STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalsfaße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14186 Thema: Qualifizierung des Täter-Opfer-Ausgleichs als maßgeblichen Bestandteil des Opferschutzes und der Konfliktbewältigung im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Vorbemerkung: Der Sächsische Landtag hat am 29.06.2018 einmütig einen komplexen Beschluss zur Qualifizierung des Opferschutzes in Sachsen getroffen . Einen wesentlichen Stellenwert im Opferschutz hat auch der Täter-Opfer-Ausgleich als gesellschaftlich relevante und etablierte Methode bzw. Sanktionsalternativ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: ln welcher Weise und durch welche Maßnahmen nimmt die Staatsregierung darauf Einfluss, dass in Sachsen ein flächendeckender Ausbau des Täter-Opfer-Ausgleichs unter Verwertung fortgeschrittener IW Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bel Antwort angeben) 1040E/13/1296 - KLR Dresden, ?ø. August 2018 ¡ JUSTIãTOLLZUGSBÉAMTE WWì/VJOB-MTÍ.J.DE Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Þresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen m¡t Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang für elektronisch s¡gnierte sowie tür verschlüsselte elektron¡sche Dokuments nur ùber das Elektronische Gerichts- und Vefwâltungspostfach; nähere lnformationen unter w.egvp.de roB MIT e o Seite 1 von 5 STAATSMINISTERIUIVI ÐER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Erfahrungen beispielsweise der Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer- Ausgleich e. V. erfolgt und wie schätzt die Staatsregierung den hierbei erreichten Stand ein? Der Täter-Opfer-Ausgleich wird in Sachsen nach Ziffer lV Nummer 1 der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, des Sächsischen Staatsministeriums des lnnern und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales , Gesundheit und Familie über den Täter-Opfer-Ausgleich im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Entscheidungen und Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe im Jugendstrafverfahren (VwV Täter-Opfer-Ausgleich) vom 30. April 1997 durch eine Vermittlungsstelle du rchgef ührt. Vermittlungsstelle bei enruachsenen Beschuldigten ist der Soziale Dienst der Justiz, der bei den Landgerichten angegliedert ist. ln allen Dienststellen des Sozialen Dienstes der Justiz sind für die Fallbearbeitung ausreichend Sozialarbeiter als Mediatoren im Strafrecht ausgebildet, Vermittlungsstelle bei jugendlichen und heranwachsenden Beschuldigten ist die Jugendgerichtshilfe des für den Jugendlichen oder Heranwachsenden zuständigen Jugendamtes . Das Jugendamt kann einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe mit der Durchführung beauftragen. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt hat ein Jugendamt und damit auch eine Jugendgerichtshilfe, die eine Umsetzung beauftragter Täter-Opfer-Ausgleiche sicherstellt. Die Arbeit der sächsischen Vermittlungsstellen für den Täter-Opfer-Ausgleich orientiert sich an den bundesweiten Standards für den Täter-Opfer-Ausgleich des Servicebüros für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung. Damit ist ein flächen- und bedarfsdeckendes Angebot an gut qualifizierten Vermittlungsstellen für den Täter-Opfer-Ausgleich in Sachsen sichergestellt. Frage 2: Welche Maßnahmen beabsichtigt die Staatsregierung im Rahmen des vom Sächsischen Landtag in der Sitzung vom 29.06.2018 gefassten Beschlusses zur maß- Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUI\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN FE{I\Hffi\€y geblichen Qualifizierung des Opferschutzes in Sachsen, um spez¡ell auch dem Täter-Opfer-Ausgleich als gesellschaftlich relevanter und etablierter Methode bzw. Sanktionsalternative in der Arbeit der zuständigen Behördenn Staatsanwaltschaften und Gerichte einen größeren Stellenwert einzuräumen? Wie in der Antwort auf Frage 1 dargestellt, ist in Sachsen ein flächen- und bedarfsdeckendes Angebot an qualifizierten Vermittlungsstellen für den Täter-Opfer-Ausgleich eingerichtet, so dass Maßnahmen, die den Täter-Opfer-Ausgleich direkt betreffen, nicht zwingend notwendig sind. Ziel bei der Umsetzung der im vom Sächsischen Landtag in der Sitzung vom 29. Juni 2018 beschlossenen Antrag ,,Gemeinsam für wirksamen Opferschutz in Sachsen " (Drs.-Nr.: 6/13748) enthaltenen Maßnahmen wird es auch sein, die Zusammenarbeit zwischen den am Opferschutz beteiligten lnstitutionen noch weiter zu verbessern und das Fachwissen der Mitarbeiter dieser lnstitutionen weiter zu stärken. Dies wird auch dazu beitragen, den Stellenwert des Täter-Opfer-Ausgleichs, der auch dem Opferschutz dient, weiter zu erhöhen. Maßnahmen, die den Täter-Opfer-Ausgleich direkt betreffen, sind derzeit nicht beabsichtigt, wenngleich darauf hinzuweisen ist, dass die Willensbildung der Sächsischen Staatsregierung zur konkreten Umsetzung der im vorbezeichneten Antrag enthaltenen Maßnahmen aktuell noch nicht abgeschlossen ist. Frage 3: lst beabsichtigt und wenn ja, auf welche Weise bestimmte Erfahrungen und Modelle der Restorative-Justice-Maßnahmen im Jugendstrafrecht noch stärker in den Opferschutz zu integrieren und gibt es diesbezüglich bereits bekannte Projekte und Anwendungsmodelle? Vorliegend wird davon ausgegangen, dass der Täter-Opfer-Ausgleich im Rahmen der Regelungen der VwV Täter-Opfer-Ausgleich unter den allgemeinen Begriff der Restorative -Justice-Maßnah men fällt. Maßnahmen der Restorative-Justice im Jugendstrafrecht werden bereits seit längerem zur Anwendung gebracht und nehmen eine wichtige Rolle ein. ln der Praxis kommen dabei insbesondere eine Ausgestaltung als Weisung nach $ 10 Absatz 1 Nummer 7 Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUI\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSENW JGG (Täter-Opfer-Ausgleich), als Auflage nach $ 15 Absatz 1 Nummer 1 und 2 JGG (Schadenswiedergutmachung, Entschuldigung beim Verletzten) oder als Bewährungsauflage nach $ 23 JGG in Betracht. lnsoweit werden die derzeitigen gesetzlichen Möglichkeiten zu Maßnahmen der Restorative-Justice im Jugendstrafrecht bereits genutzt. Wie bereits unter der Antwort auf Frage 1 dargestellt, orientiert sich die praktische Arbeit der Vermittlungsstellen für den Täter-Opfer-Ausgleich in Sachsen an den bundesweiten Standards für den Täter-Opfer-Ausgleich des Servicebüros für Täter-Opfer- Ausgleich und Konfliktschlichtung. Diese Standards wurden 2017 in der 7. überarbeiteten Auflage veröffentlicht. Bei der 7. Auflage wurde besonderes Augenmerk auf den Opferschutz gelegt. Fur die Vermittlungsstellen bedeutet dies, dass gegenüber den Bedürfnissen der Konfliktbeteiligten höchste Sensibilität bestehen muss und eine enge Vernetzung mit Opferberatungsstellen bestehen soll, damit die Opfer bei Bedarf weitergehende Unterstützung finden können. Weitergehende Projekte und Anwendungsmodelle, die dem Bereich der Restorative- Justice-Maßnahmen zugeordnet werden können, sind derzeit nicht bekannt oder geplant . Frage 4: Unterstützt die Staatsregierung die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für den Täter'Opfer-Ausgleich e. V. sowie analoge Arbeitsgremien in Sachsen und wenn ja, in welcher Weise? Die Zusammenarbeit aller mit dem Täter-Opfer-Ausgleich befassten Stellen ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Umsetzung eines fachlich qualifizierten Täter- Opfer-Ausgleichs. Das für die Dienst- und Fachaufsicht des Sozialen Dienstes der Justiz zuständige Oberlandesgericht Dresden und die 20 ausgebildeten Mediatoren des Sozialen Dienstes der Justiz stehen in regelmäßigem Kontakt mit dem Servicebüro für Täter-Opfer- Ausgleich und Konfliktschlichtung, das als überregionale Zentralstelle zur Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs auf Beschluss von Bundestag und Bundesregierung im Seite 4 von 5 STA ATSI\4 I N I ST ERI U I\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN [Eil\HJNlJry Jahr 1992 eingerichtet wurde. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich e.V. kooperiert ihrerseits eng mit dem Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung . Eine Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für den Täter-Opfer-Ausgleich e. V. findet derzeit im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Leipzig statt. lm Landgerichtsbezirk Zwickau sind die zuständigen Staatsanwältinnen und polizeilichen Ermittlungspersonen im Arbeitskreis Opferschutz aktiv, der sich sowohl aus den Vertretern staatlicher Einrichtungen (Kommunaler Sozialverband Sachsen, Sozialer Dienst der Justiz, Zeugenbetreuungsstelle des Landgerichts Zwickau) und nichtstaatlichen Organisationen (Weisser Ring e.V., RAA Sachsen e.V., Opferhilfe Sachsen e.V., Wildwasser Zwickauer Land e.V., Karo e.V. u.a.) als auch aus Rechtsanwälten, die sich auf die Wahrnehmung von Opferinteressen spezialisiert haben, zusammensetzt. Die Vermittlungsstellen bei jugendlichen und heranwachsenden Beschuldigten sind in regionalen und überregionalen Arbeitsgremien, wie z.B. der Landesarbeitsgemeinschaft TOA Sachsen, der Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich e.V., aber auch Qualitätszirkeln zum Täter-Opfer-Ausgleich/Kriminalprävention, aktiv. Auf Einladung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wird am 22. August 2018 ein fachlicher Austausch in Form eines Runden Tischs,,Täter-Opfer-Ausgleich", mit Vertretern staatlicher Einrichtungen sowie freier Träger im Bereich des Täter-Opfer- Ausgleichs, im Sächsischen Staatsministerium der Justiz stattfinden. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 5 von 5 2018-08-21T09:16:19+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes