STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 6/14159 Thema: Kinder in Frühförderung oder mit aktuellem Integrationsstatus im Kindergarten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,In den letzten Jahren haben verschiedene Medien immer wieder berichtet , dass zunehmend Kinder < 6 Jahren im Kindergarten oder den altersentsprechenden Untersuchungen beim Kinderarzt Entwicklungsdefizite oder sogenannte "Verhaltensauffälligkeiten" aufweisen. Dies ergab auch die Antwort der Staatsregierung zur Drs. 6/2744. Für diese Kinder kann die Komplexleistung Frühförderung (§ 46 Abs. 1-3 Sozialgesetzbuch IX) in Anspruch genommen werden bzw. ein Integrationsstatus beantragt werden. Dadurch soll den betreffenden Kindern die Möglichkeit einer individuellen und bedarfsgerechten Betreuung und Förderung gegeben werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich die Anzahl der Kinder, die eine Komplexleistung Frühförderung (§ 46 Abs. 1-3 Sozialgesetzbuch IX) erhalten, von 2010 bis 2018 entwickelt ? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Art der Leistung, Alter, Geschlecht , Landkreis und kreisfreien Städten.) Die der Staatsregierung vorliegenden Angaben sind der Anlage 1 (Heilpädagogische Leistungen im Rahmen der ambulanten Frühförderung einschließlich der Komplexleistung Frühförderung) zu entnehmen. Für die Jahre 2017 und 2018 sowie zur Art der Leistung und zu Alter und Geschlecht liegen der Staatsregierung keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 43-0141.51-18/669 o.i;esden, ~ J, August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Aibertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von der Gemeinde als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach§ 113 SächsGemO nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen . Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn das Auskunftsverlangen ist allgemeiner Natur. Frage 2: Wie viele Kinder haben davon einen Grad der Behinderung? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl und Grad der Behinderung.) Zum Grad der Behinderung bei den Kindern, die die Komplexleistung Frühförderung erhalten , liegen der Staatsregierung keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von der Gemeinde als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGemO nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn das Auskunftsverlangen ist allgemeiner Natur. Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung können Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Kinder im nichtschulpflichtigen Alter unabhängig von einem Grad der Behinderung erhalten. Frage 3: Wie viele Kinder hatten in den Jahren 2010 bis 2017 jeweils einen Integrationsstatus und besuchten eine Einrichtung mit Integrationsplätzen oder eine heilpädagogische Einrichtung? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Art der Einrichtung, Geschlecht , Alter, Landkreis und kreisfreien Städten.) Die der Staatsregierung vorliegenden Angaben sind der Anlage 2 (Kindertageseinrichtungen mit Integrationsplätzen) und der Anlage 3 (Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen und Gruppen) zu entnehmen. Für das Jahr 2017 und zu Alter und Geschlecht liegen der Staatsregierung keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet , die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von der Gemeinde als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht , nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGemO nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn das Auskunftsverlangen ist allgemeiner Natur. Frage 4: Welche Kindertageseinrichtungen oder heilpädagogische Einrichtungen verfügen über Integrationsplätze und wie viele werden jeweils vorgehalten? Nach Angaben des Landesjugendamtes verfügen 1685 Kindertageseinrichtungen über insgesamt 9980 Integrationsplätze (Stand 07.08.2018). Frage 5: Welche Kosten entstanden den Landkreisen und kreisfreien Städten von 2010 bis 2018 aufgrund von Inanspruchnahme der Komplexleistung Frühförderung? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr sowie Landkreis und kreisfreien Städten.) Die der Staatsregierung vorliegenden Angaben zu den Bruttoausgaben für heilpädagogische Leistungen im Rahmen der ambulanten Frühförderung einschließlich der Komplexleistung Frühförderung sind der Anlage 4 zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßeri/ / L Anlagen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN Anlage 1 zu DRUCKSACHE 6/14159 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand, AfD-Fraktion Thema: Kinder in Frühförderung oder mit aktuellem Integrationsstatus im Kindergarten zu Frage 1: Wie hat sich die Anzahl der Kinder, die eine Komplexleistung Frühförderung ( § 46 Abs. 1-3 Sozialgesetzbuch IX) erhalten, von 2010 bis 2018 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Art der Leistung, Alter, Geschlecht, Landkreis und kreisfreien Städten) Landkreis / Kreisfreie Stadt 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Bautzen 278 251 191 140 136 162 201 Erzgebirgskreis 328 369 381 402 415 363 365 Görlitz 222 197 196 143 164 137 154 Leipzig 174 169 158 146 165 176 205 Meißen 233 247 257 250 273 261 277 Mittelsachsen 383 437 331 324 332 322 294 Nordsachsen 199 223 225 213 251 256 232 Sächs. Schweiz-Osterzgebirge 218 228 188 196 184 170 237 Vogtlandkreis 192 255 271 267 278 239 209 Zwickau 320 343 333 350 371 349 335 Chemnitz, Stadt 298 276 276 292 299 279 323 Dresden, Stadt 296 295 308 304 320 295 359 Leipzig, Stadt 511 361 382 487 556 552 613 Freistaat Sachsen 3652 3651 3497 3514 3744 3561 3804 Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV), Benchmarking der örtlichen Träger der Sozialhilfe im Freistaat Sachsen 2010 - 2016 Anzahl der Empfänger von heilpädagogischen Leistungen im Rahmen der ambulanten Frühförderung einschließlich der Komplexleistung Frühförderung (Kinder im nichtschulpflichtigen Alter gesamt) im Freistaat Sachsen 2010 - 2016 nach dem Wohnkreis, die am 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres Leistungen erhalten haben Berichtsjahr Anlage 2 zu DRUCKSACHE 6/14159 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand, AfD-Fraktion Thema: Kinder in Frühförderung oder mit aktuellem Integrationsstatus im Kindergarten zu Frage 3: Wie viele Kinder hatten in den letzten Jahren 2010 bis 2017 jeweils einen Integrationsstatus und besuchten eine Einrichtung mit Integrationsplätzen oder eine heilpädagogische Einrichtung? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Art der Einrichtung, Geschlecht, Alter, Landkreis und kreisfreien Städten.) Landkreis / Kreisfreie Stadt 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Bautzen 301 261 211 163 198 128 270 Erzgebirgskreis 307 361 337 351 356 371 332 Görlitz 192 192 160 174 177 187 216 Leipzig 169 174 172 183 188 189 211 Meißen 237 225 248 240 253 258 257 Mittelsachsen 332 366 368 349 349 345 344 Nordsachsen 213 200 202 169 205 196 181 Sächs. Schweiz-Osterzgebirge 149 153 133 139 128 139 179 Vogtlandkreis 244 253 269 258 260 223 216 Zwickau 275 294 329 333 316 325 322 Chemnitz, Stadt 206 219 221 199 224 240 252 Dresden, Stadt 394 432 423 410 444 444 511 Leipzig, Stadt 683 584 852 623 531 711 739 Freistaat Sachsen 3702 3714 3925 3591 3629 3756 4030 Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV), Benchmarking der örtlichen Träger der Sozialhilfe im Freistaat Sachsen 2010 - 2016 Anzahl der Empfänger von heilpädagogischen Leistungen (Kinder im nichtschulpflichtigen Alter gesamt) in Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen 2010 - 2016 nach dem Wohnkreis, die am 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres Leistungen erhalten haben Berichtsjahr Anlage 3 zu DRUCKSACHE 6/14159 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand AfD-Fraktion Thema: Kinder in Frühförderung oder mit aktuellem Integrationsstatus im Kindergarten zu Frage 3: Landkreis / Kreisfreie Stadt 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Bautzen 93 95 77 59 41 45 50 Erzgebirgskreis 85 90 86 91 85 84 80 Görlitz 117 97 77 63 65 51 37 Leipzig 22 18 11 17 24 16 8 Meißen 23 22 23 20 21 22 22 Mittelsachsen 39 44 44 47 45 38 40 Nordsachsen 77 73 79 76 72 58 54 Sächs. Schweiz-Osterzgebirge 119 110 98 96 89 94 92 Vogtlandkreis 15 15 17 18 16 18 19 Zwickau 61 63 63 64 56 48 45 Chemnitz, Stadt 101 106 113 103 100 100 89 Dresden, Stadt 187 186 167 176 179 156 134 Leipzig, Stadt 286 227 236 234 216 196 185 Freistaat Sachsen 1225 1146 1091 1064 1009 926 855 Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV), Benchmarking der örtlichen Träger der Sozialhilfe im Freistaat Sachsen 2010 - 2016 Anzahl der Empfänger von heilpädagogischen Leistungen (Kinder im nichtschulpflichtigen Alter gesamt) in heilpädagogischen Einrichtungen im Freistaat Sachsen 2010 - 2016 nach dem Wohnkreis, die am 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres Leistungen erhalten haben Wie viele Kinder hatten in den Jahren 2010 bis 2017 jeweils einen Integrationsstatus und besuchten eine Einrichtung mit Integrationsplätzen oder eine heilpädagogische Einrichtung? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Art der Einrichtung, Geschlecht, Alter, Landkreis und kreisfreien Städten.) Berichtsjahr Anlage 4 zu DRUCKSACHE 6/14159 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand, AfD-Fraktion Thema: Kinder in Frühförderung oder mit aktuellem Integrationsstatus im Kindergarten zu Frage 5: Welche Kosten entstanden den Landkreisen und kreisfreien Städten von 2010 bis 2018 aufgrund von Inanspruchnahme der Komplexleistung Frühförderung? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr sowie Landkreis und kreisfreien Städten.) Landkreis / Kreisfreie Stadt 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Bautzen 1.046.518 805.092 750.045 634.407 683.888 657.641 715.690 Erzgebirgskreis 994.176 1.073.854 1.037.006 1.199.144 1.358.173 1.305.623 1.429.750 Görlitz 710.584 691.245 643.959 564.027 513.307 455.300 454.736 Leipzig 620.293 591.122 537.740 511.594 530.289 629.280 733.583 Meißen 727.195 890.420 891.822 884.552 885.407 884.719 1.021.892 Mittelsachsen 937.682 848.798 999.296 945.238 1.097.829 1.010.289 957.213 Nordsachsen 647.922 748.170 766.147 779.972 910.874 981.990 1.004.755 Sächs. Schweiz-Osterzgebirge 1.100.012 924.344 1.004.835 838.094 905.704 959.293 892.214 Vogtlandkreis 730.249 849.783 995.641 968.632 1.023.940 992.073 891.729 Zwickau 803.772 946.325 898.073 895.218 906.949 998.560 982.171 Chemnitz 825.588 891.592 822.628 853.216 954.098 983.561 906.781 Dresden 1.484.014 1.206.404 1.256.040 1.123.711 1.489.175 1.491.373 1.570.627 Leipzig 1.147.829 1.184.216 1.149.617 1.207.689 1.519.998 1.609.994 1.794.155 Freistaat Sachsen 11.775.834 11.651.365 11.752.849 11.405.494 12.779.631 12.959.696 13.355.296 Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV), Benchmarking der örtlichen Träger der Sozialhilfe im Freistaat Sachsen 2010 - 2016 Bruttoausgaben der Landkreise und Kreisfreien Städte für heilpädagogische Leistungen im Rahmen der ambulanten Frühförderung einschließlich der Komplexleistung Frühförderung (Kinder im nichtschulpflichtigen Alter gesamt) im Freistaat Sachsen 2010 - 2016 je Berichtsjahr in EUR, inkl. aller Nebenleistungen Berichtsjahr 2018-08-22T10:54:00+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes