STAATSM1N1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14168 Thema: Abschiebung nach Afghanistan am 3. Juli 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 3. Juli 2018 fand eine weitere Sammelabschiebung nach Afghanistan statt. Unter den insgesamt 69 Personen sollen sich auch drei aus Sachsen befunden haben." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie lange hielten sich die Betroffenen in Sachsen auf, wie war ihr aufenthaltsrechtlicher Status und wo der Ort der letzten Unterbringung? Die drei Betroffenen besaßen jeweils den Status eines abgelehnten, vollziehbar ausreisepflichtigen Asylbewerbers. Bis zu ihrer Abschiebung hielten sich eine Person seit zweieinhalb Jahren im Landkreis Leipzig und eine Person seit dreieinhalb Jahren im Landkreis Zwickau jeweils in Wohnheimen auf. Die dritte Person hielt sich seit viereinhalb Jahren in Sachsen auf und war zuletzt in der Justizvollzugsanstalt Bautzen untergebracht. Frage 2: Inwiefern gehörten die Betroffenen zu den Gruppen der „Straftäterinnen , Gefährderinnen und Personen, die hartnäckig ihre Mitwirkung bei der Identitätsklärung verweigern"? Welche Ermittlungsverfahren, Vorstrafen , welche belastbaren Hinweise darauf, dass es sich um so genannte „Gefährder" handelt oder inwiefern haben die Betroffenen „hartnäckig" die Klärung ihrer Identität verhindert? Zwei Personen sind der Gruppe der Straftäter zuzuordnen, da sie mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Die bereits abgeurteilten Delikte bezogen sich auf Urkundenfälschung und Erschleichen von Leistungen in mehreren Fällen. Weiterhin waren Ermittlungsverfahren wegen Hausfriei r Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/42/202 Dresden, 21. August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN densbruchs, gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, besonders schweren Diebstahls , Unterschlagung sowie Sachbeschädigung anhängig. Zudem fiel eine der beiden Personen mehrfach durch Äußerungen auf, die durch religiös extremistische Motivation und stark islamisch fundamentalistischer Prägung charakterisiert waren. Frage 3: Welche Ausweisungstatbestände des Aufenthaltsgesetzes wurden der Entscheidung zur Abschiebung des Betroffenen zugrunde gelegt? Welche Ausländerbehörde nahm die Einzelfallprüfung vor? Eine Ausweisung durch die zuständige Ausländerbehörde erfolgte bei keiner der abgeschobenen Personen. Die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen wurden auf Grundlage der vollziehbaren Abschiebungsandrohungen aus den ablehnenden Asylbescheiden des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt. Frage 4: Welche rechtlichen oder tatsächlichen Gründe, die einer Abschiebung hätten entgegenstehen können, wurden in die Einzelfallprüfung mit einbezogen (anstehende Heirat, Erkrankungen, etc.)? Die Einzelfallprüfungen im Rahmen des Asylverfahrens obliegen ausschließlich dem zuständigen BAMF. Die Ausländerbehörden sind an die Entscheidung des BAMF zum Vorliegen möglicher zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse von Gesetzes wegen gebunden (§ 42 Asylgesetz). Das BAMF hat keine Abschiebungsverbote festgestellt . Daneben erfolgt seitens der Ausländerbehörde vor Vollzug der Abschiebung eine Prüfung sonstiger, in der Person des vollziehbar Ausreisepflichtigen begründeten Abschiebungshindernisse , wie die in der Fragestellung benannten Gründe. Nach Auskunft der zuständigen unteren Ausländerbehörden lagen bei allen drei betroffenen Personen keine tatsächlichen oder rechtlichen Abschiebungshindernissen vor. Ivwt treunalicrien x5ruisen, L Prt5f. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-08-21T09:32:55+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes