STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTER IUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (FrAKtiON BÜNDN¡S gO/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6114179 Thema: Beitrag der Sozialen Dienste der Justiz zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen Nachfrage zu Drs. 6112185 und Drs.6/13696 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie lautet der konkrete Wortlaut der Textbausteine, mit denen zu einer Geldstrafe verurteilte Personen im Rahmen der Vollstreckung standardmäßig auf die Möglichkeit der Vermeidung einer Ersatzfreiheitsstrafe hingewiesen werden? Die Textbausteine der Textanwendung TV-StA, mit denen die Verurteilten auf die Ableistung gemeinnutziger Arbeit hingewiesen werden, lauten wie folgt: a) Zusatztext im automatisierten Rechnungs- und Mahnungsdruck IU FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E/1 3/1 295 - KLR Dresden, tt August 2018 TOB MIT ì,I'\|,WJOB-MTT.IDE Hausanschfift: Såchslsches Staatsm¡n¡sterium de¡ Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen. de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen m¡t Straßenbahnllnien 3,6, 7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang lúr elektronisch signierte sow¡e f ür vsrschlüsselto elektronische Dokuments nur üþer das Elektron¡sche Gerichts- und Venilallungspostfach; nähere lnformalionen unter M.egvp.ds a . l[JSll¿VOLLZUCSBEAi\lTE Seite 1 von I STÀATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENU ,,Sollte es lhnen nicht möglich sein, die Geldstrafe (ggf. durch Ratenzahlung) zu begleichen , wird auf die Möglichkeit zur Ableistung durch gemeinnützige Arbeit (5 Stunden pro Tagessatz) hingewiesen. Hierfür ist ein Antrag zu stellen, dem eine vollständige Aufstellung über lhre wirtschaftlichen Verhältnisse mit Kopien der entsprechenden Nachweise beizufügen ist. ln der Regel ist davon auszugehen, dass gemeinnützige Arbeit nur bei Überschuldung oder Abgabe der Vermögensauskuntt und bei Arbeitslosigkeit bewilligt wird. Die Pflicht zur Zahlung der Kosten bleibt hiervon unberührt." b) Textbaustein im,,Antrag auf Ratenzahlung" ,,Sie werden darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, die Ersatzfreiheitsstrafenvollstreckung durch Ableistung gemeinnütziger Arbeit abzuwenden. Dies ist hier gesondert zu beantragen." c) Textbaustein in,,Ablehnung Raten/Stundung": ,,Vorsorglich wird auf die Möglichkeit hingewiesen, die Ersatzfreiheitsstrafenvollstreckung durch Ableistung gemeinnütziger Arbeit abzuwenden. Dies ist hier gesondert zu beantragen. lMerkblatt g. A. - länderspezifisch - und Antrag auf gemeinnützige Arbeit beifügenl" d) Textbaustein im ,,Uberleitungsschreiben Geldstrafe - gemeinnützige Arbeit": ,,Sie werden darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls die Möglichkeit besteht, die Ersatzfreiheitsstrafenvollstreckung durch Ableistung gemeinnütziger Arbeit abzuwenden. * Zu leisten wären in lhrem Fall ... Stunden gemeinnützige Arbeit. Sollte bis zum ... kein Antrag lhrerseits hier eingehen, * haben Sie mit der Ladung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe zu rechnen * müssen Sie mit weiteren Vollstreckungsmaßnahmen rechnen." Seite 2 von I STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENU e) Textbaustein in ,,Letztmalige Zahlungsaufforderung" (bei offener Geldstrafe ): ,,Falls bis dahin keine Zahlung * oder kein konkreter Ratenantrag (mit bezifferter Ratenhöhe) * unter Rücksendung des ausgefüllten Fragebogens mit Belegen eingegangen ist, wird die Vollstreckung betrieben und gegebenenfalls hinsichtlich der Geldstrafe ... Tag(e) Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet. * Diese können Sie unter bestimmten Voraussetzungen durch gemeinnützige Arbeit abwenden. Hierzu ist ein gesonderter Antrag zu stellen. lMerkblatt g. A. - länderspezifisch - und Antrag auf gemeinnützige Arbeit beifügenJ * Zu leisten wären ... Stunden." f) Textbaustein in ,,Ladung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe" (zum zugehörigen Hinweisblatt siehe Bst. g): ,,Hinweis auf gemeinnützige Arbeit: Die Ersatzfreiheitsstrafe kann gegebenenfalls durch gemeinnützige Arbeit abgewendet werden. Beigefügtes Hinweisblatt ist zu beachten." g) Textbaustein,,H inweisblatt" ,,Gemei n n ützi ge Arbeit statt Ersatzf rei heitsstrafe Die Ersatzfreiheitsstrafe muss in der Justizvollzuosanstalt verbüßt werden Durch die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe können für Sie erhebliche Härten entstehen (evtl. Verlust des Arbeitsplatzes, Wegfall von Arbeitslosenunterstützung oder Sozialhilfe). Sie können den Strafvollzug vermeiden, wenn Sie stattdessen gemeinnützige Arbeit (das sind Hilfsdienste beiGemeinden, kirchlichen Vereinigungen, Vereinen und ähnlichen Einrichtungen) leisten. Seite 3 von I STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENt Sie müssen s¡ch zu diesem Zweck bis zu dem in der Laduno qenannten Termin entweder persönlich oder schriftlich bei der Staatsanwaltschaft melden und lhre Einkommens - und Vermögensverhältnisse offenlegen. Die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe kann dann zurückgestellt werden Wenn Sie den Antrag nicht stellen und auch die Geldstrafe nicht bezahlen, müssen Sie sich ohne weitere Aufforderunq in der Justizvollzuqsanstalt zum Strafantritt einfinden." Frage 2: Anhand welcher Kriterien entscheiden die Vollstreckungsbehörden, ob ein Fall dazu geeignet ist, den Sozialen Dienstes der Justiz vor Anordnung der Ersatzfreiheitsstrafe mit dem Aufsuchen des/der Verurteilten und dem Verfassen eines Gerichtshilfeberichts zu beauftragen? Die Entscheidung, ob der Soziale Dienst der Justiz bei der Vollstreckung einer Geldstrafe vor Anordnung der Ersatzfreiheitsstrafe mit der Erstellung eines Gerichtshilfeberichts beauftragt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des zuständigen Rechtspflegers . Es wird angesichts der Masse der Vollstreckungsverfahren lediglich in bestimmten Fällen davon Gebrauch gemacht. Eine solche Beauftragung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn sich aus der Akte Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Verurteilte zwar grundsätzlich zahlungswillig, aber möglicherweise mit der Wahrnehmung seiner Anliegen aus persönlichen Gründen überfordert sein könnte. Seite 4 von I STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENIU Die Beauftragung des Sozialen Dienstes kommt daher zum Beispiel in Betracht, wenn - der Verurteilte unter Betreuung steht bzw. Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Betreuung vorliegen könnten, - der Verurteilte schwer erkrankt ist, der Verurteilte bereits das Rentenalter erreicht hat oder berufsunfähig ist, - der Verurteilte sehr jung und noch nicht oder nur wenig vorbestratt ist. Fehlt es bei dem Verurteilten lediglich an der Bereitschaft zur Mitwirkung im Vollstreckungsverfahren , zum Beispiel bei uneinsichtigen Tätern, deren Ablehnungshaltung bereits in früheren Vollstreckungsverfahren zutage getreten ist, erfolgt keine Einbindung des Sozialen Dienstes, da dies lediglich zu einer Vollstreckungsverzögerung führen würde, ohne dass andere Ergebnisse zu erwarten wären. Frage 3: lnwieweit werden die sächsischen Richterinnen und Richter hinsichtlich Verwendung leicht verständlicher Sprache sensibilisiert und fortgebildet, insbesondere im Rahmen von Belehrungen über die Bedeutung einer Bewährung und des Sozialen Dienstes der Justiz? Spezielle landeseigene oder überregionale Fortbildungsveranstaltungen mit dem Ziel, Richterinnen und Richter besonders und ausschließlich für das Verwenden einer leicht verständlichen Sprache, insbesondere im Rahmen von Belehrungen über die Bedeutung einer Bewährung und des Sozialen Dienstes der Justiz zu sensibilisieren und fortzubilden , wurden und werden für sächsische Richterinnen und Richter nicht angeboten. Allerdings finden regelmäßig eine Vielzahl landeseigener und überregionaler Fortbildungsveranstaltungen (zum Beispiel an der Deutschen Richterakademie) zu den Themenbereichen Kommunikation im Gerichtssaal und Strafrecht statt, die auch die Sensibilisierung im Umgang mit Verfahrensbeteiligten, beispielsweise durch einen für diese verständlichen Sprachgebrauch, zum Gegenstand haben. Seite 5 von 9 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENU Beispielhaft zu nennen sind für das aktuelle Programm der Deutschen Richterakademie die folgenden regelmäßig angebotenen Tagungen: 23al201,,Rhetorik in juristischen Gesprächs- und Redesituationen, Stimmbildung" 28al 201 8,,Die Hau ptverhand I u n g i n Strafsachen" 11c12018,,Der Mensch in der Robe" 20cl2018,,Strafprozessuale Probleme in der Hauptverhandlung" 25cl20l8,,Kommunikation im beruflichen Alltag l" 34dl2018,,Rhetorik für Juristinnen und Juristen" 37 dl 2018,,Grundlagen der Tatsachenfeststellung und Vernehmu ngslehre" 38c/201 S,,Kommunikationstraining und Forensische Rhetorik" Für das landeseigene Fortbildungsprogramm 2018 ist beispielhaft auf die Fortbildung des Oberlandesgerichts Dresden OLG.6 ,,Verhandlungsführung und Kommunikation" zu verweisen. Frage 4: Aus welchen Gründen finden seit 2015 für Beschäftigte der Sozialen Dienste der Justiz im Ausbildungszentrum Bobritzsch neben Schulungen zu SaxSo keine fachspezifischen inhaltlichen bzw. sozialarbeiterischen Fortbildungen mehr statt? Entgegen der in der Fragestellung enthaltenen Behauptung fanden seit 2015 am Ausbildungszentrum Bobritzsch für Beschäftigte der Sozialen Dienste der Justiz folgende fachspezifisch inhaltliche bzw, sozialarbeiterische Fortbildungen statt: 201 5 - Workshop Anwenderbetreuer SaxSO (Geschäftsstellenautomation vom Sozialen Dienst) - Workshop Geschäftsstelle SaxSO (Geschäftsstellenautomation vom Sozialen Dienst) Seite 6 von I STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENU Fallbeg leitende Fortbildungsmaßnahme zu r Betreuu ng von Sexualstraftätern Supervisorische Fortbildung ,,theoriebegleitete Fallarbeit" in der Betreuung von Sexualstraftätern Motivation in Zwangskontexten - Zwischen Aufsicht und Beratung - Aufrichtig kommunizieren in Zwangskontexten 201 6: - Workshop Anwenderbetreuer SaxSO (Geschäftsstellenautomation vom Sozialen Dienst) - Workshop Geschäftsstelle SaxSO (Geschäftsstellenautomation vom Sozialen Dienst) Fallbeg leitende Fortbildungsmaßnahme zur Betreuung von Sexualstraftätern Supervisorische Fortbildung ,,theoriebegleitete Fallarbeit" in der Betreuung von Sexualstraftätern 2017 - Workshop Anwenderbetreuer SaxSO (Geschäftsstellenautomation vom Sozialen Dienst) - Workshop Geschäftsstelle SaxSO (Geschäftsstellenautomation vom Sozialen Dienst) Fallbeg leitende Fortbildungsmaßnahme zur Betreuung von Sexualstraftätern - Supervisorische Fortbildung ,,theoriebegleitete Fallarbeit" in der Betreuung von Sexualstraftätern Darüber hinaus fand im Zeitraum von 2015 bis 2017 jährlich jeweils eine Fortbildung für Bewährungshelfer zum Thema ,,Führungsaufsicht" an der Evangelischen Akademie bzw. am Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen in Meißen statt. Seite 7 von 9 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENU Frage 5: lnwieweit werden für die Beschäftigten der Sozialen Dienste der Justiz Fortbildungen zum Themenkomplex,,Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen" (alternative Maßnahmenn Erfahrungsaustausch, Kontaktaufnahme und Umgang mit problematischen Probandengruppen) durch wen, wie oft angeboten und wie wird dieses Angebot angenommen? Spezifische Fortbildungen für den Sozialen Dienst der Justiz, die sich ausschließlich dem Themenkomplex ,,Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen" widmen, werden nicht angeboten. Die regelmäßigen Abfragen des Oberlandesgerichts Dresden zu etwaigen Themenvorschlägen in Vorbereitung des Fortbildungsprogrammes sowie die lnhalte von Dienstbesprechungen des Sozialen Dienstes der Justiz ergeben regelmäßig, dass kein Bedarf für ein entsprechendes, spezifisches Fortbildungsangebot besteht. Das Oberlandesgericht Dresden organisiert allerdings in größeren zeitlichen Abständen einen Erfahrungsaustausch mit den jeweiligen Bediensteten des Sozialen Dienstes der Justiz, der Fragestellungen aus der Praxis aufgreift. Dieses Angebot wird sehr gut angenommen . Überwiegend handelt es sich dabei um organisatorische Fragen, die sich beispielsweise im Zusammenhang mit der Aktenführung oder unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten ergeben. ln dem zurückliegenden Erfahrungsaustausch sind darüber hinaus nachfolgende Themen besprochen worden: Erfahrungen und Herangehensweise bei der Vermittlung von Verurteilten mit besonderen personenbezogenen ,,Merkmalen" (Delikte, Nationalitåt, äußeres Erscheinungsbild , Suchtproblematik, Reichsbürger) . Datenschutz - Welche lnformationen können/sollten an die Beschäftigungsstellen weitergegeben werden? . Schweigepf lichtentbindung Verfahrensweise beiArbeitsunterbrechung (zum Beispiel Krankschreibungen) Einsatzstellenpflege, Kontakt zu Einsatzstellen - Zusammenarbeit mit Auftraggebern Aufgabe des Sozialen Dienstes der Justiz ist es, den Verurteilten durch Vermittlung einer Einsatzstelle und Überwachung der Ableistung gemeinnütziger Tätigkeiten bei Seite 8 von 9 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENU der Vermeidung der Ersatzfreiheitsstrafe zu unterstützen. Die Mitarbeiter des Sozialen Dienstes der Justiz stehen als Ansprechpartner für Einsatzstellen bei auftretenden Problemen mit den Verurteilten und als Ansprechpartner für Verurteilte bei sich ergebenden Veränderungen während der Ableistung (zum Beispiel Therapiebeginn, Arbeitsaufnahme , Umzug) zur Verfügung. Die Vollstreckung und sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Entscheidungen obliegen demgegenüber der Staatsanwaltschaft . Darüber hinaus wurde und wird Mitarbeitern des Sozialen Dienstes der Justiz die Teilnahme an Fortbildungsangeboten Dritter durch die Erstattung von Teilnahmegebühren und Reisekosten ermöglicht. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite I von 9 2018-08-22T13:43:47+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes