STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Wurlitzer (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6/14120 Thema: Industriepark Oberelbe Aktenzeichen 33-4135/1/36 Dresden, 1 ^ Aug. 2010 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Gemeinden Pirna, Heidenau und Dohna haben den Zweckverband „Industriepark Oberelbe" gegründet, um beidseits des Autobahnzu¬ bringers B172a zwischen dem Autobahnanschluss Pirna und der noch zu erstellenden Abfahrt zur Südumfahrung Pirna auf 140 ha plus Erwei¬ terungsflächen ein Industrie- und Gewerbegebiet zu entwickeln. Lt. dem Geschäftsführer der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH Pirna Herrn Flörke betragen die aktuell geschätzten Investitionskosten ca. 110 Mio. EUR bei einer erhofften Förderquote von 80 %. Eine Förderung etwa in dieser Höhe hat auch P. G. Nothnagel, GF der Wirtschaftsförde¬ rung Sachsen in Aussicht gestellt (SZ, 11.05.2018)." ¦yr Zertifikat seit 2006 auditfacrufundfamllic Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es bereits bindende Vereinbarungen (mündlich und /oder schriftlich) zwischen dem Zweckverband „Industriepark Oberelbe" und der Staatsregierung, der Wirtschaftsförderung Sachsen oder beauftragter Unternehmen, und wenn ja, wel¬ che? Zwischen dem Zweckverband „Industriepark Oberelbe" und der Staatsregie¬ rung, der Wirtschaftsförderung Sachsen oder beauftragten Unternehmen gibt es keine bindenden Vereinbarungen (mündlich und oder schriftlich) in Form von fixierten Verträgen. Frage 2: Welche Voraussetzungen muss der Zweckverband erbringen, um die öffentlich in Aussicht gestellte Förderquote des Frei¬ staates von ca. 80 % zu erhalten, und welcher Herkunft sind diese Fördermittel? Seite 1 von 2 Hausanschritt: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen; Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR SACHSEN Freistaat Kommunale Träger können im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) eine Förderung für die Erschließung und den Ausbau von Industrie- und Gewerbegebieten beantragen. Dabei handelt es sich um ein Bund-Länder-Programm, welches jeweils hälftig finanziert wird. Eine Förderung kann gemäß den Bestimmungen der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der wirtschaftsna¬ hen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-INFRA) vom 27. Oktober 2017 erfolgen. Insbesondere muss der Träger nachweisen, dass ein Bedarf an Gewerbeflächen absehbar wird. Dabei ist darauf zu achten, dass die Flächen zielgerichtet und vorrangig mit förderfähigen Unter¬ nehmen belegt werden können. Frage 3: Bis wann müssen diese Mittel durch den Zweckverband bei der Staats¬ regierung bzw. Wirtschaftsförderung Sachsen beantragt werden, um die Mittel in der in Aussicht gestellten Höhe zu erhalten? Gemäß vorliegender mittelfristiger Finanzplanung des Bundes werden die GRW-Mittel bis zum Jahr 2022 (fällig 2023 - 2025) bereit stehen. Der Zweckverband kann jederzeit einen Antrag stellen. Frage 4: Gibt es bereits Gespräche, Absichtserklärungen, Letter(s) of Intent, Vorverträge, Projekt- oder Ansiedlungsverträge o.ä. mit möglichen oder tatsächlichen Interessenten bzw. Investoren für den sog. IPO, die der Staatsregierung bekannt sind? (Wenn ja, bitte in der Antwort angeben: jeweils mit wem, seit wann, in welcher Form und mit welchem Inhalt bzw. mit welcher rechtlichen Ver¬ bindlichkeit.) Flierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Die Planungs- und Vermark¬ tungshoheit liegt beim genannten Zweckverband. Dieser führt auch die Gespräche mit den Investoren. Frage 5: Ist der Staatsregierung bekannt, welche infrastrukturellen Maßnahmen durch die geplanten Beschäftigungszahlen im IPO von ca. 3000 Be¬ schäftigten bzgl. Verkehrsanbindung, Wohnraum, Kita- und Schulpla¬ nung und sekundärer Arbeitsplätze usw. notwendig werden, und wenn ja, welche Bedarfsplanungen und Umsetzungspläne sind hierzu be¬ kannt? Die beteiligten Kommunen haben als Gesellschafter im Zweckverband und durch ihre Flächenzuständigkeit die Planungshoheit über diese Infrastrukturfragen und sind somit zuständig für nachgelagerte Themen wie Schul- und Wohnstandorte. Informationen zu diesen Planungen liegen der Staatsregierung nicht vor. i/lit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2018-08-15T09:37:47+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes