STAATSMINISTERIUIVI DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (eÜNol'lls go/DlE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/1 41 80 Thema: Projekt bei der Staatsanwaltschaft Dresden zur Unterstützung von zum Haftantritt geladenen Ersatzfreiheitsstrafler*innen - Nachfrage zu Drs. 6/12100 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1r Aus welchen Gründen wurde das Modellprojekt, in dem zu einer Geldstrafe verurteilte Personen, mit denen während des Strafverfahrens nicht kommuniziert werden konnte, gezielt durch den Sozialen Dienst des Landgerichts Dresden hinsichtlich der Vermeidung einer Ersatzfreiheitsstrafe angesprochen wurden, nur über einen Zeitraum von ca. drei Monaten durchgeführt und inwieweit ist die Fallzahl (¿¿ Beauftragungen, 25 persönl iche Gespräche) repräsentativ? Das Projekt war so beschrieben, dass 20 bis 50 geeignet erscheinende Fälle einbezogen werden sollten. Erst nachdem die Mindestzahl sehr deutlich übertroffen worden war, wurde das Projekt beendet. Die Begrenzung des Projektes erfolgte mit dem Ziel, zeilnah belastbare Angaben zu gewinnen, ob dieser Ansatz grundsätzlich geeignet sein könnte, zur Vermeidung von Ersatzfreiheits- Seite 1 von 4 ÑGEa!ût:- w Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bltte bei Antwort angeben) 1040E/13/1091 - KLR Dresden, Zâ.August 2018 ¡ JUSÏZVOTLZUGSBÊAMTE l,t |VuIJOA-MF-¡.DE Hausanschrift: Sächslsches Staatsminister¡um der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.iustiz.sachsen.de/sm j Verkehrsverblndung: Zu erre¡chen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang fúr eleklronisch s¡gnierte sow¡e f ür verschlüssslte elektronische Dokumentê nur úbsr das Elektronische Gerichts- und Verualtungspostlach; nähere lnformationen unter ww.egvp.de TOB MIT 1' o STAATSMINISTERIUIVI DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN FE-L\¡TI w strafen beizutragen. Das Ergebnis ist aufgrund der Vielzahl der ausgewählten Fälle durchaus repräsentativ. Hierbei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass in das Projekt nahezu alle Fälle einbezogen worden sind, die in diesem Zeitraum bei der Staatsanwaltschaft Dresden grundsätzlich für das Projekt in Betracht kamen. Frage 2: Aus welchen Gründen kam es nur in ca. 50 o/o der Beauftragungen des Sozialen Dienstes zu einem persönlichen Gespräch mit den Verurteilten und welche konkreten Maßnahmen wurden zur Ermöglichung persönlicher Gespräche ergriffen? lm Rahmen des in der Kleinen Anfrage angesprochenen Projektes wurde der Soziale Dienst des Landgerichts Dresden durch die Staatsanwaltschaft Dresden im Hinblick auf 44 verurteilte Personen eingebunden. Davon war eine Person zwischenzeitlich verstorben und fünf Verurteilte hatten sich beim Einwohnermeldeamt mit unbekanntem Ziel abgemeldet. Daher kam von vornherein eine Kontaktaufnahme nur zu 38 der vorgenannten 44 verurteilten Personen in Betracht. Mit 25 dieser Personen (entspricht 66 Prozent) konnte ein Gespräch geführt werden, bei den weiteren 13 Verurteilten scheiterte der Versuch, den angestrebten Kontakt auf schriftlichem Weg und durch Aufsuchen an der Meldeadresse herzustellen. Es handelt sich bei den zulelzl genannten 13 Verurteilten beispielsweise um Fälle, in denen die festgestellten Umstände auf einen anderweitigen - nicht bekannten - Aufenthalt hindeuteten, so etwa ein überfüllter Briefkasten im Zeitpunkt des erfolglosen Aufsuchens der Meldeadresse. Frage 3: Aufgrund welchen konkreten hohen Aufwands (Arbeitsschritten Zeitaufwand) evaluierte die Staatsanwaltschaft und das Landgericht Dresden das Projekt als kritisch ? Durch den Sozialen Dienst wurde der Ablauf der Bearbeitung im Rahmen des Projekts wie folgt beschrieben: - Zuerst erfolgte eine Uberprüfung der Anschritt im Kernmelderegister. Danach wurde dem Verurteilten der Hausbesuch schriftlich angekündigt. Es folgte der Hausbesuch. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUIVI DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN I g¡-I L\¿'Tlw Bei vergeblichem Hausbesuch: Es wurde eine Mahnung mit neuem Gesprächsangebot in der Dienststelle im Briefkasten des Verurteilten mit dem Vermerk "Haft droht" (außen auf dem Briefumschlag) hinterlassen. Gegebenenfalls fand ein Gespräch im Büro oder nach Kontaktaufnahme durch Verurteilte ein Hausbesuch statt. - Abschließend erfolgte die Berichterstattung. Für die Bearbeitung der Aufträge in Dresden hat der Soziale Dienst eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 1,9 h pro Fall angesetzt. Für die Bearbeitung der Aufträge außerhalb Dresdens hat der Soziale Dienst eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 3,4 h pro Fallangesetzt. Dieser vom Sozialen Dienst geschilderte Zeitaufwand erscheint angesichts der geringen Erfolgsquote nicht vertretbar. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass nach den langjährigen Erfahrungen der Staatsanwaltschaft Dresden ein ganz ähnliches Ergebnis auch ohne die Einbindung des Sozialen Dienstes erreicht worden wäre. Denn auch die für die Strafvollstreckung zuständigen Rechtspfleger haben ein großes lnteresse an der Vermeidung des Vollzugs von Ersatzfreiheitsstrafen und kommunizieren hierzu im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens vielfältig mit den Verurteilten. ln vielen Fällen gelingt so eine Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe - insbesondere auch noch nach Ladung zum Strafantritt - im unmittelbaren Kontakt zwischen Verurteilten und Vollstreckungsbehörde, ohne dass es der Zwischenschaltung des Sozialen Dienstes bedurft hätte. Frage 4: Wie evaluiert die Staatsregierung ihrerseits das Modellprojekt zur Haftvermeidung und das Ergebnis, dass in 28 o/o der Fälle, in denen ein persönliches Gespräch stattgefunden hatn eine Ersatzfreiheitsstrafe vermieden werden konnte? Eine weitere über die der Staatsanwaltschaft Dresden hinausgehende Evaluation durch die Staatsregierung ist noch nicht abgeschlossen. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN FE,l:-\ìK¡llNrtw Frage 5: Wieweit sind die Überlegungen der Staatsregierung zur Frage der flächendeckenden Beauftragung der Sozialen Dienste mit der persönl¡chen Ansprache von Verurteilten zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen fortgeschritten und welche konkreten Maßnahmen sind geplant? Von einer Beantwortung wird abgesehen, da die diesbezüglichen Uberlegungen noch nicht abgeschlossen sind. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 2018-08-21T09:17:03+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes