STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian VVippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/14184 Thema: Abbau von Überstunden und Mehrarbeit in der Sächsischen Polizei im Juni 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen gelang es den Beamten der Sächsischen Polizei im Monat Juni 2018 nicht, die Anzahl von 60 Mehrarbeitsstunden zu unterschreiten ? (Bitte aufschlüsseln nach Polizei, Polizeidirektionen, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei, Hochschule der Sächsischen Polizei, Polizeiverwaltungsamt und Polizeirevieren!) Polizeidirektion Chemnitz 20 darunter Polizeirevier Chemnitz-Nordost 3 Polizeirevier Freiberg 2 Polizeidirektion Dresden 39 darunter Polizeirevier Pirna 5 Polizeirevier Riesa 1 Polizeidirektion Görlitz 12 darunter Polizeirevier Görlitz 2 Polizeirevier Kamenz 1 Polizeidirektion Leipzig 24 darunter Polizeirevier Borna 1 Polizeirevier Eilenburg 1 Polizeidirektion Zwickau 25 darunter Polizeirevier Glauchau 1 Polizeirevier Zwickau 2 Landeskriminalamt 167 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 1 Präsidium der Bereitschaftspolizei 136 Polizeiverwaltungsamt 6 Freistaat SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/57/90 Dresden, 22. August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Frage 2: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1) konnte die Mehrarbeit aus welchen Gründen nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten werden? Im Juni 2018 war bei 408 Beamten die Mehrarbeit älter als ein Jahr. Die Gründe, weswegen die Mehrarbeit nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten wurde, werden statistisch nicht erfasst. Frage 3: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1 i.V.m. Frage 2) wurde die Mehrarbeit durch Zahlung einer Mehrarbeitsvergütung abgegolten? Im Monat Juni 2018 erfolgte keine Auszahlung von Mehrarbeitsvergütung. Frage 4: In wie vielen Fällen wurde im Juni 2018 eine Mehrarbeitszeit von 5 Stunden in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, sodass diese tatsächlich geleisteten Mehrarbeitsstunden verfallen sind? In 703 Fällen wurde im Juni 2018 Mehrarbeit geleistet, ohne dass eine Mehrarbeitszeit von mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus erreicht wurde. Mi(fieindli he(Grüßen PiotiDr. kolandWaler Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-08-22T10:57:32+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes