SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Poslfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14152 Thema: Fördermittel Sanierung "Astrid-Lindgren-Grundschule" in Plauen (Vogtlandkreis) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Über welche Fördermittel wurde die Sanierung der o. g. Grundschule durch das Land Sachsen gefördert? Mit Zuwendungsbescheid vom 24. Februar 2015 und Änderungsbescheid vom 13. Dezember 2017 aufgrund von Mehrkosten erhielt die Stadt Plauen eine Förderung in Höhe von rd. 1,8 Mio. € für die Generalsanierung des Schulgebäudes sowie die Neugestaltung der Außenanlagen . Die Fördermittel wurden aus dem Landesprogramm des Freistaates Sachsen für die Schulhausbauförderung bereitgestellt. Frage 2: Welche Anforderungen zur Barrierefreiheit wurden durch den Fördermittelgeber gestellt? Es wurden keine Anforderungen zur Barrierefreiheit durch den Fördermittelgeber gestellt. Frage 3: Welche Bereiche des Schulgebäudes und der Außenanlagen sind nach der Sanierung nicht barrierefrei? Informationen, welche Bereiche des Schulgebäudes und der Außenanlagen nach der Sanierung nicht barrierefrei sind, liegen dem Fördermittelgeber nicht vor. Bekannt ist, dass ein neuer Eingangsturm mit Aufzug , der für Rollstuhlfahrer voll zugänglich ist und über eine Ansage verfügt, die Schule im Innenbereich barrierefrei macht. Im Kellergeschoss wurde die Schulmensa modernisiert, dort ist jetzt der Zugang zum Außenbereich durch bodengleiche Glastüren möglich. Im 2.0bergeschoss gibt es ein Behinderten-WC. Außerdem ist ein markierter Behindertenparkplatz vorhanden . Seite 1 von 2 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 24. Juli 2018 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/14/24 Dresden,t{b . August 2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium tor Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Frage 4: Wenn es nicht-barrierefreie Bereiche im Schulgebäude oder den Außenanlagen gibt: Warum wurde die Barrierefreiheit bei der Sanierung nicht hergestellt ? Über die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur weiteren Verbesserung der schulischen Infrastruktur im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Schulinfra - FöriSIF) werden die Schaffung und Erhaltung der schulischen Infrastruktur sowie Maßnahmen zur Reduzierung der GOrEmissionen von Schulgebäuden einschließlich Schulsporthallen gefördert. Die Frage kann nur durch den Schulträger beantwortet werden . Dieser ist gesetzlich verpflichtet, Schulgebäude und Schulräume zu errichten, diese mit den notwendigen Lehr- und Lernmitteln auszustatten und die sonstigen erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen c Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-08-21T09:14:41+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes