SACHSISCHES Hospitalstraße 7 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ I 01097 Dresden STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzelchen (bitte bei Antwort angeben) 1040E/13/1291 - KLR Dresden, lt. Ausustzols w TOB Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DlE LINKE) Drs.-Nr. 06/14133 Thema: Verwaltungsstre¡tverfahren an den Verwaltungsger¡chten zu Entschädigungsansprüchen aus der Mitbenutzung kommunaler Abwasseranlagen durch den Baulastträger oder Verwalter für Staatsstraßen in den Jahren 2017 und 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Verwaltungsstre¡tverfahren zur Feststellung e¡nes Entschädigungsanspruchs dem Grunde und der Höhe nach ¡m Sinne von $ 23 Abs. 5 SächsStrG und/oder der OD-Richtlinie des Bundes aus der Mitbenutzung kommunaler Abwasseranlagen durch den Straßenbaulastträger bzw. Verwalter zur Entwässerung seiner Ortsdurchfahrten für Staatsstraßen waren im Jahr 2017 an welchen Verwaltungsger¡chten bzw. beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) anhängig? (Bitte aufstellen nach Verwaltungsgerichten und OVG, Aktenzeichen, Datum der Klageerhebung !) lm Jahr 2017 waren zwei Verwaltungsstreitverfahren zur Feststellung eines Entschädigungsanspruchs dem Grunde und der Höhe nach im Sinne von Seite 1 von 3 MIT , O ¡ JUST|ZVOIZUGSBEAMTE t tftitt tJoB-MtÌ-t DE Hausanschrift: Sächsisches Staatsminlsterium der Just¡z Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverb¡ndung: Zu eneichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang tiber Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang für eleklronisch signierte sowie für verschlüsselte eleklron¡sche Dokumsnte nur úber das Eleklronische Gerichls- und Ven¡vallungspostlach; nähero lntormationen unter w.egvp.de STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ß3{-\Ër w S 23 Abs. 5 SächsStrG und/oder der OD-Richtlinie des Bundes aus der Mitbenutzung kommunaler Abwasseranlagen durch den Straßenbaulastträger bzw. Verwalter zur Entwässerung seiner Ortsdurchfahrten für Staatsstraßen beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht als Rechtsmittelgericht unter den Aktenzeichen 3 A 402115 und 3 A 616/15 anhängig. Das erste Verfahren wurde am 23. Dezember 201 1 erstinstanzlich anhängig gemacht. Das zweite Verfahren wurde am 20. Dezember 2013 erstinstanzlich anhängig gemacht. Frage 2: Wie viele Ven¡valtungsstreitverfahren zur Feststellung eines Entschädigungsanspruchs dem Grunde und der Höhe nach im Sinne von S 23 Abs. 5 SächsStrG und/oder der OD-Richtlinie des Bundes aus der Mitbenutzung kommunaler Abwasseranlagen durch den Straßenbaulastträger bzw. Verwalter zur Entwässerung seiner Ortsdurchfahrten für Staatsstraßen waren im Jahr 2018 an welchen Verwaltungsgerichten bzw. beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) anhängig? (Bitte aufstellen nach Verwaltungsgerichten und OVG, Aktenzeichen, Datum der Klageerhebung !) lm Jahr 2018 war bisher ein Verwaltungsstreitverfahren zur Feststellung eines Entschädigungsanspruchs dem Grunde und der Höhe nach im Sinne von 5 23 Abs. 5 SächsStrG und/oder der OD-Richtlinie des Bundes aus der Mitbenutzung kommunaler Abwasseranlagen durch den Straßenbaulastträger bzw. Verwalter zur Entwässerung seiner Ortsdurchfahrten für Staatsstraßen beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht als Rechtsmittelgericht unter dem Aktenzeichen 3 A 616/15 anhängig. Es wurde am 20. Dezember 2013 erstinstanzlich anhängig gemacht. Außerdem war im Jahr 2018 bisher ein Verwaltungsstreitverfahren zur Feststellung eines Entschädigungsanspruchs dem Grunde und der Höhe nach im Sinne von $ 23 Abs. 5 SächsStrG und/oder der OD-Richtlinie des Bundes aus der Mitbenutzung kommunaler Abwasseranlagen durch den Straßenbaulastträger bzw. Verwalter zur Entwässerung seiner Ortsdurchfahrten für Staatsstraßen beim Verwaltungsgericht Chemnitz unter dem Aktenzeichen 2K 111/18 anhängig. Es wurde am 22. Januar 2018 anhängig gemacht. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN FEI-NüH w Frage 3: Welche Kommunen bzw. Aufgabenträger (Zweckverbände, Eigenbetriebe, Betriebsführer usw.) waren die klageführenden Parteien in den zu Frage I und 2 erfragten Verfahren und gegen welche Behörde wurde im Einzelfalljeweils Klage geführt? Das erste in der Beantwortung der Frage 1 genannte Verfahren wurde durch den Abwasserzweckverband Obere Schwarze Elster, Kamenz, anhängig gemacht. Das zweite in der Beantwortung der Frage 1 genannte Verfahren wurde durch den Abwasserzweckverband Espenhain, Borna, anhängig gemacht. Beide Verfahren richteten sich gegen den Freistaat Sachsen, Landesamt für Straßenbau und Verkehr. Das erste in der Beantwortung der Frage 2 genannte Verfahren wurde durch den Abwasserzweckverband Espenhain, Borna, anhängig gemacht. Das zweite in der Beantwortung der Frage 2 genannte Verfahren wurde durch den Abwasserzweckverband Frohnbach, Niederfrohna, anhängig gemacht. Beide Verfahren richteten sich gegen den Freistaat Sachsen, Landesamt für Straßenbau und Verkehr. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2018-08-15T09:30:57+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes