STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14193 Thema: Rechtsextreme Aktivitäten in Kleingärten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Laut einem Artikel der Sächsischen Zeitung vom 24.07.2018 mit dem Titel: ,Neonaziattacken in der Gartensparte' kam es im Zuge eines oder mehrerer rechtsextremer Konzerte in der Kleingartenanlage ,Gartenfreunde Sommerland e.V.' in Dresden-Strehlen zu einem Polizeieinsatz, der zu Festnahmen im Umfeld der Freien Kameradschaft Dresden geführt haben soll." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Kleinen Anfrage die Begriffe „rechtsextrem " und „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Wann fanden der oder die Polizeieinsätze statt, wie viele Personen wurden in Gewahrsam genommen, wie viele Ermittlungsverfahren wurden mit welchem Tatvorwurf eingeleitet? Bei der örtlich zuständigen Polizeidirektion Dresden sind keine Einsatzmaßnahmen anlässlich eines oder mehrerer rechtsextremistischer Konzerte in der o. g. Kleingartenanlage bekannt, die zu Ingewahrsam- bzw. Festnahmen oder zur Einleitung von Ermittlungsverfahren geführt haben. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/57/91 Dresden, 23. August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Welche Maßnahmen sieht die Staatsregierung zum Schutz von Personen vor, die, insbesondere im Rahmen ihrer Funktion als Vereinsvorsitzende o. ä., Opfer mutmaßlich rechtsextremer Gewalt werden? In diesem Zusammenhang ist in erster Linie das Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (sog. Opferentschädigungsgesetz) zu nennen. Zudem besteht für Opfer rechter Gewalt und ihre Angehörigen die Möglichkeit, sich auf der Internetseite der Polizei Sachsen (www.polizei.sachsen.de) unter der Rubrik Polizeiliche Prävention /Opferschutz, insbesondere anhand der dort eingestellten Opferschutzbroschüre, über die breit gefächerten Hilfs- und Beratungsangebote zu informieren. Unter den dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten können sich die Betroffenen und ihre Angehörigen bei Rückfragen direkt an die einzelnen Beratungsstellen, Opferhilfeeinrichtungen und Ansprechpartner der örtlichen Polizei wenden. Darüber hinaus informiert die Polizei Sachsen an dieser Stelle über die Möglichkeiten zur Gewährung einer Härteleistung an Opfer extremistischer Übergriffe und nahe Angehörige beim Bundesamt der Justiz (www.bundesiustizamt.de) und das speziell für Opfer rechter Gewalt geförderte Beratungsangebot der RAA Sachsen e. V. Frage 3: Wie viele Fälle rechtsextremer Aktivitäten in sächsischen Kleingärten sind der Staatsregierung bekannt? (Bitte auflisten nach Landkreisen und kreisfreien Städten .) Für das Jahr 2018 sind dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen bislang acht Fälle rechtsextremistischer Aktivitäten in sächsischen Kleingartenanlagen bekannt , davon einer im Landkreis Nordsachsen, einer in der Stadt Leipzig, einer im Landkreis Leipzig, einer im Landkreis Mittelsachsen sowie vier Fälle im Landkreis Zwickau. Frage 4: Durch welche Maßnahmen will die Staatsregierung künftig die Unterwanderung von Kleingarten- und Sportvereinen durch die extreme Rechte erschweren? Aufgabe des LfV Sachsen ist laut § 2 Sächsisches Verfassungsschutzgesetz die Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Gemäß seines gesetzlichen Auftrags informiert das LfV Sachsen die Öffentlichkeit über extremistische Bestrebungen. Ebenso erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Unterrichtungen der Polizei sowie der Kommunen zu Entwicklungen von Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Darüber hinaus wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Großen Anfragen Drs.-Nrn. 6/8133 und 6/12221 verwiesen. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 5: Inwiefern regelt die Satzung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V., dass innerhalb der Vereine die politische Neutralität gewahrt wird? Es wird auf § 1 Absatz 1 in Verbindung mit § 4 Absatz 2 der Satzung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e. V. verwiesen (www.lsk-kleingarten.de). bundlitheel Grüßen Prdf. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-08-23T09:37:07+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes