STAATSMINISTERIUIVI DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Drêsden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Wurlitzer (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6114121 Thema: Unterbringung in eine Erziehungsanstalt durch gerichtliches Urteil Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie oft wurde im Freistaat Sachsen in den Jahren 2010 bis 2017 eine Maßregel nach Paragraph 64 SIGB gerichtlich angeordnet? Bitte nach Jahren getrennt angeben. Die Fragestellung wird - entgegen der expliziten Formulierung im Thema der Kleinen Anfrage - so ausgelegt, dass sie auf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und nicht auf die Unterbringung in einer Erziehungsanstalt gerichtet ist. Die Nennung des $ 64 StGB bietet für diese Auslegung hinreichend Anhalt. Zur Beantwortung der Frage nehme ich auf die nachfolgende Tabelle Bezug: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bel Antwort angeben) 1040E/13/1285 - KLR Dresden, rl¡ August 201 8 NMIA:Eîw TOB MIT 1' o . JUSTIZVotLZUGSBËAMTE WU'WJOB-MTT-J.DE Hausanschrift: Såchsisches Staatsministerlum der Just¡z Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erre¡chen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang für slsktron¡sch signierte sowie für versch¡üsselte elektronische Dokumente nur übor das Elektronische Gsrichls- und VeMaltungspostfach; nähere lnlormationen unter www.egvp.deSeite 1 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN I [qFI l:riõ-lHsi:rJlw Zahl der Personen, die in Sachsen nach S 64 SIGB zu e¡ner Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurte¡lt wurden Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 201 5 201 6 2017 97 106 114 115 96 74 96 106 Frage 2: ln welchen Einrichtungen werden Freistaat Sachsen Maßregeln nach Paragraph 64 SIGB durchgeführt? Entscheidungen nach g 64 StGB werden im Freistaat Sachsen vollzogen in den Forensischen Kliniken: des Sächsischen Krankenhauses Großschweidnitz, des Städtischen Klinikums,,St. Georg" in Leipzig, in der Jugendmaßregelvollzugseinrichtung des Sächsischen Krankenhauses Arnsdorf . Frage 3: Welche Kosten sind dem Freistaat Sachsen durch die Durchführungen von Maßregeln nach Paragraph 64 SIGB in den Jahren 2010 bis 2017 entstanden? Bitte getrennt nach Jahren angeben. Die in den Jahren 2010 bis 2016 in den Kliniken für Forensische Psychiatrie des Sächsischen Krankenhauses (SKH) Großschweidnitz bzw. des Städtischen Klinikums ,,St. Georg" Leipzig entstandenen Kosten (Personal- und Sachkosten) der Maßregel nach S 64 StGB (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt) können der nachstehenden Auflistung entnommen werden: SKH Großschweidnitz: 2010: 5.687.310,90 EUR 2011: 6.232.006,56 EUR 2012: 6.600.1 77,04 EUR Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ñE'r-\Y.'ril w 2013: 6.777.211,09 EUR 2014: 6.990.008,83 EUR 2015: 7.196.790,00 EUR 2016: 7.144.962,29 EUR Städt. Klinikum ..St. Georq" Leipziq: 2010: 10.1 19.064,13 EUR 2011: 10.182.418,23 EUR 2012: 10.241.707,79 EUR 2013: 1 0.739.795,86 EUR 201 4: 11.203.878,01 EUR 2015: 11.506,361,07 EUR 2016: 12.028.729,69 EUR Für das Jahr 2017 liegen derzeit noch keine abschließenden Zahlen vor Für den Jugendmaßregelvollzug in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie des SKH Arnsdorf können keine Angaben zu den Kosten der Maßregel nach g 64 StGB übermittelt werden, da dort auch die Maßregel nach $ 63 SIGB (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) vollzogen wird und keine Aufteilung der Kosten nach der Art der Unterbringung erfolgt. Frage 4: Welche Kosten sind dem Freistaat Sachsen für die Begründung oder Fortführung von Maßregeln nach Paragraph 64 SIGB durch die Einholung von Gutachten in den Jahren 2010 bis 2017 entstanden? Bitte getrennt nach Jahren angeben. Von einer Beantwortung der Frage wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung findet weder bei den sächsischen Staatsanwaltschaften noch bei den Gerichten statt. Die vollständige Beantwortung der Frage würde daher die Durchsicht und händische Auswertung sämtlicher Ak- Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN I F¿'t-I \\árjlw ten der Verfahren erfordern, bei denen in den staatsanwaltschaftlichen Datenbanken als Rechtsfolge eine Maßregel nach $ 64 SIGB erfasst ist. ln den gerichtlichen Datenbanken besteht bereits keine Möglichkeit, diejenigen Verfahren zu ermitteln, in denen eine Maßregel nach S 64 StGB verhängt wurde. Die für Gutachten angefallenen Kosten lassen sich auch nicht aus einem gesonderten Haushaltstitel entnehmen. Vielmehr werden diese unter dem gleichen Titel wie sämtliche sonstigen Verfahrenskosten abgerechnet . Es müssten also allein für die in den Jahren 2010 bis 2017 angeordneten Maßnahmen 804 Sachakten manuell ausgewertet werden. Zur Beantwortung müssten die Papierakten aller Verfahren händisch durchgesehen und ausgewertet werden. Dies wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschatten in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung ist von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Ermiülungsverfahren bzw. je Ermittlungsakte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften anfallende Aufwand auf mindestens 50 Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter geschätzt. Die Staatsregierung kam daher, unter Berücksichtigung des oben dargestellten Maßstabes , bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege nicht zu leisten ist. Seite 4 von 5 STAATST\4IN|STERlUM I ffi! Freistaat DERrusflz I W SACHSEN Frage 5: ln wie vielen Fällen wurde die Maßregel nach Paragraph 64 SIGB in den Jahren 2010 bis 2017 regulär beendet und in wie vielen Fällen abgebrochen? Bitte getrennt nach Jahren angeben. Zur Beantwortung verweise ich auf die nachfolgenden übersichten: Reguläre Beendigung/Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung nach S 67 d Abs. 2 StGB: Abbruch der Maßregel/Erledigungserklärung der Unterbringung nach S 67d Abs. 5 StGB: Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 19 38 37 40 48 42 38 43 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 37 42 45 62 68 55 47 47 Seite 5 von 5 2018-08-15T09:28:51+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes