STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andrö Barth (AfD) Drs.-Nr.: 6/14171 Thema: Beförderungskosten zur Abschiebung von Asylbewerbern im Jahr 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche der im Kapitel 0304 Titel 532 52 — Beförderungskosten von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen — im Jahr 2017 angefallenen Ausgaben sind zum Zweck der Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen entstanden? Im Kapitel 03 04/532 52 wurde auf der Ebene 01 — Abschiebung — im Jahr 2017 insgesamt ein Betrag in Höhe von 391.682,93 EUR verausgabt. Dieser Betrag diente der Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen. Frage 2: In wie vielen Fällen (Anzahl der Personen) waren die Abschiebungen erfolgreich und in wie vielen Fällen (Anzahl der Personen) scheiterten die Abschiebungen? Im Jahr 2017 wurden insgesamt 922 abgelehnte Asylbewerber nach § 58 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz zwangsweise zurückgeführt. In 1 079 Fällen scheiterte die vorbereitete Abschiebung von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen . Von einer weiteren Beantwortung im Hinblick auf die Anzahl der Personen wird seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/42/204 Dresden, 22. August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1- 97). Die Anzahl der betroffenen Personen, insbesondere bei mehrfach gescheiterten Abschiebungsversuchen , wird statistisch nicht erfasst. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu gibt es nicht. Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten die in der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) vorliegenden Akten zu den 2 036 Abschiebungen bzw. Abschiebungsversuchen im abgefragten Zeitraum händisch ausgewertet werden. Hierfür ist jeweils ein Arbeitsaufwand von durchschnittlich einer Stunde zu veranschlagen. Hieraus ergibt sich ein Arbeitsaufwand von 2 036 Arbeitsstunden, d. h. von mehr als 254 Arbeitstagen zu je acht Stunden, d. h. von mehr als 50 Wochen zu je fünf Arbeitstagen. Im vorliegenden Fall wäre daher durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der ZAB andererseits wurde auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts von einer umfassenden Beantwortung der Frage aufgrund der Unverhältnismäßigkeit und der Unzumutbarkeit abgesehen. Miereufidlichen arüßen j u Prdf. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-08-22T10:54:55+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes