wird die Staatsregierung mit Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erarbeiten lassen, welche innovativen Lösungen , als auch Lösungsansätze der Digitalisierung der Kreislaufwirtschaft in Deutschland für die Erledigung der kommunalen Aufgaben in der Abfallentsorgung bereits vorhanden sind. Diese sollen insbesondere unter den Aspekten einer Verbesserung der Ressourcenschonung und Förderung der Kreislaufwirtschaft sowie der Verbesserung der Kundenbeziehungen, des Vertragswesens und der Senkung von Kosten bewertet werden. Ziel ist es, den Akteuren und Entscheidungsträgern der kommunalen Kreislaufwirtschaft in Sachsen Informationen bereit zu stellen, um rechtzeitig sachgerechte Entscheidungen zur aktiven Beteiligung am Prozess der Digitalisierung der kommunalen Kreislaufwirtschaft treffen zu können. Frage 14: Welches Potenzial hat aus Sicht der Staatsregierung Smart Farming in Sachsen, wie ist der Umsetzungsstand und welches sind die künftigen Herausforderungen von Smart Farming in Sachsen? Das Potenzial von smarten Technologien in Sachsen besteht darin, dass umweltbewusstes und zugleich wirtschaftliches Handeln besser als bisher in Einklang gebracht Seite 79 von 153 werden können. Diese Technologien dienen dazu, mit weniger Ressourceneinsatz einen Beitrag zum Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz zu leisten. In vielen landwirtschaftlichen Unternehmen im Freistaat Sachsen haben smarte Technologien bereits Einzug gehalten. Diese reichen vom Smart Farming, also der Bewirtschaftung der Schläge nach kleinräumigen, teilflächenbezogenen Nährstoffverfügbarkeiten und Ertragserwartungen über Digitalisierungslösungen im Stall bis hin zum virtuellen Hofladen. Konkrete Zahlen zum Umsetzungsstand liegen nicht vor. Die gesellschaftlichen Anforderungen an eine nachhaltige Landwirtschaft unter Beachtung von anspruchsvollen Umwelt- und Tierhaltungsstandards sowie einer entsprechenden Biodiversität werden der Digitalisierung in der Landwirtschaft wichtige Impulse verleihen. Derartige Technologien müssen sachgerecht in landwirtschaftliche Produktionsverfahren implementiert und praktisch erprobt werden. Gleichzeitig müssen bei den Anwendern das notwendige Know-how und die erforderliche Akzeptanz implementiert werden. Frage 15: Welche Grenzen bestehen bei der Nutzung digitaler Mittel im Landwirtschaftsbereich aus datenschutzrechtlichen und weiteren Gründen laut Bundesrecht und EU-Recht? Bei der Nutzung digitaler Mittel im Landwirtschaftsbereich finden bezüglich datenschutzrechtlichen Regelungen laut Bundes- und EU-Recht dieselben Bestimmungen Anwendung wie in anderen Bereichen auch. Dies gilt insbesondere für Auskunft, Berichtigung , Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Widerruf und Beschwerden . Frage 16: Welche Fördermöglichkeiten bestehen derzeit für die Digitalisierung in der Landwirtschaft in Sachsen und wie werden diese seit 2014 genutzt (Bitte aufschlüsseln nach Förderprogramm, konkrete Fördergegenstände , Höhe der Zuwendungen, Jahr, Anzahl der Betriebe, Betriebsgrößen .)? Im Jahr 2018 ist der Fördergegenstand „Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen in landwirtschaftlichen Unternehmen“ in der Richtlinie „Landwirtschaft , Innovation, Wissenstransfer (LIW/2018)“ eingeführt worden. Gefördert werden Investitionen in die Digitalisierung von Geschäftsprozessen in landwirtschaftlichen Unternehmen in den Bereichen Nutztierhaltung, pflanzliche Erzeugung und Verarbeitung sowie Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Darunter fallen Investitionen im Zusammenhang mit der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung und Sicherung von Daten sowie der digitalen Dokumentation von Prozessen in landwirtschaftlichen Betrieben. Förderfähig sind insbesondere die Entwicklung und der Erwerb von Software, Sensoren und GPS-Anlagen. Die Digitalisierung von Geschäftsprozessen ermöglicht den landwirtschaftlichen Unternehmen ressourcenschonender und effizienter zu produzieren. Die Maßnahme stärkt langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und trägt dazu bei, dass die sächsischen Landwirte den gesellschaftlichen Erwartungen hinsichtlich einer nachhaltigen, tierwohlgerechten und umweltschonenden Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten besser nachkommen können. Bisher wurden in dem Fördergegenstand noch keine Zuwendungen ausgereicht. Seite 80 von 153 Frage 17: Welche Maßnahmen mit Bezug zur Digitalisierung in der Landwirtschaft plant die Staatsregierung jeweils mit welchem Zeitplan und mit welchen finanziellen Mitteln (Bitte Titel im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 angeben.)? Wichtigster Trend und zugleich Kern in der Digitalisierung in der Landwirtschaft ist die Zusammenführung von Maschinen- und Verfahrensautomatisierung. Gegenüber den jetzigen großen und schweren Landmaschinen entwickelt sich ein Trend zu kleineren, hinsichtlich ihrer Bearbeitungsfunktionen flexibel konfigurierbaren Maschinen, die gestützt auf moderne Informations-, Kommunikations- und Ortungssysteme weitgehend selbstständig und teilweise fahrerlos agieren. Auch die Elektrifizierung wird nicht nur bei Pkw und Bussen Einzug halten, sondern auch im Bereich der mobilen Arbeitsmaschinen , insbesondere in der Landtechnik. Die Maschinenbauregionen Sachsens sollen Impulse im Bereich der Automatisierung, Elektrifizierung und Digitalisierung der Landtechnik erhalten. Im Umfeld des regionalen Wachstumskerns »Feldschwarm« sollen vorhandene regionale Kompetenzen auf den Gebieten der digitalen Transformation, Industrie 4.0, Automatisierung und digitale Vernetzung weiter ausgebaut werden. Damit ist eine Verbindung zu einem regionalen Wachstumskern vorhanden, wo Forschung und Technologietransfer in den Bereichen Automatisierung/Autonomisierung, Elektrifizierung und Sensorik weitergeführt werden sollen. Es soll ein Forschungscluster und Demonstrationsstandort für automatisierte und autonome Arbeitsmaschinen in digitalisierten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Prozessen entstehen. Neue Entwicklungen der Digitalisierung der Landwirtschaft bieten weitreichende Chancen , tier- und umweltschonende landwirtschaftliche Produktionssysteme zu etablieren, die den sich wandelnden gesellschaftlichen Anforderungen entsprechen. Derartige Technologien müssen sachgerecht in landwirtschaftliche Produktionsverfahren implementiert und praktisch erprobt werden. Gleichzeitig sind bei den Landwirten das notwendige Know-how und die erforderliche Akzeptanz aufzubauen. Ein weiterer Fokus liegt vor allem auf der Entwicklung neuer Technologien, um regionale Kreisläufe für Nährstoffe, Wasser und Energie zu schließen. Die Einführung neuer Technologien wird durch abgestimmte Projekte im LfULG zur Bereitstellung definierter landwirtschaftlicher Biomasse, der Weiterentwicklung von Stoffbilanzmodellen und zu Stoffkreisläufen der Land- und Wertstoffwirtschaft ergänzt. Für die vorgenannten Maßnahmen bezüglich Digitalisierung in der Landwirtschaft sind im Regierungsentwurf des Doppelhaushaltes 2019/2020 im Jahr 2019 3,3 Mio. Euro und im Jahr 2020 5,3 Mio. Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre geplant. Die Mittel sind im Kapitel 0912 Titelgruppe 53 veranschlagt. Frage 18: In welchem Umfang werden Geobasisdaten durch landwirtschaftliche Betriebe in Sachsen genutzt, welche spezifischen Hürden werden von diesen diesbezüglich angegeben und inwieweit und durch welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, die Nutzung solcher Daten in der Landwirtschaft zu befördern? Seite 81 von 153 Es ist nicht bekannt, in welchem Umfang Geobasisdaten durch landwirtschaftliche Betriebe genutzt werden. Es ist auch nicht bekannt, welche Hürden bei der Nutzung von Geobasisdaten bestehen. Um entsprechende Impulse für die weitere Digitalisierung in der Land- und Forstwirtschaft zu setzen, ist die kostenlose Nutzung der Korrekturdaten des amtlichen Satellitenpositionierungsdienstes SAPOS für landund forstwirtschaftliche Anwendungen seit dem 14. September 2018 möglich. VII. Mobilität, Stadtentwicklung und ländliche Räume, Bauen und Denkmalschutz Frage 1. In welchem Umfang und mit welchen Ergebnissen hat die Staatsregierung seit 2010 Digitalisierungsprojekte im Bereich Mobilität gefördert, insbesondere bezüglich: a) städtischer Ampelsysteme, b) neuer Formen der Verkehrsprognose und -lenkung sowie der Unfallvermeidung , c) Mobilitätsstationen, d) Forschungsprojekte bzw. Studien zur intelligenten Vernetzung der verschiedenen Verkehrsmittel und Teilnehmenden in Verbindung mit der Verfügbarkeit hochpräziser Mobilitätsdaten (Open Data) und mit autonomer und digital vernetzter Mobilität im Straßenverkehr und e) digitaler Anwendungen, die die Nutzung flexibler Bedienungsformen im ländlichen Raum erleichtern? Die Unterfragen werden auf Grund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Über die Richtlinie des SMWA für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL KStB) werden u. a. Verkehrsleitsysteme als Einzelvorhaben gefördert. Die Höhe der bewilligten Mittel ab 2010 stellt sich wie folgt dar (Datenstand/FÖMISAX:24. August 2018): Fördergegenstand Jahr Mittel bewilligt Verkehrsleitsysteme 2010 61,750 2011 110,637 2012 79,382 2013 24,896 2014 84,549 2015 295,224 2016 17,059 2017 658,578 2018 148,320 Alle Beträge werden in T EUR angegeben. Im Bereich ÖPNV wurden darüber hinaus keine Studien bzw. Forschungsprojekte bezüglich Digitalisierung im Bereich Mobilität und Anwendungen zur Nutzung flexibler Bedienformen im ländlichen Raum gefördert. Auch über die genannten Maßnahmen hinaus erfolgte aus dem Geschäftsbereich des SMWA heraus seit 2010 keine Förderung von Digitalisierungsprojekten im Bereich Mobilität. Seite 82 von 153 Das Verbundprojekt „Entwicklung von Methoden und Aufbau von Infrastruktur für die Prüfung und Bewertung von MMI-Schnittstellen beim hochautomatisierten Fahren (EMISA)“ der Technischen Universität Dresden und des Fraunhofer-Instituts für Verkehrs - und Infrastruktursysteme (Fraunhofer IVI) (Laufzeit drei Jahre; insgesamt 982.491 Euro beantragt) befindet sich derzeit im Antragsverfahren über die EFRE- Förderung des SMWK. Aufgrund der positiven wissenschaftlichen Begutachtung und forschungspolitischen Bewertung ist mit einem baldigen Projektstart zu rechnen. Frage 2: Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand bei den in der Strategie „Sachsen Digital“ und der „Landesverkehrsplanung 2025“ beschriebenen Maßnahmen zum Thema Digitalisierung und Mobilität und welche weiteren Maßnahmen und finanziellen Mittel (Bitte Titel im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 angeben.) plant die Staatsregierung mit welchen konkreten (Zwischen-)Zielen, unter anderen bezüglich E-Ticketing und dem Ausbau der Verkehrstelematik/intelligenten Verkehrssysteme (IVS)? Der Landesverkehrsplan Sachsen 2025 ist auf den Zielhorizont 2025 ausgerichtet. Viele der unter Kapitel 6.1 Verkehrstelematik aufgeführten Maßnahmen als grundsätzliche Zielstellung befinden sich in der Anfangsphase der Umsetzung und werden laufend an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt angepasst. In 2019 sollen 1.250 T€ und in 2020 sollen 1.350 T€ auf Planung, Errichtung und Unterhaltung von Anlagen der Telematik auf Bundes- und Staatsstraßen (u.a. B 170, S177) entfallen. Diese sollten aus den Mittel nach Kap. 07 06, Titel 742 01 des Haushaltsentwurfs entnommen werden. Davon entfallen in diesen beiden Jahren ca. 50% auf Planungsleistungen für telematische Komponenten auf der Teststrecke für automatisierte Fahrsysteme im urbanen Umfeld, ca. 30% auf den Bau von telematischer Ausstattung (RoadSideUnits, Repeater , Bluetoothempfänger, Umweltsensorik, Kameras, Verkehrsinfotafel) auf der B170 zwischen Dresden-Südvorstadt und Bannewitz sowie ca. 20% für den Betrieb der Anlagen (speziell die Integration der Verkehrs- und Verkehrsumfelderfassung in das Verkehrsmanagementsystem VAMOS der Stadt Dresden). Die Technische Universität Dresden hat gemeinsam mit der Straßenbauverwaltung des Freistaates Sachsen als Auftragsverwaltung für den Bund ein videobasiertes Detektionssystem zur Erfassung der Belegung der Lkw-Stellplätze auf Rastanlagen an Autobahnen entwickelt und ein Pilotprojekt für ein „Lkw-Parkleitsystem Dresden“ entworfen, das dem Bund zur Genehmigung vorgelegt wurde. Insbesondere aus Kostengründen wurde vom Bund die Umsetzung des Pilotprojektes nicht genehmigt. Mit Fördermitteln des ÖPNV wurden bzw. werden telematische Anwendungen zur verbesserten Fahrgastinformation im ländlichen Raum, zur Verkehrssteuerung und E- Ticketing gefördert, wie beispielsweise ein Projekt zur Förderung einer landesweiten digitalen Vertriebsmöglichkeit. Für die Fortführung und Umsetzung begonnener Vorhaben im ÖPNV-Landesinvestitionsprogramm sind entsprechende Fördermittel vorgesehen (vgl. hierzu Kap. 07 04, Titel 891 01 und bedingt 891 07 des Haushaltsentwurfs). Seite 83 von 153 Im Rahmen der Strategie „Sachsen Digital“ vertritt bei der Maßnahme 1.2.2 „Begleitung von „Smart City“-ÖPNV-Projekten“ der Verkehrsverbund Oberelbe im Auftrag des Freistaates Sachsen die sächsischen Interessen in der Initiative „Digitale Vernetzung im Öffentlichen Personenverkehr“. Eine Roadmap „Digitale Vernetzung im ÖPV“ wurde 2016 verabschiedet. Seither werden die Maßnahmen der Roadmap im jeweiligen Zuständigkeitsbereich gem. ordnungspolitischem Rahmen umgesetzt. Die Vorhaben werden durch Mittel des Bundes gefördert. Der Freistaat fungiert als Mitglied der Steuerungsgruppe. Die Kompetenzstelle Effiziente Mobilität Sachsen betreut ein Netzwerk mit Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kommunen rund um die Themenfelder der „Effizienten Mobilität Sachsen“. Der Ausbau mit Intelligenten Verkehrssystemen findet derzeit im Rahmen einiger Forschungsprojekte statt. Im Rahmen der sächsischen EFRE- Technologieförderung unterstützt Sachsen aktuell sechs FuE-Verbundvorhaben zum Thema „Intelligente Verkehrssysteme (IVS)“ von 39 Partnern (Doppelzählung möglich) aus Wirtschaft und Wissenschaft mit bewilligten Zuschüssen i. H. v. rd. 12,8 Mio. EUR.). Frage 3: Wie und auf welcher Rechtsgrundlage werden derzeit im Rahmen intelligenter Verkehrssysteme Mobilitäts- und Verkehrsdaten und ggf. personenbezogene Daten erhoben und verwendet, welche Änderung werden diesbezüglich künftig erfolgen und welche Bedeutung haben dabei datenschutzrechtliche Aspekte? Die Mobilitätsdaten für Messungen des Straßenverkehrs und zur Steuerung von Lichtsignalanlagen werden größtenteils über Induktionsschleifen erfasst. Hier erfolgt nur eine Selektion nach Fahrzeugarten und Geschwindigkeiten. Außerdem stellen die fünf sächsischen Zweckverbände dem SMWA jährlich gemäß § 3 Abs. 5 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVFinVO) verkehrliche und verkehrswirtschaftliche Daten in einer webbasierten Datenbank (Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Monitor) zur Verfügung. Bei den benannten Verfahren werden keine personenbezogenen Mobilitäts- und Verkehrsdaten erhoben, daher sind datenschutzrechtliche Aspekte hierbei nicht zu berücksichtigen. Frage 4: Wie definiert die Staatsregierung den Begriff „Smart City“, welche Handlungsfelder umfasst „Smart City“ und welche Vorteile und welche Risiken für die Bürger*innen sind ihr in diesen Handlungsfeldern jeweils bekannt? Unter dem Schlagwort „Smart City“, was wörtlich übersetzt so viel wie kluge, intelligente Stadt heißt, und was menschliche Fähigkeiten auf eine Siedlungsstruktur projiziert, werden eine Reihe von Strategien zur Stadtentwicklung gefasst, die versuchen, mithilfe von digitaler Technologien Städte zu gestalten. Insbesondere Potentiale zum effizienteren Einsatz von Energie oder eine ökologisch und sozial nachhaltigere Stadtentwicklung werden als Ziele der Smart City angegeben. Die „Smart City“ umfasst damit nahezu alle städtischen Lebensbereiche. Auch wenn dieser Anglizismus in öffentlichen Diskussionen häufig selbstverständlich verwendet wird, sollte dies seine inhaltliche Unschärfe nicht verdecken. Die Staatsregierung hat nicht die Absicht, den Begriff inhaltlich zu belegen. Die Sachverhalte, die damit benannt werden sollen, können auf andere Seite 84 von 153 Weise benannt werden. Aus hiesiger Sicht lassen sich bekannte Vorstellungen zur „Smart City“ ohne Umstände in den integrierten Stadtentwicklungskonzepten, die in der Städtebauförderung vorausgesetzt werden, abbilden. Die Staatsregierung fördert diesbezügliche Aktivitäten in den Städten entsprechend, auch wenn in diesem Zusammenhang das fragliche Schlagwort nicht aktiv verwendet wurde (vgl. Antwort zu B) VII. 6). Frage 5: Welche sächsischen Städte bzw. Stadtviertel oder -quartiere sind der Staatsregierung bekannt, die für sich selbst die Bezeichnung der „Smart City“ beanspruchen, über Smart-City-Strategien oder kommunale „Digitalisierungsstrategien“ verfügen oder Programme unter dieser Bezeichnung umsetzen? Bekannt ist das unter B) VI. 6 angesprochene Projekt aus Leipzig, bei dem die Stadt Leipzig als „Follower-Stadt“ an dem Projektkonsortium „Triangulum“, das von der EU gefördert wird, beteiligt ist. Auch die Landeshauptstadt Dresden stellt sich auf ihrer Homepage als Smart City dar. Frage 6: In welchem Umfang werden welche Smart-City-Projekte bzw. - Forschungsprojekte in Sachsen gefördert (Bitte aufschlüsseln nach Kommunen und nach Förderprogramm, insbesondere konkretes Programm des Freistaates Sachsen, Sofortprogramm „Saubere Luft 2017 bis 2020“ gemäß Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ des BMVI und Forschungscluster Smart Cities im Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung.)? Neben der regulären Förderung wurden und werden für städtebaulich veranlasste Investitionen auch vereinzelt investive oder investitionsvorbereitende/-begleitende Maßnahmen , die den unbestimmten „Smart-City“-Vorstellungen, wie sie in der Beantwortung zu B) VII. 4 umschrieben werden, gefördert. Hinsichtlich der nachfolgenden Ausführungen wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des nicht trennscharfen Begriffs „Smart City“ keine reinen Smart-City-Projekte gibt, jedenfalls kann durch die Staatsregierung dahingehend keine gesonderte Erfassung erfolgen und werden nachfolgend auch keine Angaben zum jeweiligen konkreten Umfang gemacht. Zur regulären Förderung im Bereich der Städtebauförderung gehört seit Anfang der 1990er Jahre die energetische Modernisierung bestehender Gebäude durch Wärmedämmung von Fenstern, Dächern und Fassaden u. v. a. (Gebäude-Ebene). In den städtebaulichen Gebieten sind diese Maßnahmen im Rahmen von Modernisierungsund Instandsetzungsarbeiten förderfähig. Seit Ende der 1990er/Anfang der 2000er Jahre wird die integrierte Stadtentwicklungsplanung für alle Städtebauförderprogramme unter Berücksichtigung aller Belange, insbesondere des Klimaschutzes und einer effizienten Energieversorgung, vorausgesetzt (Gesamtstadt-Ebene). Spätestens seit der Novelle des Baugesetzbuches im Jahr 2011 (Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes) sind die umwelt- und klimafolgengemäße Gestaltung des öffentlichen Raumes (Schneisen für Frischluftzufuhr zur Vermeidung von Wärmeinseln, Wohnumfeldaufwertung durch Einrichtung von Parks und Grünlagen, Entsiegelung/Renaturierung von Rückbauflächen) sowie systemische Maßnahmen wie der Ausbau von Nah- und Fernwärmenetzen (Kraft-Wärme-Kopplung und Blockheizkraftwerk ) in den städtebaulichen Gebieten im Rahmen von Ordnungs- und Baumaß- Seite 85 von 153 nahmen förderfähig (Stadtquartiers-Ebene). Solche Strom/Wärme- Versorgungssysteme sind nur mit anspruchsvollen („smarten“) Steuerungsinstrumenten effizient nutzbar. Zahlreiche sächsische Städte und Gemeinden, wie bspw. Chemnitz, Leipzig, Görlitz, Oederan, Lommatzsch oder Delitzsch, setzen auch mit den Fördermitteln der nationalen Städtebauförderung oder der EU-Förderung finanzintensive Investitionsprojekte mit den beschriebenen Zielstellungen um. Neben der regulären Förderung smart-city-affiner Vorhaben unterstützt die Staatsregierung auch kleinere Forschungs- oder Modellvorhaben mit vergleichbaren Zielstellungen : In Pirna wird derzeit zur Belebung der Innenstadt pilotartig (als Modellprojekt zur Stadtentwicklung ) eine Förderung bei der technischen Einrichtung von WLAN im öffentlichen Raum an vereinzelten, ausgesuchten Plätzen abgestimmt. Begleitet wird dies voraussichtlich von einer Innenstadt-App für Händler, Bürger und Besucher. In Kürze wird das Projekt „Fitnessprogramm Fernwärme Digitalisierung - Digitalisierung von energieeffizienten Quartierslösungen in der Stadtentwicklung mit intelligenten Hausstationen (iHast)“ in Olbersdorf, Chemnitz, Dresden und Leipzig umgesetzt. Technische Assistenzsysteme (Ambient Assisted Living – AAL) eröffnen Menschen mit Behinderungen oder altersbedingten Einschränkungen ihrer Mobilität zusätzliche Möglichkeiten , die Wohn- und Lebensqualität zu erhöhen und gut versorgt in ihrer vertrauten Wohnumgebung zu bleiben. Hierzu fördert die Staatsregierung ein Pilotprojekt zum Begleitforschungsvorhaben Städtebau der Zukunft - Generationenübergreifende Wohnraumstrukturen : „Wohnungsumbau mit barrierefreier baulicher Ausstattung und ergänzenden technischen Unterstützungssystemen“ in den Städten Leipzig und Burgstädt mit Landesmitteln in Höhe von 50.000 Euro. Dabei sollen folgende Funktionen in Wohnungen installiert werden: Alles-aus-Funktion (Zentral Aus/Ein-Stromabschaltung), Herdabschaltung, Wassermeldung/Wasserabschaltung, Rauchmelder, Notruffunktion. Aktuell wird die Einrichtung und Förderung eines Forschungs-Campus im Bahnhofsbereich von Annaberg-Buchholz als Teil eines sächsischen Pilotprojektes „Digitale Schiene “ mit einem selbstfahrenden Zug zwischen Annaberg-Buchholz und Schwarzenberg beraten. Die geplante Fördersumme aus Mitteln der städtebaulichen Erneuerung beläuft sich auf bis zu 160.000 Euro. Schließlich wird noch auf das gemeinsame Projekt der Universität Leipzig und des Fraunhofer Zentrums für internationales Management und Wissensökonomie zur Digitalen Wertschöpfung („Data Mining“) hingewiesen, das mit EFRE-Mitteln im Umfang von 7,5 Mio. Euro unterstützt wird. Für den Geschäftsbereich des SMWA wird ergänzend auf die Anlage zu B) VII. 6 verwiesen . Frage 7: Welche Ziele und Maßnahmen verfolgt die Staatsregierung, um die Umsetzung der Leitlinien und Handlungsempfehlungen der Smart City Charta zur digitalen Transformation in den Kommunen zu begleiten? Seite 86 von 153 Die Staatsregierung verfolgt keine eigenen Aktivitäten in diesem Kontext. Dies auch, weil sich die Smart City Charta des Bundes vom Mai 2017 vorrangig an Städte, Kreisen und Gemeinden (Kommunen) richtet. Kritische Äußerungen zum Thema Datensicherheit , Unverletzlichkeit und Freiheit der Bürger, Technologiehypostase und zu den rein wirtschaftlich orientierten Interessengruppen, die „Smart-City“-Entwicklungen häufig vorantreiben wollen, werden grundsätzlich geteilt und mit den durch die Smart City Charta aufgezeigten Chancen abgewogen. Vor diesem Hintergrund werden die integrierten Stadtentwicklungskonzepte, die in der Bürgerschaft verankert sind und von entsprechenden Stadtratsbeschlüssen getragen werden, als wichtiges demokratisches Regulativ angesehen, um den erkennbaren Risiken entgegenzusteuern. Digitale „Smart-City“-Lösungen müssen beherrschbar sein und einen optimalen Nutzen für alle Anbieter und Nutzer stiften. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 4 bis 6 und 9 im hiesigen Abschnitt verwiesen, soweit die in der Smart City Charta genannten Ziele und Handlungsfelder von der Staatsregierung geteilt werden. Frage 8: Welche strategische Relevanz misst die Staatsregierung der Unterstützung von Unternehmen und Kommunen in Sachsen bei der Entwicklung von City- Logistik-Konzepten mit dem Ziel, die Umweltverträglichkeit des innerstädtischen Güterverkehrs zu verbessern , bei und welche Maßnahmen plant die Staatsregierung dazu mit welchen Zielen und welchem Zeitplan? Die umwelt- und stadtverträgliche Gestaltung der Güternahverkehre ist im Landesentwicklungsplan 2013 (G 3.7.1) und Landesverkehrsplan Sachsen 2025 (5.6) festgelegt und gehört zu den Zielstellungen des Koalitionsvertrages 2014 bis 2019 zwischen der CDU Sachsen und der SPD Sachsen (Seite 49). Die Staatsregierung setzt sich seit mehreren Jahren für die Etablierung eines entsprechenden Pilotprojektes in der Landeshauptstadt Dresden ein (vgl. die Antwort auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/4116). Die Umsetzung von konkreten Maßnahmen und Festlegungen von Zeitplänen sind Sache der Akteure aus Kommune und Wirtschaft. Frage 9: Inwieweit strebt die Staatsregierung an, „Smart-City“-Modellstädte oder -regionen in Sachsen mit welchen Partnern aus Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft, mit welchen konkreten Maßnahmen und Zeitplänen zu entwickeln, bzw. aus welchen Gründen nicht? Die Staatsregierung strebt keine Entwicklung von bestimmten „Smart-City“- Modellstädten an. Sie wird jedoch beispielsweise im Sinne der in der Antwort zu Frage B) VII. 6 aufgeführten Maßnahmen weiterhin Smart-City-Initiativen sächsischer Gemeinden , die mit den Verwendungsmöglichkeiten der Städtebauförderung kompatibel sind, gerne aufgreifen und bei der Umsetzung unterstützen. Das Thema Smart City wird im Übrigen in „Sachsen Digital“ adressiert und mit den dort genannten Partnern und geplanten Umsetzungsschritten („Meilensteine“) vorangetrieben . Dahingehend wird auf die Maßnahmen 1.2.1 „Förderung Intelligenter Netze im Energiebereich“; 1.2.2 „Begleitung von ‚Smart City‘-ÖPNV-Projekten“ und 1.2.3 „Umsetzung des HighTech-Programms ‚Synchrone Mobilität‘“ sowie auf die zahlreichen E- Government Maßnahmen unter dem Strategischen Ziel 5 „Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben“ hingewiesen. Seite 87 von 153 Frage 10: Welche der bundesweit mehr als 200 Interessenbekundungen welcher Träger sind aus Sachsen für die Bekanntmachung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft „Land.Digital: Chancen der Digitalisierung für ländliche Räume“ eingegangen und welche davon erhalten eine Förderung in welcher Höhe? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Nummer 8 der Bekanntmachung Nr. 08/17/32 über die Durchführung von Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD-Vorhaben) „Land.Digital: Chancen der Digitalisierung für ländliche Räume“ im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) vom 23. Februar 2017 als Projektträger und Bewilligungsbehörde die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), mithin eine außerhalb der sächsischen Staatsverwaltung liegende Stelle benennt. Frage 11: Welche Themen der Digitalisierung sind aus Sicht der Staatsregierung bei der Entwicklung in den ländlichen Räumen Sachsens von strategischer Relevanz und welche Maßnahmen plant die Staatsregierung in diesem Zusammenhang mit welchen Zielen, welchen Zeitplänen und welchen finanziellen Mitteln (Bitte Titel im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 angeben.)? Die Digitalisierung des ländlichen Raumes eröffnet Möglichkeiten und Chancen den aktuellen Trends wie z. B. Abwanderung, Überalterung oder fehlende Arbeitsplätze sowie allen damit verbundenen Entwicklungen entgegen zu wirken. So können durch digitale Dienstleistungen z. B. der Verlust von Infrastrukturen und die Einschränkungen bei der täglichen Versorgung aufgehalten werden. Parallel ist damit auch die Erschließung eines Potenzials neuer Arbeitsplätze verbunden. Insgesamt kann der ländliche Raum mit Hilfe der Digitalisierung für alle Altersgruppen wieder an Attraktivität gewinnen . Hinsichtlich der Mittel für die Digitalisierung in der Landwirtschaft wird auf die Antwort zu Frage B) VI. 17 verwiesen. Im Übrigen wird auf den simul+InnovationsHub (SIH) im Rahmen der Zukunftsinitiative simul+ des SMUL hingewiesen, der auch die Digitalisierung im ländlichen Raum zum Gegenstand haben wird. Die Mittel für den SIH sind in Kapitel 09 12, Titelgruppe 52 des Entwurfs des Doppelhaushalts 2019/2020 veranschlagt. Eine Differenzierung der geplanten Mittel im Hinblick auf den Aspekt „Digitalisierung im ländlichen Raum“ erfolgt in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht. Frage 12: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung zu Building-Information- Modeling (BIM) im Allgemeinen und speziell zu BIM im Denkmalschutzbereich (Heritage BIM), welche Pilotprojekte gibt es in diesen Bereichen jeweils in Sachsen und welche Maßnahmen realisiert die Staatsregierung ggf. jeweils mit welchen Zielen und mit welchem Zeitplan? Die vom Bund mit Erlass vom Januar 2017 vorgegebene Prüfung der Anwendung der BIM-Methode für zivile Bundesbauvorhaben mit Gesamtbaukosten von mehr als 5 Mio. Euro hat im Ergebnis zu einem Pilotprojekt im Bundesbau geführt, das derzeit vorbereitet wird. Die sächsischen berufsständischen Vertretungen stehen beim Einführungsprozess der Planungsmethode BIM in engem Kontakt mit der öffentlichen Bauverwaltung. Es finden turnusmäßig Besprechungen statt, die der gegenseitigen Information dienen. Seite 88 von 153 Daneben unterstützt der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) regionale und überregionale Bildungsträger bei der inhaltlichen Ausgestaltung von Bildungsangeboten im Bereich BIM. Zudem ist der Staatsbetrieb SIB seit Januar 2018 Mitglied im „BuildingSMART e. V." und verfolgt intensiv die aktuelle Normungsarbeit beim DIN NA BIM. Praktische Erfahrung sammelt der SIB mit zwei in Angriff genommenen Pilotprojekten. Im SIB werden aktuell ein Projektmanagementsystem (PM) und ein computergestütztes Facility-Managementsystem (CAFM) eingeführt. Damit ist eine durchgängige Digitalisierung der Kommunikations-, Planungs-, Bau-, Archivierungs- und Bewirtschaftungsprozesse verbunden. Die Einführung des PM und CAFM sind u. a. Voraussetzung für einen durchgängigen digitalen Datenfluss über den Lebenszyklus der Immobilien und Gebäude sowie für eine Pilotierungsphase beim BIM. Der SIB bereitet derzeit die fachlichen und IT-technischen Voraussetzungen zur Durchführung von zwei BIM-Pilotprojekten im Landesbau vor. In den AIA (Auftraggeber- Informations-Anforderungen) werden Grundsätze für die Zusammenarbeit mit freiberuflich Tätigen hinsichtlich Software- und Hardwarevoraussetzungen, BIM-Level, open /closed BIM (Vergabepraxis) spezifisch für die Pilotvorhaben des Landes formuliert. Der Pilotierungsabschluss ist abhängig von der Durchführungszeit der jeweiligen Baumaßnahmen . Im SIB liegen noch keine Erfahrungen mit der BIM-Planungsmethode im Denkmalschutzbereich vor. Frage 13: Wann wird die Staatsregierung eine aktuell gehaltene Vorhabenliste der unter Verantwortung des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) geplanten Bauvorhaben als ein Element der kooperativen Bürgerbeteiligung online zur Verfügung stellen und welche Daten werden im Einzelnen Bestandteil sein? Derzeit ist keine Veröffentlichung aller laufenden Bauvorhaben durch den Staatsbetrieb SIB geplant. Eine Beteiligung der Bevölkerung kann sich nur auf das Planungsrecht beziehen. Die Planungshoheit liegt in Deutschland bei den Kommunen. Frage 14: Welches Potential hat die Digitalisierung für den Denkmalschutz und welche Maßnahmen realisiert die Staatsregierung in diesem Bereich mit welchen Zielen, welchem Zeitplan und welchen finanziellen Mitteln (Bitte Titel im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 angeben.)? Im Denkmalschutz wird der Digitalisierung ein großes Potenzial eingeräumt, dessen Erschließung zunächst zusätzlicher Personal- und Sachmittel bedarf. Eine eigene Mittelausstattung für den Bereich Denkmalschutz ist im Doppelhaushalt 2019/2020 nicht vorgesehen, da die anstehenden weiteren Schritte in den Prozess zum „Masterplan Digitale Verwaltung“ der Staatsregierung eingebettet werden. Frage 15: Wann werden die fehlenden Daten der Städte Dresden und Leipzig in die Denkmalkarte Sachsen eingepflegt, wie wird eine regelmäßige Aktualisierung sichergestellt und ist geplant, die Informationen/Metadaten Seite 89 von 153 zu den Denkmälern zu erweitern, wenn ja, um welche Erweiterungen handelt es sich? Es ist beabsichtigt, die digitale Denkmalkarte bis zum Jahresende 2018 durch das Landesamt für Denkmalpflege in Zusammenarbeit mit den Städten Dresden und Leipzig zu aktualisieren. Dabei werden die Sachdaten zu den Denkmalen (einschließlich der Städte Dresden und Leipzig) schon heute täglich, die Kartendaten monatlich aktualisiert. VIII. Wirtschaft, Technologie, Arbeit und Weiterbildung Frage 1: Wie viele Anträge auf Förderung wurden bisher bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) in den Programmen E-Business und Informationsschutz jeweils beantragt, wie viele davon wurden abgelehnt (Bitte nach Jahren, regional, nach Branchen und Anteil kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) aufschlüsseln.) und welche finanziellen Mittel des Freistaates sind für diese Programme jeweils in den Jahren in welcher Höhe abgeflossen? Die Anzahl der Anträge ist in den beiden als Anlage beigefügten Tabellen zu B) VIII. 1 dargestellt. Die Angaben zum Programm Informationsschutz, das erst im Mai 2018 aufgelegt wurde, wurden um das Vorgängerprogramm Informationssicherheit ergänzt. Beide Programme richten sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen. Folgende Mittel sind in den genannten Programmen ausgezahlt worden: Programm Höhe der Auszahlung nach Jahren in T€ 2015 2016 2017 2018 Gesamt E-Business 785,9 3.067,3 3.559,5 1.579,7 8.992,4 Informationsschutz - 3,2 6,1 9,3 18,6 Frage 2: Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit der eingegangenen Förderanträge bis a) zur Bewilligung der Förderung und b) bis zur Endabrechnung des Förderprojektes (Bitte Dauer begründen.)? In den Programmen E-Business und Informationsschutz (einschließlich des Vorgängerprogramms Informationssicherheit) betragen die Bearbeitungszeiten bis zur Bewilligung durchschnittlich 139 Tage bzw. 122 Tage. Bis zur Endabrechnung, d. h. bis zur abschließenden Prüfung im Rahmen des Verwendungsnachweises, werden 707 bzw. 709 Tage benötigt. Die gesamte Durchlaufzeit eines Förderprojektes wird neben der Phase des Bewilligungsprozesses maßgeblich durch die Projektlaufzeit des eigentlichen Vorhabens geprägt (i. d. R. 12 Monate). Hinzu kommt, dass in rund einem Drittel aller Vorhaben eine Maßnahme bezogene Verlängerung auf bis zu 20 Monate erforderlich wird. Die Abrechnung der Projektausgaben erfolgt regelmäßig nach Abschluss des Vorhabens, wie auch die Auszahlung der Fördermittel. Die Qualität der durch den Zuwendungsempfänger bereitzustellenden Unterlagen differiert teils stark. Gleiches gilt für die Zeitdauer bis zu deren Vorlage. In einigen Fällen erfolgt auf Widerspruch des Zuwendungsempfängers eine nachträgliche Auszahlung zuvor nicht anerkannter Ausgaben. Erfasst von der Durchlaufzeit ist auch der Umstand, dass gemäß den geltenden Bestimmungen die Seite 90 von 153 Vorlage des Verwendungsnachweises bis spätestens sechs Monate nach Projektabschluss erforderlich wird. In Einzelfällen müssen Zuwendungsempfänger an die Einreichung erinnert werden. Frage 3: Wie viele Anträge auf Förderung in den Programmen a) Betriebsberatung Coaching, b) Kurzberatung, c) Investitionsförderung (GRW-Zuschuss), d) Markteinführung innovativer Produkte (Phase 1 und 2), e) Mikrodarlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen (MKD), f) Gründungs- und Wachstumsfinanzierung sowie Liquiditätshilfemaßnahmen (GuW), g) Nachrangdarlehen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für KMU, h) SAB-Bürgschaftsprogramm Sachsen, i) Technologiegründerstipendium, j) Technologietransferförderung, k) Forschungsprojektförderung, l) Innovationsassistent, m) Inno-Team, n) F&E-Projektförderung und o) Innovationsprämie hatten seit 2014 laut Projektbeschreibung welche Themen im Rahmen der Digitalisierung zum Gegenstand? (Bitte absolute Zahl und Prozentanteil der Gesamtzahl der Anträge je Programm angeben.) Ob ein Fördervorhaben Bezüge zur Digitalisierung hat, wird statistisch nicht erfasst. Insofern sind die angefragten Vorhaben nicht genau identifizierbar. Zudem ist der vielschichtige Begriff der „Digitalisierung“ für Auswertungszwecke nur bedingt geeignet und interpretierbar, was die Recherche zusätzlich erschwert. Bei der Recherche der relevanten Fördervorhaben wurde deshalb die Vorhabensbeschreibung nach Digitalisierungsbegriffen durchsucht. Projekte, bei denen der Begriff der Digitalisierung oder artverwandte Begriffe nicht verbal in den Vorhabensbeschreibungen erscheinen, sind daher nicht ermittelbar. Für die Programme der Technologieförderung (j, k, l, m, n und o) enthält die Antwort zusätzlich Vorhaben, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: Thematisches Zukunftsfeld: Digitale Kommunikation Schlüsseltechnologien als Querschnittstechnologien (Haupt- oder Nebentechnologiefeld ): Mikro- und Nanoelektronik oder Informations- und Kommunikationstechnologien Zukunftstechnologien (Anwendungsgebiet oder FuE): Mikro-, Nano- und Optotechnologien oder Informations- und Kommunikationstechnologien Schlagworte: Intelligente Verkehrssysteme, Sensorik/Aktorik oder Industrie 4.0. zu 3a) Die Auswertung war anhand des von Anfang 2017 bis zum Inkrafttreten der Mittelstandsrichtlinie vom 16. April 2018 bestehenden Pilotprojekts „Digitalisierung“ möglich . Im Rahmen dieses Modellprojekts wurden insgesamt 57 Fälle gefördert, was einen Seite 91 von 153 Anteil von ca. 1,66 Prozent entspricht. Als Thema der Vorhaben wird standardisiert „Digitalisierung/ Betriebsberatung/ Optimierung betrieblicher Prozesse“ erfasst. zu 3b) Gegenstand des Programms Kurzberatung der Mittelstandsrichtlinie ist die anteilige Unterstützung organisationseigener Berater, die kleine und mittlere Unternehmen zu verschiedensten Themen einschließlich zur Digitalisierung kostenfrei in einem bestimmten Umfang beraten. Spezielle Beratungsangebote zur Digitalisierung wurden nicht gefördert. zu 3c) Im GRW-Programm beschäftigten sich laut Vorhabensbeschreibung 13 Projekte mit Themen der Digitalisierung, was einen Anteil an der Gesamtbewilligungszahl von ca. 0,86 Prozent entspricht. Zu den in den Vorhaben bearbeiteten Themen wird auf Anlage zu B) VIII. 3c verwiesen. zu 3d) Bei der Förderung zur Markteinführung innovativer Projekte (Phase 1 und 2) wurden drei Vorhaben auf dem Gebiet der Digitalisierung ermittelt, was einem Anteil an der Gesamtbewilligungszahl von ca. 1 Prozent entspricht. Themen der Vorhaben waren ein neuartiges Storekonzept auf Basis des Digital Storytellings und Digital signages, eine Softwarelösung, die Baumängel und Begehungen im Kontext von BIM (Building Information Modeling) digital erfassen und verfolgen kann sowie eine neuartige digitale Branchenlösung im Bereich der Kreislaufwirtschaft. zu 3e) Für Mikrodarlehen wurden keine Vorhaben mit dem Themenkomplex „Digitalisierung “ in der Vorhabensbeschreibung ermittelt. zu 3f) Für GuW wurden keine Vorhaben mit dem Themenkomplex „Digitalisierung“ in der Vorhabensbeschreibung ermittelt. zu 3g) Für GRW-Nachrangdarlehen wurden keine Vorhaben mit dem Themenkomplex „Digitalisierung“ in der Vorhabensbeschreibung ermittelt. zu 3h) Für das SAB-Bürgschaftsprogramm wurden keine Vorhaben mit dem Themenkomplex „Digitalisierung“ in der Vorhabensbeschreibung ermittelt. zu 3i) Im Rahmen des Programms Technologiegründerstipendium wurden 112 Personen in 46 Projekten auf dem Gebiet der Digitalisierung ermittelt. Dies entspricht einem Anteil von ca. 63 Prozent. Dieser hohe Anteil erklärt sich insbesondere damit, dass das Programm von seiner Art her auf innovative Vorhaben besonders zugeschnitten ist. Zu den in den Vorhaben bearbeiteten Themen wird auf die Anlage zu B) VIII. 3i verwiesen. zu 3j) Zur Technologietransferförderung ergab die Recherche zehn Vorhaben auf dem Gebiet der Digitalisierung. Dies entspricht einem Anteil an der Gesamtbewilligungszahl von ca. 23 Prozent. Zu den in den Vorhaben bearbeiteten Themen wird auf die Anlage zu B) VIII. 3j verwiesen. zu 3k) Zur Forschungsprojektförderung wurden 18 Vorhaben auf dem Gebiet der Digitalisierung ermittelt. Das entspricht einem Anteil von ca. 9 Prozent. Ergänzend ist dabei jedoch darauf hinzuweisen, dass Digitalisierung in nahezu allen Wissenschaftsbereichen eine immer größere Rolle spielt. Die Grenze, ab wann ein Vorhaben als reines Digitalisierungsprojekt bezeichnet werden kann, ist unscharf. Exemplarisch sei auf Pro- Seite 92 von 153 jekte verwiesen, die formal in den Bereich biotechnologischer Forschung eingeordnet werden, jedoch nur durch die Nutzung und Weiterentwicklung digitaler Ansätze höchsten wissenschaftlichen Standards genügen. Als weiteres Beispiel sei erwähnt, dass auch in Bereichen, die vormals nicht mit dem Digitalisierungsbegriff in Verbindung gebracht wurden (u. a. geisteswissenschaftliche Projekte) international sichtbare und anerkannte Forschungsergebnisse nur unter Nutzung digitaler Strategien und Methoden erlangt werden können. Damit wird deutlich, dass die genannten Digitalisierungsprojekte eine Auswahl an Vorhaben darstellen, die sich der Thematik primär annehmen. Daneben gibt es eine Vielzahl an Vorhaben, die als „sekundär“ digital bezeichnet werden könnten. Themen der genannten Vorhaben waren Smart Loader, Adaptive Mobile Systeme , Virtuelle Entwicklung und energetische Absicherung von Fertigungsprozessen, Identifikationssicherheit und BigData in den Angewandten Computer- und Biowissenschaften , Angewandte Forschung im Zukunftsfeld digitale Kommunikation (diKo 19), Innovative Anwendungen im Zukunftsfeld digitale Kommunikation (diKo 20), Landeskunde digital, Digitalisierungskompass für sächsische kleinere und mittlere Unternehmen , Digitale Produkt- und Prozessinnovationen 2020 und Virtuelle Archive für die geisteswissenschaftliche Forschung. zu 3l) Der Innovationsassistent ist ein Teilbereich des Fördergegenstand „InnoExpert“. Für den Fördergegenstand „InnoExpert“ wurden 121 Vorhaben auf dem Gebiet der Digitalisierung ermittelt. Dies entspricht einem Anteil an der Gesamtbewilligungszahl von ca. 26 Prozent. Die im Rahmen des Programms unterstützten Projekte decken einen sehr breiten thematischen Bereich ab. Dieser reicht von industriellen Prozessen wie der Einbindung von Daten beliebiger Produktionsressourcen in eine Übersetzungsund Transfer-Softwareschicht, der Entwicklung einer innovativen Kalibriersoftware für Universalprüfmaschinen im technologischen Prozess der Industrie 4.0 oder einer Industrie 4.0-konformen, automatisierten Baugruppenmontage für kleine und mittlere Fertigungslose bis zu Software- und IT-Themen wie der Entwicklung strategischer Optionen für den Ausbau einer E-Commerce Dienstleistung bzw. Softwarelösung oder der Etablierung von Kommunikations- und Optimierungsprozessen für softwaregetriebene Innovationen im Bereich der Hochdurchsatzsequenzierung. Die Förderung deckt vielfältige Anwendungsgebiete ab. Diese reichen vom Aufbau eines neuen Fachbereichs "Markscheidewesen 4.0", der Anwendung technischer Textilien in technischen Geräten und Anlagen unter Beachtung der Anforderungen Industrie 4.0 oder der Entwicklung einer Technologie zur weltweiten Qualitätssicherung für Cloud-basierte Softwaresysteme der Logistik 4.0 bis zur Entwicklung eines Innovationsmanagements für eine zukunftsfähige digitale Tischlerei. zu 3m) Für den Fördergegenstand „InnoTeam“ wurden 14 „InnoTeams“ mit 63 Einzelvorhaben auf dem Gebiet der Digitalisierung ermittelt. Dies entspricht einem Anteil an der Gesamtbewilligungszahl von ca. 58 Prozent. Zu den in den Vorhaben bearbeiteten Themen wird auf die Anlage zu B) VIII. 3 m verwiesen. Da es sich um Verbundvorhaben handelt, weicht die Anzahl der in der Anlage benannten Themen (Verbundebene) von der Anzahl der Vorhaben ab. zu 3n) Für die FuE-Projektförderung wurden 354 Einzelvorhaben auf dem Gebiet der Digitalisierung ermittelt. Dies entspricht einem Anteil an der Gesamtbewilligungszahl von ca. 45 Prozent. Zu den in den Vorhaben bearbeiteten Themen wird auf die Anlage zu B) VIII. 3 n verwiesen. Da es sich überwiegend um Verbundvorhaben handelt, Seite 93 von 153 weicht die Anzahl der in der Anlage benannten Themen (Verbundebene) von der Anzahl der Einzelvorhaben ab. zu 3o) Für die Innovationsprämie wurden 111 Vorhaben auf dem Gebiet der Digitalisierung ermittelt. Dies entspricht einem Anteil an der Gesamtbewilligungszahl von ca. 19 Prozent. Zu den in den Vorhaben bearbeiteten Themen wird auf die Anlage zu B) VIII. 3o verwiesen. Frage 4: Wie werden die Förderangebote im Bereich Wirtschaft 4.0 von KMU in Sachsen bewertet, wie sollen diese jeweils weiterentwickelt werden und welche finanziellen Mittel sind diesbezüglich in welchen Titeln des Entwurfs des Doppelhaushaltes 2019/20 eingestellt? Die Förderangebote des SMWA sind grundsätzlich technologie- und branchenoffen. Daher sind auch Digitalisierungsprojekte grundsätzlich immer förderfähig, sofern sie die jeweiligen Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Mit der Mittelstandsrichtlinie vom 16. April 2018 hat die Sächsische Staatsregierung die Förderung von Unternehmen gleichwohl nicht nur vereinfacht, sondern auch eine verstärkte Förderung von innovativen Unternehmen und Digitalisierungsprojekten ermöglicht . Dem Mittelstand wird es dadurch erleichtert, die Chancen des digitalen Wandels zu nutzen, die Elektronisierung betrieblicher Geschäftsabläufe voranzutreiben und dadurch die Einführung innovativer Geschäftsmodelle mit digitalem Hintergrund verstärkt in Angriff zu nehmen. Die Einzelrichtlinie Betriebsberatung/Coaching ist neu geordnet. Die Digitalisierung von Geschäftsmodellen ist nunmehr ein explizit benannter Beratungsgegenstand. Das E- Business-Programm ist unter dem Stichwort der Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Informationsschutz neu gefasst worden. Die Förderquote wurde von 40 auf 50 Prozent erhöht, die Fördertatbestände wurden um projektspezifische Hardware erweitert . Die niederschwellige Förderkomponente „Informationsschutz“ soll dazu beitragen, den Schutz von betrieblichen Informationen und IT-Systemen zu verbessern und diesen Aspekt in KMU insgesamt konzeptionell voranzutreiben. Die einzelbetriebliche GRW-Förderung trägt neben der spezifischen wirtschaftlichen Entwicklung der einzelnen Unternehmen insbesondere auch der Digitalisierung Rechnung . So können Unternehmen im Rahmen der GRW, die in die Digitalisierung ihrer Produktions- und/oder Arbeitsprozesse investieren, mit Zuschüssen unterstützt werden, wenn dies im Rahmen der Investitionsvorhaben der Sicherung von Arbeitsplätzen dient. Die im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 geplante Mittelausstattung für die einschlägigen Programme der Mittelstandsrichtlinie (Betriebsberatung/Coaching, Markteinführung innovativer Produkte, E-Business und Informationsschutz – finanziert aus Titel 0703/ 686 01, 0703 683 71 bzw. Titel 0720 686 01) und der einzelbetriebliche GRW- Förderung (Titel 0703 892 71) ist ausreichend. Gleiches gilt grundsätzlich für die einschlägigen Programme der sächsischen Technologieförderung – ESF- Technologieförderung 2014 bis 2020 (finanziert aus Titel 0720 686 66), EFRE- Technologieförderung 2014 bis2020 (finanziert aus Titel 0720 686 11) sowie KETs- Pilotlinien (finanziert aus Titel 0720 686 02). Die Mittelausstattung in der ESF- Seite 94 von 153 Technologieförderung 2014 bis 2020 in der stärker entwickelten Region Leipzig (finanziert aus Titel 0720 686 66, ergänzt durch Titel 0720 686 20) ist absehbar nicht ausreichend . Es findet keine Budgetierung für bestimmte Maßnahmen, Themen, Technologien oder Branchen statt. Eine Differenzierung der geplanten Mittel im Hinblick auf Förderangebote (nur) im Bereich Wirtschaft 4.0 erfolgt in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht und kann daher auch nicht dargelegt werden. Frage 5: Wie werden folgende Aspekte bei der Weiterentwicklung der Förderung berücksichtigt: a) Produkte werden zunehmend aus der Konsumentensicht entwickelt; b) Digital basierte Geschäftsmodelle verändern Märkte und schaffen neue Märkte; c) wirtschaftliche Potenziale ergeben sich insbesondere aus dem Zusammenwirken der Betriebe und Gewerbe untereinander sowie aus Kollaborationen unterschiedlicher Arbeitskulturen von Mittelstand und Start-Ups? zu 5a) Im Rahmen der sächsischen Technologieförderprogramme sind die Neuartigkeit der zu entwickelnden Produkte und Prozesse sowie die geplante wirtschaftliche Verwertung der Projektergebnisse wichtigste Kriterien etwa der FuE-Projektförderung. Diese und andere Voraussetzungen muss der Antragsteller darlegen. Es bleibt ihm überlassen, auf welchen Wegen er zu den Ideen für neue Produkte oder Prozesse gelangt . Eine Weiterentwicklung der Technologieförderung im Hinblick auf die Produktentwicklung aus Konsumentensicht ist daher nicht notwendig. zu 5b) Dieser Aspekt war für die Staatsregierung bedeutsam bei der Weiterentwicklung der Mittelstandsrichtlinie. Die Digitalisierung von Geschäftsmodellen ist aus diesem Grund als explizit benannter Beratungsgegenstand bei der Einzelrichtlinie Betriebsberatung /Coaching hinzugekommen. Mit der Aufnahme des Schwerpunkts Digitalisierung tragen wir der wachsenden Rolle des digitalen Wandels Rechnung. Das Förderangebot soll vor allem denjenigen kleinen und mittleren Unternehmen helfen, die die Chancen der Digitalisierung im Hinblick auf ihre Geschäftsmodelle prüfen und nutzen wollen. Es ergänzt die E-Business-Förderung, die eine Einführung bzw. Weiterentwicklung /Optimierung von elektronischen Geschäftsprozessen und den Informationsschutz zum Ziel hat. zu 5c) Die Zusammenarbeit von sächsischen Unternehmen wird im Rahmen der Förderung von Kooperationsnetzwerken und Clustern unterstützt. Sie wird mit der entsprechenden Richtlinie seit 2016 deutlich ausgebaut, etwa durch den Aufbau von Innovationsclustern, die über Branchengrenzen hinaus angelegt sind und in der Regel auch Angebote für innovative Gründer umfassen. Daneben ist die futureSAX GmbH im Bereich der verstärkten Kollaboration von Mittelstand und Start-ups tätig. Das arbeitsteilige Zusammenwirken von sächsischen Unternehmen aller Größen und jeden „Alters “ (vom jungen Start-up bis zu über 100 Jahre alten Traditionsunternehmen) oder von Unternehmen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist darüber hinaus ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Durchführung von FuE-Vorhaben, deren wirtschaftliche Verwertung und die davon erwartete Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft. Die Staatsregierung unterstützt diese Kooperationen im Rah- Seite 95 von 153 men der sächsischen Technologieförderung, z. B. in der FuE-Verbundprojektförderung, mit der Förderung von InnoTeams oder beim gemeinsamen Aufbau von KETs- Pilotlinien. Frage 6: Welche Chancen und Risiken hat der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), Automatisierung, Big Data und Internet der Dinge durch Unternehmen und welche Ziele und Maßnahmen leitet die Staatsregierung daraus für die Breite der Unternehmen in Sachsen ab? Der Einsatz von KI, Automatisierung, Big Data und dem Internet der Dinge durch Unternehmen bietet Chancen insbesondere im Bereich der Effizienzerhöhung, der Entwicklung und Einführung neuartiger Dienste und Produkte sowie besserer Service- Angebote. Risiken bestehen in datenschutzrechtlicher Hinsicht, in steigenden Sicherheitsanforderungen und darin, dass aufgrund sich wandelnder Anforderungsprofile Arbeitsplätze entfallen können. Um die Potenziale der oben genannten Technologiegebiete erschließen zu können, steht die Staatsregierung (z. B. im Rahmen der StrategieWerkstatt: Industrie der Zukunft) im Dialog mit der sächsischen Wirtschaft, fördert die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen, die Wertschöpfung in Sachsen sowie die Erhöhung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von sächsischen Unternehmen erwarten lassen und unterstützt die qualifizierte Nutzung dieser Technologien. Verwiesen sei in diesem Kontext auch auf die Antwort auf Frage A) I. 4. sowie die Maßnahme 4.2.12 in „Sachsen Digital“, „Unterstützung des Projekts „Data Mining und Wertschöpfung“. Das Forschungsprojekt ist auf die Entwicklung von neuen Methoden und geeigneten Softwarelösungen zur Bewertung und Nutzung von Daten ausgerichtet. Dabei sollen sozio-ökonomische und softwaregestützte Kompetenzen verknüpft werden , um Unternehmen bei der Digitalisierung wissenschaftlich begleiten und praktisch unterstützen zu können. Auf Basis neuer Ansätze zur wirtschaftlichen Verwertung von Daten und der Simulation der Wertigkeit von Daten für unterschiedliche Nutzergruppen sollen die Entstehung neuer flexibler Geschäftsnetzwerke und deren Wirkmechanismen untersucht werden. Ziel ist es, für sächsische Unternehmen anwendungsorientierte Methoden zur Bewertung von Daten und deren Nutzungsmöglichkeit auf der Grundlage softwarebasierter Lösungen zu entwickeln. Frage 7: Welche Maßnahmen wurden aus dem Positionspapier „Umschalten. SW-ITCH. Software und IT-Chancen in Sachsen nutzen“ (April 2014) des Silicon Saxony e.V. zur Förderung der IT- und Software-Industrie abgeleitet , wie ist jeweils der Umsetzungsstand und welche Mittel wurden in diesem Zusammenhang im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 eingestellt (Bitte Titel angeben.)? Die Sächsische Staatsregierung bezieht die in Form von Positionspapieren geäußerten Analysen und Handlungsempfehlungen situations- und sachgerecht in die Entwicklung ihres strategischen und operativen Vorgehens ein. Eine Zuordnung von Maßnahmen der Staatsregierung zu Anregungen aus Positionspapieren ist daher nur eingeschränkt möglich. So ist beispielsweise die im Papier enthaltene Handlungsempfehlung „Darstellung , Vermarktung und Erhöhung der Sichtbarkeit und der Wahrnehmung des Software - und IT-Standorts Sachsen“ eine Aufgabe, welche die Wirtschaftsförderung Sachsen im Auftrag der Staatsregierung kontinuierlich wahrnimmt. Auch die Unterstüt- Seite 96 von 153 zung der Staatsregierung der beiden Hubs der de:hub-Initiaitive des Bundes „Smart Systems“ und „Smart Infrastructure“ mit den Standorten Leipzig und Dresden ist hier zu nennen. Die in dem erwähnten Positionspapier enthaltene Handlungsempfehlung der Errichtung einer softwarebezogenen Forschungseinrichtung von Rang in Sachsen hat mit dazu beigetragen, dass die Staatsregierung in enger Zusammenarbeit mit der Bundesregierung das DLR-Institut für Softwaremethoden zur Produkt-Virtualisierung in Dresden angesiedelt hat. Das Institut wurde im August 2017 gegründet und befindet sich im Aufbau. Im Doppelhaushalt 2019/2020 sind in den Titeln 07/683 04 und 07/893 04 zusammen jeweils 5 Mio. € jährlich für den weiteren Aufbau des Instituts eingeplant. Frage 8: Wie viele und welche Unternehmen welcher Branchen wurden als digitales Start-Up in den Jahren seit 2016 gefördert? Ob es sich bei einem Unternehmen um ein digitales Start-up handelt, wird statistisch nicht erfasst. Zudem ist der Begriff Start-up als solcher nicht fest definiert und nicht aus vorhandenen Angaben ableitbar. Eine allgemeine Recherche nach dem Alter der geförderten Unternehmen in Verbindung mit dem ebenfalls interpretierbaren und nur bedingt geeigneten Begriff „Digitalisierung “ in der Vorhabensbeschreibung führt zu keinem belastbaren Ergebnis. Studien belegen dagegen, dass die Zahl der Gründungen mit digitalem Hintergrund wächst. Das zeigen auch die aktuell über den Technologiegründerfonds Sachsen (TGFS) ausgereichten Beteiligungen, die zu 100 % an Unternehmen mit digitalem Hintergrund ausgereicht werden. Frage 9: Mittels welcher Maßnahmen mit jeweils welchen Zielen plant die Staatsregierung weiter digitale Innovationen anzuregen und welche Bedeutung nehmen dabei die Bereiche Mobilität, Sharing Economy, Nachhaltigkeit, KI sowie Augmented Reality/Virtual Reality ein? Angesichts der dynamischen Veränderungen in Markt, Technik und Gesellschaft sind Innovationen von besonderer Bedeutung. Neue Herausforderungen wie z. B. die Digitalisierung , wachsender Wettbewerbsdruck oder steigende Komplexität von Produkten und Dienstleistungen stellen bestehende Geschäftsmodelle auf den Prüfstand. Im globalen Wettbewerb der Standorte und Unternehmen zählen insbesondere digitale Innovationen zu den wichtigsten Triebkräften für Wachstum, Beschäftigung, sozialen Fortschritt und den Schutz der Lebensbedingungen. Die Digitalisierung als Motor von Innovationen gewinnt dabei in allen Branchen stark an Bedeutung. Sie wird damit eines der wichtigsten Querschnittsziele der „Innovationsstrategie 2030“ darstellen. In der weiterentwickelten Innovationsstrategie werden Potenziale der Digitalisierung für alle relevanten Branchen und Querschnittsthemen betrachtet und analysiert. Darüber hinaus unterstützt die Staatsregierung im Rahmen ihrer Beteiligung an dem europäischen Förderprogramm ECSEL angewandte Forschungsvorhaben und Pilotlinien auf den Gebieten Mikroelektronik, smart und embedded systems sowie im Rahmen des transnationalen Förderprogramms PENTA angewandte Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Mikroelektronik, um die sächsischen Anteile an europäischen Seite 97 von 153 Wertschöpfungsketten zu stärken. Mobilität spielt dabei als Anwendungsgebiet stets eine starke Rolle und auch dem Einsatz von KI kommt insbesondere in den aktuellen ECSEL-Förderaufrufen eine wachsende Bedeutung zu. Frage 10: Wie viele Projekte wurden 2017 im Bereich digitale Technologien im Rahmen der F&E Projektförderung sowie der Technologietransferförderung unterstützt? (Bitte aufschlüsseln nach den Bereichen Digitale Bildung , Umwelttechnologien, digitale Technologien für den Kulturbereich, E-Government, Smart Living, Cloud Computing, Digitale Technologie für die Wirtschaft, Smart Data, Elektromobilität, Smart Services und Sonstige.) Da digitale Technologien unterschiedlich und häufig sehr breit eingesetzt werden können , versteht die Staatsregierung die Zuordnung der Projekte in die genannten Bereiche als Schwerpunkt im Projekt. Sie schließt damit nicht aus, dass die in den Projekten unterstützten Technologien bereits im Projekt oder zukünftig in weiteren Feldern angewendet werden. In der FuE-Projektförderung und der Technologietransferförderung im Rahmen der Richtlinie EFRE-Technologieförderung 2014 bis 2020 bewilligte die Sächsische Aufbaubank (SAB) im Auftrag des SMWA im Jahr 2017 insgesamt 98 Projekte im Bereich digitale Technologien, darunter drei zum Technologietransfer. Die Projekte ordnet die Staatsregierung den angefragten Bereichen wie folgt zu: Digitale Technologie für die Wirtschaft 29, Umwelttechnologien neun, Elektromobilität 27 und Smart Services 33. Frage 11: Wie werden Fragen und Befürchtungen der Bürger*innen zur Zukunft der Arbeit durch die Staatsregierung aufgenommen und beantwortet und durch welche Maßnahmen thematisiert die Staatsregierung sich verändernde Bedingungen für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber *innen? Fragen und Befürchtungen der Bürgerinnen und Bürger zur Zukunft der Arbeit werden von der Staatsregierung in vielfältiger Weise aufgegriffen. Sie werden auch im Rahmen des politischen Willensbildungsprozesses etwa im Sächsischen Landtag thematisiert. Das SMWA ist darüber hinaus mit anderen Bundesländern in Kontakt und beteiligt sich an der Arbeit in entsprechenden Gremien auf Bundesebene (z. B. Arbeits- und Sozialministerkonferenz ). Im Auftrag des SMWA wurden repräsentative Arbeitnehmerbefragungen zur Sichtweise der Beschäftigten auf die Qualität der Arbeit in Sachsen durchgeführt. Fragen zu den Auswirkungen der Digitalisierung spielen dabei eine wichtige Rolle. Die einzelnen Ergebnisse können den Berichten zur Qualität der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in Sachsen für 2016 und 2017 (abrufbar unter www.arbeit.sachsen.de/11580.html) entnommen werden. Frage 12: Welche Ziele und Maßnahmen leitet die Staatsregierung aus selbst beauftragten und anderweitig vorliegenden Forschungsergebnissen zur Veränderung der Arbeitswelt ab und bis wann und mit welchen Mitteln sollen diese umgesetzt werden? Seite 98 von 153 Das SMWA hat die Erstellung einer Studie zu „Arbeit 4.0 – Wie gestalten sächsische Unternehmen (gute) digitale Arbeit?“ in Auftrag gegeben, die in einen Dialogprozess mit den relevanten Akteuren eingebettet sein wird. Ein weiteres Gutachten „Arbeit 4.0 – Muss der Arbeitnehmerbegriff angepasst werden?“ wird vor dem Hintergrund neuer Tätigkeitsformen, die sich durch moderne (digitale) Technologien und der so genannten Plattformökonomie in der Arbeitswelt entwickelt haben, die Möglichkeiten eines verbesserten Schutzes von Crowdworkern und anderen Soloselbstständigen im Arbeits- und Sozialrecht analysieren. Auf Grundlage der Ergebnisse der beiden Studien werden Handlungsbedarf und Maßnahmen geprüft. Aufgabe der Sächsischen Staatsregierung ist die Begleitung des Wandels in der Arbeitswelt und die Weiterentwicklung des Konzepts „Guter Arbeit“ unter den Bedingungen von Arbeit 4.0. Die Auswertung bereits vorliegender Forschungsergebnisse sowie der in Auftrag gegebenen eigenen Untersuchungen sollen dazu beitragen, insbesondere Unternehmen, Beschäftigte sowie Wirtschafts- und Sozialpartner für die sich bereits mit großer Geschwindigkeit vollziehenden Veränderungen zu sensibilisieren, ein gemeinsames Verständnis und eigene Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Frage 13: Welche Angebote zur Weiterbildung und Zusatzqualifikation zu digitalen Themen bestehen derzeit in Sachsen (Bitte aufschlüsseln nach Träger , Branche, betriebliche/außerbetrieblich/nicht berufsbezogen.) und wie hoch war jeweils die Nachfrage nach diesen Angeboten in den Jahren seit 2016? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Eine Pflicht der Staatsregierung, sich die erfragten Daten zu verschaffen, besteht nicht. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Gestaltung der Weiterbildungsangebote erfolgt eigenverantwortlich durch die Weiterbildungseinrichtungen und Anbieter von Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen. Aufgrund der stark differenzierten Bildungslandschaft in Sachsen (siehe Antwort zur Frage B) VIII. 15 d), Satz 1) liegen der Staatsregierung keine belastbaren Angaben zum Fragegegenstand vor. Die anerkannten Träger der Weiterbildung, welche auf Grundlage des Sächsischen Weiterbildungsgesetzes und der Weiterbildungsförderungsverordnung des SMK Zuwendungen zur Organisation, Planung sowie Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen erhalten, sind gegenüber der Staatsregierung zu bestimmten statistischen Angaben im Rahmen der Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen und der Verwendung der Fördergelder verpflichtet. Dazu werden auch Angaben über die durchgeführten Weiterbildungsveranstaltungen in den Themenbereichen Gesundheit, Sprachen, Politik – Gesellschaft – Umwelt, Kultur – Gestalten, Arbeit – Beruf, Familie – Gender – Generationen, Religion – Ethik und Grundbildung – Schulabschlüsse gemacht. Angebote zur Weiterbildung und Zusatzqualifikation zu digitalen Themen werden darin nicht ausgewiesen. Frage 14: Wann soll das Monitoringsystem zur Nutzung von Angeboten zur Weiterbildung und Zusatzqualifikation zu digitalen Themen eingerichtet werden? Seite 99 von 153 Die Staatsregierung richtet derzeit ein Monitoringsystem ein, welches Informationen zur Anzahl geförderter Personen auf der Grundlage der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung liefert, die an einer Weiterbildung/Zusatzqualifikation im Bereich IT/Medien/Marketing teilgenommen haben. Das Monitoringsystem soll bis Ende 2018 fertiggestellt sein. Frage 15: Welche Konsequenzen, Ziele und Maßnahmen leitet die Staatsregierung unter anderem aus der Länderzusatzstudie „Weiterbildung in Sachsen 2016“ ab und welche Bedeutung nehmen dabei folgende Aspekte ein: a) Schwerpunkte bei den digitalen Kompetenzen von Arbeitnehmer *innen, die gefördert werden sollen, b) Unterstützung für Weiterbildungseinrichtungen und Betriebe im Bereich digitale Lernmaterialien und E-Learning, technische Beratung und Qualifizierung der Kursleitenden sowie IT-Ausstattung, c) Rechtliche Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer*innen, d) Grundsätzliche Veränderungen des Weiterbildungssektors, e) Notwendigkeit öffentlicher und privater Investitionen und bis wann sollen die vorgenannten Ziele und Maßnahmen jeweils umgesetzt werden und welche Mittel sind dafür jeweils im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 eingestellt? Die AES (Adult Education Survey)-Länderzusatzstudie „Weiterbildung in Sachsen 2016“ hat gezeigt, dass die Teilnahmequote an Weiterbildung in allen drei Segmenten der Weiterbildung (betriebliche, individuell-berufsbezogene und nicht-berufsbezogene Weiterbildung) 53 Prozent beträgt und Sachsen damit auf einem ähnlichen Niveau wie Ostdeutschland (51 Prozent) und Gesamtdeutschland (50 Prozent) liegt. Sächsische Betriebe engagieren sich überdurchschnittlich an der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Zudem beteiligen sich Erwerbstätige in Sachsen häufiger an Weiterbildung (61 Prozent) als in Gesamtdeutschland (56 Prozent). Eine geringe Beteiligung ist jedoch bei Personen mit niedrigem Schulabschluss, Geringqualifizierten, Älteren und Arbeitslosen zu verzeichnen. Mehr als die Hälfte der Weiterbildungsaktivitäten finden in digital gestützter Form statt. Die sich durch die Digitalisierung verändernde Arbeitswelt und die damit einhergehenden Anforderungen an Fach- und Arbeitskräfte erfordern eine stetige Fort- und Weiterbildung von Beschäftigten und weiteren für den Arbeitsmarkt zu gewinnenden Personengruppen . Insofern sind weiterhin alle Anstrengungen zu unternehmen, um auch in Zukunft diejenigen Fachkräfte hervorzubringen, die für die Zukunftsfähigkeit des Standortes Sachsen notwendig sind. Die Schaffung förderlicher Rahmenbedingungen für die Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten und der für den Arbeitsmarkt zu gewinnenden Personengruppen bleibt ein zentrales Ziel der Staatsregierung zur Fachkräftesicherung und -hebung im Freistaat. Die Maßnahmen der Staatsregierung zur Erreichung dieser Ziele im Bereich der Beruflichen Weiterbildung sind Gegenstand der Fachkräftestrategie für den Freistaat Sachsen 2020. Eine Fortschreibung dieser Strategie ist in Arbeit. In diesem Zusammenhang wird die Staatsregierung auch ihre Maßnahmen zur Unterstützung der beruflichen Weiterbildung formulieren. Zudem sind die zu erarbeitenden Ziele und Strategien in die Diskussion und Erstellung der nationalen Weiterbildungsstrategie auf Bundesebene einzubetten. Da die Erarbeitung bzw. Fortschreibung dieser Strategien erst am Anfang Seite 100 von 153 steht, können derzeit keine Aussagen zu konkreten Zielen und Maßnahmen der Staatsregierung getroffen werden. zu 15a) Der Freistaat Sachsen unterstützt insbesondere Beschäftigte, Auszubildende, Umschüler und Berufsfachschüler sowie kleine und mittlere Unternehmen sowie Sozialunternehmen im Rahmen der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung auch beim Erwerb digitaler Kompetenzen. Durch das branchen- und bedarfsoffen gestaltete Förderinstrument ist die Unterstützung einer auf den jeweiligen Bedarfsfall abgestimmten zielgerichteten Weiterbildungsmaßnahme möglich. Der Freistaat Sachsen beabsichtigt, die Weiterbildungsförderung über den aktuellen EU-Förderzeitraum hinaus fortzusetzen. zu 15b) Aus der AES-Länderzusatzstudie „Weiterbildung in Sachsen 2016“ ergibt sich, dass in Sachsen mehr als die Hälfte (54 Prozent) der Weiterbildungsaktivitäten in digital gestützter Form stattfinden. In den anderen neuen Bundesländern sind es etwa ebenso viele (53 Prozent) und in Deutschland insgesamt etwas weniger (43 Prozent). Auch wenn Sachsen hier gut aufgestellt ist, wird weiterhin die Notwendigkeit und auch der Bedarf nach einem Ausbau digitaler Aktivitäten auch im Weiterbildungsbereich gesehen . Hierfür sind die Weiterbildungseinrichtungen und Weiterbildungsanbieter jedoch eigenverantwortlich. Es wird diesbezüglich auf die Antwort zu der Frage B) VIII. 15 e, letzter Absatz verwiesen. Mit dem aktuellen Förderaufruf „Modell- und Transfervorhaben zur Einführung digitalgestützter Lernwerkzeuge in der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Rahmen der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung“ vom 21. Juni 2018 (SächsABl. S. 770) will der Freistaat Sachsen die Entwicklung, Einführung und praktische Erprobung von digital gestützten Lernwerkzeugen insbesondere basierend auf den Bedürfnissen von Kleinstoder Kleinunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen . Zudem soll eine Bewertung der mit dem Modell- bzw. Transfervorhaben erzielten Ergebnisse bezogen auf die Anwendbarkeit und den Nutzen in kleinbetrieblichen Strukturen erfolgen. Die Einreichungsfrist für entsprechende Projektideen endete am 31. August 2018. Erste Ergebnisse werden nach Ablauf der maximal 36 Monate betragenden Projektlaufzeit zu erwarten sein. Die Ergebnisse dieser Modellprojekte sollen unter anderem der Diskussion zukünftiger Zielrichtungen staatlicher Unterstützungsmaßnahmen dienen. Im Bereich der allgemeinen Weiterbildung ist eine Förderung der Qualifizierung der Mitarbeitenden in den staatlich anerkannten Weiterbildungseinrichtungen durch einen Mitarbeiterfortbildungszuschuss möglich (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 7 Weiterbildungsförderungsverordnung ). zu 15c) Das Erfordernis zur Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann derzeit nicht bewertet werden. Dies steht in engem Zusammenhang mit der Erarbeitung der nationalen Weiterbildungsstrategie und der Fortschreibung der Fachkräftestrategie für den Freistaat Sachsen. Insofern bleibt dies dem weiteren Diskussions- und Abstimmungsverlauf vorbehalten. zu 15d) Die Weiterbildungslandschaft in Sachsen ist durch ein gewachsenes Nebeneinander vielfältiger Träger und Anbieter von Weiterbildung gekennzeichnet. Die Ergebnisse der AES-Länderzusatzstudie „Weiterbildung in Sachsen 2012“ weisen auf eine gut ausgebaute Weiterbildungsinfrastruktur in Sachsen hin. Sie zeigen auf, dass so- Seite 101 von 153 wohl betriebliche Weiterbildungen als auch individuelle Weiterbildungsaktivitäten außerhalb der betrieblichen Weiterbildung durch die Befragten bei einem breiten Spektrum unterschiedlicher Bildungsinstitutionen und Bildungsanbieter realisiert werden. Volkshochschulen werden von den Befragten z. B. besonders häufig als Anbieter zur Realisierung von individuellen Bildungsaktivitäten benannt. Der Freistaat Sachsen gewährleistet den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Weiterbildungsangeboten für ihre individuell berufsbezogene oder nicht-berufsbezogene Weiterbildung durch zielgerichtete Förderinstrumente . Im Zuständigkeitsbereich des SMK erfolgt eine Förderung der derzeit 24 staatlich anerkannten Träger der allgemeinen Weiterbildung auf Grundlage des Gesetzes über die Weiterbildung im Freistaat Sachsen (Weiterbildungsgesetz) in Verbindung mit der Verordnung des SMK zur Förderung der Weiterbildung (Weiterbildungsförderungsverordnung ). Zum Erwerb digitaler Kompetenzen sind zudem unterschiedliche IT- Weiterbildungspfade vorhanden. (1) Zum einen gibt es IT-Weiterbildungskurse, die von Weiterbildungsträgern auf dem freien Markt angeboten und ggf. von der Arbeitsagentur/dem Jobcenter finanziert werden. Dabei handelt es sich zumeist um produkt- oder anbieterbezogene Schulungen . (2) Zum anderen wurde im Jahr 2002 auf der Grundlage entsprechender Bundesverordnungen ein Weiterbildungssystem für IT-Berufe neu eingeführt. Diese sind staatlich anerkannte geregelte Fort- und Weiterbildungen. (3) Schließlich gibt es schulische Fortbildungen in der Fachrichtung Informatik an den Fachschulen. Die Weiterentwicklung bzw. Anpassung dieser Weiterbildungspfade obliegt den jeweiligen zuständigen Stellen. Soweit die staatlich anerkannten Träger der allgemeinen Weiterbildung über die Grundförderung hinaus zu Einzelthemen – z. B. Digitalisierung – Unterstützungsbedarf haben oder aus bildungspolitischer Sicht eine Schwerpunktsetzung für notwendig erachtet wird, erfolgt dies im Rahmen der Förderung durch den Freistaat Sachsen. Das SMK ist u. a. hierzu im regelmäßigen Gespräch mit den Trägern der allgemeinen Weiterbildung und dem Sächsischen Volkshochschulverband. Darüber hinaus berät der Landesbeirat für Erwachsenenbildung die Staatsregierung zur strategischen Ausrichtung der Weiterbildungspolitik und -förderung. SMK leitet aus den Ergebnissen der AES-Länderzusatzstudie „Weiterbildung in Sachsen 2016“ kein Erfordernis ab, Einfluss auf diese bestehenden Strukturen im Sinne grundsätzlicher Veränderungen zu nehmen. Zudem gewinnt der non-formale und informelle Erwerb von Kompetenzen zunehmend an Bedeutung. Dieser lässt sich jedoch schwer messen und in staatliche Förderinstrumenten integrieren. Derzeit wird auf Bundesebene daher an einem Verfahren zur Validierung non-formell und informell erworbener Kompetenzen gearbeitet, z. B. im Projekt ValiKom, an dem die Handwerkskammer Dresden beteiligt ist. zu 15e) Zur Ausgestaltung einer zielgerichteten und zukunftsorientierten Fort- und Weiterbildung werden neben staatlichen Investitionen auch private Investitionen unabdingbar sein. Insofern kommt allen relevanten Akteuren, wie z. B. Arbeitgebern, Beschäftigten, Wirtschafts- und Sozialpartnern, Kammern und Bildungseinrichtungen Seite 102 von 153 sowie Bildungsdienstleistern eine tragende Rolle zu, geeignete Maßnahmen und Investitionen zu tätigen. Für die erfolgreiche Umsetzung der Digitalisierungsstrategie des Freistaates Sachsen müssen die grundlegenden technischen Voraussetzungen für die und in den Bildungseinrichtungen geschaffen werden. Dazu zählen vor allem der Breitbandausbau und die Ausstattung der Weiterbildungseinrichtungen mit digitaler Infrastruktur und digitalen Anwendungen. Den Trägern der Weiterbildungseinrichtungen wird empfohlen, das Breitbandkompetenzzentrum Sachsen (BKZ) zu konsultieren. Neben einer umfangreichen Beratung zu Förderprogrammen und der aktiven Begleitung von Glasfaserprojekten sorgt das BKZ für eine transparente Datengrundlage in Sachen Breitbandausbau. Für den Breitbandausbau sieht der Entwurf des DHH 2019/2020 für Sachsen die Errichtung eines Sondervermögens „Breitbandfonds Sachsen“ vor. Dem Fonds wird ein Betrag in Höhe von 700 Mio. Euro aus dem Staatshaushalt zugeführt. Unter Berücksichtigung der bisher bei 07 03/883 53 veranschlagten Haushaltsmittel bzw. Ausgabereste aus dem Haushaltsjahr 2017 stehen dann rund 1 Mrd. € für den Breitbandausbau zur Verfügung. Die digitale Ausstattung der Weiterbildungseinrichtungen für die Planung, Organisation und Durchführung von Weiterbildungsangeboten liegt in Eigenverantwortung der Einrichtungen . Der Freistaat fördert derartige Investitionen jedoch im Rahmen verschiedener Richtlinien. Für den Bereich der allgemeinen Weiterbildung (RL 01640) ist im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/2020 insgesamt ein Mittelaufwuchs von 2,5 Mio. Euro vorgesehen (vgl. 0503/TG 81). Im Rahmen der Schwerpunktsetzung der Sächsischen Staatsregierung für die Förderung der allgemeinen Weiterbildung sollen hiervon auch Mittel zur Stärkung und zum Ausbau digitaler Bildungsformate und der digitalen Infrastruktur in den Weiterbildungseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Die im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 eingestellten Mittel für berufliche Weiterbildung sind nicht nach einzelnen Themen, sondern generell für berufliche Weiterbildung eingestellt. Dabei handelt es sich um jährlich 16,91 Mio. Euro für Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG) und 1,2 Mio. Euro für Ausgaben für einen Meisterbonus jeweils aus reinen Landesmitteln. Die durch den ESF bereitgestellten Mittel für die berufliche Weiterbildung sind nicht einzeln im Haushalt ausgewiesen. Sie sind Bestandteil der gesamten ESF-Mittel für den Förderzeitraum 2014-2020. Eine Förderung der Ausstattung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten kann zudem über die „Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren“ vom 15. Januar 2015 (BAnz AT 22.01.2015 B3) erfolgen. Die Beschaffung digitaler Ausstattungen kann so auf den neuesten Stand für Fort- und Weiterbildungsangebote in den ÜBS gebracht werden. Die Förderung nach der Bekanntmachung des BMWi vom 3. August 2018 setzt eine Eigenbeteiligung des Antragstellers in Höhe von zehn Prozent voraus. Darüber hinaus können Ausstattungen nach wie vor nach den ÜBS- Förderrichtlinien des Bundes vom 15. Januar 2015 in Höhe von 60 Prozent (neue Länder ) gefördert werden, zuzüglich einer Förderung in Höhe von 15 Prozent durch die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Mittelstandsförderung vom 16. April 2018, Abschnitt B III 1. Der Eigenanteil beträgt in diesem Fall 25 Prozent. Seite 103 von 153 IX. Öffentliche Verwaltung, Archive, Datensicherheit, Open Data, Beteiligung und Demokratie, Green IT, Freie und Offene Software und Standards Frage 1: Welche Maßnahmen im Bereich E-Government sind mit welchen Zielen bis 2020 geplant (Maßnahmen der Strategie „Sachsen Digital“ 2017 und darüber hinausgehenden Maßnahmen) und welche finanziellen Mittel sind hierfür jeweils im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 eingestellt (Bitte Titel angeben.)? In der Staatsregierung wird das Themenfeld E-Government umfangreich bearbeitet. Es genießt in allen Ressorts einen hohen Stellenwert. Im Einzelnen sind die Angaben den als Anlage zu Frage B) IX. 1 beigefügten Tabellen zu entnehmen. Soweit dort die Ziele bis 2020 nicht in einer gesonderten Spalte ausgewiesen werden, ergeben sie sich aus der Maßnahmenbeschreibung bzw. sind als fortlaufende Ziele über 2020 hinaus zu verstehen. Frage 2: Welche Auswirkung werden diese Maßnahmen mittel- und langfristig auf den Personalbestand in der Staatsverwaltung haben und welche konkreten Veränderungen sind im Zuge der Maßnahmen in den Stellenplänen im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 vorgesehen? Mit der Etablierung moderner Informationstechnologien ist stets eine Auseinandersetzung mit den bestehenden Entscheidungs- und Verwaltungsstrukturen verbunden. Bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren wird grundsätzlich der zugrundeliegende Prozess auf Optimierungspotentiale hin untersucht. Ziel ist, in den noch zu verabschiedenden Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Weiterentwicklung des E-Governmentgesetzes im Freistaat Sachsen eine solche Verpflichtung, Verwaltungsabläufe vor Einführung informationstechnischer Systeme zu analysieren und zu optimieren, aufzunehmen . Aktuelle Studien zur Digitalisierung gehen davon aus, dass sich Maßnahmen im Bereich E-Government zu einem gewissen Grad auf nahezu alle Berufsfelder auswirken wird. Das sog. Substituierbarkeitspotential bezeichnet dabei die technisch mögliche Automatisierung von (einzelnen) Tätigkeiten oder auch (ganzen) Berufsfeldern. Einerseits ist für den Öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen grundsätzlich davon auszugehen , dass durch zunehmende Einführung und Nutzung moderner IT-Technologien Arbeitskraft gänzlich bzw. Potential zur Effizienzsteigerung oder Qualitätsverbesserung freigesetzt wird. Allerdings wird für verwaltungstypische Berufe wie Lehrer, Erzieher, Polizei oder Gesundheitsberufe, die einen Großteil des Personalbestands des Freistaates Sachsen kennzeichnen, ein nur sehr begrenztes Substituierungspotential prognostiziert . Digitalisierung bietet in diesen Bereichen häufig ein Hilfsmittel zur Berufsausübung, nicht jedoch ein Substitut für Bedienstete. Andererseits wird neuer Bedarf an qualifiziertem Personal in anderen Tätigkeitsfeldern entstehen oder werden sich Tätigkeiten innerhalb eines Berufsbildes wesentlich verändern. Wie weitgehend die Staatsverwaltung jeweils von den beschriebenen Effekten betroffen sein wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht konkret abschätzen. Auch wird mit den Auswirkungen erst mittel- bis langfristig gerechnet. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen wird kurzfristig ein Personalmehrbedarf im Zusammenhang mit der Einführung und Begleitung verschiedener neuer IT-Anwendungen erwartet. Dies betrifft vor allem die Bereiche IT, Seite 104 von 153 (Projekt-)Management und Fortbildung. Neben der Schaffung neuer IT-Anwendungen ist deren erfolgreiche Implementierung eine große Herausforderung sowohl für die Führungsebene als auch für die Mitarbeiter im Freistaat Sachsen. Auch werden sowohl Betrieb als auch technische Pflege und Weiterentwicklung der IT-Anwendungen dauerhaft erhöhte Bedarfe im Bereich IT erfordern. Im Übrigen wird ergänzend zum eben Ausgeführten auf die Beantwortung der Frage B) VIII. 12 hingewiesen. Zu den Geschäftsbereichen der Staatsregierung können im Einzelnen folgende Angaben gemacht werden: Für den Zeitraum des Doppelhaushaltes 2019/2020 sind im Geschäftsbereich des SMF, des SMI, des SMJ, des SMK, des SMUL und des SMWK derzeit keine konkreten Auswirkungen auf den Personalbestand geplant. Für das SMS (einschließlich SMGI) sind im Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2019/20 4 neue Stellen (1 x Laufbahngruppe 2.1; 3 x Laufbahngruppe 2.2) im Personalsoll D für Aufgaben vorgesehen, die im Zusammenhang mit der Digitalisierungsstrategie des Freistaates Sachsen stehen. Im Zuge der Maßnahmen sind im Geschäftsbereich des SMWA in den Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/2020 insgesamt fünf Stellen beispielsweise für die Themen „Digitalisierung der Bergverwaltung“ und „intelligente Verkehrssysteme“ aufgenommen worden. Frage 3: Welche Verwaltungsverfahren welcher Stellen in Sachsen können derzeit vollständig elektronisch abgewickelt werden und welchem Anteil an der Gesamtzahl der Verwaltungsverfahren entspricht das? In der sächsischen Verwaltung können bereits heutzutage eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen auf elektronischem Wege – zumindest in Teilen – erledigt werden. Dies wird in den kommenden Jahren, insbesondere im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes – weiter signifikant ausgebaut. Im Einzelnen sind die Angaben dazu den Tabellen in der Anlage zur Frage B) IX. 3 zu entnehmen. Frage 4: Für welche weiteren Verwaltungsverfahren soll eine vollständig elektronische Abwicklung jeweils bis zu welchem Zeitpunkt umgesetzt werden ? Die Staatsregierung hat das Ziel, die bundesrechtliche Vorgabe aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG), alle geeigneten Verwaltungsverfahren bis zum 31. Dezember 2022 elektronisch anzubieten, termingerecht zu erfüllen. Von einer Beantwortung in Bezug auf die konkreten einzelnen weiteren Verwaltungsverfahren und deren Umsetzungszeitpunkt wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“ berühren. Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil die Planungen für die Umsetzung des OZG noch nicht abgeschlossen sind. Hierfür sind vielfältige Abstimmungen innerhalb der Staatsregierung und mit der kommunalen Seite sowie auch mit den anderen Bundesländern und dem Bund notwendig. Zudem sind Seite 105 von 153 weitere, insbesondere technische und organisatorische Rahmenbedingungen zu schaffen bzw. anzupassen, um das ehrgeizige und anspruchsvolle Ziel aus dem Onlinezugangsgesetz zu erreichen. Da es nicht Aufgabe des Landtages ist, weder in Planungen noch in laufende Entscheidungsprozesse einzugreifen, führt auch die Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Frage und dem ebenfalls verfassungsrechtlich garantierten Kernbereichsschutz nicht dazu, dass die Frage diesbezüglich zu beantworten ist. Frage 5. Welche Verwaltungsverfahren sollen für welche Bevölkerungsgruppen weiterhin parallel in nicht-elektronischer Form möglich sein und welche Gesamtstrategie mit welchen Maßnahmen verfolgt die Staatsregierung, um einen Ausschluss digital abseits stehender Menschen von Verwaltungsverfahren zu verhindern? Grundsätzlich wird mit der Eröffnung des digitalen Zugangs zu Verwaltungsleistungen nur ein weiterer, also zusätzlicher Kanal zur Verwaltung eröffnet. Damit wird das Angebot der Verwaltung bürgerfreundlicher und durch eine entsprechend mögliche Gestaltung z. B. durch Antragsassistenten oder Plausibilitätsprüfungen sogar einfacher und besser zugänglich als bei bisherigen Papierformularen. Es wird stets darauf geachtet, niemanden von Verwaltungsverfahren auszuschließen. Im Einzelfall, insbesondere im gewerblichen Umfeld, könnte es allerdings sinnvoll sein, Verwaltungsverfahren nur noch elektronisch anzubieten. Allerdings enthalten selbst die bundesrechtlichen Vorschriften im Bereich des Steuerrechts immer Ausnahmeregelungen, die eine Erfüllung der steuerrechtlichen Pflichten in nicht elektronischer Form ermöglichen. Weiterhin gibt es zum Beispiel Überlegungen im Geschäftsbereich des SMUL, für einzelne Verfahren die neue Möglichkeit zu eröffnen, Anträge in der Behörde und mit entsprechender behördlicher Unterstützung, vor Ort digital einzugeben. Ein Sonderfall stellt das Sächsische Staatsarchiv dar. Im Rahmen des elektronischen Staatsarchivs liegen Unterlagen zum Teil nur noch in elektronischer Form vor. Hier wird durch das Fachpersonal des Staatsarchivs in den Lesesälen des Staatsarchivs Beratung und Unterstützung bei der Nutzung des elektronischen Archivgutes geleistet. Frage 6: Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung ergriffen, um wie vom Sächsischen Rechnungshof (zuletzt im Jahresbericht 2017 – Band I, Nr. 29 Veranlagung der Umsatzsteuererklärungen durch die Finanzämter) empfohlen, ein geeignetes Risikomanagementsystem (RMS) in den Finanzämtern des Freistaates für die Veranlagung der Umsatzsteuer zu etablieren, bzw. wann wird dieses eingeführt und wie wird ein kontinuierliches Controlling sowie die Weiterentwicklung der Software sichergestellt ? Die Sächsischen Finanzämter nutzen seit März 2018 flächendeckend das Verfahren RMS-Veranlagung 2.0. Bei unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen werden seitdem auch Risikoregeln zur Prüfung von Umsatzsteuerjahreserklärungen eingesetzt. Mit der Evaluierung und Weiterentwicklung des Hinweissystems ist eine Bund-Länder- Arbeitsgruppe betraut. Im Bereich Umsatzsteuer bilden hierzu landesinterne Auswertungen die Grundlage; standardisierte Auswertungen wie für die Einkommensteuer stehen noch nicht zur Verfügung. Seite 106 von 153 Frage 7: Inwieweit hat die Staatsregierung Kenntnisse zu den Auswirkungen auf die Personalentwicklung und -struktur in den Finanzämtern durch die Einführung digitaler Assistenzsysteme? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Frage 8: Welche Strategie verfolgt die Staatsregierung für die weitergehende Digitalisierung im Sächsischen Staatsarchiv mittel- und langfristig und welche Mittel und Personalstellen sind hierfür im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 vorgesehen (Bitte Titel angeben.)? Entsprechend der Maßnahme 5.2.6 der Digitalisierungsstrategie des Freistaates Sachsen „Sachsen Digital“ verfolgt die Staatsregierung das Ziel, sämtliche elektronischen Metadaten über Archivgut des Sächsischen Staatsarchivs online bereitzustellen, soweit archivgesetzliche Schutzvorschriften dem nicht entgegenstehen. Des Weiteren wird mittel- bis langfristig das Ziel verfolgt, fünf Prozent des analog vorliegenden Archivgutes des Sächsischen Staatsarchivs online zugänglich zu machen. Das Sächsische Staatsarchiv verwahrt zurzeit rund 110 Kilometer Archivgut. Als Plattformen für den Online-Zugang zu dem unikalen, archivalischen Kulturgut dienen hierbei die eigene Website des Sächsischen Staatsarchivs (www.archiv.sachsen.de) und das Archivportal -D (www.archivportal-d.de), welches das für Deutschland zentrale archivische Fachportal und zugleich Teil der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) ist und dessen Daten an das europäische Portal Europeana (www.europeana.eu) weitergegeben werden. Im Rahmen der Strategie für IT und E-Government des Freistaates Sachsen erfüllt das Sächsische Staatsarchiv auf diese Weise seinen archivgesetzlichen Auftrag, Archivgut nutzbar zu machen. Je nach Nutzerkreis ist das online bereitgestellte Archivgut damit Teil der wissenschaftlichen Informationsinfrastruktur, macht das Verwaltungshandeln im Rechtsstaat transparent, ermöglicht der Wirtschaft eine Weiterverwendung und dient der Identifikation mit dem kulturellen und historischen Reichtum Sachsens. Das online zur Verfügung gestellte Archivgut trägt dazu bei, die Rolle Sachsens in der deutschen und europäischen Geschichte und Kultur über Sachsen und Deutschland hinaus zu erforschen. Bei der Umsetzung der Digitalisierungsstrategie bestehen für das Sächsische Staatsarchiv drei Handlungsfelder: Erstens müssen digitale Kopien von analog vorliegendem Archivgut angefertigt, verwaltet und online gestellt werden. Zweitens sind die in Papierform (analog) vorliegenden Metadaten über Archivgut (Erschließungsdaten), die zur Ermittlung relevanter Unterlagen – auch digital zugänglicher – unerlässlich sind, durch so genannte Retrokonversion in digitale Form zu übertragen, zu verwalten und online zu stellen. Drittens ist das Sächsische Staatsarchiv darauf angewiesen, dass eine technisch performante Infrastruktur für diese Aufgaben aufgebaut und auf Dauer nachhaltig und wirtschaftlich betrieben wird. Für letzteren Bereich kooperiert das Sächsische Staatsarchiv eng mit dem Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) und der Abteilung „IT und E-Government in der Staatsverwaltung“ der Sächsischen Staatskanzlei . Dem Sächsischen Staatsarchiv stehen in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 560.000 Euro im Kapitel 0310, Titel 534 63, zur Verfügung . Damit konnte die Digitalisierung in diesen Haushaltsjahren einen entscheidenden Fortschritt verzeichnen. Im Jahr 2017 wurden rund 17 Millionen Digitalisate von Akten, Seite 107 von 153 Karten und Plänen erzeugt, von denen ca. 13,5 Millionen online bereitgestellt werden, sobald die komplexe technische Infrastruktur hierfür etabliert ist. Sie ergänzen dann die bereits online abzurufenden Archivgutdigitalisate, die derzeit auf über 600.000 Stück erweitert werden, um ein Vielfaches. Hinzu kam 2017 die Erstellung von Digitalisaten audiovisueller Medien staatlicher Provenienz im Umfang von ca. 1.000 Stunden Videound 940 Stunden Audiomaterial. Für das Jahr 2018 wird mit der Anfertigung von weiteren 10 Millionen Digitalisaten von Akten, Karten und Plänen sowie von 1.125 Stunden Video- und 495 Stunden Audiomaterial gerechnet. Die Staatregierung ist bestrebt, sowohl die Digitalisierung von Archivgut als auch die Retrokonversion analoger Metadaten auf Dauer kontinuierlich fortzusetzen. Für weitere Maßnahmen zur Digitalisierung in den Jahren 2019/2020 wurden dementsprechend in den aktuellen Entwurf des Haushaltsplans Mittel in Höhe von jährlich 100.000 Euro für Retrokonversionsleistungen (Titel 534 01), in Höhe von jährlich 100.000 Euro für Kosten der Speicherung der Digitalisate (Titel 518 63) sowie 200.000 Euro für die Digitalisierung von Archivgut (Titel 534 63) eingestellt. Darin inbegriffen sind auch Mittel zur Gegenfinanzierung von Projekten der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), die das Sächsische Staatsarchiv seit 2006 mit insgesamt 835.631,32 Euro für verschiedene Digitalisierungsvorhaben unterstützt hat (Mittel für Retrokonversion: 567.535,07 Euro; Mittel für Digitalisierung von Archivgut: 268.096,25 Euro). Aus Sicht des Sächsischen Staatsarchivs bilden Mittel in dieser Höhe eine solide Basis, auf der − über die kommenden Haushaltsjahre fortgeschrieben − der angestoßene Prozess zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie verstetigt werden kann. Personalstellen für die Digitalisierung sind im Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2019/2020 nicht vorgesehen . Frage 9: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über den Stand der Digitalisierung der kommunalen Archive (Digitalisierung von Archivgut /elektronische Archivierung) und welche Maßnahmen mit welchen Zielen plant sie diesbezüglich, insbesondere hinsichtlich der Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit und der Einrichtung eines Landesprogramms „Digitalisierung Archive“? Der Staatsregierung sind konkrete Projekte der sächsischen Kommunalarchive zur Digitalisierung von Archivgut und zur Online-Stellung von elektronischen Metadaten nicht bekannt. Zum Kenntnisstand über die elektronische Archivierung, also der Archivierung genuin elektronisch entstandener archivwürdiger Unterlagen, im Kommunalbereich wird auf die Antwort zu Frage B) IX. 10 verwiesen. Den Städten, Gemeinden und Landkreisen obliegt die Unterhaltung von eigenen (auch elektronischen) Archiven im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung (§ 13 Abs. 2 Sächsisches Archivgesetz – SächsArchivG) als weisungsfreie Pflichtaufgabe und kann als solche Gegenstand der Vereinbarung einer kommunalen Zusammenarbeit sein. In § 13 SächsArchivG ist die Bildung gemeinsamer Archive ausdrücklich erwähnt. Die Rahmenbedingungen der kommunalen Zusammenarbeit sind im Sächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) festgelegt. Angesichts zunehmender Anforderungen an die archivischen Fachaufgaben, gerade im Bereich der Digitalisierung, ist die Bildung größerer gemeinsamer Archive auf der Grundlage des SächsKomZG eine mögliche Option für die Kommunen. Die Aufgabenwahrnehmung Seite 108 von 153 kann dabei im Zweckverband oder durch den Abschluss von Zweckvereinbarungen vereinbart werden. Über die Zusammenarbeit auf Ebene der Gemeinden hinaus, besteht die Möglichkeit der ebenenübergreifenden Aufgabenwahrnehmung durch Gemeinden und Landkreise, da die Aufgabe Archive zu unterhalten, den Landkreisen und den Gemeinden gleichermaßen übertragen ist. Im Rahmen der Selbstverwaltungsgarantie liegt die Entscheidung über das „Wie“ der Aufgabenerledigung jedoch in der Kompetenz der Kommunen. Jede Kommune kann frei entscheiden, ob sie eine kommunale Zusammenarbeit zur Schaffung eines gemeinsamen Archives in Betracht zieht und welches der Instrumente der kommunalen Zusammenarbeit sie dabei auswählt. Die Richtlinie des SMI zur Förderung der Regionalentwicklung vom 25. April 2013 dient durch die Förderung einer moderierenden Begleitung von interkommunalen Kooperationsprozessen auch der Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Erfordernisse des Landesentwicklungsplans und der Regionalpläne. In diesem Rahmen kann die Bildung gemeinsamer Archive ein mögliches Thema sein. Darüber hinaus gibt es eine finanzielle Förderung der kommunalen Zusammenarbeit nach SächsKomZG im Freistaat Sachsen nicht, da bisher die Schaffung ausreichend großer Einheitsgemeinden nicht mit einer Förderung der kommunalen Zusammenarbeit kleinerer Gemeinden konkurrieren sollte. Mit der Kooperation zum Aufbau und Betrieb eines elektronischen Kommunalarchivs (siehe Antwort zur Frage B) IX. 10) haben die sächsischen Kommunen einen zukunftsweisenden Weg eingeschlagen. Die Einrichtung eines Landesprogramms „Digitalisierung Archive“ ist im Regierungsentwurf des Doppelhaushaltes 2019/2020 nicht geplant. Frage 10: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung zum Stand der Errichtung eines elektronischen Kommunalarchivs und welche Maßnahmen mit welchen Zielen und welchen Zeitplänen plant sie diesbezüglich? Unter Leitung der kommunalen Landesverbände wurde im Jahr 2017 ein Projekt initiiert , durch das bis Mitte 2021 ein elektronisches Kommunalarchiv (elKA) konzipiert und errichtet werden soll. An diesem können sich alle Städte, Gemeinden und Landkreise im Freistaat Sachsen beteiligen, um dort rechtskonform archivwürdige elektronische Unterlagen dauerhaft zu archivieren. Nach einer Änderung des § 22 Abs. 2 Nr. 9 des Finanzausgleichsgesetzes stehen für den Aufbau des elKA 2,4 Mio. Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung. Der ab dem 1. Juli 2021 vorgesehene Wirkbetrieb ist durch die Nutzer zu finanzieren. Das Sächsische Staatsarchiv hat die bisherige Entwicklung fachlich beratend begleitet. Frage 11. Wie viele Mitarbeiter*innen aus welchen Einrichtungen in der Staatsverwaltung und welchen nachgeordneten Behörden haben an Angeboten zur Sensibilisierung und Fortbildung zu den Themen Datenschutz und Informationssicherheit jährlich seit 2015 teilgenommen und welche Ziele stellt die Staatsregierung bezüglich der Teilnahme an diesen Angeboten bis 2020 auf? Seit dem Jahr 2015 haben 1.862 Mitarbeiter aus der Staatsverwaltung an Fortbildungsveranstaltungen zu den Themen Datenschutz und Informationssicherheit beim FoBiZ teilgenommen, die sich wie folgt auf die Ressorts und den Sächsischen Rechnungshof aufteilen: Seite 109 von 153 SK SMF SMI SMJ SMK SMWK SMWA SMUL SMS SRH 2015 2 27 85 28 22 73 18 15 5 5 2016 5 28 104 25 267 65 7 18 7 3 2017 3 74 224 21 222 92 11 30 4 0 2018 4 68 81 35 13 107 10 42 9 3 Darüber hinaus bietet der Beauftragte für Informationssicherheit des Landes jährlich landesweite Sensibilisierungsveranstaltungen zur Informationssicherheit unter dem Titel „ INFOSIC“ an. Zudem wurden von ihm weitere Veranstaltungen in der Verwaltung mit organisiert. Seit 2015 nahmen allein an diesen Veranstaltungen über 9.000 Mitarbeiter der Staats- und Kommunalverwaltungen teil. Neben Präsenzveranstaltungen bietet der Beauftragte für Informationssicherheit des Landes zudem seit April 2018 ein E-Learning-Angebot zur Informationssicherheit am Arbeitsplatz über die HSF Meißen an, an dem bislang gut 600 Mitarbeiter teilgenommen haben. Mit den hohen Teilnahmezahlen an den Sensibilisierungsveranstaltungen zur Informationssicherheit, die auch bis 2020 weiter erreicht werden sollen, liegt der Freistaat bundesweit an der Spitze. Frage 12: Mit welchem Ziel, in welchem personellen und finanziellem Umfang und bis wann soll das SAX.CERT (Sächsisches Computer Emergency Responseteam) ausgebaut werden (Bitte Titel im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 angeben.)? Die derzeitigen Ziele und Aufgaben des SAX.CERTs leiten sich aus der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur Gewährleistung der Informationssicherheit in der Landesverwaltung (VwV Informationssicherheit) vom 7. September 2011 ab. Als besondere Aufgaben des SAX.CERTs sind dort unter Nummer 4.3 Satz 1 der Anlage genannt: a) das Aufzeigen von Lösungen bei konkreten Sicherheitsvorfällen, b) die Mitwirkung als koordinierende Instanz für Informationssicherheit, c) die Information zu Sicherheitslücken und d) die Unterstützung zur Beseitigung von Sicherheitsrisiken. Mit der VwV Informationssicherheit wurde das SAX.CERT im Staatsbetrieb Sächsische Informatikdienste eingerichtet. Die Aufgaben des SAX.CERTs wurden mit Beschluss 1/2013 „CERT Sachsen“ am 15. Januar 2013 vom ressortübergreifenden Arbeitskreis IT und E-Government weiter detailliert. Im Zuge des Entwurfs eines Sächsischen Informationssicherheitsgesetzes steht ein deutlicher Ausbau der Aufgaben des CERTs an. Folgende Aufgaben sind zusätzlich zu denen aus der VwV Informationssicherheit angedacht: die Prüfung auf Sicherheitsrisiken, Erfassung und Analyse der Lage der Informationssicherheit und Erstellung daraus abgeleiteter Empfehlungen, die Wahrnehmung der zentralen Meldestelle laut BSI-G und die Wahrnehmung der zentralen Meldestelle laut IT-Planungsrat VerwaltungsCERT- Verbund, VCV und die regelmäßige Information über die Lage der Informationssicherheit im Freistaat. Seite 110 von 153 Ziel des geplanten Ausbaus des SAX.CERTs ist es vor allem, ein umfassenderes Bild der Lage der Informationssicherheit im Freistaat Sachsen zu erhalten und dazu auch die Meldewege für Sicherheitsvorfälle weiter zu zentralisieren und zu verbessern. Das SAX.CERT erbringt seine Leistungen laut Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (VwV SID) vom 4. Dezember 2015 auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung. Diese Leistungsvereinbarung hat im Jahr 2018 einen Umfang von 448.042,00 Euro und wird jeweils an die aktuellen Erfordernisse angepasst. Entsprechende Mittel in Höhe von bis zu 600.000,00 Euro jährlich stehen im Entwurf des Doppelhaushalts 2019/2020 im Titel 0205 545 98. Zusätzlich sind im Entwurf des Doppelhaushalts 2019/2020 zwei bis vier neue Stellen für den SID Fachbereich 1.1 „CERT, Informationssicherheit“ vorgesehen. Frage 13: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung bezüglich der Art (S/MIME bzw. PGP), der Akzeptanz und des Umfangs der Nutzung von Ende-zu- Ende- Verschlüsselungen bei der elektronischen Kommunikation in den öffentlichen Verwaltungen (Land und Kommunen) sowie jeweils zwischen diesen und den Bürger*innen und welche Unterstützung stellt der Freistaat Kommunen und Bürger*innen zur Nutzung verschlüsselter Kommunikation bereit? Der Freistaat Sachsen stellt insbesondere über die Basiskomponente Elektronische Signatur und Verschlüsselung (BaK ESV) ein umfangreiches Portfolio an technischen Lösungen zur Unterstützung der verschlüsselten elektronischen Kommunikation bereit. Diese können von den Behörden der Staatsverwaltung und der kommunalen Familie genutzt werden. Der Einsatz der verschiedenen technischen Lösungen richtet sich dabei neben den Nutzeranforderungen vor allem nach rechtlichen Anforderungen, z. B. beim Einsatz von Online Services Computer Interface (OSCI) im Bereich Meldewesen. Neben den rein technischen Lösungen werden auch Informationen über die Einbindung in bestehende Systeme, entsprechende Beratungen, Anregungen für die organisatorische Abbildung u. ä. angeboten. Entsprechende Informationsangebote stehen auch für Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen bereit, in aller Regel per Internet. Zum Teil wird darüber hinaus auch (telefonischer) Support geleistet, zum Beispiel bei Problemen mit den Messenger-Postfächern. Die notwendigen Zugangsdaten (z. B. die De- Mail-Adressen oder die öffentlichen Schlüssel) werden auf den Kontaktseiten der Behörden öffentlich bereitgestellt, um einen leichten Zugang dazu zu gewährleisten. Angaben zur Nutzung von Secure-Mail-Gateway (SMGW), De-Mail, OSCI und ELSTER-Portal im Einzelnen finden sich in der zu B) IX. 13 beigefügten Anlage. Frage 14: Inwieweit soll die Nutzung von verschlüsselter elektronischer Kommunikation in Sachsen ausgebaut werden, insbesondere welche Maßnahmen plant die Staatsregierung diesbezüglich bis wann, mit welchen Zielen und mit welchen finanziellen Mitteln (Bitte Titel im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 angeben.)? Der Ausbau der verschlüsselten elektronischen Kommunikation ist ein wichtiger Baustein beim weiteren Ausbau des Angebots an digitalen Verwaltungsleistungen. Neben den bestehenden Systemen werden als wichtiger neuer Baustein die Servicekonten im Rahmen des Amt24 in Sachsen eingeführt und bereitgestellt werden. So wie das ge- Seite 111 von 153 samte Amt24 werden auch die Servicekonten zusammen mit Baden-Württemberg entwickelt , um schneller und effizienter zu sein. Die Servicekonten dienen zugleich der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) zur Bereitstellung von Nutzerkonten. Sie werden sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch als Organisationskonten für Unternehmen und sonstige Rechtsformen zur Verfügung stehen. Auf Seiten der Verwaltung gibt es entsprechende Behördenkonten. Die Servicekonten sind grundsätzlich ein in sich geschlossenes sicheres System. Geplant ist die Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisation mit Behörden einerseits und zwischen Behörden untereinander andererseits. Die Kosten für den Aufbau der Servicekonten sind mit in den Kosten für das Amt24 enthalten. Dafür sind im Entwurf des kommenden Doppelhaushalts im Kapitel 02 05 TG 96 für das Jahr 2019 1.724.000 Euro und für das Jahr 2020 1.670.000 Euro eingeplant. Daneben sollen die Zugänge für De-Mail und verschlüsselte Mails weiter ausgebaut werden. Ziel ist hier die flächendeckende Bereitstellung entsprechender Zugangswege bei allen staatlichen und kommunalen Behörden im Freistaat Sachsen, damit die Bürgerinnen , Bürger und Unternehmen stets auf diesen Kommunikationsweg zugreifen können. Da die Verträge und Grundsysteme schon bestehen, fallen beim Secure-Mail- Gateway (SMGW) neben den laufenden Kosten keine weiteren Ausgaben im Rahmen des Doppelhaushaltes 2019/2020 an. Gleiches gilt für die zentralen Systeme bei De- Mail. Hier fallen lediglich geringfügige Kosten bei den jeweiligen Behörden für das De- Mail-Konto und den Versand von De-Mails an. Die Infrastruktur für das besondere Behördenpostfach (beBPo) wird zentral bereitgestellt . Da es sich hierbei nur um Weiterentwicklung und Anpassungen an den bestehenden Systemen im Rahmen der „Online Services Computer Interface“ (OSCI)- Infrastruktur handelt, fallen auch hier keine zusätzlichen Kosten über den laufenden Betrieb hinaus im Doppelhaushalt 2019/2020 an. Für die Ressorts fallen ggf. daneben noch geringfügige Kosten für Anpassungen von Geschäftsausstattungen, Beschaffung von Mail-Zertifikaten etc. an. So plant beispielsweise das SMUL für die Nutzung von SMGW (die noch 2018 erfolgen soll), De-Mail und beBPo (2019) insgesamt mit Kosten von ca. 200 Euro pro Jahr. Diese sollen aus dem Titel 0902 511 99 finanziert werden. Frage 15: Inwieweit und mit welchen Maßnahmen plant die Staatsregierung den Einsatz sicherer Hypertext-Übertragungsprotokolle in der Verwaltung des Freistaates und der Kommunen zu befördern bzw. aus welchen Gründen nicht? Zum Einsatz sicherer Hypertext-Übertragungsprotokolle liegt ein Beschluss (3/2015) des AK ITEG vom 10. März 2015 vor. Dieser beinhaltet die zentrale Umstellung aller Internetseiten und -dienste der Landesverwaltung auf HTTPS. Teil des Beschlusses ist dabei eine Handlungsempfehlung der AG Informationssicherheit für alle Häuser. Frage 16: Inwieweit und bis wann plant die Staatsregierung ein IT- Sicherheitsgesetz zur Festschreibung verbindlicher Sicherheitsstandards bzw. aus welchen Gründen nicht? Die Staatsregierung erarbeitet derzeit ein Artikelgesetz zur Förderung der Informationssicherheit , welches voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019 in Kraft treten soll. Seite 112 von 153 Frage 17: Welche Netze und Datendienste außerhalb der IT der Staatsverwaltung betrachtet die Staatsregierung als kritische Infrastruktur? Institutionen und Einrichtungen, die als kritische Infrastruktur angesehen werden, ergeben sich vorrangig zwingend aus bundesrechtlichen Vorgaben. An diese hält sich auch die Staatsregierung. Einschlägig ist hier insbesondere die Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung) vom 22. April 2016, die auf Grundlage von § 10 Absatz 1 des BSI-Gesetzes vom 14. August 2009 erlassen wurde. Darin definiert der Bundes-Verordnungsgeber als besonders kritisch angesehene Einrichtungen, Institutionen und Dienstleistungen (unter anderem in den Sektoren Energie oder Informationstechnik und Telekommunikation), insbesondere anhand branchen-spezifischer Schwellenwerte gemäß eines jeweiligen Teils 3 in den Anhängen zu der Verordnung. Zielvorgabe von BSI-Gesetz und BSI-Kritisverordnung war es, nur hinreichend bedeutsame Anlagen zur Versorgung der Allgemeinheit als kritische Infrastrukturen einzustufen. In diesem Sinne werden von der Staatsregierung auch alle Netze und Datendienste als kritische Infrastruktur angesehen, die den Kommunen zuzuordnen sind (z.B. Sächsisches Melderegister) oder die das Funktionieren des Internets insgesamt gewährleisten (z.B. Domain Name System). Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Landesverwaltung eng mit Institutionen und Einrichtungen, die zu den KRITIS gezählt werden, zusammenarbeitet (vgl. „Sachsen Digital, S. 27). Frage 18: Welche Maßnahmen im Bereich kritische Infrastruktur realisiert bzw. plant die Staatsregierung jeweils mit welchen Zielen und bis wann, unter anderem hinsichtlich der Kooperation mit welchen öffentlichen und privaten Partnern und des Beratungsangebots des Beauftragten für IT- Sicherheit? Es ist nicht Aufgabe der Staatsregierung, Maßnahmen im Bereich kritischer Infrastrukturen zu realisieren. So obliegen etwa die Gewährleistung der Energie- Versorgungssicherheit und die damit einhergehende Notfallplanung eigenverantwortlich und weisungsungebunden den Unternehmen der Energieversorgung. Entsprechendes gilt für die anderen Sektoren nach der BSI-Kritisverordnung, die als kritische Infrastruktur anzusehen sind. Auf die Antwort zu Frage B) IX 17 wird verwiesen). Frage 19: Wie ist gegenwärtig das Verhältnis des Umfangs frei zugänglicher Daten zum Gesamtbestand an nicht zu schützenden Daten in der Staatsverwaltung und nachgeordneten Behörden und welche Daten der Staatsverwaltung werden derzeit kostenpflichtig und/oder mit nichtoffenen Lizenzen angeboten? Flächendeckende und systematische Kenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Staatsregierung nicht vor. Es existieren in den Geschäftsbereichen der Ressorts verschiedene und in der Art höchst unterschiedliche nicht zu schützende Daten. Die Bereitstellung der Daten geschieht in Abhängigkeit von einem bestehenden Zugangsrecht dezentral durch IT-Systeme der bereitstellenden Behörden. Es ist daher nicht möglich, Seite 113 von 153 diese Daten numerisch sinnvoll zu erfassen bzw. hier ein (Gesamt-)Verhältnis von frei zugänglichen und nicht zu schützenden Daten zu bilden. Im Übrigen bedarf es bei der Nutzung von Informationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens gemäß des § 13 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes für verschiedene Nutzung einer Erlaubnis der Vermessungsbehörde. Selbiges kann auch für andere auf spezialgesetzlicher Grundlage erstellte Datenbestände gelten. Frage 20: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung zur Nutzung dieser Daten durch Bürger*innen, gemeinnützige Initiativen/Organisationen und Unternehmen (Bitte jeweils für Ministerien, nachgeordnete Behörden, Betriebe sowie nach Rohdaten und Dokumenten, wie beispielsweise Verträge, Gutachten, Stellungnahmen, Ausschreibungen auflisten.)? Entsprechend den Open Data Prinzipien (https:sunlightfoundation.com/policy/documents/ten-open-data-principles/ bzw. https://www.opendata.sachsen.de/offene_Verwaltungsdaten.htm) können offene Daten weiterverwendet werden, ohne dass der Verwender sich registrieren oder in sonstiger Form identifizieren bzw. die Verwendung begründen muss. Entsprechend liegen keine systematischen Erkenntnisse über die Verwendung der betreffenden Datensätze vor. Sofern eine Datennutzung antrags- bzw. kostenpflichtig ist, werden zwar die für die Verfahrensabwicklung erforderlichen Daten erfasst; daraus lassen sich jedoch in der Regel keine gesicherten Kenntnisse über die Nutzung ableiten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage IX. 19 verwiesen. Frage 21: Welche Daten der Staatsverwaltung und nachgeordneten Behörden wurden seit 2015 in welchem Kostenumfang verkauft? Im Staatsbetrieb Sachsenforst wurden seit 2015 Geodaten im Kostenumfang von 4.701,09 Euro verkauft. Darüber hinaus stellen die Vermessungsbehörden und Gemeinden sowie öffentlich bestellten Vermessungsingenieure gemäß den Bestimmungen der §§ 2, 12 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz Informationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens bereit. Für den Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen werden die gesamten Leistungserlöse für jedes Geschäftsjahr nach den Grundsätzen der doppischen Haushaltsführung im jeweiligen Geschäftsbericht ausgewiesen. Die Geschäftsberichte sind auf der Internetseite www.geosn.sachsen.de veröffentlicht. Frage 22: Welche Ziele verfolgt die Staatsregierung im Zuge der Etablierung des Open Data Portals, insbesondere welcher Anteil der Daten aus welchen Beständen bzw. Quellen soll bis wann auf dem Portal zugänglich sein? Ziel der Staatsregierung ist es, nicht zu schützende Verwaltungsdaten in offenen, maschinenlesbaren Datenformaten sowie entsprechende Metadaten über ein Open Data Portal bereit zu stellen. Die Datenbereitstellung soll in Verantwortung der datenbereitstellenden Behörden erfolgen. Im Open Data Portal „GovData“ des Bundes stehen bereits Metadaten zu 2.215 Datenstrukturen aus Sachsen zur Verfügung. Seite 114 von 153 Von einer Beantwortung in Bezug auf den weiteren Ausbau des Angebots, insbesondere auch über das in der Planung befindliche sächsische Open Data Portal wird abgesehen . Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“ berühren. Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil sich die entsprechenden (Vor-)Planungen noch in der internen Erarbeitung und Abstimmung innerhalb und zwischen den Ressorts befinden. Da es nicht Aufgabe des Landtages ist, weder in Planungen noch in laufende Entscheidungsprozesse einzugreifen, führt auch die Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Frage und dem ebenfalls verfassungsrechtlich garantierten Kernbereichsschutz nicht dazu, dass die Frage diesbezüglich zu beantworten ist. Frage 23: Welche Maßnahmen zur Erhöhung der Bereitstellung und Nutzung von frei zugänglichen Daten plant die Staatsregierung mit welchen konkreten Zielen und inwieweit werden dabei folgende Aspekte berücksichtigt: a) Proaktive Veröffentlichung aller nicht zu schützenden Daten (Rohdaten , aufbereitete Daten sowie Dokumente) sämtlicher Verwaltungsteile , b) Bereitstellung von nicht zu schützenden Daten auch durch private Unternehmen, die öffentliche Güter bereitstellen, c) Individueller Anspruch von Bürger*innen auf Veröffentlichung, zusätzlich zur Selbstverpflichtung der Einrichtungen, d) Steigerung der allgemeinen Nutzerfreundlichkeit und der Barrierefreiheit , e) Einführung offener Standards und offener webbasierter Schnittstellen , anstelle ausschließlich Bulk-Data/Downloads f) und f) Unterstützung der Nutzung durch gemeinnützige Initiativen für gesellschaftliche Innovationen? zu 23a)Eine gesetzliche Regelung zur proaktiven Veröffentlichung nicht zu schützender Verwaltungsdaten im Sinne der Fragestellung existiert im Freistaat Sachsen derzeit nicht. Die Staatsregierung prüft im Rahmen des Gesetzentwurfes zur Weiterentwicklung des E-Governments im Freistaat Sachsen, welcher auch Änderungen im Sächs EGovG beinhalten wird, die Schaffung einer Pflicht von Behörden zur proaktiven Bereitstellung von Daten im Rahmen bestehender Zugangsrechte. Ein Anspruch des Bürgers auf Zugang zu Daten soll dadurch nicht begründet werden. Zugangsrechte ergeben sich bspw. aus fachgesetzlichen Regelungen (SächsUIG, VIG) oder auch aus Informationsfreiheitsgesetzen. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, ein Sächsisches Informationsfreiheitsgesetz mit dem Ziel der Stärkung der Informationsfreiheitsrechte zu schaffen. Dieses befindet sich derzeit im Stadium der internen Erarbeitung und Abstimmung . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage IX.22 verwiesen. zu 23b) Es bestehen derzeit keine Planungen im Sinne der Fragestellung. zu 23c) Ein individueller Anspruch auf Zugang zu Informationen wie ihn Informationsfreiheitsgesetze gewähren, ist derzeit im Freistaat Sachsen nicht gesetzlich geregelt Seite 115 von 153 und besteht nicht. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, ein Sächsisches Informationsfreiheitsgesetz mit dem Ziel der Stärkung der Informationsfreiheitsrechte zu schaffen. Von einer Beantwortung in Bezug auf den Sachstand zum Entwurf eines Sächsischen Informationsfreiheitsgesetzes wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“ berühren. Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil sich die entsprechenden (Vor-)Planungen für den Entwurf eines Sächsischen Informationsfreiheitsgesetzes noch in der internen Erarbeitung und Abstimmung innerhalb und zwischen den Ressorts befinden. Da es nicht Aufgabe des Landtages ist, in Planungen oder in laufende Entscheidungsprozesse einzugreifen, führt auch die Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Frage und dem ebenfalls verfassungsrechtlich garantierten Kernbereichsschutz nicht dazu, dass die Frage diesbezüglich zu beantworten ist. zu 23d) Bei der Weiterentwicklung von IT und E-Government in der Staatsverwaltung verfolgt die Staatsregierung die Ziele der Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit sowie der Offenheit, Interoperabilität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Diese Ziele werden auch bei der Entwicklung des sächsischen Open Data Portals berücksichtigt. zu 23e) In der 26. Sitzung des IT-Planungsrats hat dieser für den Bedarf „ Metadatenstruktur für offene Verwaltungsdaten“ der Standardisierungsagenda die verbindliche Nutzung des Interoperabilitätsstandards „ DCAT-AP in der Ausprägung DCAT-AP.de“, wie in der Spezifikation des Standards beschrieben, beschlossen. Das sächsische Open Data Portal wird diesem Standard folgen. zu 23f) Der Freistaat Sachsen befindet sich im Dialog mit gemeinnützigen Initiativen und anderen privaten Stakeholdern aus dem Themenbereich Open Data, um potenzielle Nutzer anzusprechen, zur Nutzung der vorhandenen und zukünftigen Informationsangebote anzuregen und ihre Anforderungen an ein sächsisches Open Data Portal einfließen zu lassen. Dazu werden neben der eigenen Website (www.opendata.sachsen.de) und der Nutzung moderner Social-Media-Kanäle regelmäßig Veranstaltungen genutzt. Frage 24: Inwieweit und mit welchen Umsetzungszielen plant die Staatsregierung eine Etablierung von Open Data, ausgehend von der Feststellung der Evaluation des SächsEGovG, wonach dasselbe dahingehend nur unzureichende Anschubwirkung entfaltet, gesetzlich zu regeln, möglicherweise in einem eigenständigen Transparenzgesetz bzw. aus welchen Gründen nicht? Die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen aus dem Evaluationsbericht zum Sächs EGovG fließen in den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des E-Governments im Freistaat Sachsen, welcher auch Änderungen im SächsEGovG beinhalten wird, ein. Die Staatsregierung beabsichtigt, noch in diesem Jahr dem Landtag den Entwurf zur Beratung vorzulegen. Im Koalitionsvertrag wurde darüber hinaus vereinbart, ein Sächsisches Informationsfreiheitsgesetz mit dem Ziel der Stärkung der Informationsfreiheitsrechte zu schaffen. Dieses befindet sich derzeit im Stadium der internen Erarbeitung und Abstimmung. Seite 116 von 153 Frage 25: Welche Beteiligungsverfahren sind mit Hilfe des Beteiligungsportals Sachsen bisher durchgeführt worden und welche Fortentwicklung des Portals und begleitender Maßnahmen ist geplant, um die Nutzung zu verstärken? Das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unterstützt die Durchführung verschiedener Formen von Online-Beteiligungen. Das sind sog. Dialogverfahren für fakultative Konsultationen zu beliebigen Themen, formelle Beteiligungsverfahren für obligatorische Offenlagen und Anhörungen insbesondere im planerischen Umfeld (Landesentwicklungsplanung , Regionalplanung, Bauleitplanung), Online-Umfragen sowie sog. Meldeverfahren für die Realisierung von Bürgermeldungen mit Geo-Bezug (z. B. kommunale Mängelmelder). Die Entscheidung zur Durchführung eines Online-Beteiligungsverfahrens trifft jede fachlich zuständige Behörde in eigener Verantwortung. Seit der Inbetriebnahme des Portals im Jahr 2015 bis zum 31.07.2018 wurden insgesamt 1.053 Beteiligungsverfahren durchgeführt. Davon waren 79 Dialogverfahren, 55 formelle Verfahren, 737 Offenlagen von Bauleitplänen, 168 Umfragen und 14 Meldeverfahren. Insgesamt betreiben 144 Behörden ein eigenes Beteiligungsportal (Mandanten), davon sind 21 staatliche und 123 kommunale Behörden. Zusätzlich nutzen 147 kommunale Behörden das Portal für die Offenlagen von Bauleitplänen auf dem sog. Zentralen Landesportal Bauleitplanung. Das Portal wird kontinuierlich weiter entwickelt. Mit dem kommenden Release (IV. Quartal/ 2018) wird eine neue Beteiligungsform integriert. Damit wird es möglich sein, die Organisation von Präsenzveranstaltungen zu unterstützen. Dazu zählen insbesondere Bürgerversammlungen. Außerdem erhält das Portal ein neues, modernes Layout, das die Benutzung mit mobilen Endgeräten sowie die barrierefreie Benutzung noch besser sicherstellt. Für das kommende Jahr ist die Realisierung der Mehrsprachigkeit vorgesehen, damit zum einen die sorbische Sprache und zum anderen Beteiligungsverfahren in den Grenzregionen unterstützt werden können. Zu den die Nutzung verstärkenden begleitenden Maßnahmen gehören Schulungsangebote für Behörden, Arbeitsunterlagen wie Handouts und Checklisten sowie zielgruppenspezifische Informationsveranstaltungen, die die Behörden in die Lage versetzen sollen, die Möglichkeiten des Beteiligungsportals zu nutzen, um sie in die Kommunikation zwischen Verwaltung und Öffentlichkeit dauerhaft zu verankern. Frage 26: Welchen Rechtssetzungsverfahren auf staatlicher und kommunaler Ebene ging bisher ein Beteiligungsverfahren über das Beteiligungsportal Sachsen voraus und ist geplant, dies als Standard für sämtliche Rechtssetzungsverfahren zu etablieren, wenn nein, warum nicht? Bezeichnung Mandant Verordnung zur Durchführung des Sächsischen E- Governmentgesetzes E-Government Sachsen Bedarfsbeschreibung Übermittlung von Antragsdaten E-Government Sachsen Seite 117 von 153 Bezeichnung Mandant Anhörung Gesetz zur Weiterentwicklung des E-Governments im Freistaat Sachsen E-Government Sachsen Anhörung Polizeirechtsnovelle SMI Anhörung Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz SMI Beteiligung Zuwanderungs- und Integrationskonzept SMS Beteiligungsphase 2 – Zuwanderungs- und Integrationskonzept SMS Sechster Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen SMS Öffentliche Bekanntmachung des SMUL zur Öffentlichkeitsbeteiligung am Vorverfahren (Scoping) zum Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung betreffend der Errichtung einer neuen Kernenergiequelle am Standort Dukovany in der Tschechischen Republik SMUL Zweite Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberlausitz- Niederschlesien RPV Oberlausitz- Niederschlesien Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge, 2. Gesamtfortschreibung Vorentwurf für das Beteiligungsverfahren nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG i. V. m. § 9 ROG RPV OEOE Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Beteiligung zum Planentwurf RPV OEOE Regionalplan Leipzig-Westsachsen 2017 RPV Westsachsen Sanierungsrahmenplan Goitzsche, Delitzsch-Südwest und Breitenfeld für die erneute Anhörung RPV Westsachsen Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Bischofswerda1 Stadt Bischofswerda Entwurf des städtebaulichen Entwicklungskonzept (SEKo) für das Stadtumbaugebiet „Äußerer Stadtring“ (2012-2030) in Großenhain Stadt Großenhain Haushaltsplanung 2018 Stadt Kamenz Auslegung Haushaltsplan 2018 Stadt Kamenz Erneute Auslegung Haushaltsplan 2018 Stadt Kamenz Eingliederung Schönteichen Stadt Kamenz Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes – Handlungskonzept Stadt Radebeul Zusätzlich können die insgesamt 737 kommunalen Offenlagen von Bauleitplänen ebenfalls in die Kategorie „Rechtsetzungsverfahren“ eingeordnet werden. Die Entscheidung zur Durchführung eines Online-Beteiligungsverfahrens unter Nutzung des Beteiligungsportals in Bezug auf Rechtssetzungsverfahren trifft jede fachlich zuständige Behörde in eigener Verantwortung. Die Staatsregierung stellt allen staatlichen und kommunalen Behörden des Freistaates Sachsen mit dem Beteiligungsportal ein geeignetes Werkzeug zur Verfügung. Das sächsische E-Government-Gesetz schreibt für den Fall einer Behördenentscheidung für die Durchführung eines Online- Beteiligungsverfahrens die Nutzung des Beteiligungsportals für staatliche Behörden vor. Für kommunale Behörden gilt eine entsprechende Empfehlung. 1 Das betreffende Verfahren ist kein Rechtsetzungsverfahren im Wortsinn, sondern ein Verfahren vom Typ „Rechtsetzungsverfahren“. Um begrifflichen Irritationen vorzubeugen, wird nur noch von „Verfahren“ gesprochen. Seite 118 von 153 Frage 27: Was sind die Ergebnisse der Auswertung des Modellprojektes in der Kommune Brandis und welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus diesen für weitere Maßnahmen und strategische Schritte zur finanziellen oder anderweitigen Stärkung digitaler Beteiligungsmöglichkeiten in den Kommunen? Im Rahmen der Innovationskommune Brandis wurden mit Ablauf des Jahres 2016 u. a. Projekte abgeschlossen, die den Bürgerinnen und Bürgern im Sinn einer Multikanalstrategie diverse Zugänge zur Stadtverwaltung von Brandis ermöglichen (Behördennummer 115, mobiler Bürgerkoffer, Brandis-App, WLAN-Hotspot auf dem Marktplatz usw.). Daneben sind innovative Möglichkeiten der Online-Bürgerbeteiligung geschaffen worden. Die Ergebnisse einer Untersuchung zu neuen Formen der Bürgerbeteiligung im Rahmen der „Mit-Mach-Stadt“ wurden in einem Handlungsleitfaden veröffentlicht. https://www.egovernment.sachsen.de/download/CMS/20170522_MitMachHandbuch_B randis.pdf Das Projekt der „ Mit-Mach-Stadt“ wird durch die Stadt Brandis mit einem eigenständigen Internetauftritt fortgeführt. www.mit-mach-stadt.de Die Ergebnisse über alle Projekte sind in einem Abschlussbericht „Zur Nachahmung empfohlen: Brandis ist Innovationskommune“ veröffentlicht. https://www.egovernment.sachsen.de/download/Abschlussbericht_Innovationskommun e.pdf Insbesondere durch die kontinuierliche Weiterentwicklung des Beteiligungsportals, welches als Basiskomponente den Kommunen kostenfrei zur Verfügung steht, werden Voraussetzungen für digitale Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene geschaffen . So wurden im Rahmen des Projektes Innovationskommune Brandis seinerzeit weitere Funktionalitäten (Umfrage-Werkzeug) für das Beteiligungsportal entwickelt, die nunmehr allen kommunalen und staatlichen Behörden und Einrichtungen zur Verfügung stehen. Im Weiteren wird auf die Beantwortung der Frage IX.25. verwiesen. Frage 28: Welche Relevanz haben zivilgesellschaftlich organisierte digitale Möglichkeiten zur politischen Partizipation von Bürger*innen und gesellschaftlichen Gruppen im Rahmen der Digitalisierungsstrategie der Staatsregierung und welche Maßnahmen realisiert sie hierzu? Unter Zivilgesellschaft werden im Sinne der Fragestellung aus einer akteurszentrierten Sichtweise diejenigen Teile der Gesellschaft verstanden, die nicht durch die sächsische Verwaltung gesteuert werden. Im Kontext Digitalisierung leisten zahlreiche Vereine, Verbände, Stiftungen, Netzwerke und NGOs wertvolle Beiträge zur Weiterentwicklung der gesellschaftlichen Diskurse in diesem umfassenden Themenfeld: Sie organisieren je nach ihrer Ausrichtung Veranstaltungen, veröffentlichen Fachpublikationen treiben Seite 119 von 153 die Debatten auf Plattformen weiter, bspw. zu Themen wie den Auswirkungen der Digitalisierung auf Arbeit, Bildung, Feminismus, Nachhaltigkeit und gesellschaftliches Zusammenleben insgesamt (Stichwort „Digitaler Kapitalismus“), aber auch zu spezifischen Themen wie Netzpolitik, Künstliche Intelligenz und Open Data. Diese Diskurse werden durch die Verantwortlichen in den jeweiligen Fachreferaten intensiv verfolgt . Zu zivilgesellschaftlich organisierten digitalen Möglichkeiten zur politischen Partizipation von Bürgerinnen und Bürger können seitens der Staatsregierung keine Aussagen getroffen werden. Frage 29: Wie hat sich der Energieverbrauch des Betriebes der IT in der Staatsverwaltung (Rechenzentren, Arbeitsplätze, Hard- und Software) seit 2014 entwickelt und mit welchen Maßnahmen hat die Staatsregierung den Energieverbrauch systematisch gemessen und zu senken versucht ? Eine IT-bezogene Energieverbrauchsmessung ist nicht möglich, da Verbräuche in ihrer Gesamtheit nur objektbezogen erfasst werden können. Aus Studien ist bekannt, dass etwa zwei Drittel des elektrischen Grundlastbedarfs auf die Informations- und Kommunikationstechnik und die zugehörige Kühltechnik entfallen. Der gesamte Stromverbrauch von Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich des Staatsbetriebes SIB kann dem im zweijährigen Turnus veröffentlichten Energiebericht entnommen werden. Die letzte Erhebung wurde im Jahre 2017 auf Basis der Datenlage 2016 veröffentlicht. Im Ergebnis konnte im Energiebericht Folgendes festgehalten werden: Der Stromverbrauch der Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich des Staatsbetriebes SIB betrug im Jahr 2016 285,7 GWh. Damit hat sich auch für das Berichtsjahr 2016 der stetige Anstieg der Verbrauchswerte für Elektroenergie aus den vorangegangenen Jahren fortgesetzt . Seit dem Jahr 2013 ist eine jährliche Steigerungsrate von durchschnittlich ca. 2,2 % zu verzeichnen. Eine wesentliche Ursache für den Mehrverbrauch ist der hohe Technisierungsgrad der Neubauten sowie der Bestandsgebäude nach Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahmen. Untersuchungen und Messungen im Rahmen einer im SIB betreuten Diplomarbeit hatten erbracht, dass die Stromkosten im IKT-Bereich zwar auch vom Nutzerverhalten abhängen, im Wesentlichen jedoch aus dem Verbrauch zentraler IT-Komponenten und ihrer peripheren technischen Anlagen herrühren. Zur Senkung des Energieverbrauchs wurden beispielsweise mittels Modellrechnungen Einsparpotentiale für die IT-relevante gebäudeseitige Infrastruktur untersucht. Maßnahmen zur Umsetzung werden derzeit diskutiert. Frage 30: Welche strategischen Ziele haben und welche Maßnahmen ergreifen die einzelnen Ressorts der Staatsregierung beim IT-Betrieb in Bezug auf den Energieverbrauch sowie auf die ressourcenschonende Herstellung und Entsorgung ihrer IT (Green IT) mittel- und langfristig? Seite 120 von 153 SK Entsprechend der Strategie für IT und E-Government des Freistaates Sachsens sollen die umwelt- und ressourcenschonenden Eigenschaften der einzusetzenden IT als ein wichtiges Kriterium Berücksichtigung finden. Die strategischen Fragen zum IT-Betrieb in Bezug auf den Energieverbrauch sowie auf die ressourcenschonende Herstellung und Entsorgung von IT sind mittel- und langfristig in Zusammenarbeit der Ressorts zentral zu klären. Ein wesentlicher Punkt hierbei ist, dass durch eine Bündelung von Beschaffungsprozessen im Sinne der Standardisierung von Hard- und Software diese Ziele mit erreicht werden können. Aktuell werden in abzuschließenden Rahmenverträgen für den Freistaat Sachsen entsprechende Vorgaben zu Betriebsparametern von IT-Geräten sowie deren Entsorgung nach Nutzungsdauer formuliert. Sollten für Ressorts oder Behörden im Ausnahmefall größere Vergabemaßnahmen außerhalb der für den Freistaat Sachsen abgeschlossenen Rahmenverträge durchgeführt werden müssen, können perspektivisch im Hinblick auf Green IT entsprechende Richtlinien durch den AK ITEG erlassen werden. Die derzeitige Praxis der gebündelten Beschaffung von PC-Arbeitsplatzausstattung (APC, Monitore, Notebooks/Tablet-PC) über Rahmenverträge des Staatsbetriebs SID halten wir für einen guten Weg. SID Die Frage umfasst die Aspekte Clients, Server (Rechenzentrumstechnik) sowie Rechenzentrumsinfrastruktur . Mit Bezug zu Servern (Rechenzentrumstechnik): Im SID selbst wurden und werden - und damit auch für Verfahren, die im Auftrag der Ressorts der Staatsregierung und nachgeordneter Behörden durch den SID betrieben werden – folgende Maßnahmen hinsichtlich einer umwelt- und ressourcenschonenden Nutzung von IT-Technik umgesetzt : Ablösung einer Klimatisierung kompletter RZ-Räume durch Einsatz klimatisierter Schränke zur Aufnahme von Server-Hardware sowie Umsetzung von Kalt- /Warmganglösungen für IT-Systeme ohne direkte Klimatisierung Energieeffiziente Nutzung von Servern durch hohen Integrationsgrad mittels Einsatz von Blade-Server-Architekturen Konsolidierung von IT-Infrastrukturen auf hochintegrierte Systeme (z.B. Bereitstellung von Speicherressourcen durch zentralisierten Storage, Konsolidierung von Oracle-DB auf zentrales Oracle ExaData - System) und damit Einsparung von Hardware Virtualisierung als vorrangige Betriebsart von IT-Komponenten (Netzwerk, Storage, Server) zur effizienteren Nutzung der Hardware-Ressourcen und damit Einsparung von Hardware Standardisierung des Portfolios von Betriebssystemen, Mehrwertdiensten, Datenbanken usw. zur Reduzierung der Anzahl benötigter Serversysteme Mit Bezug zur Zentralisierung und Modernisierung der Rechenzentrumsbasisinfrastruktur : Seite 121 von 153 Auf Grundlage des Kabinettsbeschlusses „Zentrales Rechenzentrum“ vom 1. Dezember 2015 wird im Rahmen des Projektes „SID 2025“ die Errichtung eines zentralen Rechenzentrums nebst Backup-Standort für die Landesverwaltung des Freistaates Sachsen vorangetrieben. Als geo-redundanter Backup-Standort wird ein Bestandsrechenzentrum des Staatsbetriebes SID favorisiert. Der Betrieb des künftigen zentralen Rechenzentrums soll ebenfalls durch den Staatsbetrieb SID erfolgen. Im Zusammenhang mit der Kabinettsvorlage erfolgte seinerzeit bereits auch eine erste Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit und Energieeinsparung. Ziel ist es, die Rechenzentrumsbasisinfrastruktur mit ihrer landesweit verteilten Vielzahl an Klein- und Kleinststandorten zu konsolidieren und die Ressourcenallokation deutlich zu optimieren. Durch die Maßnahme sollen ineffiziente Insellösungen mittelfristig zurückgebaut und sowohl Energiekosten als auch Bauunterhaltskosten signifikant gesenkt werden. Die bestehenden Infrastrukturen werden durch moderne, energieeffiziente, sichere und auf dem aktuellen Stand der Technik befindliche Rechenzentrumsbasisinfrastrukturen abgelöst . Bislang erfolgten im Rahmen entsprechender Arbeitsgruppen die Bedarfserhebung, die Bedarfsanmeldung durch den Staatsbetrieb SID, die Schutzbedarfsfeststellung, die Erstellung eines Informationssicherheitskonzeptes, die Beschreibung der Anforderungen zur Anbindung von Weitverkehrsdatennetzen sowie die Gefährdungsanalyse und Risikobewertung. Parallel dazu arbeitet der Staatsbetrieb SIB in Abstimmung mit den Bedarfsträgern an der Entscheidungsunterlage Bau. Für das Vorhaben wird nach aktuellem Sachstand von einem Planungs- und Umsetzungszeitraum von circa fünf Jahren ab Entscheidungsunterlage Bau ausgegangen. SMF Es ist eine Vielzahl an Maßnahmen zur Beachtung bei Beschaffungen, wie zur Sicherung von reduziertem Energieverbrauch, Verwendung schadstoffarmer Teile, Weiterverwendung ausgesonderter Technik, z. B. in Schulen und zertifizierte Entsorgung dauerhaft etabliert. Darüber hinausgehende strategische Ziele und Maßnahmen existieren nicht gesondert im Ressort des SMF. SMI Strategische Ziele im Sinne der o. g. Frage sind seitens des SMI für seinen Geschäftsbereich nicht definiert. Gleichwohl ergreifen die einzelnen Behörden entsprechende Maßnahmen: Im SMI werden bei der Beschaffung der Energieverbrauch und der Lebenszyklus von IT-Produkten beachtet. Es werden zentralisierte Beschaffungen oder die Beschaffung standardisierter Systeme durchgeführt. Im Serverbereich erfolgt eine Virtualisierung, die Kontrolle des Energieverbrauchs und eine Kühl- und Klimaoptimierung. In der Büroumgebung liegt der Schwerpunkt auf Videokonferenzsystemen und Druckeroptimierung . Seite 122 von 153 Die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen achtet auf eine energiesparende Konfiguration der Endgeräte. In der Hochschule Meißen/Fortbildungszentrum wird bei der Beschaffung auch auf die Energieeffizienz der IT, die Möglichkeit Altgeräte fachgerecht zu entsorgen und die Einhaltung von Umweltrichtlinien geachtet. Im IT-Betrieb wird seit 2006 auf Virtualisierung für Server gesetzt. Seitdem sind 95 % der Server virtualisiert. Das Sächsische Staatsarchiv ergreift folgende Maßnahmen: Einsatz energieeffizienter Geräte und Komponenten Nutzung vorhandener Energiesparfunktionen Nutzung der Server-Virtualisierung zentrale Anwendungsbereitstellung (insbesondere der Hauptgeschäftsanwendung Augias-Archiv) mittels Terminalserver für alle StA-Standorte zentrales Speichersystem (SAN) zur Ablage der Digitalisate aller StA-Standorte Einsatz von Geräten und Komponenten mit einer Zertifizierung, die einen ressourcenschonenden , schadstoffarmen Herstellungsprozess und/oder eine langlebige, recyclinggerechte Konstruktion bestätigt Einsatz von Geräten und Komponenten in einer möglichst geringen Typenvielfalt und einer möglichst hohen Kompatibilität Einsatz von Geräten und Komponenten mit einer bestätigten Ersatzteilverfügbarkeit von mindestens fünf Jahren Eine Strategie für den Einsatz von „GreenIT“ gibt es im GeoSN nicht. Der GeoSN achtet im Rahmen von Beschaffungen darauf, dass die Leistungsfähigkeit/Performance der Hardwarekomponenten den Anforderungen entspricht, aber die benötigte Leistung /Wärmeerzeugung nicht im selben Maße zunimmt. Darüber hinaus werden im Rahmen von Konsolidierungsprojekten nicht benötigte Infrastrukturkomponenten außer Betrieb genommen. Diese Maßnahmen führen zu einer Reduzierung der benötigten Energie und Kühlleistung. Im Rahmen der Entsorgung wird schwerpunktmäßig auf die datenschutzrechtlich und ökologisch korrekte Entsorgung geachtet. Der ressourcenschonende Einsatz von IT im Bereich der Polizei ist ein langfristiges Ziel auch der sächsischen Polizei. Dies muss im Einklang mit den anderen strategischen Zielen geschehen und ist daher nur schrittweise umsetzbar. Als Maßnahmen zählen hierzu der Einsatz energieeffizienter Client- und Serverhardware, die fortschreitende Zentralisierung der polizeilichen IuK-Infrastruktur (Cloud-Ansatz) sowie der Betrieb dieser in modernen, energieeffizienten Rechenzentren. Im Programm IuK.2020 der sächsischen Polizei werden hierzu bereits Schritte umgesetzt, die nachfolgend kontinuierlich fortzusetzen sind. Das LfV Sachsen nutzt Hardware (Server/Speichereinheiten) von zertifizierten Herstellern , die regelmäßig erneuert wird. Wir gehen davon aus, dass die Hersteller jeweils die aktuellsten Technologien zur Energieeinsparung einsetzen. Zudem setzt das LfV Sachsen im Serverbereich zunehmend auf Virtualisierung, so dass physische Hardware abnimmt . Ausgesonderte Hardware wird an zertifizierte Entsorgungsunternehmen übergeben. SMJ Seite 123 von 153 Die nachfolgenden Maßnahmen wurden und werden ergriffen beziehungsweise die nachfolgenden strategischen Ziele werden verfolgt. Die strategische Ausrichtung der Justiz entspricht den Anforderungen der Green IT, durch: - Aufbau eines neuen Rechenzentrums nach modernsten Technologien mit aktueller und energieeffizienter Technik, - Zentralisierung der Serverinfrastruktur im Rechenzentrum, dadurch Wegfall von elf dezentralen Standorten, - Nutzung von Virtualisierungsmöglichkeiten, indem mehrere virtuelle Server die gleiche Hardware nutzen; dadurch kann eine bedarfsgerechte Ressourcenzuweisung vorgenommen werden; es wird nicht nur die Systemadministration vereinfacht , sondern auch die Energiebilanz verbessert, - Standardisierung des IT-Betriebes, wodurch eine ressourcenschonende Arbeitsweise ermöglicht wird, - Clientstrategie mit o Ein-Geräte-Strategie, o PC- und Notebookausstattung nur an Arbeitsplätzen, wo erforderlich, anderenfalls : o Thin-Client-Ausstattung, die einen wesentlich geringeren Energieverbrauch und eine höhere Lebensdauer als PC/Notebooks haben, o Einsatz unterschiedlicher Leistungsklassen entsprechend der Anforderungen, - Einsatz von Multifunktionsgeräten statt Einzelplatzdrucker und -scanner sowie Faxgeräten, - Einsatz von Etagendruckern statt Arbeitsplatzdrucker. Beschaffung (siehe auch Frage IX.31) Die Energieeffizienz wird als Entscheidungskriterium (A-Kriterium) beachtet. Erfüllen die Geräte des Bieters diese Anforderungen nicht, führt dies zum Ausschluss. Sensibilisierung der Anwender (in Abstimmung mit Administratoren) den Energiesparmodus zu nutzen. SMK Strategische Ziele der IT im Geschäftsbereich Kultus sind nachhaltiges IT-Handeln, die Reduzierung von Hardware im Servicebereich sowie der Einsatz von energieeffizienten Geräten. Diese Strategie wird durch folgende Maßnahmen umgesetzt: Reduzierung der Anzahl eingesetzter Server durch Virtualisierung und durch Reduzierung der Abwärme, verbunden mit der Verringerung der Kühlleistung im Serverraum und Ressourceneinsparung. Virtualisierung ausgewählter Arbeitsplätze Verbesserung der Serverauslastung durch Konsolidierung Nutzung von zentralen Anwendungen, die in Rechenzentren z. B. beim Staatsbetrieb Sächsische Informatikdienste (SID) betrieben werden Ausschreibung und Einsatz von Geräten mit Qualitätsmerkmalen, die einen niedrigen Energieverbrauch gewährleisten, z. B. EnergyStar bzw. Blauer Engel Abgabe von Hardware an andere Verwaltungseinrichtungen und Schulen zur Weiternutzung Einsatz moderner Klima- und Kältetechnik Seite 124 von 153 Aktivierung vorhandener Energiesparoptionen Entwicklung eines Druckerkonzeptes Schrittweiser Einsatz von Mini-PC Einrichtung von modernen Multifunktionsgeräten für die Mitarbeiter als Ersatz für Zimmerdrucker Abgabe von defekter Hardware an Behindertenwerkstätten zur Gewinnung und Weiterverwendung von Teilen und Rohstoffen Teilweise Mehrfachnutzung von Arbeitsplätzen. SMS einschließlich Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration Im Rahmen der mittel- und langfristigen Planungsziele steht eine weitergehende Reduktion des Energieverbrauchs im Zentrum. Konkrete Maßnahmen dazu umfassen die Einbeziehung anerkannter Kennzahlen zur Energieeffizienz bei der Ausschreibung und dem Einsatz von Hardware, eine kontinuierliche Reduktion der individuellen elektronischen Geräte im Einflussbereich des Ressorts durch entsprechende alternative Nutzungskonzepte , Verzicht auf zusätzlichen Hardwareerwerb im Serverbereich durch schrittweise Virtualisierung vorhandener Dienste und der dafür notwendigen Server sowie dem Einsatz von Terminal-Servern und Thin-Clients. Angebotene Energiesparmodi in Hardware- und Softwareprodukten werden konsequent verwendet. Durch die Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung wird eine Senkung der Druckernutzung angestrebt. Hardware wird nicht entsorgt, sondern im Rahmen der Aussonderung über entsprechende Programme anderen Einrichtungen wie Schulen oder Kindertagesstätten zur Nachnutzung angeboten. SMWA Das Ressort achtet bei der Beschaffung von IT-Technik auf entsprechende Zertifizierungen (Green IT, blauer Engel); diese werden auch in der Bewertung von Angeboten berücksichtigt. Zusätzliche Maßnahmen: Netzteile mit höherem Wirkungsgrad Helligkeit der Bildschirme reduzieren, Eco Taste Onboard Grafik anstelle Grafikkarten Mini PC anstatt große Tower Energiemanagement einschalten Zentrale Drucktechnik – minimaler Einsatz von Einzelplatz-Druckern SMWK Das Ministerium selbst als auch die nachgeordneten Einrichtungen achten auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und ergreifen Maßnahmen im Rahmen von Beschaffungen und Bauvor-haben zum Einsatz energieeffizienter Anwendungen, Systeme und Prinzipien. Diese sind u.a. Energie- und ressourceneffizienter Rechenzentrums-Betrieb z. B. durch Zentralisierung des Rechenzentrumsbetriebs Still-Legung ineffizienter Rechnerräume Einsatz effizienter Klimatisierungslösungen (Warmwasserkühlung, Umluftkühlung ) Seite 125 von 153 Nachnutzung der Abwärme der IT-Kühlsysteme für Gebäude-Heizsysteme Energie- und ressourceneffizienter Betrieb von IT-Systemen z.B. durch Massiver Einsatz von Virtualisierungstechnologien im Server- und Arbeitsplatzbereich (Mit dem Einsatz von Virtualisierungstechnologien kann die Stromaufnahme wesentlich reduziert werden). Zentralisierung von Druck- und Kopiermanagement und -lösungen Beschaffungen: Es werden Kriterien im Leistungsverzeichnis von Ausschreibung aufgenommen, wie : PC / Energie-Zertifizierung PC / Netzteilwirkungsgrad von mind. 90 Prozent PC /Angebotsoptionen für SSD-Massenspeicher Monitor / TÜV-GS-Prüfzeichen Monitor / TÜV-Ergonomie-Prüfzeichen Energie-Effizienz-Kriterien wie Leistungsaufnahme der CPU, Wirkungsgrad, Kühlbedarf werden in der Angebotsbewertung explizit einbezogen und gewichtet. Prüfung der Anwendung ökologischer Standards durch Computerhersteller (Umweltsiegel „Blauer Engel“, Energy Star) Einhaltung der Verpackungsordnung Die Entsorgung von IT-Geräten erfolgt in Anwendung des ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektround Elektronikgeräten) i. d. R. über Fachfirmen. Bei Notwendigkeit einer datenschutzgerechten Entsorgung (von Datenträgern) erfolgt dies separat und normgerecht (z.B. - DIN 66399) über spezielle Entsorgungsfirmen. SMUL Das SMUL strebt eine Senkung des Energieverbrauchs und einen ressourcenschonenden Umgang beim IT-Betrieb an. Zur Erreichung des Ziels wurden folgende Maßnahmen ergriffen: verstärkte Virtualisierung von IT-Systemen (zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Reduzierung der eingesetzten Ressourcen), Zentralisierung der Server- und Technikräume (zur Senkung des Energieverbrauchs ), Einsatz und Nutzung von zentralen Speichersystemen (zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Reduzierung der eingesetzten Ressourcen), Aufrüstung vorhandener Technik zur Verlängerung der Einsatzdauer (Reduzierung der eingesetzten Ressourcen), Weiternutzung von ausgesonderten Arbeitsplatzrechnern als ThinClients oder für andere technische Einsatzgebiete (zur Reduzierung der eingesetzten Ressourcen), Entsorgung von Alt-Technik durch zertifizierte Fachfirmen (Wiederverwertung von Ressourcen). Als mittel- bis langfristige Maßnahmen sind geplant: Umzug des überwiegenden Teils der Server- und Speichertechnik in das geplante Rechenzentrum des Freistaates Sachsen .(zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Reduzierung der eingesetzten Ressourcen), Seite 126 von 153 verstärkte Standardisierung der eingesetzten IT-Technik unter Berücksichtigung der Aspekte von Green-IT im Geschäftsbereich des SMUL (zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Reduzierung der eingesetzten Ressourcen), Reduzierung des unnötigen Ausdruckens von Dokumenten (Stichwort: papierloses Büro). Frage 31: Welche Kriterien von Green IT werden bei der Vergabe von Beschaffungs - und Dienstleistungsaufträgen und der Nutzung von Distributed- Ledger-Technologie (Technologie verteilter Verzeichnisse, z. B. Blockchain ) berücksichtigt und welchen Einfluss hat dies auf die Kosten für IT-Betrieb bzw. wird dies haben? SK Die Antwort auf diese Frage knüpft hiesigen Erachtens unmittelbar an das zur Frage 30 Geäußerte an. Die Kriterien bezüglich Green IT sollten aus den Leistungsbeschreibungen zu den Rahmenverträgen des Staatsbetriebs SID entnommen werden können. Die Blockchain-Technologie hat für die Verfahren der SK derzeit keine Relevanz. SID Dem SID liegen keine derartigen Daten oder Statistiken zur Verwendung von Kriterien von Green IT vor. Diese werden auch nicht im zweijährlichen Vergabebericht nach § 9 Landesvergabegesetz erfasst. Innerhalb der Zuständigkeit des SID in der Beschaffung und in der Ausschreibung von Rahmenverträgen für die Behörden und Einrichtungen des Freistaats Sachsen wird nach ElektroG die Art der Rücknahme von Altgeräten zur Entsorgung geregelt, wird auf Energiesparsamkeit aufgrund Festlegung der maximalen Energieaufnahme im Betrieb und der Fixierung der maximalen Energieaufnahme im Standby-Betrieb geachtet, werden je nach Gerätetyp die relevanten Zertifizierungen von den Anbietern vorab verlangt. SMF Zu Green-IT im Rahmen von Beschaffungen von Geräten wird auf die Antwort zu Frage IX. 30 verwiesen. Distributed-Ledger-Technologien werden im SMF nicht verfolgt, da den Einsparungen im Stromverbrauch erhebliche Mehraufwände bei der Datensicherheit, Daten-Back-up, Netzdiensten usw. gegenüber stünden. SMI Unter Verweis auf die Antworten zu Frage B) IX. 30 werden durch die Behörden folgende Kriterien berücksichtigt: Im SMI werden bei der Beschaffung der Energieverbrauch und der Lebenszyklus von IT-Produkten beachtet. Es werden zentralisierte Beschaffungen oder die Beschaffung standardisierter Systeme durchgeführt. Seite 127 von 153 Das LFS achtet auf eine energiesparende Konfiguration der Endgeräte. In der HSF wird bei der Beschaffung auch auf die Energieeffizienz der IT, die Möglichkeit Altgeräte fachgerecht zu entsorgen und die Einhaltung von Umweltrichtlinien geachtet . Das StA berücksichtigt folgende Wertungskriterien: Wirkungsgrad des Netzteils Leistungsaufnahme im Normalbetrieb und im Soft-off-Modus vorhandene Zertifizierungen und Konformitätserklärungen (z. B. Blauer Engel, Energie Star, RoHS-Richtlinie) Abholung und fachgerechte Entsorgung nach Nutzungsende durch den Auftragnehmer . Im Bereich der Polizei werden bei der Erstellung oder Bearbeitung von Beschaffungsaufträgen oder Leistungsverzeichnissen folgende Kriterien im oben aufgeführten Zusammenhang berücksichtigt: Umwelteigenschaften, spezifizierte Umweltanforderungen, Lebenszykluskosten, Rentabilität, Aufnahme des Energieverbrauchs, Energieeffizienz, Optimierung des Energieverbrauchs , Betriebskosten, ausgewiesene Zertifikate im betreffenden Sinne sowie Recyclingfähigkeit, eventuelle Rücknahme nach Ablauf des Lebenszyklus, Entsorgungsmöglichkeiten . Das LfV spart durch den Einsatz von energiesparenden Thin-Clients (keine Lüfter, keine Platten- und CD-Laufwerke) an jedem Nutzerarbeitsplatz wesentlich Energie ein. Die Einführung eines Dokumenten-Managementsystems (DOMEA) im LfV Sachsen bringt im Sinne des angestrebten papierlosen Büros hohe Einsparungen beim Papierverbrauch und damit einen kleinen Beitrag zur Verminderung des Energieverbrauchs bei der Papiererzeugung. Durch den Einsatz von Etagendruckern konnten viele energieverbrauchende Arbeitsplatzdrucker abgelöst werden, gleichzeitig wurde damit eine wesentliche Reduktion des Ozonausstoßes in den Arbeitsräumen erreicht (Gesundheitsschutz der Mitarbeiter). Es liegen keine Kenntnisse über den Einfluss auf die Kosten für den IT-Betrieb vor. Die Distributed-Ledger-Technologie kommt derzeit nicht zur Anwendung. SMJ Im Geschäftsbereich des SMJ werden bei der Beschaffung von IT-Hardware von den Bietern Nachweise zur Einhaltung von Umweltaspekten abverlangt, wie beispielsweise: RAL-UZ 171 (,,Blauer Engel") Energy Star Zertifizierung / Einhaltung der geltenden Vorschriften gem. ISO 14001 Richtlinie 2011/65/EU (RoHS) elektrotechnische Regeln gemäß der DGUV Vorschrift 4 CE-Kennzeichnung Seite 128 von 153 Dokumentenechtheit PTS. Liegen diese Nachweise nicht vor, führt dies zum Ausschluss im Vergabeverfahren. Weiterhin wird auf eine kostenlose Rücknahme und die Einhaltung einer umweltgerechten Entsorgung der Alttechnik geachtet. Die Einhaltung einer umweltgerechten Entsorgung der Alttechnik muss durch Vorlage einer entsprechenden Erklärung bestätigt werden. SMK Soweit möglich werden bei der Vergabe von Beschaffungs- und Dienstleistungsaufträgen folgende Kriterien berücksichtigt: Umsetzung einer nachhaltigen IT-Beschaffung Bewertung nach den Kriterien des „ Blauen Engels“ sowie „EnergyStar bei der Energie - und Ressourceneffizienz Energieeffizienz, d. h. Reduktion von Stromverbrauch, Abwärme, Schadstoffe, (Umweltlabel ) 3 bis 5 Jahre Support, um Technik lange sicher nutzen zu können. Erkenntnisse, welchen Einfluss diese Maßnahmen auf die Kosten für den IT-Betrieb haben, liegen nicht vor. SMS einschließlich Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration Distributed-Ledger-Technologie kommt nicht zum Einsatz. Im Rahmen von Beschaffungen und der Vergabe von Dienstleistungen kommen verschiedene Kriterien mit Green IT-Bezug zum Einsatz. So sind Umweltverträglichkeits- und Energieeffizienzkriterien Teil des Vergabeverfahrens und fließen als Zuschlagskriterien in den Vergabeprozess ein. Diese Kriterien umfassen u.a. Daten zu Emissions- und Verbrauchswerten, dem Einsatz von gefährdenden Stoffen bei der Herstellung sowie einer möglichen Zertifizierung im Sinne von RAL UZ 171. Konkrete Aussagen zu daraus resultierenden Kosteneffekten können aufgrund fehlender Vergleichskennzahlen nicht getroffen werden. SMWA Bei der nachhaltigen Beschaffung von IT-Hardware wird auf Green IT Label wie z.B. Blauer Engel, Energy Star, TCO, EU Ecolabel und Epeat geachtet. Um Ressourcen lange und effizient zu nutzen und die Umweltbelastung zu reduzieren, wird Hardware langfristig geplant und beschafft und auch möglichst lange genutzt. Eine maximale Ressourcenauslastung wird durch Virtualisierung realisiert. Dies Distributed-Ledger- Technologie sowie die Block-Chain-Technologie werden bislang mangels adäquater Anwendungsgebiete nicht eingesetzt SMWK Die Distributed-Ledger-Technologie wird bisher nicht eingesetzt. Der energieeffiziente Betrieb von IT-Infrastruktur in allen Bereichen ist ein strategisches Ziel und wird in allen Beschaffungen berücksichtigt, wie in der Antwort zu Frage 30 dargelegt. SMUL Seite 129 von 153 Bei der Planung und Vergabe von Beschaffungsaufträgen wird auf die Einhaltung der RoHS-Richtlinie und der WEEE-Richtlinie geachtet, insbesondere auf folgende Kriterien von Green- IT: Reduktion des Energieverbrauchs in der Nutzung, Reduktion von Abwärme und Schadstoff-Emissionen in der Nutzung und Herstellung, Reduzierung von unnötigen Ausdrucken im Druckerbereich, Recycling der Alt-Technik, lange Lebensdauer der Hardware. Die Distributed-Ledger-Technologie wird nicht genutzt, da nutzbare Anwendungsgebiete momentan noch fehlen. Frage 32: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung von der Berücksichtigung von Green-IT-Kriterien durch Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, private Haushalte und Unternehmen und welche strategischen Ziele und Maßnahmen zur Unterstützung des Einsatzes von Green IT leitet sie daraus ab? Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse aus den Bereichen Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, private Haushalte und Unternehmen vor. Soweit vertragliche Vereinbarungen, Vorgaben in Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften, interne Vorgaben innerhalb von Vergabeverfahren oder verbindliche Ziele, die sich Einrichtungen selbst gesetzt haben, gegeben sind (vgl. hierzu die Beantwortung der beiden vorherigen Fragen), geht die Staatsregierung ohne gegenteilige Anzeichen davon aus, dass sich die Einrichtungen auch an verbindliche Vorgaben halten. Eine Pflicht der Staatsregierung, sich die erfragten Daten durch nicht anlassbezogene Überprüfung der Einrichtungen zu verschaffen, besteht außer im Rahmen von Rechtsaufsichtpflichten (z. B. des SMWK oder des SMK über die Hochschulen und die Schulen) nicht. Frage 33: In welchem Umfang und mit welchem Anteil (absolut und prozentual) an der Gesamtzahl der verwendeten Lizenzen wurden FLOSS- Betriebssysteme und -anwendungen (Free/Libre Open Source Software) seit dem Jahr 2013 in der Staatsverwaltung eingesetzt (Bitte aufschlüsseln nach Arbeitsplätzen, Infrastrukturdiensten, Verzeichnisdiensten und sonstige Diensten, Datenbanken und Server sowie zugeordnet zu den Ressorts.)? siehe Anlage B IX 33 Frage 34: Welche Ziele setzt sich die Staatsregierung bezüglich des Anteils von FLOSS sowie der Verwendung von offenen Standards und Schnittstellen in der Staatsverwaltung vor dem Hintergrund welcher strategischer Überlegungen und welche mittel- und langfristigen Maßnahmen ergreift die Staatsregierung zu deren Umsetzung? In der Verwaltung des Freistaates Sachsen wird Freie und Open Source Software – FLOSS – u.a. bei Servern, Datenbanken Infrastruktur- und Verzeichnisdiensten eingesetzt . Seite 130 von 153 Entsprechend der Strategie für IT und E-Government des Freistaates Sachsen sind bei der Einführung von neuer IT sowie bei der Ersatzbeschaffung von IT die Fragen, ob ein Einsatz von FLOSS möglich und wirtschaftlich geboten ist, zu beantworten. Die fachlichen Anforderungen, die verbindlichen Interoperabilitäts- und Sicherheitsstandards müssen beim Einsatz von FLOSS-Produkten gewährleistet sein. Bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit sind die Kosten der Beschaffung, der Einführung, der Wartung, des Supports, der Qualifizierung der IT-Administration und der Qualifizierung der IT-Nutzer zu betrachten. Weite zu betrachtende Aspekte hierbei sind: die Gewährleistung einer langfristigen Weiterentwicklung des Produkts, insb. hinsichtlich Sicherheitslücken, die Integrationsfähigkeit in vorhandene technische Umgebungen, die Eignung für virtualisierte Umgebungen und das Innovationspotenzial für weitere Entwicklungen. Die Nutzung von FLOSS außerhalb dieses Rahmens ist nicht vorgesehen. Frage 35: Unter welchen finanziellen Voraussetzungen kann die Informationssicherheit beim Betrieb der IT in der Staatsverwaltung durch FLOSS gesteigert werden, welche Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudien liegen diesbezüglich mit welchen Ergebnissen und Kostenszenarien vor? FLOSS an sich stellt keine Erhöhung der Informationssicherheit dar (siehe dazu z.B. https://www.cvedetails.com/top-50-products.php?year=2017). Untersuchungen zu Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit speziell zum Feld „FLOSS und Informationssicherheit “ liegen nicht vor. Frage 36: Welche Unterstützungsmöglichkeiten der Staatsregierung für die Entwicklung und Anwendung von FLOSS gibt es derzeit und plant die Staatsregierung ihrerseits Entwicklungen und Anwendungen von FLOSS sowie offenen Standards, insbesondere in der öffentlichen Verwaltung , den Kommunen, den Hochschulen und Bildungseinrichtungen zu unterstützen und wenn ja, durch welche Maßnahmen und in welchem zeitlichen Schritten? Im Zuständigkeitsbereich der Verwaltung des Freistaates Sachsen wird derzeit in Kooperation mit dem Land Baden-Württemberg der Internetauftritt AMT 24 weiterentwickelt . Hierbei werden bei der Entwicklung FLOSS-Werkzeuge sowie bei der Kommunikation offene Standards vorrangig genutzt. In Zusammenarbeit mit der TU Dresden entwickelt der Beauftragte für Informationssicherheit des Landes eine Anwendung zur Detektion von Cyberangriffen auf Verwaltungsnetzwerke unter dem Projektnamen „HoneySens“, deren Software zur freien Nachnutzung auf dem Online-Dienst GitHub unter https://github.com/sylencecc/HoneySens-Legacy zur Verfügung gestellt wird. Dieses Forschungsprojekt besteht seit dem Jahr 2015. Seite 131 von 153 X. Gerichte und Justizvollzug Frage 1: In welchem Maße und in welchen Fallkonstellationen wird in den einzelnen sächsischen Gerichten von den Möglichkeiten der Verhandlung im Wege der Bild und Tonübertragung (§ 128a ZPO) Gebrauch gemacht ? Von den Möglichkeiten der Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung (§ 128a ZPO) wird von den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit bislang nur relativ selten Gebrauch gemacht. Mangels entsprechender Erfassung liegen insoweit allerdings keine statistischen Daten vor. Eine Abfrage im Geschäftsbereich des SMJ hat ergeben, dass von den Möglichkeiten der Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung vorrangig in Zivilsachen Gebrauch gemacht wird, insbesondere, wenn Zeugen aus gesundheitlichen Gründen nicht an den Gerichtsstandort reisen können oder im Ausland ansässig sind. In den anderen Gerichtsbarkeiten wurde von den Möglichkeiten der Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 128a ZPO i.V. m. den Verweisungsnormen der jeweiligen Verfahrensordnungen bisher kein Gebrauch gemacht. Frage 2: Inwiefern hat die erhebliche Verzögerung der Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) welche konkreten Auswirkungen für die Gerichte, Staatsanwaltschaften und die am elektronischen Rechtsverkehr beteiligten Justizbehörden im Freistaat Sachsen? Die Verzögerung der Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) hatte für die sächsische Justiz die folgenden Auswirkungen: a) (Keine) Veränderung der der Eingänge in den Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfächern (EGVP) Die Zahl der monatlich in den EGVP der sächsischen Justiz eingehenden Nachrichten hat sich seit dem 1. Januar 2018 nicht spürbar verändert. Seit August 2017 schwanken die monatlichen Eingänge – mit Ausnahme des Monats Dezember 2017 (25.862) – zwischen ca. 45.000 und 55.000. In fünf der ersten sechs Monate 2018 waren es jeweils mehr als 50.000. Insgesamt gingen im ersten Halbjahr 2018 311.796 Nachrichten ein. Allerdings ist aus der gerichtlichen Praxis bekannt, dass einige Rechtsanwälte ab dem 1. Januar 2018 von der elektronischen Übermittlung von Dokumenten abgerückt sind und Dokumente wieder in Papierform übersandt haben. b) Zustellungen wieder in Papierform Seit dem 1. Januar 2018 sind elektronische Zustellungen der Gerichte in ein herkömmliches EGVP gemäß § 174 Abs. 3 ZPO nicht mehr möglich. Die Verzögerung der Einführung des beA hat deshalb dazu geführt, dass auch jene Gerichte, die zuvor bereits elektronisch an (mit einem EGVP ausgestatte) Rechtsanwälte zugestellt haben, seit dem 1. Januar 2018 Zustellungen wieder in Papierform vornehmen. Seite 132 von 153 c) Sachliche und personelle Mehraufwände Die unter b) skizzierte Auswirkung hat in den betroffenen Geschäftsbereichen zu höheren Portokosten, gestiegenem Papierverbrauch, höherem Druckvolumen und Personalmehraufwänden geführt. Zudem haben sich die durch die mit der Einführung des beA verbundene Ausweitung der Möglichkeiten des elektronischen Versands ab 1. Januar 2018 erwarteten Einsparungen an Porto-, Druck- und Papierkosten nicht eingestellt . Allerdings können diese Mehraufwände und nicht eingetretene Einsparungen nicht beziffert werden, da keine gesonderte Erfassung erfolgt. Ferner sind den zuvor elektronisch bereits versendenden Gerichten durch die Verzögerung der Einführung des beA zusätzliche Verwaltungsaufwände entstanden, weil sie die bereits auf das beA umgestellten Empfängeradressen deaktivieren mussten. Höchst vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass diesen Mehraufwänden allerdings auch Einsparungen gegenüberstehen dürften. Bislang wird in keinem sächsischen Gericht – mit Ausnahme der Grundbuchämter (vgl. Beantwortung der Frage B) X. 3) – mit einer führenden elektronischen Verfahrensakte gearbeitet. Eine (nicht unwahrscheinliche) Erhöhung der Zahl der elektronischen Eingänge durch die Einführung des beA zum 1. Januar 2018 hätte dazu geführt, dass durch den unvermeidbaren Medienbruch (Ausdruck der Eingänge für die Papierakte) Mehraufwände entstanden wären. Auch eine Bezifferung dieser Mehraufwände ist indes nicht möglich. Frage 3: In welchen sächsischen Grundbuchämtern ist die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehr (ERV) bereits möglich und in welchen Grundbuchämtern ist zu welchem Zeitpunkt noch die Umstellung auf ERV geplant? Aktuell ist der elektronische Rechtsverkehr einschließlich der elektronischen Grundaktenführung bei den Grundbuchämtern in allen 25 Amtsgerichten eröffnet. Zuletzt am 1. September 2018 erfolgte im Amtsgericht Weißwasser die Eröffnung. Die Eröffnungstermine ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle (vgl. hierzu auch Anlage 2 zur Sächsischen E-Justizverordnung in der seit dem 1. Juli 2018 geltenden Fassung). Datum Beginn Echtbetrieb (rechtsverbindlich, verpflichtend) 1. April 2014 Amtsgericht Dresden 1. Februar 2015 Amtsgericht Leipzig 1. April 2017 Amtsgericht Chemnitz 1. Juni 2017 Amtsgericht Pirna Amtsgericht Plauen Amtsgericht Bautzen 1. August 2017 Amtsgericht Eilenburg Amtsgericht Aue mit Zweigstelle Stollberg (Grundbuchamtliche Zweigstelle aufgelöst zum 1. Juni 2018) Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal Seite 133 von 153 1. Oktober 2017 Amtsgericht Torgau Amtsgericht Auerbach Amtsgericht Görlitz 1. Dezember 2017 Amtsgericht Hoyerswerda Amtsgericht Freiberg Amtsgericht Grimma 1. März 2018 Amtsgericht Meißen Amtsgericht Zittau Amtsgericht Marienberg 1. Mai 2018 Amtsgericht Riesa Amtsgericht Kamenz Amtsgericht Zwickau 1. Juli 2018 Amtsgericht Dippoldiswalde Amtsgericht Borna Amtsgericht Döbeln 1. September 2018 Amtsgericht Weißwasser Frage 4: Inwieweit gab bzw. gibt es im zentralen Insolvenzbekanntmachungsportal der Länder welche konkreten Probleme bei der automatischen Löschung von Insolvenzbekanntmachungen und wie wurden bzw. werden diese behoben? Im Insolvenzbekanntmachungsportal der Länder ist eine automatische Löschfunktion implementiert, die jeweils nach Ablauf der vom Insolvenzgericht festgelegten Löschfrist die zu löschenden Bekanntmachungen eines Insolvenzverfahrens aus dem Portal entfernt . Der Inhalt dieser Festlegung ergibt sich aus § 3 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekV). Der Löschalgorithmus sucht hierfür die Bekanntmachungen eines Verfahrens anhand des Aktenzeichens ab. Hierbei sind in der Vergangenheit Probleme in jenen Fällen aufgetreten, in denen im Laufe des Insolvenzverfahrens ein Aktenzeichenwechsel stattfand. Aktenzeichenwechsel können zum einen aus organisatorischen Gründen vorgenommen werden (z. B. aufgrund eines Bearbeiterwechsels), zum anderen können sie aufgrund rechtlicher Umstände geboten sein (z. B. bei der Überführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens in ein Nachlassinsolvenzverfahren infolge des Versterbens des Schuldners). In diesen Fällen existieren im Insolvenzbekanntmachungsportal mehrere Aktenzeichen zu einem Verfahren. Wird nach einem Aktenzeichenwechsel im Rahmen einer Bekanntmachung eine Löschfrist gesetzt, erfolgt die Löschung im Insolvenzbekanntmachungsportal nur für Bekanntmachungen mit demselben Aktenzeichen. Ggf. existierende Bekanntmachungen im Verfahren unter einem anderen Aktenzeichen bleiben dagegen im Portal bestehen. Das SMJ hat in einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe dafür votiert, zur Behebung dieses Problems eine entsprechende Anpassung des Löschalgorithmus' vorzunehmen. Seite 134 von 153 Da gleichzeitig jedoch noch weitere technische Anpassungen erforderlich waren, sind die Länder übereingekommen, das Insolvenzbekanntmachungsportal vollständig zu überarbeiten. Federführend ist hierbei das Land Nordrhein-Westfalen. Das SMJ bringt sich in die hierfür notwendigen Konzeptionsarbeiten im Rahmen der Länderarbeitsgruppe stark ein. Ein Zeitpunkt für die Inbetriebnahme des neuen Insolvenzbekanntmachungsportals kann derzeit noch nicht genannt werden. Für die Zeit bis zur Inbetriebnahme des neuen Insolvenzbekanntmachungsportals wurden in den sächsischen Insolvenzgerichten organisatorische Maßnahmen getroffen, um das Portal regelmäßig auf fälschlich nicht automatisch gelöschte Bekanntmachungen zu überprüfen und diese sodann manuell zu löschen. Frage 5: Inwieweit ist das 2013 im sächsischen Justizvollzug eingeführte Projekt „elis“ (elearning im Strafvollzug) in den sächsischen Haftanstalten (auch ohne Schulstandort) umgesetzt und welche quantitativen und qualitativen Erweiterungen wurden bzw. werden vorgenommen? Derzeit wird in drei Justizvollzugsanstalten, namentlich Bautzen, Torgau und Waldheim , und der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen das Projekt „elis“ (e-learning im Strafvollzug) genutzt. Für die Justizvollzugsanstalt Chemnitz ist der Anschluss bis September 2018 avisiert, für die Justizvollzugsanstalt Dresden ist die Umsetzung nunmehr für Ende 2018/Anfang 2019 geplant. Eine Einbeziehung aller Justizvollzugsanstalten , außer Zwickau, wird angestrebt, scheitert aber derzeit in Görlitz, Leipzig mit Krankenhaus und Zeithain an den räumlichen Kapazitäten. Die Nutzung von "elis“ soll in den Justizvollzugsanstalten ohne Schulstandorte insbesondere im Rahmen des Übergangsmanagements erfolgen. Qualitative, somit inhaltliche Erweiterungen, werden jährlich zweimal im Begleitausschuss der beteiligten Länder besprochen. Hier werden zum Beispiel neue Themengebiete vorgestellt und die Vertreter der Justizministerien der am elis-Verbund beteiligten Bundesländer entscheiden, welche inhaltlichen Aufwertungen vorgenommen werden. Die angeschlossenen Justizvollzugsanstalten haben zudem über die elis-Lernplattform die Möglichkeit, gewünschte Webseiten freischalten zu lassen. Geplant werden ferner die Einbeziehung von ehrenamtlichen Mitarbeitern bei der Nutzung von "elis", zum Beispiel im Rahmen der Haftzeitungsredaktion und der sukzessive Einsatz von "elis" im Bereich der beruflichen Qualifizierung. Frage 6: Welche über die Lernplattform „elis“ hinausgehenden Möglichkeiten zur Internetnutzung sowie zur elektronischen Kommunikation stehen den Gefangenen in den sächsischen Justizvollzugsanstalten zur Verfügung , welche Be- bzw. Einschränkungen (z. B. „white list“/„black list“) werden hierbei vorgenommen und welche Kosten entstehen den Gefangenen durch die Nutzung welcher digitalen Mittel? In der Justizvollzugsanstalt Zeithain gibt es im Rahmen der Entlassungsvorbereitung in einem abgetrennten Bereich die Möglichkeit der Internetnutzung durch Gefangene. Gefangene können in einem Zeitraum von sechs Monaten vor der voraussichtlichen Entlassung Wohnungs- und Arbeitsangebote im Internet recherchieren. Zudem gibt es die Möglichkeit der Besuchsdurchführung per Videotelefonie über „Skype". Eine sogenannte Weiß- oder Schwarzliste gibt es dabei nicht. Jeder einzelne Skype- Seite 135 von 153 Besuchsantrag eines Gefangenen wird auf das Vorliegen der Voraussetzungen zur Wahrnehmung des Skype-Besuchs und auf die Möglichkeit der Zulassung dieses konkreten Besuchskontakts geprüft. Für den Skype-Besuch können auf Antrag Gefangene der Justizvollzugsanstalt Zeithain unter Angabe des Namens des Besuchers und bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zugelassen werden, insbesondere wenn persönliche Besuche vor Ort aufgrund der räumlichen Entfernung (hier: außerhalb eines 200 km Radius) oder des gesundheitlichen Zustandes oder der finanziellen Situation des Besuchers nicht durchführbar erscheinen. Zugelassen werden insbesondere Ehe- /Lebenspartner, leibliche Kinder, Geschwister und Eltern sowie Großeltern. Für die Gefangenen entstehen weder bei den Internetrecherchen noch bei Skype-Besuchen Kosten . Frage 7: Welche Erfahrungen wurden in den sächsischen Justizvollzugsanstalten mit dem Haftraum-Multimediasystem „Multio“ oder anderen System [en] seit der Einführung 2012 gemacht und inwieweit wurden zwischenzeitlich Multio-Geräte einer neueren Generation installiert? Erfahrungen mit einem Haftraum-Multimediasystem oder vergleichbaren Systemen werden in Sachsen in der Justizvollzugsanstalt Waldheim, dort im Hafthaus 2, gesammelt . Vorteile bietet das System dahingehend, dass über das Empfangsgerät neben 34 Fernsehprogrammen (davon auch mehrere ausländische Programme) auch 20 Radioprogramme empfangen werden können. Zudem besitzen die Geräte eine begrenzte Aufnahmefunktion (2 GB), die Funktion eines CD/DVD-Players, eine elektronische Programmzeitschrift und es kann eine Spielekonsole angeschlossen werden. Über das Gerät wird ebenfalls die Haftraumtelefonie abgewickelt und die Gefangenen können in einem geschlossenen E-Mail-System E-Mails versenden und empfangen. Somit werden im Haftraum keine weiteren Geräte wie Radio, CD-/DVD-Player benötigt. Dies führt zu einer besseren Übersichtlichkeit des Haftraums und zu einem geringeren Kontrollaufwand . Die monatlichen Kosten für den Gefangenen sind auf 9,95 € zuzüglich Telefonkosten und Kosten für E-Mail-Versand (pro E-Mail 0,20 €) festgelegt. Neben der kostenpflichtigen Variante wird zudem eine kostenlose Grundvariante für mittellose Gefangene angeboten. Diese verfügt über jeweils drei Fernseh- und Radiosender. Die Nutzung der Zusatzfunktionen und das Telefonieren und E-Mail-Schreiben ist bei dieser Variante ebenfalls gegen Gebühr möglich. Weitere Vorteile ergeben sich daraus, dass die Gefangenen 24 Stunden am Tag mit ihren Angehörigen telefonieren können und durch die Haftraumtelefonie eine höhere Privatsphäre als bei Telefonaten auf dem Stationsgang gewährleistet ist. Zudem wird aus vollzuglicher Sicht die einheitliche Ausstattung aller Hafträume positiv bewertet. Nachteil ist, dass bei einem technischen Ausfall des Systems dem Gefangenen keinerlei Kommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, lediglich das Telefonieren ist dann noch über das Gangtelefon auf dem Haftraumflur möglich. Bei der Vorstellung des Systems und dem Vertragsabschluss waren durch den Anbieter weitere Funktionen wie Wecker, elektronische Bibliothek und ein einfaches Schreibprogramm angekündigt worden. Das System wies aber von Anbeginn an technische Mängel auf. So konnten durch den Anbieter nicht alle Funktionen in Betrieb genommen werden, zudem kam es anfangs zunächst gelegentlich, in letzter Zeit aber täglich zu Ausfällen einzelner Funktionen und der Geräte. Beispielsweise funktioniert die Aufnahmefunktion bei vielen Geräten nur noch teilweise bzw. nicht mehr. In diesem Zu- Seite 136 von 153 sammenhang wurde bereits kurz nach der Inbetriebnahme des Systems mit dem Anbieter ein Preisrabatt auf den ursprünglich geltenden Preis von monatlich 14,95 € ausgehandelt , so dass die Gefangenen nur 9,95 € zahlen müssen. Weiterhin ist zu erwähnen, dass durch den Anbieter zeitweise nicht genügend Tauschgeräte zur Verfügung gestellt werden konnten und somit der Austausch defekter Geräte nicht immer möglich war. Eine Überprüfung und Wartung der Geräte vor Ort durch das Personal der Anbieterfirma erfolgte in den ersten Jahren. Seit einigen Jahren muss jegliche Wartung der Technik und der Austausch von Geräten durch Justizvollzugsbedienstete vorgenommen werden. Einen Ansprechpartner vor Ort hat es zu keiner Zeit gegeben. Die Hotline des Anbieters, die sowohl für Bedienstete als auch für Gefangene Ansprechpartner bei technischen Schwierigkeiten und Austausch von Geräten ist, ist oftmals nur schwer erreichbar. Bereits mehrfach wurde durch den Anbieter die Umstellung auf ein neues System angekündigt, jedoch sind bis heute keine Geräte einer neuen Generation zum Einsatz gekommen. Frage 8: In welchem Umfang wurde seit der Überführung der Videotelefonie in der JVA Zeithain in den Echtbetrieb diese Kommunikationsmöglichkeit durch die Gefangenen genutzt, welche Probleme traten auf und wie wurden diese gelöst? Nach einer Testphase wurde der sogenannte Skype-Besuch über Videotelefonie zu Beginn des Jahres 2018 in den Echtbetrieb überführt. Seitdem wurden insgesamt 74 Skype-Besuche genehmigt, 58 wurden tatsächlich durchgeführt. In einzelnen Fällen nahm der Gefangene den Besuch nicht in Anspruch, es kam zu Verbindungsproblemen oder der Skype-Kontakt war nicht verfügbar. Den betroffenen Gefangenen konnte in der Folge zu einem anderen Zeitpunkt ein Besuchstermin via "Skype" angeboten werden . Frage 9: Inwieweit ist geplant auch in anderen sächsischen Justizvollzugsanstalten den Gefangenen Videotelefonie zu ermöglichen? Die entsprechenden Prüfungen dauern an. Frage 10: Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung zum Pilotprojekt „Resozialisierung durch Digitalisierung“ in der JVA Heidering (Berlin) vor und inwieweit gibt es ähnliche Überlegungen innerhalb der Staatsregierung ? Das Pilotprojekt "Resozialisierung durch Digitalisierung" in der Justizvollzugsanstalt Heidering ist der Staatsregierung lediglich aus der Presse bekannt. Derzeit gibt es keine ähnlichen Überlegungen für den sächsischen Justizvollzug. XI. Kultur, Sorbische Minderheit, Kultur- und Kreativwirtschaft und Medien Frage 1: Welche Bestände wertvollen Schrift- und Kulturguts wurden bisher im Rahmen des Landesdigitalisierungsprogramms digitalisiert und öffentlich zugänglich gemacht und welche weiteren Bestände sollen bis wann mit welchen finanziellen Mitteln und welchen Personalstellen bei der SLUB digitalisiert und verfügbar gemacht werden? Seite 137 von 153 Zu den im Rahmen des Landesdigitalisierungsprogramms bereits digitalisierten Beständen zählen 1.500 Drucke mit 51.100 Images aus den Historischen Sammlungen des Sorbischen Instituts Bautzen und Fotografische Sammlungen des Sorbischen Instituts Bautzen mit 10.500 Images. Im Rahmen der weiteren Massendigitalisierung sind im Landesdigitalisierungsprogramm 2018/2019 geplant: Postkartenarchiv der Deutschen Fotothek, Digitalisierung vergriffener Werke aus dem Bestand der SLUB Dresden, Universitätsbibliothek (UB) Leipzig, Digitalisierung mittelalterlicher Handschriften und historischer Münzen, UB Leipzig, Bearbeitung Tanzarchiv (Fortsetzung aus 2017), Börsenblatt des deutschen Buchhandels, UB Chemnitz, Digitalisierung historischer Regionalliteratur, UB Leipzig, Drucke Leipziger Verlage des 19. Jahrhunderts, UB Freiberg, Sammlung Geognosie, Geologie, Abt. VII, Digitalisierung historischer Zeitungen, Börsenblatt des deutschen Buchhandels. Eine Aufschlüsselung nach Personal und Kosten ist im derzeitigen Arbeits- bzw. Planungsstand nicht möglich. Frage 2: Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand und welche weiteren Schritte plant die Staatsregierung mit welchen Zielen und mit welchen finanziellen Mitteln (Bitte Titel im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 angeben .) bei den Programmen a) Sicherung des audiovisuellen Erbes und b) Sächsische Künstlerdatenbank und Werksdatenbank im Rahmen des Umgangs mit Nachlässen sächsischer Künstler*innen? zu 2a) Das Sächsische Staatsarchiv hat nach § 4 Absatz 2 in Verbindung mit § 2 Absätze 2 und 3 SächsArchivG die Aufgabe, die bei Gerichten, Behörden oder sonstigen Stellen des Freistaates Sachsen sowie deren Rechts- und Funktionsvorgängern entstandenen archivwürdigen Unterlagen zu übernehmen, zu verwahren und zu erhalten sowie zu erschließen und nutzbar zu machen. Hierzu zählen auch alle audiovisuellen Unterlagen, so dass das gesamte audiovisuelle Erbe staatlicher Provenienz für den Freistaat Sachsen durch das Sächsische Staatsarchiv gesichert wird. Ausgenommen sind nach § 1 Absatz 2 und § 14 Absatz 1 SächsArchivG lediglich die Unterlagen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, der staatlichen Hochschulen und der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig. Zur Erfüllung dieser Aufgabe verfügt das Sächsische Staatsarchiv an seinem Standort in Wermsdorf über ein mit einer Fachkraft (Laufbahngruppe 2.1) ausgestattetes Sachgebiet „Audiovisuelle Medien“ sowie über entsprechende Sondermagazine für die unterschiedlichen Medienarten. Besondere Fortschritte in der Digitalisierung von audiovisuellem Archivgut erreichte das Sächsische Staatsarchiv in den Haushaltsjahren 2017/2018 (siehe Antwort zur Frage B) IX. 8). Im Rahmen der Digitalisierung von Archivgut, für die 2017/2018 Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 560.000 Euro bereitstehen und mit Unterstützung von befristetem Personal (§ 7f Abs. 1 Ziffer 8 des Haus- Seite 138 von 153 haltsgesetzes 2017/2018) konnten 2017 audiovisuelle Medien staatlicher Provenienz im Umfang von ca. 1.000 Stunden Video- und 940 Stunden Audiomaterial digitalisiert werden. Die Fortsetzung der Maßnahmen soll im Jahr 2018 in vergleichbarem Umfang erfolgen und wird dazu führen, dass der Großteil der fachlich erschlossenen und so zur Digitalisierung geeigneten audiovisuellen Medien des Sächsischen Staatsarchivs dann elektronisch vorliegt. Die Digitalisate werden, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind und archivrechtliche Schutzvorschriften nicht entgegenstehen, online abzurufen sein. Zugleich dienen die Digitalisate dem Schutz der empfindlichen Originale oder überliefern als Ersatzoriginale deren Inhalte, wenn die audiovisuellen Ursprungsmedien trotz großer Anstrengungen physisch nicht erhalten werden können. Für die Digitalisierung von Archivgut sind allgemein im Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2019/2020 200.000 Euro vorgesehen (Titel 534 63). Darüber hinaus erhielt der Filmverband Sachsen e. V. 2017 und 2018 eine Zuwendung zur Sicherung des audiovisuellen Erbes (SAE) im Rahmen der institutionellen Förderung . Im Rahmen der Pilotphase leistete der Filmverband Sachsen e. V. bisher folgende Kernarbeiten: Erhebung zum Bestand audiovisueller Medien in Sachsen, Durchführung von drei Modellprojekten zur Digitalisierung und Zugänglichmachung von audiovisuellen Medien, Ermittlung von Standards zur Digitalisierung und Katalogisierung von audiovisuellen Medien in Zusammenarbeit mit der SLUB Dresden und weiteren deutschen Fachinstitutionen , Erarbeitung einer Konzeption zur zukünftigen Sicherung des audiovisuellen Erbes in Sachsen, Öffentliche Informationen zum Pilotprojekt „Sicherung des audiovisuellen Erbes“. Im Modellprojekt 1 wurden zehn Filme und Videos des sorbischen Filmerbes digitalisiert , digital bearbeitet und restauriert, katalogisiert und zugänglich gemacht, Erschließungsfragen und Nutzungsrechte sowie technische und strukturelle Fragen der Langzeitarchivierung, Aufbereitung und Austausch von Metadaten geklärt. Dabei wurde insbesondere sorbisches Filmkulturgut gesichert. Das Modellprojekt 1 diente als Grundlage für die Erstellung der Konzeption zur Sicherung des audiovisuellen Erbes, welche dem SMWK in einem ersten Entwurf vorgelegt wurde. Das Modellprojekt 2 beinhaltet die Sicherung gefährdeter Bestände der Chemnitzer Filmwerkstatt, Auswahl der zu digitalisierenden Medieneinheiten, Zustandsbefundung bei den Dienstleistern, Scan der Materialien und digitale Bearbeitung, Festlegung der Restaurierungstiefe pro Titel etc. In Abstimmung mit der Filmwerkstatt Chemnitz wurden acht Kurzfilme und ein Spielfilm ausgewählt. Das Modellprojekt 3 widmete sich der Sicherung und Zugänglichmachung eines Teils des Bestandes des Vogtland-Regional-Fernsehens (VRF) im Historischen Archiv des Vogtlandkreises. Hier befinden sich 233 Bänder der Produktionsjahre 1994 – 1997, die in ihrer Erhaltung am stärksten gefährdet sind. Derzeit werden 20 Digitalisierungsbeispiele von einem ehemaligen VRF-Mitarbeiter tiefenerschlossen. Seite 139 von 153 Des Weiteren hat die DEFA-Stiftung Mittel zur Sicherung des für Sachsen bedeutsamen Filmbestandes aus dem DEFA-Filmstock erhalten. Im Regierungsentwurf des Doppelhaushaltes 2019/2020 sind im Kapitel 1205 Titel 686 56 Mittel in Höhe von 350.000 Euro jährlich eingeplant. Inhaltlich ist auf dem Gebiet sehr viel in Bewegung. Nach jetzigem Stand könnten die geplanten Mittel für weitere Pilotprojekte und für die Schaffung von Betreuungs- und Koordinierungskapazitäten eingesetzt werden, denn die Sicherung des audiovisuellen Erbes erweist sich zunehmend als Daueraufgabe. Deshalb kann mit diesen Mitteln eine technische Umsetzung der Sicherung, Restaurierung, Digitalisierung und insbesondere Langzeitarchivierung des vorhandenen Materials vermutlich nur zu einem kleinen Teil erfolgen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem SAE-Projekt im SMWK nicht um die Sicherung des gesamten audiovisuellen Erbes handelt, sondern in hohem Maße um den Erhalt von Beständen, die aus der Wende- und Nachwendezeit stammen. Hierbei ist ein wichtiger Aspekt die klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten und Aufgabenbereiche . Bei audiovisuellem Erbe, welches in der Obhut von öffentlichen Einrichtungen liegt, greift im Wesentlichen die Zuständigkeit des Staatsarchivs oder der SLUB Dresden. Daneben gibt es Bestände, die im Besitz bzw. im Eigentum privater, insbesondere regionaler, Fernsehveranstalter sind. Ein Problemkreis betrifft noch die Bestände bei den Kommunalarchiven, die grundsätzlich eigenverantwortlich agieren und nicht in den Zuständigkeitsbereich des Staatsarchives fallen. Außerdem gibt es Bestrebungen für ein Bund-Länder-Programm zur Digitalisierung und Sicherung von Langfilmen. zu 2b) Im laufenden Haushalt 2018 sind Mittel im Einzelplan 12, Titel 12 05/686 56, für „Künstlernachlässe“ veranschlagt. Diese sind im Wesentlichen für Vorarbeiten zur Erstellung der Werkdatenbank sächsischer Kunstschaffender entsprechend dem Koalitionsvertrag vorgesehen. Mit einer Testphase der Werkdatenbank soll vorbehaltlich des Haushaltbeschlusses des Sächsischen Landtags Anfang 2019 begonnen werden, der Regelbetrieb für die Werkdatenbank soll im zweiten Quartal 2019 einsetzen. Im Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2019/20 sind im Einzelplan 12, Titelgruppe 12 05/58, Mittel für „Künstlernachlässe und Künstlerdatenbank“ eingestellt, für 2019: 417.500 Euro; für 2020: 430.000 Euro. Damit soll in Zusammenarbeit mit der SLUB Dresden und dem Landesverband Bildende Kunst Sachsen e. V. die Werkdatenbank sächsischer Kunstschaffender programmiert, implementiert und in Betrieb genommen werden. Kunstschaffende, Nachlasshalterinnen und Nachlasshalter sollen dann weiterhin fortlaufend Daten eintragen können. Für den Betrieb und die Langzeitarchivierung der Datenbank sind in den Folgejahren jährliche Kosten von ca. 62.000 Euro jährlich zu erwarten. Außerdem soll vorbehaltlich des Haushaltbeschlusses des Sächsischen Landtags eine Beratungs- und Fördereinrichtung und ein Förderprogramm für Künstlernachlässe eingerichtet werden. Der erforderliche Pilotbetrieb für die Beratungs- und Fördereinrichtung soll im Laufe des Jahres 2019 einsetzen. Im Regelbetrieb der Beratungs- und Fördereinrichtung mit dem Förderprogramm wird mit jährlichen Kosten von bis zu 620.000 Euro gerechnet. Seite 140 von 153 Frage 3: Welche Bedeutung und welchen Anteil nehmen folgende Ansätze bzw. kulturelle Formen im Rahmen der Kulturförderung durch den Freistaat Sachsen derzeit ein: a) Formen der digitalen/digital gestützten Beteiligung an Kulturproduktion , b) neue narrative und interaktive Ausdrucksformen: digitale Medienkultur , netz-, daten- und plattformbasierte Kunst sowie Crossmedia, c) Games-Kultur d) freier Online-Zugang zu und freie Verwendung von digitalen bzw. digitalisierten Objekten, Kunstwerken, Beschreibungen, Räumen und Produkten kultureller Einrichtungen und Projekte und e) Austausch, Weiterbildung und Qualifizierung für Kulturschaffende und Kulturvermittelnde zu den zuvor genannten Ansätzen und Formen ? Der Staatsregierung liegen zu den gefragten Sachverhalten keine Informationen vor. Im Rahmen der Förderung durch die Förderrichtlinie „Kunst und Kultur“ sowie durch die Förderrichtlinie „Musikschulen/Kulturelle Bildung“ werden o. g. Sachverhalte nicht erhoben . Zu Teilfrage 3c) (Software-/Games-Kultur) wird auf die Antworten auf die Fragen B) XI. 12 und 13 verwiesen. Frage 4: Inwieweit strebt die Staatsregierung eine Weiterentwicklung der Kulturförderung in Bezug auf die zuvor genannten Ansätze und kulturellen Formen an und wenn ja, welche strategischen Ziele und Maßnahmen stellt sie dazu auf, wenn nein, warum nicht? Mit der aktuell im SMWK in Erarbeitung befindlichen Digitalisierungsstrategie SMWKdigital soll in den Bereichen Kunst und Kultur, Hochschule, Forschung und Wissenschaft sowie interne Verwaltung aktiv nicht nur auf digitale Veränderungen reagiert, sondern über einen breiten Dialog mit den verschiedenen Akteuren klare Gestaltungsaufgaben abgeleitet werden. Dafür schlägt die Strategie SMWKdigital Prioritäten in den einzelnen Bereichen vor, diese werden verbunden mit konkreten Maßnahmen und Best-Practice- Beispielen. Im Gegensatz zu vielen anderen Digitalisierungsstrategien geht es SMWKdigital nicht darum, einen möglichst umfassenden Überblick über die einzelnen Maßnahmen , Handlungsfelder oder auch Herausforderungen zu geben, sondern sich auf zentrale Leitthemen bzw. Maßnahmen zu fokussieren. Dahinter verbergen sich zwei grundlegende Überlegungen: 1) die vorgeschlagene Priorisierung soll als Diskussionsangebot an die handelnden Akteure in den Hochschulen, Museen, Archiven, Forschungseinrichtungen usw. verstanden werden, 2) die Fokussierung ist mit einem klaren Handlungsauftrag sowohl an das SMWK als auch die jeweils betroffenen Akteure verbunden, die Digitalisierung als Basisaufgabe zu verstehen und entsprechend konzeptionell, personell und verantwortlich aktiv zu gestalten. Die Digitalisierung aller Lebensbereiche hat auch die Kunst und Kultur massiv verändert . Die Entwicklung in der Musik oder der Fotografie und vieler anderer Bereiche ist Seite 141 von 153 durch digitale Technologien in den letzten Jahren entscheidend verändert worden. Die neuen Techniken begleiten und beeinflussen dabei neue Möglichkeiten künstlerischen Potenzials. Aktuelle Schlagworte sind Digital Culture, neue elektronische Musik oder Net Art. Die Digitalisierung führt zu einem umfassenden Kulturwandel in unserer Gesellschaft , der nur mit den Folgen der Entwicklung des Buchdrucks vergleichbar ist, vermutlich in seinen Auswirkungen aber noch deutlich darüber hinausgeht. Die neue digitale Technik bietet die Chance, den Zugang zu Kulturgut zu verbreitern und zeitund ortsunabhängig zu gestalten. Es können neue Methoden der Vermittlung kultureller Inhalte genutzt und eingesetzt werden. Die Beschäftigung mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf den Kunst- und Kulturbereich erfährt in den letzten Jahren einen permanenten Bedeutungszuwachs. Die Staatsregierung wird diesen Prozess aktiv begleiten und unterstützen. Angesichts dieser Herausforderungen stehende folgende Zielstellungen im Mittelpunkt: (1) Um die Chancen der Digitalisierung nutzen zu können, müssen die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sein, wie z. B. der Zugang zu flächendeckendem Breitband, oder aber die rechtlichen Rahmenbedingungen wie Datenschutz, Datensicherheit und Urheberrecht. (2) Die Potenziale der Digitalisierung können nur gehoben und genutzt werden, wenn die Menschen im Freistaat Sachsen noch besser auf die Anforderungen der digitalen Wissens- und Arbeitsgesellschaft vorbereitet werden und ihre digitale Kompetenz gestärkt wird. Besonders die Jugendlichen sollen im Laufe ihrer Schul- und Ausbildungszeit kontinuierlich und systematisch alle notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die ein eigenständiges sowie verantwortungsvolles Handeln in einer von Digitalisierung geprägten Lebenswelt erfordern, erwerben. (3) Hardware allein macht noch keine digitale Bildung. Notwendig hierfür sind gute pädagogische Konzepte, passfähige Qualifizierungsszenarien, qualifiziertes Bildungspersonal und geeignete Inhalte. Besonders Lehrkräfte in allen Bildungsbereichen müssen noch stärker – während ihrer Ausbildung – medienpädagogisch qualifiziert werden, um den Erfordernissen digitaler Bildung gerecht werden zu können. (4) Digitale Kompetenzen sind ein Kernelement des „lebensbegleitenden Lernens“. Die digitale Transformation in der Gesellschaft erfordert, dass digitale Kompetenzen möglichst frühzeitig und auf allen Ebenen erworben sowie lebensbegleitend weiterentwickelt werden. Dafür sollen in Sachsen entsprechende bedarfsgerechte Angebote , z. B. im Bereich berufsbegleitende E-Learning-Angebote, eingesetzt werden. (5) Sachsens Kultureinrichtungen sollen stärker von der Digitalisierung profitieren. Deshalb setzt sich die Staatsregierung dafür ein, dass die Kultureinrichtungen eine bessere fachliche Unterstützung bekommen werden. Es braucht die Schaffung und dauerhafte Unterhaltung entsprechender Strukturen wie z. B. die digitale Archivierung des kulturellen Erbes. Kunst und Kultur sowie Forschung müssen miteinander enger verknüpft werden, z. B. bei der Erforschung von Standards zur Langzeitarchivierung . (6) Die staatlichen Archive, Bibliotheken, Museen, Sammlungen und anderen Kultureinrichtungen sollen moderne und effiziente, in weiten Bereichen kooperative IT- Infrastrukturen nutzen, um den Erhalt des kulturellen Erbes gerecht zu werden. Sie vermitteln ihre Inhalte zielgruppenorientiert in Qualität und Form und kompatibel zu international etablierten Strukturen sowie Standards. In vielfältigen Kooperationen werden neue Darstellungsformen und Zusammenhänge zwischen den Objekten hergestellt und so ihr Erkenntnis- und Vermittlungspotenzial kontinuierlich erweitert. Seite 142 von 153 (7) Die staatlichen Hochschulen nutzen digitale Lehrmethoden überall dort, wo sie zu höherer Qualität und Effizienz der Lehre beitragen. Dabei kooperieren sie und teilen Erfahrungen und Inhalte sowohl innerhalb als auch außerhalb der Hochschule. Lehrenden und Lernenden stehen dabei moderne und effiziente IT-Infrastrukturen zur Verfügung. Hinsichtlich der Kulturförderung im Rahmen des Kulturraumgesetzes wird festgestellt: Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist in Bezug auf die Förderung der Kulturräume und den Vollzug des Sächsischen Kulturraumgesetzes der Fall. Die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von den Kulturräumen als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden, vgl. § 2 Abs. 3 SächsKRG. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden nur von den gesetzlich geregelten Instrumenten der Rechtsaufsicht Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Bevorstehende oder erfolgte Rechtsverletzungen sind beim nachgefragten Sachverhalt nicht erkennbar. Die Entscheidung, ob und inwieweit die Förderung von regional bedeutsamen kulturellen Einrichtungen und Maßnahmen der Kulturräume in Bezug auf die Ansätze der Staatsregierung (strategische Ziele und Maßnahmen) erfolgt oder nicht, ist eine Zweckmäßigkeitserwägung, die die einzelnen Kulturräume im Rahmen ihrer Selbstverwaltungshoheit zu treffen haben. Frage 5: Welche Bemühungen wird die Staatsregierung, unter Umständen gemeinsam mit dem Bund und dem Land Brandenburg, unternehmen, eine Integration der sorbischen Sprache in die Angebote großer Digitalunternehmen wie Google oder Facebook zu erreichen? Die Staatsregierung verfolgt kein solches Vorhaben. Unabhängig davon ist festzustellen , dass bspw. in verschiedenen Programmen von Microsoft die sorbische Sprache unterstützt wird. Frage 6: Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um die sorbische Sprache – ähnlich wie in Brandenburg – künftig prinzipiell in amtliche Kartenwerke einzubeziehen? Innerhalb des sorbischen Siedlungsgebiets werden seit langem im Amtlichen Topographisch -Kartographischen Informationssystem und im Topographischen Landeskartenwerk durch den Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen für Siedlungen sorbische Bezeichnungen geführt. Aus der folgenden Aufzählung ist ersichtlich, welche Orte oder Ortsteile in Abhängigkeit vom Maßstab mit sorbischen Namen bezeichnet werden. Hierbei wird zwischen dem Digitalen Landschaftsmodell (DLM) und der Digitalen Topographischen Karte (DTK) unterschieden: Seite 143 von 153 DLM 25 Städte, Stadtteile, Gemeinden, Gemeindeteile, DLM 50 Städte, Gemeinden, DTK 10 Städte, Stadtteile, Gemeinden, Gemeindeteile, DTK 25 Städte, Stadtteile, Gemeinden, Gemeindeteile, DTK 50 Städte, Gemeinden, DTK 100 Städte, Gemeinden. Derzeit prüft die Staatsregierung weitere Möglichkeiten, um dieses umfangreiche Angebot auch auf Geodaten und Geodatendienste erweitern zu können. Frage 7: Wie wurden Programme zur Unterstützung der Weiterbildung, des elektronischen Geschäftsverkehrs (eBusiness) und der Betriebsberatung /Coaching zu Themen der Digitalisierung und IT-Kompetenzen seit dem Jahr 2016 jeweils von Kultur und Kreativschaffenden in Anspruch genommen (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Teilnehmer*innen, Unternehmensgrößen , Teilbranchen und Jahr.)? Hierzu wird auf die Anlage zur Frage B) XI. 7 verwiesen. Frage 8: Für welche Projekte wurden Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aus dem Programm 'ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit' in den Jahren seit 2016 von Kultur- und Kreativschaffenden jeweils in den Teilbranchen aufgenommen? Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Eine Pflicht der Staatsregierung, sich die erfragten Daten zu verschaffen, besteht nicht. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen (vgl. §§ 1, 12 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau). Beim Programm „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit“ ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) nicht eingeschaltet. Frage 9: Welche strategischen Ziele stellt die Staatsregierung für die Kultur- und Kreativwirtschaft im Kontext der Digitalisierung auf und welche Maßnahmen plant sie, insbesondere zu den Aspekten a) Forschung, b) Monitoring (Erfassung aktueller Trends und Entwicklungen fortwährend und gemeinsam mit den Akteuren), c) Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen (z. B. Urheberrecht, Steuerrecht) d) Ausbau digitaler Kompetenzen (neben technisch-instrumentellen vor allem zu betriebswirtschaftlichen Inhalten) e) Hervorhebung spezifischer Innovationspotentiale, von der Erhöhung von Aufmerksamkeit bis hin zur Spezifizierung von Förderinstrumenten oder -gegenständen, beispielsweise in Bezug auf Wertschöpfung im Kontext der Plattform economy, Erprobung crowdbasierter Arbeits -, Entwicklungs- und Produktionsformen sowie datenbasierte Seite 144 von 153 Geschäftsideen und Start-Ups im Zusammenhang mit der Ausdehnung von Open Data? Frage 10: Welche gesellschaftlichen Innovationen entstehen durch digitale Entwicklungen in der Kultur- und Kreativwirtschaft in Sachsen, beispielsweise für soziale, ökologische oder Bildungszwecke oder zur Bürgerbeteiligung, und welche strategischen Ziele und Maßnahmen leitet die Staatsregierung daraus ab? Zusammenfassende Beantwortung der Fragen 9 und 10: Der Zwischenbericht zum Zweiten Kulturwirtschaftsbericht (online abrufbar unter: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/30214) setzt die Kultur- und Kreativwirtschaft in den Kontext der Digitalisierung (vgl. Kapitel 5) und zeigt deren Chancen und Risiken auf. Klar wird dabei, dass die Digitalisierung alle Wirtschaftsbereiche durchdringt und Geschäftsmodelle, Produktionsprozesse, Arbeitsweisen sowie Organisationsstrukturen verändert. Die sächsische Kultur- und Kreativwirtschaft ist jedoch nicht nur Teil dieser Veränderungen , sondern gestaltet die voranschreitende Digitalisierung mit. Über alle Teilmärkte hinweg ändern sich die Wertschöpfungsketten, die Ansprache von Kunden wird direkter und interaktiver. Auf allen Hierarchieebenen werden neue Kompetenzen gefordert. Kultur - und kreativwirtschaftliche Leistungen und Expertisen können bei der Entwicklung kundenorientierter, digitaler Geschäftsmodelle wichtige Impulse auch für andere sächsische Branchen geben. Innovationspotentiale ergeben sich insbesondere in Verbindung mit den starken Industriebranchen im Freistaat Sachsen, bspw. der Automobilindustrie, dem Maschinen- und Anlagenbau sowie der Mikroelektronik. Vielfach entstehen im Ergebnis einer cross-sektoralen Zusammenarbeit sogenannte nichttechnische Innovationen wie z. B. neue Designs, Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit , organisatorische Veränderungen oder neuartige Marketingkonzepte. Nichttechnische Innovationen zeichnen sich gegenüber technisch ausgerichteten Innovationen durch verkürzte Entwicklungszyklen, einen hohen Grad an Nutzer- Interaktion und beständigen Anpassungsbedarf aus. Nichttechnische Innovationen stehen oftmals in kontinuierlicher Weiterentwicklung, da sie erst durch die Anwendung durch den Nutzer bzw. den Markt modifiziert und optimiert werden. Das Wertschöpfungspotenzial von nichttechnischen Innovationen erfährt in der Wirtschaftspolitik zunehmend Bedeutung. Im Rahmen der Neufassung der Richtlinie des SMWA zur Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie ) vom 16. April 2018 wurde der Innovationsbegriff unter Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen um nichttechnische Innovationen erweitert, um etwa die Kultur- und Kreativwirtschaft stärker einzubeziehen . Um digitale Produkte und Dienste junger Unternehmen stärker zu unterstützen, wurde für Start-ups die Förderquote von 50 auf 75 Prozent erhöht. Förderlich zur Verbesserung der Infrastruktur für nichttechnische Innovationen ist z. B. die Unterstützung von Netzwerkangeboten, die auf den branchenübergreifenden Austausch zielen (vgl. S. 99 des Zwischenberichts zum Zweiten Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht). Das SMWA unterstützt seit 2017 das Sächsische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft – „KREATIVES SACHSEN“, das sowohl Maßnahmen in den Bereichen Orientie- Seite 145 von 153 rung und Sichtbarkeit als auch der Vernetzung und Wertschöpfung zur Förderung der sächsischen Kultur- und Kreativwirtschaft durchführt. KREATIVES SACHSEN arbeitet dabei eng mit Akteuren aus Wirtschafts- und Kulturförderung, Stadt- und Regionalentwicklung , Fördereinrichtungen, Verbänden, Netzwerken, Kammern und Hochschulen, insbesondere den Kunsthochschulen, zusammen. Mit der Auslobung des Sächsischen Staatspreises für Design werden alle zwei Jahre gesellschaftliche Innovationen, die u. a. durch digitale Entwicklungen in der Kultur- und Kreativwirtschaft in Sachsen entstehen, sichtbar gemacht. Viele Nominierungen und preisgekrönte Designs aus dem Jahr 2016 sowie zahlreiche Einreichungen aus dem Jahr 2018 greifen soziale und ökologische Fragestellungen auf und bieten innovative Antworten. Die Nominierungen und preisgekrönten Designs aus dem Jahr 2016 sind auf der Website http://2016.design-in-sachsen.de/ sowie im Katalog Sächsischen Staatspreises für Design 2016 veröffentlicht. Die Einreichungen für den Sächsischen Staatspreises für Design 2018 sind auf der Website https://designpreis.sachsen.de/index.html veröffentlicht. Die Fragen nach den strategischen Zielen und der Planung von Maßnahmen im Kontext der Digitalisierung, insbesondere im Zusammenhang mit nichttechnischen Innovationen , können zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht beantwortet werden. Der vorliegende Zwischenbericht zum Zweiten Kulturwirtschaftsbericht soll den Ausgangspunkt für eine inhaltlich-qualitative Interpretation der Zahlen und Fakten bilden. Ziel ist es, in einem weiteren Schritt Handlungsempfehlungen für die Politik, Verwaltung, Multiplikatoren und Unternehmen im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft zu beschreiben , die zur Weiterentwicklung der Branche und zur Erschließung kultur- und kreativwirtschaftlicher Potenziale für andere Branchen und den Freistaat Sachsen beitragen können. Frage 11: Welche Aufträge wurden durch die Staatsverwaltung und staatliche Behörden seit 2015 für solche Entwicklungen mit Mitteln aus welchen Haushaltstiteln vergeben und welche Kenntnisse hat die Staatsregierung darüber hinaus über Beauftragungen solcher Entwicklungen durch den öffentlichen Sektor? Die Staatsregierung hat seit 2015 für gesellschaftliche Innovationen durch digitale Entwicklungen in der Kultur- und Kreativwirtschaft in Sachsen keine Aufträge vergeben und hat auch darüber hinaus keine Kenntnisse über Beauftragungen solcher Entwicklungen durch den öffentlichen Sektor. Frage 12: Wie viele Unternehmen in Sachsen entwickelten oder entwickeln in den Jahren seit 2016 Games (elektronische Spiele) oder sind daran beteiligt ? Zum Teilmarkt Software-/Games-Industrie der Kultur- und Kreativwirtschaft gehören gemäß der Wirtschaftszweigklassifikation 2008 der Wirtschaftsministerkonferenz das Verlegen von Computerspielen und sonstiger Software. Des Weiteren zählen die Wirtschaftszweige Webportale, die Entwicklung und Programmierung von Internetpräsentationen sowie die sonstige Softwareentwicklung zum Teilmarkt. Die statistischen IST- Daten zum Teilmarkt „Software-/Games-Industrie“ für Selbständige/Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 17.500 Euro liegen für Sachsen bis zum Jahr Seite 146 von 153 2015 vor. Für das Jahr 2016 und für Selbstständige/Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 17.500 Euro liegen Schätzwerte vor. Die Anzahl der Unternehmen lag demnach im Jahr 2015 bei 1.333. Der Schätzwert für 2016 liegt bei 1.418. Die Schätzwerte für Selbstständige/Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 17.500 € liegen bei 2.026 für das Jahr 2015 und 2.160 für 2016. Die Daten sind dem Zwischenbericht zum Zweiten Kulturwirtschaftsbericht (https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/30214) zu entnehmen (vgl. Kapitel 3.11 und Tabellen 26 und 27 des Zwischenberichts). Frage 13: Aus welchen Gründen erfolgten in Sachsen bisher nur wenige Ansiedlungen von Unternehmen, die Games entwickeln, welche Effekte hat dies auf andere Teilbranchen oder Wirtschaftssektoren in Sachsen und welches Potenzial hat die sächsische Gamesbranche aus Sicht der Staatsregierung? Insgesamt betrachtet erzielt der Teilmarkt Software-/Games-Industrie mit seinen 1.333 Unternehmen 2015 einen Umsatz von 708 Mio. Euro. Dies entspricht rund einem Fünftel des Umsatzes der gesamten Kultur- und Kreativwirtschaft im Freistaat Sachsen bei einem Unternehmensanteil von nur 11 Prozent. Damit generiert der Teilmarkt, knapp nach dem Pressemarkt, den zweithöchsten Umsatzanteil und weist sehr hohe Wachstumsraten auf. Es ist erkennbar, dass sich die Unternehmen der sächsischen Software-/Games- Industrie auf die zwei urbanen Kulturräume Leipzig (450) und Dresden (489) konzentrieren . Es kann davon ausgegangen werden, dass die hohe Unternehmenszahl in Dresden und Leipzig noch weiter zunehmen wird. Zum einen verfügen die Standorte über eine gute digitale Infrastruktur, welche für die Software-/Games-Industrie unerlässlich ist. Zum anderen bilden Leipziger und Dresdener Hochschulen Informatikstudenten für den Markt aus, die auch vor Ort eine Beschäftigung finden oder eigene Start-ups gründen. Weiterhin tragen die sächsischen Hub-Standorte in Dresden und Leipzig (Smart Systems Hub in Dresden und Smart Infrastructure Hub in Leipzig), die bestehenden Forschungseinrichtungen im Bereich Software/Games (z. B. Dresdner Fraunhofer-Institut für Organische Elektronik, Elektronenstrahl- und Plasmatechnik FEP, der Vodafone- Stiftungslehrstuhl Mobile Communications Systems an der Technische Universität Dresden) sowie Verbände wie Silicon Saxony maßgeblich zur Wissensproduktion und - verwertung bei und stärken die Kulturräume Leipzig und Dresden als wichtige Standbeine der sächsischen Software-/Games-Industrie. Im Vergleich der einzelnen Wirtschaftssegmente des Teilmarktes Software-/Games- Industrie untereinander nimmt die Entwicklung sonstiger Software, bspw. Software für Betriebssysteme oder berufliche Anwendungssoftware, mit 798 bzw. 60 Prozent der Unternehmen eine zentrale Rolle ein. In diesem Wirtschaftszweig wurden 2015 rund 520 Mio. Euro, d. h. nahezu zwei Drittel des gesamten Umsatzes, generiert. Das zweitgrößte Segment bildet die Entwicklung und Programmierung von Webseiten. Dieses Segment erwirtschaftet knapp 140 Mio. Euro bzw. 20 Prozent des Umsatzes und umfasst mit 490 Unternehmen einen Anteilswert von 37 Prozent. Unternehmen, die sonstige Software verlegen, generieren mit 3,1 Mio. Euro den höchsten Umsatz je Unternehmen. Der durchschnittliche Umsatz je Unternehmen ist mit 531.000 Euro in der sächsischen Software-/Games-Industrie zwar deutlich geringer, aber im Vergleich Seite 147 von 153 zu den übrigen Teilmarkten der sächsischen Kultur- und Kreativwirtschaft recht hoch (vgl. die Ausführungen in Kapitel 3.11 des Zwischenberichts zum Zweiten Kulturwirtschaftsbericht , https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/30214). Im Bereich der Computerspiele ist ein zunehmender Bedeutungsverlust innerhalb der sächsischen Software-/Games-Industrie zu beobachten. Der Unternehmens- und Umsatzanteil in Sachsen liegt nahezu bei Null. Ein negativer Trend lässt sich für den Zeitraum 2010 bis 2015 auch bundesweit beobachten. Die Umsätze (in Mio. Euro) im Wirtschaftszweig Verlegen von Computerspielen lagen im Jahr 2010 bei 3.040 und im Jahr 2015 bei 269 (Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft 2017; https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/monitoringbericht-kulturkreativwirtschaft -2017.pdf?__blob=publicationFile&v=32). Über die Ursachen des zunehmenden Bedeutungsverlustes liegen der Staatsregierung keine Kenntnisse vor. Frage 14: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung aus welchen Quellen über die aktuelle Entwicklung in der sächsischen Medienlandschaft (Bitte nach Fernsehen, Radio, Presse und Onlinemedien sowie öffentlichrechtliche , privat-kommerzielle und nichtkommerzielle Medien gliedern .) und die Folgen der Digitalisierung für die öffentliche Meinungsbildung in Sachsen insbesondere zu regionalen und lokalen Themen? In Bezug auf Kenntnisse und Quellen über die Entwicklung der öffentlich-rechtlichen Medien ist keine Differenzierung nach Fernsehen, Radio und Online-Angeboten vorzunehmen , da dahingehend ausschließlich auf die Angebote des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) bei der Betrachtung der sächsischen Medienlandschaft einzugehen ist, für die Nachfolgendes gilt: Die Sächsische Staatsregierung übt gemeinsam mit den Regierungen der beiden weiteren MDR-Staatsvertragsländer die Rechtsaufsicht über den MDR aus. In diesem Rahmen finden regelmäßig rechtsaufsichtliche Gespräche statt, in denen sich die Staatsregierung über aktuelle Entwicklungen des MDR im Fernsehen, im Hörfunk sowie in den Telemedien unterrichten lässt. Weiterhin ist die Staatsregierung berechtigt, einen Vertreter in die Sitzungen des Rundfunkrats zu entsenden. Von diesem Recht macht sie regelmäßig Gebrauch. Insgesamt ist die Staatsregierung damit über die aktuellen Entwicklungen und die Folgen der Digitalisierung wie insbesondere die trimediale Umgestaltung des MDR, das DAB+-Angebot und das Telemedienangebot unterrichtet. Hinsichtlich der übrigen sächsischen Medienlandschaft gilt: Die Sächsische Staatsregierung informiert sich über allgemein zugängliche Quellen, wie bspw. den jährlichen Digitalisierungsbericht der Landesmedienanstalten (2018 erstmals unabhängig vom Verbreitungsweg differenziert nach Video und Audio) und die periodisch erscheinende „Media Perspektiven“ sowie den „Bericht zur wirtschaftlichen Lage des Rundfunks in Deutschland“ u. a. über die Entwicklung der Medien, die Veränderung der Übertragungswege für Rundfunk, den Stand der Digitalisierung und die veränderte Mediennutzung. Im Rahmen regelmäßiger rechtsaufsichtlicher Gespräche und eines fachlichen Austauschs mit der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) findet zudem ein vertiefter Austausch über aktuelle Entwicklungen in Sachsen und den Regionen statt. Seite 148 von 153 Frage 15: Welche strategischen Ziele und Maßnahmen stellt die Staatsregierung zur Digitalisierung und deren Herausforderungen für die sächsische Medienlandschaft auf, unter anderen in Bezug auf folgende Aspekte: a) Notwendigkeit und Art der Unterstützung von Medienangeboten und journalistischer Tätigkeiten, etwa bei der Entwicklung und Erprobung neuer Geschäfts-, Organisations-, Produktions- und Finanzierungsmodelle , b) Förderung der Entwicklung innovativer crossmedialer Medienproduktionen und -angebote, c) Einsatz, Chancen und Risiken von Content Automation, d) strukturelle Veränderungen am Medienmarkt und bei der Nutzung medialer Angebote? zu 15a) Die Staatsregierung setzt die im Koalitionsvertrag 2014 bis 2019 zwischen der CDU Sachsen und der SPD Sachsen vereinbarten medienwirtschaftlichen Ziele und Maßnahmen um. Die Entwicklung und Erprobung neuer Geschäfts-, Organisations-, Produktions- und Finanzierungsmodelle obliegt in einer Marktwirtschaft primär den Unternehmen selbst. Bei Vorliegen der Voraussetzungen können Unterstützungsangebote des SMWA bzw. der Sächsischen Aufbaubank (SAB) oder der Wirtschaftsförderung Sachsen (WFS) in Betracht kommen. zu 15b) Eine entsprechende Förderung erfolgt durch die Mitteldeutsche Medienförderung (MDM) auf der Grundlage von Nummer 5 der Förderrichtlinie der Mitteldeutschen Medienförderung GmbH. zu 15c) Content Automation ist nach dem Verständnis der Staatsregierung eine Methode zur Automatisierung der Aufgaben von Inhalten über verschiedene Kanäle, z.B. Standardbetriebsverfahren (SOP), Investement-Research-Berichte, Datenblockern bis hin zu Rechtsprechungsübersichten. Diese Thematik betrifft die Optimierung von Inhaltsprozessen bei der Unternehmenskommunikation, nicht aber den Bereich der sächsischen Medienpolitik. Die sächsische Medienpolitik bezieht sich nicht auf absatzwirtschaftliche Methoden. zu 15d) Strukturelle Veränderungen am Medienmarkt und bei der Nutzung medialer Angebote sind zum Beispiel der Beweggrund für die mit dem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erfolgte Novellierung des Telemedienauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, aber auch für die mit dem 23. Rundfundänderungsstaatsvertrag (Modernisierungsstaatsvertrag ) vorgesehenen Änderungen in den Bereichen Plattformregulierung , Intermediäre und Reform der rundfunkrechtlichen Zulassungsverfahren. Zu den dahingehend von der Staatsregierung verfolgten Zielen und Maßnahmen wird auf die Beantwortung von Frage B) XI. 16 verwiesen. Frage 16: Welche Änderungen bzw. neuen Ansätze bei der Medienregulierung in länderübergreifenden Staatsverträgen strebt die Staatsregierung an, unter anderem bei a) der Lizenzierung von Medienangeboten wie Videoblogs oder Streams nach derzeitigem Rundfunkrecht, Seite 149 von 153 b) der Regulierung von Intermediären vor dem Hintergrund der Entwicklung von Medienkonzentration und sich verändernder Informationszugänge für Nutzer*innen, c) repressiven und präventiven Ansätzen des Kinder- und Jugendmedienschutzes ? zu 16a) Die Staatsregierung setzt sich im Rahmen des sog. Modernisierungsstaatsvertrages für zeitgemäße Reformen bei Medienangeboten wie Videoblogs und Stream ein. Dabei liegt die Zielrichtung in einer deutlichen Vereinfachung bzw. im völligen Verzicht auf das Erfordernis eines rundfunkrechtlichen Zulassungsverfahrens. Durch die Einführung der Kategorie des „Bagatellrundfunks“ werden Angebote mit geringer Meinungsbildungsrelevanz (Indizien: geringe journalistisch-redaktionelle Gestaltung bezgl. Dauer und Häufigkeit, geringe Reichweite) vom Erfordernis einer erforderlichen Zulassung befreit. Zielsetzung dieser neuen Regelung im Modernisierungsstaatsvertrag war u. a. Internet-Blogs ohne journalistischen Anspruch von den Zulassungsregularien für Rundfunk auszunehmen – nicht zuletzt, um einer Überbürokratisierung des Diskurses in den neuen Medien entgegenzuwirken und der Schwellenangst von Bürgern (und kleinen und mittelständischen Unternehmen), die sich in Medienbereichen engagieren wollen, zu verringern. Diese Grundsätze gelten sinngemäß auch für Streaming-Angebote. Angebote , die die für klassische Rundfunkangebote typische Gestaltungsphysik und Meinungsbildungsrelevanz erreichen, sollen künftig durch die sogenannte „Zulassungsfiktion“ bürokratisch entlastet werden. Danach gilt eine erforderliche Zulassung als erteilt, wenn sie von der zuständigen Landesmedienanstalt nicht innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags versagt wird. zu 16b) Die Rundfunkreferenten der Länder haben Vorschläge für die Aufnahme von speziellen Vorschriften für Intermediäre im Rundfunkstaatsvertrag ausgearbeitet. Diese befinden sich derzeit in der Online-Konsultation (Frist 30. September 2018). Auf der Grundlage der Stellungnahmen ist eine weitere Überarbeitung der Reformvorschläge vorgesehen. zu 16c) Die Länder haben mit dem seit 1. Oktober 2016 in Kraft getretenen Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) das System des Jugendmedienschutzes fortentwickelt , um die vorgesehenen und mit dem Bund verabredeten Anpassungen des Staatsvertrages an die Folgen der Medienkonvergenz vorzunehmen. Wesentliches Ziel der Staatsvertragsänderungen war es, durch die Übernahme der Altersstufen des Jugendschutzgesetzes für Rundfunk und Telemedien sowie die gegenseitige Anerkennung von Alterskennzeichnungen im Online- und Offline-Bereich der Medienkonvergenz Rechnung zu tragen. Durch die Verknüpfung der Prüfungszuständigkeit der anerkannten freiwilligen Selbstkontrollen in § 11 JMStV in Hinsicht auf anerkennungsfähige Systeme des technischen Jugendmedienschutzes wurde seitens der Länder der Gedanken einer regulierten Selbstregulierung, welcher auch auf europäischer Ebene in der Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie (AMVD-Richtlinie) verankert ist, weiter gestärkt und zugleich die materiell-rechtlichen Anforderungen an Jugendschutzprogramme modernisiert. Zudem zielte die Novellierung auf eine dauerhafte Sicherung der Finanzierung der 1997 durch die obersten Landesjugendbehörden eingerichtete gemeinsame Stelle Jugendschutz aller Länder („jugendschutz.net“), die seitens der Landesmedienanstalten und den Ländern gemeinsam finanziert und von der Bundesregierung insbesondere im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Rassismus und Hass im Internet gefördert wird. Die Länder werden darüber hinaus erfor- Seite 150 von 153 derliche Anpassungsbedarfe im Jugendmedienschutz in Hinsicht auf die voraussichtlich Anfang 2019 in Kraft tretende AMVD-Richtlinie in Abstimmung mit dem Bund angehen, mit dem Ziel, den Rechtsrahmen im Jugendschutz unter Berücksichtigung der kompetenzrechtlichen Zuständigkeiten der Länder enger aufeinander abzustimmen. Frage 17: Welche Aufgaben kommen den Landesmedienanstalten, insbesondere der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien in einer digitalen Gesellschaft zu und um welche Aspekte sollen die Gestaltungsmöglichkeiten der traditionellen Medienpolitik im Sinne einer Digital-Politik erweitert werden? Die Landesmedienanstalten sind, mit Ausnahme der Landesmedienanstalten in Sachsen , Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, zuständige Aufsichtsbehörden für die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen für Telemedien. Soweit Normen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages berührt sind, ist auch die Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) zuständig. Unabhängig von der Aufsichtsfunktion im Bereich des Jugendmedienschutzes in Telemedien obliegt der SLM nach § 28 Abs. 1 Ziffer 3 des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes (SächsPRG) die Förderung und Entwicklung von Telemedien, die wie Rundfunkprogramme an die Allgemeinheit gerichtet sind. Seit Anfang 2018 gibt es ein lokales DAB+-Hörfunkangebot in Leipzig (15 Programme) und in Freiberg (14 Programme ). Die SLM fördert die zu diesem Zweck eingerichteten lokalen DAB+- Multiplexe an beiden Standorten. Die Medienpolitik der Länder nutzt ihre Gestaltungsmöglichkeiten, indem Änderungen der Medienmärkte, die insbesondere durch die Digitalisierung entstehen, erfasst und in die Regulierung einbezogen werden (wie Intermediäre und Medienplattformen), siehe hierzu auch Beantwortung zur Frage B) XI. 16. XII. Infrastruktur Frage 1: Welcher Anteil des in Sachsen vorhandenen Glasfasernetzes (FTTH/B) ist nicht ausgelastet und wie wird sich dieser Anteil voraussichtlich entwickeln? Die vorhandenen Glasfasernetze (FttH/B) werden von Telekommunikationsunternehmen betrieben, was sich aus Artikel 87 f des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ergibt. Darin wird auch festgelegt, dass dies als privatwirtschaftliche Tätigkeit erbracht wird. Privatwirtschaftlichen Tätigkeiten ist immanent, dass die Staatsregierung keinen Einblick in geschäftliche Interna hat. Frage 2: Inwieweit und ggf. bis wann plant die Staatsregierung Maßnahmen zu ergreifen, um die Auslastung vorhandener Glasfasernetze zu erhöhen und um Open-Access-Modelle zur Verringerung des Anteils unbeschalteter Glasfaserleitungen zu fördern? Es wird auf die Antwort zu Teil B) Abschnitt XII, Frage 1 verwiesen. Seite 151 von 153 Frage 3: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung zum Ausmaß des Überbaus und von Mehrfachverlegungen von Glasfaserleitungen im Zuge der Umsetzung des DigiNetz-Gesetzes in Sachsen und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Die Staatsregierung hat keine Erkenntnisse zum Ausmaß eines Überbaus oder von Mehrfachverlegungen von Glasfaserleitungen, bei denen im Zuge der Umsetzung des DigiNetz-Gesetzes ein Überbau als Mehrfachverlegung von Glasfaserkabeln mit Finanzierung der Glasfaserkabel aus staatlichen Mitteln erfolgte. Frage 4: Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung mit welchem Zeitplan zur Förderung der Umsetzung des DigiNetz-Gesetzes, insbesondere hinsichtlich einer Kommunikation und Koordinierung mit den Kommunen sowie der Steigerung der Transparenz von Bauvorhaben, und mit welchen Mitteln sind diese im Entwurf für den Doppelhaushalt 2019/20 unterlegt ? Gemäß § 77 i Abs. 7 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat der jeweilige Straßenbaulastträger sicherzustellen, dass bei Straßenbauarbeiten, deren anfänglich geplante Dauer acht Wochen überschreitet, bedarfsgerecht passive Netzinfrastrukturen mit Glasfaserkabeln mitverlegt werden. Für die gesamte Baudurchführung liegt die Verantwortung somit bei dem jeweiligen Vorhabensträger (z. B. Landkreis oder Gemeinde ). Die Kommunen werden bei der Umsetzung des § 77 i Abs. 7 TKG durch die Staatsregierung unterstützt. Am 24. August 2018 ist die geänderte Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL KStB) in Kraft getreten . So werden nun die Kosten im Zusammenhang mit der bedarfsgerechten Verlegung geeigneter passiver Netzinfrastrukturen und deren Ausstattung mit Glasfaserkabel nach §77 i Abs. 7 TKG zu 100 Prozent gefördert, sofern nicht Zuwendungen aus anderen Förderrichtlinien ausgereicht werden. Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2019/2020 sind dafür gesonderte Mittel nicht separat veranschlagt. Frage 5: Welche Kostenanalysen und Förderszenarien liegen der Staatsregierung vor, auf deren Grundlage bis 2025 eine flächendeckende Breitbandverfügbarkeit von mindestens 100 MBit/s in Sachsen vollständig oder teilweise erreicht werden kann? Der Breitbandanschluss ist eine Dienstleistung, die nach dem Grundgesetz als privatwirtschaftliche Tätigkeit erbracht wird. Insoweit können vorausschauende Analysen und Szenarien nicht der tatsächlichen Realisierung entsprechen, da die Staatsregierung die privatwirtschaftlichen Tätigkeiten nicht steuern kann. Um einen Einblick in die Investitionsbedarfe zu bekommen, liegt der Staatsregierung ein NGA-Breitbandausbaukonzept Sachsen vor. Darüber hinaus wird mit der Studie gemäß der Antwort zu Teil B) Abschnitt XII, Frage 7 eine Untersuchung auf aktueller Datengrundlage erfolgen, die im Ziel jedoch darüber hinausgehend eine gigabitfähige Infrastruktur betrachten soll. Zu berücksichtigen bleibt, dass auch im Ergebnis dieser Studien unmittelbar keine Breitbandverfügbarkeit erreicht werden kann, da das Erbringen dieser Dienstleistung nach dem Grundgesetz als privatwirtschaftliche Tätigkeit erfolgt. Ein Eingreifen mit öffentlichen Mitteln ist nur bei Marktversagen zulässig. Seite 152 von 153 Frage 6: Wie erreicht die Staatsregierung eine realistische Planungsgrundlage für ihr Ziel der flächendeckenden Verfügbarkeit von Gigabit-Netzen in Sachsen bis 2030 und wie wird sie sich in diesem Zusammenhang für den weiteren Ausbau in momentan als erschlossen geltenden Gebieten (Downloadgeschwindigkeit >= 30 M/bits) bzw. eine Weiterentwicklung der Aufgreifschwelle einsetzen? Nach Artikel 87 f des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland werden Telekommunikationsdienstleistungen als privatwirtschaftliche Tätigkeit erbracht. Demnach ist für die Verfügbarkeit von gigabitfähigen Netzen die privatwirtschaftliche Tätigkeit der grundgesetzlich vorgegebene Weg. Eine staatliche Planungsgrundlage ist für die privatwirtschaftliche Tätigkeit nicht bindend. Deshalb kann es keine staatliche Planungsgrundlage geben, welche für die Planung zur Verfügbarkeit von gigabitfähiger Infrastruktur eine realistische, d.h. der praktischen Umsetzung entsprechende, Grundlage darstellt. Die Aufgreifschwelle ist eine Regelung der EU, welche sich dazu mit ihren Mitgliedsstaaten abstimmt. Die Staatsregierung bringt die Interessen des Freistaates Sachsen über die Bundesebene und anlassbezogen auch bei der Europäischen Kommission direkt ein. Frage 7: Wann wird die Studie zu künftigen Bedarfen hinsichtlich einer Gigabitinfrastruktur beauftragt und welche konkreten Themen und Aufgaben , Anspruchsgruppen und Zeithorizonte sollen darin berücksichtigt werden? Die Studie ist bereits beauftragt und befindet sich in einem fortgeschrittenen Abstimmungsstand . Beabsichtigt ist darin, die Bedarfe für und die Anforderungen an Gigabitnetze zu berücksichtigen, sowie eine Prognose der Kosten geben zu können. Im Rahmen der Betrachtung sollen Netzbetreiber konsultiert werden, um diese zu ihren Ausbauplänen zu befragen. Die Planungsperspektive soll dabei bis 2030 reichen. Frage 8: Welche weiteren Themen neben dem Breitbandausbau und infrastrukturellen Themen sollen im Breitbandkoordinierungsausschuss für Sachsen wann behandelt werden? Derzeit stehen keine weiteren Themen für die kommenden Sitzungen des Breitbandkoordinierungsausschuss für Sachsen auf der Agenda. Frage 9: Wann und auf welche Weise ist geplant, die Kommunen und Landkreise sowie die Öffentlichkeit über die weiteren Perspektiven des Ausbaus schneller Internetanschlüsse in Sachsen zu informieren? Eine derartige Information ist mit dem Breitbandgipfel am 4. September 2018 erfolgt. Weitere Informationen erfolgen anlassbezogen. Frage 10: Welche Bedeutung hat das bürgerschaftliche Engagement beim Ausbau offener WLAN-Verfügbarkeit in Sachsen, insbesondere der Freifunk -Initiativen, für die Staatsregierung und welche konkreten Seite 153 von 153 Maßnahmen leitet sie daraus im Rahmen ihrer Aktivitäten in Bezug auf die Versorgung mit offenem WLAN im Allgemeinen ab? Da der konkrete Umfang des bürgerschaftlichen Engagements, insbesondere der Freifunk -Initiativen, keiner systematischen und kontinuierlichen Erfassung durch die Staatsregierung unterliegt, kann demzufolge keine fundierte Beurteilung zur Bedeutung gegeben werden. Über die allgemeinen Rahmenbedingungen hinaus, welche die grundsätzlichen Möglichkeiten zum bürgerschaftlichen Engagement für öffentlichen WLAN-Hotspots bereits bieten, hat die Staatsregierung mit der Richtlinie Digitale Offensive Sachsen des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr eine Förderung geschaffen, die an die Kommunen, als Organ der bürgerschaftlichen Selbstverwaltung, eine finanzielle Zuwendung ermöglicht. Frage 11: Welche Ausbauziele (Flächenabdeckung, ggf. Prioritäten für bestimmte Nutzungszwecke oder Standorte, Zeithorizonte) für das Mobile Internet des 5GStandards strebt die Staatsregierung an und mit welchen (ggf. vorbereitenden) Maßnahmen und welchen Mitteln (Bitte Titel im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 angeben.) plant sie, diese zu erreichen? Gemäß Artikel 87 f des Grundgesetzes werden Telekommunikationsdienstleistungen als privatwirtschaftliche Tätigkeiten erbracht. Eine direkte Einflussnahme auf den privatwirtschaftlichen Ausbau ist demnach nicht möglich und der unmittelbare Einsatz öffentlicher Mittel dafür kann demnach nicht in Betracht gezogen werden. Hinsichtlich der Versorgungsziele bringt sich die Staatsregierung in die Gremien auf Bundesebene ein, welche die Entscheidungen zur anstehender Frequenzvergabe und deren Modalitäten begleiten. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Anlagen Seite 1 von 5 Auswahl von Medieninformationen der Staatsregierung aus dem Jahr 2017 mit Bezug zu „Sachsen Digital“ bzw. den in der Strategie enthaltenen Maßnahmen Monat Datum und Titel der Medieninformation mit Hyperlink Dezember 22.12.2017 Bis zu 100 Millionen Euro zusätzlich für schnelles Internet 21.12.2017 Wirtschaftsministerium unterstützt Netzwerk Südwestsachsen Digital 20.12.2017 Forschungsprojekt zur „Digitalen Wertschöpfung“ in Leipzig vor dem Start 15.12.2017 800.000 Euro für Digitalisierungsvorhaben im Bereich der Kieferorthopädie 15.12.2017 Sachsens Energiewirtschaft wird digitaler und internationaler 12.12.2017 „Smart Infrastructure Hub“ in Leipzig geht an den Start 04.12.2017 StrategieWerkstatt präsentiert in Brüssel: Industrie der Zukunft 04.12.2017 Holz als Hightech 01.12.2017 »Instagram ist kein Gewicht!« November 30.11.2017 Auszeichnung für „MINT- freundliche Schulen“ in Sachsen 29.11.2017 Tillich: „Smart Systems Hub bekommt Konturen“ 28.11.2017 Mit Hightech in die Vergangenheit. Internationale Tagung in Dresden zur virtuellen Rekonstruktion archäologischer Denkmäler 18.11.2017 Masterplan für Medienbildung an Sachsens Schulen steht 13.11.2017 Dulig: „Start-ups können sich in Sachsen besonders gut entwickeln“ 10.11.2017 HornJanP Schreibmaschinentext Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage 1 zu Frage A) I. 4 Seite 2 von 5 Sachsen zeigt smarte Lösungen für die Landtechnik von morgen 06.11.2017 StrategieWerkstatt: Die Digitalisierung verändert die Arbeit. Aber wie? Oktober 27.10.2017 Breitbandausbau soll schneller vorankommen 26.10.2017 Wirtschaftsminister Martin Dulig übergibt Förderbescheid für Breitbandausbau an Stadt Augustusburg 23.10.2017 Sicherheit digital: Neue Veranstaltungsreihe für Unternehmen von Kammern und Wirtschaftsministerium 06.10.2017 Weltweite Kompetenzen im Bereich 4.0 vernetzen: Global Manufacturing and Industrialisation Summit lädt zur deutschlandweit einzigen Roadshow nach Dresden 05.10.2017 Baden-Württemberg und Sachsen erweitern ihre Kooperation im Bereich E-Government 04.10.2017 Weltweite Kompetenzen im Bereich Industrie 4.0 bündeln: Global Manufacturing & Industrialisation Summit kommt nach Sachsen September 26.09.2017 120 Millionen Euro-Investition in den Breitbandausbau 22.09.2017 Staatsministerin Barbara Klepsch fördert E-Health-Projekt »eMMa« 19.09.2017 Erster Spatenstich für Breitbanderschließung Amtsberg 12.09.2017 Hochvernetzt: Sächsische Verleger, Berater und Architekten haben in punkto Digitalisierung die Nase vorn August 18.08.2017 Kunstministerin Dr. Stange und Wirtschaftsminister Dulig begrüßen Finanzierung des „SchlossNetzes“ der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden 14.08.2017 Digitale Schnittstelle realisiert – Arbeitserleichterung für sächsische Strafgerichte 03.08.2017 Polizei, Justiz und Wissenschaft im Freistaat gemeinsam gegen Seite 3 von 5 Cyberkriminalität 03.08.2017 Forschung für die Digitalisierung der Luftfahrt Juli 28.07.2017 Digitalisierung der mittelständischen Wirtschaft – Tillich: „Bestehende Kompetenzen in Sachsen halten und ausbauen“ 27.07.2017 Breitbandförderung: Erste Bescheide an Antragsteller im 4. Förderaufruf übergeben 21.07.2017 Staatssekretär Brangs zum Abschluss seiner Digital-Tour in Chemnitz und Schöneck/ Vogtland 20.07.2017 Vierter Tag der Digital-Tour: Staatssekretär Brangs in Zittau 19.07.2017 Dritter Tag der Digital-Tour: Staatssekretär Brangs in Döbeln und Leipzig 18.07.2017 Staatssekretär Brangs auf Digital-Tour in Dresden 17.07.2017 Staatssekretär Brangs startet Digital-Tour in der Lausitz 10.07.2017 Staatsministerin Klepsch begrüßt Bund-Länder-Arbeitsgruppe »Telematik im Gesundheitswesen« in Dresden 06.07.2017 „Medizin 4.0 – Organische Elektronik in der modernen Medizin“ – Staatssekretär Uwe Gaul begrüßt Gäste beim Symposium 2017 der Hector Fellow Academy 05.07.2017 Minister Dulig: „Industrie 4.0 führt zu Landwirtschaft 4.0“ 05.07.2017 Datenübermittlung zwischen der Bundespolizei und den Staatsanwaltschaften jetzt auch elektronisch Juni 22.06.2017 Dr. Eva-Maria Stange: „Hochschulen reagieren auf Veränderungen durch Digitalisierung“ 12.06.2017 Vierte Sitzung des Fachbeirates zu Fragen der Digitalisierung im Gesundheitswesen Seite 4 von 5 11.06.2017 500. E-Business-Förderung: Deutsche Werkstätten Hellerau führen Intranet ein 01.06.2017 Digitale Bildung: Kultusministerin Kurth begrüßt Eckpunkte zu Bund- Länder-Vereinbarung Mai 16.05.2017 Kabinett beschließt Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen 08.05.2017 Digitalisierung: Sächsische Händler wollen aufholen 08.05.2017 Staatssekretär Stefan Brangs geht auf DigitalTour 07.05.2017 Sächsische Kommunen können neue Förderanträge zum Breitbandausbau beim Bund einreichen April 21.04.2017 Starker Digital-Standort Sachsen: Erfolgreiche Bewerbung von Dresden und Leipzig im nationalen Hub-Konzept des Bundeswirtschaftsministeriums März 30.03.2017 Sachsens IKT-Branche überdurchschnittlich digitalisiert 29.03.2017 ROHSA 3.1 abgeschlossen. Von verstaubten Akten zum 3D-Modell - Sachsens Untergrund wird digital 23.03.2017 Sachsens IKT-Branche wächst weiter überdurchschnittlich 22.03.2017 Sachsens Maschinen- und Fahrzeugbau setzt zum Sprung an: Digitalisierung ab 2021 über bundesdeutschen Durchschnitt 15.03.2017 Staatsregierung unterstützt Leipziger Smart Infrastructure Hub 13.03.2017 1 Jahr „Sachsen Digital“: 112 Mio. Euro Förderung vom Freistaat - 25 Kommunen erhalten Breitbandförderung 07.03.2017 Von „Open Data“ zum neuen Geschäftsmodell: Sächsische Verwaltung stellt immer mehr Daten zur Verfügung 01.03.2017 Seite 5 von 5 „RochlitzApp geht ab in die Mitte!“ Beauftragter für Digitales überreicht Sonderpreis „Digitale Stadt“ in Rochlitz Februar 23.02.2017 Dritte Sitzung des Fachbeirates zu Fragen der Digitalisierung im Gesundheitswesen 16.02.2017 Betrieb 4.0 machen! 02.02.2017 Digitale Kompetenz im Mittelstand - Sachsen verstärkt Beratungsförderung für KMU 01.02.2017 „Kleinstadtmenschen – Eine Stadt entdeckt ihre Geschichte(n)“ Beauftragter für Digitales überreicht Sonderpreis „Digitale Stadt“ in Augustusburg Januar 25.01.2017 1,2 Millionen Euro für neues Telemedizin-Projekt 11.01.2017 Hochschule Zittau-Görlitz wird zum Zentrum für Internet-Sicherheit 10.01.2017 Sachsen engagiert sich für Kompetenzzentrum zur Industrie- Digitalisierung Seite 1 von 8 Auswahl von öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen zu „Sachsen Digital“ im Jahr 2016 Stand: 06.12.2016 Ressort Termin/ Ort Veranstaltung Aufgabe/ Thema SMWA, StM Dulig 19.02.2016, Dresden, SMWA Gespräch mit Herrn Röhrborn (Bitkom) Austausch zum Thema Weiterentwicklung von „Sachsen Digital“ 26.01.2016, Dresden, SK Kabinettspressekonferenz Vorstellung der Kabinettsbeschlüsse zu „Sachsen Digital“ und DiOS 21.03.2016 Beitrag Kuratoriumsschriftenreihe des Forums für Zukunftsenergien e.V. Beitrag zu „Sachsen Digital“ 23.03.2016, Dresden Konferenz Industrie 4.0 der SK Podiumsdiskussion 04.04.2016, Chemnitz Baut in Zukunft Google oder VW unsere Autos? Diskussionsveranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung Sachsen Podiumsdiskussion 08.04.2016, Dresden, Gläserne Manufaktur Eröffnung Erlebniswelt Gläserne Manufaktur Grußwort 13.04.2016, Leipzig, Messe Kongress „new mobility“ Podiumsdiskussion „Vernetzung und Automatisierung - Wachstumsmaschine oder Herausforderung‘ für die Automobilindustrie?" 07.09.2016 Dresden, Gläserne Manufaktur ACOD (Automotive Cluster Ostdeutschland) Kongress „Digitalisierung in der Produktion und im Produkt“ Vortrag zu „Sachsen Digital“ HornJanP Schreibmaschinentext Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage 2 zu Frage A) I. 4 Seite 2 von 8 Ressort Termin/ Ort Veranstaltung Aufgabe/ Thema 28.10.2016, Dresden, DGUV Tagungszentrum forum sachsen digital Grußwort, Pressekonferenz zur Vorstellung des Monitoring-Report Wirtschaft DIGITAL 2016: Sachsen SMWA, StS Brangs 11.01.2016, Dresden, T-Systems MMS GmbH Beirat „Digitale Wertschöpfung“, 4. Sitzung Themenschwerpunkt Cybersicherheit 03.02.2016, Dresden, SMWA Strategiegespräch IT- und Softwarebranche Diskussion von Ideen zur Weiterentwicklung von „Sachsen Digital“ 09.03.2016, Leipzig Beirat „Digitale Wertschöpfung“, 5. Sitzung Visionen für die Weiterentwicklung von „Sachsen Digital“ 15.03.2016, Hannover CeBIT-Rundgang Gespräch mit Ausstellern 05.04.2016, Dresden, SMWA Gespräch mit MdL Mann + Fiedler Sachstand zum Thema Bildung 07.04.2016, Freiberg Sitzung des Industrieausschusses der IHK Chemnitz Vortrag zu „Sachsen Digital“ und Diskussion zur Weiterentwicklung 05.2016 Behördenspiegel Beitrag zu „Sachsen Digital“ 19.05.2016, Leipzig, Universität Beirat „Digitale Wertschöpfung“, 6. Sitzung Themenschwerpunkt Big Data 31.05.2016, Chemnitz, Messe 2. Sächsischer IT-Summit Vortrag, u.a. zu „Sachsen Digital“ Seite 3 von 8 Ressort Termin/ Ort Veranstaltung Aufgabe/ Thema 01.06.2016, Leipzig Dienstleistungsforum Sachsen der sächsischen Industrie- und Handelskammern Vortrag zu „Sachsen Digital“ 08.06.2016, Dresden, SMWA Gespräch mit Arbeitskreis Startup des Silicon Saxony e.V. Austausch zu Startups in Sachsen 15.06.2016, Dresden Veranstaltung der „Initiative für den Mittelstand“ »smarter_mittelstand – Digitalisierung 4.0« Vortrag zu „Sachsen Digital“ 16.06.2016, Dresden, SMWA Beirat „Digitale Wertschöpfung“ AG Bildung Diskussion 01.07.2016, Dresden, SMWA Gespräch mit Herrn Schultze Wolters von IBM Deutschland Gespräch zu Ansatzpunkten bei „Sachsen Digital“ 05.07.2016, Berlin Bitkom Sommerfest Teilnahme wegen Hub-Überlegungen 22.08.2016 Digital Summit 2016 von digitale Entwicklung MittelSachsen (dEMiSA) Teilnahme 25.08.2016, Halle 2. Digitalisierungskonferenz des CDU- Wirtschaftsrates Vortrag zu „Sachsen Digital“ 26.08.2016 Kirchberg Veranstaltung „Digitalisierung im ländlichen Raum“ Information von Abgeordneten, Bürgermeistern, Unternehmern und interessierten Bürgern über die Digitalisierungsstrategie des Freistaates Sachsen, „Sachsen Digital“ und über die Breitbandfördermöglichkeiten der Richtlinie DiOS 02.09.2016, Dresden, SMWA Beirat „Digitale Wertschöpfung“ AG Bildung Diskussion Seite 4 von 8 Ressort Termin/ Ort Veranstaltung Aufgabe/ Thema 05.09.2016, Dresden, SMWA Beirat „Digitale Wertschöpfung“ 7. Sitzung Themenschwerpunkt Weiterentwicklung von „Sachsen Digital“ 17.10.2016, Dresden, SMWA Gespräch mit Herr Rainer Gläß von GK Software Austausch zu Konzeptgedanken zu „Sachsen Digital“ 19.10.2016, Dresden Fachtagung „Smart City“ des SächsTel e.V. Vortrag zu „Sachsen Digital“ 20.10.2016 Meerane Sitzung des Landeswirtschaftssenates Sachsen des BVMW Vortrag zu „Sachsen Digital" 28.10.2016, Dresden, DGUV Tagungszentrum forum sachsen digital Vortrag, Podiumsdiskussion, Pressekonferenz zur Vorstellung des Monitoring- Report Wirtschaft DIGITAL 2016: Sachsen 28.10.2016 Dresden, DGUV Tagungszentrum Beirat „Digitale Wertschöpfung“ 8. Sitzung Themenschwerpunkt Handlungsempfehlungsbericht zur Weiterentwicklung von „Sachsen Digital“ 29.10.2016 Rede auf Digitalisierungskonferenz des DGB Bezirkes Sachsen „Arbeit 4.0 – Arbeit der Zukunft-Gute Arbeit in digitalen Zeiten 22.11.2016, Dresden, SMWA Gespräch mit Herrn Eichhorst von der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. Austausch zu „Sachsen Digital“ 06.12.2016, Dresden Veranstaltung der HWK Dresden zum Thema Cybersecurity in Kooperation mit dem SMI und „Sachsen Digital“ Vortrag zu „Sachsen Digital“ Seite 5 von 8 Ressort Termin/ Ort Veranstaltung Aufgabe/ Thema SMWA, StS Dr. Mangold 09.03.2016 Markkleeberg futureSAX-Innovationsforum Thema „Smart. Schnell. Sicher. – Innovationsvorsprung durch digitale Transformation Grußwort SMWA, AL 4 Dr. Orlamünder 22.01.2016, Rossau MIT Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Sachsen, Vorstandssitzung Vortrag und Diskussion 25.02.2016 Dresden, SMWA Gespräch mit Google Initiative Weltweit Wachsen 14.03.2016, Lichtenwalde RKW-Expertentagung Vortrag zu „Sachsen Digital“ 14.04.2016, Dresden Ellipsis-Beraterkongress Vortrag zu „Sachsen Digital“ 19.04.2016, Dresden VSWG Thementag Digitalisierung Vortrag zu „Sachsen Digital“ 06.2016 VSWG-Zeitung „VSWG-Netzwerk“ Beitrag zu „Sachsen Digital“ 01.06.2016, Leipzig Dienstleistungsforum Digitalisierung Grußwort/Vorstellung Sachsen Digital 24.05.2016, Dresden Workshop für Kommunen zum Sonderpreis „Digitale Stadt“ im Rahmen von „Ab in die Mitte! Die City- Offensive Sachsen“ Begrüßung, Interview für Infofilm 14.9.2016 Geschäftsführerkonferenz VSW Vortrag und Diskussion Seite 6 von 8 Ressort Termin/ Ort Veranstaltung Aufgabe/ Thema 27.09.2016, Dresden ITOF 2016 Vortrag und Fragerunde 21.11.2016, Leipzig 2. Jahrestagung IT-Wirtschaft Mitteldeutschland Vortrag zu „Sachsen Digital“ SMWA, Referat 41 12.01.2016, Dresden Gespräch mit CATI und RKW Digitalisierung der Produktion in KMU 09.02.2016, Dresden, Dreikönigskirche Safer Internet Day 2016 Informationsstand zu „Sachsen Digital“ im Rahmen einer SMI-Veranstaltung zur Cybersecurity 14.-17.03.2016, Hannover, Messe CeBIT 2016 Betreuung des Messestandes zu „Sachsen Digital“ im Rahmen des sächsischen Gemeinschaftsstandes 12.04.2016, Dresden Termin mit sächsischen IHK, HWK und der SAB Austausch zur Öffentlichkeitsarbeit zu „Sachsen Digital“, Präsentation von Unterstützungsmöglichkeiten 19.04.2016, Dresden Landesausschuss für Berufsbildung Vorstellung und Diskussion zu „Sachsen Digital“ 24.05.2016. Dresden, SK Workshop für Kommunen zum Sonderpreis „Digitale Stadt“ im Rahmen von „Ab in die Mitte! Die City- Offensive Sachsen“ Auslobung des Sonderpreises „Digitale Stadt“ und Kick-Off-Veranstaltung 03.06.2016 Bischofswerda Gespräch mit SAKD Austausch zu „Sachsen Digital“ 30.06.- 04.07.2016, Leipzig, Messe RoboCup 2016 Betreuung des Messestandes zu „Sachsen Digital“ im Rahmen des sächsischen Gemeinschaftsstandes Seite 7 von 8 Ressort Termin/ Ort Veranstaltung Aufgabe/ Thema 30.-03.10.2016, Dresden Bürgerfest zum Tag der Deutschen Einheit Präsentation von „Sachsen Digital“ im Rahmen des SMWA-Auftritts 28.10.2016, Dresden, DGUV Tagungszentrum forum sachsen digital Durchführung der Veranstaltung zur Information und Weiterentwicklung von „Sachsen Digital“ mit über 150 Teilnehmern 11.11.2016 Leipzig, Messe Preisverleihung des Sonderpreises „Digitale Stadt“ im Rahmen von „Ab in die Mitte! Die City-Offensive Sachsen“ Laudatio auf die beiden Preisträger und Preisübergabe SMI 09.2.2016, Dresden, Dreikönigskirche Veranstaltung zum „Safer Internet Day“ Informations- und Cybersicherheit „Die Hacker kommen!- Tatsachen, Technik und Tipps für jeden, der Computer nutzt“ 17.10.2016, Leipzig, VHS Veranstaltung zum „Europäischen Monat der Cybersicherheit“ Informations- und Cybersicherheit „Die Hacker kommen!- Tatsachen, Technik und Tipps für jeden, der Computer nutzt“ 26.10.2016, Hoyerswerda, VHS Veranstaltung zum „Europäischen Monat der Cybersicherheit“ Informations- und Cybersicherheit „Die Hacker kommen!- Tatsachen, Technik und Tipps für jeden, der Computer nutzt“ 21.10.2016, Leipzig, Congress Center Veranstaltung im Rahmen des 3. Landes-Präventionstages Informations- und Cybersicherheit „Die Hacker kommen!- Tatsachen, Technik und Tipps für jeden, der Computer nutzt“ 07.-08.11.16 Dresden, Rundkino Sensibilisierungsveranstaltung zur Informationssicherheit für Landes- und Kommunalbedienstete Informations- und Cybersicherheit „Die Hacker kommen!- Tatsachen, Technik und Tipps für jeden, der Computer nutzt“ 26.-27.09.16, Dresden IT- und Organisationsforum (ITOF) 2016 Thematisierung von „Sachsen Digital“ im Eröffnungsvortrag, Vortrag im Forum Gesellschaft 4.0, Auslage von Informationsmaterial Seite 8 von 8 Ressort Termin/ Ort Veranstaltung Aufgabe/ Thema 06.12.16 Veranstaltung der HWK Dresden zum Thema Cybersecurity in Kooperation mit dem SMI und „Sachsen Digital“ Informations- und Cybersicherheit „Die Hacker kommen!- Tatsachen, Technik und Tipps für jeden, der Computer nutzt“ SMJus 09.03.2016, Radebeul 3. IT-Forum der sächsischen Justiz Fachvorträge, Informationsstände und Diskussionen zum Thema "E-Justice, ERV und E-Akte – die Justiz im digitalen Wandel" SMS, StM Kleppsch 22.09.2016, Dresden, SMS 2. Sitzung E-Health Beirat Abstimmung mit relevanten Akteuren SMS, StS Fischer 17.06.2016, Dresden, SMS 1. Sitzung des Fachbeirates zu Fragen der Digitalisierung im Gesundheitswesen ( E-Health-Beirat) Gründung des Beirates SMS, Referat 35 26.04.2016, Leipzig „Perspektiven der Versorgung mit Telemedizin/Telematik“ der Sächsischen Krankenhausgesellschaft Vortrag zum Thema „Politische Ziele und strategische Konzeption der Staatsregierung für Telemedizin in Sachsen“ SMUL, StM Schmidt 10.03.2016 Zwenkau BVMV Wirtschaftstag „Mittelstand Digital“ Teilnahme StM Schmidt an Podiumsdiskussion in Vertretung für MP Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage A) II. 1 Seite 1 von 7 „Sachsen Digital“ – Für die weitere Umsetzung geplante Haushaltsmittel im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/2020 lfd. Nr. Maßnahmentitel Federführendes Ressort Geplante Haushaltsmittel im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 in EUR 1.1.1 Erarbeitung eines NGA‐Breitbandausbaukonzeptes für Sachsen SMWA Keine, da Maßnahme abgeschlossen 1.1.2 Erstellung eines Förderkonzeptes zur Verzahnung bestehender Förderangebote zum Breitbandausbau in Sachsen SMWA Keine, da Maßnahme abgeschlossen 1.1.3 Operationalisierung des NGA‐Breitbandausbaukonzeptes im Rahmen der Digitalen Offensive Sachsen (Richtlinien DiOS und DiOS‐EFRE) SMWA 6.000.0001 1.1.4 Durchführung von Vorhaben des Breitbandausbaus im Rahmen einer LEADER‐ Entwicklungsstrategie SMUL 0 1.1.5 Verbesserung der Breitbandversorgung durch die Richtlinie Ländliche Entwicklung SMUL 1.896.600 1.1.6 WLAN.Sachsen (I) ‐ Erstellung eines Gesamtkonzeptes "WLAN.Sachsen" und Förderung eines Pilotprojektes zur öffentlichen WLAN‐Versorgung (Regierungscampus) SMWA 0 1.1.7 WLAN.Sachsen (II) ‐ Förderung öffentlicher WLAN‐Hotspots in touristisch relevanten Bereichen (RL DiOS) SMWA 2.000.000,0 p.a. 1.1.8 Entwicklung der Beratungsstelle Digitale Offensive Sachsen (Beratungsstelle DiOS) zu einem NGA‐ Breitbandkompetenzzentrum (NGA‐BKZ) SMWA Keine, da Maßnahme abgeschlossen 1.1.9 Einführung breitbandiger Datendienste für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) SMI 0 1.1.10 Entwicklung und Erprobung neuer Telekommunikationstechnologien in Sachsen SMWA Mittel eingeplant, Quantifizierung nicht möglich . 2 1.1.11 Sachsen auf dem Weg in eine Gigabit‐Gesellschaft ‐ Studie zu den Potenzialen, möglichen Anwendungen und erforderlicher Gigabitinfrastruktur SMWA 0 1.2.1 Förderung Intelligenter Netze im Energiebereich SMWA Keine Angabe 1.2.2 Begleitung von "Smart City"‐ÖPNV‐Projekten SMWA Keine Angabe 1.2.3 Umsetzung des HighTech‐Programms „Synchrone Mobilität“ SMWA Keine Angabe 1.2.4 Landesinitiative Digitalisierung in der Energiewirtschaft SMWA Keine Angabe 1.3.1 Unterstützung der Einführung der medizinischen Telematik‐Infrastruktur in Sachsen SMS Keine, da Maßnahme abgeschlossen 1.3.2 Förderung der Entwicklung der IT‐Plattform "CCS Telehealth Ostsachsen" SMS Keine, da Maßnahme abgeschlossen 1 Die Angabe betrifft veranschlagte Sachausgaben. Ergänzend wird auf die geplante Errichtung eines Sondervermögens „Breitbandfonds Sachsen“ hingewiesen, aus dem die Investivvorhaben ab 2019 finanziert werden sollen. 2 Zur Umsetzung der Maßnahme tragen innovative Vorhaben sächsischer Unternehmen ggf. in Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei, die der Freistaat Sachsen im Rahmen der grundsätzlich branchen- und technologieoffenen Technologieförderprogramme (EFRE/ESF) unterstützt. Innerhalb der entsprechenden Haushaltstitel finden keine Budgetierungen zugunsten spezifischer Technologien oder Maßnahmen statt. Eine seriöse Angabe zu maßnahmenbezogen geplanten Mitteln ist daher nicht möglich . Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage A) II. 1 Seite 2 von 7 lfd. Nr. Maßnahmentitel Federführendes Ressort Geplante Haushaltsmittel im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 in EUR 1.3.3 Förderung der Einführung von Assistenzsystemen und integrativen Versorgungs‐ und Dienstleistungsnetzwerken (EFRE‐ Richtlinie SMS 2014‐2020) SMS s. Maßnahme 4.4.13 2.1.1 Sensibilisierung der Verwaltungsmitarbeiter für das Thema Informations‐ und Cybersicherheit SK, Abt. 4 90.000 / 90.000 2.1.2 Ausbau des sächsischen Computer Emergency Response Teams (SAX.CERT) SK, Abt. 4 600.000 / 600.000 2.1.3 Ausbau der Sicherheitsinfrastruktur des sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN) SK, Abt. 4 0 / 0 4 2.1.4 Erarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes zur Netzhärtung für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS‐Digitalfunk) SMI 1.397.000 2.2.1 Sensibilisierung der allgemeinen Öffentlichkeit für das Thema Informations‐ und Cybersicherheit SK, Abt. 4 20.000 / 20.000 2.2.2 Entwicklung eines gesamtgesellschaftlichen Präventionsansatzes durch die AG Digitale Medien des Landespräventionsrates SMI Keine, da Maßnahme abgeschlossen 2.2.3 Unterstützung von Unternehmen bei der Implementierung von Schutzsystemen SK, Abt. 4 10.000 / Jahr 2.2.4 Sicherheitsmonitoring für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen SK, Abt. 4 2.000 / Jahr 2.2.5 Veranstaltungsreihe „IT Sicherheit in sächsischen KMU“ SMWA 0 2.3.1 Ausbau des Cybercrime‐Competence Centers (SN4C) SMI 21.000 2.3.2 Schaffung einer sächsischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Cybercrime SMJus Keine, da Maßnahme abgeschlossen 5 2.3.3 Fortbildung der Polizei im Bereich „Bekämpfung von Cybercrime“ SMI 0 2.3.4 Umsetzung des IT‐Vorhabens "IT‐Forensik 2020" SMI 1.200.000 / 1.300.000 2.3.5 Fortführung des Vorbereitungsdienstes in der Fachrichtung Polizei im Schwerpunkt Computer‐ und Internetkriminalitätsdienst SMI 0 3.1.1 Verbesserung der Medienkompetenz von Lehrkräften durch passgenaue Fortbildungsangebote SMK 240.000 3.1.2 Stärkung der IT‐ und Medienkompetenz von Beschäftigten und Auszubildenden im Rahmen der ESF‐Richtlinie "Berufliche Bildung" SMWA Keine Angabe 3.1.3 Unterstützung des Arbeitskreises E‐Learning der Landesrektorenkonferenz sächsischer Hochschulen SMWK 1.500.000 3.1.4 Etablierung der Medienpädagogik als Querschnittsaufgabe in den Lehramtsstudiengängen SMWK Keine Angabe 6 3 Die EFRE-RL SMS 2014 bis 2020 umfasst neben anderen Förderprojekten E-Health-Maßnahmen und Maßnahmen des AAL. Im Haushaltsplan-Entwurf wird nur ein einheitlicher Betrag für sämtliche aus dieser Richtlinie finanzierte Förderprojekte ausgewiesen, weshalb hier und bei der Maßnahme 4.4.3 eine separate Ausweisung nicht möglich ist. 4 Die Mittel für den Weiterbetrieb von HoneySens sind mit in den veranschlagten Mitteln für das CERT enthalten (2.1.2) 5 Mittel zum laufenden Betrieb der nunmehr eingerichteten Zentralstelle werden hier nicht angegeben, weil als Maßnahme in „Sachsen Digital“ deren Einrichtung benannt war, die abgeschlossen ist. 6 Die zur Erfüllung der Aufgabe eingesetzten Mittel werden im Doppelhaushalts- Entwurf nicht gesondert erfasst / veranschlagt (vgl. dazu § 11 Abs. 6 Satz 2 SächsHSFG). Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage A) II. 1 Seite 3 von 7 lfd. Nr. Maßnahmentitel Federführendes Ressort Geplante Haushaltsmittel im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 in EUR 3.1.5 Entwicklung von Projekten zur Unterstützung der sorbischen Sprache (elektronisches Lehrbuch, digitale Rechtschreibprüfung, Online‐Lernprogramm) SMK, SMWK 500.000 3.1.6 Umsetzung der SMK‐Konzeption „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“ SMK 2.600.000 3.2.1 Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Ausbau der Telearbeit in der Sächsischen Staatsverwaltung Alle Resorts 785.000 (SMF) + 10.000 (SMJ) 7 3.2.2 Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema "Digitale Arbeit" SMWA Keine Angabe 3.2.3 Forschung zur den Auswirkungen des digitalen Wandels auf die Arbeit SMWA 659.000 3.2.4 Arbeit 4.0: Stärkung der lebensphasenorientierten Personalpolitik im Freistaat Sachsen SMWA 655.000 4.1.1 Förderung eines IT‐/Software‐Clusters in Sachsen SMWA Keine Angabe 4.1.2 Beteiligung am Mikroelektronikförderprogramm ECSEL SMWA Keine Angabe 8 4.1.3 Förderprogramm Kofinanzierung Kinodigitalisierung in Sachsen SMWK Keine, da Maßnahme abgeschlossen 4.2.1 Entwicklung einer industriepolitischen Gesamtstrategie für Sachsen SMWA Keine Angabe 9 4.2.2 Professionalisierung sächsischer Touristenformationseinrichtungen SMWA Keine Angabe 4.2.3 Entwicklung barrierefreier Angebote für touristische Angebote SMWA Keine Angabe 4.2.4 Fortschreibung der Tourismusstrategie Sachsen 2020 insbesondere unter Berücksichtigung von Digitalisierungsaspekten SMWA Keine Angabe 10 4.2.5 Nutzung der Wertschöpfungspotentiale der Kultur‐ und Kreativwirtschaft (KKwi) für die sächsische Wirtschaft SMWA 1.000.000 4.2.6 Beratung des inhabergeführten Einzelhandels zur Nutzung digitaler Technologien SMWA Keine Angabe 4.2.7 Digitalisierung als Querschnittsthema in der Studie "Logistikwirtschaft im Freistaat Sachsen" SMWA Keine Angabe 7 Ein gesonderter Ausweis ist im Übrigen nicht möglich. Die Mittel wurden für den Bereich des SMWK in Kapitel 12 01, Titel 812 99 sowie 545 99 des Doppelhaushalts-Entwurfs eingebplant / sind in diesen enthalten. 8 Für den Zeitraum des Doppelhaushalts 2019/2020 sind in der Maßnahme keine Aktualisierungen geplant. 9 Es ist geplant, das erfolgreiche partizipative Format der StrategieWerkstatt Industrie der ZUKUNFT in einem analogen Format zu aktuellen Themen fortzuführen. Ziel ist es, die durch die StrategieWerkstatt initiierten unkonventionellen Austausch- und Vernetzungsmöglichkeiten weiterzuentwickeln und zu verstetigen. Daraus sollen vor allem Impulse für neue Formen der Zusammenarbeit sowie für die Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle entstehen. Da ein konkretes Konzept noch nicht vorliegt, können Meilensteine und Zeitplan noch nicht genannt werden. Im Doppelhaushalts-Entwurf 2019/20 sind dafür jeweils jährlich 350.000 Euro vorgesehen. 10 Für die Tourismusstrategie selbst sind im Doppelhaushalts-Entwurf 2019/2020 keine Mittel vorgesehen. Für die Umsetzung digitalisierungsrelevanter Maßnahmen im Touristischen erfolgt eine Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Einzelplan 07, Kapitel 0703, Titelgruppe 51 (Tourismus). Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage A) II. 1 Seite 4 von 7 lfd. Nr. Maßnahmentitel Federführendes Ressort Geplante Haushaltsmittel im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 in EUR 4.2.8 Smart Systems Hub Dresden SK, SMWA, SMWK Keine Angabe 11 4.2.9 Unterstützung innovativer Unternehmen (Technologiegründerstipendium, Digitalisierung der Geschäftsmodelle, Ausbau des elektronischen Geschäftsverkehrs, Verbesserung des Informationssicherheitsniveaus) SMWA Keine Angabe 4.2.10 Smart Infrastructure Hub Leipzig (vormals Teil von 4.2.8) SK, SMWA, SMWK Keine Angabe 12 4.2.11 Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen in landwirtschaftlichen Unternehmen SMUL Es sind Mittel im EPLR eingestellt. 4.2.12 Unterstützung des Projekts „Data Mining und Wertschöpfung“ SMWK 1.000.000 4.3.1 Ansiedlung eines Instituts für angewandte Software‐Forschung SMWA Keine Angabe13 4.3.2 Entwicklung eines Spitzenzentrums Funktionsintegration für Mikro‐/Nanoelektronik der Fraunhofer‐Gesellschaft SMWK Keine, da Maßnahme abgeschlossen 4.3.3 Investition in Reinraum‐Erweiterungen des Fraunhofer Instituts für Photonische Mikrosysteme SMWK 0 14 4.3.4 Nutzung von Big Data durch die Hochschulbibliotheken des Freistaates Sachsen SMWK Keine Angabe 15 4.3.5 Landesdigitalisierungsprogramm für Wissenschaft und Kultur des Freistaats Sachsen SMWK 2.500.000 4.3.6 Erweiterung des Hochleistungsrechners HRSK‐II für die skalierbare Datenanalyse: HPC Data Analytics (HPC‐DA) SMWK Keine Angabe16 4.4.1 Förderung der Weiterentwicklung digitaler Dienste im Bereich der Gesundheits‐ und Pflegewirtschaft SMS 3.894.000,80 / 3.894.000,80 17 4.4.3 Forschung und Entwicklung zur Digitalisierung der Patientenversorgung SMS Keine, da Maßnahme abgeschlossen; s. im Übrigen Maßnahme 4.4.1. 11 Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine vernetzende Maßnahme, initiiert aus der Wirtschaft. Der insofern bei der Staatsregierung in den Jahren 2019 und 2020 allein durch die Begleitung der Maßnahme entstehende Personalaufwand kann nicht separat beziffert werden. Auch soweit die Akteure und Partner der Maßnahme als eigenständige Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Teile der sächsischen Hochschulen Aktivitäten zur Umsetzung der Maßnahme entfalten, geschieht das jeweils auch im Rahmen der eigenen Ziele und Tätigkeiten dieser Stellen, die ebenfalls nicht gesondert ausgewiesen werden können. Die jeweiligen Akteure können entsprechend ihrer Zuständigkeit und entsprechend ihrer Projekte, die mit dem Hub im Zusammenhang stehen, die dafür angebotenen Programme der Staatsregierung nutzen und haben diese auch bereits in Anspruch genommen. 12 Die Anmerkungen in der vorherigen Fußnote gelten hier entsprechend. 13 Für den Zeitraum des Doppelhaushalts 2019/2020 sind in der Maßnahme keine Aktualisierungen geplant. 14 Der Förderbescheid wurde mit Maßnahmenende 31.12.2018 ausgestellt. Eine Mittelbereitstellung in darauf folgenden Jahren ist daher nicht angezeigt. 15 Die für Big Data an den Hochschulbibliotheken aufgewendeten Mittel sind Teil der globalen Zuweisung an Universitäten und den Staatsbetrieb SLUB und können daher nicht einzeln ausgewiesen werden. 16 Im Doppelhaushalts-Entwurf 2019/2020 waren keine Mittel zu veranschlagen. 17 Zusammen für die Maßnahmen 1.3.3, 4.4.1 und 4.4.3. Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage A) II. 1 Seite 5 von 7 lfd. Nr. Maßnahmentitel Federführendes Ressort Geplante Haushaltsmittel im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 in EUR 4.4.4 Fachbeirat des SMS zu Fragen der Digitalisierung im Gesundheitswesen (eHealth‐ Beirat) SMS 0 18 4.4.5 Klassenbranding an der HHL und am „SpinLab – The HHL Accelerator“ SMS 0 19 4.4.6 Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen im Freistaat Sachsen (RL eHealthSax 2017/18) SMS 10.000.000 4.4.7 Naturschutz‐ und Regionalentwicklungsprojekt „Engagement 2020“ ‐ „REGIOCROWD“ SMUL 0 5.1.1 Aufbau des sächsischen Open Data Portals SK, Abt. 4 586.500 / 586.500 5.1.2 Weiterentwicklung der Geodateninfrastruktur in Sachsen SMI 1.200.000 5.1.3 Weiterentwicklung des Online‐Beteiligungsportals Sachsen SK, Abt. 4 591.100 / 678.700 5.1.4 Weiterentwicklung der Deutschen Zentralbücherei für Blinde SMWK Keine Angabe 5.1.5 Weiterentwicklung des Internet‐Portals "Sächsisches Wildmonitoring" SMUL 55.000 / Jahr 5.1.6 ROHSA 3 (Rohstoffdaten Sachsens) als Schlüsselprojekt der Sächsischen Rohstoffstrategie SMWA, SMUL 1.770.000 (EP 07+EP 09) 5.1.7 Einführung eines Förderportals für die elektronische Antragstellung bei der SAB SMF 5.1.8 Etablierung einer Projektplattform für Bauprojekte zur effizienten Zusammenarbeit mit externen Planungsbüros SMF 0 5.2.1 Ausbau des Service‐Portals Amt24 SK, Abt. 4 1.724.000 / 1.670.000 5.2.2 Weiterentwicklung der Behördennummer 115 SK, Abt. 4 277.400 / 272.400 5.2.3 Ausbau Moderne Bürgerdienste SK, Abt. 4 Keine, da Maßnahme abgeschlossen 20 5.2.4 Innovationkommune Brandis und Innovationsnetzwerk Sachsen SK, Abt. 4 Keine, da Maßnahme abgeschlossen 21 5.2.5 Einführung der Basiskomponente Antragsmanagement für Online‐Antragsverfahren SK, Abt. 4 624.500 / 460.00022 5.2.6 Bereitstellung digitaler Zugänge zu einmaligem archivischem Kulturgut SMI keine Angabe 5.2.7 Umsetzung des Projektes "Elektronischer Versand von Dokumenten (eVvD)" zum Ausbau und zur Etablierung des Elektronischen Rechtsverkehrs SMJus 10.000 5.2.8 Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) und der elektronischen Grundaktenführung bei den sächsischen Grundbuchämtern zum Ausbau und zur Etablierung des Elektronischen Rechtsverkehrs 23 SMJus 175.000 18 Der E-Health-Beirat und die damit verbundenen Vor- und Nachbereitungsmaßnahmen werden durch das Fachreferat im SMS ohne zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen neben den regulären Arbeitsfeldern durchgeführt. Eine separate Ausweisung ist daher nicht möglich. 19 Diese Maßnahme ist inzwischen beendet, weshalb im Haushaltsplan-Entwurf für 2019/2020 hierfür keine Gelder veranschlagt werden. 20 Für Projektkosten nachträglich zum Abschluss der Maßnahme im engeren Sinne sind noch 80.500 bzw. 200 Euro eingeplant. 21 Das Projekt Innovationskommune Brandis wurde 2016 im engeren Sinne abgeschlossen. Für nachträgliche Projektkosten sind noch 304.200 Euro bzw. 462.000 Euro eingeplant . 22 Neue Online-Antrags-Verfahren werden zukünftig auf der Teilkomponente Verfahrensmanagement des Amt24 implementiert. Im Haushaltsplan-Entwurf ist daher nur noch der Betrieb und Weiterentwicklung bestehender Verfahren veranschlagt. Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage A) II. 1 Seite 6 von 7 lfd. Nr. Maßnahmentitel Federführendes Ressort Geplante Haushaltsmittel im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 in EUR 5.2.9 Öffentliche Zustellungen und Bekanntmachungen im Justizportal anzeigen zur Erleichterung des Zugangs der Bürger zur Justiz mittels elektronischer Portale SMJus 74.200 5.2.10 Schaffung eines zentralen Schutzschriftenregisters der Länder (ZSSR) zur Erleichterung des Zugang der Bürger zur Justiz mittels elektronischer Portale SMJus Keine, da Maßnahme abgeschlossen 24 5.2.11 Modernisierung des Insolvenzbekanntmachungsportals zur Erleichterung des Zugangs der Bürger zur Justiz mittels elektronischer Portale SMJus 30.000 5.2.12 Einführung eines zentralen Schullogin für alle sächsischen Schüler und Lehrer SMK 150.000 5.2.13 Weiterentwicklung des Internet‐Portals "Online‐Jagdscheinprüfung" SMUL 20.000 / Jahr 5.2.14 Einführung der elektronischen Vergabe für staatliche Vergabestellen (E‐Vergabe) SK, Abt. 4 302.400 / 302.400 5.2.15 Einführung der Elektronischen Rechnung SK, Abt. 4 777.500 / 469.900 25 5.3.1 Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung SK, Abt. 4 6.853.500 / 6.740.000 5.3.2 Aufbau einer zentralen Informations‐ und Wissensdatenbank für die Verwaltungsmitarbeiter der Sächsischen Staatsregierung SMI 1.337.000 5.3.3 Nutzung der Geodateninfrastruktur Sachsen SMI 630.000 5.3.4 Redesign des Fachverfahrens forumSTAR zur Anpassung und Modernisierung der IT‐ Fachverfahrens der sächsischen Justiz 26 SMJus 2.200.000 5.3.5 Umsetzung des Projekts „Strafgerichtliche Verfahrensneuanlage (SGNA)“ zur Anpassung und Modernisierung der IT‐ Fachverfahren der sächsischen Justiz SMJus Keine, da Maßnahme abgeschlossen 5.3.6 Umsetzung des Projektes "Insolvenztabelle" zur Anpassung und Modernisierung der IT‐Fachverfahren der sächsischen Justiz SMJus 10.000 5.3.7 Bereitstellung von Hochwasserinformationen und ‐warnungen durch das Landeshochwasserzentrum (LHWZ) des Freistaates Sachsen SMUL Keine, da Maßnahme abgeschlossen 27 5.3.8 DIANAweb ‐ digitale Antragstellung Agrar webbasiert SMUL 250.000 5.3.9 Weitestgehende Digitalisierung der Anerkennung von Saat‐ und Pflanzgut im Freistaat Sachsen SMUL 40.000 5.3.10 Aufbau des innerbetrieblichen PPS‐Systems FISmobil im Staatsbetrieb Sachsenforst SMUL 363.000 / Jahr 23 Der Maßnahmentitel wird bei der nächsten Aktualisierung der Strategie voraussichtlich geändert in „Ausbau des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) und der elektronischen Grundaktenführung bei den sächsischen Grundbuchämtern zum Ausbau und zur Etablierung des Elektronischen Rechtsverkehrs“ 24 Mittel zum laufenden Betrieb des nunmehr geschaffenen ZSSR werden hier nicht angegeben, weil als Maßnahme in „Sachsen Digital“ dessen Schaffung genannt war, die abgeschlossen ist. 25 Die Haushalts-Planungen zum Thema e-Rechnung sind noch nicht abgeschlossen, ebenfalls noch nicht die Abstimmungen mit dem SMF zu deren Finanzierung. 26 Der Maßnahmentitel wird bei der nächsten Aktualisierung der Strategie voraussichtlich geändert in „Beteiligung an der Entwicklung des Gemeinsamen Fachverfahrens der Länder (hervorgegangen aus dem Projekt "Redesign forumSTAR") als neues modernes Fachverfahren der Zukunft für Gerichte und Staatsanwaltschaften neben DaBaG und AuRegis “ 27 Die Maßnahme in „Sachsen Digital“ (IT-Projekt, i.S. der Anwendungsentwicklung und Produktivsetzung) ist „abgeschlossen“, die geplanten Ausgaben beinhalten Maßnahmen der Pflege und Weiterentwicklung des Anwendungssystems sowie Maßnahmen der Anpassung der IT-Infrastruktur für den Betrieb an den Stand der Technik. Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage A) II. 1 Seite 7 von 7 lfd. Nr. Maßnahmentitel Federführendes Ressort Geplante Haushaltsmittel im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 in EUR 5.3.12 Umstellung der analogen Datenanbindung automatischer Messstationen für Umweltdaten auf IP‐basierte Kommunikation SMUL 100.000 5.3.14 Scannen zur steuerlichen Beleglesung von Jahressteuererklärungen und von Fragebögen zur steuerlichen Erfassung SMF 497.000 5.3.15 Einführung von "Voice over IP" in der sächsischen Landesverwaltung (vormals 5.3.21) SMI Keine Angabe 5.3.16 Einführung einer Datenbank zur Erfassung von Doktoranden SMWK Keine, da Maßnahme abgeschlossen 28 5.3.17 Modernisierung des Internetauftritts der Hochschule Meißen (FH) und des Fortbildungszentrums mit der Etablierung geschützter elektronischer Interaktionsmöglichkeiten SMI 0 5.3.18 Zentrale Bereitstellung von E‐Government Basiskomponenten SMI 740.000 / 971.900 5.3.19 Erneuerung des Sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN 2.0) SMI 0 / 0 29 5.3.20 Elektronisches Lehrgangsteilnehmermanagement an der Landesfeuerwehr‐ und Katastrophenschutzschule Sachsen SMI 62.000 5.3.21 Einführung eines elektronischen Aufgabenmanagementsystems innerhalb einer Abteilung des LSF als Pilotprojekt SMF 2.700 5.3.22 Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung (Digitalisierung der Beihilfepost) SMF 3.035.000 5.3.23 Einführung eines webbasierten Versorgungsauskunftsverfahrens für die Beamten des Freistaates Sachsen (Online‐ Versorgungsauskunft) SMF 30.000 5.3.24 Einführung eines computergestützten Facility Managementsystems SMF 60.000 28 Im Übrigen erfolgt die Umsetzung via Bundesstatistiken. Daher sind keine Landesmittel dazu veranschlagt. 29 Die Migration vom SVN 1.0 zu SVN 2.0 ist weitgehend abgeschlossen. Das Projekt soll daher 2018 formal beendet werden. Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) I. 12 Seite 1 von 1 Stellungnahmen der lehramtsausbildenden Hochschulen zur jeweiligen Verankerung von Medienbildung und Digitalisierung in den einschlägigen Studienordnungen Hochschule Studienordnung TU Dresden berufliches Lehramt: verpflichtendes Studienangebot im Fachgebiet Bildungstechnologie als Bestandteil des Modules zu Lehr- und Lernprozessen sowie zusätzlich ein wahlobligatorisches Angebot zur Vertiefung allgemeinbildendes Lehramt: umfangreiches, jedoch prinzipiell wahlobligatorisches Angebot, welches vor allem aus dem Fachgebiet der Professur für Medienpädagogik gespeist wird TU Chemnitz Angebot von Seminaren zur Medienbildung explizit im Fach Sachunterricht , in den Bildungswissenschaften sowie (phasenweise) in den Ergänzungsstudien U Leipzig derzeit erste explizite Modulangebote, z.B. in der Geschichtsdidaktik, überwiegend geschieht die Vermittlung aber implizit, in dem ein breites Medienspektrum in praktisch jedem Fach sowie in den Erziehungswissenschaften und den Ergänzungsstudien Anwendung findet HfM In den Studienordnungen der Studiengänge „Lehramt an Oberschulen “ und“ Lehramt an Gymnasien“ sind entsprechende Lehrveranstaltungen im Fach Musik vorgesehen, die die Studierenden befähigen sollen, den Computer als Hilfsmittel im schulischen Kontext zielorientiert einzusetzen (z.B. Gruppenunterricht „Musik am Computer“). Darüber hinaus können im Bereich der Ergänzungsstudien auch Lehrveranstaltungen aus dem Angebot der TU Dresden zum Themenkomplex „Computer und Medien in der Schule - Digitalisierung und Medienpädagogik “ durch Studierende der HfM Dresden besucht und auf ihr Studium angerechnet werden. Auch die Module der Bildungswissenschaften und des weiteren studierten Fachs sehen entsprechend den Anforderungen der Lehramtsprüfungsordnung Inhalte der Mediendidaktik vor. HMT Leipzig Grundsätzlich ist e-Learning für den künstlerischen Einzelunterricht kein geeignetes Medium, um feinste psychologische Prozesse – ohne deren Wahrnehmung und Beachtung ein guter, dem Individuum gerecht werdender Unterricht nicht denkbar ist – spür- und wirkbar werden zu lassen. Demzufolge ist in den Studienordnungen der HMT zu dem Themenkreis wenig zu finden. Aktuelle Schulinterne Lehrerfortbildungsangebote (SCHILF) nach Themen(kategorien) Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage 1 zu Frage B) I. 13 Anzahl der Angebote GS FÖS OS GY BSZ Einsatz IT 10 x x x x x Mediendidaktik 4 x x x x x Medienkompetenzförderung 2 x x x x x Sonstiges 8 x x x x x Zielgruppe der Angebote Legende: GS = Grundschule FÖS = Förderschule OS = Oberschule GY = Gymnasium BSZ = berufsbildende Schulen (an Beruflichen Schulzentren) Seite 1 von 1 Regionale Lehrerfortbildungsangebote und Teilnehmerzahlen Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage 2 zu Frage B) I. 13 2016 Anzahl der Angebote GS FÖS OS GY BSZ freie Träger Einsatz IT 10 38 10 24 14 15 9 Mediendidaktik 9 23 21 34 33 7 1 Medienkompetenzförderung 8 18 9 42 25 16 20 Sonstiges 4 21 8 14 9 4 2 Summe 31 100 48 114 81 42 32 2017 Anzahl der Angebote GS FÖS OS GY BSZ freie Träger Einsatz IT 8 8 4 4 10 7 6 Mediendidaktik 11 13 9 45 56 31 3 Medienkompetenzförderung 11 21 3 12 16 7 6 Sonstiges 11 33 10 16 14 12 9 Summe 41 75 26 77 96 57 24 2018 (01 - 06) Anzahl der Angebote GS FÖS OS GY BSZ freie Träger Einsatz IT 4 2 2 10 17 5 3 Mediendidaktik 7 22 9 17 20 12 2 Medienkompetenzförderung 6 2 5 14 13 9 0 Sonstiges 8 19 9 16 2 10 6 Summe 25 45 25 57 52 36 11 Teilnehmer Teilnehmer Teilnehmer Seite 1 von 1 Zentrale Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und Teilnehmerzahlen Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage 3 zu Frage B) I. 13 2016 Anzahl der Angebote GS FÖS OS GY BSZ Einsatz IT 13 84 69 237 212 73 Mediendidaktik 34 136 155 428 301 132 Medienkompetenzförderung 36 139 162 415 367 128 Sonstiges 0 0 0 0 0 0 Summe 83 359 386 1080 880 333 2017 Anzahl der Angebote GS FÖS OS GY BSZ Einsatz IT 10 125 12 114 173 24 Mediendidaktik 32 719 181 1003 415 196 Medienkompetenzförderung 27 719 184 951 447 173 Sonstiges 0 0 0 0 0 0 Summe 69 1563 377 2068 1035 393 2018 (01 - 06) Anzahl der Angebote GS FÖS OS GY BSZ Einsatz IT 3 6 0 11 20 10 Mediendidaktik 17 43 29 183 155 72 Medienkompetenzförderung 19 50 36 201 178 70 Sonstiges 0 0 0 0 0 0 Summe 39 99 65 395 353 152 Teilnehmer Teilnehmer Teilnehmer Seite 1 von 1 Träger/Akteure der Fortbildungsangebote für LehrkräfteBeantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage 4 zu Frage B) I. 13 Träger/Akteure der Angebote regionale Fortbildung 2016 Technische Universität Chemnitz Verbraucherzentrale Sachsen Medienpädagogisches Zentrum Leipzig Medienpädagogisches Zentrum im Kulturellen Bildungsbetrieb Erzgebirgskreis/Stollberg Medienpädagogisches Zentrum Mittelsachsen in der Mittelsächsischen Kultur gGmbh Medienpädagogisches Zentrum Zwickau Medienpädagogisches Zentrum Meißen Landesschülerrat Sachsen Landesfilmdienst Sachsen e.V , Medienzentrum Leipzig Fachberater/Lehrkräfte 2017 Technische Universität Chemnitz Polizeidirektion Görlitz Universität Leipzig Medienpädagogisches Zentrum Leipzig Medienpädagogisches Zentrum im Kulturellen Bildungsbetrieb Erzgebirgskreis Medienpädagogisches Zentrum Chemnitz Medienpädagogisches Zentrum Zwickau Medienpädagogisches Zentrum Meißen Theater Junge Generation Dresden LSJ Sachsen e.V Landesschülerrat Sachsen Fachberater/Lehrkräfte 2018 (01-06) Landeskriminalamt Sachsen Polizeidirektion Leipzig INSPIRATA - Zentrum für mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung e. V. Medienpädagogisches Zentrum Zwickau Medienpädagogisches Zentrum im Kulturellen Bildungsbetrieb Erzgebirgskreis Technische Universität Chemnitz Fachberater/Lehrkräfte SCHILF Medienpädagogisches Zentrum Chemnitz Medienpädagogisches Zentrum Sächsische Schweiz – Osterzgebirge Medienpädagogisches Zentrum Zwickau Medienpädagogisches Zentrum Leipzig Medienpädagogisches Zentrum Nordsachsen Medienpädagogisches Zentrum Bautzen Medienpädagogisches Zentrum Mittelsachsen in der Mittelsächsischen Kultur gGmbh Institut für Bildungs- und Wissenschaftsmanagement Leipzig Polizei Sachsen Medienpädagogisches Zentrum der Stadt Dresden Seite 1 von 1 Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) III. 9 Seite 1 von 11 Ziele und Maßnahmen zur Digitalisierung der Hochschulen in den hochschuleigenen Entwicklungsplänen Hochschule Ziele und Maßnahmen Alle Hochschulen (außer TU Dresden) Einführung „Enterprise Resource Planning“ (ERP), zu dt. Geschäftsressourcenplanung (laut Zuschussvereinbarung ) Alle Hochschulen Einführung eines einheitlichen Campusmanagementsystems (laut Zuschussvereinbarung 2017 - 2024) Universitäten Universität Leipzig Die Universität Leipzig hat in ihrem Hochschulentwicklungsplan vorgesehen, dass eine Digitalisierungsstrategie erarbeitet wird. Neben der Lehre soll diese die Bereiche Forschung und Verwaltung umfassen. Nach dem Hochschulentwicklungsplan soll die Strategie Aussagen zu Sammlungsobjekten, Open Access , Open Science und ein Forschungsinformationssystem, das vorhandene Informationen bündelt und intern sowie extern zugänglich sein soll, enthalten. Des Weiteren soll die Außendarstellung auf Grundlage eines internationalen Kommunikationskonzeptes optimiert werden. Neben analogen sollen verstärkt digitale Instrumente zielgruppen- und inhaltsdifferenziert eingesetzt werden. Einzelne Maßnahmen zur Erreichung der genannten Ziele sind im Hochschulentwicklungsplan nicht formuliert . Technische Universität Dresden Die TU Dresden beteiligt sich am Nachfolgeprogramm der Exzellenzinitiative, das im Sommer 2016 als „Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder" beschlossen wurde. Am 27. September 2018 ergeht die Förderentscheidung über die Anträge zu Exzellenzclustern. Der Antrag für den Titel „Exzellenzuniversität " muss dann bereits am 10. Dezember 2018 eingereicht werden. Eine eingehende Darstellung der Digitalisierungsstrategie der TU Dresden in Lehre, Forschung und Verwaltung vor diesem Zeitpunkt ist nicht vorgesehen. Die TU Dresden gehört bereits seit 2012 zum Kreis der elf deutschen Exzellenz-Universitäten und war in der Förderlinie „Exzellenzcluster“ im Rahmen der Exzellenzinitiative mit dem Center for Advancing Electronics Dresden (cfaed) erfolgreich. Daneben ist insbesondere die Einweihung des neuen Hochleistungs -Computer- und Speicherkomplexes (HRSK-II) im Jahr 2015 hervorzuheben. Mit dem Zukunftskonzept „Synergetische Universität“ strebte die TU Dresden zudem eine breite Modernisierung der internen Organisation durch ein effizientes integriertes Informationsmanagement an. Um ein leistungsförderndes Umfeld für alle Mitglieder der Universität zu schaffen, sind neben sinnvollen Strukturen in der Universität auch effiziente und an den Zielen ausgerichtete Prozesse und Systeme notwendig. Dabei wurden moderne und digitale Technologien sowohl zur Unterstützung der allgemeinen Geschäftsprozesse der Universität (ERP) als auch im Bereich Studium und Lehre (SLM) sowie Forschung (Erneuerung Forschungsinformationssystem) etabliert. Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) III. 9 Seite 2 von 11 Technische Universität Chemnitz Die TU Chemnitz beschreibt im hochschuleigenem Entwicklungsplan einige Ziele und Maßnahmen über die Bereiche digitales Lernen und Lehren hinaus: Intensive Hochschulkommunikation nach innen und außen Diverse Kommunikationsformate wie TUCtalk, TUCpersönlich, etc. nach innen Nutzung der Social Media nach außen Digitalisierung in der Verwaltung Etablierung und Ausbau des ERP-Systems als Management-Steuerungselement Digitalisierung in der Forschung Aufbau eines Forschungsinformationssystems (TUCinformationsportal) Ausbau des Open-Access-Publizierens und Herausgabe eigener Open-Access-Journale Digitalisierung im Transfer Konzeption und Einführung eines transferbezogenen Berichtes im geplanten TUCinformationsportal Technische Universität Bergakademie Freiberg (TUBAF) Die TU BAF hat über die Bereiche digitales Lernen und Lehren hinaus gemäß hochschuleigenem Entwicklungsplan in den Bereichen Digitalisierung in der Forschung und Digitalisierung in der Verwaltung folgende Schwerpunkte gesetzt sowie Maßnahmen benannt: Bereich: Digitalisierung in der Forschung Schwerpunkte: Fördern des Wissens und des wissenschaftlichen Nachwuchses im Hinblick auf Digitalisierung Nutzung der Chancen der Digitalisierung für die Forschung (bspw. Datenverfügbarkeit, Rechenkapazität , Computersimulation, Virtualisierung, etc.) Beschleunigung des Wissenstransfers Steigerung von Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Universität Maßnahmen: Ausbau und Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur entsprechend der sich entwickelnden Bedarfe Entwicklung von zukunftsfähigen langfristigen IT-basierten Forschungsdatensystemen unter Berücksichtigung der Datenschutzrichtlinien Weiterentwicklung der Open Access-Strategie mit dem Ziel eines möglichst breiten und freien Zu- Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) III. 9 Seite 3 von 11 gangs zu Publikationen und Forschungsdaten Qualifizierung der Mitarbeiter zur Nutzung der sich im Rahmen der Digitalisierung ergebenden erweiterten Möglichkeiten in der Forschung Integration der verschiedenen Datenbanken mit Forschungsinformationen zu einem Forschungsinformationssystem Ausbau und Weiterentwicklung der Digitalisierung der Sammlungen der Universität Bereich: Digitalisierung in der Verwaltung Schwerpunkte: Einfacher elektronischer Zugang zu allen Verwaltungsleistungen vereinfachter digitaler Austausch von Akten, Vorgängen, Dokumenten Ebenenübergreifende und nutzerorientierte Optimierung von Prozessketten Maßnahmen: Einsatz eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) für den Workflow von elektronischen Formularen und der revisionssicheren Archivierung von digitalen Dokumenten. Implementierung eines zukunftsorientierten ERP-Systems, um u.a. den gesetzlich geforderten elektronischen Rechnungsprozess abzubilden und Verwaltungsaufgaben prozess-orientiert zu umzusetzen. Hochschule für angewandte Wissenschaften Hochschule für Wirtschaft und Technik Dresden (HTW Dresden) (IT-gestütztes) Qualitätsmanagement Ziele Abbildung und Bewertung qualitätsrelevanter Prozesse Entwicklung Arbeitssicherheit- und Risikomanagement Maßnahmen Aufbau IT-Qualitätsmanagementsystem Elektronisches Hochschulmanagement (ERP-Software) Ziele Zentrale IT-Dienste/Servicetechnik im Hochschulzentrum Hochschulzentrum zu IT-Service-Center umbauen → Erweitertes Serviceangebot Ausrichtung/(Einbau) Serviceprozesse IT-Managementsystem Modernisierung Infrastruktur –Verwaltung, -beschaffung, -qualität durch Dezernat Technik → stetige Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) III. 9 Seite 4 von 11 Verbesserung Schaffung Kassensystem für Campus4You Maßnahmen Campus4You mit TU Dresden (geplante Einführung WS 2019/2020) - Elektronische Identifizierung - E-ticket, Bezahlfunktion (geplant), SLUB, Verkehrsbetriebe-Kooperation Ausbau IT-Beratungsangebote Anbindung an X-Win (Wissenschaftsnetz) Definition zielgruppenorientierter IT-Services in Katalog Sanierung/Erneuerung Serverraum (Forschungs-) Datenmanagement Ziele Gewährleistung sicherer Datenverwaltung/-archivierung Freier Zugang zu so verwalteten Daten (elektronischer Zugang) Metadaten zu Forschungsaktivitäten in Forschungsinformationssystem (FIS AWI) sichtbar machen Vernetzung mit internationalen Datenbanken → generell zentrale Speicherung Entwicklung Rahmenkonzept in Verbindung mit Schaffung notwendiger Infrastruktur (bis 2025) Maßnahmen Infrastruktur/Rahmenbedingungen für Forschungsdatenmanagement bereitstellen → Schrittweiser Aufbau der IT Konkrete Entwicklung Strategien und Open-Access-Strategie (Inhalt siehe Ziele) Förderung Datenverantwortungs-/Open-Access-Kultur durch Weiterbildung → Sensibilisierung Digitalisierung der Forschung Ziele Schaffung/Ausbau Forschungsinformationssystem (Knowhow, Infrastruktur, Ansprechpartner, Kooperationspartner erfassen) Erhebung von Kennzahlen, Monitoring FETS: Forschungs-, Entwicklungs-, Transferservice Bündelung bestehender Serviceangebote in zentralem FETS (Aufbereitung Information, Unterstützung bei Anträgen, Kalkulation, Projektcontrolling) Maßnahme Fortsetzung/Verstetigung Serviceangebote für Forschende Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) III. 9 Seite 5 von 11 Umsetzung Evaluierungskonzept zwecks Qualitätssicherung → beides IT-Gestützt Hochschule Mittweida Hochschulmanagement Ziele Fernlehre/Dezentrale Studienangebote in HSM verwurzelt Verbindung akademischer Teil Lehre/Forschung konsequent mit wissenschaftsunterstützenden Bereich (Verwaltung/Servicebereich) durch Digitalisierung Digitale Abbildung und Ordnung aller Studiengänge und Relevanter Informationen auf einer für alle HSM-Angehörigen frei zugänglichen, transparenten Basis Career Service digitalisieren→ Hohe Vernetzung HSM mit (regionalen) Partnern Nutzung sozialer Medien etc. zum Zwecke des Marketings Maßnahmen Komplementierung des Hochschulmanagement durch konsequente Umstellung Managementinstrumente im Inneren und nach außen durch Digitale Instrumente Digitale Bereitstellung/ digital gestützte Lehr-Lernszenarien besonderer Markt- und Positionschancen Einführung ERP-Software Forschung Ziele Integration des Entwicklungsfeld Digitalisierung im Sinne einer im Querschnitt über die Wissenschaftsdisziplin angelegte Forschung Forschungsservice, Forschungsqualitätsmanagement, Forschungsdatenmanagement Digitales Forschungscontrolling → Standardisierung der Planungsverfahren (Projekte und Drittmittel) Technisierung der Ausstattung und Infrastruktur Maßnahmen Kompetenzzentrum Digitalisierung für Forschung aber auch HSM selbst Transfer Ziele Transferprojekt „Saxony5“ (Innovative Hochschule) → Digitalisierung der eigenen Hochschule und Vernetzung mit den anderen HAW´s auf diesem digitalisierten Niveau Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) III. 9 Seite 6 von 11 Westsächsische Hochschule Zwickau Hochschulmanagement/(IT)Infrastruktur Ziele Technischen Standard und Serviceorientierung der IT-Infrastruktur erhalten Organisatorische Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturen hinsichtlich Anforderung der Digitalisierung IT-Infrastruktur konsequent und serviceorientiert auf hohem Niveau ausbauen Ausführliches IT-Konzept um alle Aspekte (24/7 Verfügbar für alle HS-Angehörige, Datenschutz, Kapazitäten…) zu erfassen und planen Nutzung digitaler Formen der Datenverarbeitung Maßnahmen Aufbau und Einführung webbasiertes Prozessmanagement für alle Hochschulangehörigen Einführung IT-gestützte Campusmanagementsystem und Enterprise-Ressource-Planung-System Etablierung Studien-Service-Zentrum (IT-Basiert) Fortschreibung IT-Konzept zum Ausbau Datennetzes, Datenmanagements inklusive Archivierung, Support- und Beratungsstrukturen, Server-Hostings Aufbau ERP-Software Forschung Ziel Öffentlichkeitswirksame, transparente und zugängliche Darstellung der Forschungsleistung → neben Publikationen webbasiert Open Access Empfehlung für neue mediale Formate Kompetenzzentrum Digitalisierung etablieren Maßnahmen Weiterentwicklung Hochschuleigenes Forschungsinformationssysteme (FIS) hinsichtlich Standardisierung , Anreicherung, Verknüpfung von Daten Mitwirkung Hochschulbibliothek → Digitalisierung Verstärkte Nutzung Soziale Medien Hochschulmarketing Ziele Schaffung einer Corporate Identity → (nach Profillinie der technischen Ausrichtung) digital vermitteln Nutzung Digitaler Kanäle zur wirksamen Verbesserung Informationsbereitstellung Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) III. 9 Seite 7 von 11 Vernetzungsintensivierung Maßnahmen Marketingkonzept mit digitalem Anteil erstellen Erhöhung mediale Präsent an HS-Standort Erfolgskontrollsystem zur systematischen Prüfung Werbematerial und Wirksamkeit (IT-gestützt) Transfer Ziele Transferprojekt „Saxony5“ → Digitalisierung der eigenen Hochschule und Vernetzung mit den anderen HAW´s auf diesem digitalisierten Niveau Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK) Hochschulmanagementsystem Ziele (digitale) Vernetzung innerhalb der HTWK Grundprinzip auch bei inneren Abläufen Digitale Instrumente und Formate hochschulweiter Vernetzung ausbauen → Einführung einer Inventursoftware Maßnahmen Zentrale Stabsstelle zwecks Vernetzung und Formate wie z.B. PODIUM.de ERP-Software-Einführung (Für Rechnungswesen, Beschaffung…) geplant Campus-Management-System für Studierendenorganisation geplant ERP-Software Marketing und Informationen Ziele Zukünftiger Ausbau Information Studienorientierung und Marketing Professionalisierung der Öffentlichkeitsarbeit (auf digitaler Ebene) Strukturentwicklung Ziele Hochschulbibliothek als zentrale Einheit durch digitale Aspekten stärken Servicefunktion des IT-Servicezentrum (ITSZ) in Leistungsumfang und Dienstleistungsqualität ausbauen Sicherung der IT-Strukturen Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) III. 9 Seite 8 von 11 Zentrale IT-Projekte und Prozesse mit Umsetzung IT-Großprojekte neu fassen Maßnahmen Serviceleistung der Bibliothek aufgrund Bibliothekssoftware Alma ausbauen Dialog IT-Ausschuss und ITSZ ausweiten → Bedarf an IT-Leistung ermitteln und priorisieren → bessere Funktionalität Zentralisierung von IT-Dienstleistung und deren Angleichung überwacht durch CIO (Chief Information Officer) Digitalisierung des Angebot/Digitalisierungskonzept Hochschularchiv in Kooperation mit ITSZ (auch für Langzeitarchivierung) Hochschule Zittau/Görlitz Hochschulmanagementsystem Ziele Neue Art des Hochschulmanagement/Hochschulsteuerung Einführung digitales Controlling Maßnahmen Campusmanagement SONIC Bewerbungsprogramm DoSV konsequent weiterverfolgt Digitaler Anteil am Zentrum für Kommunikation und Information (ZKI) Controlling digital im Zentrum für Wissens- und Technologietransfer (ZTW) Aufbau ERP Strukturentwicklung Ziele Bereitstellung einer effizienten IT-Struktur für alle Bereiche der HSZG Hochschulweit abgestimmtes integriertes Informationsmanagementsystem Ausbau der vorhandenen IT-Strukturen zur Optimierung der Arbeitsprozesse der Verwaltung Maßnahmen Flächendeckende Bereitstellung/Ausbau geeigneter Netzinfrastruktur (LAN, WLAN) Ausbau Informationssicherheitsmanagement/Identitätsmanagement Erhöhung Datensicherheit/Datenschutz Standortübergreifende Nutzung von IT-Strukturen in Kooperationen Digitalisierung der Forschung/Transfer Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) III. 9 Seite 9 von 11 Ziele Digitalisierung Forschungsergebnisse (Austausch, Erhebung, Speicherung, Archivierung) Digitalisierte Vernetzung mit Kooperationspartnern Maßnahmen Verbesserung Bedingungen zur Nutzung (externer) Cloud-Dienste, hohe Speicheranforderungen, Langzeitarchivierung etc. Digitalisiertes Forschungsdatenmanagement Mitglied „Saxony High 5“ und Innovative Hochschule → digitale Vernetzung mit anderen sächsischen HAW´s Marketing Ziele Frisches Corporate Design und moderne Marke HSZG Maßnahmen Vertretung im WWW Auftritt in sozialen Medien z.B. Videopodcast Content-Management-System Suchmaschinenoptimierung Kunst- und Musikhochschulen Palucca Hochschule für Tanz Dresden Fortführung des Projekts „Online-Datenbank zu Fragen der Methodik und Didaktik in der Tanzausbildung“ als Wissensspeicher für alle Lehrenden Hochschule für Bildende Künste Dresden Einrichtung eines 3D-Labors und einer Werkstatt für computergestütztes Entwerfen (personell gefördert aus dem Programm „Gute Lehre – Starke Mitte“) Digitalisierung wertvoller Bestände der Hochschulbibliothek an der SLUB und Vernetzung Pflege des Alumni-Netzwerks u.a. über die Website www.kunstknall.de Auszug aus dem HEP der HfBK 2018: VIII. Digitalisierung der HfBK Dresden (Hochschule 4.0) Die HfBK Dresden gehört zu den Gründungsgesellschaftern der Bildungsportal Sachsen GmbH und hat den Weg dieses Anbieters von digitalen Lehr- und Lernplattformen damit aktiv begleitet. Allerdings stellte sich im Laufe der Entwicklung heraus, dass Lösungen wie die Lernplattform OPAL sich für Universitäten und Fachhochschulen in hohem Maße eignen, allerdings die Besonderheiten und Anforderungen von Lehre und Studium an Kunsthochschulen nur ungenügend berücksichtigen. Denn die Lehr- und Studienformate sind an Kunsthochschulen stärker von Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) III. 9 Seite 10 von 11 Einzel- und Kleingruppenunterricht geprägt, als in den anderen Hochschularten. Beispielsweise verlangen Einzelkonsultationen die dialogische Auseinandersetzung zwischen Künstlerprofessor/in und Studierenden am Originalwerk . Hierdurch ist es nur in eingeschränktem Maße möglich, die bisherigen Lehrformen durch digitale zu ersetzen. Die herkömmlichen Instrumente für digitale Lehr- und Lernformen sind in der Anwendung bei Kunsthochschulen nur bedingt oder nicht geeignet. Es bedarf daher an der HfBK Dresden anderer Voraussetzungen für die Digitalisierung in Lehre und Studium. Die HfBK Dresden setzt aus diesem Grunde auf flexiblere Möglichkeiten zur Implementierung von digitalen Lehrund Lernangeboten, wie etwa Cloudlösungen. Die HfBK Dresden hat 2018 als erste Kunsthochschule am Standort Dresden dem SMWK ihr IT-Konzept vorgelegt, das die Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen für die Nutzung der Angebote des Zentrums für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen (ZIH) an der Technischen Universität Dresden in den Bereichen Clouding, Datenspeicherung/-sicherung und Exchange-Lösungen vorsieht. Bereits heute sind an der HfBK Dresden zahlreiche Datenbanken für Lehre, Studium und Forschung im Einsatz, wie etwa das Archiv für Techniken und Materialien zeitgenössischer Künstler (artemak), die Röntgenbilddatenbank sowie die Datenbank des Archivs und der Kustodie. In der umfangreichen Werkdatenbank sind bereits seit 2003 Werke und biografische Daten von Lehrenden, Kunststudenten und Absolventen der Hochschule abrufbar, soweit diese sie bereitstellen. Die Datenbank soll weitergeführt werden. Die stetig wachsenden Anforderungen verlangen nach einer Zusammenarbeit mit dem ZIH und einer leistungsfähigen Datendirektverbindung mit Übertragungsraten ab 1 Gbit/Sek.. Die HfBK Dresden setzt aber auch mit ihrem neu eingerichteten 3D-Labor, mit ihrer Werkstatt für computergestütztes Entwerfen und im Bereich Computer-Aided Design in Lehre, Studium, künstlerischer Praxis und Forschung Maßstäbe. So setzten Restauratoren dreidimensionale Erfassungstechniken (Laserscanning) ein, entwickeln Bühnen - und Kostümbildner ihre Entwürfe am Computer mit CAD-Programmen, arbeiten Theaterplastiker mit 3D-Druck, plotten Theatermaler digitale Bühnenbilder aus, werden Kostüme und Masken durch 3D-Druck oder Laserschnitt hergestellt. Für die erfolgreiche Umsetzung der Digitalisierung in Lehre und Studium, aber auch in künstlerischer Praxis und Forschung, fehlt es derzeit an den Kunsthochschulen an Fachpersonal. Es handelt sich um ein Gebiet, bei dem nicht personelle Ressourcen getrennt an jeder Einrichtung aufzubauen sind, sondern in Kooperation der Hochschulen untereinander. Dabei steht weniger die standortbezogene Zusammenarbeit im Vordergrund, als die spartenbezogene . Dies folgt aus dem Umstand, dass die Gemeinsamkeiten in Lehr- und Lernformen an der HGB Leipzig und der HfBK Dresden größer sind, als die der Kunsthochschulen vor Ort zueinander. Die Digitalisierung ist aber auch aus den Zentralen Einrichtungen und der Verwaltung der HfBK Dresden nicht mehr wegzudenken. Werden Bestände der Hochschulbibliothek und des Archivs digitalisiert, um die Nutzung der Medien zu erleichtern, so erleichtern digitale Prozesse in der Verwaltung den Workflow, verbessern digitale Services die Dienstleistungen für Studierende, wissenschaftliches und künstlerisches Personal. Die HfBK Dresden will die Möglichkeiten , die die Digitalisierung bietet, nutzen, um damit Lehre, Studium, künstlerische Praxis und Forschung voranzubringen . Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) III. 9 Seite 11 von 11 Hochschule für Musik Dresden Auszug aus dem HEP 2018: 3.4.4 Digitalisierung Die Hochschule wird im Zeitraum der Entwicklungsplanung die digitale Bereitstellung und Erarbeitung von Wissen weiter vorantreiben. Mit der Umsetzung eines kunsthochschuleinheitlichen Campusmanagementsystems (HisinOne) und der Einführung der ERP Software werden bis 2022 und darüber hinaus die zentralen Verwaltungsprozesse vereinheitlicht und digitalisiert. Die Einführung der neuen ERP-Software an der HfM startet mit dem Roll-Out im Jahr 2019 und wird 2020 produktiv gehen. Damit wird eine neue Software für die zentralen Geschäftsprozesse der Hochschulverwaltung wie Finanz- und Rechnungswesen, Beschaffung, Personalmanagement und Controlling implementiert. Die Einführung von HISinOne wird dazu beitragen, eine Erhöhung der Effizienz und Effektivität bei der Bewältigung der Prozesse des Student-Life-Cycle (Bewerbung, Zulassung, Prüfung) zu erreichen . Bis Ende 2022 werden nacheinander Studierenden-, Prüfungs- und Veranstaltungsmanagement mit der neuen , modernen Software abgebildet sein. Um bei Fragen der Digitalisierung weiterhin mithalten zu können, pflegt die Hochschulbibliothek Kooperationen mit den sächsischen Hochschulbibliotheken sowie mit allen deutschlandweiten musikbibliothekarischen Einrichtungen. Die Möglichkeiten der Digitalisierung werden hier perspektivisch für die Vereinfachung von Bezahlvorgängen und die Einführung eines Modells der nutzergesteuerten Erwerbung (PDA) genutzt. Hochschulintern werden den Studierenden künftig unterschiedliche Wissensformate wie Vorlesungs-Downloads, digitale Semesterapparate, Notenmaterial und Partituren, Probentermine, Modulbeschreibungen und ähnliches über die Website der Hochschule bereitgestellt. Die Hochschule nutzt das Lernprogramm Orlando in der Lehre im Fach Gehörbildung. Es wird derzeit geprüft, ob eine dritte Version des Programms für die Zielgruppe des musikalischen Nachwuchses weiterentwickelt werden kann. Das Institut für Musikermedizin unterstützt die Entwicklung von digitalen Lehrkonzepten. Hochschule für Musik und Theater Leipzig Weiterführung der zwei online-Schriftenreihen („Musikpädagogik“ und „Musikwissenschaft“) Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig (HGB) Nach Ansicht der Hochschule ist Digitalisierung für Kunsthochschulen nur bedingt anwendbar. Vorstellbar sei es, Konferenzen, Vorlesungen, Diskussionsrunden und Ausstellungen auf der Website der HGB im Stream öffentlich zugänglich zu machen. Erreicht werden soll damit eine stärkere Wahrnehmung der HGB (Ausbau der Hochschul- Kommunikation, Präsenz in sozialen Medien und im online-Journalismus). Anteil der Lehrenden, der sich seit 2014 zum Thema digitales Lehren und Lernen weitergebildet hat Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) III. 4 2014 2015 2016 2017 2018 Einsatz digitaler Lernmittel in Präsenzveranstaltungen Universität Leipzig, HDS 5,6 5,2 8,0 5,6 0,6 blended Learning-Veranstaltungen Universität Leipzig, HDS 2,9 2,1 2,6 15,6 3,1 virtuelles Lernen Universität Leipzig, HDS 4,8 4,5 2,6 0,3 0,5 Einsatz digitaler Lernmittel in Präsenzveranstaltungen HDS 5 3 4 3 4 blended Learning-Veranstaltungen TUBAF, HDS 7 8 7 11 10 virtuelles Lernen - - - - - - Gesamt (eindeutige Zuordnung zu drei vorgegebenen Teilbereichen war nicht möglich) TU Dresden, HDS 3,2 5,4 6,2 4,6 6,5 Einsatz digitaler Lernmittel in Präsenzveranstaltungen HTW Dresden, HDS 14 17 15 23 bisher keine blended Learning-Veranstaltungen HTW Dresden 0 0 0 7 bisher keine virtuelles Lernen - - - - - - Einsatz digitaler Lernmittel in Präsenzveranstaltungen HTWK Leipzig, HDS ca. 10 ca. 5 ca. 5 ca. 20 blended Learning-Veranstaltungen HTWK Leipzig ca. 10 ca. 5 ca. 5 virtuelles Lernen HTWK Leipzig ca. 10 ca. 5 Einsatz digitaler Lernmittel in Präsenzveranstaltungen WHZ, Prorektorat 5 0 1,5 3,1 4,6 blended Learning-Veranstaltungen WHZ, Prorektorat 4,5 4,1 10,8 23,6 5,1 virtuelles Lernen WHZ, Prorektorat 0 0 0 0 0 Einsatz digitaler Lernmittel in Präsenzveranstaltungen Hochschule Zittau/Görlitz, Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen in Meißen 3,8 3,8 4,94 4,94 10,64 blended Learning-Veranstaltungen Hochschule Zittau/Görlitz, TU Dresden 0,38 0,38 0,76 1,52 1,14 virtuelles Lernen Hochschule Zittau/Görlitz 1,52 1,52 4,56 5,7 4,94 HTWK Leipzig Hochschule Zittau/Görlitz HTW Dresden Anteil der Lehrenden* in Prozent, die an einer Weiterbildung teilgenommen habenWeiterbildung durchgeführt durchThema der Weiterbildung Westsächsische Hochschule Zwickau U Leipzig TU Dresden TU BA Freiberg Seite 1 von 2 Anteil der Lehrenden, der sich seit 2014 zum Thema digitales Lehren und Lernen weitergebildet hat Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) III. 4 Einsatz digitaler Lernmittel in Präsenzveranstaltungen 0 0 0 0 0 blended Learning-Veranstaltungen 0 0 0 0 0 virtuelles Lernen 0 0 0 0 0 Einsatz digitaler Lernmittel in Präsenzveranstaltungen BPS Bildungsportal Sachsen GmbH zum E-Learn-System OPAL k.A. k.A. 78 k.A. k.A. blended Learning-Veranstaltungen BPS Bildungsportal Sachsen GmbH zum E-Learn-System OPAL k.A. k.A. 78 k.A. k.A. virtuelles Lernen BPS Bildungsportal Sachsen GmbH zum E-Learn-System OPAL k.A. k.A. 78 k.A. k.A. * Als "Lehrende" werden hier verstanden: • Professoren • Dozenten und Assistenten • wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter • Lehrkräfte für besondere Aufgaben Palucca Hochschule für Tanz Dresden HGB Leipzig Seite 2 von 2 Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) III. 10 Seite 1 von 3 IT-Strategien und deren Aussagen in den sächsischen Hochschulen: a) Unabhängigkeit von proprietären Softwareanbietern und Autonomie der Nutzung und Weiterentwicklung von Software mittels Open Source und b) Datensicherheit?) zu a) Hochschule Aussage TU Chemnitz Open Source Produkte in nicht unerheblichem Umfang im Einsatz, davon kostenpflichtige und unter Wartungsvertrag stehende Produkte ebenso wie kostenfreie Open Source Produkte TU Dresden - bereits bei Ausschreibung einer Software werden Belange der Informations - und Cybersicherheit als wichtige Kriterien zur Bewertung herangezogen - IT-Ordnung der TU Dresden regelt Umgang mit IT-Infrastruktur, deren Bestandteil auch die Software ist; regelmäßige externe Audits der großen übergreifenden Softwareanwendungen werden durchgeführt; Einsatz von Open Source erfolgt vorrangig im Umfeld von Forschung und Lehre - für Ressourcenplanung und damit Sicherstellung der Anforderungen an ordnungsgemäße Verwaltung werden Standard-Software- Produkte eingesetzt mit diesen Softwareprodukten kann sichergestellt werden, dass alle gesetzlichen Anforderungen zu geforderten Stichtagen auch umgesetzt sind, die Datenqualität aufgrund einer einheitlichen Datenbasis gesichert und die notwendigen Leistungen zur Wartung und Weiterentwicklung der Software über Wartungsverträge sichergestellt ist. Speziell für Enterprise Resource Planning (ERP) und Student Lifesycle Management (SLM) ist kein den Anforderungen genügendes Open Source Produkt bekannt TUBAF Thematisierung verschiedener Nutzergruppen für Software sowie deren Rahmenbedingen: - Wissenschaftliche Spezialsoftware in Forschung und Lehre: sehr kostenintensiv in Forschung Finanzierung durch Drittmittel möglich ; problematischer ist die Finanzierung von Softwareprodukten für die Lehre Softwareeinsatz wird hier in den meisten Fällen sehr praxisnah gestaltet und erfordert häufig den Einsatz von Softwarepaketen, die in den Zielbranchen als Standard gelten - Standard-Software für Büroanwendungen (Office-Pakete) und Kommunikation - hochschulübergreifende Software zur Unterstützung von Lehre und Forschung (Forschungsverwaltungssystem / Forschungsbericht) - Betriebssoftware in Verwaltung: als Verbundprojekt sächsischer Hochschulen soll eine einheitliche und leistungsfähige Software zur Unterstützung der gesamten Ressourcenplanung und - steuerung bereitgestellt werden. Zu diesem Zweck wurde das Enterprise-Resource-Planing-Kompetenzzentrum Sächsischer Hochschulen (ERP-KSH) gegründet. Darüber hinaus wurde in Abstimmung mit der TU Chemnitz ein Projekt zur Einführung eines modernen Campusmanagementsystems gestartet . Bei dem ausgewählten System handelt es sich um eine Open Source-Software. HS Mittweida - Bestrebung, bei der Auswahl von Software-Produkten Open- Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) III. 10 Seite 2 von 3 Source-Software mit einer nicht einschränkenden Lizenz zu bevorzugen - Kooperation mit anderen Hochschulen, um Erfahrungen beim Einsatz von softwaregestützten Prozessen auszutauschen und bereits existierende Lösungen kooperativ zu nutzen - Aussage, dass man in der Praxis weiterhin in vielen Bereichen auf Spezialsoftware angewiesen sei, dessen kommerzielle Anbieter keine solchen Lizenzmodelle anbiete und auch in Bezug auf weitere Software-Abhängigkeiten beschränkend wirke. - derzeit und vermutlich auch in Zukunft wird ein Großteil der Softwarelandschaft durch kommerzielle Anbieter mit teils proprietärer Software, aber entsprechenden Wartungsverträgen, abgedeckt werden Grund: Eigenentwicklungen bzw. Weiterentwicklungen auf Open- Source-Basis erfordern ein Vielfaches an geeignetem Personal in der IT-Entwicklung, insbesondere muss der Support für eigene Software-Produkte langfristig sichergestellt werden, da hier ein Risiko für den gesamten Hochschulbetrieb bestehen könnte HTW Dresden nicht explizit in IT-Strategie erwähnt, jedoch im Mai 2018 Verabschiedung einer Open Access Strategie durch die HTW, die auch eine Positionierung der Hochschule zu OER (Open Educational Resources) beinhaltet WHS Zwickau bei jeder Neueinführung von Systemen wird Einsatz von Open-Source- Lösungen geprüft, um eine Bindung an proprietäre Softwareanbieter möglichst zu vermeiden. Im Einsatz bewährte, im Portfolio der WHZ gesetzte und vom ZKI als zentraler Dienstleister unterstützte Systeme in Bereich Open-Source sind z.B.: o Linux im Betriebssystembereich (Desktop, Webserver, Anwendungsserver ), o Mozilla Firefox als Web-Browser, o LDAP als Verzeichnisdienst, o MySQL, PostgreSQL als Datenbanksysteme, o Typo3 als Content Management System, o Eclipse für komplexe Softwareentwicklungen, o Bareos für die Datensicherung. Weitere Open-Source-Softwarelösungen kommen in verschiedensten Wissenschaftsbereichen zum Einsatz. Trotzdem bleibt festzustellen, dass wir oft gezwungen sind auf proprietäre Softwareanbieter zu setzen. Exemplarisch genannt sei die Situation , dass wesentliche Systeme für die gesamte Hochschulverwaltung nur auf Basis Microsoft Windows zur Verfügung stehen und damit ein Open-Source-Betriebssystem nicht in Frage kommt. zu b) Hochschule Aussage TU Dresden - Cyber-Sicherheitsstrategie 2020 als Teil der IT-Strategie der TU Dresden einfügt - wesentliche Schwerpunkte: nachhaltiges Qualitätsmanagement für integrierte Softwaresysteme, nachhaltiges und qualitätsgesichertes Risiko- und Sicherheitsmanagement, Professionalisierung der IT- Betreuung in ihren Organisationseinheiten U Leipzig - erklärtes Ziel der Universität und Bestandteil der IT-Strategie Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) III. 10 Seite 3 von 3 - Einsatz eines eigenen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) seit Frühjahr 2018 HS Mittweida - Hochschule hält sich an Empfehlungen und Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und an geltende Datenschutzgesetze - zur Verwaltung ist Open-Source-Tool „verinice“ im Einsatz (vom BSI lizenziert) HTW Dresden - seit drei Jahren Beauftragter für Informationssicherheit im Einsatz - seit Dezember 2015: Leitlinie zur Gewährleistung der Informationssicherheit legt hochschulübergreifend Kriterien für die Informationssicherheit sowie Verantwortlichkeiten für deren Erfüllung fest; hierbei wurde großer Wert auch darauf gelegt, den Entscheidungsspielraum der jeweiligen Verantwortlichen bezüglich einzusetzender Hard- und Software nicht ohne Sachgrund einzuschränken . - auf dieser Grundlage: Erarbeitung weiterer Regelungen und Richtlinien zur Gewährleistung der Informationssicherheit in Teilbereichen ; hierbei wird sowohl beim Regelungsgehalt als auch bei der Formulierung darauf geachtet, dass der jeweilige Administrator, Verfahrenszuständige oder Leiter der organisatorischen Einheit freie Hand bei der Softwareauswahl hat, solange die Belange der Informationssicherheit gewahrt bleiben HTWK Leipzig Zentrale Weiterbildungen insbesondere im Bereich IT-Sicherheit und Datenschutz werden seit 2017 3-4 mal jährlich durchgeführt. Zielgruppe sind alle Mitglieder im IT-Sicherheitsmanagementteam (offene Veranstaltung ). WHS Zwickau - Sicherheitsordnung; - Campusweit Systeme mit Sicherheitslösungen der Firma Sophos installiert - derzeit laufendes Projekt zur Einführung eines leistungsfähigen Next-Generation Firewall-Systems HS für Bildende Künste Dresden festgeschriebene Ziele in Strategie: - bei Umsetzung der Digitalisierung muss IT-Infrastruktur den Datenschutz und die Datensicherheit gewährleisten - Erreichen hoher Schutzstandards (z.B. Firewalls, Virenscanner, Rollen- und Rechtezuordnungen, tägliche Datenbackups auf räumlich voneinander getrennten Systemen sowie georedundante Datenleitungen ) Interdisziplinäre Studiengänge an sächs. Hochschulen im Kontext von Digitalisierung Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) III. 13 Studiengang Hochschule Medieninformatik und interaktives Entertainment HS Mittweida Medieninformatik mit zusätzlichem transdisziplinäres Studienprofil Bibliotheksinformatik HTWK Leipzig Data Science TU Chemnitz Advanced Manufacturing (bisher Merge) TU Chemnitz Digitale Arbeit TU Chemnitz Digitale Medien und Kommunikationskulturen TU Chemnitz Sensorik und kognitive Psychologie TU Chemnitz Biomedizinische Technik TU Chemnitz Business Intelligence & Analytics TU Chemnitz Human Factors TU Chemnitz Informatik für Geistes- und Sozialwissenschaftler TU Chemnitz Medien und Instruktionspsychologie TU Chemnitz Elektrotechnik WHS Zwickau Digital Health WHS Zwickau Informatik WHS Zwickau Informatik WHS Zwickau Informations- und Kommunikationstechnik WHS Zwickau Elektrische und Elektronische Systeme WHS Zwickau Intelligente Gebäudeinfrastrukturen WHS Zwickau Wirtschaftsinformatik WHS Zwickau Wirtschaft und Informatik HS Zittau/Görlitz Integrierte Managementsysteme (Hybrid aus Umweltmanagement, Qualitätsmanagement, technische Grundlagen) HS Zittau/Görlitz Gebäudesystemtechnik HTW Dresden Environmental Engineering HTW Dresden Angewandte Informationstechnologien HTW Dresden Bachelor und Master Digital Humanities U Leipzig Journalismus U Leipzig Bioinformatik U Leipzig Wirtschaftsinformatik U Leipzig Linguistik U Leipzig Informatik U Leipzig Angewandte Informatik TUBAF Hochschule (HS) Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur (HTWK) Westsächsische Hochschule (WHS) Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Universität (U) Seite 1 von 1 Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) VI. 11 Seite 1 von 1 Förderung nach Umfang und Fördergegenstand im Rahmen des Pilotprojektes Regiocrowd, und ihr Ergebnis Datum Empfänger Zahlungsgrund Summe ausgezahlt durch 2017 NP Dübener Heide Projektmanagement 25.000,00 € SMUL 2018 NP Dübener Heide Projektmanagement 25.000,00 € SMUL 19.09.2017 NP Dübener Heide Erweiterung der Plattform, Sachkosten, Veranstaltungen 50.000,00 € LaNU 05.03.2018 Förderverein Natura Miriquidica e.V. Aufbau / Koordinierung Region Erzgebirge 4.000,00 € LaNU 05.03.2018 Naturschutzstation Neschwitz e.V. Aufbau / Koordinierung Region Oberlausitz 4.000,00 € LaNU 07.03.2018 Universitas im bauernhaus e.V. Aufbau / Koordinierung Region Elbland 4.000,00 € LaNU 05.03.2018 LeipzigGrün Netzwerk für Stadtkultur Aufbau / Koordinierung Region Leipzig 4.000,00 € LaNU 05.03.2018 Uni im Grünen e.V. Aufbau / Koordinierung Region Sächsische Schweiz 4.000,00 € LaNU 07.03.2018 IBZ St. Marienthal Aufbau / Koordinierung Region Zittauer Gebirge 4.000,00 € LaNU 07.03.2018 Natur & Transition, Büro für Regionalentwicklung und Umweltbildung Aufbau / Koordinierung Region Mittelsachsen 4.000,00 € LaNU 04.06.2018 Fremdenverkehrsverein Rosenbach / Vogtl. E.V. Aufbau / Koordinierung Region Vogtland 4.000,00 € LaNU GESAMT Ausgaben 132.000,00 € Ende 2018 NP Dübener Heide Projektmanagement, Ausbau der Plattform 6.884,00 € LaNU Ende 2018 Förderverein Natura Miriquidica e.V. Aufbau / Koordinierung Region Erzgebirge 937,50 € LaNU Ende 2018 Naturschutzstation Neschwitz e.V. Aufbau / Koordinierung Region Oberlausitz 937,50 € LaNU Ende 2018 Universitas im bauernhaus e.V. Aufbau / Koordinierung Region Elbland 937,50 € LaNU Ende 2018 LeipzigGrün Netzwerk für Stadtkultur Aufbau / Koordinierung Region Leipzig 937,50 € LaNU Ende 2018 Uni im Grünen e.V. Aufbau / Koordinierung Region Sächsische Schweiz 937,50 € LaNU Ende 2018 IBZ St. Marienthal Aufbau / Koordinierung Region Zittauer Gebirge 937,50 € LaNU Ende 2018 Natur & Transition, Büro für Regionalentwicklung und Umweltbildung Aufbau / Koordinierung Region Mittelsachsen 937,50 € LaNU Ende 2018 Fremdenverkehrsverein Rosenbach / Vogtl. E.V. Aufbau / Koordinierung Region Vogtland 937,50 € LaNU Restbetrag Schlusszahlung 14.384,00 € GESAMTBETRAG PROJEKT 146.384,00 € Umfang der Förderung von Smart-City-Projekten bzw. -Forschungsprojekten Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) VII. 6 SAENA, Stand 27.08.2018 Kommune Titel Laufzeit - ca. Ausführende Institution / Zuwendungsempfänger und Partner Inhalte Förderung Fördersumme Link Dresden Ausstattung von Park&Ride-Plätzen mit Parksensoren zur Erhebung von Belegungsdaten Mitte 2018 - Ende 2019 Ausführend: Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (VVO); Partner: Nürnberger Start-Up Smart-City- System Implementierung eines Konzeption eines Parkleitsystems; moderne Verkehrsdatenerfassung; Maßnahmen/Konzept für die Digitalisierung von Verkehrssystemen; --> Ausstattung 799 Stellplätze mit einem batteriebetriebenen Sensor; Echtzeitübertragung der Daten innerhalb der Fahrplanauskunft BMVI gefördert (Sofortprogramm Saubere Luft 2017 - 2020, Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme) 92.140,00 € https://www.kommune21.de/meldung_2917 9_F%C3%B6rderung+des+digitalen+Verke hrs.html https://www.sz-online.de/sachsen/sensorenhelfen -bei-parkplatzsuche-3956748.html Dresden Ausstattung von Haltestellen mit dynamischen Fahrgastinformationsanzeigen zur Darstellung von Abfahrten in Echtzeit und Störungsmeldungen Seit Mitte 2018 Ausführend: Dresdner Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (DVB AG) Ausstattung von Haltestellen mit dynamischen Fahrgastinformationsanzeigen BMVI gefördert (Sofortprogramm Saubere Luft 2017 - 2020, Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme) 210.700,00 € https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlag e/Presse/foerderbescheide-digitalisierungkommunale - verkehrssysteme.pdf?__blob=publicationFil e Dresden Digitalisierung hochbelasteter innerstädtischer Kooridore in Dresden unter Nutzung von V2I- Anwendungen Seit Mitte 2018 Ausführend: Landeshauptstadt Dresden u.a. Maßnahmen/Konzept für die Digitalisierung von Verkehrssystemen; Vernetzte Fahrfunktionen Vehicle - to - Infrastructure BMVI gefördert (Sofortprogramm Saubere Luft 2017 - 2020, Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme) 220.000,00 € https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlag e/Presse/foerderbescheide-digitalisierungkommunale - verkehrssysteme.pdf?__blob=publicationFil e Dresden Entwicklung einer multimodalen Informationsund Vertriebsplattform für Mobilitätspunkte Seit Mitte 2018 Dresdner Verkehrsbetriebe AG BMVI gefördert (Sofortprogramm Saubere Luft 2017 - 2020, Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme) 426.000,00 € http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/ Presse/053-scheuer-zweitefoerderbescheiduebergabe .html Dresden Smart City Dresden // MAtchUP - Europäisches Leitprojekt zur nachhaltigen Stadtentwicklung 2017 - 2022 Ausführend: Stadt Dresden; Partner: Drewag; DVB AG; EA Systems Dresden; Fraunhofer IVI; TU Dresden; Vonovia Vorreiter im EU-Projekt --> Leuchtturmstadt Urbane Plattform; Elektromobilität und LIS; Mobilitätsservices; Smart Energy; Sensortechnologie EU-Förderung http://www.dresden.de/de/wirtschaft/wirtsch aftsstandort/projektekooperationen /smartcity/matchup.php?short cut=matchup Leipzig Aufrüstung des Verkehrsmanagementsystems der Stadt Leipzig Seit Juni 2018 Ausführend: Stadt Leipzig u.a. Maßnahmen/Konzept für die Digitalisierung von Verkehrssystemen; Moderne Verkehrsdatenerfassung BMVI gefördert (Sofortprogramm Saubere Luft 2017 - 2020, Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme) 225.000,00 € https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlag e/Presse/foerderbescheide-digitalisierungkommunale - verkehrssysteme.pdf?__blob=publicationFil e Leipzig DATA INFRASTRUCTURE for Leipzig open Traffic & Environment Seit Mitte 2018 Lecos GmbH (kommunales Unternehmen) BMVI gefördert (Sofortprogramm Saubere Luft 2017 - 2020, Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme) 179.705,00 € http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/ Presse/053-scheuer-zweitefoerderbescheiduebergabe .html Leipzig Smart City Leipzig // TRIANGULUM - Strategie und Laborraum für innovative Lösungen 2017 - 2022 Ausführend: Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung der Stadt Leipzig; Partner: Uni Leipzig Aktive Stadtgesellschaft; Klimagerechtes Quartier; Nachhaltige Mobilität; Neues intelligentes Wohnen Smarte Kommune; Smarte Wirtschaft und Innovation EU-Förderung http://smartcity.leipziger-westen.de/ Seite 1 von 1 Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage 1 zu Frage B) VIII. 1 Seite 1 von 11 Anzahl der Anträge und Anzahl der abgelehnten Anträge auf Förderung im Programm E-Business nach Landkreisen 1. Januar 2014 bis 31. Juli 2018 Jahr Landkreis Branche Anzahl der Anträge Anzahl der abgelehnten Anträge 2014 Bautzen Energieversorg. 1 0 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 3 0 Summe 5 0 Chemnitz, Stadt Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 3 0 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 1 0 Summe 5 0 Dresden, Stadt Baugewerbe 1 0 Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 1 0 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 2 0 Sonst.Dienstleistg. 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 4 0 Summe 9 0 Erzgebirgskreis Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 2 0 Information u.Kommunikation 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 6 0 Summe 9 0 Görlitz Verarbeitendes Gewerbe 2 0 Summe 2 0 Leipzig Sonst.Dienstleistg. 1 0 Summe 1 0 Leipzig, Stadt Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 2 0 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 4 0 Verarbeitendes Gewerbe 1 0 Summe 7 0 Meißen Sonst.wirtschaftl.Dienstleistg. 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 2 0 Summe 3 0 Mittelsachsen Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 2 0 Sonst.wirtschaftl.Dienstleistg. 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 10 0 Summe 13 0 Seite 2 von 11 Jahr Landkreis Branche Anzahl der Anträge Anzahl der abgelehnten Anträge Nordsachsen Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 2 0 Summe 3 0 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Bergbau u.Gew.v.Steinen u.Erden 1 0 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 2 0 Summe 4 0 Vogtlandkreis Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 3 0 Summe 4 0 Zwickau Sonst.wirtschaftl.Dienstleistg. 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 3 0 Summe 4 0 Summe 2014 69 0 2015 Bautzen Gastgewerbe 1 1 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 6 1 Verarbeitendes Gewerbe 12 1 Wasserversorg.,Entsorg.,Beseit.v.Umweltverschm. 1 1 Summe 20 4 Chemnitz, Stadt Baugewerbe 1 0 Erziehung u.Unterricht 1 1 Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 2 1 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 7 0 Information u.Kommunikation 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 6 0 Summe 18 2 Dresden, Stadt Baugewerbe 1 0 Erziehung u.Unterricht 1 1 Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 9 4 Gesundheits-u.Sozialwesen 1 1 Grundstücks-u.Wohnungswesen 1 1 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 13 3 Information u.Kommunikation 6 4 Kunst,Unterhaltung u.Erholung 1 0 Sonst.Dienstleistg. 7 1 Sonst.wirtschaftl.Dienstleistg. 3 0 Verarbeitendes Gewerbe 16 2 Seite 3 von 11 Jahr Landkreis Branche Anzahl der Anträge Anzahl der abgelehnten Anträge Summe 59 17 Erzgebirgskreis Baugewerbe 4 0 Gastgewerbe 2 0 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 5 0 Verarbeitendes Gewerbe 25 3 Verkehr und Lagerei 1 1 Summe 37 4 Görlitz Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 3 0 Verarbeitendes Gewerbe 11 0 Summe 14 0 Leipzig Baugewerbe 1 0 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 4 1 Verarbeitendes Gewerbe 1 0 Summe 6 1 Leipzig, Stadt Baugewerbe 1 0 Erziehung u.Unterricht 1 1 Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 1 0 Grundstücks-u.Wohnungswesen 1 0 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 5 1 Information u.Kommunikation 6 0 Kunst,Unterhaltung u.Erholung 1 1 Sonst.wirtschaftl.Dienstleistg. 4 2 Verarbeitendes Gewerbe 9 1 Summe 29 6 Meißen Baugewerbe 3 1 Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 3 0 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 6 1 Sonst.Dienstleistg. 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 4 0 Summe 17 2 Mittelsachsen Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 1 0 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 7 0 Sonst.wirtschaftl.Dienstleistg. 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 14 1 Summe 23 1 Nordsachsen Baugewerbe 1 0 Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 1 1 Seite 4 von 11 Jahr Landkreis Branche Anzahl der Anträge Anzahl der abgelehnten Anträge Information u.Kommunikation 1 1 Verarbeitendes Gewerbe 7 1 Summe 10 3 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Baugewerbe 2 0 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 3 0 Verarbeitendes Gewerbe 8 0 Verkehr und Lagerei 1 1 Summe 14 1 Vogtlandkreis Baugewerbe 1 0 Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 1 1 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 12 2 Sonst.wirtschaftl.Dienstleistg. 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 13 1 Verkehr und Lagerei 1 1 Summe 29 5 Zwickau Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 1 0 Gastgewerbe 1 1 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 5 1 Verarbeitendes Gewerbe 8 1 Verkehr und Lagerei 1 1 Summe 16 4 Summe 2015 292 50 2016 Bautzen Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 1 0 Grundstücks-u.Wohnungswesen 1 1 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 6 0 Sonst.Dienstleistg. 1 1 Sonst.wirtschaftl.Dienstleistg. 2 1 Verarbeitendes Gewerbe 12 1 Verkehr und Lagerei 2 2 Summe 25 6 Chemnitz, Stadt Baugewerbe 3 0 Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 4 0 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 12 1 Information u.Kommunikation 3 1 Verarbeitendes Gewerbe 12 0 Summe 34 2 Dresden, Stadt Baugewerbe 2 0 Seite 5 von 11 Jahr Landkreis Branche Anzahl der Anträge Anzahl der abgelehnten Anträge Erziehung u.Unterricht 1 1 Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 8 4 Gastgewerbe 1 0 Grundstücks-u.Wohnungswesen 1 1 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 13 1 Information u.Kommunikation 4 1 Kunst,Unterhaltung u.Erholung 1 1 Sonst.wirtschaftl.Dienstleistg. 5 2 Verarbeitendes Gewerbe 17 4 Summe 53 15 Erzgebirgskreis Baugewerbe 3 0 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 11 3 Sonst.Dienstleistg. 1 1 Sonst.wirtschaftl.Dienstleistg. 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 30 2 Summe 46 6 Görlitz Baugewerbe 1 1 Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 1 1 Gastgewerbe 1 0 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 6 0 Verarbeitendes Gewerbe 14 1 Summe 23 3 Leipzig Baugewerbe 1 0 Bergbau u.Gew.v.Steinen u.Erden 1 0 Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 2 1 Gastgewerbe 1 1 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 6 1 Verarbeitendes Gewerbe 11 0 Wasserversorg.,Entsorg.,Beseit.v.Umweltverschm. 1 0 Summe 23 3 Leipzig, Stadt Erziehung u.Unterricht 2 2 Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 4 1 Gastgewerbe 4 3 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 10 1 Information u.Kommunikation 6 3 Sonst.wirtschaftl.Dienstleistg. 6 2 Verarbeitendes Gewerbe 6 0 Seite 6 von 11 Jahr Landkreis Branche Anzahl der Anträge Anzahl der abgelehnten Anträge Summe 38 12 Meißen Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 2 0 Gastgewerbe 2 1 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 6 1 Sonst.wirtschaftl.Dienstleistg. 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 13 3 Summe 24 5 Mittelsachsen Baugewerbe 2 1 Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 1 0 Gastgewerbe 1 1 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 6 2 Sonst.Dienstleistg. 1 0 Sonst.wirtschaftl.Dienstleistg. 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 17 1 Summe 29 5 Nordsachsen Baugewerbe 2 0 Gesundheits-u.Sozialwesen 1 1 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 2 0 Summe 6 1 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Baugewerbe 3 1 Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 1 0 Gastgewerbe 1 0 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 6 2 Sonst.wirtschaftl.Dienstleistg. 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 11 1 Summe 23 4 Vogtlandkreis Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 6 3 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 7 0 Verarbeitendes Gewerbe 8 1 Summe 21 4 Zwickau Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 1 0 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 9 2 Sonst.wirtschaftl.Dienstleistg. 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 13 1 Summe 24 3 Summe 2016 369 69 Seite 7 von 11 Jahr Landkreis Branche Anzahl der Anträge Anzahl der abgelehnten Anträge 2017 Bautzen Baugewerbe 5 1 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 9 0 Kunst,Unterhaltung u.Erholung 1 1 Verarbeitendes Gewerbe 14 1 Summe 29 3 Chemnitz, Stadt Baugewerbe 2 0 Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 2 1 Gastgewerbe 1 1 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 6 0 Verarbeitendes Gewerbe 8 0 Summe 19 2 Dresden, Stadt Baugewerbe 3 1 Erziehung u.Unterricht 1 1 Finanz-,Versicherungsdienstleistg. 1 1 Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 12 4 Gastgewerbe 1 1 Grundstücks-u.Wohnungswesen 1 0 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 15 2 Information u.Kommunikation 1 0 Kunst,Unterhaltung u.Erholung 1 1 Sonst.wirtschaftl.Dienstleistg. 4 1 Verarbeitendes Gewerbe 16 2 Summe 56 14 Erzgebirgskreis Baugewerbe 3 0 Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 1 1 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 7 2 Information u.Kommunikation 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 20 0 Summe 32 3 Görlitz Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 3 0 Information u.Kommunikation 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 11 1 Wasserversorg.,Entsorg.,Beseit.v.Umweltverschm. 1 0 Summe 16 1 Leipzig Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 1 0 Gastgewerbe 1 1 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 3 0 Seite 8 von 11 Jahr Landkreis Branche Anzahl der Anträge Anzahl der abgelehnten Anträge Information u.Kommunikation 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 4 0 Verkehr und Lagerei 2 2 Wasserversorg.,Entsorg.,Beseit.v.Umweltverschm. 1 1 Summe 13 4 Leipzig, Stadt Baugewerbe 4 0 Erziehung u.Unterricht 1 1 Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 8 1 Gastgewerbe 2 1 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 14 3 Information u.Kommunikation 5 2 Sonst.wirtschaftl.Dienstleistg. 2 2 Verarbeitendes Gewerbe 15 4 Summe 51 14 Meißen Baugewerbe 1 0 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 10 0 Information u.Kommunikation 1 1 Sonst.wirtschaftl.Dienstleistg. 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 10 1 Verkehr und Lagerei 1 1 Summe 24 3 Mittelsachsen Baugewerbe 5 2 Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 3 2 Grundstücks-u.Wohnungswesen 1 0 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 7 3 Sonst.wirtschaftl.Dienstleistg. 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 14 0 Summe 31 7 Nordsachsen Baugewerbe 2 1 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 2 0 Information u.Kommunikation 1 0 Sonst.wirtschaftl.Dienstleistg. 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 4 1 Summe 10 2 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Baugewerbe 3 0 Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 1 0 Gastgewerbe 1 1 Seite 9 von 11 Jahr Landkreis Branche Anzahl der Anträge Anzahl der abgelehnten Anträge Gesundheits-u.Sozialwesen 2 2 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 5 0 Verarbeitendes Gewerbe 7 0 Summe 19 3 Vogtlandkreis Baugewerbe 1 0 Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 1 1 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 5 0 Information u.Kommunikation 2 1 Verarbeitendes Gewerbe 8 1 Summe 17 3 Zwickau Baugewerbe 3 0 Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 1 0 Grundstücks-u.Wohnungswesen 1 1 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 13 3 Information u.Kommunikation 1 0 Sonst.wirtschaftl.Dienstleistg. 2 1 Verarbeitendes Gewerbe 7 0 Verkehr und Lagerei 1 1 Summe 29 6 Summe 2017 346 65 2018 Bautzen Baugewerbe 2 0 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 2 0 Sonst.wirtschaftl.Dienstleistg. 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 9 0 Summe 14 0 Chemnitz, Stadt Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 6 0 Gesundheits-u.Sozialwesen 1 0 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 5 0 Sonst.wirtschaftl.Dienstleistg. 2 0 Verarbeitendes Gewerbe 4 0 Summe 18 0 Dresden, Stadt Baugewerbe 2 1 Erziehung u.Unterricht 1 0 Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 4 2 Gastgewerbe 2 0 Gesundheits-u.Sozialwesen 2 0 Grundstücks-u.Wohnungswesen 2 2 Seite 10 von 11 Jahr Landkreis Branche Anzahl der Anträge Anzahl der abgelehnten Anträge Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 13 1 Information u.Kommunikation 3 1 Sonst.Dienstleistg. 2 0 Sonst.wirtschaftl.Dienstleistg. 3 0 Verarbeitendes Gewerbe 10 1 Summe 44 8 Erzgebirgskreis Baugewerbe 2 0 Gastgewerbe 1 1 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 4 0 Sonst.wirtschaftl.Dienstleistg. 2 0 Verarbeitendes Gewerbe 11 0 Verkehr und Lagerei 1 1 Summe 21 2 Görlitz Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 2 0 Verarbeitendes Gewerbe 11 0 Summe 13 0 Leipzig Baugewerbe 2 0 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 3 1 Summe 6 1 Leipzig, Stadt Baugewerbe 3 0 Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 10 3 Gesundheits-u.Sozialwesen 1 0 Grundstücks-u.Wohnungswesen 2 0 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 14 0 Information u.Kommunikation 2 0 Kunst,Unterhaltung u.Erholung 1 0 Sonst.wirtschaftl.Dienstleistg. 2 0 Verarbeitendes Gewerbe 7 0 Wasserversorg.,Entsorg.,Beseit.v.Umweltverschm. 1 0 Summe 43 3 Meißen Baugewerbe 3 0 Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 2 1 Gastgewerbe 2 0 Gesundheits-u.Sozialwesen 1 0 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 5 1 Seite 11 von 11 Jahr Landkreis Branche Anzahl der Anträge Anzahl der abgelehnten Anträge Summe 14 2 Mittelsachsen Baugewerbe 2 0 Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 2 0 Gastgewerbe 2 0 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 1 1 Sonst.wirtschaftl.Dienstleistg. 2 0 Verarbeitendes Gewerbe 1 0 Verkehr und Lagerei 1 0 Summe 11 1 Nordsachsen Baugewerbe 3 0 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 4 0 Sonst.wirtschaftl.Dienstleistg. 1 1 Summe 8 1 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Gesundheits-u.Sozialwesen 1 1 Grundstücks-u.Wohnungswesen 1 0 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 4 1 Kunst,Unterhaltung u.Erholung 2 0 Sonst.wirtschaftl.Dienstleistg. 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 5 1 Summe 14 3 Vogtlandkreis Baugewerbe 4 0 Gesundheits-u.Sozialwesen 1 0 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 2 0 Sonst.wirtschaftl.Dienstleistg. 1 1 Verarbeitendes Gewerbe 10 0 Summe 18 1 Zwickau Baugewerbe 3 0 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 4 0 Sonst.wirtschaftl.Dienstleistg. 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 6 0 Summe 14 0 Summe 2018 238 22 Summe gesamt 1.314 206 Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage 2 zu Frage B) VIII. 1 Seite 1 von 3 Anzahl der Anträge und Anzahl der abgelehnten Anträge auf Förderung im Programm Informationsschutz einschließlich Informationssicherheit nach Landkreisen 1. Januar 2014 bis 31. Juli 2017 Jahr Landkreis Branche Anzahl der Anträge Anzahl der abgelehnten Anträge 2014 Zwickau Verarbeitendes Gewerbe 1 0 Summe 1 0 Summe 2014 1 0 2015 Bautzen Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 1 1 Summe 1 1 Chemnitz, Stadt Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 1 1 Summe 1 1 Dresden, Stadt Verarbeitendes Gewerbe 1 0 Summe 1 0 Leipzig, Stadt Erziehung u.Unterricht 1 1 Summe 1 1 Meißen Verarbeitendes Gewerbe 1 0 Summe 1 0 Nordsachsen Verarbeitendes Gewerbe 1 1 Summe 1 1 Summe 2015 6 4 2016 Dresden, Stadt Information u.Kommunikation 1 1 Summe 1 1 Leipzig, Stadt Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 1 0 Information u.Kommunikation 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 1 0 Verkehr und Lagerei 1 0 Summe 4 0 Meißen Information u.Kommunikation 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 1 0 Summe 2 0 Zwickau Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 1 0 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 1 1 Information u.Kommunikation 1 0 Summe 3 1 Summe 2016 10 2 2017 Chemnitz, Stadt Information u.Kommunikation 1 0 Summe 1 0 Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage 2 zu Frage B) VIII. 1 Seite 2 von 3 Jahr Landkreis Branche Anzahl der Anträge Anzahl der abgelehnten Anträge Dresden, Stadt Information u.Kommunikation 2 0 Verarbeitendes Gewerbe 1 1 Summe 3 1 Leipzig, Stadt Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 1 0 Information u.Kommunikation 1 0 Sonst.wirtschaftl.Dienstleistg. 1 0 Summe 3 0 Mittelsachsen Energieversorg. 1 1 Summe 1 1 Nordsachsen Verarbeitendes Gewerbe 1 0 Summe 1 0 Summe 2017 9 2 2018 Chemnitz, Stadt Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 1 1 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 1 0 Sonst.wirtschaftl.Dienstleistg. 1 0 Summe 3 1 Dresden, Stadt Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 1 0 Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 2 0 Summe 4 0 Erzgebirgskreis Baugewerbe 1 0 Freiberufliche,wiss.u.techn.Dienstleistg. 1 0 Verarbeitendes Gewerbe 6 1 Summe 8 1 Görlitz Information u.Kommunikation 1 0 Summe 1 0 Leipzig Sonst.wirtschaftl.Dienstleistg. 1 1 Summe 1 1 Mittelsachsen Verarbeitendes Gewerbe 1 0 Summe 1 0 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Verarbeitendes Gewerbe 1 0 Summe 1 0 Vogtlandkreis Baugewerbe 1 0 Summe 1 0 Zwickau Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz 2 1 Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage 2 zu Frage B) VIII. 1 Seite 3 von 3 Jahr Landkreis Branche Anzahl der Anträge Anzahl der abgelehnten Anträge Information u.Kommunikation 1 0 Kunst,Unterhaltung u.Erholung 1 1 Verarbeitendes Gewerbe 1 0 Wasserversorg.,Entsorg.,Beseit.v.Umweltverschm. 1 0 Summe 6 2 Summe 2018 26 5 Summe gesamt 52 13 Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) VIII. 3 c Seite 1 von 1 Geförderte Projekte im Programm Investitionsförderung (GRW-Zuschuss) mit Digitalisierungsbezug (1. Januar 2014 bis 31. Juli 2018) 1. Erweiterung einer Betriebsstätte zur Produktion von Digital- u. Textildruck, Schilder- u. Lichtreklame durch Investitionen in Maschinen und Einrichtungen 2. Erweiterung einer Betriebsstätte zur Durchführung von Vergabeverfahren und Betreuung von Branchenanzeigen in Print-, Digital und sonstigen Medien 3. Errichtung einer Betriebsstätte des Digitaldrucks durch Umbaumaßnahmen sowie Anschaffung erforderlicher Maschinen und Einrichtungen zum Zwecke der Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze 4. Errichtungsinvestition einer neuen Betriebsstätte in 02694 Großdubrau zur Herstellung von Druckerzeugnissen im Digitaldruckverfahren durch Investitionen in Maschinen/Einrichtungen und immaterielle Wirtschaftsgüter zum Zwecke der Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze 5. Ausbau der Kapazitäten (Erweiterung) einer Betriebsstätte für Digitaldruckdienstleistungen durch Anschaffung eines Buchdeckenautomats zum Zwecke der Erhaltung der vorhandenen und zur Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze 6. Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte zur Herstellung von Druckerzeugnissen durch Anschaffung eines neuen Digitaldrucksystems zum Zwecke der Sicherung vorhandener und Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze 7. Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte aus der Branche der Buchbinderei mittels Anschaffung eines Digital-Automaten i.V.m. der Sicherung der vorhandenen Dauerarbeitsplätze 8. Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte zur Herstellung von Sonderteilen aus Metall durch Anschaffung zusätzlicher Maschinen zum Zwecke der Sicherung der vorhandenen Arbeitsplätze (Digitalisierungsvorhaben) 9. Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte für Schwergewebe durch Anschaffung von Maschinen zum Zwecke des Erhalts der vorhandenen Dauerarbeitsplätze (Digitalisierung) 10. Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte zur Digitalisierung und Archivierung von Dokumenten durch Anschaffung von technischer Ausrüstung zur Großformatdigitalisierung (insbesondere 2 Kameras + Zubehör) zum Zwecke der Sicherung vohandener und Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze 11. Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte zur Herstellung einfacher Blechteile und komplexer Baugruppen durch Anschaffung von Maschinen und Einrichtungen einschl. Digitalisierung zum Zwecke der Erhaltung der vorhandenen und zur Schaffung eines neuen Dauerarbeitsplatzes 12. Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte zur Entwicklung von Kollektionen für Druck- und Unistoffe sowie deren Herstellung durch Bau einer neuen Produktionshalle und Anschaffung einer Digitaldruckmaschine, einer Doublieranlage, eines Spannrahmens und von Schablonen 13. Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte zur Herstellung von Druckerzeugnissen durch Anschaffung eines Digitaldrucksystems zum Zwecke der Erhaltung vorhandener Dauerarbeitsplätze sowie zur Schaffung eines neuen Dauerarbeitsplatzes. Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) VIII. 3 i) Seite 1 von 2 Geförderte Projekte im Programm Technologiegründerstipendium mit Digitalisierungsbezug (1. Januar 2014 bis 31. Juli 2018) 1. Fahrzeuganalyse auf Basis von Telemetrie und OBD2-Daten; eigens entwickelte Software und Hardware; Unterstützung ökologischer und ökonomischer Fahrweisen 2. Entwicklung einer Cloud-Plattform für neuartige Hybrid-TV-Anwendungen und Sendungen; TV-Bilder und Internetdaten sollen aufeinander abgestimmt werden; interaktives Fernsehen (zusätzlich Second-Screen) 3. Software zum Kompetenzmanagement in Unternehmen; innovative Lösung für kompetenzbasiertes Personalmanagement; algorithmusbasierte, individuelle Stellenplanung 4. 3D-Scanning des Gesichtes; selbst erstellte Aufnahmen des Kopfes werden über ein mobiles Endgerät in 3D abgebildet; Entwicklung einer Beauty- und Lifestyle-App sowie Weiterentwicklung im Bereich der Spieleindustrie 5. Entwicklung eines softwarebasierten Systems, um Lösungen für bestehende datenschutzrechtliche und datensicherheitsrelevante Probleme anzubieten 6. Etablierung und Weiterentwicklung von Mixed-Signal-Schaltkreisen mit eingebetteten Softwarelösungen 7. Entwicklung eines webbasierten Chemiebaukasten 8. Entwicklung einer Simulationssoftware im Bereich Produktion und Logistik 9. Entwicklung eines innovativen Content-Management-Systems 10. Visuelle Wissensmodellierung – Mind-Objekcts RE ist eine mobile Tablet-PC-basierte Whiteboard -Anwendung 11. Erforschung und Entwicklung neuartiger Algorithmen und User Interfaces im Bereich Freizeitaktivitäten 12. Entwicklung und Lizensierung von IT-Security-Software 13. Entwicklung einer Online-Bewerbungsplattform 14. Produkt „Qajos“ ist ein Cross-Plattform Simulator und Reverse-Debugger mit integriertem Modellbaukasten für kundenspezifische Simulatoren; Softwareentwickler können zukünftig ihre Software ohne die entsprechende Hardwareplattform testen 15. Vermarktung einer kombinierten Hardware- (Microcontroller-Einheit) und Software zur Erfassung und Auswertung von Fahrzeugrelevanten Daten 16. Entwicklung innovativer Trainingsgeräte für die ärztliche Ausbildung 17. Entwicklung einer webbasierten Mitflugbörse 18. Entwicklung und Vermarktung von innovativen Softwarelösungen für Pharma- und Biotechnologieunternehmen im Bereich der Krebstherapie 19. energetischen Eigenversorgung (Autarkie) von Immobilien im privaten, gewerblichen sowie öffentlichen Sektor - Vernetzung von Erzeuger und Verbraucher sowie großer Speichereinheiten zu einem intelligenten, sich selbst versorgenden, dezentralen Netzwerk (z.B. Stadtquartiere ) 20. „digitalen Apotheke“ als mobile App, mit deren Hilfe eine Selbstdiagnostik, Selbstmedikation sowie auch eine damit verbundene Medikamentenbestellung und -lieferung erfolgen kann - Ziel dabei ist es, die Beratungsleistung einer Apotheke für rezeptfreie Medikamente zu digitalisieren 21. Entwicklung einer Bioinformatik-Software - Softwarelösungen zur Auswertung von NGS- Daten (Next-Generation Sequencing) 22. Software zur automatischen Raumplanung - mit Hilfe eines mathematischen Modells wird der Arbeitsprozessablauf eines professionellen Innenarchitekten bzw. Raumausstatters abgebildet 23. Online-Plattform zur Erstellung und Gestaltung von Lehrmaterialien 24. Entwicklung und dem Vertrieb einer Datenbrille (Smartglasses) für die Fußgängernavigation für sehbehinderte Menschen 25. Software, mit der sich die Abnutzung von Wälzlagern ermitteln und Restnutzungszeiten bis zum Ausfall des entsprechenden Bauteils bestimmen lassen 26. Forensik-Tool, zur speziellen Analyse von Schadsoftware in ihrer „natürlichen Umgebung“ Seite 2 von 2 27. Oszillatortechnologie zur Energiefluss-optimierung - neue Grundlagentechnologie mit sehr breitem Anwendungsspektrum, insbesondere in der Daten- und Mobilfunkübertragung 28. Software, die als Modellierungstool bei der Darstellung von Diagrammen in digitalen Formaten zum Einsatz kommt. Die Entwicklung erfolgt vorrangig für das Apple Betriebssystem macOS. 29. Entwicklung und Vermarktung von spieloptimierten elektronischen Notenvorlagen auf beliebigen digitalen Anzeigegeräten für Musiker nutzbar zu machen 30. automatisierte Materialcharakterisierung und Probenpräparation - Kerninnovationen sind „3D-Probenpräparation“ sowie eine zusätzliche Fehlerquantifizierung für analytische Dienstleistungen 31. Entwicklung und Vermarktung von ortsbezogenen Informations-Applikationen 32. Herstellung und Vertrieb von Drohnen zur Fensterreinigung 33. Software im Bereich der Audio-Plugin-Programmierung 34. Entwicklung, Fertigung und Vertrieb eines innovativen modularen Diagnosetools für historische Fahrzeuge 35. Entwicklung und Vermarktung einer internetbasierten Plattform, welche die Kommunikationsbedarfe von Immobilienverwaltern, Bewohnern und Serviceanbietern aufgreift und bedient 36. Herstellung von Hochtemperatur-Infrarot-Strahlern sowie hochauflösenden Infrarot- Detektoren für die optische Gasmesstechnik 37. Portals zur Erfassung, Recherche und Analyse für Forschungsdaten im physikalisch /chemischen Bereich 38. Applikationen für den Tourismus/Tourismusverbände – mit Virtual Reality (VR) und Augmented Reality (AR) durch die einzelnen Regionen geführt werden und zusätzliche Informationen zu bestimmten Points of Interest (POIs) erhalten 39. Entwicklung, Produktion und Vertrieb von zwei innovativen Musikproduktionstools – eine Synthesizer-Applikation und eigenständiges, portables Gerät zur mobilen Musikproduktion 40. webbasierte Auktionsplattform für Industrieverpackungen – erste online B2B- Auktionsplattform für den gewerblichen Handel von benutzten Verpackungstypen (Intermediale Bulk Container) 41. Entwicklung und Vermarktung einer innovativen Softwarelösung zur Übernahme, Vereinheitlichung und der Auswertung großer Datenmengen unterschiedlicher Anbieter, insbesondere zur Bereitstellung von weltweiten Umweltdaten 42. Entwicklung und Betreibung einer Vermittlungsplattform für ärztliche Tätigkeiten mit innovativen Dienstleistungen für Krankenhäuser und Ärzte 43. Softwareentwicklung im Bereich Datenvisualisierung für große Verkehrsunternehmen 44. (Weiter-)Entwicklung, Produktion und der Verkauf bzw. die Vermietung von Drohnen zur Fensterreinigung 45. Entwicklung, Erstellung und Vertrieb von Software zur Verbesserung von Tonaufnahmen 46. Entwicklung und Vermarktung von Software zur Erkennung und Klassifikation menschlicher Bewegungen für den Fitness- und Rehasport Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu B) VIII. Frage 3 j) Seite 1 von 1 Geförderte Projekte im Programm Technologietransferförderung mit Digitalisierungsbezug (1. Januar 2014 bis 31. Juli 2018) 1. Intraoperatives Monitoring (IOM) durch visuell evozierte Potentiale 2. Computergestütztes System zur schnellen Umrüstung von Heißfolienprägemaschinen und Softwareentwicklung zur Netzwerk-Integration von Produktionsmaschinen 3. Technologietransfer zur parallelen Messdatenverarbeitung für prozessintegrierte Mess- und Prüfstationen 4. UNIREFEED - Technologie für einen universellen 90cm Ringfire Hauptreflektor 5. Übertragung des Know-hows zur modellbasierten prädikativen Regelung von technologischen Prozessen in Sondermaschinen 6. Heizstab mit intelligenter Regelung, der mit Solarstrom arbeitet, welcher vor dem Wechselrichter direkt aus dem PV-String (Gleichstrom) abgegriffen wird 7. Integration der Active-Shape-Model-Technologie in die bestehende Software-Plattform zur automatisierten Auswertung von medizinischen 3D-Bilddaten (CT, MRT) 8. RFID-gesteuerte Modulfertigung 9. Initialisierung einer Chip-On-Board-Fertigung für Drucksensor-Module 10. Technologietransfer zu Heizleiterstrukturen Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu B) VIII. Frage 3 m) Geförderte Vorhaben im Programm InnoTeam mit Digitalisierungsbezug (1. Januar 2014 bis 31. Juli 2018) 1. Digital Publishing-Strategien speziell für kleine Verlage 2. Plattform für die Integration, Verarbeitung und dienstbasierten Bereitstellung von Daten aus zahlreichen, unabhängigen Sensorsystemen für die verschiedensten wirtschaftlichen Verwertungsszenarien 3. Entwicklung eines umfassenden Informationsmedium der Gebäudeleittechnik welches sowohl Controlling als auch Auswertungen im Umfeld der Industrie 4.0 gewährleisten kann, unter Berücksichtigung von Aspekten der Mensch-Maschine-Interaktion. 4. Konzeption einer innovativen komponentenbasierten Software-Architektur für die semantische Verwaltung und Exploration multimedialer Datenmengen im Unternehmenskontext. 5. Entwicklung eines grafischen Assistenzsystems, welches die interdisziplinäre Entwicklung von produktionstechnischen Systemen mit einem neuen methodischen Ansatz unterstützt. 6. Schaffung eines verteilten, dezentralen und funkbasierten Netzwerkes von faseroptischen Sensoren ohne die Limitierungen einer faseroptischen Verkabelung in mobilen und stationären Anwendungen. 7. Entwicklung und Etablierung innovativer datengestützter Dienstleistungen im produktionstechnischen Umfeld durch die Umsetzung eines neuen Ansatzes zur multivalenten Datennutzung. 8. Verbesserung von Simulationsverfahren intelligenter Assistenzsysteme im Auto durch Kombination von realen Testfahrten und simulierten Fahrten mit Hilfe des maschinellen Lernens. 9. Erforschen heterogener Systeme zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel ein neues wesentlich verbessertes Produkt zu entwickeln 10. Entwicklung einer Stadtdaten-Plattform und Tool-Suite für die zielgerichtete Sammlung, Analyse und Verwertung urbaner Daten und die Ableitung innovativer urbaner Dienstleistungen oder Produkte 11. Entwicklung eines eHealth-Medizinproduktes für die Wundvermessung, welches den Anforderungen der Medizinprodukterichtlinie und -verordnung entspricht und sich den Herausforderungen des „digitalen“ Patienten im Klinikbereich stellt. 12. Ganzheitlich Analyse von VR/AR-Systemen um die verschiedenen Komponenten aufeinander abgestimmt weiterentwickeln zu können. Dabei steht die Steigerung des Presence-Empfindens der Nutzer im Zentrum der Entwicklungen. 13. Generative Fertigung von Multi-Material-Leichtbaustrukturen und -Werkzeugsystemen 14. Bausystem 2.0 für Carbonbeton – bezahlbares Bauen durch eine digitale Wertschöpfungskette Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu B) VIII. Frage 3 n) Seite 1 von 4 Geförderte Vorhaben im Programm FuE-Projektförderung mit Digitalisierungsbezug (1. Januar 2014 bis 31. Juli 2018) 1. 2D-Charakterisierung der Qualität der Oberflächenpassivierung in der Photovoltaik 2. adaptives Deeskalationsmanagementsystem für die Logistik 3. Agile Nutzergetriebene Geschäftsprozesse 4. Anlagen und Prozesse für die Atomlagenabscheidung metallischer Dünnschichten 5. Aufbau einer Pilotlinie für die Serienfertigung eines chemisch stabilen pH-Halbleiter-Sensors 6. Aufbau einer Plattform zur Analyse psychischer Krankheitsverläufe und zur effizienten Planung medizinischer Maßnahmen auf Basis detaillierter und aktueller Gesundheitsdaten 7. Auslegung und Optimierung von elektro-thermisch gekoppelten Energieversorgungssystemen - Entwicklung von Konzepten, Verfahren und Software 8. Automatisierter Schaltschrankbau 9. Automatisiertes, adaptives Energiemanagementsystem 10. Autonome Elektrofahrzeuge mit automatischer Ladetechnologie 11. Autonome Fabrikautomation, Clusterforschung an mobilen Robotersystemen einer neuen Generation 12. Big Data Lernverfahren für Echtzeit Scoring-Anwendungen 13. unterbrechungsfreie und berührungslose Nachverfolgung am manuellen Arbeitsplatz 14. COPS - Content Provider Shield 15. Dreidimensionale funktionskeramische Mikrosysteme in additiver Technologie 16. Dünnschicht- und Abgleichtechnologien für nanoskalige Akustoelektronik 17. e³f - Entscheidungsunterstützung für energieeffiziente Fertigung 18. eCall für Zweiräder 19. Echtzeitfähiges Prognosekonzept zur Optimierung der Produktionsplanung in der modernen Halbleiterfertigung 20. Effiziente und sichere Leistungstransistoren auf Basis von 300 mm Wafern 21. innovatives Verfahren zur Auslegung, Gestaltung und Simulation optimierter Turbomaschinen 22. generische Prototyping Plattform zur Technologiemigration von analogen MEMS-Frontends 23. Elektronische Fotografie 24. Elektronischer Prüfkatalog für Arzneimittel 25. Energiedienste in der intelligenten Stadt, beispielhafte Erweiterung auf die Lebensbereiche Wohnen und Mobilität 26. Energieeffizientes WLAN-Mesh-Networking für Echtzeit-Lokalisierungssysteme 27. Energiemanagementsystem Plattform 28. Entwicklung automatisierter Verfahren zur Auswertung von Radar-basierten Fernerkundungsdaten 29. Entwicklung der Technologie für großflächige (4", 6") Indiumphosphid(InP)-Substrate für Anwendungen in der Opto- bzw. RF-Elektronik 30. Entwicklung einer Foundry-Prozesstechnologie für GaN-Bauelemente 31. Entwicklung einer IT-Infrastruktur für die untertägige Steuerung von Logistik- und Produktionsprozessen in Industrieunternehmen 32. Entwicklung einer Machine Learning Plattform für Zustands- und Prognoseaufgaben in produzierenden Unternehmen 33. Entwicklung einer prüfstandgekoppelten Fahrwerksbibliothek variabler Detaillierung 34. Entwicklung einer Systematik zur virtuellen Inbetriebnahme von Produktionssystemen 35. Entwicklung einer zyklisch modulierten, formmassen- und bauteilspezifischen Werkzeugtemperaturregelung für die Verarbeitung duroplastischer Formmassen 36. Entwicklung eines Asset Editors für 3D-Interaktionen in Govie-Anwendungen Seite 2 von 4 37. Entwicklung eines biomechanischen Modells zur Simulation humaner Gelenkkinematik und Stabilitätsanalyse osteosynthetischer Rekonstruktionen nach Fraktur 38. Entwicklung eines dezentralen virtuellen Kraftwerks der nächsten Generation 39. Entwicklung eines fallbasierten, generischen Beratungssystems 40. Entwicklung eines interaktiven Werkzeugs zur visuellen Analyse sehr großer Graphdaten 41. Entwicklung eines laseroptischen Sensorsystems zur nichtinvasiven Biomassebestimmung in biotechnologischen Prozessen 42. Entwicklung eines neuartigen zellularen Modems für das Internet der Dinge 43. Entwicklung eines neuartigen, automatisierten Verfahrens zur Generierung von photorealistischen, physikalisch korrekten Darstellungen basierend auf spurgenauen 3D-Karten 44. Entwicklung eines portablen Online-Messsystems für radioaktive Aerosole und organische Spurenstoffe 45. Entwicklung eines Prüfsystems auf Basis des Barkhausenrauschens mit Stromanregung 46. Entwicklung eines themenspezifischen Cloudportales 47. Entwicklung eines universell einsetzbaren Fluoreszenz-Reader zur Anwendung im medizinischen Laborbereich 48. Entwicklung großflächiger Galliumnitrid-Substrate für vertikale GaN-Transistoren 49. Entwicklung neuartiger Reinigungstechnologien und weiterer Anwendungen in der Mikroelektronik auf Basis von Phasenfluiden 50. Entwicklung und praxisnahe Umsetzung eines Algorithmus zur Kalkulation und Gestaltung von Routenzügen 51. Entwicklung von schnellen 2D- und 3D-fähigen RF Prüfsystemen für hohe Prüfdurchsätze 52. Erforschung der Herstellung von Funktionsfolien mit optimierten Permeationsbarrierebeschichtungen 53. FIN-FET Leistungshalbleiter für Automobil-Anwendungen 54. Integrierter Flow zur effizienten Umsetzung von Requirements für die Funktionale Sicherheit 55. Konzeption und Aufbau einer Cloud-Anwendung für den Bereich der forensischen DNA-Analyse und Biostatistik 56. Gedruckte RFID-Schaltungen und Speicher 57. Grundlagenuntersuchungen zum präzisen Fügen dreidimensionaler Körper mit dem Mikrobearbeitungs-Elektronenstrahler 58. Harmonisierung der Mensch-Maschine-Interaktion in der Produktion 59. Hocheffiziente Leistungstransistoren für elektrische Antriebe 60. Hochminiaturisiertes Spektrometermodul für die IR-Gassensorik 61. Human Responsive Design 62. Hybride Online-Bahnanpassung für eine sichere Mensch-Roboter-Kooperation 63. Innovationsentwicklung eines Dienstleistungskonzeptes zur systemgestützten Analyse des Einsatzes von Flurförderfahrzeugen - Stapler Analyse Tool 64. Integration von Locationbezügen in die CIMMS-Technologie (Positioning, Tracking, Response) 65. Intelligente Energieversorgung und Sensorik für die Automobilelektronik der Zukunft 66. Intelligente Kollisionsvermeidung im Arbeitsraum von CNC-Werkzeugmaschinen 67. Intelligente personalisierte Vermögensverwaltung 68. Internationalisierung von Sprachlehrmedien mit integrierter Sprachtechnologie 69. Intelligente Videosensorplattform für Masten 70. Kommunikationstechnologien für Intelligente Verkehrssysteme 71. Kombinierter Druck-/Temperatursensor für hyperkritisches CO2 in Klimaanlagen für Kfz 72. Kontext-sensitives Prognose-Framework für Energiezeitreihen 73. Konzeption und Entwicklung konkreter Plattformdienste für das performante, sichere Management und die Analyse von Energie- und Prozessdaten 74. Leistungsfähige und kostengünstige Spektroskopiesysteme im langwelligen Nahinfrarot 75. Leiterplattenintegrierte Logik- und Leistungselektronik für Miniaturisierung, Entwärmung und Zuverlässigkeit Seite 3 von 4 76. Methode zur intelligenten Planung ganzheitlicher, prozesseffizienter Fertigungssysteme unter Berücksichtigung des Personals 77. Methoden und Werkzeuge zur Digitalisierung der Produktion in mittelständischen Unternehmen 78. Methoden zur Analyse und Erweiterung bestehender multikriterieller Optimierungsalgorithmen 79. Mikrowellendetektierte Photoleitfähigkeit an wide-bandgap Halbleitern 80. Mobiles Projekt- und Änderungsmanagement zur ganzheitlichen Verbesserung von Projekten 81. Mobiles tiermedizinisches Messsystem zur Belastungsbestimmung von Pferdehufen 82. Modellierung von Prozessen für die Metallisierung bei der Herstellung von elektronischen Bauelementen und Charakterisierung einer neuen Barrieregeneration 83. Modularisierungs- und Planungsmethodik für innovative Bauteilentnahmesysteme 84. Monolithischer keramischer IR-Emitter 85. Naturalistic Driving Study Environment 86. Neuartige eCall-Systeme für Zweiräder mit Berücksichtigung von E-Mobilität, globalem Einsatz und 5G-Mobilfunktechnologie 87. Neuartige Lösungen für RF-MOS-Bausteine 88. Neue Anwendungen von Energiespeichern 89. Neue Sekundärbahn: Innovative Fahrzeugbewegungssicherung zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Bahnstrecken mit regionalem Verkehr 90. Neue Zusatzfunktionalität von Technologievarianten basierend auf hoch-epsilon Dielektrika 91. Niedrigfrequentes Schwingungsprozessviskosimeter mit sehr hoher Eindringtiefe 92. Online Monitoring von Lagern 93. Optimierung des ingenieurtechnischen Prozesses zum Energietuning von HPC-Clustern 94. Optimierung von kontinuierlich arbeitenden Produktionsnetzwerken durch Zusammenführung von betriebswirtschaftlicher und technischer Datenverarbeitung als neue Planungsmethode für eine optimierte Produktion 95. Package Plattform für optische Sensoren 96. Phänomene und Technologien neuer höchst energieeffizienter nichtflüchtiger Speicher basierend auf high-k-Metal-Gate-Konzepten mit flexiblen Anwendungsmöglichkeiten 97. Plattform für ressourcenschonendes Technisches Gebäudemanagement 98. Product Security and Communication 99. Programmatisches Online Marketing System zur zielgerichteten Reichweitengewinnung für digitale Prospekte 100. Prozessgrundlagen Siliziumbasierter Terahertz-Technologien 101. Prozessmonitoring im Brauereiwesen mittels optischem Tauchsensor 102. Prüfstandgekoppelte Fahrwerksbibliothek variabler Detaillierung zur Bildung eines Kompetenzzentrums für integrierten Test und Simulation 103. modulare graphisch gestaltbare Lösung für den industrieübergreifenden Zugang zu unstrukturierten Daten 104. Qualitatives und quantitatives Screening extrakorporaler Blutreinigungsverfahren durch Ultraschall-Multisensorik im Blutkreislauf 105. Quantitative Fehlergrößenbestimmung durch Structural-Health-Monitoring-Verfahren mit geführten Wellen 106. Rad im Fokus - Verkehrsträgerübergreifendes Warn- und Unterstützungssystem für Radfahrer 107. Ressourcenmanagementsystem für hochautomatisierte urbane Verkehre 108. Responsive Fab - Grundlagen und Konzepte zur Gestaltung einer automatisch reagierenden Halbleiterfab 109. Robuste Positionierungsverfahren in komplexen Umgebungen (Parkhäusern) zur Standortbestimmung, Navigation und für Logistikaufgaben sowie damit verbundene Dienste und Services 110. SAW-Transponder mit Feuchtegrenzwertsensor 111. Secure Indoor Positioning System 112. Semantik-basiertes InfoApp-Framework Seite 4 von 4 113. Sensor-Systeme mit Echtzeit Connectivity 114. Szenarien-basierte Plattform zur Inspektion automatisierter Fahrfunktionen 115. Sichere Erkennung und Kontextuierung des menschlichen Verhaltens in komplexen Industrieumgebungen auf Basis von Methoden künstlicher Intelligenz 116. Smarte Infrarot-Mess- und Identifikationssysteme 117. Fertigungsqualifizierung einer neuartigen Reinigungstechnologie in der Mikroelektronik auf Basis von Phasen-Fluiden 118. Bluetooth Smart Secure Transceivers in 28 nm CMOS 119. Software-Suite für Verkehrsunternehmen 120. Spalten von laserkonditionierten Ingots bei Tieftemperatur 121. Spezielle Wafertechnologie für Leistungshalbleitersysteme 122. Superjunction MOS-Tansistoren für Adapter, Lighting und Low-Power Schaltnetzteile in 300 mm 123. Superjunction MOS-Transistoren für leichte Anwendbarkeit in 300 mm 124. Synchronisiertes automatisiertes Fahren in urbanen Räumen 125. Systematische Erprobung und Erforschung neuartiger Unterbau- und Sensorikkonzepte 126. Technologien für ortsabhängige präzise Beschichtungs-Profile auf 2D und 3D-Bauteilen 127. Transformative Microservice-Architektur für ApiOmat 128. Ultra-Low-Power Technologien und 3D Integration 129. UNDYNE - Universelle Dynamische Netzberechnung 130. Universelle Sensor-Plattform 131. Untersuchung der menschlichen Bewegungsvarianz zur Absicherung von MRK-Prozessen in der Planungssimulation 132. Untersuchung von Verfahren zur Integration neuartiger Sensorik- und MEMS-Elemente 133. Verbesserte Layout- und Steuerungskonzepte von automatischen Transportsystemen in komplexen 28nm-Halbleiterfertigungen 134. Verbesserte Layout- und Steuerungskonzepte von automatischen Transportsystemen in komplexen 28nm-Halbleiterfertigungen 135. Verbesserte Verfügbarkeit für Groß-Werkzeugmaschinen durch neue Ansätze der Zustandsüberwachung 136. Validierte Inbetriebnahme von Roboteranlagen mit automatischer Logik- und Lageprüfung 137. Visual and Analytics Interfaces for Big Data Environments 138. Visuelle kollaborative Multi-Meeting-Protokollsysteme 139. Innovative Strategien zur Erhöhung der Prozessstabilität und Ressourceneffizienz 140. Digitalisierung und Flexibilisierung im Schienenfahrzeugbau 141. Bogenmaschine für die digitale Druckveredelung mit Folienanwendung Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu B) VIII. Frage 3 o) Seite 1 von 4 Geförderte Projekte im Programm Innovationsprämie mit Digitalisierungsbezug (1. Januar 2014 bis 31. Juli 2018) 1. Projekt zur Umwandlung des branchenneutralen Open Ticket Request System (OTRS) als branchenspezifisches Field Service Management System für den Maschinen- und Anlagenbau 2. Optimierung einer Handelsplattform für Energie 3. Entwicklung einer Systemplattform für die Umsetzung von steuerbaren Tageslicht-LED- Lösungen für den Einsatz im Messe- und Veranstaltungsbereich 4. Beratungs- und Entwicklungsleistungen zum Aufbau einer ETL-Strecke zur dynamischen Data Warenhouse-Entwicklung für neuartige multidimensionale Datenanalysen aus Abrechnungsdaten 5. Fixierung von RFID-Chips/Etiketten auf Gitterstrukturen 6. EMV-Technologieberatung 7. Farbrad 8. FuE-Datenhaltung und -verarbeitung zum Einsatz bei sustainCHECK, einem Nachhaltigkeits- Managementsystem für Tourismusdestinationen 9. Beta-Version eines interaktiven Longread-Formates 10. Multi-Messbox für die Autoklav-Fertigung in der Composite Industrie 11. Entwicklung eines Analysesystems zur Digitalisierung handschriftlicher Daten aus einem Papier- Organisationsplaner zur Weiterverarbeitung 12. Marktforschungs- und Durchführbarkeitsstudie zur möglichen Entwicklung einer Verwaltungssoftware für Forschungseinrichtungen 13. Entwicklung einer Einzelbatterieelektronik für den Einsatz in der Sicherheitsbeleuchtung 14. Elektronisches Werkzeuglogbuch zur Erfassung von Produktionseinsatz, Instandhaltung und Verschleißzustand von Folgeverbundwerkzeugen 15. Unterstützung und Beratung bei der Ausgestaltung des Verfahrens PiG (Produktionsintegrierte Großparzellenversuche) bis zur endgültigen Marktreife 16. Entwicklung und Entwurf einer leitfähigen und offenpoorigen Silikon-Graphit-Elektrode 17. Software-Entwicklung MIBMIX-Schnittstelle 18. Entwicklung einer elektronischen Steuereinheit als Kommunikationsmodul zu einem Passiv- Radar-System (Parasol) und Primär-Radar-System (airspex) zur bedarfsgerechten Befeuerung von Windkraftanlagen 19. Einsatzbedingungen RFID in der Modulfertigung 20. Umsetzung einer zusätzlichen Gerätefunktionalität zur Erweiterung der Einsatzfelder von IMS sowie Softwareentwicklung zur Integration und Fernwartung 21. Entwicklung eines neuen Türcontrollers unter Berücksichtigung der neuesten Hard- und Softwaretechnologien 22. Machbarkeitsstudie der Entwicklung eines open source ERP-Systems für kleine und mittelständige Industrie- und Dienstleistungsunternehmen unter dem Aspekt Industrie 4.0 23. Konzeption, technische Umsetzung und Unterstützung der Implementierung eines cloudbasierten Bilderdienstes für das deutsche Hosting der Eyo MitarbeiterApp 24. Innovation ASP (Akustische Systeme für Pedelecs) 25. Konstruktion einer Feinmechanik für ein mobiles, digitales Schloss 26. RF-Quelle 27. Digitale Verlängerung und Nutzungserweiterung analoger Ausmalprodukte und Bücher mittels augmented reality app 28. Prüfung der Durchführbarkeit einer Datenschnittstelle für eine Luftschnittstelle im Low-Power- Bereich 29. Einsatz von metallisierten Spritzgussteilen als Chipträger in pyroelektrischen Infrarot-Strahlungs- Sensoren 30. Interaktionsdesign Seite 2 von 4 31. Fertigungsstudie zur digitalen Bedruckung von Glasscheiben mit hohen Ansprüchen 32. Analyse der Voraussetzung für eine intelligente Integrationsmöglichkeit des SmartPlanner an technologisch benachbarte Fremdsysteme 33. Erweiterung / Optimierung einer Systemplattform für Web-Server-Module 34. Potentialanalyse und Projektmanagement für die Entwicklung einer nischenspezifischen Fachsoftware im Bereich Bildverarbeitung 35. Entwicklung der Elektronik für einen intelligenten Abfallbehälter 36. Soundzelle für Games Audio Wellenfeld 37. Markt- und Technologierecherche, Konzeption eines Verfahrens und Design eines Zielsystems mit dem Ziel der Neuentwicklung eines expertensystembasierten Prüfverfahrens 38. RFID im Stahlbau 39. Marktrecherche und Durchführbarkeitsstudie eines Prepayment-Gasabrechnungssystems 40. Entwicklung eines Telemetriedatenloggers zur Erfassung und Fernübertragung von Fahrzeugund Motordaten in Echtzeit 41. Konzeption und Entwicklung einer generischen und webbasierten Schnittstelle zur Anbindung von Industrie-Etikettendruckern 42. Digitaler Fertigungsarbeitsplatz 43. Einkristallorientierung im Minutentakt 44. KST-3D Doppelaußenkamera für Bahnfahrzeuge mit hochdynamischer HDRC-Kamerasensorik zur permanenten Frontview- und Pantografen-Überwachung (3D-HDR-AeroPantoCam) 45. Unterstützung zur Entwicklung für LUAPP soon 1.0 46. Entwicklung eines breitbandigen, lötbaren IR-Fensters in Silizium-Mikromechanik für IR- Detektoren 47. Entwicklung eines Kalibriersubstrats für die tägliche Maschinen-Qualifizierung in der Halbleiterfertigung 48. secuDoc - Entwicklung fälschungssichere personenbezogene Dokumente/Urkunden 49. Prozessentwicklung zur digitalen 3D-Datenerfassung für die Herstellung von künstlerischen Porträtbüsten 50. Unterstützung Algorithmen-Entwicklung 51. Unterstützung zur Entwicklung für LUAPP soon 2.0 52. Lösungskonzept und Entwicklung einer Steuerplatine 53. Glasgefügte Halbleiterdehnungssensoren 54. Technische Unterstützung bei der Entwicklung von barrierefreien Transaktions-/Bürgerterminals 55. 4.0-basierte IT-Produktionssteuerung für hochflexible Montageprozesse 56. Hardware-Systemplattform für die Steuerung bzw. das Monitoring von Umweltsimulationssystemen 57. Entwicklung einer Eingabeoberfläche zur Erfassung erweiterter Produktionsdaten für die Composite-Aushärtungsüberwachungssoftware „CuringDesk“ 58. Durchführbarkeitsstudie zur Digitalisierung von Prozessen im Bereich der Glasverarbeitung 59. Design eines ergonomischen User Interfaces für die entwickelte Websoftware 60. Vereinfachung des Geräteinbetriebnahmeprozesses und der Fehlerdiagnose 61. NESTLERsmartBIM - App für die Bautenstandserfassung inklusive Bautagebuchführung 62. Prüfung der Machbarkeit und Durchführbarkeit einer webbasierten realitätsnahen 3D- Visualisierung von Stoffen auf Möbeln und Gegenständen 63. Technische Unterstützung zur Entwicklung des neuen Produktes „Team Mood Tracker“ 64. Entwicklung eines Funkdatenerfassungssystems zur Übermittlung der Verbrauchsdaten von Wasserzählern auf Basis der LoRa-Technologie 65. Konzeption und Entwicklung einer Mobile-App als Dienstleistungsinnovation in der Sicherheitswirtschaft 66. Digitale Verlängerung und Nutzungserweiterung analoger Papierprodukte mittels App zum Musikdownload Seite 3 von 4 67. Konzeption und technische Umsetzung einer Videoplattform für App-basierte mobile Mitarbeiterkommunikation 68. Entwicklung elektronischen Druck-Mess-Handschuhs 69. Technische und visuelle Verbesserung der unamera-Plattform 70. Beta-Version einer geräteunabhängigen Streaming-Library und folgende Prototypen 71. Digitales Designkonzept für neuartige Pferdesattelgeometrien 72. Entwicklung einer dynamischen Visualisierungsoberfläche zur Darstellung mehrdimensionaler Produktionsdaten für die Composite-Aushärtungsüberwachungssoftware CuringDesk 73. Kontaktloser Atemsensor für Mobilisationsstühle 74. Prozessentwicklung zur digitalen 3D-Datenerfassung von Geodaten mittels einer Drohne und Aufarbeitung der Daten zum Maschenmodell für den 3D-Druck 75. Durchführbarkeitsstudie zur Nutzung von unterschiedlichen Technologien zur berührungslosen Identifizierung von Fehlhaltungen/Krankheiten/Bewegungsanomalien im Bereich des Hufes beim Pferd 76. Geräteübergreifende Software für Omega/Theta-Diffraktometer 77. Integration einer USB-Ladetopologie in den Fächern des Schranksystems 643 78. Multivalente Datennutzung zur Produktivitätsbestimmung und -optimierung auf Basis erfasster Traceabilitydaten (MulDaTrace) 79. Umsetzung von filmischer High-End-Produktion in VR sowie bi-medialer Ausspielung (UHEP) 80. Machbarkeitsstudie digitales Marktforschungssystem 81. Entwicklung einer Testsoftware für den Einsatz eines neuartigen Umrüstsets für Diesel-Gas- Hybridlösungen 82. Entwicklung einer innovativen Hochleistungsplattform zur Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen 83. Entwicklung native App für Android und IOS Endgeräte 84. Machbarkeitsstudie für Konzeption einer BlueTooth Übertragung der Daten aus dem OvulaRing Biosensor via Mobiltelefon an die Software 85. Entwurf eines leistungsstarken Wandlers für die Anwendung in Synthetic Jet Aktoren zum Aufbau eines innovativen Gas- und Flüssigkeitsmischer-Konzeptes für Mikroreaktoren 86. Neuentwicklung von Interface Boards zur Realisierung der implementierten Schnittstellen 87. Entwicklung eines mobilen 3D-Scanraumes zur passiven Hochgeschwindigkeitserfassung 88. EMobility Instructor Pro 89. Design einer betriebsauftragsbezogenen mobilen Datenerfassung 90. uniDoc – Pilotimplementierung "Fälschungsschutz von Dokumenten" für eine universelle Anwendung 91. Unterstützung bei der Entwicklung einer holistischen Open Innovation Plattform (OIP) 92. Durchführbarkeitsstudie für eine 3D-Scan–Applikation für Mobiltelefone zur Erfassung der Geometrie des Pferderückens 93. Stärkung Innovationskraft von PROGEMIS durch open source Framework 94. Einführung eines neuen Transfer-Druckverfahrens Digitaltransfer und Weiterentwicklung der Transfer-Verfahren Siebdruck- und Offsettransfer 95. Erstellung einer Händler- und Endkundenapp 96. Konzept für Messmodul zur Luftgüteerfassung zum Einsatz in Gebäudelüftungsanlagen 97. Entwicklung eines Prototypen/Demonstrator der diafyt Sensorbrücke 98. Entwicklung eines ganzheitlichen Datenaufzeichnungs- und Übertragungssystems bei der Herstellung vom Preforms 99. Entwicklung eines Energiemanagements für das Caralux-Ladesäulen-System 100. Technologie- und Marktrecherche für energieneutrale Nahstromnetze, welche sich mit Strom, Wärme und Mobilität selbst und untereinander versorgen 101. Entwicklung eines interaktiven Mentalcoaches per App 102. Entwicklung eines wissenschaftlich fundierten Mental Health Scores Seite 4 von 4 103. Erweiterung der Handelsfunktionen und Umsetzung nutzerorientierte Datenschichtung von Marktplatztransaktionen 104. Anwendung zur Erfassung und Darstellung von Marktdaten börslich und außerbörslich gehandelter Rohstoffe aus dem Agrarbereich 105. Untersuchung zur Machbarkeit einer HSI-basierten Bewertung von Hochbarriere-Folien im WVTR-Bereich von 10^-4 g/(m²d) 106. Entwicklung und Integration von innovativen Algorithmen zur Diagnose der Fruchtbarkeit im weiblichen Zyklus auf Basis von Schwangerschaftsdaten 107. Realisierung zweier Mikrofluidik-Chips im Objektträgerformat mit zwei Ein- und Ausgängen und zwei Messkavitäten 108. Smart Maintenance für Spritzgießwerkzeuge 109. Mobiles RFID Gate 110. externe FuE Dienstleistungen - Weiterentwicklung des Produktes „Qualia AMS“ 111. Systemspezifische Software zur Erzielung der Marktreife des Printer Force and Accuracy Controller Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu B) IX. 1 Seite 1 von 8 Geplante Maßnahmen im Bereich E-Government und deren Ziele bis 2020, und entsprechende finanzielle Mittel im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/2020 Geschäftsbereich des SMUL Maßnahmen der Strategie „Sachsen Digital“ sind im Geschäftsbereich des SMUL noch nicht abschließend geplant. Sofern im Rahmen des Haushaltsentwurfs 2019/2020 finanzielle Mittel bestätigt wurden, ergibt sich folgender, vorläufiger Sachstand: Ressort Name der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme Haushaltsmittel 2019/2020 (in T€) Titel im HH-Plan in Kap. 0902 SMUL Nutzerperspektive Div. Maßnahmen zur SW-Pflege und Weiterentwicklung von Anwendungen 2.880,0 536 99 SMUL Effizientes und schnelles Vorgehen Sonstige Dienstleistungen 5.410,7 534 99 SMUL Ebenen übergreifende Zusammenarbeit s. o. s.o. s. o. SMUL Standardisierung s. o. s.o. s. o. SMUL Optimierung von Verwaltungsverfahren s. o. s.o. s. o. SMUL Elektronische Sach- und Vorgangsbearbeitung s. o. s.o. s. o. SMUL Elektronische Abwicklung von Anliegen s. o. s.o. s. o. SMUL Gewährleistung der Informationssicherheit Unterstützungs- und Beratungsleistungen für Maßnahmen zur Informationssicherheit 280,0 526 99 SMUL Bereitstellung zentraler Infrastruktur 1.020 812 99 SMUL Moderne Arbeitsformen EMM/MDM 70 545 99 Geschäftsbereich des SMS Im Geschäftsbereich des SMS wird derzeit die Gesamtplanung für die weitere Digitalisierung, insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, erarbeitet . Ein bereits jetzt feststehender wichtiger Baustein dafür ist die Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung, die derzeit für das 2. Quartal 2019 geplant ist. Die dafür notwendigen Mittel werden zentral über das Competence Center Vorgangsbearbeitung der SK bereitgestellt. Geschäftsbereich des SMWK Ressort Name der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme Haushaltsmittel 2019/2020 (in Jahresscheiben ) Titel im Haushaltsplan SMWK Durchführung des BAföG-EDV- Das Verfahren wird laufend an rechtliche und technische Verände- 800 T€ /800 T€ 1204 53701 Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu B) IX. 1 Seite 2 von 8 Ressort Name der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme Haushaltsmittel 2019/2020 (in Jahresscheiben ) Titel im Haushaltsplan Verfahrens sowie Pflege und Weiterentwicklung des Verfahrens rungen angepasst (Pflege). Zurzeit steht eine größere Konsolidierung an zur Beseitigung von aufgelaufenen technischen Lasten. Das Verfahren wird zur Verbesserung der Sachbearbeitung laufend um neue Funktionen erweitert. SMWK Einführung Elektronische Vorgangsbearbeitung Die interne Vorgangsbearbeitung des SMWK wird elektronisch durchgeführt, die Papierakte wird durch die elektronische Akte ersetzt - Zentrale Projektmittel der SK/ des CCV - Technische Ausstattung des SMWK: 120.000 EUR 0205 TG 96 1201 812 99 Geschäftsbereich des SMJ Als ressortspezifische Maßnahme ist seitens des SMJ im Bereich des E-Governments (im Unterschied zum Bereich e-Justice für die Judikative) zu benennen: Ressort Name der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme Haushaltsmittel 2019/2020 (in Jahresscheiben ) Titel im Haushaltsplan SMJus Einführung VIS.SAX Flächendeckende Einführung der elektronischen Aktenführung und Vorgangsbearbeitung im Verwaltungsbereich mit der Anwendung VIS.SAX im gesamten Geschäftsbereich auf Grundlage der bisherigen Pilotierungen 231.110 Euro 202.710 Euro 81299, 53499 und 51199 (jeweils anteilig) Geschäftsbereich des SMF Ressort Name der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme Haushaltsmittel 2019/2020 (in Jahresscheiben ) Titel im Haushaltsplan alle Ressorts Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Ausbau der Telearbeit in der Sächsischen Staatsverwaltung Ausbau von alternierender Telearbeit und Kurzzeit-Telearbeit 2019: 251,4 T€ 2020: 533,6 T€ 0401/812 99 0406/812 99 0420/8910 1 SMF Etablierung einer Projektplattform für Bauprojekte zur effizienten Ziel des Projektes ist es, trotz immer kürzer werdender Planungs- und Bauzeiten eine effektive Projektsteuerung, insbesondere der vielen internen und externen Projektbeteiligten, zu gewähr- Abschluss in 2018 Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu B) IX. 1 Seite 3 von 8 Ressort Name der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme Haushaltsmittel 2019/2020 (in Jahresscheiben ) Titel im Haushaltsplan Zusammenarbeit mit externen Planungsbüros leisten. Als zentrale Kommunikationsund Dokumentenplattform zwischen dem SIB und externen Planungsbüros dienen sogenannte „virtuelle Projekträume “, innerhalb derer eine projektbezogene Zusammenarbeit über Firmengrenzen hinweg möglich ist. Parallel dazu erfolgt die Anbindung an bereits bestehende Informationsquellen wie zum Beispiel an das interne Haushaltsvollzugsprogramm und nach Abschluss der Maßnahme die Übergabe der Daten an ein Facility Managementsystem zur Weiterführung der vorhandenen Dokumentation, abgestimmt auf die Erfordernisse der Immobilieninstandhaltung . SMF Einführung eines Förderportals für die elektronische Antragstellung bei der Sächsischen AufbauBank (SAB) Die Kunden sollen ihre Anträge für eine Förderung auch in elektronischer Form stellen können. Dies erfolgt über ein persönliches Kundenkonto, über das die Dateneingabe online erfolgt. Anschließend werden die eingegebenen Daten in die Systeme der SAB übermittelt und weiterverarbeitet. Berücksichtigung im Wirtschaftsplan der SAB, Detailplanung hierfür ist noch nicht abgeschlossen SMF Einführung eines computergestützten Facility Managementsystems Ziele der Einführung eines computergestützten Facility Managementsystems sind der lückenlose Überblick über alle genutzten Immobilien, verbunden mit der Sicherstellung des reibungslosen Betriebs aller Gebäude sowie der darin enthaltenen technischen Anlagen, die Überwachung von Energieverbräuchen, die Bereitstellung von aussagekräftigen Flächeninformationen und die Schaffung von Kostentransparenz innerhalb der Gebäudebewirtschaftung . 2019:60 T€ 2020: 0,0 T€ 0411/891 01 SMF Scannen zur steuerlichen Beleglesung von Jahressteuererklärungen und von Fragebögen zur steuerlichen Erfassung Mit den Produkten SteuBel (Steuerliche Beleglesung für Jahressteuererklärungen ) und ScannenFSE (Erweiterung für Fragebögen zur steuerlichen Erfassung ) wird den Finanzämtern die personelle Eingabe der Daten von Papiersteuererklärungen abgenommen. Zudem werden die Finanzämter mit einem maschinellen Abgleich der Daten von Papiersteuererklärungen unterstützt. Diese können mit dem Produkt CLAU- DIA (Clearing von Steuererklärungsdaten , automatisiert und dialogunterstützt) so aufbereitet werden, dass die weitere Verarbeitung durch andere IT- Verfahren (wie z.B. Abgleich der Grundinformationen, Risikomanagementsystem , Festsetzungsverfahren) ohne personelle Unterstützung ermöglicht wird. 2019: 206,8 T€ 2020: 290,2 T€ 0406/511 99 0406/511 99, 0406/812 99 SMF Einführung eines elektronischen Aufgabenmanagementsystems innerhalb einer Abteilung des Mit der Software „JIRA“ zur agilen Vorgangs - und Projektverfolgung soll ein Aufgabenmanagementsystem innerhalb einer Abteilung als Pilotprojekt eingeführt werden. Aufgaben können vom Verantwortlichen elektronisch erfasst, 2019: 1,3 T€ 2020: 1,4 T€ 0404/511 99 Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu B) IX. 1 Seite 4 von 8 Ressort Name der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme Haushaltsmittel 2019/2020 (in Jahresscheiben ) Titel im Haushaltsplan LSF als Pilotprojekt priorisiert und den Sachbearbeitern medienbruchfrei zugewiesen werden. SMF Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung (Digitalisierung der Beihilfepost ) Die Digitalisierung der Beihilfeeingangspost erfolgt mit dem Ziel, die papierbezogene Beihilfebearbeitung abzulösen. Sie ist ein wesentlicher Teilschritt auf dem Weg zur Modernisierung der Beihilfebearbeitung. 2019: 0 T€ 2020: 3.035 T€ 0404/812 99 SMF Einführung eines webbasierten Versorgungsauskunftsverfahrens für die Beamten des Freistaates Sachsen (Online‐ Versorgungsauskunft ) Die Online-Versorgungsauskunft soll die Beamten in die Lage versetzen, jederzeit selbst anhand der von ihnen erfassten Daten einen Überblick über ihre Versorgungsanwartschaften (Höhe ihrer voraussichtlichen Versorgungsbezüge ) zu erhalten. Rentenversicherungs -pflichtige werden bereits in regelmäßigen Abständen darüber informiert , welche Renten sie bei Eintritt in den Ruhestand zu erwarten haben. Mit der Online-Versorgungsauskunft soll nun auch dem entsprechenden Informationsbedürfnis der Beamten über ihre Pensionsansprüche Rechnung getragen werden. 2019: 0 T€ 2020: 30 T€ 0404/812 99 SMF IT-Strategie HKR 2025 Implementierung medienbruchfreier digitaler HKR-Verfahren 2019: 200,0 T€ 2020: 200,0 T€ 1503/534 99 Geschäftsbereich des SMI Ressort Name der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme Haushaltsmittel 2019/2020 (in Jahresscheiben ) Titel im Haushaltsplan SMI Aufbau und Implementierung einer zentralen Informations- und Wissensdatenbank (ZIWD) für die Sächsische Staatsverwaltung Das vorhandene, technisch überholte Landesweb soll abgelöst und eine ZIWD als ressortübergreifendes „Intranet des Freistaates Sachsen“ eingeführt werden. 2019: 200 T€ 2020: 100 T€ 0302/526 02 SMI Online- Antragstellung auf Wohngeld Die Antragstellung auf Wohngeld soll bis zum 31.12.2020 online möglich sein. Online bei den Wohngeldbehörden eingehende Anträge sollen medienbruchfrei in dem einheitlich in Sachsen genutzten DiWo- Wohngeldverfahren weiterbearbeitet werden. 2019: 236 T € 2020: 242 T € 0323 Titel 534 01 SMI (Sta- LA) IT-Sicherheit 320.000 € (160.000 € pro Jahr) 150.000 € (75.000 € pro Jahr) 81299 52699 Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu B) IX. 1 Seite 5 von 8 Ressort Name der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme Haushaltsmittel 2019/2020 (in Jahresscheiben ) Titel im Haushaltsplan SMI (Sta- LA) E-Rechnung Einführung noch nicht abgeschlossen ggf. für das StLA anfallende Kosten sind noch nicht planbar SMI (Sta- LA) Online Datenmeldungen (IDEV) Eigenentwicklung im Verbund der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder (gegenseitige Verrechnung von Entwicklungsleistungen) SMI (Sta- LA) E-Archivierung (Archivierungsmanagementsys - tem statistische Daten) Eigenentwicklung im Verbund der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder (gegenseitige Verrechnung von Entwicklungsleistungen) SMI/StA Bereitstellung digitaler Zugänge zu einmaligem archivischem Kulturgut (Maßnahme 5.2.6 der Digitalisierungsstrategie Sachsen Digital) Mit Zielstellung über 2020 hinaus: Online-Stellung von Digitalisaten von ca. 5 % der über 110 Kilometer umfassenden archivischen Überlieferung des Sächsischen Staatsarchivs (StA) sowie von 100% der über das Archivgut des StA vorliegenden und frei zugänglichen Metadaten auf sachsen.de sowie auf nationalen und internationalen Fachportalen .- Näheres s. Frage IX. Punkt 8. 100 T€ (2019) 100 T€ (2020) 100 T€ (2019) 100 T€ (2020) 200 T€ (2019) 200 T€ (2020) 534 01 534 01 518 63 518 63 534 63 534 63 SMI HSF Bachelor- Studiengang Verwaltungsinformatik Konzeption eines neuen Studienganges , der explizit auf die Kompetenzentwicklung für E-Government ausgerichtet ist. offen SMI GeoSN Weiterer Ausbau der Geodateninfrastruktur Ausbau des Angebots zur Nutzung von Geodaten für Verwaltungsverfahren im Freistaat Sachsen In den Haushaltsmitteln der BaK Geodaten enthalten 03 21 Geschäftsbereich des SMK Ressort Name der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme Ziele bis 2020 Haushaltsmittel 2019/2020 (in Jahresscheiben ) Titel im Haushaltsplan SMK Verbesserung der Medienkompetenz von Lehrkräften durch passgenaue Fortbildungs - angebote Angebot von Veranstaltungen der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung Fortbildungskatalog: www.schulportal.sachsen.d e/fortbildungen Weiterer Ausbau auf der Grundlage der Konzeption des SMK „Medienbildung und Digitalisierung“ Keine gesonderten Haushaltsmittel , sondern Finanzierung aus den Mitteln für die Lehrerfortbildung SMK, SMWK Entwicklung von Projekten zur Unterstützung der sorbischen Das digitale Lehrbuch löst die bestehenden Printversionen der Sprachbücher für den Unterricht im Fach Sorbisch nicht ab, sondern ergänzt sie zweckentsprechend . Es enthält Übungen Die Erarbeitung Lehrbuches wird schrittweise auf nachfolgende Klassenstufen ausgedehnt . Die Arbeiten werden Finanzierung über SMWK Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu B) IX. 1 Seite 6 von 8 Ressort Name der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme Ziele bis 2020 Haushaltsmittel 2019/2020 (in Jahresscheiben ) Titel im Haushaltsplan Sprache (elektronisches Lehrbuch, digitale Rechtschreibprü - fung, Online - Lernprogramm ) zur Grammatik und Rechtschreibung und ist zunächst für Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen konzipiert worden. Es wird schrittweise über das Internet auf der Homepage des WITAJ- Sprachzentrums in einem extra eingerichteten Segment etabliert, so dass alle Schulen und die Öffentlichkeit je nach Bedarf Zugriff haben. http://www.krokpokroku.sor bischlernen.de/ unter Nutzung eines Backendtools fortgesetzt , mit dem das WITAJ- Sprachzentrum weitere Aufgaben in Eigenregie erstellen kann. SMK Einführung eines zentralen Schullogin für alle sächsischen Schüler und Lehrer Schullogin stellt als Dienst des Sächsischen Bildungsservers (SBS) einen zentralen Zugang zu digitalen Bildungsangeboten für alle sächsischen Schülerinnen und Schüler sowie alle Lehrkräfte bereit. Die Zugänge sollen perspektivisch auch für die Anmeldung an Schulnetzwerken und an WLAN- Accesspoints genutzt werden . Aufbau Supportstrukturen , Konzeption Anmeldeverfahren für Schulen in freier Trägerschaft sowie schrittweise Übernahme in den Regelbetrieb 2019: 75 T€ 2020: 75 T€ 0505 03 TG 88 SMK Umsetzung der SMK- Konzeption „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“ kontinuierliche Umsetzung der Maßnahmen zur Zielerreichung Entsprechend der Terminierung in den Zielstellungen der Konzeption Gesamtansatz nicht einzeln aufzuschlüsseln 05 03 TG 88 von 2019 1,3 Mio. € 2020 1,3 Mio. € 05 03 TG 88 Geschäftsbereich des SMWA Ressort/ Behörde Name der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme Haushaltsmittel 2019/2020 (in Jahresscheiben ) Titel im Haushaltsplan SMWA/ SMWA SMWA/ OBA Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Ausbau der Telearbeit Es soll allen MitarbeiterInnen ein örtlich flexibles Arbeiten zu ermöglichen . Der Zugriff auf interne Dienste und Daten soll standortunabhängig und zeitlich flexibel möglich sein, unabhängig ob mit mobilem Endgerät oder dem PC, denn der Bedarf, IT- Dienste und -Anwendungen von zu Hause aus oder von unterwegs zu nutzen, steigt. Das Zusammenspiel von Berufs- und Familienverantwortung erfordert darüber hinaus innovative Arbeitszeitmodelle in allen Hierarchieebenen. Mit einer breiteren Anwendung flexibler Modelle sollen die Potenziale der 2019 40 T€ 2020 50 T€ (SMWA) 2019 2,0 T€ 2020 2,0 T€ (OBA) 0701/812 99 0702/545 99 (SMWA) 0710/812 99 (OBA) Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu B) IX. 1 Seite 7 von 8 Ressort/ Behörde Name der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme Haushaltsmittel 2019/2020 (in Jahresscheiben ) Titel im Haushaltsplan Beschäftigten gesichert sowie Teilzeit und Telearbeit gefördert werden. Dafür werden die erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt, bspw. ein dienstlicher Internetzugang. Antragsberechtigt sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der technische Ausbau erfolgt nach Bedarf. SMWA/ SMWA Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung Etablierung des Produktivbetriebs nach der Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung mit VIS.SAX im SMWA Anwenderbetreuung, Evaluierung Keine gesonderten HH- Mittel SMWA/ OBA ROHSA 3 (Rohstoffdaten Sachsens) als Schlüsselprojekt der Sächsischen Rohstoffstrategie Ziele und Leitlinien der Rohstoffstrategie für Sachsen sind einheimische Primärrohstoffe; Sachsen als Bergbauland; Sekundärrohstoffe; Sachsen als Sekundärrohstoffland; Sachsen als Standort der Rohstoffwirtschaft ; internationale Zusammenarbeit; Sächsische Rohstoffforschung; Fachkräfteausbildung für die Rohstoffwirtschaft; Sächsische Verwaltung; Rohstoffbewusstsein. Im Rahmen der Rohstoffstrategie sollen Maßnahmen und Projekte gefördert werden, die die Umsetzung der Ziele und Leitlinien unterstützen. Hierzu zählt insbesondere das Hauptprojekt “ROHSA 3“. 2019 1.557,0 T€ 2020 1.117,0 T€ 07 10/547 07 SMWA/ OBA Einführung der Basiskomponente Antragsmanagement für Online- Antragsverfahren Zwischen dem Landesamt für Bergbau , Energie und Geologie in Hannover (LBEG) und dem OBA wurde eine Kooperationsvereinbarung geschlossen mit dem Ziel, zukünftig gemeinsam an einem Bergbauinformationssystem zu arbeiten mit dem auch die digitale Bearbeitung elektronischer Anträge möglich ist. In das digitale E- Government System für die Bergverwaltungen werden Fachentwicklungen beider Behörden eingebunden und zusammengeführt. BergPass®, das vom LBEG entwickelt wurde, erlaubt eine online-Beantragung und - Zulassung von Rohstoffprojekten. Das künftige sächsische Bergbau- Informationssystem BIS.SAX integriert alle behördlichen Daten und Informationen zu aktiven und stillgelegten Bergbaubetrieben zu einem digitalen Instrument der behördlichen Bergaufsicht. 2019 50,0 T€ 07 10/534 99 SMWA/ LASuV Gewährleistung der Informationssicherheit - Sensibilisierung und Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Informationssicherheit und zum Datenschutz. - Schutz des Verwaltungsnetzes. Konkrete Planung folgt noch SMWA/ LASuV Öffnung der Verwaltung zu Bürgern und Unternehmen mit IT- - Bereitstellung von Fachdaten und Informationen (OpenData, e-Vergabe) Konkrete Planung folgt noch Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu B) IX. 1 Seite 8 von 8 Ressort/ Behörde Name der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme Haushaltsmittel 2019/2020 (in Jahresscheiben ) Titel im Haushaltsplan Unterstützung SMWA/ LASuV Einsatz von IT bei der Erledigung von Verwaltungstätigkeiten intensivieren - Verringerung von Medienbrüchen und unnötigen manuellen Tätigkeiten - Zeit- und ortsunabhängige Verfügbarkeit von Informationen und Schriftgut , insbesondere unabhängig von der Arbeitszeit oder Anwesenheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - Datenaustauschs zwischen Behörden durch Nutzung eines einheitlichen IT-Verfahrens oder durch standardisierte Schnittstellen - Vermeidung von Druckkosten, die Reduzierung von Transportzeiten und die Verringerung von Rechercheaufwand . - Einsatz von modernster IT-Technik Konkrete Planung folgt noch Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu B) IX. 3 Seite 1 von 21 Vollständig elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren und die jeweiligen prozentualen Anteile Geschäftsbereich des SMUL Ressort Anzahl der zuständigen Verwaltungsverfahren Davon vollelektronisch abwickelbar Entspricht Anteil in % SMUL 208 30 14,42 Name des Verfahrens Zuständige Behörde(n) Entsorgungsnachweis SMUL + Kommune Sammelentsorgungsnachweis SMUL + Kommune Nachweis- und Registermeldepflicht SMUL + Kommune Auszeichnungsverfahren Umweltallianz SMUL Mitteilungspflichten nach AltfahrzeugVO SMUL + Kommune Übermittlung Zertifikat nach EntsorgungfachbetriebeVO SMUL Datenherausgabe nach SächsUIG LfULG Verfahren Pflanzenschutz-Sachkunde-Nachweiskarte LfULG Ausgleichszahlungs-+Förderverfahren LfULG FIS Boden LfULG Datenbank Wasserversorgung LfULG Datenbank Kommunale Abwasserbeseitigung LfULG FIS Grundwasser LfULG FIS Oberflächenwasser LfULG FIS Wasserhaushalt LfULG Hochwasser-Informations- und Management-System LfULG Gemeinsame Abfall-DV-Systeme der Länder LfULG Abfallentsorgungsanlagenkataster LfULG Bekanntgabe von Messstellen nach BImSchG LfULG Bekanntgabe von Geräteprüfstellen n. BImSchV LfULG Überwachung der bekanntgegebenen Messstellen n. BImSchV LfULG Feststellung der Eignung von Messeinrichtungen n. BImSchV LfULG Anordnung sicherheitstechnischer Prüfungen n. BImSchG LfULG Inspektion von Betriebsbereichen n. BImSchG i.V.m. StörfallVO LfULG Prüfung von Sicherheitsberichten n. StörfallVO LfULG Anträge auf Anerkennung v Saat- u. Pflanzgut LfULG Anträge auf Abgabe des Anerkennungsverfahrens LfULG Amtshilfe im Bereich Geologie LfULG + Kommune Anzeige von Bohrungen LfULG Forschungsförderung SBS Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu B) IX. 3 Seite 2 von 21 Geschäftsbereich des SMS und SMGI Im Geschäftsbereich des SMS und des SMGI werden derzeit die notwendigen Vorarbeiten zur OZG-Umsetzung getroffen. Dazu gehört auch die Erfassung aller vorhandenen (elektronischen) Verwaltungsverfahren. Aufgrund der verteilten Zuständigkeiten und Vielzahl daran zu beteiligenden Behörden und sonstigen vollziehenden Einrichtungen hat sich dieser Prozess als unerwartet komplex und langwierig erwiesen. Die folgenden Angaben beruhen daher auf Basis von Selbstauskünften der vollziehenden Institutionen: Ressort Anzahl der zuständigen Verwaltungsverfahren Davon vollelektronisch abwickelbar Entspricht Anteil in % Davon teilweise elektronisch abwickelbar Entspricht Anteil in % SMS/ SMGI 260 2 0,8 % 15 5,7 % Einzelverfahren: Name des Verfahrens Zuständige Behörde(n) Vollelektronisch teilweise elektronisch Adoption eines ausländischen Kindes Landesjugendamt X Anmeldung bei der Landeszahnärztekammer Landeszahnärztekammer Sachsen X Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Tierarzt Lebensmittelüberwachungsund Veterinärämter X Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Gesundheitsamt X Blindengeld Kommunaler Sozialverband Sachsen Landkreise und Kreisfreie Städte X Blindenhilfe Kommunaler Sozialverband Sachsen Kommunale Sozialämter X Elterngeld Kommunaler Sozialverband Sachsen Landkreise und Kreisfreie Städte X Hilfe zur Gesundheit Gesundheitsamt Kommunaler Sozialverband Sachsen Kommunale Sozialämter X Landeserziehungsgeld Kommunaler Sozialverband Sachsen Landkreise und Kreisfreie Städte X Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Kommunaler Sozialverband Sachsen Kommunale Sozialämter Jobcenter X Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX Kommunaler Sozialverband Sachsen Landkreise und Kreisfreie Städte Integrationsamt X Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu B) IX. 3 Seite 3 von 21 Name des Verfahrens Zuständige Behörde(n) Vollelektronisch teilweise elektronisch Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach SGB IX Kommunaler Sozialverband Sachsen Landkreise und Kreisfreie Städte X Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen Kommunal Gesundheitsamt X Sachkenntnisprüfung zum Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln Landesdirektion Sachsen Industrie- und Handelskammer X Sachkundeprüfung für frei verkäufliche Arzneimittel Landesdirektion Sachsen Industrie- und Handelskammer X Übernahme von Vereinsvormundschaften Landesjugendamt X Unterhaltsvorschuss Kommunale Unterhaltvorschußstellen X Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu B) IX. 3 Seite 4 von 21 Geschäftsbereich des SMWK I. Verfahren in Richtung Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und sonstige Organisationen Überblick: Ressort Anzahl der zuständigen Verwaltungsverfahren Davon vollelektronisch abwickelbar Entspricht Anteil in % Davon teilweise elektronisch abwickelbar Entspricht Anteil in % SMWK 8 1 12,5 0 0 Einzelverfahren: Name des Verfahrens Zuständige Behörde(n) vollelek - tronisch teilweise elektronisch Elektronischer BAföG Antrag SMWK (für fachliches Konzept), SK / SID (für Betrieb und IT-Sicherheit des E-Government-Servers) x II. Interne Verfahren Überblick: Ressort Anzahl der zuständigen Verwaltungsverfahren Davon vollelektronisch abwickelbar Entspricht Anteil in % Davon teilweise elektronisch abwickelbar Entspricht Anteil in % SMWK Elektronische Akte / Vorgangsbearbeitung 0 0 1 100 Einzelverfahren: Name des Verfahrens Zuständige Behörde(n) vollelektro nisch teilweise elektronisch BAföG-EDV-Verfahren hat vier Komponenten: Dialog21 (Unterstützung der Sachbearbeitung) BAföG21/ (Datenbank für Förderungshistorie), BAföG-KS (Leistungsberechnung und Bescheiderstellung), Kasse21 (Forderungsmanagement). SMWK als oberste Landesbehörde für BAföG, Landesdirektion Sachsen als Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde, Studentenwerke und kommunale Ämter für Ausbildungsförderung als Bewilligungsbehörden X Elektronische Akte/ SMWK X Vorgangsbearbeitung (EVA.SAX) Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu B) IX. 3 Seite 5 von 21 Geschäftsbereich des SMJ Im Geschäftsbereich des SMJ erfolgt mit Blick auf die verfassungsrechtliche Sonderstellung der Justiz und die Unabhängigkeit der Gerichte eine Trennung von E-Government und E-Justice. Ersteres umfasst die Bestrebungen zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren, letzteres die Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs, der elektronischen Aktenführung und weiterer digitaler Komponenten im Bereich der Judikative. Dieser ist von der Fragestellung nicht umfasst, wobei natürlich auch hier erhebliche Anstrengungen unternommen werden, die Geschäftsgänge zunehmend elektronisch abzubilden und elektronische Kommunikationskanäle einzuführen und auszubauen. Die folgenden Übersichten beziehen sich nur auf den Bereich des E-Governments im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz: I. Überblick: Verfahren in Richtung Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und sonstige Organisationen: Anzahl der zuständigen Verwaltungsverfahren Davon vollelektronisch abwickelbar Entspricht Anteil in % Davon teilweise elektronisch abwickelbar Entspricht Anteil in % 106 6 5,66 63 59,43 Interne Verfahren: Anzahl der zuständigen Verwaltungsverfahren Davon vollelektronisch abwickelbar Entspricht Anteil in % Davon teilweise elektronisch abwickelbar Entspricht Anteil in % 26 1 4,34 13 50,00 II. Einzelverfahren: Bezeichnung des Verwaltungsverfahrens Zuständige Behörde Vollel ektron isch (X) Teilwe ise elektr onisch (X) Gar nicht elektr onisch (X) Externes (E) oder internes (I) Verfahren Abgabe der Feststellungserklärung nach §1059a Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, den §§1059e, 1092 Abs. 2 und §1098 Abs. 3 BGB OLG* X E Abrechnung von Leistungen für Dritte oder Bedienstete JVA* X E Allgemeine Beeidigung von Dolmetschern 1* X E Allgemeine Bürgeranfragen und Eingaben 1 X E Amtssitzverlegung eines Notars SMJus* X E Anerkennung als psychosozialer Prozessbegleiter SMJus X E Anfragen Presse / Öffentlichkeitsarbeit 1 X E Angelegenheiten der Friedensrichter Amtsgerichte X E Angelegenheiten der Schlichtungsund Gütestellen Amtsgerichte X E Angelegenheiten der Schöffen 1 X E Angelegenheiten nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz 1 X E Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu B) IX. 3 Seite 6 von 21 Bezeichnung des Verwaltungsverfahrens Zuständige Behörde Vollel ektron isch (X) Teilwe ise elektr onisch (X) Gar nicht elektr onisch (X) Externes (E) oder internes (I) Verfahren (Anträge auf Registrierung etc.) Anmeldung und Abrechnung von Verpflegung für Bedienstete JVA* X I Anmeldung zu Fortbildungsveranstaltungen 1 X I Annahme des Eigentumsverzichts JVA X E Anordnung und Genehmigung von Dienstreisen 1 X I Ansparung von Erholungsurlaub 1 X I Antrag auf Freistellung § 37(5) bzw. § 24 (1) SächsStVollzG JVA X E Antrag nach § 20 SächsJStVollzG; § 43 SächsStVollzG JVA X E Antrag und Haftungsverzicht Privatkleidung für Strafgefangene JVA X E Anträge im Rahmen der Ausbildung (z.B. Rückstellung, Prüfungserleichterung, Entlassung) 1 X I Anträge nach Nr. 15.3 bis 15.6 der VwV zu § 79 SäHO (Aufgabe einer Sicherheit, Abschluss eines Vergleiches, Zustimmung zu einem Schuldenbereinigungsplan) 1 X E Anträge von Bürgern im Kassenbuchungsverfahren KABU OLG (LJK)* X E Anträge von Bürgern im Kasseneinziehungsverfahren KE OLG (LJK) X E Anträge von Notaren (z.B. Nebentätigkeitsgenehmigung, Vertreterbestellung) 1 X E Anweisung an den Notar, seine Wohnung am Amtssitz zu nehmen SMJus X E Aufnahme in diverse Listen (Übersetzer, Pflichtverteidiger, Insolvenz- und Zwangsverwalter, Bußgeldzuweisungen) 1 X E Aufnahme in Wohngruppe JVA X E Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche und Beiratsmitglieder JVA X E Ausführung auf eigene Kosten JVA X E Ausgabe von Dienstkleidung 1 X I Ausstellung von Apostillen 1 X E Ausübung des Hausrechts 1 X E Auswahlverfahren A 14- Qualifizierung SMJus X I Beantragung einer Signaturkarte 1 X I Beantwortung allgemeiner Auskunftsersuchen zur Datenspeicherung 1 X E Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu B) IX. 3 Seite 7 von 21 Bezeichnung des Verwaltungsverfahrens Zuständige Behörde Vollel ektron isch (X) Teilwe ise elektr onisch (X) Gar nicht elektr onisch (X) Externes (E) oder internes (I) Verfahren Befreiung vom EFZ (§1309 BGB) OLG X E Beglaubigung amtlicher Unterschriften in Urkunden zum Zwecke der Legalisation 1 X E Beglaubigungen 1 X E Berichtigung, Sperrung und Löschung von gespeicherten personenbezogenen Daten 1 X E Berufung der Mitglieder für den Berufsbildungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Sachsen SMJus X E Berufungsvorschläge ehrenamtliche Richter 1 X E Beschaffung/Bereitstellung von bzw. Kostenerstattung für spezielle Arbeitsmittel (z.B. Bildschirmarbeitsplatzbrillen, Dienstkleidung, ergonomische Möbel) 1 X I Beschwerden über Richter/Gerichte SMJus X E Beschwerdeverfahren gemäß § 13 AGG 2* X I Besetzung der Ausschüsse nach SGG/ArbGG SMJus X E Bestimmung von Güterichtern 1 X E Bewerbung Arbeits- und Ausbildungsplatz (auch Schule) für Gefangene JVA X E Bewerbungen aller Art (z.B. Anwärter, Rechtsreferendare, Schüler- und Studentenpraktika) 1 X E Bezug von Kopien aus Zeitschriften und Kommentaren über die Bibliothek 1 X E Dienst- und Schutzausrüstung für Bedienstete JVA X I Dienstaufsichtsbeschwerden 1 X E Dienstunfallangelegenheiten 1 X I Disziplinarverfahren 2 X I Durchführung der Laufbahnprüfung für die Beamten der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsebene der Fachrichtung Justiz, Schwerpunkt Justizdienst (Justizfachwirtprüfung) SMJus (LJPA)* X E Durchführung der Laufbahnprüfung für die Beamten der Laufbahngruppe 2., 1. Einstiegsebene der Fachrichtung Justiz, Schwerpunkt Justizdienst SMJus (LJPA) X E Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu B) IX. 3 Seite 8 von 21 Bezeichnung des Verwaltungsverfahrens Zuständige Behörde Vollel ektron isch (X) Teilwe ise elektr onisch (X) Gar nicht elektr onisch (X) Externes (E) oder internes (I) Verfahren (Rechtspflegerprüfung) Durchführung der staatlichen Pflichtfachprüfung SMJus (LJPA) X E Durchführung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung SMJus (LJPA) X E Durchführung eines Aufforderungsverfahrens gegenüber einem Notarassessor SMJus X E Durchführung eines Verfahrens zur Bestellung von Notaren (Ausschreibung, Auswahl, Bestellung) SMJus X E Durchführung eines Verfahrens zur Ernennung von Notarassessoren (Ausschreibung, Auswahl, Ernennung) SMJus X E Durchführung von Widerspruchsverfahren in den juristischen Staatsprüfungen SMJus (LJPA) X E Durchführung von Widerspruchsverfahren zu Entscheidungen in den Laufbahnprüfungen SMJus (LJPA) X E Ehrengerichtliche Verfahren gegen Rechtsanwälte und Steuerberater GenStA* X E Einsichtnahme in Prüfungsarbeiten der juristischen Staatsprüfungen SMJus (LJPA) X E Einsichtnahme in Prüfungsarbeiten zu o.g. Laufbahnprüfungen SMJus (LJPA) X E Einverständniserklärung Datenübermittlung 1 X E Entlassung eines Notarassessors oder eines Notars aus dem Amt SMJus X E Entschädigungen/Vergütungen und Auslagen nach dem JVEG 1 X E Entscheidung über aufgabenbezogene Befugnisse (Ausstellung von Dienstausweisen, Aushändigung von Dienstsiegeln, Vergabe von Kennungen, Ausgabe von Schlüsseln und Zutrittskarten) 1 X I Entscheidung zur Führung der Bezeichnung „Notar a.D.“ nach Entlassung aus dem Amt als Notar SMJus X E Erfassungsbogen und Belehrung Haftkosten JVA X E Erhebungsbogen zur Vorbereitung der beruflichen Einzelbetreuung JVA X E Erklärung der Bezugsperson im Rahmen von Vollzugslockerungen JVA X E Ermächtigung von Übersetzern 1 X E Ernennung der ehrenamtlichen SMJus X E Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu B) IX. 3 Seite 9 von 21 Bezeichnung des Verwaltungsverfahrens Zuständige Behörde Vollel ektron isch (X) Teilwe ise elektr onisch (X) Gar nicht elektr onisch (X) Externes (E) oder internes (I) Verfahren Richter beim Anwaltsgericht Ernennung der ehrenamtlichen Richter der Heilberufekammern am Landgericht Dresden und am Oberlandesgericht SMJus X E Ernennung der ehrenamtlichen Richter in Personalvertretungssachen bei den sächsischen Verwaltungsgerichten und am Sächsischen Oberverwaltungsgericht SMJus X E Ernennung der ehrenamtlichen Richter und Bestellung der berufsrichterlichen Mitglieder beim Sächsischen Anwaltsgerichtshof SMJus X E Ernennung der ehrenamtlichen Richter bei sächsischen Gerichten (sonstige Fälle) SMJus X E Eröffnung Telefon-Konto JVA X E Erstantrag Lockerung/offener Vollzug JVA X E Erteilung einer Aussagegenehmigung 1 X I Festlegung/Veränderung der Grenzen des Amtsbereichs eines Notars SMJus X E Festsetzung von Justizverwaltungskosten 1 X E Festsetzung der Schlüsselkaution JVA X E Folgeantrag (Langzeit) Ausgang JVA X E Folgeantrag Vollzugslockerung / begleitete Ausgänge oder Gruppenmaßnahmen JVA X E Folgelockerung (begleiteter, unbegleiteter Ausgang und Langzeitausgang) JVA X E Genehmigung des Betriebs privater elektrischer Geräte 1 X I Genehmigung von Foto-, Film-, Fernseh- und Tonaufnahmen innerhalb des Gerichts 1 X E Gerichtsvollzieherwesen (z.B. Anträge auf Festsetzung der Personalkosten) Amtsgerichte X I Gewährung eines Vorschusses (VwV Vorschüsse) 1 X I Gewährung von Taschengeld JVA X E Gewährung von Erholungsurlaub und Arbeitszeitausgleich 1 X I Gewährung von Zuwendungen gemäß §§ 23, 44 SäHO 1 X I Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu B) IX. 3 Seite 10 von 21 Bezeichnung des Verwaltungsverfahrens Zuständige Behörde Vollel ektron isch (X) Teilwe ise elektr onisch (X) Gar nicht elektr onisch (X) Externes (E) oder internes (I) Verfahren Gnadensachen 1 X E Hinterlegungsangelegenheiten Amtsgerichte X E Honorarabrechnungen 1 X E Kostenbeteiligung Schulmaterial JVA X E Kostenverwendungsplan Überbrückungsgeld JVA X E Öffentliche Bestellung von Dolmetschern, Übersetzern und Gebärdensprachdolmetschern OLG X E Ordensangelegenheiten SMJus X E Personalangelegenheiten der Beamten und der Beschäftigten (Beförderungen, Versetzungen, Abordnungen, Beurteilungen, Auflösungsverträge, Einstellungen, Eingruppierung, Stufenzuordnung, Entlassungen, Teilzeiten, Elternzeit, amtsärztliche Untersuchungen, Sonderurlaub etc., aber ohne Erholungsurlaub und Arbeitszeitausgleich) 1 X I Petitionen und sonstige Eingaben 1 X E Rechtsaufsichtliches Tätigwerden gegenüber der Notarkammer Sachsen, der Ländernotarkasse, der Rechtsanwaltskammer Sachsen, dem Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk SMJus X E Rechtshilfeangelegenheiten 1 X E Registrierung von Rechtsdienstleistungen 1 X E Rehabilitations- und Wiedergutmachungsverfahren GenStA X E Reisekosten für mittellose Personen 1 X E Reisekosten-, Trennungsgeld- und Umzugskosten 1 X I Schadensmeldung Dienstkleidung und Austausch JVA X I Schwerbehindertenangelegenheite n (Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, Qualifizierung von schwerbehinderten Mitarbeitern) 1 X I Sonstige Anträge von Bediensteten 1 X I Sonstige Anträge von Bürgern 1 X E Staatshaftungs- und Entschädigungssachen GenStA X E Stellenbesetzungsverfahren 1 X E Stundungs- und Erlassanträge gemäß § 68 SächsJG i. V. m. VwV Stundung und Erlass 1 X E Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu B) IX. 3 Seite 11 von 21 Bezeichnung des Verwaltungsverfahrens Zuständige Behörde Vollel ektron isch (X) Teilwe ise elektr onisch (X) Gar nicht elektr onisch (X) Externes (E) oder internes (I) Verfahren Teilnahme an Freizeitmaßnahmen JVA X E Übersendung anonymisierter Entscheidungen 1 X E Übersendung von Geschäftsverteilungsplänen 1 X E Unterrichtung, Beratung, Belehrung und Verpflichtung der Bediensteten nach verschiedenen Vorschriften 1 X I Vereinbarung und Gewährung Freigang JVA X E Verfahren zur (vorläufigen) Amtsenthebung eines Notars SMJus X E Vorschaltbeschwerden im Zusammenhang mit der Zurückstellung der Strafvollstreckung (§ 35 BtMG) 2 X E Vorschaltbeschwerden nach § 24 Abs. 2 EGGVG 2 X E Vorübergehende Amtsniederlegung eines Notars SMJus X E Wiederbesetzung oder Einziehung einer Notarstelle SMJus X E Zulassung von Besuchern JVA X E Zulassung von elektrischen Geräten JVA X E Zulassung zu Veranstaltungen JVA X E Zuweisung eines Rechtsanwaltspostfaches 1 X E *OLG = Oberlandesgericht *OLG (LJK) = Landesjustizkasse *SMJus = Staatsministerium der Justiz *JVA = Justizvollzugsanstalten *SMJus (LJPA) = Landesjustizprüfungsamt * GenStA = Generalstaatsanwaltschaft *1 = mehrere Gerichte und/oder Behörden des Geschäftsbereichs *2 = Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaften Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu B) IX. 3 Seite 12 von 21 Geschäftsbereich des SMF Im Geschäftsbereich des SMF können von den circa 240 Verwaltungsverfahren im Sinne von § 9 VwVfG derzeit keins vollständig elektronisch abgewickelt werden. Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu B) IX. 3 Seite 13 von 21 Geschäftsbereich des SMI I. Verfahren in Richtung Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und sonstige Organisationen Überblick: Ressort Anzahl der zuständigen Verwaltungsverfahren Davon vollelektronisch abwickelbar Entspricht Anteil in % Davon teilweise elektronisch abwickelbar Entspricht Anteil in % SMI (LDS) 69 4 6 38 55 SMI (Abteilung 5) 24 0 24 SMI (StLA) 447 Meldung für Statistiken (IDEV, eCore) 447 100 SMI (StLA) 1 Webshop (Magento) und ePayment 1 100 SMI (StLA) 1 Abruf und Auswertung öffentlicher Statistikdaten (Genesis) 1 100 SMI (StLA) 1 Forschungsdatenzentrum (FDZ) 1 100 SMI (StLA) 1 Wahlclient 1 100 SMI (HSF) 3 3 100 Hinweis aus fachstatistischer Sicht: Statistiklösungen (IDEV, eCore) werden bundesweit zwischen den Statistischen Ämtern abgestimmt und dann für alle Ämter zur Nutzung bereitgestellt. Innerhalb des Statistischen Verbundes wird gegenwärtig eine Digitalisierungsstrategie erarbeitet. Name des Verfahrens Zuständige Behörde(n) Vollelektronisch teilweise elektronisch Förderung Gesundheit LDS X Förderung Teilhabe LDS X Betriebskostenzuschuss Kita/Hort LDS X Förderung Schwangerschaftskonfliktberatung LDS X Förderung Insolvenzberatung LDS X Erlaubnis zum Arbeiten mit Krankheitserregern LDS X Förderung Heimatpflege LDS X Förderung Hospiz LDS X Förderung Schuldnerberatung LDS X Förderung Soziale Arbeit LDS X Anerkennung Heilquellen LDS X Pauschale zur Ergänzung Landeszuschuss LDS X Erteilung des europäischen Berufsaus- weises für Apotheker LDS X Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu B) IX. 3 Seite 14 von 21 Name des Verfahrens Zuständige Behörde(n) Vollelektronisch teilweise elektronisch Förderung nach Richtlinien- Nrn.07700, 07710, 07711 LDS X Verfahren nach MedSachs LDS X Einheitlicher Ansprechpartner LDS X Verfahren Vorwarnkoordinator LDS X Europ. Berufsausweis (EPC-Verfahren) LDS X Baurechtliche Widerspruchsverfahren LDS X Denkmalrechtliche Widerspruchsverfahren LDS X Wohngeld-Widerspruchsverfahren LDS X Entscheidungen nach der BauproduktenVO LDS X Entscheidungen nach der SächsDSchföVO LDS X Stichprobenkontrolle nach § 26d EnEV LDS X Durchführung von Stellenbesetzungsverfahren LDS X Anzeige der Beseitigung von Anlagen Untere Bauaufsichtsbehörde X Genehmigungsfreistellung Untere Bauaufsichtsbehörde X Baulastenverzeichnis Untere Bauaufsichtsbehörde X Baugenehmigung Untere Bauaufsichtsbehörde X Vorbescheid Untere Bauaufsichtsbehörde X Teilbaugenehmigung Untere Bauaufsichtsbehörde X Verlängerung einer Baugenehmigung Untere Bauaufsichtsbehörde X Verlängerung eines Vorbescheids Untere Bauaufsichtsbehörde X Verlängerung einer Teilbaugenehmigung Untere Bauaufsichtsbehörde X Fliegende Bauten (Gebrauchsabnahme) Untere Bauaufsichtsbehörde X Bauüberwachung Untere Bauaufsichtsbehörde X Baubeginnanzeige Untere Bauaufsichtsbehörde X Anzeige der Aufnahme der Nutzung Untere Bauaufsichtsbehörde X Bauaufsichtliches Einschreiten Untere Bauaufsichtsbehörde X Bauaufsichtliche Zustimmung Obere Bauaufsichtsbehörde X Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu B) IX. 3 Seite 15 von 21 Name des Verfahrens Zuständige Behörde(n) Vollelektronisch teilweise elektronisch Antrag auf Abweichung/ Ausnahme/ Befreiung Untere Bauaufsichtsbehörde X Gastspielprüfbuch Untere Bauaufsichtsbehörde X Anerkennung von Prüfingenieuren für Standsicherheit oder für Brandschutz SMI X Genehmigung weiterer Niederlassungen von Prüfingenieuren SMI X Anzeige des erstmaligen Tätigwerdens eines Prüfingenieurs; Bestätigung der Anzeige oder Untersagung; Bescheinigung von Anerkennungs-voraussetzungen für das Tätigwerden als Prüfingenieur SMI X Fachaufsicht über die Bauaufsichtsbehörden, Prüfingenieure, die Landesstelle für Bautechnik und die obere Marktüberwachungsbehörde SMI X Abgeschlossenheitsbescheinigung Untere Bauaufsichtsbehörde X Entgegennahme von Energieausweisen Untere Bauaufsichtsbehörde X Erteilung von Auskünften für Sachverhalte komplexer Art Untere Bauaufsichtsbehörde X Allgemeine Anfrage an das StA StA x Bestellung von Archivgut zur Vorlage im jeweiligen Lesesaal StA x Antrag auf Benutzungsgenehmigung StA x Antrag auf Schutzfristverkürzung und Antrag auf Benutzung durch Betroffene StA x Antrag auf Herstellung von Reproduktion für Archivgut StA x Veröffentlichungsgenehmigung für Archivgut StA x Recherche nach Metadaten über Archivgut (Erschließungsdaten) und Benutzung von Archivgutdigitalisaten über die Website des StA StA x Recherche nach Metadaten über Archivgut (Erschließungsdaten) im Fachverfahren AUGIAS-Archiv in den Lesesälen des StA sowie zur Erteilung von Auskünften an Bürgerinnen und Bürger StA x Online-Bewerbung zur Laufbahngruppe 2.1 und zu Master-Studiengängen Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum X Online-Bewerbung zur Laufbahngruppe 1.2 Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum/ Ausbildungszentrum Bobritzsch X Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu B) IX. 3 Seite 16 von 21 Name des Verfahrens Zuständige Behörde(n) Vollelektronisch teilweise elektronisch Online Wohnheimplatz-Beantragung Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum X Bereitstellung von Informationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens nach dem Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz Staatsbetrieb GeoSN X II. Interne Verfahren Überblick: Ressort Anzahl der zuständigen Verwaltungsverfahren Davon vollelektronisch abwickelbar Entspricht Anteil in % Davon teilweise elektronisch abwickelbar Entspricht Anteil in % SMI (Ref. 11) 3 3 100 SMI (LDS) 11 1 9 5 45 SMI (Abt. 5) 4 0 4 StLa 9 6 75 3 25 HSF mindestens 35 2 5,7 1 2,8 Einzelverfahren: Name des Verfahrens Zuständige Behörde(n) Vollelektronisch teilweise elektronisch Zutrittskontrollverwaltung für Gebäude in Hausverwaltung des SMI SMI 11 X Fahrzeugdisposition und -bewirtschaftung für die Dienst-Kfz der Staatsregierung SMI 11 X Bibliotheksverwaltung SMI 11 X Fortbildungsplanung und -vollzug LDS X Antrag Eintragung Berufsausbildungsverzeichnis LDS X Bearbeitung der Personalangelegenheiten von Tarifbeschäftigten LDS X Bearbeitung von Personal- angelegenheiten von Beamten/innen LDS X Bearbeitung von Anträgen auf Telearbeit LDS X Zeiterfassungssystem LDS X Stellungnahme zu Petitionen Bauaufsichtsbehör den X Übertragung von Prüfaufgaben und Erteilung von Prüfaufträgen Untere Bauaufsichtsbehör de X Stellungnahmen in Verfahren mit Konzentrationswirkung, soweit eine Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde entfällt oder ersetzt wird (inbs. immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren, Planfeststellungsoder Plangenehmigungsverfahren) Untere Bauaufsichtsbehör de X Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu B) IX. 3 Seite 17 von 21 Name des Verfahrens Zuständige Behörde(n) Vollelektronisch teilweise elektronisch Abhilfeprüfung / Widerspruchsverfahren Untere / obere Bauaufsichtsbehör de X Arbeitszeiterfassung SMI (StLA) x Abrechnungen mit Hauptkasse (Auszahlungen und Einzahlungen) x Dienstreiseanträge- und abrech-nungen x Büroausstattung, Arbeitsplatzausstattung (StLA) x Bewerberdatenverwaltung x Krankenbuch (POS) StLA x Personalverwaltungssystem (PVS) x Aufwandsdatenbank StLA x IT-gestützte Vorgangsbearbeitung (mittels VIS.SAX) x (soweit rechtliche Bestimmu ngen nicht entgegens tehen) Fachverfahren AUGIAS-Archiv zur Erschließung und Verwaltung von Archivgut StA x Fachverfahren „Elektronisches Staatsarchiv“ zur Archivierung elektronischer Unterlagen der Behörden und Gerichte StA x Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentru m X Anmeldung zu Seminaren der Wahlfachausbildung Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentru m X Anmeldung zu Seminaren der Fortbildung Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentru m X Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu B) IX. 3 Seite 18 von 21 Geschäftsbereich des SMK Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wird derzeit in einem ersten Meilenstein bis Mitte 2019 eine Übersicht über die Anzahl der Verwaltungsverfahren sowie deren elektronische bzw. teilweise elektronische Abwicklung erstellt. In der folgenden Tabelle sind die Verwaltungsverfahren im Geschäftsbereich Kultus aufgelistet, die alle bis auf das mit (*) gekennzeichnete Verfahren intern sind: Name des Verfahrens Zuständige Behörde(n) vollelektronisch Teilweise elektronisch IT-gestützte Vorgangsbearbeitung SMK, LaSuB X Mittelbewirtschaftungssystem SMK, LaSuB, SLpB X Fördermittelverarbeitung SMK, LaSuB X Landespersonaldatenbank Kultus SMK, LaSuB X Sächsische Schulverwaltungssoftware SMK, LaSuB X Bewerbungsportal für den sächsischen Schuldienst SMK, LaSuB X Prüfungsdatenerfassung SMK, LaSuB X Schuldatenbank und Schulporträt SMK, LaSuB X Gestellungsverfahren kirchlicher Lehrkräfte SMK, LaSuB X Erhebung zum Unterrichtsausfall SMK, LaSuB X Elektronischer Pressespiegel SMK X Lehrerbedarf, Unterrichtsversorgung, Schulstatistik an berufsbildenden Schulen LaSuB X Sächsischer Bildungsserver SMK, LaSuB X Magento-Webshop SLpB X Seminarmanagementsoftware Sophisto LaSuB X Inventarisierungs- und Bestandsverwaltungsprogramm SMK, LaSuB X Hogrefe Testsystem LaSuB X Bibliotheksverwaltung LaSuB, SLpB X Intranet SMK, LaSuB, SLpB X Schulportal LaSuB X Dokumentenvorlagen gemäß VwV ErscheinungStoLd LaSuB X Einstellungsverfahren LaSuB X BASIS Abrechnung der Leistungen und Verwaltung der Dokumentation der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte LaSuB X Online-Berichterstattung DV-BEM SMK, LaSuB X Verwaltung der Dokumentation der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte, Support Schulportal LaSuB X Lehrerprüfungsordnung LPO LaSuB X IT gestützte Vorgangsbearbeitung LaSuB X RTA-BW LaSuB X Schulbuchzulassung LaSuB X MeSax LaSuB X Zeiterfassungssystem SMK, LaSuB X Ques LaSuB X Reha-DAT Anzeige über die Erfüllung der Beschäftigungspflicht nach §80 SGB IX SMK, LaSuB (BMAS) X Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu B) IX. 3 Seite 19 von 21 Name des Verfahrens Zuständige Behörde(n) vollelektronisch Teilweise elektronisch 1. Staatsprüfung Lapo I SMK, LaSuB X 1. Staatsprüfung Lapo II SMK, LaSuB X IPRA (*) Planungs- Realisierungs- und Abrechnungsprozesse im Bereich der allgemeinen Weiterbildung LaSuB X Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu B) IX. 3 Seite 20 von 21 Geschäftsbereich des SMWA I. Verfahren in Richtung Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und sonstige Organisationen Überblick: Ressort Anzahl der zuständigen Verwaltungsverfahren Davon vollelektronisch abwickelbar Entspricht Anteil in % Davon teilweise elektronisch abwickelbar Entspric ht Anteil in % SMWA/OBA 15 0 0 15 100 SMWA/ LASuV 18 6 33,3 14 77,7 Einzelverfahren Name des Verfahrens Zuständige Behörde(n) Vollelektronisch teilweise elektronisch Antrag auf Erteilung einer bergbehördlichen Mitteilung nach § 8 SächsHohlrVO Sächsisches Oberbergamt X Feldes- und Förderabgaben Befreiung von der Förderabgabevoranmeldung Sächsisches Oberbergamt X Feldes- und Förderabgaben Förderabgabevoranmeldung Sächsisches Oberbergamt X Feldes- und Förderabgaben Förderabgabeerklärung Sächsisches Oberbergamt X statistische Mitteilungen nach Unterlagen- Bergverordnung statistische Erhebung für das Kalenderjahr Sächsisches Oberbergamt X statistische Mitteilungen nach Unterlagen- Bergverordnung statistische Monatserhebung im Braunkohlenbergbau, Abraumbewegung, Kohleförderung und Kohleveredlung Sächsisches Oberbergamt X statistische Mitteilungen nach Unterlagen- Bergverordnung statistische Erhebung für das Kalenderjahr, Stärke und Zusammensetzung der Grubenwehr Sächsisches Oberbergamt X statistische Mitteilungen nach Unterlagen- Bergverordnung statistische Erhebung für das Kalenderjahr, Besucherbergwerke und Besucherhöhlen Sächsisches Oberbergamt X Schadensanmeldung (Entschädigung bei polizeirechtlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr beim Grundwasserwiederanstieg) Sächsisches Oberbergamt X Einreichung eines Maßnahmevorschlages gemäß § 4 VA V Braunkohlesanierung Sächsisches Oberbergamt X Jahresbericht gemäß § 14 MarkschBergV Sächsisches Oberbergamt X Erfassen von Bohrarbeiten nach § 127 BBergG Sächsisches Oberbergamt X Sprengwesen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 SprengG Sächsisches Oberbergamt X Sprengwesen Sächsisches X Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu B) IX. 3 Seite 21 von 21 Name des Verfahrens Zuständige Behörde(n) Vollelektronisch teilweise elektronisch Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG Oberbergamt Sprengwesen Antrag zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV Sächsisches Oberbergamt X e-Government/Gestattungen LASuV/LISt X X e-Vergabe LASuV/LISt X FIS-Baum LASuV/LISt X FMV LASuV/LISt X INSPIRE LASuV/LISt X KISS/KoKa-NAT LASuV/LISt X MapInfo LASuV/LISt X PROJIS LASuV/LISt X PRO-UI LASuV/LISt X SABIS LASuV/LISt X SaxMBS LASuV/LISt X Schadensregulierung LASuV/LISt X SIB Bauwerke LASuV/LISt X Sperrinfosys LASuV/LISt X TT-SIB LASuV/LISt X TT-SIB Infosys LASuV/LISt X VEMAGS LASuV/LISt X ZEDAL LASuV/LISt X II. Interne Verfahren Überblick: Ressort Anzahl der zuständigen Verwaltungsverfahren Davon vollelektronisch abwickelbar Entspricht Anteil in % Davon teilweise elektronisch abwickelbar Entspric ht Anteil in % SMWA 5 1 20 4 80 OBA 1 1 100 0 0 LASuV 5 2 40 3 60 Einzelverfahren Name des Verfahrens Zuständige Behörde(n) Vollelektronisch teilweise elektronisch Workflow Urlaubsbeantragung SMWA X Beantragung Fortbildung SMWA X Beantragung Dienst-/Fortbildungsreise SMWA X Reisekostenabrechnung SMWA X Bereitstellung Fahrkarten SMWA X Zeiterfassung Sächsisches Oberbergamt X Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) IX. 13 Seite 1 von 7 Kenntnisse der Staatsregierung bezüglich Art, Akzeptanz und des Umfangs der Nutzung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen bei der elektronischen Kommunikation in den öffentlichen Verwaltungen und ihre Unterstützung. Secure-Mail-Gateway (SMGW) Das SMGW ist als Gatewaylösung an der Schnittstelle zwischen dem besonders gesicherten und getrennten Sächsischem Verwaltungsnetz (SVN) und dem Internet implementiert. Nutzer des SMGW können bei Bedarf ausgehend Containersignaturen (dies sind Signaturen an der Nachricht selbst, nicht an ggfls. beigefügten Dokumenten) anbringen (SMIME/PGP). Die Teilnehmer haben zugleich den Zugang für signierte E-Mail und qualifiziert signierte Dokumente eröffnet. Eingehende E-Mail - Anlagen mit dokumentenbasierter Signatur werden automatisiert von einem eIDAS konformen Dienst geprüft und dem Empfänger wird ein Prüfprotokoll zugestellt. Das SMGW kann von allen staatlichen und kommunalen Behörden genutzt werden. Kosten fallen ggfls. lediglich für die notwendigen Mailzertifikate an, der Betrieb des SMGW als solchem wird zentral von der SK finanziert. Um die Nutzung in Richtung Bürger, Bürgerinnen und Institutionen zu erleichtern bzw. umfangreicher bereit stellen zu können, wird das SMGW durch einen sogenannten Messenger- Dienst ergänzt. Damit ist es einer Behörde möglich, verschlüsselte Nachrichten an Empfänger zu übersenden, von denen die notwendigen elektronischen Schlüssel nicht bekannt sind. Für diesen Fall werden spezielle Postfächer eingerichtet und dem Empfänger die notwendigen Zugangsdaten auf alternativen Wegen übermittelt. Das SMGW wird derzeit von folgenden staatlichen Behörden genutzt (siehe auch die Antwort auf die kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold, Landtagsdrucksache Nr. 6/14315): HSF (bisher FHSV) LDS - Landesdirektion Sachsen Polizei Sachsen Sächsische Staatskanzlei SID SID CERT Sachsen SID ESV SMF SMF/LSF SMI SMI BfIS SMI BOS Sachsen SMI Landesamt für Denkmalpflege SMI Landesamt für Verfassungsschutz SMI Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule SMI Sächsisches Staatsarchiv SMI Statistisches Landesamt SMJus LIT Leitstelle für Informationstechnologie Justiz SMJus Staatsanwaltschaften SMK SMK LASUB SMK SBA SMK SBI SMS SMS/SKH Großschweidnitz SMS/SKH Rodewisch SMS/SKH Altscherbitz SMS/SKH Arnsdorf SMS LUA Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) IX. 13 Seite 2 von 7 SMWA SMWK Im kommunalen Bereich gibt es keine Verpflichtung, das SMGW zu nutzen. Es können daher auch Lösungen von Drittanbietern im Einsatz sein. Der Staatsregierung liegen folgende Erkenntnisse über kommunale Behörden vor, die Zugänge für fortgeschrittene E-Mail-Signaturen anbieten bzw. derzeit eröffnen: Gemeindeverwaltung Bannewitz Gemeindeverwaltung Ebersbach-Neugersdorf Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf Gemeindeverwaltung Jahnsdorf Gemeindeverwaltung Lohsa Gemeindeverwaltung Neukirch OL Gemeindeverwaltung Raschau-Markersbach Gemeindeverwaltung Schwepnitz Landeshauptstadt Dresden Landkreis Görlitz Landkreis Mittelsachsen Landkreis Nordsachsen Landkreis Pirna Landkreis Zwickau Stadtverwaltung Bad Schandau Stadtverwaltung Delitzsch Stadtverwaltung Grimma Stadtverwaltung Johanngeorgenstadt Stadtverwaltung Jöhstadt Stadtverwaltung Kirchberg Stadtverwaltung Leipzig Stadtverwaltung Meerane Stadtverwaltung Oschatz Stadtverwaltung Radeberg Stadtverwaltung Schkeuditz Stadtverwaltung Taucha Stadtverwaltung Thalheim / Erzgeb. Stadtverwaltung Wilsdruff Stadtverwaltung Wolkenstein Für die Nutzung des SMGW werden keine zentralen Statistiken erhoben. Die BaK ESV registriert aber ein stetig steigendes Interesse an der Bereitstellung von Zugängen über das SMGW, auch zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem SächsEGovG, das die Bereitstellung entsprechender Zugänge verlangt. De-Mail Zur Nutzung von De-Mail wurde zentral ein Rahmenvertrag ausgeschrieben. Dieser bietet allen Behörden auf staatlicher und kommunaler Ebene sehr attraktive Konditionen zur Eröffnung eines De-Mail-Kontos. Zudem bietet die BaK ESV ein De-Mail-Gateway zur Mitnutzung an, dass die Einbindung von De-Mail innerhalb des SVN in die bestehende E-Mail-Infrastruktur ermöglicht. Die Kosten für das De-Mail-Gateway werden zentral von der SK getragen. Auch für die Nutzung von De-Mail werden keine zentralen Statistiken erhoben. Auch bei De-Mail registriert die BaK ESV ein stetig steigendes Interesse an der Bereitstellung von Zugängen über den Rahmenvertrag, da das SächsEGovG auch die Bereitstellung von De-Mail-Zugängen verlangt. Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) IX. 13 Seite 3 von 7 Für den Einsatz von De-Mail haben folgende staatliche Behörden ein De-Mail-Konto über den Rahmenvertrag des Freistaates Sachsen entweder bereits aktiviert oder sind in der Mandatierung: HSF Meißen Landesamt für Straßenbau und Verkehr Landesdirektion Sachsen Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen Polizei des Freistaates Sachsen Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung Sächsische Ärzteversorgung Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Sächsisches Oberbergamt Sächsisches Staatsministerium des Innern Sächsisches Staatsministerium der Justiz Sächsisches Staatsministerium für Kultus Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst SID Landesrechenzentrum Steuern Staatsbetrieb zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM) Technische Universität Chemnitz Universität Leipzig Über diese De-Mail-Konten sind zum Teil mehrere Behörden eines Geschäftsbereichs über jeweils eigene De-Mail-Adressen angebunden. Daneben verfügen folgende Behörden im Geschäftsbereich des SMJ über eine De-Mail-Adresse: OLG Dresden LG Chemnitz LG Dresden LG Görlitz LG Leipzig LG Zwickau AG Chemnitz AG Dresden AG Leipzig AG Aue AG Döbeln AG Freiberg AG Marienberg AG Dippoldiswalde AG Meißen AG Pirna AG Riesa AG Görlitz AG Bautzen AG Hoyerswerda AG Kamenz AG Weißwasser AG Eilenburg AG Torgau AG Hohenstein-Ernstthal Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) IX. 13 Seite 4 von 7 AG Zittau AG Borna AG Grimma AG Zwickau AG Auerbach AG Plauen Generalstaatsanwaltschaft Staatsanwaltschaft Chemnitz Staatsanwaltschaft Dresden Staatsanwaltschaft Leipzig Staatsanwaltschaft Görlitz Staatsanwaltschaft Zwickau JVA Chemnitz JVA Bautzen JVA Dresden JVA Görlitz JVA Torgau JVA Waldheim JVA Zeithain JVA Zwickau JVA Leipzig JSA Regis-Breitingen ABZ Bobritzsch Sächsisches OVG VG Dresden VG Chemnitz VG Leipzig Sächsisches LAG ArbG Bautzen ArbG Chemnitz ArbG Dresden ArbG Leipzig ArbG Zwickau Sächsisches LSG SG Chemnitz SG Dresden SG Leipzig Sächsisches FG Für den kommunalen Bereich haben folgende Behörden ein De-Mail-Konto über den Rahmenvertrag des Freistaates Sachsen entweder bereits aktiviert oder sind in der Mandatierung: Auerbach/Vogtl. (Stadtverwaltung) Bad Düben (Stadtverwaltung) Bad Schandau (Stadtverwaltung) Bannewitz (Gemeinde) Bautzen (Landkreis) Bautzen (Stadt) Coswig (Stadtverwaltung) Dresden (Landeshauptstadt) Dresden Information GmbH Ehrenfriedersdorf (Stadt) Erzgebirgskreis (Landratsamt) Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) IX. 13 Seite 5 von 7 Freiberg (Stadt) Freital (Stadtverwaltung) Glauchau (Stadt) Grimma (Stadtverwaltung) Großpostwitz (Gemeindeverwaltung) Hartmannsdorf (Gemeinde) Heidenau (Stadt) Jahnsdorf/Erzgeb. (Gemeinde) Kommunaler Sozialverband Sachsen Kommunaler Versorgungsverband Sachsen Krostitz (Gemeindeverwaltung) Landkreis Freiberg (Landratsamt Mittelsachsen) Landkreis Meißen Landratsamt Landkreis Nordsachsen Kreisentwicklungsamt (Landratsamt) Leipzig (Landkreis) Leipzig (Stadt) Löbau (Stadt) Meißen (Stadt) Mülsen (Gemeinde) Netzschkau (Stadt) Neustadt in Sachsen (Stadt) Niesky (Stadt) Oberes Elbtal (Zweckverband Abfallwirtschaft ) Oelsnitz/Vogtl. (Stadtverwaltung) Oschatz (Stadt) Pirna (Stadt) Plauen (Stadt) Radebeul (Stadtverwaltung) Riesa (Stadt) Rothenburg OL (Stadt) Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Landkreis) Schönwölkau (Gemeinde) Sehmatal (Gemeinde) Stolpen (Stadt) Taucha (Stadt) Trebsen (Stadt) Vogtlandkreis (Landkreis) Weinböhla (Gemeindeverwaltung) Weißwasser (Stadtverwaltung) Wermsdorf (Gemeinde) Wilsdruff (Stadt) Zwickau (Landkreis) Zwickau (Stadt) OSCI Das Online Services Computer Interface (OSCI) bietet verschiedene Protokolle zur verschlüsselten elektronischen Kommunikation insbesondere zwischen Behörden. Es steht in Sachsen in verschiedenen sogenannten Szenarien für den Einsatz in den Behörden bereit. Insbesondere im Bereich Meldewesen findet die Kommunikation faktisch flächendeckend über OSCI statt. Ein weiterer wichtiger Anwendungsbereich, der immer stärker ausgebaut wird, ist die Kommunikation im Bereich der Justiz. So stehen auf Seiten der Justiz, bzw. der Justizverwaltungen, elektronische Postfächer (EGVP bzw. beBPo) bei folgenden Justizbehörden bereit: Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) IX. 13 Seite 6 von 7 SMJus OLG Dresden LG Chemnitz LG Dresden LG Görlitz LG Leipzig LG Zwickau AG Chemnitz AG Dresden AG Leipzig AG Aue AG Döbeln AG Freiberg AG Marienberg AG Dippoldiswalde AG Meißen AG Pirna AG Riesa AG Görlitz AG Bautzen AG Hoyerswerda AG Kamenz AG Weißwasser AG Eilenburg AG Torgau AG Hohenstein-Ernstthal AG Zittau AG Borna AG Grimma AG Zwickau AG Auerbach AG Plauen Generalstaatsanwaltschaft Staatsanwaltschaft Chemnitz Staatsanwaltschaft Dresden Staatsanwaltschaft Leipzig Staatsanwaltschaft Görlitz Staatsanwaltschaft Zwickau JVA Chemnitz JVA Bautzen JVA Dresden JVA Görlitz JVA Torgau JVA Waldheim JVA Zeithain JVA Zwickau JVA Leipzig JSA Regis-Breitingen ABZ Bobritzsch Sächsisches OVG VG Dresden VG Chemnitz Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) IX. 13 Seite 7 von 7 VG Leipzig Sächsisches LAG ArbG Bautzen ArbG Chemnitz ArbG Dresden ArbG Leipzig ArbG Zwickau Sächsisches LSG SG Chemnitz SG Dresden SG Leipzig Sächsisches FG Auf Seiten der Anwaltschaft steht als Pendant das besondere elektronische Anwaltspostfach (BEA) und bei den Notaren das besondere elektronische Notarspostfach (bNotP) bereit. Für die Behörden ist die entsprechende Ausprägung das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo). Die dafür notwendigen rechtlichen und organisatorischen Regelungen zur Umsetzung der bundesrechtlichen Regelungen außerhalb der Justiz aus der elektronischen Rechtsverkehrsverordnung (ERVV) werden derzeit in Sachsen geschaffen. Im Bereich OSCI werden aus technischen Gründen zum Teil zentrale Statistiken erhoben. Sie zeigen eine intensive Nutzung der Dienste: so wurden im August 2018 im Bereich Meldebehörden ~120.000 Nachrichten, bei den Grundbuchämtern ~15.200 Nachrichten und im Bereich Ausländerbehörden ~24.000 Nachrichten über OSCI ausgetauscht. ELSTER-Portal Eine spezielle (bundesweite) Variante zur verschlüsselten Kommunikation existiert im Geschäftsbereich des SMF: für die Kommunikation der Steuerverwaltung mit den Steuerpflichtigen wird die verschlüsselte Verbindung über das eGovernment-Portal ELSTER angeboten. Die verschlüsselte elektronische Verbindung zu den Webseiten von ELSTER erfolgt über das anerkannte Internet-Protokoll HTTPS (TLS 1.2). Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) IX. 33 Seite 1 von 3 Einsatz von FLOSS-Betriebssystemen und -anwendungen in der Staatsverwaltung nach Umfang und absolutem bzw. prozentualem Anteil an der Gesamtzahl der verwendeten Lizenzen seit 2013 Ressort / Organisation System / Dienst Gesamtanzahl der verwendeten Lizenzen seit 2013 Gesamtanzahl der FLOSS- Betriebssysteme seit 2013 Gesamtanzahl der FLOSS- Anwendungen seit 2013 Prozentualer Anteil der FLOSS- Betriebssysteme seit 2013 Prozentualer Anteil der FLOSS- Anwendungen seit 2013 SK Arbeitsplätze 0 0 0 Infrastrukturdienste 2 1 0 50,00% 0,00% Verzeichnisdienste 0 0 0 sonstige Dienste 0 0 0 Datenbanken 0 0 0 Server 1 1 0 100,00% 0,00% SMF Arbeitsplätze 121.800 20.410 39 16,76% 0,03% Infrastrukturdienste 1.074 120 120 11,17% 11,17% Verzeichnisdienste 192 12 6,25% 0,00% sonstige Dienste 176 15 0,00% 8,52% Datenbanken 1.076 124 11,52% 0,00% Server 6.529 3.189 48,84% 0,00% SMI Arbeitsplätze 629317 4 40664 0,00% 6,46% Infrastrukturdienste 3102 19 535 0,61% 17,25% Verzeichnisdienste 307 2 2 0,65% 0,65% sonstige Dienste 5659 10 309 0,18% 5,46% Datenbanken 1978 73 75 3,69% 3,79% Server 5152 100 73 1,94% 1,42% SMJus Arbeitsplätze 98.386 1 40 0,00% 0,04% Infrastrukturdienste 1200 0,00% 0,00% Verzeichnisdienste 10.000 0,00% 0,00% Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) IX. 33 Seite 2 von 3 Ressort / Organisation System / Dienst Gesamtanzahl der verwendeten Lizenzen seit 2013 Gesamtanzahl der FLOSS- Betriebssysteme seit 2013 Gesamtanzahl der FLOSS- Anwendungen seit 2013 Prozentualer Anteil der FLOSS- Betriebssysteme seit 2013 Prozentualer Anteil der FLOSS- Anwendungen seit 2013 sonstige Dienste 80 4 0,00% 5,00% Datenbanken 60 3 3 5,00% 5,00% Server 325 3 7 0,92% 2,15% SMK Arbeitsplätze 12.976 3 2.464 0,02% 18,99% Infrastrukturdienste 262 38 12 14,50% 4,58% Verzeichnisdienste 19 0,00% 0,00% sonstige Dienste 17 14 14 82,35% 82,35% Datenbanken 39 16 16 41,03% 41,03% Server 523 39 14 7,46% 2,68% SMS/ SMGI Arbeitsplätze 24019 437 6103 1,82% 25,41% Infrastrukturdienste 744 31 15 4,17% 2,02% Verzeichnisdienste 473 5 2 1,06% 0,42% sonstige Dienste 429 0 8 1,86% 1,86% Datenbanken 149 6 45 4,03% 30,20% Server 709 90 41 12,69% 5,78% SMWA Arbeitsplätze 1650 0 12 0,00% 0,73% Infrastrukturdienste 3008 3 2 0,10% 0,07% Verzeichnisdienste 18 0 0 0,00% 0,00% sonstige Dienste 75 0 0 0,00% 0,00% Datenbanken 1003 0 7 0,00% 0,70% Server 81 0 2 0,00% 2,47% SMWK Arbeitsplätze 26.135 175 716 0,67% 2,74% Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) IX. 33 Seite 3 von 3 Ressort / Organisation System / Dienst Gesamtanzahl der verwendeten Lizenzen seit 2013 Gesamtanzahl der FLOSS- Betriebssysteme seit 2013 Gesamtanzahl der FLOSS- Anwendungen seit 2013 Prozentualer Anteil der FLOSS- Betriebssysteme seit 2013 Prozentualer Anteil der FLOSS- Anwendungen seit 2013 Infrastrukturdienste 1.179 10 8 0,85% 0,68% Verzeichnisdienste 441 0,00% 0,00% sonstige Dienste 3 0,00% 0,00% Datenbanken 376 2 4 0,53% 1,06% Server 2.218 173 54 7,80% 2,43% SMUL Arbeitsplätze 5177 1 68 0,02% 1,31% Infrastrukturdienste 274 12 30 4,38% 10,95% Verzeichnisdienste 69 0,00% 0,00% sonstige Dienste 205 22 39 10,73% 19,02% Datenbanken 311 5 8 1,61% 2,57% Server 777 62 17 7,98% 2,19% SID Arbeitsplätze 502 0,00% 0,00% Infrastrukturdienste Verzeichnisdienste sonstige Dienste vergleichbare Angabe nicht möglich Datenbanken vergleichbare Angabe nicht möglich Server 494 156 31,58% 0,00% davon 127 für SMI, 3 für SMK, 17 für SMWK, 7 für SK, 2 für KSV Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) XI. 7 Teilmarkt Anzahl Förderungen WBSb Zuschuss (bewilligt) Anzahl Teilnehmer (geplant) Anzahl Kleinstunternehmen Anzahl Kleine Unternehmen Anzahl Mittlere Unternehmen Architekturmarkt 65 138.426,07 € 119 42 20 3 2016 9 12.987,91 € 9 5 4 2017 33 61.845,14 € 49 21 12 2018 23 63.593,02 € 61 16 4 3 Buchmarkt 8 25.916,97 € 8 6 2 2016 1 1.581,77 € 1 1 2017 5 15.789,00 € 5 4 1 2018 2 8.546,20 € 2 1 1 Designwirtschaft 16 37.980,08 € 37 12 4 2016 5 21.833,32 € 27 2 3 2017 10 14.636,76 € 8 9 1 2018 1 1.510,00 € 2 1 Filmwirtschaft 5 24.173,20 € 8 1 4 2016 1 9.137,50 € 1 1 2017 1 7.500,00 € 1 1 2018 3 7.535,70 € 6 1 2 Kunsthandwerk 11 86.570,41 € 11 2 9 2016 1 6.000,00 € 1 1 2017 2 16.465,41 € 2 2 2018 8 64.105,00 € 8 1 7 Kunstmarkt 6 13.096,50 € 6 5 1 2016 2 2.426,50 € 2 2 2017 2 5.310,00 € 2 1 1 2018 2 5.360,00 € 2 2 Markt für darstellende Künste 42 97.985,54 € 61 40 2 2016 10 23.739,17 € 10 10 2017 19 49.093,97 € 19 18 1 2018 13 25.152,40 € 32 12 1 Musikwirtschaft 8 28.451,14 € 17 7 1 2016 3 7.610,64 € 12 2 1 2017 4 14.303,50 € 4 4 2018 1 6.537,00 € 1 1 Pressemarkt 9 20.557,25 € 10 9 2016 2 2.169,75 € 2 2 2017 3 9.637,50 € 3 3 2018 4 8.750,00 € 5 4 Rundfunkwirtschaft 1 1.110,00 € 1 1 2017 1 1.110,00 € 1 1 Software-/Games-Industrie 121 269.353,54 € 342 16 57 48 2016 33 69.882,29 € 112 3 19 11 2017 53 129.209,27 € 157 7 28 18 2018 35 70.261,98 € 73 6 10 19 Sonstiges 4 7.225,00 € 4 4 2016 3 6.850,00 € 3 3 2017 1 375,00 € 1 1 Werbemarkt 23 32.789,33 € 35 16 6 1 2016 5 12.122,07 € 9 3 1 1 2017 11 14.512,26 € 12 9 2 2018 7 6.155,00 € 14 4 3 (Leer) (Leer) Gesamtergebnis 319 783.635,03 € 659 160 97 62 Weiterbildungsscheck Betrieblich nach Teilmärkten der Kultur- und Kreativwirtschaft 2016-2018 Mittelstandsrichtlinie: Programm Betriebsberatung/Coaching nach Teilmärkten der Kultur- und Kreativwirtschaft 2016-2018 Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) XI. 7 Teilmarkt Anzahl Förderungen Betriebsberatung/ Coaching Zuschuss (bewilligt) Anzahl Teilnehmer (geplant) Anzahl Kleinstunternehmen Anzahl Kleine Unternehmen Anzahl Mittlere Unternehmen Architekturmarkt 2 4.025,00 € 2 2017 2 4.025,00 € 2 Designwirtschaft 1 7.700,00 € 1 2018 1 7.700,00 € 1 Gesamtergebnis 3 11.725,00 € 1 2Di e B e ra tu n g ko m m t d e m U n te rn e h m e n z u G u te . D ie A n ga b e d e r Te il n e h m e r is t d e sh al b ir re le va n t u n d w ir d n ic h t e rh o b e n . Mittelstandsrichtlinie: Programm E-Business nach Teilmärkten der Kultur- und Kreativwirtschaft 2016-2018 Beantwortung Große Anfrage LT-Drs. 6/14110 Anlage zu Frage B) XI. 7 Teilmarkt Anzahl Förderungen Betriebsberatung/ Coaching Zuschuss (bewilligt) Anzahl Teilnehmer (geplant) Anzahl Kleinstunternehmen Anzahl Kleine Unternehmen Anzahl Mittlere Unternehmen Architekturmarkt 4 41.013,00 € 2 2 2016 1 4.729,00 € 1 2017 1 10.242,00 € 1 2018 2 26.042,00 € 1 1 Designwirtschaft 1 3.470,00 € 1 2017 1 3.470,00 € 1 Filmwirtschaft 2 25.889,00 € 1 1 2018 2 25.889,00 € 1 1 Kunsthandwerk 6 92.823,00 € 2 4 2017 4 49.301,00 € 1 3 2018 2 43.522,00 € 1 1 Kunstmarkt 6 109.214,00 € 2 1 3 2016 4 93.546,00 € 1 3 2017 2 15.668,00 € 2 Musikwirtschaft 2 9.742,00 € 2 2018 2 9.742,00 € 2 Pressemarkt 4 71.444,00 € 1 2 1 2017 4 71.444,00 € 1 2 1 Rundfunkwirtschaft 2 15.608,00 € 1 1 2016 1 10.568,00 € 1 2017 1 5.040,00 € 1 Software-/Games-Industrie 5 83.570,00 € 1 2 2 2016 4 50.538,00 € 1 1 2 2017 1 33.032,00 € 1 Sonstiges 1 22.000,00 € 1 2017 1 22.000,00 € 1 Werbemarkt 3 51.773,00 € 2 1 2016 1 9.213,00 € 1 2017 1 2.560,00 € 1 2018 1 40.000,00 € 1 Gesamtergebnis 36 526.546,00 € 14 15 7 A n ga b e is t in d ie se m P ro gr am m ir re le va n t u n d w ir d d e sh al b n ic h t e rh o b e n Seite 1 von 1 Beantwortung zur Drs. 6/14110 Anlagen Anlage 1 zu Frage A) I. 4 Anlage 2 zu Frage A) I. 4 Anlage zu Frage A) II. 1 Anlage zu Frage B) I. 12 Anlage 1 zu Frage B) I. 13 Anlage 2 zu Frage B) I. 13 Anlage 3 zu Frage B) I. 13 Anlage 4 zu Frage B) I. 13 Anlage zu Frage B) III. 9 Anlage zu Frage B) III. 4 Anlage zu Frage B) III. 10 Anlage zu Frage B) III. 13 Anlage zu Frage B) VI. 11 Anlage zu Frage B) VII. 6 Anlage 1 zu Frage B) VIII. 1 Anlage 2 zu Frage B) VIII. 1 Anlage zu Frage B) VIII. 3 c) Anlage zu Frage B) VIII. 3 i) Anlage zu B) VIII. Frage 3 j) Anlage zu B) VIII. Frage 3 m) Anlage zu B) VIII. Frage 3 n) Anlage zu B) VIII. Frage 3 o) Anlage zu B) IX. 1 Anlage zu B) IX. 3 Anlage zu Frage B) IX. 13 Anlage zu Frage B) IX. 33 Anlage 1 zu Frage B) XI. 7 Anlage 2 zu Frage B) XI. 7 Anlage 3 zu Frage B) XI. 7 2018-10-25T09:27:39+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes